Rente für Wehr- und Zivildienst
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Rente für Wehr- und Zivildienst
Ich und meine Rente Rente für Wehrund Zivildienst > Die Beiträge zahlt der Staat > Rechtliche Besonderheiten > Grundstein für die Altersrente Wertvolle Zeit für Ihre Rente Als Wehr- oder Zivildienstleistender sind Sie automatisch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Ihren Dienst bekommen Sie nicht nur einen – bescheidenen – Sold, sondern erwerben damit auch wertvolle Beitragszeiten für Ihre spätere Rente. Ihr Vorteil: Die fälligen Beiträge für diese Pflichtversicherung zahlen nicht Sie, sondern der Staat. Ihre Dienstzeit wird der Rentenversicherung elektronisch gemeldet. Dort wird sie Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben. Der Schlüssel für die richtige Meldung Ihrer Wehr- oder Zivildienstzeit ist Ihre Versicherungsnummer. Die beantragen die Bundesämter für Wehr- oder Zivildienst. Oder Sie müssen diese Nummer – wenn Sie bereits als Arbeitnehmer Ihren Dienst antreten – Ihrer Dienststelle mitteilen. In diesem Faltblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zur Bedeutung von Wehr- oder Zivildienst für Ihre Rente. Und wenn Sie sonst noch Fragen haben: Kommen Sie zu uns – wir sind für Sie da! Inhaltsverzeichnis 4 Wertvolle Zeit für Ihre Rente 11 Rechtliche Besonderheiten 13 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Wertvolle Zeit für Ihre Rente Jedes Jahr leisten viele junge Männer ihren gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst ab. Damit erfüllen sie nicht nur eine wichtige Aufgabe für den Staat, sondern legen – vor allem als Schulabgänger – vielfach bereits den Grundstein für ihre spätere Rente. Wehrdienst Als Beitragszeit angerechnet werden > der Grundwehrdienst (neun Monate), > Wehrübungen, > freiwilliger Wehrdienst zu einer Verwendung im Ausland und > freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst nach dem Grundwehrdienst. Die Beitragszeit beginnt mit dem Tag Ihres Diensteintritts beim jeweiligen Truppenverband und endet mit dem Tag Ihrer Entlassung. Diese Daten können Sie beim Grundwehrdienst beispielsweise Ihrem Einberufungsbescheid entnehmen. Nicht für die Rente angerechnet werden dagegen: 4 unterbrochene Dienstzeiten, in denen Sie keinen Wehrsold erhalten; > Zeiten, in denen Sie wegen vorzeitiger Entlassung keinen Sold gezahlt bekommen, zum Beispiel bei einer Beurlaubung zur Aufnahme eines Studiums; > Zeiten, in denen Sie aus dem Wehrdienst in den Dienst als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat übernommen werden. > Wehrübung Ob Wehrübungszeiten für die Rente berücksichtigt werden können, hängt davon ab, ob Sie während der Übung weiterhin Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten, arbeitslos oder selbständig tätig sind: > Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weiter Lohn, gilt Ihre Beschäftigung als nicht unterbrochen. Sie sind damit in dieser Zeit als Arbeitnehmer und nicht als Wehrdienstleistender versicherungspflichtig. Ihre Rentenversicherungsbeiträge tragen weiterhin Sie und Ihr Arbeitgeber. > Überweist Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Wehrübung kein Geld, können Sie beim zuständigen Landratsamt eine Verdienstausfallentschädigung beantragen. In diesem Fall sind Sie während der Wehrübung versicherungspflichtig. Die Beiträge zahlt dann der Staat für Sie. > Wenn Sie als Selbständiger während einer Wehrübung Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Sie müssen die Kosten für Ihre Altersvorsorge in dieser Zeit weiterhin selbst aufbringen. 5 Zivildienst Auch als Zivildienstleistender erwerben Sie Beitragszeiten für die Rente. Die Beitragszeit beginnt mit Ihrem Diensteintritt und endet mit dem Ausscheiden aus dem Zivildienst. Der Zivildienst umfasst – wie der Wehrdienst – heute neun Monate. In dieser Zeit sind Sie rentenversicherungspflichtig. Nicht für die Rente angerechnet werden andere soziale Dienste, mit denen Sie jedoch Ihre Zivildienstpflicht erfüllen können, wie beispielsweise > bei der Aktion Sühnezeichen, > beim Service Circle Internationals, > beim Internationalen Diakonischen Jugendeinsatz oder > ein zehnjähriger Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz. Leisten Sie ein freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr, sind Sie nicht als Zivildienstleistender, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Ihre Rentenversicherungsbeiträge zahlt der Träger des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres in voller Höhe allein. 6 Ein Plus für die spätere Rente Die Bewertung von Wehr- und Zivildienstzeiten für die Rente richtet sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder Verdienst, sondern nach der so genannten Bezugsgröße. Diese wird jährlich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst aller Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres ermittelt, also zum Beispiel für das Jahr 2006 aus dem Durchschnittsverdienst 2004. Je Monat werden 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße als fiktiver Verdienst in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt. Die Bezugsgröße 2006 beträgt monatlich 2 450 EUR in den alten Bundesländern und 2 065 EUR in den neuen Bundesländern. Jeweils 60 Prozent davon ergeben monatlich 1 470 EUR in den alten und 1 239 EUR in den neuen Bundesländern als fiktive monatliche Arbeitsverdienste für Wehr- und Zivildienstzeiten. Entscheidend für die Frage, ob die Bezugsgröße West oder die Bezugsgröße Ost für die spätere Berechnung Ihrer Rente zugrunde gelegt wird, ist Ihr Dienstort – nicht Ihr Wohnort. 7 Beispiel 1: Alte Bundesländer Felix S. hat vom 1. September 2004 bis zum 31. Mai 2005 seinen Wehrdienst an einem Standort in Niedersachsen geleistet. Seinem Versicherungskonto beim Rentenversicherungsträger werden daraus folgende Verdienste gutgeschrieben: 1. September 2004 bis 31. Dezember 2004 = 5 796 EUR (= 4 x 1 449 EUR) 1. Januar 2005 bis 31. Mai 2005 = 7 245 EUR (= 5 x 1 449 EUR)* Aus diesen Verdiensten zahlt der Bund die Rentenversicherungsbeiträge in Höhe des jeweiligen Beitragssatzes (2004 und 2005 jeweils 19,5 Prozent). *In den Jahren 2004 und 2005 betrug die Bezugsgröße (West) 2 415 EUR (60 Prozent der Bezugsgröße = 1 449 EUR). 8 Beispiel 2: Neue Bundesländer Ronny S. hat vom 1. September 2004 bis zum 31. Mai 2005 seinen Wehrdienst an einem Standort in Sachsen geleistet. Seinem Versicherungskonto beim Rentenversicherungsträger werden daraus vom Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Verdienste gemeldet: 1. September 2004 bis 31.Dezember 2004 = 4 872 EUR (= 4 x 1 218 EUR) 1. Januar 2005 bis 31. Mai 2005 = 6 090 EUR (= 5 x 1 218 EUR)* Aus diesen Verdiensten zahlt der Bund die Rentenversicherungsbeiträge in Höhe des jeweiligen Beitragssatzes (in 2004 und 2005 jeweils 19,5 Prozent). *In den Jahren 2004 und 2005 betrug die Bezugsgröße (Ost) 2 030 EUR (60 Prozent der Bezugsgröße = 1 218 EUR). Bitte beachten Sie: Haben Sie noch Unterlagen in Papierform über die Wehr- und Zivildienstzeiten, sollten Sie prüfen lassen, ob die Zeiten bereits in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind oder noch fehlen. Haben Sie noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten, können Sie ihn dort anfordern. 9 Unser Tipp: Ihre Verbindungsstelle zur Rentenversicherung ist entweder das Bundesamt für Wehrverwaltung oder das Bundesamt für den Zivildienst. Zahl der pflichtversicherten Wehr- und Zivildienstleistenden (am 31. Dezember) 130 547 2003 168 736 2002 183 971 2001 146 718 2000 169 407 1999 223 367 1998 1997 1996 79 998 145 307 1995 151 349 1994 149 091 1993 152 608 1992 Quelle: Deutsche Rentenversicherung 10 215 243 Rechtliche Besonderheiten Für Angehörige freier Berufe (beispielsweise Ärzte oder Apotheker), Beamte und den Wehrdienst in der ehemaligen DDR gelten Sonderregelungen. 1. Wenn Sie Ihren Wehrdienst in den neuen Bundesländern bis zum 2. Oktober 1990 zurückgelegt haben (Zivildienst war erst vom 1. März 1990 an möglich): Der Wehrdienst dauerte bis zum 2. Oktober 1990 18 Monate. Sie können den Wehrdienst normalerweise durch Eintragungen im Sozialversicherungsausweis nachweisen. Liegt Ihnen ein solcher Ausweis nicht vor oder ist die Zeit nicht im Ausweis eingetragen, können Sie diese auch mit dem Wehrpass oder dem Wehrdienstausweis bei Ihrer Rentenversicherung belegen. Bewertet werden diese Zeiten als Beitragszeiten. 2. Wenn Sie als Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind: 11 In diesem Fall werden Sie auch während der Dauer des Wehr- oder Zivildienstes nicht versicherungspflichtig. 3. Wenn Sie als Beamter versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind: Während der Dauer des Wehr- oder Zivildienstes sind Sie rentenversicherungspflichtig. Lediglich als Wehrübender können Sie versicherungsfrei bleiben, wenn Ihr Dienstverhältnis nicht unterbrochen wird. 12 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten geben Auskunft, beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. finden Sie alle Adressen. Sie erreichen uns auch per E-Mail: [email protected]. Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter 0800 1000 4800 erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter www.deutsche-rentenversicherung.de erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. 13 Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. 14 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstr. 2 Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 865-1, Telefax: 030 865-27379 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de E-Mail: [email protected] Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Titelfotos: wdv-Archiv Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 1. Auflage (1/2006) Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. 15 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.