Frist für Beitragsnachweise der Krankenkassen

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Frist für Beitragsnachweise der Krankenkassen
Frist für Beitragsnachweise der Krankenkassen
Seit 1. Januar 2008 müssen Beitragsnachweise spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit bei der
Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis der Krankenkasse um 0:00 Uhr
dieses Tages vorliegen muss. Er ist also nur dann rechzeitig eingereicht, wenn die Einzugstelle am
„gesamten“ fünftletzten Bankarbeitstag des Monats über den Beitragsnachweis verfügen kann.
Im Jahr 2009 gelten folgende Fälligkeitstage (FT) bzw. Termine für den Beitragsnachweis (BN):
Monat
BN
FT
Monat
BN
FT
Jan.
26.
28.
Jul.
27.
29.
Feb.
23.
25.
Aug.
25.
27.
Mär.
25.
27.
Sep.
24.
28.
Apr.
24.
28.
Okt.
26.
28.
Mai
25.
27.
Nov.
24.
26.
Jun.
24.
26.
Dez.
22.
28.
Arbeitgeber sollten dabei beachten, dass auch eine elektronische Übermittlung nicht unmittelbar
erfolgt. Sondern gewisse Laufzeiten erfordert.
Daher bitten wir Sie für den optimalen Ablauf der Lohnabrechnung die vollständigen Lohnunterlagen
uns bis zum 20ten des laufenden Monats vorzulegen.
Im Falle wo Stundenlohn bezahlt wird, da diese aus bekanntem Grund zum 20ten nicht vorliegen
kann, wäre es wünschenswert wenn uns die zu erwarteten Stunden mitgeteilt werden und in
folgendem Monat werden die Stunden mit dem tatsächlichen Stunden angepasst. Für uns ist dies
auch keine optimale Lösung aber leider wurde uns dies vom Gesetzgeber vorgegeben.

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