RMV Tarifinfo - KreisVerkehrsGesellschaft Main
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RMV Tarifinfo - KreisVerkehrsGesellschaft Main
2015 Tarifinformationen Gültig ab 1. Januar 2015 Tarife und mehr sæ !NSPRECHPARTNER sæ æ'EMEINSAMEæ"EFRDERUNGS bedingungen sæ " æ ESONDEREæ"EDINGUNGENæFÔR *AHRESKARTEN!BONNEMENTS CleverCard &ERNVERKEHRS %RGÜNZUNGSKARTE sæ 4ARIFBESTIMMUNGEN sæ :IELNUMMERNVERZEICHNIS sæ 4ARIFæ&AHRKARTENæ0REISLISTEN Tarifinformationen, gültig ab 1. Januar 2015 RMV-Information N 2 Der Rhein-Main-Verkehrsverbund 4 Ansprechpartner vor Ort 9 RMV-Mobilitäts-Beratung 12 RMV-Fahrkarten 26 Der RMV-Tarif 32 RMV-Preisliste 34 RMV-Preisliste Anschlussfahrkarte 36 RMV-Preisliste Fernverkehrs-Ergänzungskarte 38 RMV-Preisliste CleverCard kreisweit 40 Gemeinsame Beförderungsbedingungen (Teil I) 56 Tarifbestimmungen (Teil II) 78 Fahrradmitnahme 80 Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket 82 Besondere Bedingungen für Jahreskarten (als Abonnement bzw. bei Barzahlung) 92 Besondere Bedingungen für die CleverCard/CleverCard kreisweit IMPRESSUM Hinweis Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind trotz sorgfältiger Bearbeitung vereinzelte Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieses Fahrplans kann daher nicht übernommen werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des RMV. Herausgeber Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Geschäftsbereich Marketing und Innovation Alte Bleiche 5 65719 Hofheim a. Ts. Redaktion Janine Scherer Satz, Datenkonvertierung, Druck OPTION VERLAG & AGENTUR Helmut Schwab e. K. Heidelberger Str. 35 64342 Seeheim-Jugenheim 102 Besondere Bedingungen für die FernverkehrsErgänzungskarte RMV-Service N 109 Die Fahrplangebiete – Übersichtskarte 110 RMV-Bestellservice 113 Einleitung Zielnummernverzeichnis 114 Zielnummernverzeichnis – sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen 142 Zielnummernverzeichnis – sortiert nach Gemeinden 170 Stichwortverzeichnis zu den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen (Teil I) und den Tarifbestimmungen (Teil II) Redaktionsschluss 16.10.2014 2 1 Der Rhein-Main-Verkehrsverbund Organisation und Aufgaben Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) plant und organisiert den Öffentlichen Personennahverkehr in einem Verbundgebiet, das zwei Drittel der Fläche Hessens umfasst und in dem mehr als fünf Millionen Menschen leben. Gemeinsam mit den Nachbargebieten im Norden Hessens, in Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg, mit denen in vielen Fällen eine tarifliche Kooperation vereinbart ist, erreicht er rund sieben Millionen Menschen. Der RMV ist ein Zusammenschluss von 15 Landkreisen und 11 Städten sowie dem Land Hessen. ABCED Gesellschafter Für die Organisation der lokalen Verkehre vor Ort in den jeweiligen Landkreisen und Kommunen gibt es sogenannte Lokale Nahverkehrsorganisationen (LNO). Diese sind für die Planung und Bestellung der Verkehrsleistung zuständig, die sich innerhalb einer Stadt beziehungsweise eines Landkreises bewegen. Die Verkehrsunternehmen sowohl auf der Schiene als auch im Busverkehr sind als Leistungsersteller über einen Verkehrsvertrag mit dem RMV oder den LNO verbunden. Die über 160 Unternehmen im RMV-Gebiet sind in der Erfüllung ihrer Aufgaben und der betrieblichen Organisation der Leistungserstellung selbständig. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Bestellung des regionalen Verkehrsangebotes sowohl auf der Schiene als auch beim Regionalbus und die möglichst flächendeckende Verwirklichung des Rhein-Main-Taktes. Über die wettbewerbliche Ausschreibung von Verkehrsleistungen erreicht er eine erhebliche Steigerung von Qualität und Komfort für die Fahrgäste. Auch die Weiterentwicklung des einheitlichen Tarifsystems zählt zu seinen Kernkompetenzen. Der RheinMain-Verkehrsverbund versteht sich dabei nicht nur als Organisator des regionalen Nahverkehrs, sondern als Mobilitätsdienstleister der Zukunft, indem er heute schon zukünftige Projekte wie die Einführung einer elektronischen Fahrkarte oder den Ausbau einer modernen Infrastruktur voran treibt. Kreisfreie Städte ! Darmstadt " Frankfurt am Main § Mainz (assoziiert über den VMW) $ Offenbach am Main % Wiesbaden Die Adressen der jeweiligen zuständigen Lokalen Nahverkehrsorganisationen finden Sie unter der Rubrik „Ansprechpartner vor Ort“ in diesem Buch. Sonderstatusstädte 6 Bad Homburg v.d.H. 7 Fulda 8 Gießen 9 Hanau 0 Marburg q Rüsselsheim w Wetzlar Landkreise 13 Darmstadt-Dieburg 14 Fulda 15 Gießen 16 Groß-Gerau 17 Hochtaunus 18 Lahn-Dill 19 Limburg-Weilburg 20 Main-Kinzig 21 Main-Taunus 22 Odenwald 23 Marburg-Biedenkopf 24 Offenbach 25 Rheingau-Taunus 26 Vogelsberg 27 Wetterau Land Hessen 2 3 Ansprechpartner vor Ort DADINA Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation Europaplatz 1 64293 Darmstadt Telefon: (0 61 51) 3 60 51-0 Telefax: (0 61 51) 3 60 51-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.dadina.de Mo.– Fr. 8.00 –12.30 Uhr Mo.– Do. 13.00 –15.30 Uhr Hanau Lokale Nahverkehrsorganisation GmbH Daimlerstraße 5 63450 Hanau Telefon: (0 61 81) 3 64 50 83 Telefax: (0 61 81) 3 64 52 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.hanau-lno-gmbh.de Hanauer Straßenbahn GmbH RMV-MobilitätsInfo Am Freiheitsplatz 6 63450 Hanau Telefon: (0 61 81) 3 00 89 46 Telefax: (0 61 81) 3 00 89 49 E-Mail: [email protected] Internet: www.hsb.de Mo.– Fr. 6.00 –19.00 Uhr Sa. 7.30 –15.00 Uhr DB Regio AG Kundendialog DB Regio Hessen Telefon: (0 18 06) 99 66 33 (gebührenpflichtige Rufnummer, 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 60 Cent/Anruf) ESWE Verkehrsgesellschaft mbH RMV-Mobilitätszentrale Wiesbaden Dotzheimer Straße 6 – 8 (LuisenForum) 65185 Wiesbaden Telefon: (06 11) 4 50 22-4 50 Telefax: (06 11) 4 50 22-8 51 E-Mail: [email protected] Internet: www.eswe-verkehr.de Mo.– Fr. 6.00 –20.00 Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße 6.00 – 8.00 Uhr und Mo., Di., Do., Fr. 18.00 – 20.00 Uhr Sa. 10.00 –17.30 Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße 14.00 –17.30 Uhr Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH Masayaplatz 1 63128 Dietzenbach Telefon: (0 60 74) 6 96 69 29 Telefax: (0 60 74) 6 96 69 09 E-Mail: [email protected] Internet: www.kvgOF.de Mo.– Do. 8.30 –17.00 Uhr Fr. 8.30 –13.00 Uhr Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH Nürnberger Straße 41 63450 Hanau Telefon: (0 61 81) 91 92-0 Telefax: (0 61 81) 91 92-1 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.kvg-main-kinzig.de Mo.– Do. 9.00 –16.00 Uhr Fr. 9.00 –14.00 Uhr 4 ABCED Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH (Landkreis Fulda) Zieherser Weg 2 36037 Fulda Telefon: (06 61) 9 69 42-0 Telefax: (06 61) 9 69 42 32 E-Mail: [email protected] Internet: www.lng-fulda.de Mo.– Do. 8.00 –16.00 Uhr Fr. 8.00 –13.00 Uhr Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH Mobilitätszentrale Bahnhof Hofheim 65719 Hofheim am Taunus ServiceTelefon: (0 61 92) 2 00 26 21 ServiceTelefax: (0 61 92) 2 00 26 31 Anruf-Sammel-Taxi Telefon: (0 61 92) 2 00 26 26 E-Mail: [email protected] Internet: www.mtv-web.de Mo.– Fr. in der Kernzeit 9.00 –16.00 Uhr Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau Jahnstraße 1 64521 Groß-Gerau Telefon: (0 61 52) 93 95-0 Telefax: (0 61 52) 93 95-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.LNVG-GG.de Mo.– Fr. 8.00 –13.00 Uhr MVG – Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz Bahnhofplatz 6A 55116 Mainz Telefon: (0 61 31) 12 77 77 Telefax: (0 61 31) 12 66 66 E-Mail: verkehrscenter@ mvg-mainz.de Internet: www.mvg-mainz.de Mo.– Fr. 7.00 –19.00 Uhr Sa. 9.00 –14.00 Uhr Lokale Nahverkehrsorganisation der Stadt Rüsselsheim Marktplatz 4 65428 Rüsselsheim Telefon: (0 61 42) 83 23 50 Telefax: (0 61 42) 83 20 66 E-Mail: [email protected] Internet: www.ruesselsheim.de NiO – Nahverkehr in Offenbach GmbH Hebestraße 14 63065 Offenbach Telefon: (0 69) 84 00 04 80 1 Telefax: (0 69) 84 00 04 98 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.nio-of.de Magistrat der Stadt Fulda Geschäftsstelle Nahverkehr Schlossstraße 1 36037 Fulda Telefon: (06 61) 1 02 16 36 oder 1 02 16 37 Telefax: (06 61) 1 02 26 36 E-Mail: [email protected] Internet: www.fulda.de 5 Ansprechpartner vor Ort Odenwald-RegionalGesellschaft (OREG) mbH Geschäftsbereich Nahverkehr RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt – Bahnhof – Hulster Straße 2 64720 Michelstadt Telefon: (0 60 61) 97 99-88 Telefax: (0 60 61) 97 99-99 Verwaltung Telefon: (0 60 61) 97 99-0 Telefax: (0 60 61) 97 99-10 RufBus-Bestellungen Telefon: (0 60 61) 97 99-77 E-Mail: [email protected] Internet: www.odenwaldmobil.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr Sa. 9.00 –13.00 Uhr Stadt Bad Homburg v. d. Höhe Fachbereich 10.5 ÖPNV Mobilitätszentrale im Bahnhof 61348 Bad Homburg v. d. Höhe Telefon: (0 61 72) 1 00-10 51 + 10 52 Telefax: (0 61 72) 1 00-10 63 E-Mail: personennahverkehr@ bad-homburg.de Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr Sa. 9.30 –14.30 Uhr Stadt Wetzlar Lokale Nahverkehrsorganisation Ernst-Leitz-Straße 30 35578 Wetzlar Telefon: (0 64 41) 99 -10 58 Telefax: (0 64 41) 99 -10 54 E-Mail: [email protected] Internet: www.wetzlar.de RNV – Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf Im Lichtenholz 60 35043 Marburg Telefon: (0 64 21) 4 05-16 28 Telefax: (0 64 21) 4 05-14 45 E-Mail: [email protected] Internet: www.rnv.marburg-biedenkopf.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr. 8.00 –14.00 Uhr Stadtwerke Gießen AG Lahnstraße 31 35398 Gießen Telefon: (06 41) 7 08-0 Telefax: (06 41) 7 08-33 87 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadtwerke-giessen.de Stadtwerke Marburg Consult GmbH Am Krekel 55 35039 Marburg Telefon: (0 64 21) 20 53 69 Telefax: (0 64 21) 20 55 41 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadtwerkemarburg.de RTV – Rheingau-TaunusVerkehrsgesellschaft mbH Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach Telefon: (0 61 24) 5 10-4 68 Telefax: (0 61 24) 51 01 84 68 E-Mail: [email protected] Internet: www.r-t-v.de 6 ABCED Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH Oberurseler Straße 55–57 61440 Oberursel (Taunus) Telefon: (0 61 71) 50 91 19 Telefax: (0 61 71) 50 91 32 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadtwerke-oberursel.de Mo.– Fr. 8.30 –12.00 Uhr Mo. 13.30 –17.30 Uhr Di.– Do. 13.30 –15.30 Uhr Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH Geschäftsstelle Wetzlar Karl-Kellner-Ring 49 35576 Wetzlar Telefon: (0 64 41) 4 07 18 77 Telefax: (0 64 41) 4 07 18 76 E-Mail: [email protected] Internet: www.vldw.de Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) – Zweckverband – Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe E-Mail: info@ verkehrsverband-hochtaunus.de Internet: www.verkehrsverbandhochtaunus.de traffiQ Frankfurt am Main Stiftstraße 9 –17 60313 Frankfurt am Main Telefon: (0 69) 24 24 80 24 E-Mail: info@traffiQ.de Internet: www.traffiQ.de Mobilitätszentrale VERKEHRSINSEL An der Hauptwache/Zeil 129 60313 Frankfurt am Main Mo.– Fr. 9.00 –20.00 Uhr Sa. 9.30 –18.00 Uhr VGF VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 1 94 49 Telefax (0 69) 2 13-2 50 22 E-Mail: [email protected] Internet: www.vgf-ffm.de www.twitter.com/vgf_ffm www.facebook.com/VGFffm Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH Geschäftsstelle Weilburg Bahnhofstraße 14 35781 Weilburg Telefon: (0 64 71) 91 29 80 Telefax: (0 64 71) 9 12 98 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.vldw.de 7 Ansprechpartner vor Ort RMV-Mobilitäts-Beratung VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH ServiceZentrum Alsfeld Bahnhofstraße 14 (Im Bahnhof) 36304 Alsfeld Telefon: (0 66 31) 96 33-33 Telefax: (0 66 31) 96 33-1 14 E-Mail: [email protected] Internet: www.vgo.de Mo.– Fr. 7.30 –16.45 Uhr Ob Sie mit der S-Bahn nach Hanau, dem ICE nach Hannover oder dem Airbus nach Hawaii möchten: Die RMV-Mobilitäts-Beratung sagt Ihnen, wann Sie wo sein müssen. Aus einer Hand werden Sie mit allen notwendigen Informationen für Ihr Weiterkommen versorgt – per Telefon, Internet oder in Ihrer RMV-Mobilitätszentrale direkt vor Ort. Die Mobilitäts-Beratung ist ein innovatives Angebot des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Basis ist eine Datenbank, in der Informationen aus dem Verkehrsbereich gesammelt und bereitgestellt werden. Schnelle Zugriffe auf Fahrplanauskunftsysteme, auf die Daten von Verkehrsrechnerzentralen und die Ankunft- und Abflugtafeln des Frankfurter Flughafens erlauben kurzfristige und aktuelle Auskünfte. Ob Sie mit Bus, Bahn, Auto oder Flugzeug reisen möchten, ob beruflich oder mit der Familie. VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH ServiceZentrum Friedberg Europaplatz – Gebäude A 61169 Friedberg Telefon: (0 60 31) 71 75 -0 Telefax: (0 60 31) 71 75 -1 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.vgo.de Mo.– Mi. 7.30 –17.00 Uhr Do. 7.30 –18.00 Uhr Fr. 7.30 –16.00 Uhr Informationen zu Park & Ride, Carsharing, Elektromobilität, Freizeitangeboten in der Region und Auskünfte zum RMV-Tarifsystem runden das Angebot ab. R M V- S e r v i c e t e l e f o n 069 / 24 24 80 24 Telefonisch erhalten Sie Verkehrs-Infos und Freizeit-Tipps über das RMV-Servicetelefon 069/24 24 80 24. Unter dieser Nummer geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RMV-Servicetelefons die gewünschte Auskunft. 24 Stunden täglich. VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH ServiceZentrum Gießen Neuenweg 5 35390 Gießen Telefon: (06 41) 9 31 31- 0 Telefax: (06 41) 9 31 31-1 13 E-Mail: [email protected] Internet: www.vgo.de Mo.– Fr. 9.00 –17.00 Uhr Individuell und unbelastet von jeglichen Öffnungszeiten können Sie sich die RMV-Mobilitäts-Beratung auch ins eigene Heim oder auf Ihr Handy holen. www.rmv.de ist das Internetportal rund um Ihre Mobilität. Mit elektronischer Fahrplanauskunft, aktuellen Informationen zu Veranstaltungen, Verkehrsmeldungen,Sonderverkehren, Hinweisen zum barrierefreien Reisen und vielen nützlichen Links. Wer das persönliche Gespräch bevorzugt, wird in den RMV-Mobilitätszentralen bestens versorgt. In zurzeit 28 Zentralen im RMV-Verbundgebiet finden Sie diesen Service – kompetent und freundlich. Alle Adressen finden Sie auf den folgenden Seiten. 8 9 RMV-Mobilitätszentralen Alsfeld VGO ServiceZentrum Bahnhofstraße 14 (Im Bahnhof) 36304 Alsfeld Mo.– Fr. 7.30 –16.45 Uhr Bad Homburg v. d. Höhe Im Bahnhof Bad Homburg 61348 Bad Homburg v. d. Höhe Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr Sa. 9.30 –14.30 Uhr Bad Schwalbach RMV-MobilitätsInfo Kreishaus, Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach Mo.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr Mo., Mi., Do. 14.00 –16.00 Uhr Di. 14.00 –18.00 Uhr Darmstadt Am Hauptbahnhof 20a 64293 Darmstadt Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr Sa. 9.00 –13.00 Uhr Dietzenbach Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH Masayaplatz 1 63128 Dietzenbach Mo.– Fr. 7.00 –18.00 Uhr Sa. 10.00 –13.00 Uhr Friedberg VGO ServiceZentrum Europaplatz – Gebäude A 61169 Friedberg Mo.– Mi. 7.30 –17.00 Uhr Do. 7.30 –18.00 Uhr Fr. 7.30 –16.00 Uhr Idstein RMV-MobilitätsInfo im Killingerhaus König-Adolf-Platz 65510 Idstein Di.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr Di., Mi. 14.00 –17.00 Uhr Do., Fr. 14.00 –18.00 Uhr Gießen Stadtwerke Gießen AG Kundenzentrum am Marktplatz Marktplatz 15 35390 Gießen Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr Sa. 9.00 –14.00 Uhr Limburg a. d. Lahn Bahnhofsplatz 2 (Bahnmeisterei) 65549 Limburg a. d. Lahn Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr Sa. 10.00 –14.00 Uhr VGO ServiceZentrum Neuenweg 5 35390 Gießen Mo.– Fr. 9.00 –17.00 Uhr Mainz Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH Bahnhofplatz 6a 55116 Mainz Mo.– Fr. 7.00 –19.00 Uhr Sa. 9.00 –14.00 Uhr Groß-Gerau Jahnstraße 1 64521 Groß-Gerau Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 –18.00 Uhr Mi. 8.00 –13.00 Uhr Marburg Stadtwerke Marburg GmbH Universitätsstraße 1 35037 Marburg Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr Hanau RMV-MobilitätsInfo Hanauer Straßenbahn GmbH Am Freiheitsplatz 6 63450 Hanau Mo.– Fr. 6.00 –19.00 Uhr Sa. 7.30 –15.00 Uhr Michelstadt Bahnhof Hulster Straße 2 64720 Michelstadt Mo.– Fr. 8.00 –18.00 Uhr Sa. 9.00 –13.00 Uhr Eppstein RMV-MobilitätsInfo Am Stadtbahnhof 1 65817 Eppstein Mo., Di., Do. 7.00 –16.00 Uhr Mi. 7.00 –12.00 und 14.00 –18.00 Uhr Fr. 7.00 –13.00 Uhr RMV-MobilitätsInfo im DER-Reisebüro Nürnberger Straße 41 63450 Hanau Mo.– Do. 9.00 –16.00 Uhr Fr. 9.00 –14.00 Uhr Frankfurt am Main VERKEHRSINSEL An der Hauptwache/Zeil 129 60313 Frankfurt am Main Mo.– Fr. 9.00 –20.00 Uhr Sa. 9.30 –18.00 Uhr Hofheim Bahnhof Hattersheimer Straße 6 65719 Hofheim a.Ts. Mo.– Fr. in der Kernzeit 9.00 –16.00 Uhr 10 ABCED Offenbach OF InfoCenter Salzgäßchen 1 63065 Offenbach am Main Rüsselsheim Kundenzentrum im Bahnhof Bahnhofsplatz 2 65428 Rüsselsheim Mo.– Fr. 7.00 –18.00 Uhr Weilburg Bahnhofstraße 14 35781 Weilburg Mo.– Fr. 7.00 –18.00 Uhr Wetzlar Karl-Kellner-Ring 49 35576 Wetzlar Mo.– Fr. 9.00 –18.00 Uhr Wiesbaden Dotzheimer Straße 6-8 (LuisenForum) 65185 Wiesbaden Mo.– Fr. 6.00 –20.00 Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße 6.00 – 8.00 Uhr und Mo., Di., Do., Fr. 18.00 –20.00 Uhr Sa. 10.00 –17.30 Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße 14.00 –17.30 Uhr RMV-MobilitätsInfo Haltestelle Luisenplatz Bussteig B 65185 Wiesbaden Mo.– Sa. 10.00 –17.30 Uhr Mörfelden RMV-MobilitätsInfo im Bahnhofsgebäude Bahnhofstraße 38 64546 Mörfelden Mo.– Fr. 7.00 –17.00 Uhr RMV-MobilitätsInfo Haltestelle Hauptbahnhof Bussteig A 65189 Wiesbaden Mo.– Fr. 6.00 –20.00 Uhr Sa. 10.00 –17.30 Uhr Nidda RMV-MobilitätsInfo Bahnhofstraße 61 63667 Nidda Mo.– Fr. 7.00 –14.00 Uhr 11 RMV-Fahrkarten ABCED Um den EFS auf den Chip zu schreiben, muss die Karte Kontakt zu einer sogenannten „Schreib-/Leseeinheit“ haben. Diese Geräte können sowohl Daten aus dem Chip auslesen als auch auf den Chip schreiben. Beim eTicket RheinMain kann dieser Vorgang an allen Automaten und bei allen personalbedienten Vertriebsstellen, die mit dem eTicket-Logo gekennzeichnet sind, erfolgen. Auf www.rmv.de kann vieles rund um das eTicket RheinMain auch online erfolgen: Nach einer Anmeldung bei „meinRMV“ und Registrierung der Chipkarte können Sie auch Verwaltungsfunktionen rund um die Chipkarte nutzen. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen rund um das Thema eTicket RheinMain, die wir auf www.rmv.de für Sie bereitstellen. Diese Erläuterungen, liebe Leserin, lieber Leser, dienen Ihrer ersten Orientierung und sind eine unverbindliche Beschreibung der Grundprinzipien. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich unsere ab Seite 40 und 56 im Originaltext wiedergegebenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Mit den Fahrkarten des RMV steht Ihnen die gesamte Rhein-Main-Region offen. Die RMV-Fahrkarten gelten für alle Verkehrsmittel und -linien der dem Verkehrsverbund angeschlossenen Unternehmen. Für eine Fahrt vom Startort bis zum Zielort benötigen Sie immer nur eine RMV-Fahrkarte, egal, wie oft Sie umsteigen – selbst wenn Sie z. B. von der S-Bahn auf die Straßenbahn umsteigen. Kinder unter 6 Jahren fahren im RMV – in Begleitung einer mindestens 6-jährigen Person – kostenlos mit. Innerhalb des Verbundes haben Sie die Wahl zwischen Einzelfahrkarten und Zeitkarten sowie Fahrkartenangeboten, die sich aus Sonder- und Übergangsregelungen ergeben. Ihre Lokale Nahverkehrsorganisation beziehungsweise Ihr Verkehrsunternehmen informiert Sie gerne ausführlich. Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch auf www.rmv.de oder über das RMV-Servicetelefon 0 69/24 24 80 24. Einzelfahrkarte Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Mit einer Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in Richtung Fahrtziel beliebig oft umsteigen – allerdings nur mit dem nächstmöglichen Anschluss. Rück- und Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, z. B. für Besorgungen, sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. Einzelfahrkarten erhalten Sie an den RMV-Fahrkartenautomaten und beim Fahrpersonal, wo dies vorgesehen ist, oder Sie erwerben sie mit dem Smartphone (auch inklusive BahnCard-Ermäßigung). In Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regional- eTicket RheinMain – die Chipkarte Das eTicket RheinMain ist eine Chipkarte, auf die elektronische Fahrtberechtigungen ausgegeben werden. Die Fahrtberechtigung wird auf dem in der Chipkarte integrierten Chip gespeichert und somit als Elektronischer Fahrschein (EFS) auf dem Chip abgelegt. 12 Damit der Preis für kurze Einzelfahrten nicht unangemessen hoch ausfällt, werden in den Städten Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz und Hanau Einzelfahrkarten zum Kurzstreckentarif angeboten. Diese sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Das Kurzstreckenverzeichnis an der jeweiligen Haltestelle beziehungsweise am jeweiligen Fahrkartenautomaten informiert über alle Ziele, die Sie ab dieser Haltestelle mit einer Kurzstreckenfahrkarte erreichen können. sive eines Monatskartenangebotes für alle ab 65 Jahren. Jahreskartenangebote bestehen für Schüler, Auszubildende und Erwachsene inklusive eines Extraangebots für alle ab 65 Jahren. Tages-, Wochen-, Monats- und die unpersönlichen Jahreskarten für Erwachsene sind übertragbar. Nicht übertragbar sind alle persönlichen Zeitkarten, also persönliche Jahreskarten, 65-plusMonats- und 65-plus-Jahreskarten, JobTickets, SemesterTickets, Sonderfahrkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs. Die Gültigkeit aller Zeitkarten besteht am letzten Geltungstag bis zum Betriebsschluss und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Zeitkarten berechtigen während ihrer Gültigkeit im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln. Zeitkarten erhalten Sie – auch im Vorverkauf – an personenbedienten Vertriebsstellen, an ausgewählten Fahrkartenautomaten-Standorten, zum Teil beim Bus-Fahrpersonal und im RMV-TicketShop. Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket können Sie auch als RMV-HandyTicket erwerben. RMV-Zeitkarten Tageskarte Wenn Sie häufig mit dem RMV unterwegs sind, sollten Sie sich für eines unserer attraktiven Zeitkartenangebote entscheiden. Sie können zwischen Tages-, Wochen-, Monatsund Jahreskarten wählen. Tageskarten gibt es für Erwachsene und für Kinder sowie für Gruppen bis 5 Personen. Wochen- und Monatskarten sind erhältlich für Schüler bzw. Auszubildende und Erwachsene inklu- Die Tageskarte gibt es für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Sie gilt an einem Kalendertag ab Zeitaufdruck bis zum fahrplanmäßigen Betriebsschluss beziehungsweise bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Tageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in zügen (RE, RB, SE) können keine RMV-Fahrkarten erworben werden. Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). Im Bedienungsbereich des Verkehrsverbundes Mainz/Wiesbaden (VMW, Tarifgebiet 65) können Sie für einen Übergangszeitraum noch Mehrfahrtenkarten nutzen. Entwerten Sie diese unmittelbar vor Fahrtantritt an der Haltestelle oder gegebenenfalls bei Fahrtantritt in den Fahrzeugen. Kurzstrecke 13 RMV-Fahrkarten ABCED Außerhalb Hessens gilt das Hessenticket: – an der Nordgrenze des NVV bis Nordrhein-Westfalen in der Stadt Warburg mit den Stadtteilen Calenberg, Dalheim, Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln, Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg, Thüringen bis zum Bahnhof Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6, – in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Gemeinde Weinheim, zur Gemeinde Eberbach und zur Kernstadt von Worms (VRNWabe 43) in Rheinland-Pfalz – sowie in Mainz. Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). Gruppentageskarte bis zu 5 Personen Die Gruppentageskarte berechtigt bis zu 5 Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln im gewählten Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis Betriebsschluss des gleichen Tages beziehungsweise bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Person und Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Gruppentageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). Hessenticket Das Hessenticket erhalten Sie an den Automaten, in Bussen, an allen RMV-Vertriebsstellen, im Internet unter www.rmv.de sowie bei der Deutschen Bahn AG. Das Hessenticket kann auch im Vorverkauf erworben werden. Eine Erstattung des Fahrpreises, auch bei Rückgabe des Tickets vor dem Geltungstag, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die Nichtnutzung von den kooperierenden Verbünden zu vertreten ist. Näheres entnehmen Sie bitte den gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Hessenticket. Das Hessenticket berechtigt bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Es gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen ganztags bis Betriebsschluss. Die Nutzung von Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC oder ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb des VRN mit dem Hessenticket ist ausgeschlossen. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse, auch bei Zukauf entsprechender Zuschläge, ist nicht zugelassen. 14 Wochenkarte für Erwachsene 65-plus-Jahreskarte und 65-plus-Monatskarte Die Wochenkarte ist an sieben aufeinander folgenden Tagen gültig. Den ersten Gültigkeitstag können Sie frei wählen. Die persönliche, nicht übertragbare 65-plus-Monats- oder -Jahreskarte wird für Personen ab 65 Jahren als eTicket RheinMain ausgegeben. 65-plus-Monats- und 65-plus-Jahreskarten sind nicht für Relationen in Übergangstarifgebiete erhältlich. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf das gesamte RMV-Gebiet ohne Übergangstarifgebiete. Die 65-plus-Monatskarte gilt nur in der 2. Klasse. Die 65-plus-Jahreskarte gilt auch für Fahrten in der 1. Klasse und beinhaltet die Vorteilsregelung „12 Kalendermonate fahren und nur für 10 Kalendermonate zahlen“. Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mit der 65-plusJahreskarte mitgenommen werden, können auch die 1. Klasse ohne Zuschlagkarte nutzen. Die Einzelheiten zur 65-Jahreskarte ergeben sich aus den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ in der jeweils gültigen Fassung. Monatskarte für Erwachsene Auch bei der Monatskarte können Sie den ersten Gültigkeitstag frei wählen und bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) so oft in den gewählten und freigegebenen Tarifgebieten mit dem RMV fahren, wie Sie wollen. Jahreskarte für Erwachsene Wenn Sie viel mit dem RMV fahren und Geld sparen möchten, sollten Sie sich für die RMV-Jahreskarte entscheiden: 12 Kalendermonate fahren, aber nur für 10 Kalendermonate zahlen. Jahreskarten gibt es als übertragbare oder als persönliche Jahreskarte. Sie können die Jahreskarte im Voraus in bar oder als Abonnent mit einmaliger Abbuchung – jeweils mit 2% Skonto – oder in 10 Monatsbeträgen per Lastschrift erwerben. Inhaber einer persönlichen Jahreskarte erhalten zudem eine Mobilitätsgarantie (siehe „Regeln bei Verspätungen“). Die Einzelheiten zu den Jahreskarten ergeben sich aus den „Besonderen Bedingungen für JahreskartenAbonnements“ und „Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus“ in der jeweils gültigen Fassung. Bestellscheine für die Jahreskarten erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in den RMV-Mobilitätszentralen oder zum Download im Internet unter www.rmv.de. 9-Uhr-Karte Die 9-Uhr-Karte ist als Monats- oder Jahreskarte konzipiert und hilft, bares Geld zu sparen: Gegenüber den klassischen Zeitkarten sparen Sie zwischen 15 und 25 Prozent. Wie der Name bereits erklärt, ist das Sparticket montags bis freitags ab 15 RMV-Fahrkarten ABCED 9.00 Uhr bis Betriebsschluss gültig. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. gilt es uneingeschränkt rund um die Uhr. Zur 9-Uhr-Karte können keine Aufpreiskarten für die Nutzung des IC erworben werden. Die 9-Uhr-Jahreskarten sind als persönliche (nicht übertragbare) oder als übertragbare Zeitkarte erhältlich. Besitzen Sie bereits eine Jahreskarte und möchten auf die 9-Uhr-Jahreskarte umsteigen, können Sie Ihren Preisvorteil (10 Monate zahlen, 12 Monate fahren) mitnehmen. Anschlussfahrkarte Wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Startort außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine Anschlussfahrkarte lösen. Als Inhaberin oder Inhaber einer RMV-Zeitkarte können Sie für diesen Fall eine rabattierte Einzelfahrt für die Gesamtstrecke kaufen. Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Die Anschlussfahrkarte kann für Zeitkarten der Preisstufen 1 bis 6 und 13 und für Einzelfahrten-Relationen der Preisstufen 2 bis 7 und 13 gekauft werden. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten. Inhaber von Zeitkarten des Ausbildungstarifs haben die Altersgrenze für Kinderfahrkarten zu berücksichtigen. Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je Person eine Anschlussfahrkarte erworben werden. Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel berechtigt. Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt. Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt. Die Anschlussfahrkarte gilt in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein eventuell vorhandener Zuschlag auch gelten. Bei Tageskarten, SemesterTickets und den Zeitkarten des Ausbildungstarifes sowie in der Regel bei JobTickets gibt es diese Regelung nicht. Soweit die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte des Erwachsenentarifs in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht für die 1. Klasse. Voraussetzung für die Mitnahme von Personen ist, dass die Reise gemeinsam angetreten wurde oder dass eine gezielte Verabredung stattgefunden hat. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Anschlussfahrkarten – zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete, – in der Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, – in der Kombination zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, – in der Kombination zu Tages- und Gruppentageskarten, – in der Kombination zu KombiTickets und Sonderangeboten mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und – in der Kombination zu Zeitkarten, die keine aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten. Zuschlagfahrkarte Mitnahmeregelung bei Zeitkarten Mit der Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene – inkl. der 65-plus-Monatskarte und der 65-plus-Jahreskarte – können Sie täglich ab 19.00 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. An allen Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember gilt diese Mitnahmeregelung sogar ganztägig. 16 baren Plätze erfolgen und im Sonderfall eine Leistungsverstärkung ermöglicht werden. Fahrkarten zum Ausbildungstarif Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende, Studenten der Hochschulen im RMV-Gebiet und unter bestimmten Voraussetzungen Praktikanten im RMV fahren. Auch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst profitieren vom ermäßigten Ausbildungstarif. Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder der vom RMV vorgesehene und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte Bestellschein für die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende vorgelegt werden. Auf Grund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Zeitkarten zum Ausbildungstarif bestehen entweder aus dem eTicket RheinMain im Chipkartenformat oder aus einer Kundenkarte und einer dazugehörigen gültigen Wochen- bzw. Monatswertmarke mit identischer Sorten-Nr. (Preisstufe). Auf die Wertmarke muss immer die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber übertragen werden, da die Wertmarke sonst ungültig ist. Wertmarken ohne Kundenkarte berechtigen nicht zur Fahrt. In der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte sowie bei sonstigen zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie Zuschlagfahrkarten für Erwachsene und Kinder. Die Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als Zuschlagzeitkarte für die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte inklusive der 9-Uhr-Varianten und der 65-plusMonatskarte. Wenn Sie eine Zeitkarte besitzen und nur gelegentlich zuschlagpflichtige Angebote (z.B. die 1. Klasse) nutzen möchten, können Sie auch je Fahrt einen Einzelzuschlag erwerben. Gruppenfahrkarte ab 10 Personen Für alle Gruppen ab 10 Personen gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell berechnet, da sich der Fahrpreis nach der genauen Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel richtet. Diese Fahrkarten erhalten Sie im Vorverkauf an ausgewähten RMVVertriebsstellen. Bei einer rechtzeitigen Anmeldung der Gruppenfahrt kann eine Beratung wegen der verfüg- CleverCard Schüler und Auszubildende können mit der CleverCard – der Jahreskarte zum ermäßigten Ausbildungstarif – während der Schulzeit zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbil- 17 RMV-Fahrkarten ABCED den Berufsschulort oder werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, so kann ein Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt gegen Vorlage an den eingetragenen Berufsschultagen, nicht jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Des Weiteren benötigen die Kunden den Berufsschul-Ausweis auch, sofern sie in Ergänzung zu ihrer vorhandenen Zeitkarte (z. B. CleverCard) Anschlussfahrkarten für Kinder zum (Berufs-)Schulort nutzen möchten. Der BerufsschulAusweis gilt unter bestimmten Vorraussetzungen auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen und bei längeren Praktika (mindestens ein Schuljahr). Die Ermäßigung wird auch für Teile der Strecke, die zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte liegt, gewährt. dungsort das ganze Jahr unterwegs sein – auch an den Wochenenden. In den hessischen Schulferien gilt die CleverCard im gesamten RMVGebiet. Dabei zählen zu den Schulferien auch die direkt angrenzenden Wochenenden und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Die CleverCard kann immer zum 1. eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und gilt dann für 12 aufeinanderfolgende Monate. Auf dem Bestellschein für eine CleverCard ist die Bestätigung der Schule bzw. der Ausbildungsstätte vorzunehmen. Unter 15 Jahren genügt anstelle der Bestätigung auch ein einfacher Altersnachweis. Als persönliche Zeitkarte ist die CleverCard nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen; der Erwerb einer Anschlussfahrkarte ist hingegen möglich. Bestellscheine für die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende, für die CleverCard/CleverCard kreisweit und den BerufsschulAusweis erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in den RMV-Mobilitätszentralen oder zum Download im Internet unter www.rmv.de. Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Sie wird derzeit in den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Rheingau-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf angeboten. RMV-Übergangstarife Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete der benachbarten Verbünde Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) sowie auf ausgewählten Linien im Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und auf aus- Näheres entnehmen Sie bitte den besonderen Bedingungen zur CleverCard/CleverCard kreisweit in der jeweils gültigen Fassung. Berufsschul-Ausweis Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht 18 gewählten Linien im Westerwald gilt der RMV-Tarif. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den RMVTarifinformationen nach Regionen. Die Automaten mit TouchscreenDisplay sind aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten wesentlich komfortabler und führen den Kunden durch den Verkaufsvorgang. Dabei erfolgt die Bedienung über das Touchscreen-Display. RMV-Fahrkartenautomaten Innerhalb des RMV gibt es zurzeit zwei in der Bedienungsform zu unterscheidende Fahrkartenautomatentypen. Zum einen den Typ mit großem, berührungsempfindlichen Benutzerbildschirm (Touchscreen-Display). Zum anderen die Automaten mit Fahrtzielverzeichnis und kleinem Display sowie der Eingabe über Tasten. An beiden Automatentypen erhalten Sie Einzelfahrkarten, Tageskarten und Anschlussfahrkarten, jeweils für Erwachsene und Kinder, Gruppentageskarten und Zuschlagkarten sowie örtlich begrenzte Angebote. Darüber hinaus sind an ausgewählten Standorten zusätzlich Wochen- und Monatskarten für Erwachsene und Schüler bzw. Auszubildende erhältlich. Als Zahlungsmittel werden neben Münzgeld auch Banknoten im Wert von 5,–, 10,–, 20,– und 50,– Euro akzeptiert. Je nach Verkehrsunternehmen werden auch bargeldlose Zahlungsmittel (Geldkarte, EC-Karte) angenommen. Im Display des Automaten wird angezeigt, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Dies kann in Abhängigkeit zur Höhe des Fahrpreises und zum jeweils vorhandenen Wechselgeld des Automaten stehen. Alle Automaten können die Bedienungsanweisung auch in verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch) anzeigen. Um Ihnen die Benutzung der Automaten zu erleichtern, haben wir je nach Automatenart einheitliche Bedienungsformen entwickelt. Und so steigen Sie in den Verkaufsvorgang ein: Startbildschirm Touchscreen-Automat Folgende Möglichkeiten der Zieleingabe stehen Ihnen zur Auswahl: 1. Zieleingabe über „Schnellwahl“: Im Startbildschirm werden Ihnen unter der „Schnellwahl“ (linker und mittlerer Bereich im Display) häufig gewählte Fahrtziele angezeigt. Mit wenigen Bedienschritten gelangen Sie zur Fahrkarte. 2. Zieleingabe über: – „Ortsnamen eingeben“ oder – „Zielnummer eingeben“ Falls Ihr Fahrtziel nicht unter der Schnellwahl aufgeführt ist, erfolgt die Zielauswahl entweder – über die Eingabe und Auswahl des Zielortes oder – über die Eingabe der 2- bzw. 4-stelligen Zielnummer Ihres Fahrtziels (sofern bekannt). 19 RMV-Fahrkarten ABCED Sofern Sie über ein eTicket RheinMain verfügen, können Sie sich die Fahrkarten, die auf der Karte gespeichert sind, am TouchscreenAutomaten anzeigen lassen. Legen Sie einfach Ihre eTicket-Karte auf die dafür gekennzeichnete Lesefläche. Diese befindet sich unmittelbar unterhalb der Zehnertastatur des PIN-Pads für EC-Kartenzahlungen. RMV-TicketShop Startbildschirm Automat mit Tasten An den älteren Automaten mit Eingabe über Tasten werden Sie zwar auch über das Display durch den Fahrkartenkauf geführt, hier gilt es aber noch weitere Bedienelemente zu beachten: 4. Überprüfen Sie die im Display angezeigten Angaben (Zielnummer, gewählte Fahrkartenart) und bezahlen Sie dann den angezeigten Betrag. 5. Entnehmen Sie Ihre Fahrkarte und gegebenenfalls Ihr Wechselgeld aus der Ausgabeschale. 1. Wählen Sie bitte Ihr Fahrtziel aus dem Fahrtzielverzeichnis aus. RMV-HandyTicket Verbundweit können Einzelfahrkarten (inklusive Kurzstrecke und BahnCardErmäßigung), Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket auch mit modernen Smartphones erworben werden. Dazu ist eine Anmeldung unter „meinRMV“ auf www.rmv.de erforderlich, bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte oder über die Mobilfunkrechnung/ Prepaid-Telefonkarte (ohne vorherige Anmeldung). Bei Bezahlung über die Mobilfunkrechnung/PrepaidTelefonkarte fällt eine zusätzliche Servicegebühr des Mobilfunkbetreibers an. Tages- und Gruppentageskarten können auch für zwei oder drei aufeinanderfolgende Tage gekauft werden. Ein Vorverkauf ist beim HandyTicket nicht möglich. Fahrtzielverzeichnis 2. Geben Sie die links neben dem Fahrtziel aufgeführte 2- beziehungsweise 4-stellige Zielnummer über die Zehnertastatur ein. 3. Drücken Sie dann die Taste für die gewünschte Fahrkartenart im Tastenblock (Erwachsene oder Kinder) unterhalb der Zehnertastatur. 20 2. ICE und die FernverkehrsErgänzungskarte Viele Zeitkarten des RMV sind im Vorverkauf auch unter www.rmv.de im Internet erhältlich; eine Anmeldung unter „meinRMV“ ist zunächst erforderlich. Bezahlt werden kann per Lastschrift oder Kreditkarte. Die ausgewählten Fahrkarten werden auf dem Postweg zugesandt, ab einem Wert von 15,– Euro versandkostenfrei. Sofern eine bestellte Fahrkarte auf eine Ihnen bereits vorliegende Chipkarte elektronisch übertragen werden kann, wird Ihnen dieses im Verlauf der Bestellung als alternativer Zustellungsweg angeboten. ICE-Züge können ausschließlich mit Fahrausweisen gemäß DeutscheBahn-Tarif genutzt werden. Kunden der Deutschen Bahn AG, die eine persönliche Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung der Deutschen Bahn AG besitzen, bietet der RMV als Ergänzung für die Nutzung der lokalen und regionalen Verkehrsmittel rabattierte Zeitkarten – die „Fernverkehrs-Ergänzungskarten“ – an. Sie sind für Erwachsene und Schüler bzw. Auszubildende als Wochen- und Monatskarten und für Erwachsene zusätzlich als Jahreskarten mit einmaliger Barzahlung oder als Abonnement erhältlich. Für Erwachsene werden 1.-KlasseZuschläge angeboten. Eine Übersicht der Tarifstellen, die jeweils in den Preisstufen 1 bis 5 und 13 – jedoch nicht für Relationen des Übergangstarifs – erhältlich sind, gibt die RMV-Preisliste „FernverkehrsErgänzungskarte“. Der Vertrieb erfolgt derzeit ausschließlich über die Deutsche Bahn AG. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten gelten jeweils nur bei gleichzeitiger Vorlage einer gültigen persönlichen Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung; sie berechtigen auf keinen Fall für sich alleine genommen zur Fahrt. Ebenso gelten sie nicht in Verbindung mit übertragbaren Streckenzeitkarten, persönlichen Streckenzeitkarten der Produktklasse B (IC-Züge) und der BahnCard 100. Die Gültigkeitszeiträume der beiden Fahrkarten müssen nicht identisch sein. Entscheidend ist jeweils, dass beide Karten zum Zeitpunkt der Nutzung Gültigkeit besitzen. Fernverkehrsnutzung im RMV 1. Nutzung von IC-Zügen innerhalb des RMV RMV-Zeitkartennutzer, die zusätzlich zu dem RMV-Leistungsangebot auch die IC-Züge der Deutschen Bahn AG nutzen möchten, erwerben zu ihrer RMV-Zeitkarte einen Aufpreis gemäß Deutsche-Bahn-Tarif. Die Aufpreise werden ausschließlich von der Deutschen Bahn AG verkauft. IC-Züge dürfen nicht mit Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, 9-Uhr-Karten, 65-plus-Monats- und -Jahreskarten, CleverCards, SemesterTickets und KombiTickets genutzt werden. Auf den Fernverkehrszügen gelten abweichende Bestimmungen. Somit kommen die RMV-Mitnahmeregelung sowie die RMV-Anschlussfahrkartenregelung dort nicht zur Anwendung. 21 RMV-Fahrkarten ABCED Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte darf nur ab dem Start oder Ziel der zugehörigen ICE-Streckenzeitkarte ausgestellt werden. Näheres entnehmen Sie bitte den besonderen Bedingungen für die Fernverkehrs-Ergänzungskarte. Zielort Gültigkeitsbereich Bad Homburg Darmstadt = Tarifgebiet 5101 = Tarifgebiete 4001 (Darmstadt Mitte), 4035 (Darmstadt-Arheilgen) und 4045 (Darmstadt-Eberstadt) Frankfurt/Main = Tarifgebiet 50 ohne Flughafen Fulda = Tarifgebiet 2001 Gießen = Tarifgebiet 1501 Hanau = Tarifgebiet 3001 Mainz = Tarifgebiet 65 ohne Wiesbaden – bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf Marburg = Tarifgebiete 0501, 0540, 0546, 0555,0558,0588 Offenbach/Main = Tarifgebiet 3601 Wiesbaden = Tarifgebiet 65 ohne Mainz– bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf CityTicket Zu Fahrkarten des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG wird nach bestimmten Regeln der Service „CityTicket“ (+City) ausgestellt. Das Vorliegen des Service ist zu erkennen, wenn die Fahrkarte den Vermerk „+City“ aufgedruckt hat. Die Fahrkarte berechtigt dann am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RBund RE-Züge) zum Fahrtantritt in Richtung Startbahnhof bzw. zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt für die Fahrt zum Startbahnhof bzw. zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angegebene Datum. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DB-AG-Fahrscheins. Die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Tarifgebiete (siehe Auflistung), die das Stadtgebiet beschreiben. In Frankfurt ist die Fahrt zum Flughafen nicht gestattet. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Die Bahn-Card 100 gilt dann wie eine Zeitkarte. von 4 Wochen geltend machen. Vordrucke zur Erstattung erhalten Sie in den RMV-Mobilitätszentralen und im Internet unter www.rmv.de. Schönes Wochenende Fahrscheine des Angebotes „SchönesWochenende-Ticket“ der Deutschen Bahn AG gelten ausschließlich auf Schienenverkehrsprodukten außer U- und Straßenbahnen. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. Auf allen weiteren Verkehrsangeboten des RMV ist dieses Angebot nicht gültig. Der Verkauf der Fahrscheine zum „Schönes-Wochenende-Ticket“ erfolgt ausschließlich durch Verkaufsstellen der Deutschen Bahn AG. Die Benutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Deutsche-Bahn-AG-Beförderungsbedingungen „Schönes-WochenendeTicket“. 10-Minuten-Garantie In ausgewählten Tarifgebieten des RMV gilt die „10-Minuten-Garantie“. Diese gewährleistet die Erstattung von Fahrtkosten bei Verspätungen in den lokalen Verkehrsmitteln U-Bahn, Straßenbahn und Bus sowie in einigen Regionalbuslinien des RMV. Die Garantie greift, wenn Sie mit Bus, Straßen- oder U-Bahnen unterwegs sind und mit mindestens 10 Minuten Verspätung an Ihrem (persönlichen) Fahrtziel in den folgenden Tarifgebieten ankommen: 35 (Langen), 36 (Offenbach), 37 (Groß-Gerau), 38 (Riedstadt), 39 (Seeheim-Jugenheim), 40 (Darmstadt), 41 (Dieburg) sowie 50 (Frankfurt). Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.rmv.de. Regeln bei Verspätungen Mobilitätsgarantie für Inhaber von persönlichen Jahreskarten Anerkennung der BahnCard Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 erhalten für Einzelfahrten in den Preisstufen 5, 6, 7, 17 und 45 im RMV einschließlich der Übergangstarifgebiete um 25% ermäßigte Einzelfahrkarten. Diese Regelung gilt auch für Kinder bis 14 Jahre. Einzelfahrkarten zur BahnCard gelten ausschließlich auf Schienenverkehrsprodukten außer U- und Straßenbahnen. Zuschläge sind immer voll zu zahlen – auch bei Einsatz der BahnCard 25 First oder 50 First sind Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu erwerben. 22 Als Inhaber einer persönlichen Jahreskarte (inkl. der 65-plus-Jahreskarte) erhalten Sie eine Mobilitätsgarantie. Das bedeutet: Bei Verspätungen im Regionalverkehr (RB-, RE-, SE-Züge, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung im Regionalverkehr von mehr als 5 Minuten Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert, bezahlen wir Ihnen – bei fehlender Fahrtalternative – die Taxikosten oder die IC/ICE-Fahrkarte bis maximal 15 Euro. Verpassen Sie Ihren letzten Anschluss, erhöht sich der Erstattungsanspruch auf maximal 30 Euro. Ausgenommen sind Verspätungen durch höhere Gewalt. Die Ansprüche müssen Sie innerhalb Fahrgastrechte der RMV-Bahnkunden Im Eisenbahnverkehr (RB, RE, SE, S-Bahn) gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Im RMV bedeutet dies, dass Sie als RMV-Bahnkunde bei Zugverspätungen beziehungsweise bei Ausfall des Zuges Anspruch auf Fahrpreisentschädigung oder Erstattung des Fahrpreises haben. Auch eine alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erstattung/Fahrpreisentschädigung gibt es im Internet unter www.rmv.de. 23 RMV-Fahrkarten ABCED Weitere Informationen Gepäck und Tiere Schwerbehinderte Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige Gegenstände (Schlitten, Skier, zusammenklappbare Räder, Mehrsitzer für Kleinkinder etc.) können Sie unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die anderen Fahrgäste nicht gefährdet werden beziehungsweise der Betrieb nicht gestört wird. Die Mitnahme von Fahrrädern ist generell unentgeltlich (mit Ausnahme der Fernverkehrszüge; hier gilt der Tarif der Deutschen Bahn AG, und Sie müssen vorab einen Platz reservieren) und richtet sich nach den jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeinen, für alle Unternehmen geltenden Bedingungen finden Sie im Anhang der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Die Beförderung zugelassener Tiere ist unentgeltlich. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal. Die Vergünstigungen für Schwerbehinderte im RMV richten sich nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – in der jeweils gültigen Fassung. Schwerbehinderte, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke) sind, können unentgeltlich alle in den RMV einbezogenen Verkehrsmittel benutzen. Eine Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn die Notwendigkeit der Begleitung im amtlichen Ausweis ausdrücklich vermerkt ist. Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch den Aufdruck „B“ im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte selbst kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat. Für die 1. Klasse gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitperson, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist. Die Nutzung der Sonder-, Schnell- und Nachtbusse ist nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte gemäß Verbundtarif gestattet. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Fahren ohne Fahrkarte Fahren ohne gültige Fahrkarte ist kein Kavaliersdelikt! Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,– Euro. Wer nachweisen kann, dass er seine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung nur vergessen hat, reduziert dadurch das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,– Euro. Der Nachweis ist innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen zu erbringen, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss. Rechnungen für Vorsteuerabzug Die von den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrkarten gelten nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung. Beim eTicket RheinMain wird mit Zustellung der Chipkarte ein separater Rechnungsbeleg erstellt. Für die Berechnung gilt der Steuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr.10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Freifahrt für Polizeibeamtinnen und -beamte Wichtiger Hinweis Zur Erhöhung der Sicherheit werden Wachpolizistinnen/Wachpolizisten des Landes Hessen sowie Beamtinnen/Beamte des Polizeidienstes des Landes Hessen und der Bundespolizei – wenn sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen – unentgeltlich befördert. In den regionalen Schienennahverkehrsprodukten gilt dies nur für die 2. Wagenklasse. Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben. 24 25 Der RMV-Tarif ABCED Regionalverkehr Übersichtskarte Das gesamte RMV-Gebiet ist in 60 A-Tarifgebiete untergliedert, die jeweils mit zwei Ziffern gekennzeichnet sind. Diese bilden die Basis der tariflichen Einteilung des Verbundraumes. Um den Interessen der Fahrgäste in den verschiedenen Regionen, insbesondere auf kurzen Strecken gerecht zu werden, sind die meisten A-Tarifgebiete zusätzlich in A0-Tarifgebiete unterteilt. Um den jeweiligen Fahrpreis ermitteln zu können, ist es für Sie notwendig zu wissen, welche Tarifgebiete Sie befahren. Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Um den Fahrpreis für den Regionalverkehr zu ermitteln, suchen Sie bitte aus dieser Karte das Start- und Zielgebiet aus. Anhand der Nummern können Sie aus der RMV-Regional- matrix die entsprechende Preisstufe entnehmen. Den Fahrpreis finden Sie in der RMV-Preisliste. Dazu haben wir auf den folgenden Seiten die notwendigen Tarifinformationen abgebildet. 26 27 Der RMV-Tarif ABCED RMV-Regionalmatrix In der RMV-Regionalmatrix finden Sie die von RMV-Kunden überwiegend genutzten Verkehrsbeziehungen. Abgebildet ist jeweils die Preisstufe für die kürzeste mögliche Verbindung. Über weitere 1.400 Alternativangebote – die aus Platzgründen hier nicht darstellbar sind – informieren Sie sich bitte bei RMV-Vertriebsstellen, an den Fahrkartenautomaten oder über unser RMV-Servicetelefon: 069/24 24 80 24 28 29 Der RMV-Tarif ABCED Nahverkehrsbeispiel Hier möchten wir Ihnen anhand einiger Beispiele zeigen, wie Sie für kurze Fahrten (hauptsächlich Preisstufen 1– 3) die richtige Preisstufe ermitteln können. Diese können Sie nicht aus der RMV-Regionalmatrix entnehmen. Aus drucktechnischen Gründen können wir die Fahrtrelationen hier nicht farbig darstellen. Die farbigen Tarifgebietspläne erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsunternehmen. Von/nach Den Fahrpreis entnehmen Sie bitte aus der RMV-Preisliste. Mittlerweile kommt es aufgrund lokaler Besonderheiten zu erheblichen Abweichungen von diesen Regeln. Verlässliche Informationen zur Preisstufe für Ihre gewünschte Verbindung enthält die Tarifauskunft auf www.rmv.de. Bei Fahrt in nur einem Tarifgebiet z. B. innerhalb 3640 A Sonderstatusstädte: Dort gilt die Stadtpreisstufe 1. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für z. B. innerhalb 3001 Hanau A Bei Fahrten in diesem Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 1 Darmstadt. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für innerhalb 4001 Darmstadt Mitte Bei Fahrten in diesem Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 3. innerhalb 5000 Frankfurt Bei Fahrten in diesem Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 13. innerhalb 65 Wiesbaden/Mainz C Bei Fahrt in diesem Tarifgebiet gilt die Stadtpreisstufe 2. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für innerhalb 3601 Offenbach C Bei Fahrt in diesem Tarif- innerhalb 2901 Maintal gebiet gilt die Preisstufe 2. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für B Bei Fahrt in nur zwei A0-Tarifgebieten E z. B. von 3640 Und darüber hinaus bis über 3560 nach 3550 zur nächsten roten Grenze z. B. von 50 nach 2601 Preisstufe 4 F Preisstufe A 30 z. B. von 3510 nach 3525 D 31 z. B. von 3525 nach 3680 RMV-Preise ABCED RMV-Preisliste gültig ab 1. Januar 2015 Preise in Euro brutto Stadtpreisstufen RNNÜbergangsverkehr Preisstufe Einzelfahrkarten Einzelfahrt Erwachsene TG 3601 Offenbach TG 5000 Frankfurt TG 65 Wiesbaden/ Mainz 1 2 3 4 5 6 7 (171) 45 1 1 2 3 13 1,95 2,45 3,00 4,55 8,10 11,60 15,00 6,40 2,15 2,00 2,30 2,75 2,70 6,05 8,70 11,25 4,80 1,15 1,45 1,80 2,75 4,85 6,95 9,00 3,90 1,30 1,20 1,40 1,60 1,60 3,65 5,20 6,75 2,90 Erwachsene, mit BahnCard 3 Kinder 4 Sonderstatusstädte2 TG 4001 Darmstadt Mitte Kinder 4, mit BahnCard 3 Kurzstrecke K1 Erwachsene 1,305 Kinder 4 0,805 K4 Erwachsene 1,60 Kinder 4 0,95 1,60 0,95 K2 Erwachsene 1,75 1,00 Kinder 4 Einzelzuschlag je Fahrt 6 Erwachsene und Kinder 4 1,50 1,50 1,50 2,00 3,50 5,00 6,50 3,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 6,50 Zeitkarten Tageskarte Erwachsene 3,80 4,80 5,85 8,85 15,80 22,60 29,30 12,70 4,20 3,90 4,50 6,80 Kinder 4 2,25 2,85 3,50 5,35 9,45 13,55 17,55 7,70 2,55 2,35 2,75 4,10 3,80 Gruppentageskarte Erwachsene u. Kinder 4, 5 Pers. 6,70 8,40 10,40 15,80 27,90 34,00 43,50 23,00 7,50 6,80 8,10 10,50 9,70 Hessenticket 7 Erwachsene u. Kinder 4, 5 Pers. 33,00 (für alle Preisstufen außer 45) Wochenkarte Erwachsene 33,00 (für alle Preisstufen außer 45) 19,70 25,30 38,20 51,00 63,80 76,60 44,80 12,60 12,60 19,50 24,70 9,70 15,40 19,70 29,80 39,80 49,80 59,70 34,90 9,80 9,80 15,20 19,30 17,50 42,20 66,90 86,00 129,80 173,30 216,80 260,30 154,00 43,00 43,00 66,40 85,20 76,40 118,60 33,50 33,50 51,80 66,50 59,50 36,60 35,50 49,50 68,20 61,10 Schüler und Auszubildende Monatskarte Erwachsene 33,00 (für alle Preisst. außer 45) 12,40 22,45 32,90 52,20 67,10 101,20 135,20 169,10 203,00 34,90 49,70 61,10 88,10 117,20 131,20 147,1010 35,90 53,50 68,80 103,80 130,00 162,60 195,20 119,00 36,60 36,60 52,90 68,20 61,10 Jahreskarte 8 Erwachsene, Abbuchung 10 x 422,00 669,00 860,00 1.298,00 1.733,00 2.168,00 2.603,00 1.540,00 430,00 430,00 664,00 852,00 764,00 Erwachsene, Einmalzahlung 9 413,60 655,60 842,80 1.272,00 1.698,30 2.124,60 2.550,90 1.509,20 421,40 421,40 650,70 835,00 748,70 65-plus-Jahreskarte ab 65 Jahre, Abbuchung 10 x 349,00 497,00 611,00 881,00 1.172,00 1.312,00 1.471,0010 366,00 355,00 495,00 682,00 611,00 342,00 487,10 598,80 863,40 1.148,60 1.285,80 1.441,6010 358,70 347,90 485,10 668,40 598,80 9-Uhr-Jahreskarte 8 Erwachsene, Abbuchung 10 x 359,00 535,00 688,00 1.038,00 1.300,00 1.626,00 1.952,00 1.190,00 366,00 366,00 529,00 682,00 611,00 Erwachsene, Einmalzahlung 9 Schüler und Auszubildende 65-plus-Monatskarte ab 65 Jahre 9-Uhr-Monatskarte Erwachsene ab 65 Jahre, Einmalabbuchung 9 351,80 524,30 674,20 1.017,20 1.274,00 1.593,50 1.913,00 1.166,20 358,70 358,70 518,40 668,40 598,80 CleverCard11 Schüler/Azubis, Abbuchung 8 x 283,20 448,80 576,80 869,60 1.160,00 1.451,20 1.742,40 1008,00 289,60 289,60 444,80 571,2012 528,80 Schüler/Azubis, Einmalzahlung 9 277,50 439,80 565,30 852,20 1.136,80 1.422,20 1.707,60 987,80 283,80 283,80 435,90 559,8012 518,20 5,60 8,90 11,40 17,20 23,00 28,70 34,50 23,00 5,70 5,70 8,80 11,10 10,10 58,40 78,00 97,60 117,10 78,00 19,40 19,40 29,90 38,30 34,40 Zuschlagkarte – Woche 6 Erwachsene und Kinder 4 – Monat6 Erwachsene und Kinder 4 – Jahr6,8 Erw. u. Kinder 4, Abbuchung 10 x 19,00 30,10 38,70 190,00 301,00 387,00 584,00 780,00 976,00 1.171,00 780,00 194,00 194,00 299,00 383,00 344,00 Erw. u. Kinder 4, Einmalzahlung 9 186,20 295,00 379,30 572,30 764,40 956,50 1.147,60 764,40 190,10 190,10 293,00 375,30 337,10 Bitte beachten Sie: 1 Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung. 2 Sonderstatusstädte: Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001), Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730) und Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533) 32 3 gültig im Schienenverkehr außer U-Bahnen und Straßenbahnen 4 6 bis einschließlich 14 Jahre 5 nur in Hanau 6 Die gekennzeichneten Tarifstellen berechtigen zur Nutzung der 1. Klasse bzw. zuschlagpfl ichtiger Angebote. 7 gültig Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in Hessen 8 übertragbar oder persönlich 9 Einmalabbuchung oder Barzahlung 10 65-plus-Karten sind nicht für den Übergangsverkehr erhältlich. Die Preisstufe 17 kommt daher nicht zur Anwendung. 11 In Landkreisen mit einem CleverCard-kreisweit-Angebot (Fulda, Vogelsberg, RheingauTaunus, Groß-Gerau, Offenbach, Marburg-Biedenkopf) ist die CleverCard zur Preisstufe 1 nicht erhältlich. In allen Sonderstatus33 städten wird aber die CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 angeboten. 12 Schüler und Auszubildende mit Wohnsitz und Schul- bzw. Ausbildungsort Frankfurt zahlen für die CleverCard Frankfurt aufgrund städtischer Zuschüsse 403 Euro (1x Zahlung) bzw. 414,40 Euro (8x Abb.). RMV-Preise ABCED RMV-Preisliste Anschlussfahrkarte gültig ab 1. Januar 2015 Preise in Euro brutto Preisstufe der benötigten Einzelfahrkarte 2 Anschluss- Einzelfahrkarten zu Zeitkarten der Preisstufe 1 Erwachsene Kinder1 zu Zeitkarten der Preisstufe 2 Erwachsene Kinder1 zu Zeitkarten der Preisstufe 3 Erwachsene Kinder1 zu Zeitkarten der Preisstufe 4 Erwachsene Kinder1 zu Zeitkarten der Preisstufe 5 Erwachsene Kinder1 zu Zeitkarten der Preisstufe 6 Erwachsene Kinder1 zu Zeitkarten der Preisstufe 13 Erwachsene Kinder1 Bitte beachten Sie: 1 6 bis Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz auch in Offenbach auch in Frankfurt 3 4 5 6 7 13 2,35 1,85 2,35 3,70 6,95 10,40 13,95 1,10 1,40 2,25 4,15 6,25 8,40 1,40 1,85 2,25 3,35 6,55 9,70 13,10 2,25 1,10 1,35 2,00 3,95 5,80 7,90 1,35 1,85 2,05 2,70 5,20 7,75 10,55 2,05 1,10 1,25 1,65 3,10 4,65 6,35 1,25 1,85 2,00 2,35 4,25 6,25 8,40 2,00 1,10 1,20 1,40 2,55 3,75 5,05 1,20 1,85 1,95 2,15 2,90 4,40 5,95 1,95 1,10 1,15 1,30 1,75 2,65 3,60 1,15 1,85 1,95 2,10 2,25 3,15 4,10 1,95 1,10 1,15 1,30 1,35 1,90 2,45 1,15 1,85 2,05 2,70 5,20 7,75 10,55 1,10 1,25 1,65 3,10 4,65 6,35 einschließlich 14 Jahre 34 35 RMV-Preise ABCED RMV-Preisliste Fernverkehrs-Ergänzungskarte gültig ab 1. Januar 2015 Preise in Euro brutto Tarifgebiet 4001 Darmstadt Mitte u. Sonderstatusstädte Preisstufe Preisstufe Zeitkarten Wochenkarte Erwachsene Schüler und Auszubildende Monatskarte Erwachsene Stadtpreisstufen Tarifgebiet 3601 Offenbach Tarifgebiet 65 Tarifgebiet 5000 Frankfurt/Main Wiesbaden/Mainz 1 2 3 4 5 1 2 3 13 8,30 11,80 13,90 21,00 28,10 8,40 11,70 13,60 12,30 6,50 9,20 10,80 16,40 21,90 6,60 9,10 10,60 9,60 28,10 40,10 47,30 71,40 95,30 28,70 39,80 46,90 42,00 21,90 31,30 36,90 55,70 74,30 22,40 31,00 36,60 32,80 Jahreskarte übertragbar Erwachsene, Abbuchung 10 x 281,00 401,00 473,00 714,00 953,00 287,00 398,00 469,00 420,00 Erwachsene, Einmalzahlung1 411,60 Schüler und Auszubildende 275,40 393,00 463,50 699,70 933,90 281,30 390,00 459,60 Zuschlagkarte-Woche Erwachsene und Kinder2 3,70 5,30 6,30 9,50 12,70 3,80 5,30 6,10 5,60 -Monat Erwachsene und Kinder2 12,70 18,10 21,30 32,10 42,90 12,90 17,90 21,10 18,90 -Jahr Erw. und Kinder2 , Abbuchung 10 x 127,00 181,00 213,00 321,00 429,00 129,00 179,00 211,00 189,00 Erw. und Kinder2 , Einmalzahlung1 124,50 177,40 208,70 314,60 420,40 126,40 175,40 206,80 185,20 Bitte beachten Sie: 1 Einmalabbuchung oder Barzahlung 36 2 6 bis einschließlich 14 Jahre 37 RMV-Preise RMV-Preisliste CleverCard kreisweit gültig ab 1. Januar 2015 Preise in Euro brutto Rund um die Uhr erreichbar RMV-Servicetelefon Persönliche Beratung CleverCard kreisweit Landkreis Zahlung 1x Abb. / 1x bar 8 x Abbuchung Fulda 510,00 Vogelsberg 447,00 456,00 Rheingau-Taunus 363,00 370,40 520,40 Offenbach 280,00 285,60 Groß-Gerau 409,00 418,00 Marburg-Biedenkopf 450,00 458,00 Am RMV-Servicetelefon unter 069 / 24 24 80 24 bekommen Sie rund um die Uhr, 24 Stunden Fahrplan- und Tarifauskünfte, Infos zur aktuellen Lage im Straßenverkehr, Freizeit-Tipps und vieles mehr. Einfach anrufen. 38 Gemeinsame Beförderungsbedingungen ABCED Teil I §1 Geltungsbereich (1) Der Verbundtarif gilt auf den in den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Linien der RMV-Verkehrsunternehmen. Bei den Eisenbahnen, die dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) unterliegen, gilt weiterhin neben den folgenden Bedingungen die Eisenbahn Verkehrsordnung (EVO). Die einbezogenen Linien mit ihrem jeweiligen Verkehrsangebot sowie die darüber hinaus für Fahrkarten des Verbundtarifs zugelassenen Verkehrsmittel ergeben sich aus den aktuell gültigen Verbundfahrplänen. Dazu gehören auch die Verkehrsangebote der mit dem RMV kooperierenden Verkehrsunternehmen, soweit diese mit Fahrkarten des Verbundtarifes benutzt werden dürfen. Eine Beschränkung im Übergang zwischen den Verkehrsmitteln besteht im Verbund nicht, es sei denn, dies ist in den Tarifbestimmungen ausdrücklich so geregelt. Tarifbestimmungen des RMV und gegebenenfalls sonstige besondere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als für sich rechtsverbindlich an; sie werden Bestandteil des Beförderungsvertrages. (4) Der Ausschluss von der Beförderung erfolgt im Einzelfall durch das Betriebspersonal. §2 Ausschluss von Personen von der Beförderung (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Unter diesen Voraussetzungen sind insbesondere ausgeschlossen: 1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, 2. Personen mit ansteckenden Krankheiten, 3. Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. (2) Nicht schulpflichtige Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens 6 Jahre alt sind; die Vorschriften des Absatzes (1) bleiben unberührt. (2) Die Fahrgäste erhalten ihre Fahrkarten bei den in den Verbund einbezogenen und bei den mit dem RMV kooperierenden Verkehrsunternehmen. In vertragliche Rechtsbeziehungen treten die Fahrgäste nur mit denjenigen Verkehrsunternehmen, deren Verkehrsmittel sie benutzen. In Ergänzung der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen gelten gegebenenfalls die besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. (3) Von der Beförderung können ferner ausgeschlossen werden: 1. Fahrgäste, welche die Verhaltensregeln gem. § 3 außer Acht lassen, 2. Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte, welche die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gem. § 8 und/oder die Angabe von Personalien verweigern. (3) Die Fahrgäste erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge oder dem Benutzen der Betriebseinrichtungen die Beförderungsbedingungen und 40 die zur Verunreinigung von Kleidungsstücken der Fahrgäste und der Wageneinrichtung führen können, 10. Fahrzeuge, Betriebsanlagen und -einrichtungen zu beschädigen oder zu verunreinigen, 11. Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen, 12. elektronische Geräte zu betreiben, die den Fahrbetrieb stören können, soweit dies durch das jeweilige Verkehrsunternehmen bekannt gemacht ist, 13. in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards, Inlineskates oder dgl. zu fahren und 14. in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen zu betteln oder ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens zu sammeln, zu werben oder mit dem Ziel des Gelderwerbes Schau- oder Darstellungen zu tätigen. §3 Verhalten der Fahrgäste (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: 1. sich mit dem Fahrpersonal während der Fahrt zu unterhalten, 2. die Türen während der Fahrt und außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, 3. Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, 4. während der Fahrt auf- oder abzuspringen, 5. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten, 6. die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge, insbesondere der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege, zu beeinträchtigen, 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1), soweit dort das Rauchen nicht zugelassen ist, sowie auf den Bahnsteigen in Tunnelstrecken, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, 8. Betäubungsmittel zu konsumieren, 9. in Verkehrsmitteln offene, zum sofortigen Verbrauch bestimmte Esswaren (z. B. Speiseeis, Pommes frites usw.) mitzunehmen, (3) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge, nicht zuletzt im Interesse der eigenen Sicherheit, nur an den Haltestellen betreten und verlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Ein- oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Anlagen und Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder werden die Türen geschlossen, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen sicheren Halt zu verschaffen. 41 Gemeinsame Beförderungsbedingungen (4) Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt der Begleitperson gem. § 2 (2). für Beschwerden zuständige Stelle mitzuteilen. (5) Fahrgäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn trotz Ermahnung die sich aus den Absätzen (1) bis (4) ergebenden Verhaltensregeln nicht beachtet werden. §4 Einnehmen der Plätze (1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen oder Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. (6) Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden die vom Verkehrsunternehmen festgesetzten Reinigungskosten erhoben. Weiter gehende Ansprüche bleiben unberührt. (2) Den Fahrgästen können Sitzplätze nicht garantiert werden. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Fahrgäste, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben. (7) Bei missbräuchlicher Benutzung der Notbremse oder anderer Sicherheitseinrichtungen werden die in den für die Verkehrsunternehmen geltenden Rechtsvorschriften hierfür festgesetzten Beträge eingezogen. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren sowie weiter gehende zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt. (3) Zahlende Fahrgäste haben bei der Einnahme der Sitzplätze Vorrang vor unentgeltlich beförderten Reisenden. Dies gilt nicht gegenüber freifahrtberechtigten Schwerbehinderten gemäß Abschnitt A, Ziffer 4 der Tarifbestimmungen und deren Begleiter. (8) Beschwerden sind außer in Fällen des § 5 (5), § 5 (6) und § 6 (1) nicht an das Fahr-, sondern an das Aufsichtspersonal zu richten. Soweit Beschwerden nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt werden können, wird darum gebeten, diese unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung sowie möglichst unter Beifügung der Fahrkarte an die Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu richten, das für den Betrieb zuständig ist. Beschwerden können auch mündlich vorgebracht werden. Auf Beschwerden erhält der Fahrgast so bald wie möglich eine Antwort. Auf Verlangen hat sich das Personal der Verkehrsunternehmen zu legitimieren und die §5 Beförderungsentgelt, Fahrkarten und deren Verkauf, Zahlungsmittel (1) Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte in Euro zu zahlen. Hierfür werden Fahrkarten ausgegeben. Fahrkarten sind insbesondere Einzelfahrkarten und Zeitkarten; darüber hinaus gibt es Sonderregelungen. Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung der in § 1 genannten Unternehmen verkauft. Fahrkarten sind Urkunden oder fiktive Urkunden und gelten als geldwerte Belege. Kopien sind unzu- 42 ABCED Zeitkarten werden von den bekannt gegebenen Stellen verkauft. Kundenkarten werden von besonders festgelegten Kundenkartenausgabestellen ausgestellt. Die Wertmarken zu den ermäßigten Zeitkarten sind bei den bekannt gegebenen RMVVertriebsstellen auch ohne Vorlage der Kundenkarte bei Nennung des Geltungsbereiches erhältlich. Fernverkehrs-Ergänzungskarten sind ausschließlich bei den Verkaufsstellen der DB AG erhältlich. Ausgewählte Fahrkarten können bei bestimmten Vertriebsstellen in elektronischer Form erworben werden (eTicket RheinMain). Die Vertriebsstellen, an denen elektronische Fahrkarten erworben werden können, sind an dem besonderen Akzeptanzsymbol zu erkennen (blaues e mit drei Wellenbögen). Bei einigen Verkehrsunternehmen werden auch ausgewählte Zeitkarten vom Fahrer verkauft. Der Kauf ausgewählter Zeitkarten ist auch an ausgesuchten Standorten an Automaten möglich. Jahres-, Monats- und Wochenkarten gem. Teil II A. (Tarifbestimmungen, A. Allgemeines) können bis zu acht Wochen vor dem ersten Geltungstag gekauft werden. Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket können bis zu vier Wochen vor dem ersten Geltungstag gekauft werden. Ein Vorverkauf mit dem RMV-HandyTicket ist nicht möglich. Wenn zum Zeitpunkt des Vorverkaufs eine Tarifänderung (z.B. hinsichtlich Preis, zeitlichem, räumlichem Geltungsbereich) für den gewünschten Gültigkeitszeitraum zu erwarten ist, die Genehmigungen dazu aber noch nicht vorliegen, entfällt für diesen Zeitraum die Vorverkaufsmöglichkeit. Im Voraus gekaufte Zeitkarten mit Gültigkeitsbeginn ab oder nach dem lässig. Der gewerbliche Ankauf von Dritten und die gewerbliche Weitergabe oder Weitervermarktung von Fahrkarten gegen Entgelt und auf eigene Rechnung sind nicht gestattet. Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel benutzt werden. (2) Die Fahrkarten gelten für ihren Geltungsbereich in allen Fahrzeugen der in den Verbund einbezogenen Linien. Zuschlagpflichtige Fahrten dürfen nur mit hierfür gültigen Fahrkarten (Fahrkarte zusammen mit Zuschlagkarte) angetreten werden. Näheres hierzu ist in Teil II (Tarifbestimmungen) geregelt. (3) Einzelfahrkarten werden über stationäre oder mobile Verkaufsautomaten verkauft. In Bussen und in personenbedienten RMV-Vertriebsstellen können Einzelfahrkarten durch Personal verkauft werden. Ein Einzelfahrkartenverkauf über Fahrpersonale erfolgt ansonsten nicht. Darüber hinaus können Einzelfahrkarten, Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket bei vorhandenen technischen Voraussetzungen als RMV-HandyTicket mit dem Mobiltelefon gekauft werden. In Ausnahmefällen kann ein Fahrkartenverkauf bei Bedarf auch durch sonstiges Personal (z.B. Standschaffner) erfolgen. Werden vom Personal für eine Fahrt mehrere Fahrkarten ausgegeben, so gelten diese als eine Fahrkarte. Ein Vorverkauf von Einzelfahrkarten ist ausgeschlossen, es sei denn, in Teil II E. (Übergangsregelungen) ist etwas anderes geregelt. Einzelfahrkarten berechtigen gemäß Teil II A.3.3.2 a) nur zum sofortigen Fahrtantritt. 43 Gemeinsame Beförderungsbedingungen 2. Soweit das Personal Banknoten mit einem Betrag größer als 20,00 nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Der Fahrgast erhält sodann das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei dem Verkehrsunternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat, zurück. Dem Fahrgast kann, wenn er eine Kontoverbindung angibt, der Wechselgeldbetrag ohne Abzüge auf das von ihm benannte Konto überwiesen werden. Sofern der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, verbleibt für ihn nur die Möglichkeit, die Fahrt abzubrechen. 3. Beanstandungen des Wechselgeldes oder der Quittung können nur anerkannt werden, wenn sie sofort gegenüber dem Verkaufspersonal vorgebracht werden. 4. Dort, wo es möglich ist, kann die bargeldlose Zahlung zusätzlich angeboten werden. Ein Anspruch auf bargeldlose Zahlung besteht nicht. Inkrafttreten einer Tarifänderung werden ungültig. Sie werden binnen eines Monats nach Inkrafttreten der Tarifänderung von den Verkehrsunternehmen zurückgenommen. Für Fahrkarten zu tariflichen Sonderangeboten wird der Vertrieb besonders geregelt. (4) Die Automaten akzeptieren als Zahlungsmittel Münzen im Wert von 0,05 , 0,10 , 0,50 , 1,00 , 2,00 und dort, wo es technisch möglich ist, auch 0,20 . Die Fahrgäste können die Münzen in beliebiger Stückelung und Reihenfolge in die Verkaufsgeräte einwerfen, jedoch nicht in beliebiger Anzahl. Die Automaten sind zur Rückgabe von Wechselgeld eingerichtet. Ausgewählte Automaten nehmen auch Banknoten im Wert von 5,00 , 10,00 , 20,00 und 50,00 . Die jeweils für den Kauf zugelassenen Banknoten werden im Display abgebildet. Falls einmal Wechselgeld im Automaten fehlt oder die Wechselgeldrückgabeeinrichtung aus sonstigen wichtigen Gründen außer Betrieb gesetzt ist, muss der Fahrgast abge zählt zahlen. Darauf wird der Fahrgast besonders hingewiesen. Darüber hinaus akzeptieren die meisten Automaten bargeldlose Zahlungsmittel. (6) Der Fahrgast muss sich davon überzeugen, dass er die für die vorgesehene Fahrt erforderliche Fahrkarte besitzt. Beanstandungen der Fahrkarte sind sofort vorzubringen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. (5) Für den Verkauf durch Personal gilt Folgendes: §6 Gültigkeit der Fahrkarten 1. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet, Banknoten mit einem Betrag größer als 20,00 zu wechseln und Ein- und Zweicentstücke im Betrag von mehr als 0,10 sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. (1) Fahrkarten des Verbundtarifs sind nur in den in den Verbund einbezogenen Verkehrsmitteln gültig. Der Fahrgast muss zu Beginn der Beförderung im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Der Fahrgast hat sich die gültige Fahrkarte grundsätzlich 44 ABCED und auszuhändigen. Im Falle von Fahrgastbefragungen bzw. Verkehrserhebungen sind die Fahrkarten auch dem Zählpersonal, welches sich durch RMV-Zählerausweise zu legitimieren hat, vorzulegen oder auszuhändigen. vor Fahrtantritt für die gesamte zurückzulegende Fahrstrecke zu beschaffen. Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs noch nicht mit einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte versehen, hat er, sofern ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug vorgesehen ist, unverzüglich und unaufgefordert die erforderliche Fahrkarte zu lösen. Ist im Fahrzeug ein Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal vorgesehen, ist der Fahrgast zudem verpflichtet, bei diesem einzusteigen und unverzüglich seine Fahrkarte zu lösen. Beanstandungen der Fahrkarte können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort vorgebracht werden. Erfolgt der Verkauf über Automaten in den Fahrzeugen, so ist unmittelbar bei Fahrtantritt eine Fahrkarte zu lösen. Hat sich der Fahrgast vor Fahrtantritt keine gültige Fahrkarte beschafft und ist ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug nicht vorgesehen, ist eine Nutzung des Verkehrsmittels nicht gestattet. Ist der Fahrgast zu Beginn der Beförderung nicht mit einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte versehen, ist er zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet [vgl. § 8 (1) 1.], es sei denn, er hat sich nach Betreten eines Fahrzeugs, in dem ein Fahrkartenverkauf vorgesehen ist, unverzüglich und unaufgefordert um die Erlangung einer gültigen Fahrkarte gekümmert und dies durch ein nach außen erkennbares Verhalten eindeutig zum Ausdruck gebracht. (3) Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle. Die Fahrt gilt nach Verlassen des Fahrzeuges als beendet oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), nach dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Aussteigehaltestelle. Wer lediglich den abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereich betreten will, erhält für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen einen unentgeltlichen Berechtigungsschein. (4) Fahrkarten des Einzelfahrkartentarifs werden, soweit nicht anders geregelt, grundsätzlich nur entwertet ausgegeben. Persönliche ermäßigte Zeitkarten gem. Teil II A. und II B. der Tarifbestimmungen werden auf den Inhaber/die Inhaberin ausgestellt. Kundenkarten, soweit im Tarif vorgesehen, etwa für ermäßigte Zeitkarten, werden erst gemeinsam mit einer entsprechenden Wertmarke, auf der die Nummer der Kundenkarte unlöschbar, z.B. mit Kugelschreiber, aufgetragen ist, gültig. (2) Der Fahrgast hat die Fahrkarte bis nach Beendigung der Fahrt sorgfältig aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen (5) Für die Gültigkeit der Fahrkarten sind die Betriebstage maßgebend, d.h. jeder Tag rechnet von 0.00 Uhr 45 Gemeinsame Beförderungsbedingungen bis zum Schluss des fahrplanmäßigen Betriebes des Tages. Für spezielle Nachtlinien gilt, dass auch der letzte als Nachtlinie gekennzeichnete Kurs noch mit der am Vortag gültigen Zeitkarte genutzt werden kann. Für den Fall der Aufhebung des Betriebsendes erfolgt eine Einzelfallregelung. 3. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können, 4. in ihrer Materialeigenschaft nicht geprüft werden können (z.B. einlaminiert, eingeschweißt sind), ausgenommen sind Fahrkarten nach II B.1.3.2, 5. eigenmächtig geändert sind (eigenmächtiges Ändern ist auch ein nachträgliches Verbessern von Eintragungen), 6. von Nichtberechtigten benutzt werden, 7. zu anderen als zu den zulässigen Fahrten benutzt werden, 8. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind. (6) Mit Fahrkarten der Preisstufe 3 darf immer das gesamte A-Tarifgebiet befahren werden, sofern sich die Preisstufe 3 nicht aus einer A-Tarifgrenzüberschreitenden Fahrtrelation ergibt. (7) Will der Inhaber/die Inhaberin einer Zeitkarte unter Benutzung dieser Zeitkarte Fahrten über deren Geltungsbereich hinaus durchführen, können vorbehaltlich der Zeitkartenart Fahrkarten für die Gesamtstrecke gemäß Abschnitt A., Ziffer 3.3.1g) der Tarifbestimmungen gelöst werden. Diese gelten nur in Verbindung mit der Zeitkarte zur Fahrt bis zu dem gewünschten Ziel (Anschlussfahrkarte). Die Anschlussfahrkarten sind an den Automaten oder beim Personal gemäß § 5 (3) erhältlich. Darüber hinaus kann das eTicket RheinMain (Chipkarte) als Trägermedium für elektronische Fahrtberechtigungen im RMV eingezogen werden, wenn die Chipkarte gesperrt wurde. (2) Fahrkarten, die nur in Verbindung mit einem Berechtigungsnachweis, einer weiteren gültigen Fahrkarte oder einem in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Personenausweis (z.B. BerufsschulAusweis) zur Beförderung berechtigen, sind dann nicht gültig und können eingezogen werden, wenn der Berechtigungsnachweis, die weitere gültige Fahrkarte oder der Personenausweis auf Verlangen nicht vorgezeigt wird. Die Einziehung ist auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Die Fahrkarte wird dem Fahrgast nach Vorlage des Berechtigungsnachweises bei dem Unternehmen, das die Fahrkartenprüfung veranlasst hat, wieder ausgehändigt. §7 Ungültige Fahrkarten (1) Fahrkarten, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen. Dies gilt insbesondere für Fahrkarten, die 1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden, 2. nicht mit gültigen Wertmarken versehen sind, 46 ABCED §8 Erhöhtes Beförderungsentgelt derung auszuhändigen, sobald die Personalien festgestellt worden sind. Diese gilt bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte. (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er (4) Das erhöhte Beförderungsentgelt ist binnen einer Woche nach Feststellung an das Verkehrsunternehmen zu zahlen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 1. sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat, 2. sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann, 3. die Fahrkarte auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und aushändigt, 4. wenn die Fahrkarte in ihrer Materialeigenschaft nicht geprüft werden kann, siehe auch § 7 (1) 4., oder gesperrt ist, 5. innerhalb eines besonders kenntlich gemachten Haltestellenbereiches ohne gültige Fahrkarte oder Berechtigungsschein gem. § 6 (3) angetroffen wird, 6. einen tariflich vorgesehenen Zuschlag nicht vorzeigen kann, 7. keine lesbare Chipkarte vorlegen kann, 8. eine gesperrte Chipkarte vorlegt. (5) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 im Falle von Absatz (1) 2., wenn der Fahrgast Inhaber/Inhaberin einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte ist und innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei dem Verkehrsunternehmen, an das er/sie das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat oder gegenüber dem er/sie zur Zahlung verpflichtet ist, durch Vorlage der gültigen persönlichen Zeitkarte nachweist, dass er/sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber/-in einer gültigen Zeitkarte war. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrgast eine nach Geltungsbereich und Kartennummer zu seinem Berechtigungsnachweis passende und für den Zeitraum gültige Fahrkarte für Auszubildende zum ermäßigten Preis benutzt, die Berechtigung zur Benutzung jedoch nicht auf dem Berechtigungsnachweis vermerkt ist. Dies gilt analog für andere Fahrkarten gem. Teil II B. (Tarifbestimmungen B. Sonderregelungen). Die Ermäßigung erfolgt jedoch nur, wenn die Voraussetzung zur Benutzung von persönlichen Eine Verfolgung im Strafverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter Nummer 1. und 6. werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen der Fahrkarte aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. (2) Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 40,00 . (3) Über den gezahlten Betrag stellt das Prüfpersonal eine Quittung aus, die bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte gilt. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht sofort entrichtet, ist eine Zahlungsauffor- 47 Gemeinsame Beförderungsbedingungen Zeitkarten zum ermäßigten Preis zum Zeitpunkt der Feststellung vorgelegen hat und innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen darüber der Nachweis erbracht wird. Der Nachweis hat in der für den RMV festgelegten Form zu erfolgen. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird nicht ermäßigt, wenn eine übertragbare Zeitkarte des Erwachsenentarifs bei einer Fahrkartenprüfung nicht vorgezeigt werden konnte. Gleiches gilt bei nachträglicher Vorlage einer Tageskarte, einer Gruppentageskarte bzw. Gruppenkarte. § 9 Erstattung von Beförderungsentgelt (1) Unbeschadet eines Anspruchs auf Entschädigung/Erstattung im Eisenbahnverkehr nach § 15 wird der Fahrpreis für Einzelfahrkarten (auch Einzelzuschläge) und Gruppenkarten weder gegen Rückgabe der Fahrkarte noch unter sonstigen Umständen erstattet, z.B. bei Streik, Naturgewalten oder Suizid. Dies gilt nicht, wenn das Verkehrsunternehmen die Nichtbenutzung oder Teilbenutzung zu vertreten hat. In diesen Fällen hat der Fahrgast bei dem Verbundverkehrsunternehmen, bei dem er die Fahrkarte gekauft hat, die Fahrkarte vorzulegen und die Nichtbenutzung oder Teilbenutzung nachzuweisen. (6) Im Fall von Abs. (1) Ziffer 7 wird von einer Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts abgesehen, wenn der Kunde innerhalb der in Abs. (4) genannten Frist dem Verkehrsunternehmen, das das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben hat, nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz einer zeitlich und räumlich gültigen elektronischen Fahrtberechtigung war. Dazu muss ein von einer beliebigen personalbedienten RMV-Vertriebsstelle mit eTicket-Akzeptanzsymbol ausgefülltes Nachweisformular vorgelegt werden. (2) Bei Tages- und Gruppentageskarten, die im Vorverkauf datiert an Kunden abgegeben wurden, erfolgt eine Erstattung gemäß Absatz (11), wenn sie vor dem eingetragenen Gültigkeitstag zurückgegeben werden. Bei der Übersendung per Post muss der Poststempel mindestens das Datum des Vortages in Bezug zum Nutzungstag tragen. (7) Bei Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weiter gehende Ansprüche des Unternehmens unberührt. (3) Großgruppenkarten werden gemäß Absatz (11) erstattet, wenn sie vor dem eingetragenen Gültigkeitstag zurückgegeben werden oder der zweifelsfreie Nachweis der Nichtbenutzung erbracht wird. Eine Teilerstattung ist ausgeschlossen. (8) Von Fahrgästen, die in den Verkehrsmitteln, soweit dort das Rauchen nicht zugelassen ist, sowie auf den Bahnsteigen in Tunnelstrecken rauchen, kann eine Strafe erhoben werden. (4) Wird eine übertragbare Monatsoder Wochenkarte nicht oder nur teilweise benutzt, erfolgt eine Erstattung von Beförderungsentgelt nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte an das Verbundverkehrsunternehmen, 48 ABCED bei dem die Zeitkarte gekauft wurde. Der Tag der Rückgabe oder das Datum des Poststempels der Übersendung der Zeitkarte mit der Post gilt als letzter Benutzungstag. Beim Versand trägt der Kunde/die Kundin das Verlustrisiko. (7) Für Fahrpreisentschädigungen/ Erstattungen von Zeitkarten im Eisenbahnverkehr gilt zusätzlich §15. (8) Eine Erstattung erfolgt nicht 1. bei rechtmäßigem Ausschluss von der Beförderung, ausgenommen § 2 (1), Satz 2 Nr. 2, 2. für abhandengekommene Monatsoder Wochenkarten, 3. bei gemäß § 7 als ungültig eingezogenen Fahrkarten. (5) Wird eine persönliche Monatsoder Wochenkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt von dem Verbundverkehrsunternehmen, bei dem die Wertmarke gekauft wurde, unter Anrechnung des Beförderungsentgeltes für die durchgeführten Fahrten auf Antrag gegen Vorlage der Zeitkarte/Wertmarke erstattet. Für die Feststellung des Zeitpunktes, bis zu dem Fahrten als durchgeführt gelten, ist der Tag der Rückgabe oder das Datum des Poststempels der Übersendung der Zeitkarte/Wertmarke mit der Post maßgeblich. Beim Versand trägt der Kunde das Verlustrisiko. Ein früherer Zeitpunkt für die Beendigung der Benutzung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Reiseunfähigkeit oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird. (9) Die Ausschlussfrist für Anträge nach den Absätzen (1) und (5) beträgt drei Monate. (10) Für jeden vollen Tag innerhalb der Geltungsdauer, an dem die Zeitkarte genutzt werden konnte, wird vom Kaufpreis abgezogen: - bei Monatskarten 5 %, - bei Wochenkarten 25 %. Der Erstattungsbetrag wird kaufmännisch auf volle 0,05 gerundet. (11) Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 sowie ggf. eine Überweisungsgebühr abgezogen. Dem Kunden/der Kundin steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Das Bearbeitungsentgelt und eine etwaige Überweisungsgebühr werden nicht abgezogen, wenn die Erstattung auf Gründe zurückzuführen ist, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat. Eine Barauszahlung des Erstattungsbetrages liegt im Ermessen der jeweils erstattenden Stelle. (6) Die Erstattungsregelungen für Jahreskarten richten sich nach den Anlagen – „Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus“, – „Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“, – „Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende ‚CleverCard/CleverCard kreisweit‘“. 49 Gemeinsame Beförderungsbedingungen § 10 Mitnahme von Sachen Darüber hinaus ist § 3 (2) zu beachten. (1) Handgepäck (leicht tragbare Sachen) und sonstige Sachen (z.B. Schlitten, Skier, zusammengeklappte Fahrräder) werden mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können. Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht. Die Mitnahme von Fahrrädern (mit Ausnahme der zusammengeklappten Fahrräder) richtet sich nach den jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeinen, für alle Unternehmen geltenden Bedingungen sind als Anlage („Allgemeine Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV“) beigefügt. (4) Die Fahrgäste haben mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können. (5) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen mitgenommen und an welcher Stelle sie untergebracht werden können. § 11 Mitnahme von Tieren (1) Für die Mitnahme von Tieren gelten die Absätze § 10 (1), (4) und (5) sinngemäß. (3) Von der Mitnahme sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere 1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, 2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können, 3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen. (1) Für die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gelten für nach dem Verbundtarif des RMV ausgestellte Fahrkarten die Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, der Eisenbahn-Verkehrsordnung und der Verordnung (EG) 1371/2007 sowie diese Beförderungsbedingungen entsprechend (siehe § 1). Eigenständige, über die vorgenannten Bestimmungen hinausgehende Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. § 13 Haftung (4) Sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind. § 14 Ausschluss von Ersatzansprüchen (5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Soweit gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen und unbeschadet eines Anspruchs auf Entschädigung/ Erstattung im Eisenbahnverkehr nach § 15, kann eine Gewähr für das Einhalten des Fahrplanes und der Anschlüsse nicht übernommen werden. Bei Abweichung vom Fahrplan (z.B. Ausfall, Verspätung) sowie bei Platzmangel sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. (1) Fundsachen sind nach § 978 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Eine Fundsache wird durch das Fundbüro des Verkehrsunternehmens, in dessen § 15 Fahrpreisentschädigungen/ Erstattungen im Eisenbahnverkehr mit Fahrkarten des RMV-Verbundtarifes (2) Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens. (3) Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. § 12 Fundsachen 50 Bereich die Fundsache gefunden wurde, an die Person, die sie verloren hat, zurückgegeben. Die Rückgabe erfolgt gegen Zahlung eines Entgeltes für die Aufbewahrung. Sofortige Rückgabe durch das Betriebspersonal ist zulässig, wenn sich die abholende Person als berechtigt ausweisen kann. Der Empfang der Sachen ist schriftlich zu bestätigen. Bei Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen haftet das Verkehrsunternehmen nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 1.000,– beschränkt. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. (2) Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. (2) Die Mitnahme von Kinderwagen sowie von Rollstühlen ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart der Kinderwagen, der Rollstühle und der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. ABCED (2) „Vertraglicher Beförderer“ im Sinne der Verordnung (EG)1371/2007 ist das vertragliche Eisenbahnunternehmen, mit dem der Fahrgast einen Beförderungsvertrag geschlossen hat, oder eine Reihe aufeinander folgender Eisenbahnunternehmen, die auf der Grundlage dieses Vertrages haften. Als vertraglicher Beförderer verantwortlich ist bei Ausfall, Verspätung oder resultierendem Anschlussversäumnis das Eisenbahnverkehrsunternehmen, dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war. (3) Unter der Voraussetzung, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette mehr als 60 Minuten betragen wird, hat der Fahrgast im Eisenbahnverkehr die Möglichkeit, die Reise vor Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden oder die Reise 51 Gemeinsame Beförderungsbedingungen tungsereignis werden nicht ausgezahlt. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden. gar nicht anzutreten. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: 1. für die nicht durchfahrene Strecke oder 2. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, oder 3. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit. (6) Bei Zeitkarten wird als Entschädigungsbetrag für Verspätungen ab 60 Minuten für eine Fahrt ohne Fahrtberechtigung in der 1. Klasse pauschal 1,50 , für eine Fahrt mit Fahrtberechtigung in der 1. Klasse 2,25 pauschal angesetzt. Eine „Zeitkarte“ im Sinne dieser Fahrgastrechte ist eine für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten gültige Fahrkarte, die es dem berechtigten Inhaber erlaubt, auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Netz während eines festgelegten Zeitraums mit der Eisenbahn zu reisen. Auch Tageskarten sind Zeitkarten in diesem Sinne. Zu den einzelnen Zeitkarten Näheres in den Tarifbestimmungen. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden. (4) Erleidet der Fahrgast im Eisenbahnverkehr (am Zielbahnhof seiner Reise) eine Verspätung von mindestens 60 Minuten, für die keine Erstattung nach Absatz (3) erfolgt, kann der Fahrgast eine Fahrpreisentschädigung gemäß Absatz (5) (Einzelfahrkarte) oder Absatz (6) (Zeitkarte) verlangen. Anträge auf Entschädigungszahlungen mit Zeitkarten mit einer Gültigkeit von bis zu einem Monat sind gesammelt nach Ablauf der Gültigkeit einzureichen, wobei Entschädigungszahlungen unter 4,00 nicht vorgenommen werden. Bei Zeitkarten mit längerer Gültigkeit sind Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenfalls gesammelt einzureichen, da eine Auszahlung nur dann erfolgt, wenn der Auszahlungsbetrag 4,00 übersteigt. (5) Bei Einzelfahrkarten beträgt die Entschädigung je Verspätungsereignis a) 25% des Preises für eine Fahrt bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten b) 50% des Preises für eine Fahrt ab einer Verspätung von 120 Minuten. Bei Zeitkarten werden insgesamt jedoch höchstens 25% des tatsächlich gezahlten Zeitkartenpreises entschädigt. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf Entschädigungszahlungen unter einem Betrag von 4,00 je Verspä- 52 ABCED der Anspruch auf die Durchführung der Fahrt in einem anderen Zug nicht. RMV-Fahrkarten mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt sind: der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden. (7) Der Fahrgast kann nur entweder einen Anspruch auf Erstattung nach Absatz (3) oder auf Entschädigung nach Absatz (4) geltend machen. – Gruppentageskarten gem. Tarifbestimmungen Teil II A. Ziffer 3.4.1f) – KombiTickets und Sonderangebote gem. Tarifbestimmungen Teil II B. Ziffern 1.1, 1.2 und 2 – das Hessenticket gem. Tarifbestimmungen Teil II A. Ziffer 3.4.1g) (8) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach Absatz (4), wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger als 60 Minuten beträgt. (10) Soweit keiner der in Absatz (11) genannten Ausschlussgründe greift, kann der Reisende die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen, sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird, oder sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann. (9) Besitzt ein Reisender eine RMVFahrkarte und muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gemäß Beförderungsvertrag gewählten Zuges mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht, dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt und keiner der in Absatz (11) genannten Ausschlussgründe greift. Für die ersatzweise genutzten Züge hat der Reisende in jedem Fall eine Fahrkarte zu erwerben. Soweit der Reisende für den ersatzweise genutzten Zug weitere Fahrkarten erwerben muss, kann er den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Handelt es sich bei der Fahrkarte des verspäteten Reisenden um eine Fahrkarte mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht (11) Macht der Reisende von seinem Recht nach Abs. (9) oder (10) Gebrauch, so kann er von dem vertraglichen Beförderer im Sinne des Absatz (2) Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Abs. (10) jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80,00 . Dem Reisenden steht der Anspruch auf Ersatz der erforderli- 53 Gemeinsame Beförderungsbedingungen Reisenden für die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft. Der Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haftung befreit, wenn ein haftungsbefreiender Tatbestand gemäß § 15 (11) vorliegt. chen Aufwendungen nach Abs. (9) oder (10) nicht zu, wenn der Ausfall oder die Unpünktlichkeit des Zuges auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: 1. betriebsfremde Umstände, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte; 2. Verschulden des Reisenden; 3. Verhalten eines Dritten, das das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte. (13) Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf der Fahrkarte im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit der Fahrkarte nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist nicht Voraussetzung für die Beantragung durch den Fahrgast. Liegt eine der unter Nr. 1 oder Nr. 3 genannten Ursachen vor, so kann sich derjenige, mit dem der Reisende den Beförderungsvertrag geschlossen hat, hierauf nur berufen, wenn der Reisende über die Ursache rechtzeitig unterrichtet wurde oder wenn die Ursache offensichtlich war. Der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung erfolgt, ist im Verhältnis zum Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht als Dritter anzusehen. (12) Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft von mehr als 60 Minuten haftet der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, dem (14) Für den Reisenden besteht eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht verlangt werden kann, 54 ABCED Entschädigungsansprüchen erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Eine Barauszahlung ist nur bei einer RMVMobilitätszentrale möglich, nachdem der Anspruch anerkannt wurde. wenn durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen als vertraglicher Beförderer eine alternative Beförderungsmöglichkeit (z.B. Bus, Sammeltaxi) zur Verfügung gestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Anspruch auf den Ersatz der Aufwendungen für das preisgünstigste alternativ tatsächlich nutzbare Verkehrsmittel. (16) Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Ist auf der Fahrkarte kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg über den gezahlten Fahrpreis beizubringen. (15) Für nach dem Verbundtarif des RMV ausgestellte Fahrkarten ist eine Geltendmachung von Ansprüchen aus § 15 gegen die vertraglichen Beförderer nach Absatz 2 an die zentrale Abwicklungsstelle für Fahrkarten des RMV-Verbundtarifes, die (17) Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Anspruchsgegner ist das verursachende Eisenbahnverkehrsunternehmen. Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Postfach 11 15 42, 60050 Frankfurt am Main § 16 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens, mit dem der Beförderungsvertrag besteht. zu richten. Für die Geltendmachung ist der Antrag auf Entschädigung/ Erstattung zu benutzen, dem die Original-RMV-Verbundtariffahrkarte sowie alle sonstigen relevanten Belege beizufügen sind. In berechtigten Ausnahmefällen (z. B. Zeitkarte) reicht anstelle der Fahrkarte die Übersendung einer Kopie. Beim HandyTicket erfolgt der Nachweis anhand der vom RMV monatlich ausgestellten Rechnung über die Fahrkartenkäufe. Beim eTicket RheinMain wird der Nachweis anhand des Beleges erbracht (Quittung), der zu jeder ausgegebenen elektronischen Fahrtberechtigung erzeugt wird. Das Recht des Reisenden zur anderweitigen Geltendmachung von Ansprüchen bleibt unberührt. Eine Auszahlung von Erstattungs- und 55 Tarifbestimmungen ABCED Teil II nicht eigene Kinder) fallen nicht hierunter. Hier können abweichende Regelungen getroffen werden. – Schwerbehinderte bzw. deren Begleiter nach Ziff. 4. und – uniformierte Polizeibeamte nach Ziff. 5. werden unentgeltlich befördert. – Mitnahmeregelung: Unter den in Ziffer 3.4.5 genannten Bedingungen können Personen unentgeltlich mitgenommen werden. A. Allgemeines 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den in den RMV einbezogenen Linien gemäß den aktuellen Verbundfahrplänen der unter § 1 der Beförderungsbedingungen genannten Verkehrsunternehmen sowie bei den in Abschnitt C dargestellten Angeboten. Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekanntgegeben werden und sind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen. 2.2 Unentgeltliche Beförderung von Sachen und Tieren: 2. Unentgeltliche Beförderung von Personen, Sachen und Tieren Handgepäck und sonstige Sachen, wie z.B. Schlitten, Skier, Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle, sowie zur Beförderung zugelassene Tiere werden unentgeltlich befördert; siehe hierzu auch §§ 10 und 11 der Beförderungsbedingungen. Auf dem für die Nutzung von Fahrkarten des RMV-Tarifs geöffneten Angebot des Fernverkehrs der DB AG, IC-Züge, gelten für die Fahrradmitnahme der Tarifpreis und die Reservierungsregelung der DB AG. Bezüglich der unentgeltlichen Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern sind neben den „Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV“ (Anlage) die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen verbindlich. 2.1 Unentgeltliche Beförderung von Personen: 3. Entgeltliche Beförderung von Personen – Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) werden in Begleitung einer Person gem. § 2 (2) der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert. Kindergruppen (= vier oder mehr In allen nicht unter Ziff. 2. behandelten Fällen ist die Beförderung von Personen an das Vorhandensein einer gültigen Fahrkarte gebunden. Die Tarifbestimmungen gelten nicht für – bestimmte Produkte des Fernverkehrs der DB AG, soweit sie nicht für die Nutzung freigegeben oder nur mit Aufpreisen zu benutzen sind, – den Ebbelwei-Express in Frankfurt am Main, – Anmiet- und Parkplatzpendelverkehre insbesondere zur Messe Frankfurt, – die Nerobergbahn in Wiesbaden und – den Citybus in Wetzlar. 56 3.1 Vertrieb: 3.2.3 eTicket RheinMain: Fahrkarten werden von den im RMV zusammenwirkenden und mit dem RMV kooperierenden Verkehrsunternehmen oder von deren Beauftragten verkauft. Die elektronischen Fahrtberechtigungen werden auf einer Chipkarte, wahlweise zusammen mit einer Quittung, auf der die zu diesem Zeitpunkt im System gespeicherten Daten angegeben sind, ausgegeben. Die Fahrtberechtigung kann nur elektronisch ausgelesen werden. Die Chipkarte verfügt über eine laufende eindeutige Kartennummer, die auf der Vorderseite aufgedruckt ist. Jede/r Karteninhaber/-in erhält mit dem Erwerb seiner/ihrer Chipkarte einen Web-Zugangsschlüssel, der ihn/sie berechtigt, im Online-Kundenportal „meinRMV“ unter www.rmv.de sowohl die auf der Chipkarte gespeicherten als auch die im System hinterlegten Daten einzusehen und zu verwalten. Hierfür ist zunächst erforderlich, dass sich der/die Karteninhaber/-in für einen Nutzeraccount bei „meinRMV“ anmeldet. Im zweiten Schritt kann er/sie über den Web-Zugangsschlüssel seine/ihre Chipkarte registrieren. Die Registrierung einer Chipkarte ist auch an einer Vertriebsstelle möglich. Mit Registrierung werden die angegebenen Kundendaten in den Vertriebssystemen der Verkehrsunternehmen den jeweiligen Chipkartendaten zugeordnet. Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Chipkarten mit gültiger Fahrtberechtigung ist möglich. Gegen Zahlung von 25,00 wird die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte kann der/die Karteninhaber/-in entweder direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/sie die Karte erworben hat, oder an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicketAkzeptanzsymbol unter Vorlage 3.2 Allgemeines zum Fahrkartenangebot: Fahrkarten des Verbundtarifes berechtigen grundsätzlich nur zur Fahrt in der 2. Klasse, sofern nichts anderes geregelt ist oder der entsprechende Zuschlag für die 1. Klasse nicht erworben wurde. Dies gilt analog für alle sonstigen zuschlagpflichtigen Angebote. 3.2.1 Fahrkarten des Verbundtarifes sind: – Einzelfahrkarten – Zeitkarten und – die in Teil II B. (Sonderregelungen) aufgeführten Fahrkarten. Darüber hinaus gelten im Rahmen von Übergangsregelungen die in Teil II D. (Tarifkooperationen) und E. (Übergangsregelungen) aufgeführten Fahrkarten. 3.2.2 Fahrkarten des Verbundtarifes können als – visuell, – magnetisch oder – elektronisch lesbare Nachweise über Fahrtberechtigungen ausgegeben werden. 57 Tarifbestimmungen ABCED eines Personalausweises oder der beim Erwerb der Chipkarte erhaltenen Quittung einreichen. In ausgewählten Fällen kann die Verlustmeldung auch über das Internet auf „meinRMV“ unter www.rmv.de erfolgen, sofern die Chipkarte vorab mittels Web-Zugangsschlüssel bei „meinRMV“ registriert wurde. Die Ersatzchipkarte wird schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bei anonym ausgehändigten Chipkarten wird die Ersatzchipkarte ausschließlich gegen Vorlage der beim Erwerb der Chipkarte ausgehändigten Quittung ausgegeben. Quittungen, die für Folgefahrtberechtigungen ausgestellt wurden, reichen als Beleg nicht aus. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet. Für Tickets, deren Erwerb an Voraussetzungen geknüpft ist (z.B. Ausbildungstarif, Seniorentarif), ist die Speicherung eines Berechtigungsnachweises im Vertriebssystem des ausgegebenden Unternehmens und im Kundenkartenbereich der Chipkarte notwendig. In diesem Falle werden die Daten beim Kauf einer elektronischen Fahrtberechtigung (Fahrkarte) überprüft und Teile der Daten aus dem Kundenkartenbereich auf die Fahrkarte übertragen. nur zum Zweck der Missbrauchsanalyse an das vHGS übermittelt und direkt nach der Analyse gelöscht. Eine Bildung von personenbezogenen Fahrt- und Nutzungsprofilen erfolgt nicht. b) Bei Fahrten innerhalb der Tarifgebiete 2901 und 3601 gilt die Preisstufe 2. Bei Fahrten in Verbindung mit benachbarten Tarifgebieten werden diese Tarifgebiete wie A0Tarifgebiete behandelt. 3.2.5 Preisbildung: c) Werden bei der Fahrt zwei und mehr A-Tarifgebiete befahren, so gelten immer die Preisstufen 4 bis 7 (siehe hierzu die Anlage „RMV-Regionalmatrix“), falls nicht die Regeln gemäß a) zur Anwendung kommen. Für die Preisbildung ist der Bedienungsraum des RMV in A0- und A-Tarifgebiete eingeteilt. 3.2.6 Grundregeln der Fahrpreisermittlung: Der Fahrpreis richtet sich grundsätzlich nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Tarifgebiete, die bei einer Fahrt mehrfach befahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für die Fahrpreisbildung gelten dabei folgende Kombinationsregeln: a) Im Nahbereich (1 oder 2 A-Tarifgebiete) gilt: – Liegen Start und Ziel innerhalb eines A0-Tarifgebietes und wird kein weiteres Tarifgebiet befahren, gilt die Preisstufe 1. – Bei der Fahrt von einem A0-Tarifgebiet in ein angrenzendes A0-Tarifgebiet gilt immer die Preisstufe 2, sofern kein weiteres Tarifgebiet befahren wird. – Innerhalb eines A-Tarifgebietes gilt unabhängig von der Tarifgebietskombination maximal die Preisstufe 3. – Werden in zwei angrenzenden A-Tarifgebieten ausschließlich drei A0-Tarifgebiete befahren, gilt Preisstufe 3. – Werden in zwei A-Tarifgebieten vier und mehr A0-Tarifgebiete befahren, gilt Preisstufe 4. 3.2.4 eTicket-Kontrolle: Bei der Kontrolle eines eTickets wird ein Kontrolldatensatz („Kontrollnachweis“) erzeugt, der vom Kontrollgerät an das verbundweite Hintergrundsystem (vHGS) übertragen wird. Die bei der Kontrolle des eTickets generierten Daten werden 58 3.3 Einzelfahrkarten: Sortiment und Preise 3.3.1 Einzelfahrkartensortiment: a) Einzelfahrkarten für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) zu Regelfahrpreisen. b) Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder in Verbindung mit der BahnCard zu um 25% ermäßigten Regelpreisen. d) Mit einer Zeitkarte der Preisstufe 7 kann der gesamte Verbundraum des RMV ohne die Übergangstarifgebiete befahren werden. Sie gilt als Netzkarte. c) Kurzstreckenfahrkarten für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis14 Jahren (einschließlich) für auch tarifgrenzüberschreitende Kurzstreckenfahrten zu Regelfahrpreisen. Sie berechtigen zu einer Fahrt zu jeweils einem der an der jeweiligen Starthaltestelle ausgewiesenen Kurzstreckenziele (inklusive Umsteigens, falls dies erforderlich ist) im Rahmen der definierten Kurzstreckenlänge. 3.2.7 Grenztarifgebiete: Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Tarifgebietsgrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu dem Tarifgebiet, aus dem die Fahrt kommt oder in das die Fahrt führt. d) Einzelzuschläge (siehe Anlage „RMV-Preisliste“) für Erwachsene und Kinder für die Fahrt in der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte und in zuschlagpflichtigen Sonderbussen und Nachtbussen. 3.2.8 Tarifgrenzfahrt: Verläuft eine Fahrt als Tarifgrenzfahrt auf einer A0- oder A-Tarifgebietsgrenze, so gilt zwischen Haltestellen auf diesem Verlauf der Tarif eines der angrenzenden Tarifgebiete. Sind die betroffenen Tarifgebiete unterschiedlich eingestuft, so gilt im Interesse der Kunden die jeweils günstigere Preisstufe. e) Einzelzuschläge für Erwachsene und Kinder im Anrufsammeltaxenverkehr, soweit besondere Bedienungsformen (z.B. Haustürbedienung/Haustürabholung) in Anspruch genommen werden können. Der zeitlich begrenzte Ersatz der Bedienung von übrigen Linien in deren Verlauf durch 3.2.9 Die Preisstufen und die dazugehörigen Fahrpreise ergeben sich aus dem „Tarifgesamtplan“, der „RMV-Regionalmatrix“ und der „RMV-Preisliste“. 59 Tarifbestimmungen ABCED – zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete, – in der Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, – in der Kombination zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, – in der Kombination zu Tagesund Gruppentageskarten, – in der Kombination zu KombiTickets und Sonderangeboten mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und – in der Kombination zu Zeitkarten, die keine aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten. – regelmäßig oder – bei Bedarf verkehrende Taxen ist nicht zuschlagpflichtig. f) Rückfahrkarten aus besonderem Anlass zum Preis der jeweiligen Einzelfahrkarten für Hin- und Rückfahrt. g) Rabattierte Einzelfahrkarten (Anschlussfahrkarten) für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) für Inhaber/ Inhaberinnen einer Zeitkarte, die unter Benutzung dieser Zeitkarte über deren Geltungsbereich hinaus Fahrten durchführen wollen. Diese gelten nur in Verbindung mit der Zeitkarte zur Fahrt. Die rabattierten Einzelfahrkarten gelten in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein eventuell vorhandener Zuschlag auch gelten. Die Höhe der Rabattierung richtet sich nach der Preisstufe der genutzten Zeitkarte. Die Regelung gilt analog für Fahrgäste gem. Ziffer 3.4.5. Zusätzliche Ermäßigungen werden nicht gewährt. Die Preise der rabattierten Einzelfahrkarten können der Preisliste Anschlussfahrkarte entnommen werden. Der günstigste mögliche Preis wird dann erzielt, wenn die Fahrkarte in einem Tarifgebiet gelöst wird, das im Geltungsbereich der Zeitkarte liegt und eine gemeinsame Tarifgrenze mit den noch zur Fahrt benötigten Tarifgebieten hat. 3.3.2 Gültigkeitsumfang und Fahrpreise: a) Einzelfahrkarten, die über Automaten oder durch das Personal verkauft werden, berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten werden ausschließlich im Verbundraum des RMV und in den Übergangstarifgebieten verkauft. Ein Vorverkauf ist ausgeschlossen, es sei denn, in Teil II E. (Übergangsregelungen) ist etwas anderes geregelt. b) Einzelfahrkarten sind nach dem Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. c) Einzelfahrkarten berechtigen zur Durchführung einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel und unter Wahrung des jeweils nächstfolgenden Anschlusses. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen. d) Die Preisstufen für Einzelfahrten sind gem. Ziff. 3.2.6 zu ermitteln. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Anlage „RMV-Preisliste“. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Anschlussfahrkarten 60 3.4 Zeitkarten: Sortiment und Preise 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. An Feriertagen in Rheinland-Pfalz besteht diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. 65-plus-Jahreskarten werden für Personen ab 65 Jahren ausgegeben. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Für Relationen der Übergangstarife werden keine 65-plus-Jahreskarten vertrieben. Die räumliche Gültigkeit erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. unabhängig von der Preisstufe auf den gesamten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete. Die 65-plus-Jahreskarte kann nur inklusive der 1.-Klasse-Nutzung erworben werden; eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit nicht benötigt. CleverCard für Schüler und Auszubildende: Die Einzelheiten ergeben sich aus den besonderen Bedingungen (siehe Anlage „Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende ,CleverCard/CleverCard kreisweit‘“). 3.4.1 Zeitkartensortiment: Es werden ungeachtet der in Teil II D. (Tarifkooperationen) und E. (Übergangsregelungen) getroffenen Regelungen folgende Zeitkarten angeboten, die zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen und zeitlichen Gültigkeitsbereich genutzt werden können: a) Jahreskarten/9-Uhr-Jahreskarten für Erwachsene und 65-plus-Jahreskarten werden zum zehnfachen Preis der Monatskarte/9-UhrMonatskarte/65-plus-Monatskarte, jedoch mit Gültigkeit für 12 volle Kalendermonate angeboten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den besonderen Bedingungen (siehe Anlagen „Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus“ und „Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“). Jahreskarten/9-Uhr-Jahreskarten für Erwachsene werden als übertragbare oder personengebundene Karten ausgegeben. Die 65-plusJahreskarten werden ausschließlich als personengebundene Karten ausgegeben. Jahreskarten/9-UhrJahreskarten, Jahreskarten- und 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements sowie 65-plus-Jahreskarten werden als Chipkarte mit elektronischer Fahrtberechtigung (eTicket RheinMain) oder in eingeschränkten Fällen als Plastikkarte oder Papierfahrkarte ausgegeben. 9-Uhr-Jahreskarten gelten montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss. An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am b) Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten und 65-plus-Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem Kalendertag an ausgestellt und gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. Monatskarten/9-Uhr-Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar. Monatskarten des Ausbildungstarifs sind nicht übertragbar. 9-Uhr-Monatskarten gelten montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss. An Samstagen, 61 Tarifbestimmungen ABCED gen Wertmarke. Monats- und Wochenkarten des Ausbildungstarifs bestehen grundsätzlich aus einer Kundenkarte (Berechtigungsnachweis) und der dazugehörigen gültigen Wertmarke (Fahrtberechtigung). Die Kundenkarte wird auf Bestellung und unentgeltlich ausgestellt. Im Falle der Papiervariante ist die Kundenkarte zu unterschreiben. Die Nummer der Kundenkarte ist auf die jeweils benutzte Wertmarke zu übertragen. Die Angaben zur räumlichen und preislichen Gültigkeit der Wertmarke müssen mit den Angaben auf der Kundenkarte übereinstimmen. Beim Erwerb der Wertmarken ist die Kundenkarte nicht zwingend vorzulegen. Im Falle der Chipkarte sind der Berechtigungsnachweis und die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte gespeichert. Der Berechtigungsnachweis beinhaltet Name (maskiert), Kundentyp (maskiert), das Geschlecht und das Geburtsdatum (Monat, Jahr) des Inhabers/der Inhaberin sowie den räumlichen Geltungsbereich, für den der Inhaber eine Fahrtberechtigung kaufen kann. 65-plus-Monatskarten werden auf einer Chipkarte ausgegeben. Auf der Chipkarte sind der Berechtigungsnachweis und die Fahrtberechtigung gespeichert. Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. An Feiertagen in RheinlandPfalz besteht diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. 65-plus-Monatskarten sind personengebunden und somit nicht übertragbar. Sie werden an Personen ab 65 Jahren ausgegeben. Ein Altersnachweis ist vor dem Erstkauf bei Abgabe des Bestellscheins zu erbringen. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der Tag, an dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Für Relationen der Übergangstarife werden keine 65-plus-Monatskarten vertrieben. Die räumliche Gültigkeit erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. unabhängig von der Preisstufe auf den gesamten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz erweitert sich die räumliche Gültigkeit nicht. Die 65-plus-Monatskarte beinhaltet nicht die zuschlagfreie Nutzung der 1. Klasse. c) Wochenkarten gelten an sieben aufeinander folgenden Tagen. Sie werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und enden mit Betriebsschluss des letzten Geltungstages. Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar. Wochenkarten des Ausbildungstarifs sind nicht übertragbar. e) Tageskarten gelten am Geltungstag bis zum Schluss des fahrplanmäßigen Betriebes und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Nach 24 Uhr gekaufte Tageskarten gelten bis zum Betriebsschluss des Folgetages. Für die Nutzung zuschlagpflichtiger d) (9-Uhr-)Monats- und Wochenkarten für Erwachsene können auch auf einer Chipkarte ausgegeben werden. In Ausnahmefällen besteht sie aus einer Kundenkarte und der dazugehörigen gülti- 62 Das Hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnellbuslinien und im AST- bzw. ALT-Verkehr als Regelfahrkarte gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür ein spezieller Zuschlag erforderlich ist, ist dieser pro Person und Fahrt zu entrichten. Das Hessenticket gilt nicht in Ruftaxiverkehren innerhalb des VRN. Detailliertere Informationen finden Sie unter „Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket“. Die gemeinsame Fahrt ist nur gestattet, wenn die Reise gemeinsam angetreten wird oder eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme zur Vermeidung des normalen Fahrpreises oder Vereitelung von erhöhtem Beförderungsentgelt ist nicht gestattet. Angebote wird je Fahrt der entsprechende Einzelzuschlag bzw. eine Zuschlagzeitkarte benötigt. f) Gruppentageskarten für Gruppen bis maximal 5 Personen gelten am Geltungstag bis zum Schluss des fahrplanmäßigen Betriebes und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Nach 24 Uhr gekaufte Gruppentageskarten gelten bis zum Betriebsschluss des Folgetages. Für die Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote wird je Fahrt und je Person der entsprechende Einzelzuschlag bzw. eine Zuschlagzeitkarte benötigt. Die gemeinsame Fahrt ist nur gestattet, wenn die Reise gemeinsam angetreten wird oder eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme zur Vermeidung des normalen Fahrpreises oder Vereitelung von erhöhtem Beförderungsentgelt ist nicht gestattet. h) Zuschlagzeitkarten (siehe Anlage „RMV-Preisliste“) werden ausgegeben für die Fahrt in der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte und in zuschlagpflichtigen Sonderbussen und Nachtbussen. g) Hessenticket: Das Hessenticket berechtigt am Gültigkeitstag, montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsende und an Samstagen, Sonntagen sowie den hessischen Feiertagen von Betriebsbeginn bis Betriebsende, bis zu 5 Personen zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen. Das Hessenticket gilt in allen Verkehrsmitteln im Bundesland Hessen, soweit diese in die Verbundverkehrsangebote einbezogen sind. Die Nutzung der 1. Klasse, auch bei Zukauf der entsprechenden Zuschläge, ist ausgeschlossen. i) Zuschlagzeitkarten werden ausgegeben als: – Zuschlagkarte Jahr (personengebunden oder übertragbar), – Zuschlagkarte Monat, – Zuschlagkarte Woche. Die Zuschlagkarten Jahr sind in ihrer Gültigkeit an Kalendermonate gebunden. Die Zuschlagkarten Monat und Woche können mit Gültigkeit von jedem Kalendertag an ausgestellt werden. Es gelten analog die Bestimmungen der Absätze b) und c). Zuschlagkarten Jahr können 63 Tarifbestimmungen ABCED werden keine Fernverkehrs-Ergänzungskarten vertrieben. sowohl allein als auch kombiniert mit Jahreskarten des Erwachsenentarifs ausgegeben werden. 3.4.2 Gültigkeitsumfang: j) Wochen-, Monats- und Jahreskarten des RMV werden im Verbundgebiet auf IC-Zügen anerkannt, wenn eine von der DB AG hierfür angebotene Aufpreiskarte erworben wird. 9-Uhr-Monatsund -Jahreskarten, 65-plusKarten und CleverCards sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Zeitkarten berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem Umsteigen innerhalb des auf der Zeitkarte angegebenen Geltungsbereichs. Besteht die Zeitkarte aus Kundenkarte und zugehöriger gültiger Wertmarke, ergibt sich der Geltungsbereich aus der Kundenkarte. Ein Wechsel des Geltungsbereichs erfordert die Ausstellung einer neuen Kundenkarte. k) Fernverkehrs-Ergänzungskarten Woche, Monat und Jahr des RMV der Preisstufen 1– 5 und 13 können als Anschlussfahrkarten zu persönlichen Streckenzeitkarten der DB AG mit ICE-Berechtigung gekauft werden. Die FernverkehrsErgänzungskarten dürfen nur ab dem Start- oder Zieleintrag der DB-Streckenzeitkarte mit ICEBerechtigung ausgestellt werden. Für die Nutzung der 1. Klasse der DB wird im Rahmen des Angebotes der Fernverkehrs-Ergänzungskarte auch der 1.-KlasseZuschlag verbilligt angeboten. Zur Fernverkehrs-Ergänzungskarte kann jedoch auch jede übertragbare Zuschlagkarte für die 1. Klasse genutzt werden. Fernverkehrs-Ergänzungskarten und die dazugehörigen Zuschläge werden ausschließlich in Verbindung mit einer gültigen persönlichen Streckenzeitkarte der DB AG mit ICE-Berechtigung anerkannt. Kann der Kunde bei einer Prüfung die notwendige ICE-Streckenzeitkarte nicht vorweisen, ist er gemäß § 8 der Beförderungsbedingungen verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Für Relationen der Übergangstarife 3.4.3 Ermittlung der Zeitkartenpreise: Die Zeitkartenpreisstufen sind gem. Ziff. 3.2.5 bis 3.2.9 zu ermitteln. Die Zeitkartenfahrpreise ergeben sich aus dem „RMV-Tarifgesamtplan“, der „RMV-Regionalmatrix“ und der „RMV-Preisliste“. 3.4.4 Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs: Wochen- und Monatskarten des Ausbildungstarifs sowie die CleverCard/CleverCard kreisweit werden an Personen im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) sowie an Auszubildende im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ausgegeben. Zeitkarten des Ausbildungstarifs sind personengebunden und somit nicht übertragbar. a) Trägermedium: Die Ausgabe der Fahrkarten des Ausbildungstarifs erfolgt als Chipkarte oder als Kundenkarte bzw. CleverCard-(kreisweit-)Ausweis und Wertmarke in Papierform. 64 2. ab 15 Jahren: aa) Schüler/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Im Falle der Chipkarte sind der Berechtigungsnachweis und die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte gespeichert. Der Berechtigungsnachweis beinhaltet Name (maskiert), Kundentyp (maskiert), das Geschlecht und das Geburtsdatum (Monat, Jahr) des Inhabers/ der Inhaberin sowie den räumlichen Geltungsbereich, für den der Inhaber eine Fahrtberechtigung kaufen kann. Die Kundenkarte/der CleverCard(kreisweit-)Ausweis in Papierform ist vor der ersten Benutzung zu unterschreiben. Die Nummer der Kundenkarte/des CleverCard(kreisweit-)Ausweises ist auf die jeweils benutzte Wertmarke zu übertragen. Die Preisstufenangabe auf der Kundenkarte/dem CleverCard-(kreisweit-)Ausweis und der Wertmarke bzw. die Sortennummern müssen übereinstimmen. Die Kundenkarte/der CleverCard-(kreisweit-)Ausweis berechtigt bis zum Ende des eingetragenen Gültigkeitsdatums zur Benutzung ermäßigter Wertmarken des Ausbildungstarifes. – berufsbildender Schulen, – Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, – Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungs- und Weiterbildungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge; bb) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe aa) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; b) Berechtigter Personenkreis: Schüler sind: 1. schulpflichtige Personen bis 14 Jahre (einschließlich); 2. ab 15 Jahren: Schüler/Schülerinnen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen. Hierzu zählen auch Gast- und Austauschschüler. cc) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen; dd) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufs- Auszubildende sind: 1. alle Schüler nach obiger Definition 65 Tarifbestimmungen ABCED oder vergleichbaren sozialen Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst). bildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden; c) Berechtigungsnachweis: Ermäßigte Zeitkarten werden nur ausgegeben, wenn ein amtlicher Altersnachweis oder eine Bescheinigung in der für den RMV festgelegten Form vorgelegt wird, aus der sich die Berechtigung zum Bezug von Zeitkarten zum ermäßigten Preis ergibt. Wird die ermäßigte Zeitkarte zur Fahrt zu unterschiedlichen Ausbildungsstellen genutzt, ist die Bescheinigung von der Ausbildungsstelle zu erbringen, für die die höhere Preisstufe gilt. ee) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; ff) Praktikanten/Praktikantinnen und Volontäre/Volontärinnen, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den in der Bundesrepublik Deutschland für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. Wird das Praktikum im Anschluss an ein Studium absolviert, so muss der Praktikant noch immatrikuliert sein; d) Räumliche Ausprägung: Die Ermäßigung wird berechtigten Personen für die für Fahrten ab Wohnort bis regelmäßiger Ausbildungsstätte erforderlichen Tarifgebiete gewährt. Dabei wird die Ermäßigung auch für Teile der Strecke, die zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte liegt, gewährt. Es ist nicht erforderlich, beim Kauf der Wertmarken zum Ausbildungstarif die Kundenkarte vorzulegen. gg) Beamtenanwärter/-innen des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten/ Praktikantinnen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter/-innen des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten; e) Berufsschul-Ausweis: Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht den (Berufs-)Schulort oder werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, so wird durch Vorlage einer Bescheinigung in der für den RMV festgelegten Form ein Berufsschul-Ausweis ausgestellt. Dieser berechtigt gegen Vorlage an den eingetra- hh) Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen sozialen Jahr, freiwilligen ökologischen Jahr 66 9-Uhr-Monatskarten, 65-plusMonatskarten, Wochenkarten des Erwachsenentarifs und JobTickets mit Mitnahmeregelung können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Soweit die Jahres-, Monats- oder Wochenkarte des Erwachsenentarifs in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht für die 1. Klasse. Beim Zukauf von Anschlussfahrkarten muss jede Person im Besitz einer Anschlussfahrkarte sein. Beim Zukauf von Einzelzuschlägen und bei der Nutzung weiterer zuschlagpflichtiger Angebote muss jede Person im Besitz einer Zuschlagkarte sein. Die Mitnahme von Personen ist nur gestattet, wenn die Reise gemeinsam angetreten wird oder eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme zur Vermeidung des normalen Fahrpreises oder Vereitelung von erhöhtem Beförderungsentgelt ist nicht gestattet. genen (Berufs-)Schultagen, nicht jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur und von der (Berufs-)Schule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Hierbei ist je Fahrt eine Einzelfahrkarte für Kinder zu lösen. Hierzu zählen auch rabattierte Einzelfahrkarten für Kinder (Anschlussfahrkarten). Die Preisstufe der Einzelfahrkarte kann niedriger sein als die im Berufsschul-Ausweis angegebene Preisstufe. Einzelfahrkarten mit einer höheren als der im BerufschulAusweis angegebenen Preisstufe sind nicht zulässig. Auch Einzelfahrkarten der Preisstufen 5–7, die in Verbindung mit einer BahnCard gelöst werden, berechtigen zur Nutzung in Verbindung mit dem Berufsschul-Ausweis. Der Berufsschul-Ausweis gilt auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen, sofern sie an bestimmten Tagen in der Woche einen vom regelmäßig besuchten Schulort abweichenden Schul- oder Praktikumsort aufsuchen. Die Bescheinigungen von Schule und Ausbildungsstätte sind in der vom RMV festgelegten Form zu erbringen. 3.4.5 Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten: 4. Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitern a) des Ausbildungstarifs: Bei Zeitkarten des Ausbildungstarifs besteht auch in Tagesrandzeiten oder an Feiertagen grundsätzlich kein Recht auf Mitnahme einer weiteren Person. Die Beförderung von Schwerbehinderten richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso wird die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen in allen Verkehrsmitteln des Verbundes durch Bestimmungen dieses Gesetzes geregelt. Abgesehen von dieser Begleiterregelung und der Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln b) des Erwachsenentarifs: Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, 65-plusJahreskarten, Monatskarten, 67 Tarifbestimmungen ABCED 6. Rechnung für Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie Führhunden gilt, dass Vergünstigungen nur bestehen, wenn ein gültiger Berechtigungsnachweis (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes), in dem die einzelnen Vergünstigungen besonders gekennzeichnet sind, vorgewiesen werden kann. Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch das „B“ im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat. Die im RMV zusammenwirkenden und die mit dem RMV kooperierenden Unternehmen geben den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Fahrkarten aus. Rechnungen über steuerpflichtige Beförderungsleistungen werden nur auf Verlangen der Fahrgäste ausgegeben, soweit die Fahrkarten nicht ohnehin den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung entsprechen. Der Anspruch auf Ausstellung erlischt mit dem 31. Januar des dem Gültigkeitszeitraum folgenden Jahres. Soweit Zuschlagfahrkarten gem. Ziff. 3.3.1 d) und 3.4.1 h) erforderlich sind, sind diese zu lösen. Für die 1. Klasse gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitpersonen, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist. B. Sonderregelungen übertragbare Zeitkarte mit Gültigkeit in den für den Arbeitsweg notwendigen Tarifgebieten im RMV gegen einen jeweils kalkulatorisch ermittelten und monatlich nach der Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen pauschalierten Geldbetrag ausgestellt werden kann. JobTickets gelten grundsätzlich ohne Mitnahmeregelung für den/die Inhaber/-in. Aufgrund besonderer Vereinbarung zwischen RMV und dem JobTicketVertragspartner kann eine Mitnahmeregelung eingerichtet werden. Diese Leistungserweiterung ist auf dem Ticket darzustellen. JobTickets der Preisstufe 7 haben – wie die in A. 3.4.1 aufgeführten Zeitkarten – Netzwirkung. Die Kalkulation erfolgt auf der Basis des derzeitigen und erwarteten Modalsplits und der derzeitigen Tariferträge unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes. für Sonderangebote mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer, z.B. für: – Großveranstaltungen, – Messeverkehr, – Fremdenverkehr. Grundlage für die Bemessung der Fahrpreisermäßigung sind die Fahrpreise für Einzelfahrkarten und Tageskarten, nicht jedoch für Gruppentageskarten. 1.2 Sondervereinbarungen für Großgruppenreisen: Für Gruppen ab 10 Personen werden an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen Gruppenfahrkarten im Vorverkauf angeboten. 1.3 Sondervereinbarungen mit Unternehmen und Organisationen: 1. Rabatte und Ermäßigungen 1.3.1 Großkundenrabatte: Rabatte und Ermäßigungen sind einheitlich zu handhaben. Entsprechende Regelungen/Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörden. Durch Rabatte und Ermäßigungen darf sich die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs nicht verschlechtern. Solidarangebote werden gestaltet, indem die bepreiste Mobilitätsnachfrage einer Gruppe auf die Gesamtheit dieser Gruppe abgerechnet wird. Die aus Solidarangeboten resultierenden KombiTickets gliedern sich in KombiTickets im normalen Wortgebrauch, die zu allen Arten von Veranstaltungen eingerichtet werden, JobTickets (1.3.2) und SemesterTickets (1.3.3). Schwerbehindertenausweise sind nur im Original gültig. Bei Kindern bis 14 Jahren (einschließlich) ist eine Kopie des Ausweises zulässig. 5. Polizeifreifahrt Zur Erhöhung der Sicherheit werden Wachpolizisten/-polizistinnen des Landes Hessen sowie Beamte/ Beamtinnen des Polizeidienstes des Landes Hessen und der Bundespolizei, wenn sie Uniform des Vollzugsdienstes tragen, unentgeltlich befördert. Auf den regionalen Schienennahverkehrsprodukten im RMV (S-Bahn, RB, SE und RE) gilt dies nur für die 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse durch Zukauf der erforderlichen Zuschläge ist ausgeschlossen. 1.1 Ermäßigung für Sonderangebote: Ermäßigungen bis zu höchstens 50% können eingeräumt werden 68 Die Einzelheiten sind in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen/der Organisation und dem RMV zu regeln. Die Vereinbarung kann auch für eine Gruppe von Unternehmen/Organisationen insgesamt abgeschlossen werden, wenn die Abrechnung über eines der Unternehmen/eine der Organisationen verantwortlich abgewickelt wird. Die Handhabung bzw. die Umsetzung ist im Einvernehmen zwischen der RMV GmbH und den lokal zuständigen Organisationen zu regeln. Bei Abnahme von 25 oder mehr Jahreskarten des Erwachsenentarifs für jeweils dieselbe Geltungsdauer durch eine Stelle (z.B. Firmen und Behörden) können Rabatte nach einer vom RMV in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen festzulegenden Rabattstaffel gewährt werden. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen geregelt. 1.3.2 JobTicket: Ein JobTicket-Angebot kann auch RMV-Verbundverkehrsunternehmen nach den o.a. Regelungen angeboten werden, wobei hier die Freifahrt auf den jeweiligen eigenen Verkehrsangeboten preismindernd angerechnet werden kann. Mit Unternehmen und Organisationen, die im RMV-Gebiet mehr als 100 Mitarbeiter/-innen beschäftigen, kann eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen werden, wonach jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin eine an das Arbeits-/ Dienstverhältnis gebundene, nicht 69 Tarifbestimmungen ABCED Studierende, denen der Ausbildungstarif nicht gewährt werden kann, sind grundsätzlich von der Nutzung des SemesterTickets ausgenommen. Wollen Studierende mit gültigem SemesterTicket zuschlagpflichtige Angebote nutzen, so ist der jeweils erforderliche Zuschlag zu erwerben. Interessengemeinschaften, die sich mit dem Ziel des Kaufs von verbilligten Zeitkarten bilden, fallen nicht unter die o.a. Regelungen. 1.3.3 SemesterTicket: Mit den Studentenvertretungen oder mit Leitungen von Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien in Hessen und Mainz kann eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen werden, wonach jede immatrikulierte Studentin/jeder immatrikulierte Student zunächst mit dem Studentenausweis und ggf. einem Lichtbildausweis alle Verkehrsmittel des RMV benutzen kann. Das SemesterTicket hat Gültigkeit im gesamten Verbundraum des RMV und seit dem Sommersemester 2011 in den Übergangstarifgebieten zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) und zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und stellt eine nicht übertragbare, personengebundene Zeitkarte dar. Die Gültigkeit beschränkt sich jeweils auf das laufende Semester und seit dem Sommersemester 2011 einen Kalendermonat im Voraus. Die Mitnahmeregelung nach Abschnitt A. 3.4.5 ist für das SemesterTicket ausgeschlossen. Die Kalkulation erfolgt auf Basis des derzeitigen und erwarteten Modalsplitanteils und der derzeitigen Tariferträge unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes. Wegen unterschiedlicher Qualität der Verkehrsangebote und unterschiedlicher Nutzung der Angebote durch die Studierenden können die Preise des SemesterTickets zwischen den Hochschulstandorten voneinander abweichen. Aufpreiskarten der DB AG nach 3.4.1 j) zu SemesterTickets sind ausgeschlossen. 1.3.4 Sonderangebot von personengebundenen Zeitkarten: Werden von einem Unternehmen oder einer Organisation mehr als 500 Zeitkarten des Erwachsenentarifs gleichzeitig abgenommen und deren personenbezogene Verwendung sichergestellt, so kann die Übertragbarkeit preisreduzierend herausgerechnet werden. Eine Ermäßigung gemäß Abschnitt B. Ziffer 1.3.1 kann hierbei nicht zusätzlich gewährt werden. 2. Fahrpreise zu Sonderanlässen Zur Erleichterung der Fahrgastbedienung in Einzelfällen und zur Vermeidung der Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses des Verbundverkehrs kann bei mit Mehraufwand verbundenen Sonderleistungen sowie bei Sonderanlässen ein um bis zu 50% über den Tarifpreisen liegender Fahrpreis gefordert werden. 3. Zählerausweis Zum Zwecke von Fahrgastbefragungen bzw. Verkehrserhebungen werden vom RMV für das Befragungs- bzw. Zählpersonal Zählerausweise ausgegeben. Diese gelten bei Erhebungen oder Befragungen für die 1. und 2. Klasse sowie in allen zuschlagpflichtigen Angeboten. Bei Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort 70 ausgehenden Regionalverkehr gelten die aus der Anlage „RMV-Regionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. und umgekehrt berechtigen sie ausschließlich zur Fahrt in der 2. Klasse. C. Übergangstarife Im Interesse der Kunden werden für die wichtigsten Verkehrsbeziehungen zwischen dem RMV und benachbarten Verkehrsunternehmen Übergangsregelungen angestrebt. Dem Kunden soll ein Tarifangebot ohne gebrochene Abfertigung mit möglichst einheitlichem Fahrkartensortiment und weiterhin einheitlichen Regelungen geboten werden. Der Übergangsverkehr gilt maximal bis zur RMV-Preisstufe 6 und einer speziellen Übergangspreisstufe 17. RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7 haben in den außerhalb des RMVRaumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die genannten Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln. Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets und Kombi Tickets sind – soweit nicht besonders geregelt – im VRN/RMV-Übergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 5, 6 oder 17 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden. 1. Übergangstarife mit Verkehrsverbünden Im Nachfolgenden sind die speziellen Übergangsregelungen zwischen dem RMV und benachbarten Verbünden bzw. Verkehrsunternehmen dargestellt. 1.1 Übergangstarif zwischen VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) und RMV: Im Übergangsverkehr zwischen RMV und VRN können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen VRN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850 und 67. Das Tarifgebiet mit der Kennziffer 45 bildet mit dem RMV-Tarifgebiet 39 zusammen ein A-Tarifgebiet. Das Tarifgebiet 67 (Kernstadt Worms) entspricht der VRN-Wabe 43. Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und VRN-Tarifgebiete gelten die Preisbildungsregeln des RMV-Tarifs gemäß Ziff. A. 3.2.6 der Tarifbestimmungen. Im darüber hin- Für Relationen, die ausschließlich im VRN-Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht angeboten. 1.2 Übergangstarif zwischen NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund) und RMV: Im Übergangsverkehr zwischen RMV und NVV können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. 71 Tarifbestimmungen ABCED 1.3 Übergangstarif zwischen VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) und RMV: Hierfür werden im einbezogenen NVV-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern 80 bis 89. Im Übergangsverkehr zwischen RMV und VAB können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen VABBereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern 90 bis 96. Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und VAB-Tarifgebiete gelten die Preisbildungsregeln des RMV-Tarifs gemäß Ziff. A. 3.2.6 der Tarifbestimmungen. Im darüber hinausgehenden Regionalverkehr gelten die aus der Anlage „RMVRegionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen und Tarifgebietskombinationen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und NVV-Tarifgebiete gelten die Preisbildungsregeln des RMV-Tarifs gemäß Ziff. A. 3.2.6 der Tarifbestimmungen. Im darüber hinausgehenden Regionalverkehr gelten die aus der Anlage „RMVRegionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen und Tarifgebietskombinationen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7 haben in den außerhalb des RMVRaumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenen Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln. RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7 haben in den außerhalb des RMVRaumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenen Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln. Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets und KombiTickets sind – soweit nicht besonders geregelt – im NVV/ RMV-Übergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 5 oder 6 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden. Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets, CleverCard, JobTickets und KombiTickets sowie der BerufsschulAusweis des RMV sind – soweit nicht besonders geregelt – im VAB/RMVÜbergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preis- Für Relationen, die ausschließlich im NVV-Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht angeboten. 72 gen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen RNN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die in den ersten beiden Stellen eine 68 oder 69 führenden A-Tarifgebiete. Es kommen die aus der beigefügten Anlage „RMV-Regionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen und Tarifgebietskombinationen zur Anwendung. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. stufe 5, 6 oder 17 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden. Für Relationen, die ausschließlich im VAB-Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht angeboten. 1.4 Übergangstarif zwischen RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) und RMV: Der Übergangsverkehr gilt maximal bis zur Preisstufe 6 und einer speziellen Übergangspreisstufe 17. RMVFahrkarten der Preisstufe 7 haben in den Übergangstarifgebieten des RNN keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenen Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des befördernden Unternehmens abzuwickeln. Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets, JobTickets und KombiTickets sind – soweit nicht besonders geregelt – im RNN/RMV-Übergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 45, 5, 6 oder 17 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden. 1.4.1 Übergangstarif zwischen RNN und RMV-Tarifgebiet 65 (Mainz/Wiesbaden): Für Fahrten zwischen dem originären Bedienungsgebiet des RNN und dem RMV-Tarifgebiet 65 inklusive der zugehörigen Grenzhaltestellen (entspricht der RNN-Wabe 300) besteht derzeit eine Anerkennung von Fahrkarten des RNN. Es werden ausschließlich Fahrkarten des RNN ab der Preisstufe 3 bzw. 23 des RNN-Tarifes bei Fahrten in das oder aus dem RMV-Tarifgebiet 65 anerkannt. Dabei gelten die Tarifbestimmungen des RNN. Bei reinen Binnenverkehren innerhalb des RMV-Tarifgebietes 65 gelten die Tarifbestimmungen des RMV bzw. des VMW. 1.4.2 Übergangstarif für Fahrten zwischen ausgewählten Tarifgebieten des RNN über das RMV-Tarifgebiet 65 hinaus in ausgewählte Tarifgebiete des RMV: Für Relationen gemäß 1.4.1 und solche, die ausschließlich im RNNGebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs gemäß 1.4.2 oder des RMV-Tarifs nicht angeboten. Im Übergangsverkehr zwischen RNN und RMV (ohne Tarifgebiet 65) können ausgewählte Verkehrsbeziehun- 73 Tarifbestimmungen ABCED 2. Übergangstarife mit anderen Verkehrsträgern 1.2 Anstoßverkehr: Auf den direkten Busverbindungen zwischen Wiesbaden Hbf und Schlangenbad bzw. Bad Schwalbach wird das entsprechende NV-Blatt gem. Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) im ein- und ausbrechenden Verkehr außerhalb der Übergangstarife gem. Abschnitt C angewendet. Zurzeit gibt es keine weiteren Kooperationen. D. Tarifkooperationen Ziel von Tarifkooperationen ist es, zusammen mit anderen Anbietern von Verkehrsleistungen den gemeinsamen Kunden für ihre Verkehrsbedürfnisse ein preisgünstiges Tarifangebot ohne gebrochene Abfertigung und mit möglichst einheitlichen, leicht verständlichen Regelungen zu machen. 1.3 Anerkennung der BahnCard im RMV: Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50, nicht jedoch einer BahnCard 100, erhalten für Einzelfahrten in den Preisstufen 45, 5, 6, 7 und 17 im RMV um 25% ermäßigte Einzelfahrkarten. Diese sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) erhältlich. Die Anerkennung der BahnCard in Verbindung mit Tages- und Gruppentageskarten ist ausgeschlossen. Einzelfahrkarten zur BahnCard berechtigen ausschließlich zur Fahrt auf allen Schienenverkehrsprodukten im RMV mit Ausnahme der U- und Straßenbahnen. Bei der Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote sind die erforderlichen Zuschläge immer voll zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der genutzten BahnCard um eine BahnCard First handelt. 1. Tarifkooperationen mit der DB AG 1.1 Regel-, Versuchs- und Aktionsangebote: Regel-, Versuchs- und Aktionsangebote gemäß Beförderungsbedingungen der DB AG (BB Personenverkehr) gelten im RMV ausschließlich auf den Schienennahverkehrsprodukten. Hiervon ausgenommen sind U- und Straßenbahnen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes geregelt. Relationsbezogene Fahrkarten gem. BB Personenverkehr für den Nahverkehr gelten nur im ein- und ausbrechenden Verkehr außerhalb der Übergangstarife gem. Abschnitt C. Für RMV-Binnenrelationen (inkl. Übergangstarif) gelten relationsbezogene Fahrkarten gem. BB Personenverkehr nur, sofern ein Teilstück mit Fernverkehrsprodukten (IC, ICE) zurückgelegt wird. Ein Geltungsausschluss einzelner Angebote kann durch den RMV erfolgen und wird in geeigneter Weise bekannt gegeben. lauten und den Zusatz „+City“ aufgedruckt haben, berechtigen am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, Stadtbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) zum Fahrtantritt in Richtung Startbahnhof bzw. zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten gilt das Gleiche zum Antritt der Rückfahrt und zur Weiterfahrt am Zielort. Diese Fahrtberechtigung gilt nur für Fahrkarten, die mit BahnCard-Rabatt oder im DB-Angebot GKR – 1. Klasse (Großkundenrabatt) gekauft wurden. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt für die Fahrt zum Startbahnhof bzw. zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angegebene Datum. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DB-AGFahrscheins. Die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Tarifgebiete (siehe Auflistung), die das Stadtgebiet beschreiben. Zielort: Bad Homburg = Tarifgebiet 5101 Darmstadt = Tarifgebiete 4001 (Darmstadt Mitte), 4035 (DarmstadtArheilgen) und 4045 (DarmstadtEberstadt) Frankfurt/Main = Tarifgebiet 5000 ohne Flughafen Fulda = Tarifgebiet 2001 Gießen = Tarifgebiet 1501 Hanau = Tarifgebiet 3001 Mainz = Tarifgebiet 6500 – bis zum Rhein, ohne Wiesbaden, Ginsheim, Gustavsburg und Walluf Marburg = Tarifgebiete 0501, 0540, 0546, 0555, 0558, 0588 Offenbach/M. = Tarifgebiet 3601 Wiesbaden BahnCard 100: Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. 1.4 CityTicket: BahnCard 25 und 50: Fahrkarten der DB AG, die für die Nutzung von IC- oder ICEZügen ausgestellt werden, über eine Distanz von mehr als 100 km 74 Gültigkeitsbereich: 75 = Tarifgebiet 6500 – bis zum Rhein, ohne Mainz, Ginsheim, Gustavsburg und Walluf Tarifbestimmungen ABCED 3. Preise für die Zeitkarten der Preisstufe 13 2. Tarifkooperationen mit anderen Verkehrsträgern Zurzeit gibt es keine weiteren Kooperationen. Im Interesse, die in der VerkehrsVerbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) zusammengefassten Unternehmen vertragskonform handeln lassen zu können, sind alle die Tarifbestimmungen betreffenden Belange in einem bilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hiernach werden die allgemeinen Jahres-, Monats- und Wochenkarten des VMW mit ausschließlicher Geltung im Bedienungsbereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft und ESWE Verkehrsgesellschaft spätestens ab Ablauf des bilateralen Kooperationsvertrages zu den im RMV einheitlich festgelegten Preisen abgegeben. Bis dahin können die Preise dieser Zeitkarten im Rahmen der lokalen Verantwortung unterhalb der RMVPreise liegen. Dies gilt für die reinen Stadtgebiete Mainz und Wiesbaden und darüber hinaus für die Gemeinden Walluf, Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, zwei Haltestellen, die durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft im Ortsteil Zornheim von Nieder-Olm bedient werden, und weitere drei Haltestellen der Mainzer Verkehrsgesellschaft, die im Ortsteil Wackernheim von Heidesheim bedient werden. Dies gilt nicht für Zeitkarten, die über den Geltungsbereich der Städte Mainz und Wiesbaden hinausgehen, d.h. Angebote ab der Preisstufe 4. E. Übergangsregelungen 1. Zeitlich befristete und lokal begrenzte Weiterführung vorhandener Angebote vor Integration einzelner Verkehrsunternehmen in den RMV Soweit Verkehrsunternehmen mit eigenen Tarifangeboten in den RMV integriert werden, sind die jeweiligen Verkehrsunternehmen gehalten, zusätzlich zu den RMV-Preisanpassungen die jeweils bestehende Preisdifferenz zwischen dem fortgeführten alten Angebot und dem entsprechenden RMV-Angebot durch zusätzliche Preisanpassungsmaßnahmen so zu reduzieren, dass der preisliche Übergang auf das RMVAngebot baldmöglichst marktverträglich ist. 2. Mehrfahrtenkarten Im Übergang zum Angebot elektronischer Bezahlung per Chipkarte können im Rahmen von Testmärkten Tarifangebote mit dem Charakter einer Sammelkarte auf elektronischer Basis vertrieben werden. Die jeweils notwendige Tarifgenehmigung wird von den Anbietern eingeholt. 76 4. RMV-FirmenCard Vereinbarungen zur RMV-FirmenCard werden ausschließlich mit in den Stadtgebieten von Wiesbaden und Mainz befindlichen Unternehmen bzw. Institutionen oder Organisationseinheiten abgeschlossen. Die RMV-FirmenCard kann lediglich von Unternehmen bzw. Institutionen für ihre Belegschaftsmitglieder erworben werden, die mit dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund und dem RMV eine entsprechende „Vereinbarung über die Ausgabe von RNN-JobTickets und RMVFirmenCards“ geschlossen haben, welche die Zahlung eines pauschalen Grundbetrages pro Beschäftigten und die fakultative Ausgabe der RMV-FirmenCard regelt. Die RMV-FirmenCard wird mit zwei verschiedenen Gültigkeitsbereichen angeboten: 1. Nur gültig im Tarifgebiet 6500, Preisstufe 13, 2. Gültig im gesamten Verbundgebiet des RMV (ohne Übergangstarifgebiete), Preisstufe 7. Ein Preis wird nicht ausgewiesen. Die RMV-FirmenCard ist eine personenbezogene Zeitkarte für die 2. Klasse, welche die Mitnahmeregelung gemäß Ziffer A. 3.4.5 der RMVTarifbestimmungen beinhaltet. Die Nutzung von Fernverkehrsprodukten ist – auch unter Lösen eines Aufpreises – ausgeschlossen. 77 Fahrradmitnahme ABCED Allgemeine Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV 5. Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen in der Lage sein, dieses in öffentlichen Verkehrsmitteln sicher zu beherrschen. Die sichere Beherrschung ist regelmäßig gegeben, wenn das Fahrrad in das Verkehrsmittel ohne Hilfe Dritter ein- und ausgeladen werden kann. 1. Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen. Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung, hierzu zählen auch Elektromobile und Elektroscooter, sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck. 6. Im Bereich der Stationen/Haltestellen haben sich Fahrgäste mit mitgeführtem Fahrrad so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und Personen nicht gefährdet oder belästigt werden. In den Stationen/ Haltestellen sind Fahrräder zu schieben. 2. Fahrräder werden in den von den Verkehrsunternehmen bekannt gemachten Verkehrsmitteln/Linien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität befördert. Ansonsten ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen. 7.2 Sind in den Fahrzeugen alle Fahrradabstellplätze besetzt, so müssen Fahrgäste mit Fahrrädern zurückbleiben. Zusammen reisende Fahrgäste mit Fahrrädern haben keinen Anspruch auf gemeinsame Beförderung. 9. Fahrgäste, die ein Fahrrad in den Betriebsanlagen oder Verkehrsmitteln mit sich führen, haften für alle den Verkehrsunternehmen und/ oder anderen Fahrgästen entstehenden Schäden. Treten die Verkehrsunternehmen in Vorlage, sind die entstandenen Aufwendungen zu erstatten. 8. Für das Verhalten der Fahrgäste bei Betriebsstörungen und/oder bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen gelten die für solche Fälle von den Verkehrsunternehmen getroffenen Regelungen. 7. Für die Unterbringung der Fahrräder in den Zügen und Bussen gilt Folgendes: 7.1 Soweit eine Kennzeichnung mit Piktogrammen erfolgt, dürfen Fahrräder nur in den besonders gekennzeichneten Türräumen mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse ist ausgeschlossen. In jedem freigegebenen Türraum dürfen höchstens zwei Fahrräder untergebracht werden. Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad entsprechend den angebrachten Hinweisen unterzubringen. Das Fahrrad ist festzuhalten. Ferner haben sie dafür Sorge zu tragen, dass andere Fahrgäste nicht behindert, beschmutzt oder verletzt werden. 3. Die Verkehrsunternehmen können die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch bestimmte Züge und Busse von der Fahrradmitnahme ausschließen. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Rollstuhlfahrer sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern. 4. Jeder Fahrgast darf aus Sicherheitsgründen nur ein Fahrrad mitführen. Für die Fahrradmitnahme in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (DB AG) gelten die besonderen Mitnahmebedingungen der DB AG. 78 79 Hessenticket ABCED Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket Über Hessen hinaus gilt das Hessenticket: Das Hessenticket ist ein Verbundticket der hessischen Verkehrsverbünde NVV, RMV und VRN. Es berechtigt bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten. Es gilt an den Werktagen Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Betriebsende, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen von 0.00 Uhr bis Betriebsende. • an der Nordgrenze des NVV bis – Nordrhein-Westfalen in der Stadt Warburg mit den Stadtteilen Calenberg, Dalheim, Daseburg, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda, Wormeln, – Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg, – Thüringen bis zum Bahnhof Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6, Das Hessenticket gilt in allen Verkehrsmitteln im Bundesland Hessen, soweit diese in die Verbundverkehrsangebote einbezogen sind. Die Mitnahme von Hunden erfolgt kostenlos und richtet sich nach den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen. Eine Erstattung von im Voraus verkauften Hessentickets, auch bei Rückgabe vor dem Geltungstag, erfolgt nicht, soweit nicht die Nichtnutzung von den in den Verkehrsverbünden kooperierenden Verkehrsunternehmen zu vertreten ist. Der Vertrieb des Hessentickets erfolgt über alle Vertriebswege der beteiligten Verkehrsverbünde (NVV, RMV und VRN) und der DB AG. Das Hessenticket wird gemäß §5 (3) der Beförderungsbedingungen im Vorverkauf vertrieben. Der Verkauf des Hessentickets in den Zügen der DB AG ist ausgeschlossen. • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis – zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Gemeinde Weinheim, – zur Gemeinde Eberbach, – zur Kernstadt von Worms (VRNGebiet 43) in Rheinland-Pfalz Das Hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnellbuslinien und im ASTbzw. ALT-Verkehr als Regelfahrkarte gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür ein spezieller Zuschlag erforderlich ist, ist dieser pro Person und Fahrt zu entrichten. Das Hessenticket gilt nicht in Ruftaxiverkehren innerhalb des VRN. • sowie in Mainz. Das Hessenticket hat keine Gültigkeit in den Übergangstarifgebieten nach Bayern, d.h. zum VAB, den Übergangstarifgebieten zum RheinNahe Nahverkehrsverbund (RNN), den Übergangstarifgebieten zur Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) und den Übergangstarifgebieten zum Rhein-Lahn-Kreis (RLK). Das Hessenticket gilt im Eisenbahnverkehr ausschließlich in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist auch bei Zukauf der entsprechenden Zuschläge nicht zugelassen. Das Hessenticket ist im gesamten Bundesland Hessen gültig. Die Landesgrenzen sind hierfür bestimmend. Davon abweichend gibt es jedoch folgende Ausnahmen: Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt kostenlos und richtet sich nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen. 80 81 Jahreskarte (Abonnement) karte (siehe unter 4. Sortiment), werden diese nur personalisiert ausgegeben. Im Fall der Chipkarte wird diese dem/der Besteller/-in bzw. Nutzer/-in mit ihrer Kartennummer konkret zugeordnet und die persönlichen Merkmale Name und Foto des Nutzers/der Nutzerin auf die Rückseite der Chipkarte aufgebracht. Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2015 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der RheinMain-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende Verträge. 4. Sortiment Das Jahreskarten-Abonnement wird in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahreskarten: 2. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in. Dies gilt insbesondere bei einem Abonnement von übertragbaren Jahreskarten und bei Bestellung einer persönlichen Jahreskarte, die auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird, und/oder in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. a) die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten Nutzer) genutzt werden können, b) die montags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahreskarten“), c) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen und d) mit einmaliger Abbuchung im Voraus oder mit monatlicher Abbuchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums. 3. Fahrkarte Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von 12 einzelnen Monatskarten (Papier) oder als einfache Plastikkarte. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten Bei Abonnements über persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarten, dazu zählt auch die 65-plus-Jahres- 82 ABCED für geringere Zeiträume (z.B. Wochenoder Monatskarten) zu erwerben. Darüber hinaus wird eine 65-plusJahreskarte im Abonnement angeboten. Gemäß Ziffer A.3.4.1a) der Tarifbestimmungen sind zur Nutzung der 65-plus-Jahreskarte Personen ab 65 Jahren berechtigt. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen eines bestehenden Abonnements sind nach Maßgabe der Ziffer 11 möglich. Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. 7. Mitnahmerecht Die im Abonnement erworbenen Jahreskarten in den nach Ziffer 4.a) bis d) angebotenen Kombinationen sowie die 65-plus-Jahreskarte berechtigen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren. 5. Geltungsbereich Jahreskarten werden gemäß RMVTarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung wird die 65-plus-Jahreskarte nicht in Tarifgebietskombinationen zu den Übergangstarifgebieten ausgegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plusJahreskarte erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesamten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete. 65-plus-Jahreskarten beinhalten grundsätzlich die 1.-Klasse-Nutzung, eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit nicht benötigt. 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs. Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den nach den Sätzen 1 bzw. 2 ermittelten/festgelegten Preis noch ein Skonto von 2% gewährt. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11.e) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 13.2) möglich. b) Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell 6. Geltungszeitraum a) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr. b) Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist montags bis freitags auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese 83 Jahreskarte (Abonnement) Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Abweichend von der 14-TageVorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. f) Kosten, die dem das JahreskartenAbonnement abwickelnden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/ der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen der Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-MonatsPeriode. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet. d) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen 84 ABCED Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. bzw. Übergabe der Jahreskarte zustande. d) Innerhalb des JahreskartenAbonnements erfolgt der Versand der jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind. 9. Zustandekommen des Abonnementvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes – Passbildformat – des Jahreskarten-Nutzers bei einem Abonnement über persönliche Jahreskarten sowie bei 65-plus-Jahreskarten zusätzlich ein amtlicher Altersnachweis des Nutzers, sofern nicht eine bereits vorhandene Chipkarte, auf der ein entsprechender persönlicher Berechtigungsnachweis zur Nutzung von 65-plus-Zeitkarten enthalten ist, angegeben wird) bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Ausgewählte Jahreskarten-Abonnements können nach erfolgter Registrierung auch im Kundenportal „meinRMV“ unter www.rmv.de online bestellt werden. b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar. c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der persönlichen Jahreskarten. b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden. c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im 85 Jahreskarte (Abonnement) Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. d) Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der Weise, dass eine neue Jahrekarte für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Abonnement-Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für die bisherige Jahreskarte weiterhin zu zahlen. e) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. Bei monatlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet. e) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/360 des entsprechenden Jahreskartenpreises. f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht. 11. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen des JahreskartenAbonnements (z.B. der räumlichen Gültigkeit) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder das 9-UhrJahreskarten-Abonnement bzw. das 65-plus-Jahreskarten-Abonnement. b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die 12. Verlust/Ersatz a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der/die Vertragspartner/-in umgehend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den/die Vertragspartner/-in nicht von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung. 86 ABCED der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte hingegen um eine übertragbare (nicht personalisierte) Papierfahrkarte, verliert diese mit der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, so dass der/die Vertragspartner/-in bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Abbuchung im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. Die vorzeitige Beendigung einer Jahreskarte durch Kündigung oder die Einschränkung der zeitlichen oder räumlichen Gültigkeit für die Restlaufzeit der verlorenen Karte ist ebenfalls nicht möglich. Die Verlustmeldung ist entweder direkt an das das JahreskartenAbonnement abwickelnde Unternehmen oder bei Chipkarten auch an eine der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicketAkzeptanzsymbol zu richten. In ausgewählten Fällen kann die Verlustmeldung auch über das Internet auf „meinRMV“ unter www.rmv.de erfolgen. b) Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren) Jahreskarte und die Chipkarte (mit persönlicher oder übertragbarer Jahreskarte) verlieren mit Erfassung der Verlustmeldung ihre Gültigkeit (bei Chipkarten wird die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt). Der/die Vertragspartner/-in hat gegen Zahlung von 25,00 Euro Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Jahreskarte (Abonnement). Die Ersatzkarte wird dem Kunden/der Kundin schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch an einer der personalbedienten RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung in Form einer übertragbaren Jahreskarte. Dies gilt auch im Falle des Verlustes der 65-plusJahreskarte. Damit entfallen für den Zeitraum bis zum Erhalt der Ersatzkarte die Vorteile „Nutzung der 1. Klasse“ sowie „verbundweite Gültigkeit am Wochenende und an Feiertagen in Hessen“. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 13.1 Dauer des Abonnements/ ordentliche Kündigung Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit ordentlich gekündigt werden. Bei Papier- und Plastikfahrkarten muss die Rückgabe an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zum Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/ die Vertragspartner/-in. Bei einer Chipkarte muss die Sperrung der Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin erfolgt sein. Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13.3 auch gegenüber dem/der jeweiligen 87 Jahreskarte (Abonnement) chung wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. c) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte. Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige Beendigung), enden das JahreskartenAbonnement und die Gültigkeit von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten automatisch zu diesem Termin. Die vorzeitige Beendigung eines Abonnements mit einer nicht personalisierten (übertragbaren) Papieroder Plastikfahrkarte setzt zwingend die Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus. Unterbleibt die Rückgabe (z.B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. 13.3 Sonderkündigungsrecht durch das das JahreskartenAbonnement abwickelnde Unternehmen Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten bzw. die Plastikkarte sind unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zurückzugeben. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrtberechtigung umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. 13.2 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. b) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit monatlicher Abbu- 88 Jahreskarte (Barzahlung) ABCED nement) angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seiner Jahreskarte bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z. B. Wochen- oder Monatskarten) zu erwerben. Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen einer Jahreskarte sind nach Maßgabe der Ziffer 9 möglich. Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus – im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2015 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der RheinMain-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 4. Geltungsbereich Jahreskarten werden gemäß RMVTarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben. 2. Fahrkarte Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von 12 einzelnen, übertragbaren Monatskarten (Papier). Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. 5. Geltungszeitraum a) Jahreskarten gelten ab dem 1.Tag eines beliebigen Kalendermonats für 1 Jahr. b) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. 3. Sortiment Die übertragbare Jahreskarte wird in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahreskarten: a) die montags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahreskarten“) und b) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen. 6. Mitnahmerecht Jahreskarten gemäß Ziffern 3.a) und 3.b) berechtigen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren. In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abon- 89 Jahreskarte (Barzahlung) 9. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Gewünschte Änderungen während des Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte, sind jeweils nur zum Monatsersten des Folgemonats möglich. b) Handelt es sich bei der Jahreskarte um eine Papierkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei einer RMV-Vertriebsstelle des Unternehmens, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt hier durch Ausgabe einer neuen Jahreskarte zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif. Die nicht genutzten Monatskarten sind zurückzugeben. c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. d) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei Barzahlung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. 7. Preise Der Preis der Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich noch ein Skonto von 2% gewährt wird. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar bezahlten Jahreskarte eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der Erwerber/die Erwerberin der Jahreskarte Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den Inhaber oder die Inhaberin der Jahreskarte frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 9.d)) und bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 11.c)) möglich. 8. Fahrkartenverkauf Jahreskarten können bei Barzahlung im Voraus zum gültigen Tarifpreis bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin auch eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind. Die Quittung ist sorgfältig aufzubewahren und ggf. in Fällen wie bspw. Sperrung oder Ersatz vorzulegen. 90 ABCED 11. Vorzeitige Beendigung a) Jahreskarten können zu jeder Zeit zurückgegeben werden. b) Wegen der Übertragbarkeit der Karte kann eine Erstattung von Beförderungsentgelt im Fall der Papierfahrkarte nur für die Zeit ab Rückgabe der Karten erfolgen, im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende. c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten 10 Monate des Gültigkeitszeitraums wird dem Kunden/der Kundin für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 10. Verlust/Ersatz a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Jahreskarten erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Jahreskarten auf Chipkarten, zu denen der Kunde/die Kundin die ihm/ ihr beim Erwerb der Jahreskarte ausgehändigte Quittung (Ziffer 8) vorlegen kann. b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim Erwerb ausgehändigten Quittung kann der Kunde/die Kundin seine/ ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Jahreskarte sperren lassen und gegen Zahlung von 25,00 Euro Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Jahreskarte verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/ die Kundin entweder direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/ sie die Karte erworben hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol einreichen. Wünscht der Kunde/ die Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der Kunde/die Kundin auf Wunsch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicketAkzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. 91 CleverCard/CleverCard kreisweit des Ausbildungstarifs muss für Personen ab 15 Jahren ab dem ersten Gültigkeitstag der CleverCard/CleverCard kreisweit für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen. Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende „CleverCard/ CleverCard kreisweit“ – bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein Main Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2015 3. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in der CleverCard/ CleverCard kreisweit ist der/die unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/ -in. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-MainVerkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 4. Fahrkarte Die Ausgabe der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in Form eines CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises und zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken. Auf der Chipkarte werden die Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt allein nicht zur Fahrt. Der CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis berechtigt nur in Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die Nummer auf dem CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis und der Wertmarke muss übereinstimmen. Der CleverCard-/ CleverCard-kreisweit-Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der Nutzer/-in mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber) unterschrieben sein. Unvollständig 2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer) a) Zur Nutzung der CleverCard sind alle Personen berechtigt, die nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind. Darüber hinaus wird eine CleverCard kreisweit angeboten, für deren Nutzung alle Personen berechtigt sind, die im Landkreis, für den die CleverCard kreisweit gilt, wohnen und zur Schule bzw. Ausbildung gehen. b) Die CleverCard/CleverCard kreisweit wird bei Nachweis der Berechtigung ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahre über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. Ab dem 15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem/der Besteller/-in/Nutzer/ -in mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung 92 ABCED RMV-Verbundraum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann die CleverCard/CleverCard kreisweit bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Im Bereich der Übergangstarife gilt die CleverCard, auch während der hessischen Ferien, ausschließlich in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten, in den RMV-Tarifgebieten jedoch verbundweit. Die CleverCard kreisweit gilt nicht in den Übergangstarifgebieten. Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die beweglichen Ferientage sind ausgenommen. ausgefüllte CleverCard-/CleverCardkreisweit-Ausweise und Wertmarken sind ungültig und berechtigen nicht zur Fahrt. 4a. Sortiment In Ergänzung der CleverCard/CleverCard kreisweit wird eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) zum Erwachsenentarif angeboten, die jedoch erst zusammen mit der gültigen CleverCard/CleverCard kreisweit zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der CleverCard/CleverCard kreisweit abgedeckt sein. 6. Geltungszeitraum Die CleverCard/CleverCard kreisweit gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate und wird nicht automatisch verlängert. 5. Geltungsbereich Die CleverCard wird für die zwischen Wohnort und Schulort/Ausbildungsort benötigten Tarifgebiete ausgegeben. Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Die CleverCard kreisweit wird für feste Tarifgebiete eines Landkreises ausgegeben (siehe hierzu auch Ziffer 13.). Die CleverCard/CleverCard kreisweit gilt während der Schulzeit ausschließlich im auf dem CleverCard-/ CleverCard-kreisweit-Ausweis eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich bzw. dem in der Chipkarte gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich. Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./ So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten 7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich. 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten die von der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard/CleverCard kreisweit. Zusätzlich können Versandkosten bis zu einer Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 10.e)) und bei vorzeitiger Kündigung der CleverCard (Ziffer 12.2) bzw. der CleverCard 93 CleverCard/CleverCard kreisweit bucht (1/8 des Jahrespreises der CleverCard/CleverCard kreisweit). In den letzten vier Monaten des Gültigkeitszeitraumes erfolgen keine Abbuchungen Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums (1. bis 8. Monat der Laufzeit der CleverCard/CleverCard kreisweit) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind. e) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-BasisLastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) kreisweit (Ziffer 13.) möglich. Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus. b) Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung oder Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis (ohne Versandkosten) ein Skonto von 2% gewährt. Sofern ein gültiger Berechtigungsnachweis zum Kauf von Fahrkarten des Ausbildungstarifs auf der Chipkarte eTicket RheinMain vorliegt, kann die CleverCard/CleverCard kreisweit unter Berücksichtigung der Ziffer 2.b) auch ohne Bestellschein bar gekauft werden. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten CleverCard/CleverCard kreisweit eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den/die Vertragspartner/-in der CleverCard/CleverCard kreisweit freigestellt. d) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag in den ersten acht Monaten jeweils zum Monatsbeginn abge- 94 ABCED mehr möglich. Kosten, die der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Der/die Vertragspartner/-in hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. f) Der/die Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in verpflichtet sich, bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats. g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung bzw. das erteilte SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die CleverCard/CleverCard kreisweit ungültig. Der CleverCard-/ CleverCard-kreisweit-Ausweis und alle zugehörigen Wertmarken sind unverzüglich an die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Solange die Rückgabe nicht erfolgt, hat der/die Vertragspartner/-in den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen. Bei der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation oder von dem abwickelnden Verkehrsunternehmen gesperrt, die Chipkarte muss nicht zurückgegeben werden. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht 9. Zustandekommen des Vertrages a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen in der von der RMV GmbH festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats. b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/die Vertragspartner/-in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrsunternehmen ab. c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner dieses Angebot annimmt, indem er die CleverCard/CleverCard kreisweit an den/die Besteller/-in oder 95 CleverCard/CleverCard kreisweit werden. Bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Handelt es sich bei der CleverCard/CleverCard kreisweit um eine Papierkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei der Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. beim Verkehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgt in der Weise, dass eine neue CleverCard/CleverCard kreisweit (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen CleverCard/CleverCard kreisweit muss die bisherige CleverCard/CleverCard kreisweit an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die CleverCard/CleverCard kreisweit der ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/die Besteller/-in den monatlichen Preis der CleverCard/CleverCard kreisweit weiterhin zu zahlen. d) Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. den/die Nutzer/-in übergibt oder an einen von diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet). Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/der Besteller/-in und dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche Personen, ist der/ die Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegennahme der CleverCard/ CleverCard kreisweit berechtigt. Die CleverCard/CleverCard kreisweit (Papier und Chipkarte) kann bei Barzahlung im Voraus bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe der CleverCard/ CleverCard kreisweit als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Alle Änderungen der CleverCard/ CleverCard kreisweit (Anschrift, Schulwechsel, Bankverbindung, räumliche Gültigkeit usw.) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket oder SemesterTicket. Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgen. b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet 96 ABCED b) Verlust des CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises und/ oder einzelner Wertmarke(n): Bei Verlust des CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises und/ oder einzelner Wertmarke(n) ist der/die Besteller(in)/Nutzer(in) verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis/die noch vorhandenen Wertmarke(n) abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10,00 Euro für die Ersatzausstellung des CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweises sowie weiteren 10,00 Euro je verlorengegangener gültiger Wertmarke erhält der/die Nutzer(in) an der ausgebenden Stelle einen neuen CleverCard-/ CleverCard-kreisweit-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind Wertmarken des laufenden Monats; diese können nur ersetzt werden, wenn der CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in) oder Besteller(in) der CleverCard/ CleverCard kreisweit ist bzw. in deren Auftrag die CleverCard/ CleverCard kreisweit entgegennimmt. Der in Verlust geratene CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweis und die dazugehörigen Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz des CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweises und der Wertmarke(n). c) Verlust aller Wertmarken und des CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweises: Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken und des dazugehörigen CleverCard-/CleverCard- e) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei - einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus für jeden genutzten Monat 1/12 des im Voraus bezahlten Preises der CleverCard/CleverCard kreisweit berechnet, - mehrmaliger Abbuchung für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Tag des jeweiligen Monats gültigen Tarifpreises der CleverCard/CleverCard kreisweit berechnet. Der so errechnete Betrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. 11. Verlust/Ersatz a) Ersatz der CleverCard/CleverCard kreisweit (Papierfahrkarte): Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte CleverCard-/ CleverCard-kreisweit-Ausweise bzw. Wertmarken werden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt, wenn sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/ der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/die Besteller/-in bzw. der/die Nutzer/-in der CleverCard/ CleverCard kreisweit ist verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren oder beschädigten CleverCard-/ CleverCard-kreisweit-Ausweis mit allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er/sie dann einen neuen CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. 97 CleverCard/CleverCard kreisweit 12.2 Vorzeitige Beendigung a) Der Vertrag zur CleverCard/CleverCard kreisweit kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, z.B. Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Die Kündigung kann direkt an einer Vertriebsstelle des Vertragspartners oder schriftlich per Post an den Vertragspartner (das abwickelnde Unternehmen) erfolgen. b) Im Falle der Chipkarte ist eine vorzeitige Beendigung für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens oder einem gewünschten späteren Zeitpunkt möglich. Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Eine Rückgabe der Chipkarte ist nicht vorgesehen. c) Die Gültigkeit der Kündigung bedingt im Falle der Papierfahrkarte eine vollständige Rückgabe des CleverCard-/CleverCard-kreisweitAusweises inkl. der dazugehörigen noch gültigen Wertmarken an den Vertragspartner (das abwickelnde Unternehmen) bis spätestens zum Kündigungstermin. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels. Das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Das Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als letzter Nutzungstag. d) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00 Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/ der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. kreisweit-Ausweises erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz. d) Ein für verloren erklärter CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweis oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der Karten ist nicht möglich. e) Ersatz der CleverCard/CleverCard kreisweit (Chipkarte): Ein Ersatz für eine in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare CleverCard/CleverCard kreisweit kann erfolgen. Gegen Zahlung von 25,00 Euro wird die Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen CleverCard/ CleverCard kreisweit veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/ die Kundin entweder direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/ sie die Karte erworben hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol oder, sofern die Chipkarte im Vorfeld bei meinRMV registriert wurde, dort online einreichen. Die Ersatzkarte wird ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet. 12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 12.1 Dauer des Vertrages Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert. 98 ABCED 12.4. Sonderkündigungsrecht durch die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation/das abwickelnde Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, den CleverCard-/CleverCard-kreisweit-Ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu erklären und einzuziehen bzw. bei Chipkarten die Fahrtberechtigung zu sperren. 12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard/CleverCard kreisweit mit einmaliger Abbuchung oder Barzahlung im Voraus wird dem/ der Vertragspartner/-in für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/8 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/240 des bezahlten Preises der CleverCard/CleverCard kreisweit, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. b) Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard/CleverCard kreisweit mit mehrmaliger Abbuchung wird für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/8 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/240 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises der CleverCard/CleverCard kreisweit, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. 13. Regelungen für lokale CleverCard-Angebote 13.1 Für den Landkreis Fulda und die Stadt Fulda a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 16, 17, 18, 19, 20 und 21. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis Fulda ist dies die Preisstufe 5. c) Schüler und Auszubildende mit Wohn- und Schulort Stadt Fulda können die CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 mit Gültigkeit im Tarifgebiet 2001 erwerben. 99 CleverCard/CleverCard kreisweit 13.4 Für den Landkreis Groß-Gerau und die Stadt Rüsselsheim a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 3700, 3800, 6560 und 5090. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis Groß-Gerau ist dies die Preisstufe 4. c) Schüler und Auszubildende mit Wohn- und Schulort Rüsselsheim können die CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 mit Gültigkeit im Tarifgebiet 3730 erwerben. 13.2 Für den Vogelsbergkreis a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Vogelsbergkreis ist dies die Preisstufe 6. 13.3 Für den Rheingau-TaunusKreis a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 62, 63, 64 und 6570 (Walluf). b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Rheingau-Taunus-Kreis ist dies die Preisstufe 4. 13.5 Für den Landkreis Offenbach a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 3500 und 3630, 3640, 3660, 3676, 3680, 3690 und das Tarifgebiet 5090. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis Offenbach ist dies die Preisstufe 4. 100 ABCED eine CleverCard Frankfurt“. Ein Nachweis ist bei Bestellung in geeigneter Form durch den Nutzer zu erbringen (z.B. gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung). c) Es gelten die „Ergänzenden Bedingungen zur CleverCard Frankfurt“ in der jeweils gültigen Fassung. 13.6 Für den Landkreis MarburgBiedenkopf und die Stadt Marburg a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 0100, 0200, 0300, 0400 und 0500. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol, über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit eTicketAkzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis MarburgBiedenkopf ist dies die Preisstufe 5. c) Schüler und Auszubildende mit Wohn- und Schulort Marburg können die CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 mit Gültigkeit im Tarifgebiet 0501 oder zur Preisstufe 2 mit Gültigkeit in den zur Stadt Marburg gehörenden Tarifgebieten (0540, 0546, 0555, 0558, 0588) erwerben. 13.7 Für die Stadt Frankfurt a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard Frankfurt bezieht sich auf die Tarifgebiete 5000 und 5090. b) Zum Kauf der CleverCard Frankfurt berechtigte Personen sind Schulpflichtige bzw. zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigte Personen mit erstem Wohnsitz in Frankfurt und mit Schul- bzw. Ausbildungsort in Frankfurt. Maßgeblich ist die Angabe des Wohnsitzes des CleverCardFrankfurt-Nutzers auf dem dafür vorgesehenen „Bestellschein für 101 Fernverkehrs-Ergänzungskarte (Abo) 5. Gültigkeit, Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum a) Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) sind nur in Verbindung mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG mit ICE-Berechtigung gültig. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten werden nur ab dem Start- oder Zieleintrag der DBStreckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung ausgestellt. b) Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) werden gemäß RMV-Tarif nur für Tarifgebietskombinationen ausgegeben, welche die Preisstufen 1 bis max. 5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe 13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangstarifes sind ausgeschlossen. c) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr. Besondere Bedingungen für Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnements) – bei monatlicher Abbuchung und einmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein-MainVerkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2015 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der RheinMain-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende Verträge. 2. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in ist der/die Besteller/-in. 3. Fahrkarte Die Ausgabe der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) erfolgt als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. 6. Mitnahmerecht Die im Abonnement erworbenen Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr gem. Ziff. 4.a) berechtigen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren. 4. Sortiment Das Angebot umfasst: a) die Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) zum Erwachsenentarif, b) das Zuschlagabonnement zur Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement), für die Nutzung der 1. Klasse. 7. Preise und Zahlungsbedingungen a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen Fernverkehrs-Ergänzungskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenen- 102 ABCED ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Die Deutsche Bahn AG ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet. d) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird DB Vertrieb GmbH ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-BasisLastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf tarifs. Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den nach Satz 1 ermittelten Preis noch ein Skonto von 2% gewährt. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 9) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 11.1) möglich. b) Für das Jahreskarten-Abonnement der Fernverkehrs-Ergänzungskarte mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt ist. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-MonatsPeriode. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate 103 Fernverkehrs-Ergänzungskarte (Abo) Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind. dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. f) Kosten, die der Deutschen Bahn AG infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) (z.B. der benutzten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket. b) Alle Änderungen müssen der Deutschen Bahn AG von dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. d) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. Bei monatlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. 8. Zustandekommen des Abonnementsvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei der Deutschen Bahn AG. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar. c) Der Vertrag über die FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe der Chipkarte zustande. d) Der Versand der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) erfolgt im Regelfall per Post an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der Kunde/die 104 ABCED Chipkarte muss die Sperrung der Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin veranlasst sein. Eine Kündigung durch die Deutsche Bahn AG gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 11.3) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement). Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell gültigen Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement), endet das Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement). Liegt der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) (vorzeitige Beendigung), enden das Abonnement und die Gültigkeit der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) automatisch zu diesem Termin. 10. Verlust/Ersatz a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr auf Chipkarten. b) Der Kunde/die Kundin kann seine/ ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) sperren lassen und gegen Zahlung von 25,00 Euro die Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen FernverkehrsErgänzungskarte Jahr (Abonnement) verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/ die Kundin bei der Deutschen Bahn AG einreichen. Wünscht der Kunde/ die Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder bei der Deutschen Bahn AG zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der Kunde/die Kundin auf Wunsch eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. 11.2 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) Bei vorzeitiger Beendigung einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. 11. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 11.1 Dauer des Abonnements/ ordentliche Kündigung Das Abonnement der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit ordentlich gekündigt werden. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Bei einer 105 Fernverkehrs-Ergänzungskarte (bar) Besondere Bedingungen für die Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr – bei Barzahlung im Voraus – im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2015 b) Bei vorzeitiger Beendigung einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. c) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-MainVerkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 2. Fahrkarte Die Ausgabe der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr erfolgt als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. 11.3 Sonderkündigungsrecht durch die Deutsche Bahn AG Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von der Deutschen Bahn AG mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die betroffene Fahrtberechtigung auf der Chipkarte wird umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. 3. Sortiment Das Angebot umfasst: a) die Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr zum Erwachsenentarif, b) die Zuschlagkarte Jahr zur Fernverkehrs-Ergänzungskarte, für die Nutzung der 1. Klasse. 4. Gültigkeit, Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum a) Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr sind nur in Verbindung mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG mit ICEBerechtigung gültig. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten werden nur ab dem Start- oder Zieleintrag der DB-Streckenzeitkarte mit ICEBerechtigung ausgestellt. 106 ABCED beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 8) und bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 10) möglich. b) Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr werden gemäß RMV-Tarif nur für Tarifgebietskombinationen ausgegeben, welche die Preisstufen 1 bis max. 5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe 13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangstarifes sind ausgeschlossen. c) Sie gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 1 Jahr. 7. Fahrkartenverkauf Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr können bei Barzahlung im Voraus zum gültigen Tarifpreis über die Deutsche Bahn AG gekauft werden. Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind. Die Quittung ist sorgfältig aufzubewahren und ggf. in Fällen wie bspw. Sperrung oder Ersatz vorzulegen. 5. Mitnahmerecht Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr gem. Ziff. 3.a) berechtigen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren. 6. Preise Der Preis der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich noch ein Skonto von 2% gewährt wird. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar bezahlten Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der Erwerber/ die Erwerberin der FernverkehrsErgänzungskarte Jahr Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Deutsche Bahn AG wird von ihrer Erstattungspflicht durch Zahlung an den Inhaber oder die Inhaberin der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung 8. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Gewünschte Änderungen während des Gültigkeitszeitraums einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket, können nur durch die Deutsche Bahn AG durchgeführt werden. b) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. c) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei Barzahlung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. 107 Fernverkehrs-Ergänzungskarte (bar) Die Fahrplangebiete Übersichtskarte 10. Vorzeitige Beendigung a) Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr können zu jeder Zeit zurückgegeben werden. b) Wegen der Übertragbarkeit der Karte kann eine Erstattung von Beförderungsentgelt nur für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende erfolgen. c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten 10 Monate des Gültigkeitszeitraums wird dem Kunden/der Kundin für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 9. Verlust/Ersatz a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr auf Chipkarten, zu denen der Kunde/die Kundin die ihm/ihr beim Erwerb der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr ausgehändigte Quittung (Ziffer 7) vorlegen kann. b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim Erwerb ausgehändigten Quittung kann der Kunde/die Kundin seine/ ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr sperren lassen und gegen Zahlung von 25,00 Euro die Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen FernverkehrsErgänzungskarte Jahr verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/ oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin bei der Deutschen Bahn AG einreichen. Wünscht der Kunde/die Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder bei der Deutschen Bahn AG zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der Kunde/die Kundin auf Wunsch eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. 5 Landkreis M arburg-Biedenkopf und Stadt M arburg 7 4 Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar Vogelsbergkreis 6 Region Fulda 13 Landkreis Limburg-Weilbur g 10 2 Wetteraukreis Hoc htaunuskreis, M ain-Taunus-Kreis und Bad Homburg v.d.H. 3B RheingauTaunus-Kreis 9 M ain-Kinzig-Kreis und Hanau 1 Frankfurt am M ain Wiesbaden 3A Landkreis Groß-Gerau und Stadt Rüsselsheim 15 11 Stadt und Kreis Offenbac h Stadt Darmstadt 12 14 109 R Rhein-Main Regional Landkreis DarmstadtDieburg Odenwaldkreis 108 8 Stadt und Landkreis Gießen RMV-Bestellservice ABCED RMV-Fahrpläne und Broschüren Der RMV-Verbundfahrplan erscheint in 15 Teilausgaben für die einzelnen Lokalbereiche und einem Ergänzungsband Rhein-Main Regional. Auf der Übersichtskarte über die Fahrplangebiete können Sie sich orientieren, welche Ausgabe für welchen Lokalbereich herausgegeben wird. Die Faltblätter Tarifinformationen für die Region geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten tariflichen Regelungen im RMV inklusive der jeweils gültigen Preisliste. Sie sind, aufgegliedert nach Regionen, in 17 Teilausgaben erhältlich. Der Regionallinienplan Rhein-Main beinhaltet eine Übersichtskarte über die regionalen Schienenstrecken und über die regionalen Busverbindungen im RMV. Auf der Rückseite ist eine Übersichtskarte der A-Tarifgebiete abgedruckt. Die Fahrpläne sind so zugeschnitten, dass sie den lokalen Gegebenheiten gerecht werden. Von einer Teilausgabe kann es auch noch Unterausgaben geben. Jedem Fahrplanbuch ist ein Liniennetzplan für den jeweiligen Bereich beigefügt. Die Broschüre RMV-JahresAbo beantwortet alle Fragen rund um die RMV-Jahreskarte. Sie erfahren alles über die Vorzüge und die Abwicklung eines RMV-JahreskartenAbonnements. Im Ergänzungsband, dem RMVFahrplanbuch Rhein-Main Regional, finden Sie alle regionalen Schienenverbindungen sowie alle Regionalbusverbindungen, die nicht ausschließlich zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Den jeweiligen Verbundfahrplan Ihres Lokalbereiches beziehungsweise den Regionalfahrplan und den „Hessenfahrplan“ sowie die beschriebenen Faltblätter und Broschüren erhalten Sie in Ihrer RMV-Vertriebsstelle oder RMVMobilitätszentrale. Oder Sie bestellen einfach mit den heraustrennbaren Bestellscheinen auf den folgenden Seiten beim Rhein-MainVerkehrsverbund. Bitte geben Sie die gewünschte Anzahl der jeweiligen Ausgaben an. Zusätzlich zum RMV-Verbundfahrplan erscheint ein gemeinsames Fahrplanbuch der drei hessischen Verkehrsverbünde NVV, RMV und VRN: Regionale Schienenverbindungen in Hessen beinhaltet den gesamten Schienenverkehr in Hessen, außer Uund Straßenbahnen, aber inklusive Regio-Tram. Bestellschein Fahrpläne Mit diesem Bestellschein können Sie RMV-Fahrpläne bestellen. Alle Angebote gelten, solange der Vorrat reicht. Bitte geben Sie einfach die gewünschte Anzahl der jeweiligen Ausgaben an. Pro Bestellung berechnen wir 3,95 Versandkostenpauschale. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach dem Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie zunächst eine Auftragsbestätigung und Rechnung. Erst nach Zahlungseingang erfolgt der Versand Ihrer Bestellung. RMV-Fahrplanbücher Art.-Nr. FP1501V FP1502V FP1503AV FP1503BV FP1504V FP1505AV FP1505BV FP1506V FP1507V FP1508V FP1509AV FP1509BV FP1509CV FP1510V FP1511V FP1512V FP1513V FP1514V FP1515V FP150RV FP150GV FP150HV Lokalbereich Frankfurt am Main Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Bad Homburg v.d.H. Teilausgabe Wiesbaden Teilausgabe Rheingau-Taunus-Kreis Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar Stadtverkehr Marburg Landkreis Marburg-Biedenkopf Stadt und Landkreis Gießen Vogelsbergkreis Region Fulda Teilfahrplan A Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Bahnlinien Teilfahrplan B Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Buslinien Teilfahrplan C Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Buslinien Wetteraukreis Stadt und Kreis Offenbach Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Limburg-Weilburg Odenwaldkreis Landkreis Groß-Gerau und Stadt Rüsselsheim Rhein-Main Regional Gesamtausgabe lokale Bücher (Nr.1–15) und Fahrplan Rhein-Main Regional Fahrplan Regionale Schienenverbindungen in Hessen Einzelpreis Anzahl 2,50 2,00 1,00 1,50 2,00 0,00* 0,00* 3,50 2,00 2,00 2,60 2,60 2,60 2,50 2,00 1,50 1,30 0,00* 1,50 1,50 34,60 1,00 * die unentgeltliche Abgabe gilt hier nur für eine maximale Bestellmenge von 3 Fahrplanbüchern Bestelladresse RMV-Werbemittellager Roemisch Marketing-Services Ltd. Herrn Uwe Römisch, Industriestraße 2, 65779 Kelkheim Name Straße PLZ/Ort Datum und Unterschrift 110 111 RMV-Bestellservice Zielnummernverzeichnis Bestellschein Informationsmittel Mit diesem Bestellschein können Sie kostenlos nachfolgende Informationsmittel bestellen: TaTarifinformationen für die Region Art.-Nr. TI1501 TI1502 TI1503 TI1504 TI1505 TI1506 TI1507 TI1508 TI1509 TI1510 TI1511 TI1512 TI1513 TI1514 TI1515 TI1516 TI1517 Lokalbereich Stadt Frankfurt am Main Hochtaunuskreis, Stadt Bad Homburg, Main-Taunus-Kreis Wiesbaden/Mainz und Rheingau-Taunus-Kreis Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf Stadt und Landkreis Gießen Vogelsbergkreis Stadt und Landkreis Fulda Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau Wetteraukreis Stadt und Kreis Offenbach Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Limburg-Weilburg Odenwaldkreis Landkreis Groß-Gerau Übergangsverkehr RNN-RMV Übergangsverkehr VAB-RMV Regionallinienplan Rhein-Main Broschüre RMV-JahresAbo (LP1501) (ABO1501) Anzahl Innerhalb des RMV gibt es zurzeit zwei in der Bedienungsform zu unterscheidende Fahrkartenautomatentypen. Zum einen den Typ mit großem, berührungsempfindlichem Benutzerbildschirm (TouchscreenDisplay). Zum anderen die älteren Automaten mit Fahrtzielverzeichnis und kleinem Display sowie der Eingabe über Tasten. An beiden Automatentypen werden Sie über das Bildschirmmenü durch den Fahrkartenkauf geführt. Im Zielnummernverzeichnis finden Sie Ihr Fahrtziel und die dazugehörige Zielnummer. Diese geben Sie am Fahrkartenautomaten ein und wählen die gewünschte Fahrkartenart aus. Zu beachten ist dabei, dass die Zielnummernverzeichnisse an den alten RMV-Fahrkartenautomaten aus Platzgründen standortindividuell festgelegt werden und immer nur einen Auszug aus dem hier abgedruckten Gesamtverzeichnis darstellen. Für die Eingabe am Fahrkartenautomaten ist dies aber unerheblich. Um Ihnen die Eingabe am RMVFahrkartenautomaten zu erleichtern, haben wir für Sie auf den nachfolgenden Seiten zwei Verzeichnisse erstellt. Aus diesen können Sie bereits im Voraus die Zielnummer Ihres Fahrtziels entnehmen, die Sie zur Preisermittlung am Fahrkartenautomaten benötigen. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass Fahrten in Tarifgebiete, deren Zielnummern mit 45 bis 48, 67 bis 69, 70 und 72, 74 und 75, 79, 80 bis 89 und 90 bis 96 beginnen, nur von ausgewählten Tarifgebieten im RMV bzw. auf ausgewählten Linien außerhalb des RMV möglich sind. Das Zielnummernverzeichnis ist alphabetisch geordnet und gliedert sich wie folgt: – Seiten 114 bis 141: nach Ortsteilen bzw. Grenzhaltestellen mit den dazugehörigen Gemeinden – Seiten 142 bis 169: nach Gemeinden mit den dazugehörigen Ortsteilen bzw. Grenzhaltestellen Bestelladresse RMV-Werbemittellager Roemisch Marketing-Services Ltd. Herrn Uwe Römisch, Industriestraße 2, 65779 Kelkheim Name Straße PLZ/Ort Datum und Unterschrift Startbildschirm Touchscreen-Automat 112 Startbildschirm Automat mit Tasten 113 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde A Abtsroda, Poppenhausen Abtweiler, Abtweiler Abzw. Königsberg, Hohenahr Abzweig Kloppenheim, Karben Abzweig Trebur, Nauheim Abzweigung, Hadamar Achenbach, Breidenbach Adolfseck, Bad Schwalbach Affhöllerbach, Brensbach Affolterbach, Wald-Michelbach Ahausen, Weilburg Ahl, Bad Soden-Salmünster Ahlbach, Limburg a.d.Lahn Ahlersbach, Schlüchtern Ahrdt, Hohenahr Airlenbach, Beerfelden Albach, Fernwald Albersbach, Rimbach (Odenwald) Albig, Albig Albshausen Rauschenberg Solms Albstadt, Alzenau Algenroth, Heidenrod Allendorf Kirchheim Schwalmstadt, Stadt Allendorf (Dillkr), Haiger Allendorf (Hohenf.), Dautphetal Allendorf (Katzeneln), Allendorf (Katzeneln) Allendorf (Lumda), Allendorf (Lumda) Allendorf (Merenberg), Merenberg Allendorf a. d. Lahn, Gießen Allendorf a. d. Ulm, Greifenstein Allendorf-Osterfeld, Allendorf (Eder) Allenfeld, Allenfeld Allertshausen, Rabenau Allertshofen, Modautal Allmendfeld, Gernsheim Allmenrod, Lauterbach Allmershausen, Bad Hersfeld Allmus, Hofbieber Allna, Weimar Almendorf, Petersberg Alsbach, Alsbach-Hähnlein Alsberg, Bad Soden-Salmünster Alsfeld, Alsfeld Altenbamberg, Altenbamberg Altenbuch, Altenbuch Altenburg, Alsfeld Alten-Buseck, Buseck Altenfeld, Gersfeld (Rhön) Altengronau, Sinntal Altenhain, Bad Soden a.Ts. Altenhain (Laubach), Laubach Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. 1803 *6940 5629 2619 3764 6048 0123 6412 4358 *4870 5901 3249 6001 3445 5608 4410 1569 *4540 *6830 Altenhaina, Haina (Kloster) Altenhaßlau, Linsengericht Altenhof, Ebersburg Altenkirchen Braunfels Hohenahr Altenmittlau, Freigericht Altenschlirf, Herbstein Altenstadt, Altenstadt Altenvers, Lohra Altheim, Münster Altstadt, Mainz Altweilnau, Weilrod Altwiedermus, Ronneburg Alzenau, Alzenau Alzey, Alzey Amdorf, Herborn Amönau, Wetter Amöneburg Amöneburg Wiesbaden Amorbach, Amorbach Am Altenberg, Hohenahr An der Bauhecke, Lohra Angenrod, Alsfeld Angersbach, Wartenberg Annelsbach, Höchst i.Odw. Annerod, Fernwald Anspach, Neu-Anspach Anzefahr, Kirchhain Appenhain, Gilserberg Appenheim, Appenheim Appenrod, Homberg (Ohm) Arborn, Greifenstein Arfurt, Runkel Arfurt Bahnhof, Runkel Argenschwang, Argenschwang Argenstein, Weimar Arheilgen, Darmstadt Arheilgn-Im Fiedlers, Darmstadt Armenhof, Dipperz Armsheim, Armsheim Arnoldshain, Schmitten Arnoldsh-Sandplacken, Schmitten Arnsbach, Borken Arnsburg, Lich Arnshain, Kirtorf Arzell, Eiterfeld Asbach Bad Hersfeld Modautal Aschaffenburg, Aschaffenburg Aschbach, Wald-Michelbach Ascherode, Schwalmstadt, Stadt Asmushausen, Bebra, Stadt Aspisheim, Aspisheim Asselbrunn, Michelstadt Assenheim, Niddatal 0222 5316 *9210 6370 *8755 *8310 5847 0126 *7401 1437 5930 1501 5405 *8030 *6940 1434 3910 3825 1030 *8701 1748 0579 2035 3901 3230 0850 *6920 *9020 0850 1560 1808 3460 6637 1420 114 A–B * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. *8201 3152 1837 5308 5604 3160 1040 2701 0405 4138 6500 5242 3115 *9210 *6830 5730 0201 0340 6500 *9670 5629 0435 0820 1032 4347 1567 5223 0335 *8301 *6880 0725 5408 6020 6012 *6920 0571 4035 4099 2074 *6830 5233 5260 *8420 1401 0717 1618 *8701 3910 *9110 *4850 *8310 *8810 *6901 4201 2635 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Aßlar, Aßlar Aßlar Freizeitbad, Aßlar Aßlar Gesamtschule, Aßlar Aßlar Loherstraße, Aßlar Aßlar Schulstraße, Aßlar Assmannshausen, Rüdesheim a.Rh. Asterode, Neukirchen, Stadt Astheim, Trebur Atzbach, Lahnau Atzelrode, Rotenburg (Fulda) Atzenhain, Mücke Auen, Auen Auerbach, Bensheim Aufenau, Wächtersbach August-Bebel-Ring, Offenbach Aulendiebach, Büdingen Aulenhausen, Weilmünster Aulhausen, Rüdesheim a.Rh. Aumenau, Villmar Auringen, Wiesbaden Ausbach, Hohenroda Babenhausen, Babenhausen Bacharach, Bacharach Bad Camberg, Bad Camberg Bad Endbach, Bad Endbach Bad Hersfeld, Bad Hersfeld Bad Homburg v.d.Höhe, Bad Homburg v.d.Höhe Bad König, Bad König Bad König-Zell, Bad König Bad Kreuznach, Bad Kreuznach Bad Laasphe, Bad Laasphe Bad Münster am Stein, Bad Münster a.St.-Ebernbg Bad Nauheim, Bad Nauheim Bad Orb, Bad Orb Bad Orb Wegscheide, Bad Orb Bad Salzhausen, Nidda Bad Salzschlirf, Bad Salzschlirf Bad Schwalbach, Bad Schwalbach Bad Sobernheim, Bad Sobernheim Bad Soden, Bad Soden-Salmünster Bad Soden a.Ts., Bad Soden a.Ts. Bad Vilbel, Bad Vilbel Badenheim, Badenheim Bahnhofsviertel, Frankfurt a.M. Balkhausen, Seeheim-Jugenheim Ballersbach, Mittenaar Banfe, Bad Laasphe Bannerod, Grebenhain Barig-Selbenhausen, Merenberg Bärstadt, Schlangenbad Bärweiler, Bärweiler Batten, Hilders Battenberg (Eder), Battenberg (Eder) Battenfeld, Allendorf (Eder) B Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Battenhausen, Haina (Kloster) Bauerbach, Marburg Bauernheim, Friedberg Bauschheim, Rüsselsheim Bebra, Bebra, Stadt Bechenheim, Bechenheim Becherbach bei Kirn, Becherbach bei Kirn Becherbach (Pfalz), Becherbach (Pfalz) Bechlingen, Aßlar Bechtheim, Hünstetten Bechtolsheim, Bechtolsheim Beedenkirchen, Lautertal Odw. Beenhausen, Ludwigsau Beerfelden, Beerfelden Beerfurth, Reichelshm. (Odw.) Beienheim, Reichelshm (Wetterau) Beiershausen, Bad Hersfeld Beilst. Ulmtalsperre, Greifenstein Beilstein, Greifenstein Bellersdorf, Mittenaar Bellersheim, Hungen Bellings, Steinau a.d.Str. Bellmuth, Ranstadt Bellnhausen Fronhausen Gladenbach Beltershain, Grünberg Beltershausen, Ebsdorfergrund Bengendorf, Heringen Bensheim, Bensheim Berfa, Alsfeld Bergen-Enkheim, Frankfurt a.M. Berger Warte, Frankfurt a.M. Berghausen Aßlar Berghausen Bergheim, Ortenberg Berghofen, Battenberg (Eder) Berkach, Groß-Gerau Berkersheim, Frankfurt a.M. Berkersheim Bahnhof, Frankfurt a.M. Bermbach Waldems Weilburg Bermersheim v.d. Höhe, Bermersheim v.d. Höhe Bermoll, Aßlar Bermuthshain, Grebenhain Bernbach, Freigericht Berndiel, Miltenberg Bernhards, Fulda Bernsburg, Antrifttal Bernsdorf, Cölbe Bernsfeld, Mücke 5542 5572 5572 5572 5572 6325 *8610 3765 5536 *8830 0901 *6940 *4510 3226 3675 2722 5920 6325 6030 6500 *8920 4143 *6990 6101 0410 *8701 5101 4301 4301 *6901 *7901 *6920 2520 3301 3333 2324 2125 6412 *6940 3230 6637 2601 *6901 5000 3901 5614 *7910 1210 5930 6445 *6940 1728 *8010 *8030 115 Zielnr. *8201 0546 2501 3730 *8810 *6830 *6940 *6940 5548 6215 *6820 *4530 *8801 4401 4358 2540 *8701 5405 5401 5630 1418 3433 2315 0585 0430 1475 0346 *8930 *4510 0823 5000 5061 5542 *7401 2732 *8010 3701 5000 5046 6242 5901 *6830 5552 1231 3160 *9650 2060 0717 0560 0901 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Bernshausen Bad Laasphe Schlitz Bersrod, Reiskirchen Berstadt, Wölfersheim Besges, Fulda Bessung.Forsth.Jugdh, Darmstadt Bettenbach, Mörlenbach Bettenhausen, Lich Betzenrod Eiterfeld Schotten Betzenrod B 276, Schotten Betziesdorf, Kirchhain Beuchen, Amorbach Beuerbach, Hünstetten Beuern, Buseck Biblis, Biblis Bicken, Mittenaar Bickenbach, Bickenbach Biebelnheim, Biebelnheim Biebelsheim, Biebelsheim Bieben, Grebenau Bieber Biebergemünd Offenbach Biebesheim, Biebesheim Biebighausen, Hatzfeld (Eder) Biebrich, Wiesbaden Biedebach, Ludwigsau Biedenkopf, Biedenkopf Bierstadt, Wiesbaden Bilkheim, Bilkheim Billertshausen, Alsfeld Billings, Fischbachtal Bimbach, Großenlüder Bindsachsen, Kefenrod Bingen am Rhein, Bingen am Rhein Bingenheim, Echzell Birkenau, Birkenau Birkenbringhausen, Burgwald Birkert, Brombachtal Birklar, Lich Birstein, Birstein Bischhausen, Neuental Bischoffen, Bischoffen Bischofsheim Bischofsheim Maintal Biskirchen, Leun Bissenberg, Leun Bisses, Echzell Blankenau, Hosenfeld Blankenbach, Blankenbach Blankenheim, Bebra, Stadt Blasbach, Wetzlar Bleichenbach, Ortenberg Zielnr. *7910 1132 1563 2306 2001 4079 *4850 1467 1629 1360 1354 0335 *9670 6215 1562 *4701 5614 3901 *6820 *6901 1130 3310 3601 3815 *8001 6500 *8801 0101 6500 *7201 0820 3910 2130 2408 *6880 2310 *4850 *8120 4351 1467 3240 *8410 5607 6593 2901 5333 5333 2310 2101 *9310 *8810 5530 2732 116 B–D * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Bleidenrod, Homberg (Ohm) Bleidenstadt, Taunusstein Blessenbach, Weinbach Blofeld, Reichelshm (Wetterau) Bobenhausen, Ranstadt Bobenhausen II, Ulrichstein Bobstadt, Bürstadt Böckels, Petersberg Bockenau, Bockenau Bockendorf, Haina (Kloster) Bockenheim, Frankfurt a.M. Bockenrod, Reichelshm. (Odw.) Bodenheim, Bodenheim Bodenrod, Butzbach Bodes, Hauneck Böllstein, Brombachtal Bommersheim, Oberursel (Ts.) Bonames, Frankfurt a.M. Bonbaden, Braunfels Bönstadt, Niddatal Bonsweiher, Mörlenbach Boos (Nahe), Boos (Nahe) Borken (Hessen), Borken Born, Hohenstein Bornheim, Frankfurt a.M. Bornheim (Alzey), Bornheim Borsdorf, Nidda Borsigstraße, Mühlheim a.M. Bortshausen, Marburg Bosenheim, Bad Kreuznach Bößgesäß, Birstein Bößgesäß 2, Birstein Bottendorf, Burgwald Bottenhorn, Bad Endbach Boxbrunn, Amorbach Braach, Rotenburg (Fulda) Bracht, Rauschenberg Brand, Hilders Brandau, Modautal Brandlos, Hosenfeld Brandoberndorf, Waldsolms Brauerschwend, Schwalmtal Braunfels, Braunfels Braunfels Lahn Bf, Leun Braunhausen, Bebra, Stadt Braunshardt, Weiterstadt Braunweiler, Braunweiler Brauweiler, Brauweiler Breckenheim, Wiesbaden Breidenbach, Breidenbach Breidenstein, Biedenkopf Breitenbach Bebra, Stadt Ehringshausen Schlüchtern Breitenbach a.Herzbg, Breitenbach a.Herzbg Breitenborn a.W., Gründau 0701 6422 5914 2550 2315 1325 *4701 2064 6940 *8201 5000 4368 *6860 2224 *8780 4351 5126 5000 5338 2635 *4850 *6940 *8420 6492 5000 *6830 2320 3671 0555 *6901 3239 3239 *8120 0418 *9677 *8830 0227 1728 3910 2128 5320 0837 5301 5329 *8810 4060 *6920 *6940 6500 0120 0110 *8810 5548 3401 *8740 3125 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Breitenborn-Lützel, Biebergemünd Breitenbrunn Faulbach Lützelbach Breitenbuch, Kirchzell Breitendiel, Miltenberg Breitenheim, Breitenheim Breithardt, Hohenstein Breitscheid, Breitscheid Breitscheid (Hunsrück), Breitscheid (Hunsrück) Breitwiesen, Lautertal Odw. Bremthal, Eppstein Brensbach (Ort), Brensbach Bretzenheim, Mainz Bretzenheim (Nahe), Bretzenheim Breungeshain, Schotten Breunings, Sinntal Breunsberg, Johannesberg Brombach Fürth Schmitten Brombacher Wasser, Hirschhorn Bronnzell, Fulda Bruchenbrücken, Friedberg Bruchköbel, Bruchköbel Brücken, Mömbris Brungershausen, Lahntal Bubenheim, Bubenheim Buch Buch Kirchzell Buchenau Dautphetal Eiterfeld Büchenberg, Eichenzell Buchenrod, Flieden Büches, Büdingen Buchschlag, Dreieich Budenheim, Budenheim Büdesheim, Schöneck Büdesheim (Bingen), Bingen am Rhein Büdingen, Büdingen Bullau, Erbach Burg, Herborn Burg Hohenstein, Hohenstein Burgbracht, Kefenrod Bürgel, Offenbach Bürgeln, Cölbe Burg-Gemünden, Gemünden (Felda) Burg-Gräfenrode, Karben Burghaun, Burghaun Burgholz, Kirchhain Burgholzhausen, Friedrichsdorf Burgjoß, Jossgrund Burgsolms, Solms Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde 3338 *9020 4329 *9680 *9610 *6940 6406 5437 *6990 4555 6620 4357 6500 *6970 1315 3420 *9130 *4570 5233 4420 2001 2501 3050 *9230 0550 *6877 C D *7501 *9680 0126 1618 1846 1942 2722 3525 *6865 2920 *6880 2710 4222 5701 6406 2410 3601 0560 0910 2620 1650 0354 5125 3332 5316 117 Burgsponheim, Burgsponheim Bürgstadt, Bürgstadt Burgwald, Burgwald Burkhards, Schotten Burkhardsfelden, Reiskirchen Bürstadt, Bürstadt Busenborn, Schotten Büssfeld, Homberg (Ohm) Büttelborn, Büttelborn Butterstadt, Bruchköbel Butzbach, Butzbach Calbach, Büdingen Caldern, Lahntal Callbach, Callbach Cappel, Marburg Carl-Benz-Straße Süd, Frankfurt a.M. Christerode, Neukirchen, Stadt Cleeberg, Langgöns Climbach, Allendorf (Lumda) Cölbe, Cölbe Collenberg, Collenberg Crainfeld, Grebenhain Cratzenbach, Weilrod Crumst Bruchackerhof, Riedstadt Crumstadt, Riedstadt Cyriaxweimar, Marburg Da.-Am Karlshof, Darmstadt Da.-Böllenfalltor, Darmstadt Da.-Bunsenstraße, Darmstadt Da.-Eissporthalle, Darmstadt Da.-Kastanienallee, Darmstadt Da.-Marienhöhe, Darmstadt Da.-Maulbeerallee, Darmstadt Da.-Merck, Darmstadt Da.-Messplatz, Darmstadt Da.-Nordbad, Darmstadt Da.-Oberwaldhaus, Darmstadt Da.-Otto-Hesse-Str., Darmstadt Da.-Schwarzer Weg, Darmstadt Dagobertshausen, Marburg Daisbach, Aarbergen Dalberg, Dalberg Dalheim, Dalheim Dalherda, Gersfeld (Rhön) Damm, Lohra Dammersbach, Hünfeld Damshausen, Dautphetal Dankerode, Rotenburg (Fulda) Dannenrod, Homberg (Ohm) Danzwiesen, Hofbieber Darmstadt-Mitte, Darmstadt Dasbach, Idstein Dassen, Künzell Daubach (Hunsrück), Daubach (Hunsrück) Daubhausen, Ehringshausen Dauborn, Hünfelden Zielnr. *6940 *9650 *8120 1355 1563 *4701 1315 0701 3715 3050 2201 2722 0550 *6940 0501 5073 *8610 1581 1437 0560 *9010 1225 5242 3814 3801 0588 4058 4091 4077 4058 4058 4090 4099 4099 4058 4058 4087 4092 4058 0540 6401 *6920 *6820 1850 0401 1610 0126 *8830 0725 1701 4001 6201 2075 *6940 5557 6110 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Daubringen, Staufenberg Dauernheim, Ranstadt Dautenheim, Alzey Dautphe, Dautphetal Daxberg, Mömbris Daxweiler, Daxweiler Deckenbach, Homberg (Ohm) Dehrn, Runkel Delkenheim, Wiesbaden Densberg, Jesberg Dernbach, Bad Endbach Desloch, Desloch Dettingen, Karlstein Dexbach, Biedenkopf Dexheim, Dexheim Dickschied, Heidenrod Diebach am Haag, Büdingen Dieburg, Dieburg Dieburg L 3114, Dieburg Dieburger Straße, Frankfurt a.M. Diedenbergen, Hofheim a.Ts. Diedenshausen, Gladenbach Dienheim, Dienheim Dieselstraße/VDO, Karben Dietenhausen, Weilmünster Dietershan, Fulda Dietershan Abzw., Fulda Dietershausen, Künzell Dietersheim (Bingen), Bingen am Rhein Dietesheim, Mühlheim a.M. Dietges, Hilders Diethardt, Diethardt Dietkirchen, Limburg a.d.Lahn Dietzenbach, Dietzenbach Diez Ost, Diez Ost Dillbrecht, Haiger Dillbrecht Bf, Haiger Dillenburg, Dillenburg Dillhausen, Mengerskirchen Dillheim, Ehringshausen Dillich, Borken Dilschhausen, Marburg Dinkelrode, Schenklengsfeld Dipperz, Dipperz Dirlammen, Lautertal Dirlos, Künzell Dittershausen, Schwalmstadt, Stadt Dittlofrod, Eiterfeld Dodenau, Battenberg (Eder) Dodenhausen, Haina (Kloster) Dolgesheim, Dolgesheim Döllbach, Eichenzell Dombach, Bad Camberg Donsbach, Dillenburg Dorchheim, Elbtal Dorfborn, Neuhof Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. 1556 2315 *6830 0126 *9130 *6970 0709 6020 6500 *8401 0415 *6940 *9220 0116 *6810 6345 2722 4128 4168 5073 6601 0430 *6810 2634 5920 2060 2001 2075 *6880 3630 1728 *7520 6010 3550 6001 5860 5863 5801 5940 5557 *8420 0540 *8901 2070 1335 2075 *8310 1618 *8010 *8201 *6820 1840 6101 5867 6055 1947 Dorf-Erbach, Erbach Dorf-Güll, Pohlheim Dorfprozelten, Dorfprozelten Dorfweil, Schmitten Dorheim Friedberg Neuental Dorlar, Lahnau Dörmbach Dipperz Hilders Dorn-Assenheim, Reichelshm (Wetterau) Dornau, Sulzbach (Miltenb.) Dornberg, Groß-Gerau Dornbusch, Frankfurt a.M. Dorndiel, Groß-Umstadt Dorndorf, Dornburg Dorn-Dürkheim, Dorn-Dürkheim Dornheim, Groß-Gerau Dornholzhausen Bad Homburg v.d.Höhe Frankenberg (Eder) Langgöns Dörnigheim, Maintal Dörnsteinbach, Mömbris Dörrebach, Dörrebach Dörrmorsbach, Haibach Dörsdorf, Dörsdorf Dorsheim, Dorsheim Dortelweil, Bad Vilbel Dotzheim, Wiesbaden Drais, Mainz Dreieichenhain, Dreieich Dreihausen, Ebsdorfergrund Dreikirchen, Dreikirchen Dreisbach, Ehringshausen Driedorf, Driedorf Dromersheim, Bingen am Rhein Drommershausen, Weilburg Duchroth, Duchroth Düdelsheim, Büdingen Dudenhofen, Rodgau Dudenrod, Büdingen Dusenbach, Höchst i.Odw. Dutenhofen, Wetzlar Eberbach Eberbach Reichelshm. (Odw.) Ebernburg, Bad Münster a.St.-Ebernbg Ebersbach, Leidersbach Ebersberg Ebersburg Erbach Ebersgöns, Butzbach Ebersheim, Mainz Ebers-Mittelschneise, Darmstadt E 118 D–E * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. 4201 1575 *9010 5233 2501 *8410 5536 2045 1728 2540 *9510 3701 5000 4101 6060 *6820 3713 5101 *8101 1581 2901 *9230 *6970 *9140 *7410 *6970 2608 6500 6500 3525 0358 *7201 5552 5413 *6880 5901 *6940 2722 3640 2722 4342 5533 4445 4368 *6920 *9510 1822 4223 2210 6500 4094 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Eberstadt Darmstadt Lich Eberstadt-Kinderheim, Darmstadt Eberstadt-Kühler Grund, Darmstadt Ebsdorf, Ebsdorfergrund Echzell, Echzell Eckardroth, Bad Soden-Salmünster Eckartsborn, Ortenberg Eckartshausen, Büdingen Eckelshausen, Biedenkopf Eckelsheim, Eckelsheim Eckenheim, Frankfurt a.M. Eckenroth, Eckenroth Eckweisbach, Hilders Eddersheim, Hattersheim a.M. Edelbach, Kleinkahl Edelsberg, Weinbach Edelzell, Fulda Edingen, Sinn Effolderbach, Ortenberg Effolderbach-Bahnhof, Ortenberg Egelsbach, Egelsbach Egenroth, Heidenrod Ehlhalten, Eppstein Ehrenbach, Idstein Ehringshausen Ehringshausen Gemünden (Felda) Eibach, Dillenburg Eibelshausen, Eschenburg Eich, Pfungstadt Eichelhain, Lautertal Eichelsachsen, Schotten Eichelsbach, Elsenfeld Eichelsdorf, Nidda Eichen, Nidderau Eichenau, Großenlüder Eichenberg, Sailauf Eichenbühl, Eichenbühl Eichenried, Kalbach Eichenrod, Lautertal Eichenzell, Eichenzell Eidengesäß, Linsengericht Eiershausen, Eschenburg Eifa Alsfeld Hatzfeld (Eder) Eimsheim, Eimsheim Einartshausen, Schotten Einhausen, Einhausen Eisemroth, Siegbach Eisenbach Obernburg Selters (Ts.) Eiserne Hand, Wiesbaden Eisighofen, Eisighofen Zielnr. 4045 1440 4049 4049 0350 2310 3230 2732 2722 0101 *6830 5000 *6920 1728 6665 *9350 5914 2001 5720 2732 2740 3501 6345 6620 6245 5557 0910 5820 5833 4050 1335 1315 *9540 2340 2952 2123 *9340 *9650 1901 1335 1830 3154 5833 0847 *8001 *6820 1308 4601 5622 *9550 6144 6577 *7410 119 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Eiterfeld, Eiterfeld Eitra, Hauneck Elbenrod, Alsfeld Elbgrund, Elbtal Elkerhausen, Weinbach Ellar, Waldbrunn (Westerw.) Ellenbach, Fürth Ellnrode, Gemünden (Wohra) Elm, Schlüchtern Elmshausen Dautphetal Lautertal Odw. Elnhausen, Marburg Elnrode-Strang, Jesberg Elpenrod, Gemünden (Felda) Elsbach, Erbach Elsenfeld, Elsenfeld Elsoff, Elsoff Elters, Hofbieber Eltville a. Rh., Eltville a. Rh. Elz, Elz Emmershausen, Weilrod Emsdorf, Kirchhain Engelbach, Biedenkopf Engelhelms, Künzell Engelrod, Lautertal Engelstadt, Engelstadt Engenhahn, Niedernhausen Ennerich, Runkel Ensheim, Ensheim Enzheim, Altenstadt Eppenhain, Kelkheim (Ts.) Eppertshausen, Eppertshausen Eppstein, Eppstein Erbach Bad Camberg Erbach Heppenheim Erbach (Rhg.), Eltville a. Rh. Erbenhausen Fronhausen Homberg (Ohm) Erbenheim, Wiesbaden Erbes-Büdesheim, Erbes-Büdesheim Erbstadt, Nidderau Erbuch, Erbach Erda, Hohenahr Erdbach, Breitscheid Erdhausen, Gladenbach Erdmannrode, Schenklengsfeld Erfelden, Riedstadt Erfurtshausen, Amöneburg Erksdorf, Stadtallendorf Erkshausen, Rotenburg (Fulda) Erlebnispark Thalhof, Steinau a.d.Str. 1653 *8770 0823 6055 5914 6070 4570 *8220 3445 0126 *4510 0540 *8401 0910 4244 *9540 *7001 1701 6455 6050 5242 0354 0116 2030 1335 *6877 6475 6020 *6830 2701 6626 4138 6620 6101 4201 *4540 6455 0585 0725 6500 *6830 2934 4245 5601 5423 0420 *8901 3801 0343 0301 *8830 3457 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Erlenbach Blankenbach Erbach Erlenbach Fürth Ermenrod, Feldatal Ernsbach, Erbach Ernsthausen Burgwald Rauschenberg Weilmünster Ernsthfn-Waldfriede, Modautal Ernsthofen, Modautal Ersrode, Ludwigsau Erzbach, Reichelshm. (Odw.) Erzhausen, Erzhausen Esch, Waldems Eschau, Eschau Eschbach, Usingen Eschborn, Eschborn Eschborn Südbahnhof, Eschborn Eschenau, Runkel Eschenhahn, Idstein Eschenrod, Schotten Eschersheim, Frankfurt a.M. Eschhofen, Limburg a.d.Lahn Eschollbrücken, Pfungstadt Espa, Langgöns Espenschied, Lorch Essenheim, Essenheim Essershausen, Weilmünster Ettingshausen, Reiskirchen Etzean, Beerfelden Etzen-Gesäß, Bad König Eudorf, Alsfeld Eulbach B47, Michelstadt Eulbach Schloß, Michelstadt Eulersdorf, Grebenau Eulsbach, Lindenfels Ewersbach, Dietzhölztal Fahrenbach, Fürth Falkenbach, Villmar Falkenberg, Wabern Falken-Gesäß, Beerfelden Falkenstein, Königstein i.Ts. Fauerbach, Nidda Fauerbach v.d.H., Butzbach Faulbach Faulbach Hadamar Fechenbach, Collenberg Fechenheim, Frankfurt a.M. Fehlheim, Bensheim Feilbingert, Feilbingert Feldkahl, Hösbach Feldkrücken, Ulrichstein Fellerdilln, Haiger Fellingshausen, Biebertal F Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Finkenbach, Rothenberg Finkenhain, Dipperz Finsternthal, Weilrod Finthen, Mainz Fischbach Alsfeld Bad Schwalbach Hauneck Kelkheim (Ts.) Fischborn, Birstein Fischelbach, Bad Laasphe Fischweiher, Heppenheim Fl. Struth-Bildstock, Flieden Fl. Struth-Weiherweg, Flieden Flammersbach, Haiger Fleisbach, Sinn Flensungen, Mücke Fleschenbach, Freiensteinau Flieden, Flieden Flockenbusch, Wald-Michelbach Flonheim, Flonheim Flörsbach, Flörsbachtal Florshain, Schwalmstadt, Stadt Flörsheim a.M., Flörsheim a.M. Flughafen, Frankfurt a.M. Forstel, Höchst i.Odw. Framersheim, Framersheim Frammersbach, Frammersbach (Bayern) Frankenbach, Biebertal Frankenberg (Eder), Frankenberg (Eder) Frankenhain, Schwalmstadt, Stadt Frankenhausen, Mühltal Frankfurt-Altstadt, Frankfurt a.M. Fränkisch-Crumbach, Fränkisch-Crumbach Frauenstein, Wiesbaden Fraurombach, Schlitz Frechenhausen, Angelburg Freienfels, Weinbach Freienseen, Laubach Freiensteinau, Freiensteinau Frei-Laubersheim, Frei-Laubersheim Freudenberg, Freudenberg Freudenthal, Borken Frickhofen, Dornburg Friebertshausen, Gladenbach Friedberg, Friedberg Friedensdorf, Dautphetal Friedewald, Friedewald Friedigerode, Oberaula Friedlos, Ludwigsau Friedrichsdorf Eberbach Friedrichsdorf *9310 4257 *9580 *4540 1345 4245 *8120 0230 5920 4048 3910 *8801 4374 4089 6242 *9520 5206 6650 6664 6020 6201 1315 5000 6001 4050 1591 6365 6855 5920 1586 4401 4301 0828 4240 4240 1122 *4570 5870 *4540 6030 *8501 4410 5152 2308 2224 *9010 6040 *9010 5000 *4510 *6920 *9140 1357 5857 1540 120 E–G * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. 4420 2070 5242 6500 0717 6412 *8780 6626 3255 *7910 *4540 1940 1940 5843 5720 0909 1201 1925 *4850 *6830 3315 *8310 6673 5090 4347 *6820 3319 1544 *8101 *8310 4065 5000 4358 6500 1113 0140 5914 1420 1228 *6920 *9010 *8420 6060 0430 2501 0126 *8950 *8640 *8808 4440 5125 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Friedrichshausen, Frankenberg (Eder) Friedrichsthal, Wehrheim Frielingen, Kirchheim Friesenhausen, Dipperz Friesenheim, Friesenheim Frischborn, Lauterbach Frohnhausen Battenberg (Eder) Dillenburg Gladenbach Frohnhofen Laufach Reichelshm. (Odw.) Fronhausen, Fronhausen Froschhausen, Seligenstadt Fulda Bastheimstraße, Petersberg Fulda Zentrum, Fulda Fürfeld, Fürfeld Fürfurt, Weinbach Fürfurt-Bahnhof, Weinbach Fürstengrund, Bad König Fürth, Fürth Fussingen, Waldbrunn (Westerw.) Gabsheim, Gabsheim Gackenhof, Poppenhausen Gadernheim, Lautertal Odw. Gailbach, Aschaffenburg Gaimühle, Eberbach Gallusviertel, Frankfurt a.M. Gambach, Münzenberg Gammelsbach, Beerfelden Gangloff, Becherbach (Pfalz) Garbenheim, Wetzlar Garbenteich, Pohlheim Gasthaus Wildhof, Offenbach Gau-Algesheim, Gau-Algesheim Gau-Bickelheim, Gau-Bickelheim Gau-Bischofsheim, Gau-Bischofsheim Gaudernbach, Weilburg Gau-Heppenheim, Gau-Heppenheim Gau-Köngernheim, Gau-Odernheim Gaulsheim, Bingen am Rhein Gau-Odernheim, Gau-Odernheim Gau-Weinheim, Gau-Weinheim Gebroth, Gebroth Gedern, Gedern Gehau, Breitenbach a.Herzbg Geilshausen, Rabenau Geinsheim, Trebur Geisa, Geisa (Thüringen) Geiselbach, Geiselbach Geisenbach, Mörlenbach Geisenh. Rheingaubad, Geisenheim G Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Geisenheim, Geisenheim Geislitz, Linsengericht Geismar, Frankenberg (Eder) Geiß-Nidda, Nidda Gelnhaar, Ortenberg Gelnhausen, Gelnhausen Gelnhausen Nippel, Gelnhausen Gelnhsn Am lg. Steg, Gelnhausen Gelnhsn Am Schnepfrn, Gelnhausen Gelnhsn Freischwimmb., Gelnhausen Gemünden, Weilrod Gemünden (Wohra), Gemünden (Wohra) Genheim, Waldalgesheim Gensingen, Gensingen Georgenborn, Schlangenbad Georgenhausen, Reinheim Gernsheim, Gernsheim Geroldstein, Heidenrod Gersdorf, Kirchheim Gersfeld (Rhön), Gersfeld (Rhön) Gershausen, Kirchheim Gersprenz, Reichelshm. (Odw.) Gerterode, Ludwigsau Gethsemane, Philippsthal (Werra) Gettenau, Echzell Gettenbach, Gründau Gewerbegebiet Süd, Karben Gichenbach, Gersfeld (Rhön) Giesel, Neuhof Giesenhain, Eiterfeld Gießen, Gießen Gilfershausen, Bebra, Stadt Gilsa, Neuental Gilserberg, Gilserberg Ginnheim, Frankfurt a.M. Ginseldorf, Marburg Ginsheim, Ginshm.-Gustavsburg Gisselberg, Marburg Glaam, Hohenroda Gladenbach, Gladenbach Gläserzell, Fulda Glashütten Glashütten Hirzenhain Glattbach Glattbach Lindenfels Glauberg, Glauburg Gleimenhain, Kirtorf Göbelnrod, Grünberg Goddelau, Riedstadt Goethering, Offenbach Goldbach, Goldbach Gombeth, Borken Gondsroth, Hasselroth *8101 5201 *8755 2070 *6801 1052 *8010 5829 0430 *9340 4368 0582 3679 2055 2001 *6920 5914 5919 4301 *4540 6070 *6850 1801 *4530 *9110 4440 5000 2230 4415 *6940 5501 1571 3674 *6877 *6830 *6860 5901 *6820 *6820 *6880 *6820 *6830 *6940 2401 *8740 1434 3765 1669 *9310 *4850 6324 121 Zielnr. 6310 3154 *8101 2324 2737 3130 3139 3139 3139 3139 5242 *8220 *6970 *6901 6445 4158 3830 6359 *8755 1847 *8755 4358 *8801 *8940 2310 3165 2634 1847 1930 1618 1501 *8810 *8410 *8301 5000 0546 6567 0588 *8920 0420 2001 5162 2413 *9130 *4555 2741 0717 1430 3801 3670 *9140 *8420 3105 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Gönnern, Angelburg Gonsenheim, Mainz Gontershausen, Homberg (Ohm) Gonterskirchen, Laubach Gönz, Weilbach Gonzenheim, Bad Homburg v.d.Höhe Görsroth, Hünstetten Gorxheim, Gorxheimertal Görzhain, Ottrau Goßfelden, Lahntal Goßmannsrode, Kirchheim Gotthards, Nüsttal Göttingen, Lahntal Götzen, Schotten Götzenhain, Dreieich Götzenhof, Petersberg Gräfenhausen, Weiterstadt Grasellenbach, Grasellenbach Gravenbruch, Neu-Isenburg Gräveneck, Weinbach Gräveneck-Brücke, Weinbach Grävenwiesbach, Grävenwiesbach Grebenau, Grebenau Grebenhain, Grebenhain Grebenroth, Heidenrod Greifenstein, Greifenstein Greifenthal, Ehringshausen Griedel, Butzbach Griedelbach, Waldsolms Griesheim Frankfurt a.M. Griesheim Grolsheim, Grolsheim Gronau, Bad Vilbel Gronau im Odw., Bensheim Großaltenstädten, Hohenahr Großauheim, Hanau Groß-Bieberau, Groß-Bieberau Groß-Breitenbach, Mörlenbach Groß-Eichen, Mücke Großenbach, Hünfeld Großen-Buseck, Buseck Großenenglis, Borken Großenhausen, Linsengericht Großen-Linden, Linden Großenlüder, Großenlüder Großenmoor, Burghaun Großentaft, Eiterfeld Groß-Felda, Feldatal Groß-Gerau, Groß-Gerau Großheubach, Großheubach Großkahl, Kleinkahl Groß-Karben, Karben Groß-Karben Bahnhof, Karben Groß-Karben Kino, Karben Großkrotzenburg, Großkrotzenburg Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. 0140 6500 0727 1420 *9610 Großlaudenbach, Kleinkahl Großostheim, Großostheim Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim Großseelheim, Kirchhain Groß-Umstadt, Groß-Umstadt Großwallstadt, Großwallstadt Großwelzheim, Karlstein Groß-Winternheim, Ingelheim am Rhein Groß-Zimmern, Groß-Zimmern Grube Messel, Messel Gruben, Burghaun Grünberg, Grünberg Grund-Schwalheim, Echzell Grüningen, Pohlheim Grünmorsbach, Haibach Grüsen, Gemünden (Wohra) Grüsselbach, Rasdorf Guggenberg, Eichenbühl Guldental, Guldental Gumbsheim, Gumbsheim Gumpen, Reichelshm. (Odw.) Gumpener Kreuz, Fürth Gundernhausen, Roßdorf Gundhelm, Schlüchtern Gungelshausen, Willingshausen Günterfürst, Erbach Günterod, Bad Endbach Guntersblum, Guntersblum Guntersdorf, Herborn Günthers, Tann (Rhön) Gunzenau, Freiensteinau Gunzenbach, Mömbris Gustavsburg, Ginshm.-Gustavsburg Gusternhain, Breitscheid Gutenberg (Kr KH), Gutenberg (Kr KH) Gutleutviertel, Frankfurt a.M. Güttersbach, Mossautal Haarhausen Borken Homberg (Ohm) Habel, Tann (Rhön) Habitzheim, Otzberg Hachborn, Ebsdorfergrund Hackenheim, Hackenheim Hadamar, Hadamar Haddamshausen, Marburg Haddenberg, Haina (Kloster) Hahn Pfungstadt Taunusstein Hahnenbach, Hahnenbach Hahnheim, Hahnheim Hähnlein, Alsbach-Hähnlein Haibach, Haibach Haiger, Haiger 5101 6245 *4849 *8630 0560 *8755 1640 0560 1359 3525 2065 4060 *4870 3510 5914 5918 5216 1122 1225 6345 5401 5557 2201 5320 5000 4055 *6901 2646 *4510 5601 3001 3910 *4850 0920 1660 1561 *8420 3170 1577 2109 1613 1658 1345 3701 *9620 *9350 2620 2615 2615 3073 H 122 G–H * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. *9350 *9160 *4750 0339 4101 *9560 *9220 *6870 4123 4080 1650 1455 2310 1575 *9140 *8220 1628 *9650 *6970 *6830 4368 *4551 4076 3410 *8330 4223 0410 *6801 5710 1750 1201 *9230 6560 5430 *6920 5000 4235 *8420 0727 1713 4115 0350 *6920 6040 0588 *8201 4050 6422 *6940 *6801 3901 *9140 5847 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Haigerseelbach, Haiger Hailer, Gelnhausen Haimbach, Fulda Hain, Laufach Haina (Kloster), Haina (Kloster) Hainbach, Gemünden (Felda) Hainchen, Limeshain Haine, Allendorf (Eder) Haingrund, Lützelbach Hain-Gründau, Gründau Hainhausen, Rodgau Hainrode, Ludwigsau Hainstadt Breuberg Hainburg Haintchen, Selters (Ts.) Hainzell, Hosenfeld Haisterbach, Erbach Haitz, Gelnhausen Haitz Im Taubengart., Gelnhausen Halgehausen, Haina (Kloster) Hallgarten, Oestrich-Winkel Hallgarten (Pfalz), Hallgarten (Pfalz) Halsdorf, Wohratal Hambach Heppenheim Taunusstein Hambrunn, Schneeberg Hammelbach, Grasellenbach Hanau, Hanau Hangenmeilingen, Elbtal Hans-Böckler-Straße, Frankfurt a.M. Harb, Nidda Harbach, Grünberg Hargesheim, Hargesheim Harheim, Frankfurt a.M. Harle, Wabern Harmerz, Fulda Harnrode, Philippsthal (Werra) Harpertshausen, Babenhausen Harreshausen, Babenhausen Hartenberg Münchfeld, Mainz Hartenrod, Bad Endbach Hartershausen, Schlitz Hartmannshain, Grebenhain Harxheim (Mz), Harxheim (Mz) Haselstein, Nüsttal Hasselbach Weilburg Weilrod Hasselborn, Waldsolms Hassenhausen, Fronhausen Hassenroth, Höchst i.Odw. Haßloch, Rüsselsheim Hattenbach, Niederaula Hattendorf, Alsfeld Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Hattenheim, Eltville a. Rh. Hattenhof, Neuhof Hattenrod, Reiskirchen Hatterode, Breitenbach a.Herzbg Hattersheim a.M., Hattersheim a.M. Hatzbach, Stadtallendorf Hatzfeld (Eder), Hatzfeld (Eder) Haubern, Frankenberg (Eder) Hauptschwenda, Neukirchen, Stadt Hausen Frankfurt a.M. Hausen Oberaula Obertshausen Pohlheim Waldbrunn (Westerw.) Hausen ü. Aar, Aarbergen Hausen v.d. Höhe, Schlangenbad Hausen-Arnsbach, Neu-Anspach Hausen-Oes, Butzbach Hauswurz, Neuhof Hebel, Wabern Heblos, Lauterbach Hebstahl, Sensbachtal Hechelmannskirchen, Burghaun Hechtsheim, Mainz Heckholzhausen, Beselich Heddernheim, Frankfurt a.M. Heddersdorf, Kirchheim Heegheim, Altenstadt Heenes, Bad Hersfeld Heftrich, Idstein Heidelbach, Alsfeld Heidenfahrt, Heidesheim (Rhein) Heidesheim (Rhein), Heidesheim (Rhein) Heigenbrücken, Heigenbrücken Heiligenborn, Driedorf Heimbach Bad Schwalbach Gilserberg Mömbris Heimboldshausen, Philippsthal (Werra) Heimbuchenthal, Heimbuchenthal Heimertshausen, Kirtorf Heimweiler, Heimweiler Heinrichsthal, Heinrichsthal Heinzenberg, Grävenwiesbach Heinzenberg, Heinzenberg (bei Kirn) Heisterberg, Driedorf Heisters, Grebenhain Heldenbergen, Nidderau Helfersdorf, Kefenrod 5847 3140 2001 *9340 *8201 0910 2745 *8030 4329 3165 3640 *8801 4335 3660 6125 2101 4223 3148 3139 *8201 6301 *6920 0235 *4540 6488 *9670 *4870 3001 6055 5021 2324 1444 *6920 5000 *8501 2001 *8940 4143 4143 6500 0419 1133 1230 *6860 1639 5901 5255 5320 0585 4347 3730 *8740 0823 123 Zielnr. 6494 1950 1563 *8739 6665 0310 *8001 *8101 *8610 5000 *9510 *8640 3690 1571 6070 6401 6493 5223 2243 1942 *8501 1030 4430 1613 6500 6036 5000 *8755 2701 *8701 6247 0829 *6865 *6865 *9340 5413 6412 *8301 *9230 *8940 *9450 0712 *6940 *9340 5216 *6940 5418 1210 2925 2410 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Hellstein, Brachttal Helpershain, Ulrichstein Hembach, Brombachtal Hemmen, Schlitz Hemsbach, Hemsbach Hennethal, Hohenstein Hennweiler, Hennweiler Henschhausen, Bacharach Heppdiel, Eichenbühl Heppenheim, Heppenheim Herbelhausen, Gemünden (Wohra) Herbertshausen, Bad Laasphe Herborn, Herborn Herbstein, Herbstein Herchenhain, Grebenhain Herchenrode, Modautal Herfa, Heringen Hergenfeld, Hergenfeld Hergersdorf, Schwalmtal Hergershausen, Babenhausen Hering, Otzberg Heringen, Hünfelden Heringen (Werra), Heringen Hermannstein, Wetzlar Hermershausen, Marburg Herolz, Schlüchtern Herrmannspiegel, Haunetal Herrnsheim, Worms Hertingshausen, Wohratal Herzhausen, Dautphetal Heskem-Mölln, Ebsdorfergrund Hesselbach Bad Laasphe Hesseneck Hesseldorf, Wächtersbach Hessenaue, Trebur Hessenpark, Neu-Anspach Hessenthal, Mespelbrunn Heßloch, Wiesbaden Hetschbach, Höchst i.Odw. Hettenhain, Bad Schwalbach Hettenhausen, Gersfeld (Rhön) Hettersroth, Birstein Hetzbach, Beerfelden Heubach Groß-Umstadt Kalbach Heuchelheim Elbtal Heuchelheim Reichelshm (Wetterau) Heusenstamm, Heusenstamm Hilders, Hilders Hilgenroth, Heidenrod Hillartshausen, Friedewald Hillesheim (Rhh), Hillesheim (Rhh) 3217 1361 4351 1133 *4830 6406 *6940 *6990 *9650 *4560 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Hilmes, Schenklengsfeld Hilperhausen, Niederaula Hiltersklingen, Mossautal Himbach, Limeshain Himmelsberg, Kirchhain Hinterbach, Rothenberg Hintermeilingen, Waldbrunn (Westerw.) Hintersteinau, Steinau a.d.Str. Hirschberg, Herborn Hirschhausen, Weilburg Hirschhorn, Hirschhorn Hirzenhain Eschenburg Hirzenhain Hitzkirchen, Kefenrod Hobbach, Eschau Hochheim a.M., Hochheim a.M. Hochheim/Rhein, Worms Höchst Altenstadt Frankfurt a.M. Gelnhausen Höchst i.Odw., Höchst i.Odw. Hochstadt, Maintal Hochstädten, Bensheim Hochstätten (Pfalz), Hochstätten Hochstetten-Dhaun, Hochstetten-Dhaun Höchst-Farbwerke Bf, Frankfurt a.M. Hoch-Weisel, Butzbach Höckersdorf, Mücke Höf u. Haid, Flieden Hofaschenbach, Nüsttal Hofbieber, Hofbieber Hofen, Runkel Hofgut Rhenania, Heppenheim Hofheim, Lampertheim Hofheim a.Ts., Hofheim a.Ts. Hofstädten, Schöllkrippen Hofstetten, Kleinwallstadt Hohemark, Oberursel (Ts.) Hohenroth, Driedorf Hohensachsen, Weinheim Hohensolms, Hohenahr Hohenzell, Schlüchtern Hoherodskopf, Schotten Hohl, Mömbris Höingen, Homberg (Ohm) Höllerbach, Brensbach Hollerborn, Wiesbaden Holzburg, Schrecksbach Holzhausen Dautphetal Fronhausen Greifenstein *8220 *7910 5701 1040 1230 3910 *8930 *6920 0837 4143 4115 6110 *8930 5501 0588 3445 *8756 *6701 0235 0135 0346 *7910 4435 3226 3765 5223 *9450 6500 4342 6412 1808 2410 4401 4101 1935 6055 1501 2540 3680 1740 6345 *8950 *6820 124 H–K * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. *8901 *8740 4235 2745 0335 4420 6070 3447 5710 5901 4450 5838 2413 2410 *9520 6683 *6701 2701 5000 3148 4342 2901 *4510 *6920 *6940 5013 2224 0920 1940 1649 1748 6020 *4601 *4701 6601 *9310 *9510 5126 5418 *4830 5601 3448 1306 *9230 0701 4355 6500 *8601 0135 0582 5405 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Hatzfeld (Eder) Holzhausen Holzhausen ü. Aar, Hohenstein Holzheim Haunetal Holzheim Pohlheim Holzmühl, Freiensteinau Homberg (Ohm), Homberg (Ohm) Hommershausen, Frankenberg (Eder) Hommertshausen, Dautphetal Hopfgarten, Schwalmtal Hopfmannsfeld, Lautertal Horbach, Freigericht Hörbach, Herborn Horbach (bei Simmertal), Horbach (bei Simmertal) Horchheim, Worms Hörgenau, Lautertal Hornau, Kelkheim (Ts.) Hornau Rettershof, Kelkheim (Ts.) Hornbach, Birkenau Horrweiler, Horrweiler Hörstein, Alzenau Hösbach, Hösbach Hösbach Bahnhof, Hösbach Hosenfeld, Hosenfeld Hoxhohl, Modautal Hüblingen, Hüblingen Huckelheim, Westerngrund Hüffelsheim, Hüffelsheim Hülshof, Bad Endbach Hummetroth, Höchst i.Odw. Hundsangen, Hundsangen Hundsbach, Tann (Rhön) Hundsbach (Kirn), Hundsbach (Kirn) Hundshausen, Jesberg Hundstadt, Grävenwiesbach Hünfeld, Hünfeld Hungen, Hungen Hünhan, Burghaun Hunoldstal, Schmitten Huppert, Heidenrod Hutten, Schlüchtern Hüttenberg, Hüttenberg Hüttenfeld, Lampertheim Hüttengesäß, Ronneburg Hüttenrode, Haina (Kloster) Hüttenthal, Mossautal Hutzdorf, Schlitz Iba, Bebra, Stadt Ibra, Oberaula Idstein, Idstein Igstadt, Wiesbaden Ilbenstadt, Niddatal Ilbeshsn- Hochwaldh., Grebenhain I Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde *8001 *7501 6406 *8756 6018 1575 1201 0722 *8101 0135 0837 1335 3160 5710 *6940 *6701 1335 6626 6648 *4850 *6901 *9210 *9140 *9140 2127 3910 *7001 *9310 *6920 0415 4347 *7201 1713 Illnhausen, Birstein Ilschhausen, Ebsdorfergrund Ilsdorf, Mücke Immichenhain, Ottrau Imshausen, Bebra, Stadt Ingelheim, Ingelheim am Rhein Inheiden, Hungen Innenstadt, Frankfurt a.M. Ippenschied, Ippenschied Ippesheim, Bad Kreuznach Irmtraut, Irmtraut Istergiesel, Fulda Itzenhain, Gilserberg Jagdschloß-Kranichst, Darmstadt Jakobsthal, Heigenbrücken Jeckenbach, Jeckenbach Jesberg, Jesberg Johannesberg Fulda Johannesberg Johannisberg, Geisenheim Josbach, Rauschenberg Jossa Hosenfeld Sinntal Jugendherberge, Schotten Jugenheim, Seeheim-Jugenheim Jugenheim (Rhh), Jugenheim (Rhh) Jügesheim, Rodgau Juhöhe, Mörlenbach Kahl, Kahl Kaichen, Niddatal Kailbach, Hesseneck Kaiserlei, Offenbach Kalbach, Frankfurt a.M. Kälberau, Alzenau Kaltenholzhausen, Kaltenholzhausen Kämmerzell, Fulda Karl-Marx-Siedlung, Worms Kassel, Biebergemünd Kastel, Wiesbaden Kath.-Willenroth, Bad Soden-Salmünster Kathus, Bad Hersfeld Katzenbach, Biedenkopf Katzenelnbogen, Katzenelnbogen Katzenfurt, Ehringshausen Kaulstoß, Schotten Kauppen, Neuhof Kefenrod, Kefenrod Kehlnbach, Gladenbach Kehna, Weimar Keilberg, Bessenbach Kelkheim, Kelkheim (Ts.) Kelkheim-Dieselstr, Kelkheim (Ts.) J K *6940 *8401 5216 1645 1417 1650 5233 6367 3410 5567 *4810 3164 *8201 4235 1101 *8810 *8640 6201 6500 2651 1232 125 Zielnr. 3238 0350 0901 *8630 *8810 *6870 1418 5000 *6940 *6901 *7001 2001 *8301 4097 *9340 *6940 *8401 2001 *9130 6310 0224 2128 3460 1306 3901 *6877 3640 *4540 *9220 2655 4435 3670 5000 *9210 6110 2001 *6701 3307 6500 3250 *8701 0116 *7401 5557 1355 1942 2408 0420 0579 *9450 6626 6691 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Kellenbach, Kellenbach Kelsterbach, Kelsterbach Kemel, Heidenrod Kemmerode, Kirchheim Kempfenbrunn, Flörsbachtal Kempten (Bingen), Bingen am Rhein Kerbersdorf, Bad Soden-Salmünster Kernbach, Lahntal Kerspenhausen, Niederaula Kerstenhausen, Borken Kerzell, Eichenzell Kesselbach Hünstetten Rabenau Kestrich, Feldatal Kettenbach, Aarbergen Ketternschwalbach, Hünstetten Keulos, Künzell Kiedrich, Kiedrich Kiesgrube Sehring, Langen Kilianstädten, Schöneck Kimbach, Bad König Kinzenbach, Heuchelheim Kirberg, Hünfelden Kirchbracht, Birstein Kirch-Brombach, Brombachtal Kirch-Göns, Butzbach Kirchhain, Kirchhain Kirchhasel, Hünfeld Kirchheim, Kirchheim Kirchvers, Lohra Kirchzell, Kirchzell Kirdorf, Bad Homburg v.d.Höhe Kirn, Kirn Kirn-Sulzbach, Kirn Kirschfurt, Collenberg Kirschhausen, Heppenheim Kirschhofen, Weilburg Kirschroth, Kirschroth Kirtorf, Kirtorf Klarenthal, Wiesbaden Kleba, Niederaula Kleestadt, Groß-Umstadt Klein-Auheim, Hanau Klein-Bieberau, Modautal Klein-Eichen, Grünberg Kleinenglis, Borken Kleinensee, Heringen Klein-Gerau, Büttelborn Kleingladenbach, Breidenbach Klein-Gumpen, Reichelshm. (Odw.) Kleinheubach, Kleinheubach Kleinkahl, Kleinkahl Klein-Karben, Karben Klein-Krotzenburg, Hainburg *6940 3755 6363 *8755 3315 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Kleinlaudenbach, Kleinkahl Kleinlinden, Gießen Kleinlüder, Großenlüder Kleinostheim, Kleinostheim Klein-Rohrheim, Gernsheim Kleinropperhausen, Ottrau Kleinsassen, Hofbieber Kleinseelheim, Kirchhain Klein-Umstadt, Groß-Umstadt Kleinwallstadt, Kleinwallstadt Klein-Welzheim, Seligenstadt Klein-Winternheim, Klein-Winternheim Klein-Zimmern, Groß-Zimmern Klingenberg, Klingenberg Kloppenheim Karben Wiesbaden Klosterh. Drasenberg, Schlüchtern Klosterhöfe, Schlüchtern Knoden, Lautertal Odw. Köddingen, Feldatal Kohden, Nidda Kohlgrund, Dipperz Kohlhaus, Fulda Kohlhausen, Bad Hersfeld Kolmbach, Lindenfels Kölschhausen, Ehringshausen Kölzenhain, Ulrichstein Kombach, Biedenkopf Köngernheim, Köngernheim Königsau, Königsau Königsberg, Biebertal Königshofen Mömbris Niedernhausen Königstädten, Rüsselsheim Königstein i.Ts., Königstein i.Ts. Konrode, Schenklengsfeld Köppern, Friedrichsdorf Körnbach, Eiterfeld Kortelshütte, Rothenberg Kostheim, Wiesbaden Kraftsolms, Waldsolms Kranichstein, Darmstadt Kransberg, Usingen Krausenbach, Dammbach Kreidach, Wald-Michelbach Kressenbach, Schlüchtern Kriftel, Kriftel Kröckelbach, Fürth Krofdorf-Gleiberg, Wettenberg Kröffelbach, Waldsolms Kröftel, Idstein Krombach, Krombach Kronberg i.Ts., Kronberg i.Ts. Kronberg Süd, Kronberg i.Ts. *6880 3250 0550 *8740 *8420 1818 6245 1434 1345 6401 6215 2045 6455 3584 2950 4315 1501 6110 3244 4351 2242 0326 1660 *8755 0409 *9680 5101 *6940 *6940 *9010 *4540 5901 *6940 0712 6500 *8740 4101 3001 3910 1473 *8420 *8930 3715 0120 4368 *9620 *9350 2620 3660 126 K–L * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. *9350 1501 2122 *9250 3830 *8630 1701 0339 4101 *9510 3672 *6855 4123 *9530 2615 6500 3465 3401 *4555 1305 2324 2075 2001 *8701 *4555 5548 1357 0153 *6801 *6940 1597 *9310 6475 3730 5152 *8901 5120 1618 4420 6500 5310 4035 5206 *9450 *4850 3401 6665 *4540 1548 5320 6240 *9310 5144 5171 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Krumbach, Biebertal Krumbach Bergstraße, Fürth Kruspis, Haunetal Kubach, Weilburg Künzell, Künzell Künzell Brandenb.Str, Künzell Künzell Ignaz-K.-Str, Künzell Kuralpe, Lautertal Odw. Laaspherhütte, Bad Laasphe Lahr, Waldbrunn (Westerw.) Lahrbach, Tann (Rhön) Laimbach, Weilmünster Laisa, Battenberg (Eder) Lämmerspiel, Mühlheim a.M. Lampertheim, Lampertheim Lampertsfeld, Schenklengsfeld Lamphm Wehr-Zollhaus, Lampertheim Landenhausen, Wartenberg Landershausen, Schenklengsfeld Langd, Hungen Langen, Langen Langenaubach, Haiger Langenbach, Weilmünster Langenberg, Hofbieber Langen-Bergheim, Hammersbach Langenbieber, Hofbieber Langen-Brombach, Brombachtal Langendernbach, Dornburg Langendiebach, Erlensee Langendorf, Wohratal Langener Waldsee, Langen Langenhain, Hofheim a.Ts. Langenhain-Ziegenbrg, Ober-Mörlen Langen-Krankenhaus, Langen Langenlonsheim, Langenlonsheim Langenschwarz, Burghaun Langenseifen, Bad Schwalbach Langenselbold, Langenselbold Langenstein, Kirchhain Langenthal, Langenthal Lang-Göns, Langgöns Langhecke, Villmar Langschied, Heidenrod Langsdorf, Lich Langstadt, Babenhausen Langwaden, Bensheim Lanzenhain, Herbstein Lanzingen, Biebergemünd Lardenbach, Grünberg Laubach Grävenwiesbach Laubach Laubach Gsthf L-Wald, Laubach Laubenheim, Mainz Laubenheim (Nahe), Laubenheim Laubuseschbach, Weilmünster L Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Laudenau, Reichelshm. (Odw.) Laudenbach, Hemsbach Laudenbach (Miltenb.), Laudenbach (Miltenb.) Lauerbach, Erbach Laufach, Laufach Laufdorf, Schöffengrund Laufenselden, Heidenrod Launsbach, Wettenberg Lauschied, Lauschied Lautenhausen, Friedewald Lauten-Weschnitz, Rimbach (Odenwald) Lauter, Laubach Lauterbach (Hessen), Lauterbach Lauterborn, Offenbach Lautern, Lautertal Odw. Leberbach, Fürth Leeheim, Riedstadt Lehnerz, Fulda Lehnhausen, Gemünden (Wohra) Lehnheim, Grünberg Lehrbach, Kirtorf Leibolz, Eiterfeld Leidenhofen, Ebsdorfergrund Leider, Aschaffenburg Leidersbach, Leidersbach Leidhecken, Florstadt Leihgestern, Linden Leimbach Eiterfeld Heringen Willingshausen Leiselsheim, Worms Leisenwald, Wächtersbach Lendorf, Borken Lengers, Heringen Lengfeld, Otzberg Lenzhahn, Idstein Lerchenberg, Mainz Lettgenbrunn, Jossgrund Lettweiler, Lettweiler Leun, Leun Leusel, Alsfeld Lich, Lich Lichenroth, Birstein Lichtenau, Rothenbuch Lichtenberg, Fischbachtal Liebhards, Hilders Lieblos, Gründau Liederbach, Alsfeld Liederbach Süd Bf, Liederbach Limbach, Hünstetten Limbach (bei Kirn), Limbach (bei Kirn) Limburg a.d.Lahn, Limburg a.d.Lahn Lindenfels, Lindenfels 1544 *4540 *8756 5901 2030 2001 2001 *4530 *7910 6070 1713 5920 *8010 3630 *4810 *8901 *4801 1036 *8901 1410 3501 5843 5920 1701 2935 1701 4351 6060 3060 0235 3584 6601 2515 3571 *6970 1613 6412 3110 0354 *6940 1581 6030 6345 1415 4143 *4510 1040 3338 1473 5253 1461 1420 6500 *6970 5920 127 Zielnr. 4368 *4830 *9620 4223 *9340 5314 6367 1548 *6940 *8950 *4540 1443 1024 3601 *4530 *4540 3801 2001 *8220 1475 0712 1658 0350 *9110 *9510 2545 1577 1629 *8930 *8330 *6701 3212 *8420 *8930 4115 6201 6500 3320 *6940 5329 0820 1401 3201 *9440 3910 1728 3163 0850 6649 6215 *6940 6001 *4538 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Lindenholzhausen, Limburg a.d.Lahn Lindenstruth, Reiskirchen Lindheim, Altenstadt Lindschied, Bad Schwalbach Lingelbach, Alsfeld Linnenbach, Fürth Linter, Limburg a.d.Lahn Lischeid, Gilserberg Lispenhausen, Rotenburg (Fulda) Lißberg, Ortenberg Litzelbach, Grasellenbach Lixfeld, Angelburg Löhlbach, Haina (Kloster) Löhnberg (Ort), Löhnberg Lohra, Lohra Löhrbach, Birkenau Lohrhaupten, Flörsbachtal Lollar, Lollar Löllbach, Löllbach Londorf, Rabenau Lonsheim, Lonsheim Lorbach, Büdingen Lorch, Lorch Lorch Bodental, Lorch Lorchhausen, Lorch Lorsbach, Hofheim a.Ts. Lorsch, Lorsch Lörzenbach, Fürth Lörzweiler, Lörzweiler Löschenrod, Eichenzell Loshausen, Willingshausen Louisa Bahnhof, Frankfurt a.M. Lüdermünd, Fulda Lüdersdorf, Bebra, Stadt Ludwigshöhe (Rhh), Ludwigshöhe (Rhh) Lumda, Grünberg Lütter, Eichenzell Lütterz, Großenlüder Lützelbach, Modautal Lützelhausen, Linsengericht Lützelhäuser Weg, Gelnhausen Lützellinden, Gießen Lützelsachsen, Weinheim Lützel-Wiebelsbach, Lützelbach Lützendorf, Weilmünster Maar, Lauterbach Maberzell, Fulda Machtlos, Breitenbach a.Herzbg Mackenheim, Abtsteinach Mackenzell, Hünfeld Mademühlen, Driedorf Magdlos, Flieden Mahlerts, Hofbieber Maibach, Butzbach Maiersbach, Gersfeld (Rhön) M Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Main Taunus Zentrum, Sulzbach (Ts.) Mainaschaff, Mainaschaff Mainbullau, Miltenberg Mainflingen, Mainhausen Mainkur Bahnhof, Frankfurt a.M. Mainzlar, Staufenberg Malchen, Seeheim-Jugenheim Malges, Hünfeld Malkes, Fulda Malkomes, Schenklengsfeld Malmeneich, Elz Mammolshain, Königstein i.Ts. Mandel, Mandel Mandeln, Dietzhölztal Manderbach, Dillenburg Mansbach, Hohenroda Manubach, Manubach Mappershain, Heidenrod Marbach Marburg Petersberg Marborn, Steinau a.d.Str. Marburg Kernstadt, Marburg Mardorf, Amöneburg Margretenhaun, Petersberg Marianum, Fulda Marienborn, Mainz Marienthal, Geisenheim Marjoß, Steinau a.d.Str. Marköbel, Hammersbach Martenroth, Heidenrod Martinstein, Martinstein Martinsthal, Eltville a. Rh. Marxheim, Hofheim a.Ts. Massenheim Bad Vilbel Hochheim a.M. Mauers, Haunetal Maulbach, Homberg (Ohm) Mauloff, Weilrod Mauswinkel, Birstein Max-Planck-Straße, Karben Mechenhard, Erlenbach Meckbach, Ludwigsau Meckenbach, Meckenbach Mecklar, Ludwigsau Meddersheim, Meddersheim Medenbach Breitscheid Wiesbaden Medenscheid, Bacharach Meerholz, Gelnhausen Meiches, Lautertal Meisenbach, Haunetal Meisenheim, Meisenheim Melbach, Wölfersheim Mellnau, Wetter 6001 1563 2701 6412 0823 *4540 6001 *8301 *8830 2739 *4850 0140 *8201 5939 0401 *4850 3335 1558 *6940 1434 *6830 2722 6335 6364 6335 6601 *4601 *4540 *6860 1830 *8330 5081 2001 *8810 *6801 1475 1830 2130 3933 3170 3138 1501 *4830 4325 5920 1001 2001 *8740 *4850 1610 5408 1940 1701 2224 1847 128 L–N * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. 6637 *9110 *9610 3676 5064 1556 3901 1660 2001 *8901 6050 5152 *6920 5864 5825 *8925 *6990 6345 0501 2065 3456 0501 0343 2035 2055 6500 6310 3430 2935 6345 *6940 6455 6601 2601 6690 *8756 0725 5242 3201 2634 *9580 *8801 *6940 *8801 *6940 5437 6500 *6990 3140 1335 *8756 *6940 2301 0211 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Melperts, Ehrenberg (Rhön) Melters, Eichenzell Melzdorf, Petersberg Mengers, Eiterfeld Mengerskirchen, Mengerskirchen Mengsberg, Neustadt (bei Marburg) Mengshausen, Niederaula Mensengesäß, Mömbris Mensfelden, Hünfelden Merenberg, Merenberg Merkenbach, Herborn Merkenfritz, Hirzenhain Merlau, Mücke Merlau-Mücke Bf, Mücke Mernes, Bad Soden-Salmünster Merxheim, Merxheim Merzhausen Usingen Willingshausen Mespelbrunn, Mespelbrunn Meßbach, Fischbachtal Messe, Frankfurt a.M. Messel, Messel Messenhausen, Rödermark Metzlos, Grebenhain Metzlos-Gehaag, Grebenhain Michelau, Büdingen Michelb Görzhäuser Hof, Marburg Michelb Görzhäuser Weg, Marburg Michelbach Aarbergen Alzenau Marburg Schotten Usingen Michelnau, Nidda Michelsberg, Schwalmstadt, Stadt Michelsrombach, Hünfeld Michelstadt, Michelstadt Miehlen, Miehlen Miltenberg, Miltenberg Mitlechtern, Rimbach (Odenwald) Mittelaschenbach, Nüsttal Mittelbuchen, Hanau Mittel-Gründau, Gründau Mittelheim, Oestrich-Winkel Mittelhofen, Mittelhofen Mittelkalbach, Kalbach Mittelrode, Fulda Mittel-Seemen, Gedern Modau, Ober-Ramstadt Mohnhausen, Haina (Kloster) Moischeid, Gilserberg Moischt, Marburg Molsberg, Molsberg Molzbach, Hünfeld Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde 1747 1830 2035 1663 5940 0322 *8740 *9230 6110 5930 5710 2413 0901 0909 3331 *6940 5206 *8330 *9450 3910 5000 4080 3560 1210 1210 2720 0556 0556 6401 *9210 0558 1315 5206 2324 *8310 1601 4201 *7510 *9610 *4540 1635 3075 3165 6301 *7001 1901 2001 2405 4072 *8201 *8301 0546 *7201 1610 N 129 Momart, Bad König Mombach, Mainz Momberg, Neustadt (bei Marburg) Mömbris, Mömbris Mömlingen, Mömlingen Mommenheim (Rhh), Mommenheim (Rhh) Monbrunn, Miltenberg Mönchberg, Mönchberg Mönstadt, Grävenwiesbach Monzingen, Monzingen Mörfelden, Mörfelden-Walldorf Mörlenbach, Mörlenbach Morles, Nüsttal Mornshausen Dautphetal Gladenbach Mosbach Gersfeld (Rhön) Schaafheim Mosborn, Flörsbachtal Möttau, Weilmünster Mottgers, Sinntal Motzfeld, Friedewald Mudersbach, Hohenahr Mühlheim a.M., Mühlheim a.M. Mümling-Grumbach, Höchst i.Odw. Münchenroth, Diethardt Münchhausen Driedorf Münchhausen Münchholzhausen, Wetzlar Münch-Leusel, Alsfeld Münchwald, Münchwald Mündershausen, Rotenburg (Fulda) Münster Butzbach Kelkheim (Ts.) Laubach Münster Selters (Ts.) Münster Industriestr, Kelkheim (Ts.) Münster-In d Padenwn, Kelkheim (Ts.) Münster-Sarmsheim, Münster-Sarmsheim Münzenberg, Münzenberg Müs, Großenlüder Muschenheim, Lich Müsenbach, Haunetal Nack, Nack Nackenheim, Nackenheim Nanzenbach, Dillenburg Nanz-Willershausen, Lohra Nassenerfurth, Borken Nastätten, Nastätten Zielnr. 4301 6500 0322 *9230 *9570 *6801 *9650 *9580 5216 *6940 3720 *4850 1649 0135 0420 1847 4153 3315 5920 3420 *8950 5604 3630 4342 6370 5408 0215 5533 0801 *6920 *8830 2224 6626 1470 4138 6125 6691 6691 *6880 2230 2123 1467 *8756 *6830 *6860 5820 0401 *8420 *7501 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Nauborn, Wetzlar Nauheim Hünfelden Nauheim Naunheim, Wetzlar Naunstadt, Grävenwiesbach Naurod, Wiesbaden Nauroth, Heidenrod Nausis, Neukirchen, Stadt Ndr-Ramst-Papiermühle, Mühltal Neckarhausen, Neckarsteinach Neckarsteinach, Neckarsteinach Neesbach, Hünfelden Nenderoth, Greifenstein Nesselbrunn, Weimar Neu-Bamberg, Neu-Bamberg Neudorf Amorbach Wächtersbach Neuenbuch, Stadtprozelten Neuengronau, Sinntal Neuenhain Bad Soden a.Ts. Neuental Neuenhaßlau, Hasselroth Neuenschmidten, Brachttal Neuhammer Dammbach Eschau Neuhausen, Worms Neuhof Neuhof Taunusstein Neu-Isb. Waldfriedh., Neu-Isenburg Neu-Isenbg Stadtgr, Frankfurt a.M. Neu-Isenburg, Neu-Isenburg Neukirchen Braunfels Haunetal Neukirchen, Stadt Neunkirchen Modautal Neunkirchen WW Neunkirchen Miltenb. Neurath (Hunsrück), Bacharach Neuschloß, Lampertheim Neuschwambach, Tann (Rhön) Neuschwambach-Aura, Tann (Rhön) Neuses, Freigericht Neustadt (b Marburg), Neustadt (b Marburg) Neustadt (Odw), Breuberg Neustadt, Mainz Neustall, Steinau a.d.Str. Neuswarts, Tann (Rhön) Neutsch, Modautal Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. 5501 Neuweilnau, Weilrod Neuwiedermus, Ronneburg Neu-Zeilsheim Hst., Frankfurt a.M. Nidda, Nidda Nied, Frankfurt a.M. Niederasphe, Münchhausen Niederaula, Niederaula Niederauroff, Idstein Nieder-Beerbach, Mühltal Nieder-Bessingen, Lich Niederbieber, Hofbieber Niederbiel, Solms Niederbrechen, Brechen Nieder-Breidenbach, Romrod Niederdieten, Breidenbach Niederdorfelden, Niederdorfelden Niedereisenhausen, Steffenberg Niederems, Waldems Nieder-Erlenbach, Frankfurt a.M. Nieder-Eschb U-Bahn, Frankfurt a.M. Nieder-Eschbach, Frankfurt a.M. Nieder-Florstadt, Florstadt Nieder-Gemünden, Gemünden (Felda) Niedergladbach, Schlangenbad Niedergrenzebach, Schwalmstadt, Stadt Niedergründau, Gründau Niederhadamar, Hadamar Niederhausen (Nahe), Niederhausen (Nahe) Niederheimbach, Niederheimbach Nieder-Hilbersheim, Nieder-Hilbersheim Niederhöchstadt, Eschborn Niederhofheim, Liederbach Niederhörlen, Steffenberg Niederissigheim, Bruchköbel Niederjosbach, Eppstein Niederjossa, Niederaula Nieder-Kainsbach, Brensbach Niederkalbach, Kalbach Nieder-Kinzig, Bad König Niederkleen, Langgöns Niederklein, Stadtallendorf Nieder-Klingen, Otzberg Niederlaasphe, Bad Laasphe Niederlauken, Weilrod Niederlemp, Ehringshausen Niederlibbach, Taunusstein Niedermeilingen, Heidenrod Niedermittlau, Hasselroth Nieder-Mockstadt, Florstadt Niedermöllrich, Wabern 6110 3760 5501 5216 6574 6345 *8610 4049 4460 4460 6110 5408 0430 *6920 *9670 3226 *9020 3420 6637 *8410 3105 3217 *9450 *9450 *6701 1920 6485 3524 5071 3510 5308 *8756 *8610 3933 *7001 *9650 *6990 *4810 1713 1757 3160 0318 4335 6500 3438 1750 3932 130 N–O * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. 5242 3115 5015 2324 5000 0215 *8740 6201 4065 1403 2074 5325 6120 0833 0123 2915 0147 6225 5042 5041 5000 2545 0910 6359 *8310 3120 6040 *6940 *6990 *6880 6650 6637 0147 3050 6620 *8740 4358 1945 4319 1581 0301 4115 0154 5242 5552 6488 6370 3105 2549 *8501 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Nieder-Moos, Freiensteinau Nieder-Mörlen, Bad Nauheim Nieder-Mumbach, Mörlenbach Niedernberg, Niedernberg Niedernhausen Fischbachtal Niedernhausen Nieder-Oberrod, Idstein Nieder-Ofleiden, Homberg (Ohm) Nieder-Ohmen, Mücke Nieder-Olm, Nieder-Olm Niederquembach, Schöffengrund Niederrad, Frankfurt a.M. Nieder-Ramstadt, Mühltal Niederreifenberg, Schmitten Niederrode, Fulda Nieder-Roden, Rodgau Niederrodenbach, Rodenbach Nieder-Rosbach, Rosbach v.d.Höhe Niederrossbach, Haiger Niederscheld, Dillenburg Niederseelbach, Niedernhausen Nieder-Seemen, Gedern Niederselters, Selters (Ts.) Niedershausen, Löhnberg Niedersteinbach, Mömbris Nieder-Stoll, Schlitz Niederthalhausen, Ludwigsau Niedertiefenbach, Beselich Niederursel, Frankfurt a.M. Niederursel U-Bahn, Frankfurt a.M. Niederwald, Kirchhain Niederwalgern, Weimar Niederwalluf, Walluf Niederweidbach, Bischoffen Niederweimar, Weimar Nieder-Weisel, Butzbach Niederwetter, Wetter Niederwetz, Schöffengrund Niederweyer, Hadamar Nieder-Wiesen, Nieder-Wiesen Nieder-Wöllstadt, Wöllstadt Niederzell, Schlüchtern Niederzeuzheim, Hadamar Nierstein, Nierstein Niesig, Fulda Nilkheim, Aschaffenburg Nonnenroth, Hungen Nonrod, Fischbachtal Nordeck, Allendorf (Lumda) Nordend-Ost, Frankfurt a.M. Nordend-West, Frankfurt a.M. Nordenstadt, Wiesbaden Nordheim, Biblis Norheim, Norheim Nösberts-Weidmoos, Grebenhain Nußbaum, Nußbaum Zielnr. 1201 2520 *4850 *9560 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde O 3910 6475 6240 0728 0901 *6855 5308 5000 4065 5260 2001 3640 3065 2625 5857 5801 6475 2405 6135 5935 *9230 1132 *8801 6036 5000 5031 0335 0571 6570 5607 0578 2214 0201 5310 6048 *6830 2630 3401 6040 *6810 2001 *9110 1410 3910 1437 5000 5000 6500 4701 *6920 1210 *6940 131 Nüst, Hünfeld Obbornhofen, Hungen Ober Klingen, Otzberg Ober-Abtsteinach, Abtsteinach Oberafferbach, Johannesberg Oberaschenbach, Nüsttal Oberasphe, Münchhausen Oberau, Altenstadt Oberaula, Oberaula Oberauroff, Idstein Ober-Beerbach, Seeheim-Jugenheim Oberbessenbach, Bessenbach Ober-Bessingen, Lich Oberbiel, Solms Oberbimbach, Großenlüder Oberbrechen, Brechen Ober-Breidenbach, Romrod Oberbreitzbach, Hohenroda Oberdiebach, Oberdiebach Oberdieten, Breidenbach Oberdorfelden, Schöneck Obereisenhausen, Steffenberg Oberems, Glashütten Obererbach, Obererbach Ober-Erlenbach, Bad Homburg v.d.Höhe Ober-Erlenbach Ahlweg, Bad Homburg v.d.Höhe Ober-Erlenbach Erlenb-Halle, Bad Homburg v.d.Höhe Ober-Erlenbach Friedhof, Bad Homburg v.d.Höhe Ober-Erlenbach Holzweg, Bad Homburg v.d.Höhe Ober-Erlenbach Schmaler Weg, Bad Homburg v.d.Höhe Ober-Eschbach, Bad Homburg v.d.Höhe Oberfeld, Hünfeld Oberflockenbach, Weinheim Ober-Florstadt, Florstadt Obergladbach, Schlangenbad Ober-Gleen, Kirtorf Obergruben, Hofbieber Ober-Hainbrunn, Rothenberg Oberhaun, Hauneck Oberhausen bei Kirn, Oberhausen bei Kirn Oberhausen (Nahe), Oberhausen (Nahe) Oberheimbach b. Bingen, Oberheimbach b. Bingen Ober-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim Oberhöchstadt, Kronberg i.Ts. Oberholzhausen, Haina (Kloster) Ober-Hörgern, Münzenberg Zielnr. 1610 1418 4115 *4850 *9130 1635 0215 2701 *8640 6201 3901 *9450 1403 5325 2130 6120 0833 *8920 *6990 0123 2949 0147 5167 *7201 5101 5168 5168 5168 5168 5168 5101 1601 *4850 2545 6493 0712 1701 4420 *8770 *6940 *6940 *6990 *6880 5144 *8201 2230 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Oberhörlen, Steffenberg Oberissigheim, Bruchköbel Oberjosbach, Niedernhausen Oberjossa, Breitenbach a.Herzbg Ober-Kainsb. Spreng, Reichelshm. (Odw.) Ober-Kainsbach, Reichelshm. (Odw.) Oberkalbach, Kalbach Ober-Kinzig, Bad König Oberkleen, Langgöns Ober-Lais, Nidda Oberlauken, Weilrod Oberlemp, Aßlar Oberlengsfeld, Schenklengsfeld Oberlibbach, Hünstetten Oberliederbach, Liederbach Oberlohrgrund, Heinrichsthal Obermeilingen, Heidenrod Ober-Mengelbach, Wald-Michelbach Ober-Mockstadt, Ranstadt Ober-Moos, Freiensteinau Ober-Mörlen, Ober-Mörlen Ober-Mossau, Mossautal Ober-Mumbach, Mörlenbach Obernau, Aschaffenburg Ober-Nauses, Otzberg Obernburg, Obernburg Oberndorf Jossgrund Siegbach Solms Wetter Obernhain, Wehrheim Obernhausen, Gersfeld (Rhön) Obernüst, Hofbieber Obernüst-Nüsterrasen, Hofbieber Obernüst-Wallings, Hofbieber Ober-Ofleiden, Homberg (Ohm) Ober-Ohmen, Mücke Ober-Olm, Ober-Olm Ober-Ostern, Reichelshm. (Odw.) Oberquembach, Schöffengrund Oberrad, Frankfurt a.M. Ober-Ramstadt, Ober-Ramstadt Oberreichenbach, Birstein Oberreifenberg, Schmitten Oberrod, Oberrod Oberrode, Fulda Ober-Roden, Rödermark Oberrodenbach, Rodenbach Oberrombach, Hünfeld Ober-Rosbach, Rosbach v.d.Höhe Oberrosphe, Wetter Oberrossbach, Haiger Ober-Scharbach, Grasellenbach Oberscheld, Dillenburg O–R * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. 0147 3050 6475 *8740 Ober-Schmitten, Nidda Ober-Schönmattenwag, Wald-Michelbach Oberschur, Krombach Oberseelbach, Niedernhausen Ober-Seemen, Gedern Ober-Seibertenrod, Ulrichstein Oberselters, Bad Camberg Ober-Sensbach, Sensbachtal Obershausen, Löhnberg Ober-Sorg, Schwalmtal Obersotzbach, Birstein Oberstadt, Mainz Oberstedten, Oberursel (Ts.) Oberstoppel, Haunetal Oberstreit, Oberstreit Oberthalhausen, Ludwigsau Obertiefenbach, Beselich Obertshausen, Obertshausen Oberursel (Ts.), Oberursel (Ts.) Oberwalgern, Fronhausen Oberwalluf, Walluf Ober-Wegfurth, Schlitz Oberweidbach, Bischoffen Oberweimar, Weimar Oberweisenborn, Eiterfeld Oberwestern, Westerngrund Oberwetz, Schöffengrund Oberweyer, Hadamar Ober-Widdersheim, Nidda Ober-Winterkasten, Lindenfels Ober-Wöllstadt, Wöllstadt Oberzell, Sinntal Oberzeuzheim, Hadamar Ockenheim, Ockenheim Ockstadt, Friedberg Odenhausen Lollar Rabenau Odensachsen, Haunetal Odernheim am Glan, Odernheim am Glan Odersbach, Weilburg Odersberg, Greifenstein Oestrich, Oestrich-Winkel Offdilln, Haiger Offenbach, Mittenaar Offenbach Stadtgrenze, Offenbach Offenthal, Dreieich Offheim, Limburg a.d.Lahn Ohmes, Antrifttal Ohren, Hünfelden Ohrenbach, Weilbach Okarben, Karben Okriftel, Hattersheim a.M. Olberode, Oberaula Olfen, Beerfelden 2340 4367 4358 1901 4319 1581 2308 5242 5552 *8901 6215 6637 *9340 6370 *4850 2307 1201 2515 4230 *4850 *9110 4115 *9550 3325 5625 5316 0208 5201 1847 1725 1758 1640 0722 0920 *6855 4374 5310 5000 4072 3242 5260 *7001 2001 3565 3065 1601 2625 0211 5857 *4850 5820 132 *4850 *9310 6491 2401 1325 6101 4427 5935 0837 3205 6500 5126 *8756 *6940 *8801 6036 3690 5126 0582 6570 1110 5610 0571 1663 *9310 5310 6049 2320 *4555 2630 3458 6040 *6880 2501 1552 1434 *8756 *6940 5901 5408 6301 5860 5618 3675 3525 6001 0820 6110 *9690 2615 6665 *8640 4410 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Omersbach, Geiselbach Oppenheim, Oppenheim Oppenrod, Buseck Oppershofen, Rockenberg Orlen, Taunusstein Orleshausen, Büdingen Ortenberg, Ortenberg Ossenheim, Friedberg Ostend, Frankfurt a.M. Ostendstraße, Pfungstadt Ostheim Butzbach Nidderau Otterbach, Gemünden (Felda) Ottorfszell, Kirchzell Ottrau, Ottrau Otzweiler, Otzweiler Panrod, Aarbergen Parkplatz Heide, Schotten Partenheim, Partenheim Petersberg Bad Hersfeld Petersberg Petterweil, Karben Pfaffenhausen Borken Jossgrund Pfaffenrod, Hosenfeld Pfaffen-Schwabenheim, Pfaffen-Schwabenheim Pfaffenwiesbach, Wehrheim Pfiffligheim, Worms Pfirschbach, Höchst i.Odw. Pflaumheim, Großostheim Pfohlbach, Eichenbühl Pfordt, Schlitz Pfungstadt, Pfungstadt Philippstein, Braunfels Philippsthal (Werra), Philippsthal (Werra) Pilgerzell, Künzell Planig, Bad Kreuznach Platte, Wiesbaden Pleitersheim, Pleitersheim Pohl-Göns, Butzbach Poppenhsn (Wasserk.), Poppenhausen Poppenrod, Hosenfeld Praunheim, Frankfurt a.M. Presberg, Rüdesheim a.Rh. Preungesheim, Frankfurt a.M. Preunschen, Kirchzell Probbach, Mengerskirchen Pulvermühle, Amorbach Queck, Schlitz Queckborn, Grünberg Quotshausen, Steffenberg P Q Zielnr. *9310 *6810 1562 2237 6488 2722 2732 2501 5000 4057 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde R 2214 2925 0910 *9680 *8630 *6940 6401 1306 *6877 *8701 2078 2615 *8420 3334 2128 *6901 5201 *6701 4356 *9160 *9650 1101 4050 5308 *8940 2030 *6901 6577 *6920 2201 1801 2128 5000 6362 5000 *9680 5940 *9670 1113 1430 0147 133 Rabensch. Baumschule, Breitscheid Rabenscheid, Breitscheid Rabenstein, Steinau a.d.Str. Rabertshausen, Hungen Rachelshausen, Gladenbach Radheim, Schaafheim Radmühl 1, Freiensteinau Radmühl 2, Freiensteinau Raibach, Groß-Umstadt Rai-Breitenbach, Breuberg Raidelbach, Lautertal Odw. Rainrod Schotten Schwalmtal Rambach, Wiesbaden Ramschied, Bad Schwalbach Ransbach Hohenroda Willingshausen Ransel, Lorch Ranstadt, Ranstadt Rappach (Ufr), Mömbris Rasdorf, Rasdorf Raubach, Rothenberg Rauenthal, Eltville a. Rh. Rauischholzhausen, Ebsdorfergrund Raumbach, Raumbach Raunheim, Raunheim Rauschenberg, Rauschenberg Rautenhausen, Bebra, Stadt Ravolzhausen, Neuberg Rebgeshain, Ulrichstein Rebsdorf, Steinau a.d.Str. Rechtenbach, Hüttenberg Reckenroth, Reckenroth Reckerode, Kirchheim Reckrod, Eiterfeld Reddehausen, Cölbe Reddinghausen, Hatzfeld (Eder) Rehbach, Michelstadt Rehbach b. Sobernheim, Rehbach b. Sobernheim Rehborn, Rehborn Reibertenrod, Alsfeld Reichartshausen, Amorbach Reichelshm (Wetterau), Reichelshm (Wetterau) Reichelshm. (Odw.), Reichelshm. (Odw.) Reichenbach Lautertal Odw. Mömbris Waldems Reichenborn, Merenberg Reichlos, Freiensteinau Reiffelbach, Reiffelbach Zielnr. 5437 5418 3438 1410 0420 4153 1209 1209 4101 4335 *4530 1301 0837 6500 6412 *8920 *8330 6360 2315 *9230 1630 4420 6455 0343 *6940 3750 0230 *8810 2940 1357 3438 5567 *7415 *8755 1663 0567 *8001 4243 *6940 *6940 0850 *9670 2540 4368 *4530 *9230 6225 5930 1208 *6940 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Reilos, Ludwigsau Reimboldshausen, Kirchheim Reimenrod, Grebenau Reimershausen, Lohra Reinhards, Freiensteinau Reinhardshain, Grünberg Reinheim, Reinheim Reisen, Birkenau Reiskirchen Hüttenberg Reiskirchen Reistenhausen, Collenberg Rembrücken, Heusenstamm Rendel, Karben Rengersfeld, Gersfeld (Rhön) Rengershausen, Frankenberg (Eder) Rennerod, Rennerod Rennertehausen, Allendorf (Eder) Renzendorf, Schwalmtal Reptich, Jesberg Reulbach, Ehrenberg (Rhön) Reuters, Lauterbach Rex, Petersberg Rheindiebach, Oberdiebach Rhina, Haunetal Richelbach, Neunkirchen,Miltenb. Richen, Groß-Umstadt Riebelsdorf, Neukirchen, Stadt Ried, Ebersburg Riedbahn, Weiterstadt Riedelbach, Weilrod Riedern, Eichenbühl Riederwald, Frankfurt a.M. Riedrode, Bürstadt Rimbach Rimbach (Odenwald) Schlitz Rimhorn, Lützelbach Rimlos, Lauterbach Rimmels, Nüsttal Rinderbügen, Büdingen Ringheim, Großostheim Ritschweiher, Weinheim Rittershausen, Dietzhölztal Rixfeld, Herbstein Robert-Bosch-Straße, Karben Rockenberg, Rockenberg Rockshausen, Wabern Rod a.d.Weil, Weilrod Rod am Berg, Neu-Anspach Roda, Rosenthal, Stadt Rodau Groß-Bieberau Zwingenberg Röddenau, Frankenberg (Eder) Rödelheim, Frankfurt a.M. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. *8808 *8755 1130 0405 1207 1475 4158 *4850 Rodenbach Altenstadt Frankenberg (Eder) Gersfeld (Rhön) Haiger Rodenberg, Greifenstein Rodenhausen, Lohra Rodenroth, Greifenstein Rödergr.-Egelmes, Hofbieber Rödgen Bad Nauheim Gießen Rodges, Fulda Rodheim, Hungen Rodheim v.d.Höhe, Rosbach v.d.Höhe Rodheim-Bieber, Biebertal Rodholz, Poppenhausen Rohnstadt, Weilmünster Rohrbach Büdingen Ludwigsau Ober-Ramstadt Reichelshm. (Odw.) Röhrigshof, Philippsthal (Werra) Röllbach, Röllbach Röllfeld, Klingenberg Rollshausen, Lohra Röllshausen, Schrecksbach Römersberg, Neuental Römershausen Gladenbach Haina (Kloster) Rommelhausen, Limeshain Rommers, Gersfeld (Rhön) Rommershausen, Schwalmstadt, Stadt Rommersheim (Rhh), Wörrstadt Rommerz, Neuhof Romrod, Romrod Romsthal, Bad Soden-Salmünster Ronhausen, Marburg Rönshausen, Eichenzell Rörshain, Schwalmstadt, Stadt Rosengarten, Lampertheim Rosenhöhe, Offenbach Rosenthal, Rosenthal, Stadt Roßbach Biebergemünd Bischoffen Hünfeld Leidersbach Niederaula Roßberg, Ebsdorfergrund Roßdorf Amöneburg 5564 1563 *9010 3680 2620 1847 *8101 *7001 *8030 0837 *8401 1728 1053 2035 *6990 *8756 *9650 4101 *8610 1851 4060 5242 *9650 5000 *4701 *4540 1113 4323 1001 1648 2720 *9160 *4830 5864 1050 2634 2237 *8501 5242 5223 *8130 3910 *4510 *8101 5000 134 R–S * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. 2701 *8101 1847 5847 5435 0405 5401 1725 2520 1501 2001 1410 2650 1540 1801 5920 2722 *8801 4072 4374 *8940 *9580 *9530 0405 *8601 *8410 0420 *8201 2745 1847 *8310 *6850 1910 0833 3250 0555 1830 *8310 *4810 3601 *8130 3337 5610 1660 *9510 *8740 0358 0343 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Bruchköbel Roßdorf Rote Warte, Mühlheim a.M. Rote Warte Ausstieg, Mühlheim a.M. Rotenburg (Fulda), Rotenburg (Fulda) Rotensee, Hauneck Roter Graben, Frankfurt a.M. Roth Driedorf Eschenburg Gelnhausen Weimar Roth b. Becherbach, Becherbach (Pfalz) Roth b. Stromberg, Roth b. Stromberg Rothemann, Eichenzell Rothenberg, Rothenberg Rothenbergen, Gründau Rothenbuch, Rothenbuch Rothengrund, Mömbris Rothenkirchen, Burghaun Röthges, Laubach Rottenberg, Hösbach Rotterterode, Kirchheim Roxheim (Kr KH), Roxheim (Kr KH) Rüchenbach, Gladenbach Rückers Flieden Hünfeld Rückersbach, Johannesberg Rückersbacher Schlucht, Kleinostheim Rückershausen Aarbergen Merenberg Neukirchen, Stadt Rückingen, Erlensee Rück-Schippach, Elsenfeld Rüddingshausen, Rabenau Rüdenau, Rüdenau Rüdesheim (Nahe), Rüdesheim (Nahe) Rüdesheim am Rhein, Rüdesheim a.Rh. Rüdigheim Amöneburg Neuberg Rudingshain, Schotten Rudlos, Lauterbach Rudolphshan, Hünfeld Ruhlkirchen, Antrifttal Rülfenrod, Gemünden (Felda) Rümmelsheim, Rümmelsheim Rumpenheim, Offenbach Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde 3050 4076 3671 3671 *8830 *8770 5064 5413 5838 3144 0571 S *6940 *6970 1830 4420 3120 *9440 *9230 1655 1470 *9140 *8755 *6920 0420 1938 1610 *9130 *9250 6401 5930 *8610 3060 *9540 1442 *9620 *6920 6325 0314 2940 1312 1022 1601 0717 0910 *6970 3601 135 Runkel, Runkel Runzhausen, Gladenbach Ruppertenrod, Mücke Ruppertsburg, Laubach Ruppertshain, Kelkheim (Ts.) Ruppertshn-Am Rosenw, Kelkheim (Ts.) Rupsroth, Hilders Rüsselsheim, Rüsselsheim Ruttershausen, Lollar Saalburg, Bad Homburg v.d.Höhe Saasen, Reiskirchen Sachsenhausen, Gilserberg Sachsenhausen-Nord, Frankfurt a.M. Sachsenhausen-Süd, Frankfurt a.M. Sägewerk, Neuhof Sailauf, Sailauf Salmshausen, Schrecksbach Salmünster, Bad Soden-Salmünster Salz Freiensteinau Salz (Westerwald) Salzböden, Lollar Sandbach, Breuberg Sandberg, Gersfeld (Rhön) Sandlofs, Schlitz Sandwiese, Alsbach-Hähnlein Sannerz, Sinntal Sargenzell, Hünfeld Sarnau, Lahntal Sarrod, Steinau a.d.Str. Sauerthal, Sauerthal Saulheim, Saulheim Schaafheim, Schaafheim Schachen, Gersfeld (Rhön) Schadeck, Runkel Schadenbach, Homberg (Ohm) Schadges, Herbstein Schafhausen (Rhh), Alzey Schannenbach, Lautertal Odw. Scharbach, Grasellenbach Schenklengsfeld, Schenklengsfeld Schenksolz, Schenklengsfeld Scheuerberg, Heppenheim Schierstein, Wiesbaden Schiffelbach, Gemünden (Wohra) Schimborn, Mömbris Schippach (Els.), Elsenfeld Schippach (Milt.), Miltenberg Schlangenbad, Schlangenbad Schlechtenwegen, Herbstein Schletzenhausen, Hosenfeld Schletzenrod, Haunetal Zielnr. 6020 0430 0920 1420 6626 6636 1728 3730 1552 5178 1563 *8301 5000 5000 1946 *9340 *8601 3230 1201 *7201 1552 4335 1847 1113 3901 3463 1610 0560 3455 6365 *6850 4153 1847 6020 0701 1050 *6830 *4555 *4850 *8901 *8901 *4540 6500 *8220 *9310 *9540 *9650 6445 1050 2101 *8756 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Schlierbach Bad Endbach Brachttal Lindenfels Neuental Schaafheim Schlitz, Schlitz Schlitzenhausen, Tann (Rhön) Schloßböckelheim, Schloßböckelheim Schloßborn, Glashütten Schloss-Nauses, Otzberg Schlotzau, Burghaun Schlüchtern, Schlüchtern Schmachtenberg Mönchberg Röllbach Schmalnau, Ebersburg Schmerlenbach, Hösbach Schmitten, Schmitten Schmittweiler, Schmittweiler Schneeberg, Schneeberg Schneidhain, Königstein i.Ts. Schneppenbach, Schöllkrippen Schneppenhausen, Weiterstadt Schöllenbach, Hesseneck Schöllkrippen, Schöllkrippen Schönau, Gilserberg Schönbach Herborn Kirchhain Schönberg Bensheim Kronberg i.Ts. Schrecksbach Schöneberg, Schöneberg Schönnen, Erbach Schönstadt, Cölbe Schönstein, Gilserberg Schorbach, Ottrau Schornsheim, Schornsheim Schotten, Schotten Schrecksbach, Schrecksbach Schreufa, Frankenberg (Eder) Schröck, Marburg Schupbach, Beselich Schwabendorf, Rauschenberg Schwabenheim (Selz), Schwabenheim (Selz) Schwabenrod, Alsfeld Schwabsburg, Nierstein Schwalbach, Schöffengrund Schwalbach a. Ts., Schwalbach a. Ts. Schwalheim, Bad Nauheim Schwanheim, Frankfurt a.M. Schwanheim Bs., Bensheim Schwarz, Grebenau Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Schwarzbach, Hofbieber Schwarzenborn, Cölbe Schwarzenfels, Sinntal Schwarzenhasel, Rotenburg (Fulda) Schwarzerden, Schwarzerden Schweben, Flieden Schweinheim, Aschaffenburg Schweinsberg, Stadtallendorf Schweinschied, Schweinschied Schweppenhausen, Schweppenhausen Schwickartshausen, Nidda Schwickershausen, Bad Camberg Sebbeterode, Gilserberg Sechshelden, Haiger Seck, Seck Seckbach, Frankfurt a.M. Seckmauern, Lützelbach Seeheim, Seeheim-Jugenheim Seelbach Herborn Lohra Villmar Seelenberg, Schmitten Seesbach, Seesbach Sehlen, Gemünden (Wohra) Seibelsdorf, Antrifttal Seibersbach, Seibersbach Seidenbach, Fürth Seidenbuch, Lindenfels Seidenroth, Steinau a.d.Str. Seiferts, Ehrenberg(Rhön) Seifertshausen, Rotenburg (Fulda) Seigertshausen, Neukirchen, Stadt Seilhofen, Driedorf Seitzenhahn, Taunusstein Seligenstadt, Seligenstadt Sellnrod, Mücke Selters Löhnberg Ortenberg Selzen, Selzen Semd, Groß-Umstadt Senefelderallee, Offenbach Setzelbach, Rasdorf Seulberg, Friedrichsdorf Sichenhausen, Schotten Sichertshausen, Fronhausen Sickels, Fulda Sickendorf, Lauterbach Sickenhofen, Babenhausen Siedelsbrunn, Wald-Michelbach Siefersheim, Siefersheim Sieglos, Hauneck Siemens-Werk, Frankfurt a.M. Silberg, Dautphetal Silges, Nüsttal 0410 3217 *4550 *8410 4153 1101 1750 *6940 5162 4115 1613 3450 *9580 *9580 1806 *9140 5233 *6940 *9670 5152 *9310 4060 4435 *9310 *8301 5710 0335 *4510 5144 *8601 *6920 4223 0567 *8301 *8630 *6850 1301 *8601 *8101 0546 6036 0230 *6877 0801 *6810 5314 6650 2520 5000 *4510 1122 136 S–S * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. 1725 0567 3420 *8830 *6940 1948 *9110 0314 *6940 *6970 2308 6101 *8301 5825 *7001 5000 4329 3901 5701 0405 6030 5233 *6940 *8220 0717 *6970 *4540 *4555 3433 1747 *8830 *8610 5435 6422 3685 0920 5901 2732 *6801 4101 3695 1627 5120 1355 0585 2001 1030 4143 *4850 *6830 *8770 5073 0135 1648 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Simmersbach, Eschenburg Simmershausen, Hilders Simmertal, Simmertal Simtshausen, Münchhausen Sindersfeld, Kirchhain Sindlingen, Frankfurt a.M. Sindlingen Bahnhof, Frankfurt a.M. Sindlinger Friedhof, Frankfurt a.M. Sindlinger Weg, Liederbach Singlis, Borken Sinkershausen, Gladenbach Sinn, Sinn Södel, Wölfersheim Soden (Miltenb.), Sulzbach (Miltenb.) Soisdorf, Eiterfeld Soislieden, Hohenroda Solms, Niederaula Solz, Bebra, Stadt Somborn, Freigericht Sommerau, Eschau Sommerkahl, Sommerkahl Sommerloch, Sommerloch Somplar, Frankenberg (Eder) Sonnenberg, Wiesbaden Sonnschied, Sonnschied Sorga, Bad Hersfeld Sörgenloch, Sörgenloch Sossenheim, Frankfurt a.M. Sossenheim Bahnhof, Frankfurt a.M. Sossenhm Friedhof, Frankfurt a.M. Spabrücken, Spabrücken Spachbrücken, Reinheim Spall, Spall Speckswinkel, Neustadt (bei Marburg) Spielberg, Brachttal Spiesheim, Spiesheim Sponheim, Sponheim Sponsheim, Bingen am Rhein Sportplatz Wixhausen, Darmstadt Sprendlingen, Dreieich Sprendlingen (Rhh), Sprendlingen (Rhh) Springen, Heidenrod St. Johann (Rhh), St. Johann (Rhh) St. Katharinen, St. Katharinen St. Stefan, Griesheim Stadecken-Elsheim, Stadecken-Elsheim Staden, Florstadt Stadion, Frankfurt a.M. Stadt, Offenbach Stadt, Wiesbaden Stadtallendorf, Stadtallendorf Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Stadtgr/Schneekoppen, Bad Vilbel Stadtprozelten, Stadtprozelten Staffel Lautertal Odw. Limburg a.d.Lahn Stallenkandel, Wald-Michelbach Stammheim, Florstadt Stangenrod, Grünberg Stärklos, Haunetal Staudernheim, Staudernheim Staufenberg, Staufenberg Stausebach, Kirchhain Steckenroth, Hohenstein Stedebach, Weimar Steeden, Runkel Steeg, Bacharach Steens, Hofbieber Steigerts, Seeheim-Jugenheim Steina, Willingshausen Steinau Fischbachtal Petersberg Steinau a.d.Str., Steinau a.d.Str. Steinbach Fernwald Hadamar Haiger Johannesberg Michelstadt Steinbach (Fulda), Burghaun Steinbach (Ts.), Steinbach (Ts.) Steinberg, Gedern Stein-Bockenheim, Stein-Bockenheim Steinbrücken, Dietzhölztal Steinbuch, Michelstadt Steindorf, Wetzlar Steinefrenz, Steinefrenz Steinfischbach, Waldems Steinfurt, Herbstein Steinfurth, Bad Nauheim Steinhardt, Bad Sobernheim Steinhaus, Petersberg Steinheim, Hungen Steinheim am Main, Hanau Steinperf, Steffenberg Steinw.Grabenhöfchen, Poppenhausen Steinw.Remerz, Poppenhausen Steinwand, Poppenhausen Stellberg, Ebersburg Stephanshausen, Geisenheim Sterbfritz, Sinntal Sternberg, Johannesberg Sterzhausen, Lahntal Stettbach, Seeheim-Jugenheim Stettiner Str., Petersberg Stierstadt, Oberursel (Ts.) 5838 1738 *6940 0215 0335 5000 5011 5011 6649 *8420 0430 5720 2301 *9510 1658 *8920 *8740 *8810 3101 *9520 *9310 *6920 *8101 6500 *6940 *8701 *6855 5000 5022 5023 *6920 4158 *6920 0322 3246 *6830 *6940 *6880 4044 3525 *6901 6345 *6901 *6920 4055 *6877 2545 5082 3601 6500 0301 137 Zielnr. 2645 *9010 *4530 6008 *4850 2545 1475 *8756 *6940 1556 0335 6406 0571 6020 *6990 1701 3901 *8330 3910 2065 3433 1569 6040 5868 *9130 4201 1655 5136 2401 *6830 5870 4216 5501 *7201 6225 1050 2520 *6940 2065 1410 3001 0147 1849 1801 1820 1837 6310 3462 *9130 0550 3901 2001 5126 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Stöckels, Petersberg Stockhausen Grünberg Herbstein Leun Stockheim Glauburg Michelstadt Stockstadt a. Rh., Stockstadt a. Rh. Stockstadt/Main, Stockstadt/Main Stolzenbach, Borken Stork, Flieden Storndorf, Schwalmtal Stornfels, Nidda Straßbessenbach, Bessenbach Strebendorf, Romrod Streit, Erlenbach Streitberg, Brachttal Strinz-Margarethä, Hohenstein Strinz-Trinitatis, Hünstetten Stromberg, Stromberg Strötzbach, Mömbris Stumpertenrod, Feldatal Südost, Wiesbaden Sulzbach, Weinheim Sulzbach (Miltenb.), Sulzbach (Miltenb.) Sulzbach (Ts.), Sulzbach (Ts.) Sulzheim, Sulzheim Tann, Ludwigsau Tann (Rhön), Tann (Rhön) Tannenmühle, Rodgau Tempelsee, Offenbach Thaiden, Ehrenberg (Rhön) Thalau, Ebersburg Thalheim, Dornburg Theobaldshof, Tann (Rhön) Tiefenbach, Braunfels Tiefengruben, Neuhof Tiefenthal, Tiefenthal Todenhausen, Wetter Trais, Münzenberg Traisa, Mühltal Traisbach, Hofbieber Traisen, Traisen Trais-Horloff, Hungen Trais-Horloff-Bf, Hungen Trautheim, Mühltal Trebur, Trebur Trechtingshausen, Trechtingshausen Treis a.d.Lumda, Staufenberg Treisbach, Wetter Treisberg, Schmitten Treischfeld, Eiterfeld Trennfurt, Klingenberg Treysa, Schwalmstadt, Stadt T Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. 2035 Tringenstein, Siegbach Trockenbach, Schrecksbach Trockenerfurth, Borken Trohe, Buseck Tromm, Grasellenbach Trösel, Gorxheimertal Truzhain, Schwalmstadt, Stadt Überau, Reinheim Übernthal, Siegbach Uckersdorf, Herborn Udenborn, Wabern Udenhain, Brachttal Udenhausen, Grebenau Udenheim, Udenheim Uelversheim, Uelversheim Uffhausen, Großenlüder Ufhausen, Eiterfeld Uhlerborn, Heidesheim (Rhein) Ulfa, Nidda Üllershausen, Schlitz Ulm, Greifenstein Ulmbach, Steinau a.d.Str. Ulrichstein, Ulrichstein Umpfenbach, Neunkirchen,Miltenb. Undenheim, Undenheim Unshausen, Wabern Unter-Abtsteinach, Abtsteinach Unterafferbach, Goldbach Unterbernhards, Hilders Unterbessenbach, Bessenbach Unter-Flockenbach, Gorxheimertal Unter-Hainbrunn, Hirschhorn Unterhaun, Hauneck Unterliederbach, Frankfurt a.M. Unter-Mengelbach, Rimbach (Odenwald) Unter-Mossau, Mossautal Unterneurode, Philippsthal (Werra) Unter-Ostern, Reichelshm. (Odw.) Unterreichenbach, Birstein Unterrosphe, Wetter Unter-Schmitten, Nidda Unter-Schönmattenwag, Wald-Michelbach Unter-Schwarz, Schlitz Unterschweinstiege, Frankfurt a.M. Unter-Seibertenrod, Ulrichstein Unter-Sensbach, Sensbachtal Unter-Sorg, Schwalmtal Untersotzbach, Birstein Unterstoppel, Haunetal Unter-Wald-Michelbach, Wald-Michelbach Unter-Wegfurth, Schlitz Unterweisenborn, Schenklengsfeld 1473 1050 5333 2741 4201 3815 *9170 *8420 1940 0848 2350 *9450 0833 *9580 3245 6406 6215 *6970 *9230 1305 6500 *4830 U *9510 6637 *6850 *8801 1710 3694 3601 1739 1837 6060 1750 5339 1934 *6920 0201 2230 4065 2068 *6920 1416 1410 4065 3765 *6990 1556 0208 5233 1658 *9530 *8310 138 S–W * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. 5625 *8601 *8420 1560 *4850 *4850 *8310 4158 5618 5730 *8501 3217 1122 *6850 *6820 2122 1658 *6865 2350 1133 5405 3438 1325 *9650 *6801 *8501 *4850 *9140 1728 *9450 *4850 4420 *8770 5000 *4850 4230 *8940 4374 3242 0211 2340 *4850 1110 5084 1325 4430 0837 3205 *8756 *4850 1110 *8901 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Unterwestern, Westerngrund Unter-Widdersheim, Nidda Unter-Winterkasten, Lindenfels Urberach, Rödermark Ürzell, Steinau a.d.Str. Usa-Wellenbad, Bad Nauheim Usenborn, Ortenberg U-Sensb. Haus Obena., Sensbachtal Usingen, Usingen Utenhof, Grävenwiesbach Utphe, Hungen Uttershausen, Wabern Uttrichshausen, Kalbach Ützhausen, Schlitz Vadenrod, Schwalmtal Vaitshain, Grebenhain Veitsteinbach, Kalbach Vendersheim, Vendersheim Vetzberg, Biebertal Vielbrunn, Michelstadt Viermünden, Frankenberg (Eder) Viernheim, Viernheim Villingen, Hungen Villmar, Villmar Villmar-Bahnhof, Villmar Vöckelsbach, Mörlenbach Vockenhausen, Eppstein Vockenrod, Antrifttal Volkartshain, Grebenhain Volkersbrunn, Leidersbach Vollmerz, Schlüchtern Vollnkirchen, Hüttenberg Volpertshausen, Hüttenberg Volxheim, Volxheim Völzberg, Birstein Vonhausen, Büdingen Vormwald, Sommerkahl W.-v.-Braun Schule, Neuhof Wabern, Wabern Wachenbuchen, Maintal Wächtersbach, Wächtersbach Wacker Fabrik, Mühltal Wackernheim, Wackernheim Wahlen Grasellenbach Kirtorf Wahlert, Bad Soden-Salmünster Wahlshausen, Oberaula Waldacker, Rödermark Waldalgesheim, Waldalgesheim Wald-Amorbach, Breuberg Waldaschaff, Waldaschaff Waldaubach, Driedorf Waldböckelheim, Waldböckelheim (Kr KH) Waldeck, Groß-Zimmern Waldensberg, Wächtersbach V W Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Wald-Erlenbach, Heppenheim Waldernbach, Mengerskirchen Waldgirmes, Lahnau Waldhausen, Weilburg Waldheim, Offenbach Waldlaubersheim, Waldlaubersheim Wald-Michelbach, Wald-Michelbach Waldmühlen, Waldmühlen Waldsiedlung, Altenstadt Wallau Biedenkopf Hofheim a.Ts. Wallbach Brensbach Hünstetten Walldorf, Mörfelden-Walldorf Wallenfels, Siegbach Wallenrod, Lauterbach Wallernhausen, Nidda Wallersdorf, Grebenau Wallerstädten, Groß-Gerau Wallertheim, Wallertheim Wallhausen, Wallhausen Wallmerod, Wallmerod Wallrabenstein, Hünstetten Wallroth, Schlüchtern Walsdorf, Idstein Waltersbrück, Neuental Wambach, Schlangenbad Wangershausen, Frankenberg (Eder) Warmsroth, Warmsroth Warzenbach, Wetter Waschenbach, Mühltal Wasenberg, Willingshausen Wasserkuppe, Gersfeld (Rhön) Wasserlos, Alzenau Wattenheim, Biblis Watterbach, Kirchzell Watzelhain, Heidenrod Watzenborn-Steinberg, Pohlheim Watzhahn, Taunusstein Webern, Modautal Weckbach, Weilbach Weckesheim, Reichelshm (Wetterau) Wehen, Taunusstein Wehrda Haunetal Marburg Wehrheim, Wehrheim Wehrshausen Marburg Schenklengsfeld Weiberhöfe, Sailauf Weibersbrunn, Weibersbrunn *9310 2320 *4555 3560 3438 2539 2737 4427 5206 5264 1418 *8501 1935 1132 0848 1225 1901 *6850 1540 4212 *8101 *4810 1410 6030 6080 *4850 6620 0710 1230 *9510 3410 5564 5564 *6920 3201 2722 *9310 1946 *8501 2901 3222 4075 6579 *4870 0717 3250 *8640 3560 *6970 4383 *9440 5418 *6940 4175 3248 139 Zielnr. *4540 5946 5536 5901 3601 *6970 *4850 *7001 2701 0110 6694 4355 6215 3720 5625 1053 2324 1122 3701 *6830 *6920 *7201 6215 3401 6238 *8410 6445 *8101 *6970 0208 4065 *8330 1805 *9210 *4701 *9680 6345 1571 6422 3910 *9610 2540 6422 *8756 0501 5201 0540 *8901 *9340 *9440 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Weichersbach, Sinntal Weickartshain, Grünberg Weidelbach, Haiger Weidenau, Freiensteinau Weidenhausen Gladenbach Hüttenberg Weiershausen, Weimar Weifenbach, Biedenkopf Weiher, Mörlenbach Weilbach Flörsheim a.M. Weilbach Weilburg, Weilburg Weiler (Ufr), Bessenbach Weiler b. Bingen, Weiler b. Bingen Weiler b. Monzingen, Weiler b. Monzingen Weilers, Wächtersbach Weilmünster, Weilmünster Weinbach, Weinbach Weinheim, Weinheim Weinolsheim, Weinolsheim Weinsheim, Worms Weinsheim (Kr KH), Weinsheim (Kr KH) Weiperfelden, Waldsolms Weiperz, Sinntal Weipoltshausen, Lohra Weisenau, Mainz Weiskirchen, Rodgau Weißenborn, Ottrau Weißk./Steinbach Bf., Oberursel (Ts.) Weißkirchen, Oberursel (Ts.) Weiten-Gesäß, Michelstadt Weiterode, Bebra, Stadt Weitersborn, Weitersborn Weitershain, Grünberg Weitershausen, Gladenbach Weiterstadt, Weiterstadt Welgesheim, Welgesheim Welkers, Eichenzell Wembach-Hahn, Ober-Ramstadt Wendelsheim, Wendelsheim Wendershausen, Tann (Rhön) Wenighösbach, Hösbach Wenigumstadt, Großostheim Wenings, Gedern Wenkbach, Weimar Wenschdorf, Miltenberg Werdorf, Aßlar Wermertshausen, Ebsdorfergrund Wernborn, Usingen Wernges, Lauterbach Weroth, Weroth Wersau, Brensbach Werschau, Brechen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. 3420 1473 5860 1208 Weschnitz, Fürth Wesemischshof, Kleinkahl Westend-Nord, Frankfurt a.M. Westend-Süd, Frankfurt a.M. Westerfeld, Neu-Anspach Westernohe, Westernohe Wetter, Wetter Wetterfeld, Laubach Wettges, Birstein Wettsaasen, Mücke Wetzlar, Wetzlar Wetzlos, Haunetal Weyer, Villmar Weyhers, Ebersburg Wicker, Flörsheim a.M. Wickers, Hilders Widdershausen, Heringen Wiebelsbach, Groß-Umstadt Wiera, Schwalmstadt, Stadt Wieseck, Gießen Wiesen Hofbieber Wiesen Wiesenbach, Breidenbach Wiesenfeld, Burgwald Wiesenthal, Weilbach Wiesoppenheim, Worms Wildensee, Eschau Wildenstein, Eschau Wildsachsen, Hofheim a.Ts. Wilhelm-Kempf-Haus, Wiesbaden Wilhelmsdorf, Usingen Willersdorf, Frankenberg (Eder) Willershausen, Rosenthal, Stadt Willingshain, Kirchheim Willingshausen, Willingshausen Willofs, Schlitz Wilmshausen, Bensheim Wilsbach, Bischoffen Wilsenroth, Dornburg Wincherode, Neukirchen, Stadt Windecken, Nidderau Winden, Weilrod Windesheim, Windesheim Windhausen, Feldatal Windischbuchen, Eichenbühl Wingershausen, Schotten Wingsbach, Taunusstein Winkel Lindenfels Oestrich-Winkel Winkels, Mengerskirchen Winnen, Allendorf (Lumda) Winnerod, Reiskirchen Winterbach (Kr KH), Winterbach (Kr KH) Winterburg, Winterburg Winterkasten, Lindenfels 0420 5564 0579 0110 *4850 6673 *9610 5901 *9450 *6970 *6940 3226 5920 5914 *4830 *6820 *6701 *6920 5336 3463 0405 6500 3640 *8630 5177 5126 4214 *8810 *6940 1475 0430 4060 *6901 1830 4072 *6830 1713 *9140 *9160 2405 0571 *9650 5542 0358 5206 1020 *7201 4357 6120 140 W–Z * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. *4552 *9350 5000 5000 5223 *7001 0201 1470 3201 0901 5501 *8756 6081 1822 6673 1728 *8930 4101 *8310 1501 Wintersbach, Dammbach Winterscheid, Gilserberg Wintersheim, Wintersheim Winzenheim, Bad Kreuznach Winzenhohl, Hösbach Wippenbach, Ortenberg Wippershain, Schenklengsfeld Wirbelau, Runkel Wirtheim, Biebergemünd Wisper, Heidenrod Wissels, Künzell Wisselsheim, Bad Nauheim Wisselsrod, Dipperz Wissenbach, Eschenburg Wißmar, Wettenberg Wittelsberg, Ebsdorfergrund Wittgenborn, Wächtersbach Wittges, Hofbieber Wixhausen, Darmstadt Wixhsn-Hessenwaldsch, Weiterstadt Wohnbach, Wölfersheim Wohnfeld, Ulrichstein Wohra, Wohratal Wolf, Büdingen Wölf, Eiterfeld Wolfenhausen, Weilmünster Wolferborn, Büdingen Wolferode, Stadtallendorf Wölfershausen, Heringen Wölfersheim, Wölfersheim Wolferts, Dipperz Wolfgang, Hanau Wolfgruben, Dautphetal Wolfshausen, Weimar Wolfsheim, Wolfsheim Wolfskaute, Rauschenberg Wolfskehlen, Riedstadt Wollmar, Münchhausen Wollmerschied, Lorch Wöllstein, Wöllstein Wolzhausen, Breidenbach Wommelshausen, Bad Endbach Wonsheim, Wonsheim Worfelden, Büttelborn Worms, Worms Wörrstadt, Wörrstadt Wörsdorf, Idstein Wörth, Wörth Wünschen-Moos, Grebenhain Wünschmichelbach, Weinheim Würges, Bad Camberg Würzberg, Michelstadt Wurzelbach, Lautertal Odw. Wüstems, Waldems Wüstensachsen, Ehrenberg(Rhön) Wüstfeld, Schenklengsfeld *9450 *8301 *6820 *6901 *9140 2732 *8901 6020 3225 6345 2045 2520 2070 5829 1548 0343 3247 1725 4035 2068 *9350 0120 *8120 *9690 *6701 *9520 *9520 6601 6576 5206 *8101 *8130 *8755 *8330 1117 *4510 5610 6060 *8610 2925 5242 *6970 1345 *9650 1315 6422 *4550 6301 5940 1437 1563 *6940 *6940 *4555 Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Wüstwillenroth, Birstein Zahlbach, Mainz Zahmen, Grebenhain Zauberberg, Kelkheim (Ts.) Zeilbach, Feldatal Zeilhard, Reinheim Zeilsheim, Frankfurt a.M. Zeilsheim Bf, Frankfurt a.M. Zeilsheim Friedhof, Frankfurt a.M. Zeilshm-Hofhmer Str, Frankfurt a.M. Zell Bad König Fulda Romrod Zell im Odw., Bensheim Zella, Willingshausen Zellhausen, Mainhausen Zennern, Wabern Zeppelinheim, Neu-Isenburg Zeppelinheim Bf, Neu-Isenburg Ziegenhain, Schwalmstadt, Stadt Zillbach, Eichenzell Zimmersrode, Neuental Zirkenbach, Fulda Zittenfelden, Schneeberg Zoo, Frankfurt a.M. Zorn, Heidenrod Zornheim, Zornheim Zotzenbach, Rimbach (Odenwald) Zotzenheim, Zotzenheim Zum Taufstein, Schotten Züntersbach, Sinntal Zwingenberg, Zwingenberg Z 4044 2306 1325 0235 2722 1663 5920 2720 0310 *8930 2301 2034 3001 0126 0571 *6850 0230 3801 0215 6360 *6830 0120 0410 *6830 3715 *6701 *6850 6235 *9530 1210 *4830 6101 4220 *4530 6225 1743 *8901 141 Zielnr. 3201 6500 1210 6636 1345 4158 5000 5013 5015 5015 4301 2001 0833 *4510 *8330 3676 *8501 3510 3570 *8310 1845 *8410 2001 *9670 5000 6370 6575 *4850 *6901 1306 3458 *4510 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle A Aarbergen Daisbach Hausen ü. Aar Kettenbach Michelbach Panrod Rückershausen Abtsteinach Mackenheim Ober-Abtsteinach Unter-Abtsteinach Abtweiler, Abtweiler Albig, Albig Allendorf (Eder) Allendorf-Osterfeld Battenfeld Haine Rennertehausen Allendorf (Katzeneln), Allendorf (Katzeneln) Allendorf (Lumda), Allendorf (Lumda) Climbach Nordeck Winnen Allenfeld, Allenfeld Alsbach-Hähnlein Alsbach Hähnlein Sandwiese Alsfeld, Alsfeld Altenburg Angenrod Berfa Billertshausen Eifa Elbenrod Eudorf Fischbach Hattendorf Heidelbach Leusel Liederbach Lingelbach Münch-Leusel Reibertenrod Schwabenrod Altenbamberg, Altenbamberg Altenbuch, Altenbuch Altenstadt, Altenstadt Enzheim Heegheim Höchst Lindheim Oberau Rodenbach Waldsiedlung A–B * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Alzenau, Alzenau Albstadt Hörstein Kälberau Michelbach Wasserlos Alzey, Alzey Dautenheim Schafhausen (Rhh) Amöneburg, Amöneburg Erfurtshausen Mardorf Roßdorf Rüdigheim Amorbach, Amorbach Beuchen Boxbrunn Neudorf Pulvermühle Reichartshausen Angelburg Frechenhausen Gönnern Lixfeld Antrifttal Bernsburg Ohmes Ruhlkirchen Seibelsdorf Vockenrod Appenheim, Appenheim Argenschwang, Argenschwang Armsheim, Armsheim Aschaffenburg, Aschaffenburg Gailbach Leider Nilkheim Obernau Schweinheim Aspisheim, Aspisheim Aßlar, Aßlar Aßlar Freizeitbad Aßlar Gesamtschule Aßlar Loherstraße Aßlar Schulstraße Bechlingen Berghausen Bermoll Oberlemp Werdorf Auen, Auen Babenhausen, Babenhausen Harpertshausen Harreshausen Hergershausen Langstadt Sickenhofen 6401 6401 6401 6401 6401 6401 *4850 *4850 *4850 *6940 *6830 *8030 *8030 *8030 *8030 *7401 1437 1437 1437 1437 *6940 3901 3901 3901 0850 0850 0820 0823 0820 0847 0823 0828 0717 0823 0829 0820 0850 0823 0801 0850 0801 *6920 *9020 2701 2701 2701 2701 2701 2701 2701 2701 142 Zielnr. *9210 *9210 *9210 *9210 *9210 *9210 *6830 *6830 *6830 0340 0343 0343 0343 0314 *9670 *9670 *9677 *9670 *9670 *9670 0140 0140 0140 0717 0820 0717 0717 0710 *6880 *6920 *6830 *9110 *9110 *9110 *9110 *9110 *9110 *6901 5542 5572 5572 5572 5572 5548 5542 5552 5552 5542 *6940 4143 4143 4143 4143 4143 4143 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle B Bacharach, Bacharach Henschhausen Medenscheid Neurath (Hunsrück) Steeg Bad Camberg, Bad Camberg Dombach Erbach Oberselters Schwickershausen Würges Bad Endbach, Bad Endbach Bottenhorn Dernbach Günterod Hartenrod Hülshof Schlierbach Wommelshausen Bad Hersfeld, Bad Hersfeld Allmershausen Asbach Beiershausen Heenes Kathus Kohlhausen Petersberg Sorga Bad Homburg v.d.Höhe, Bad Homburg v.d.Höhe Dornholzhausen Gonzenheim Kirdorf Ober-Erlenbach Ober-Erlenbach Ahlweg Ober-Erlenbach Erlenb-Halle Ober-Erlenbach Friedhof Ober-Erlenbach Holzweg Ober-Erlenbach Schmaler Weg Ober-Eschbach Saalburg Bad König, Bad König Bad König-Zell Etzen-Gesäß Fürstengrund Kimbach Momart Nieder-Kinzig Ober-Kinzig Zell Bad Kreuznach, Bad Kreuznach Bosenheim Ippesheim Planig Winzenheim Bad Laasphe, Bad Laasphe Banfe Bernshausen Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Fischelbach Herbertshausen Hesselbach Laaspherhütte Niederlaasphe Bad Münster a.St.-Ebernbg Bad Münster am Stein Ebernburg Bad Nauheim, Bad Nauheim Nieder-Mörlen Rödgen Schwalheim Steinfurth Usa-Wellenbad Wisselsheim Bad Orb, Bad Orb Bad Orb Wegscheide Bad Salzschlirf, Bad Salzschlirf Bad Schwalbach, Bad Schwalbach Adolfseck Fischbach Heimbach Hettenhain Langenseifen Lindschied Ramschied Bad Sobernheim, Bad Sobernheim Steinhardt Bad Soden a.Ts., Bad Soden a.Ts. Altenhain Neuenhain Bad Soden-Salmünster Ahl Alsberg Bad Soden Eckardroth Kath.-Willenroth Kerbersdorf Mernes Romsthal Salmünster Wahlert Bad Vilbel, Bad Vilbel Dortelweil Gronau Massenheim Stadtgr/Schneekoppen Badenheim, Badenheim Bärweiler, Bärweiler Battenberg (Eder), Battenberg (Eder) Berghofen Dodenau Frohnhausen Laisa Bebra, Stadt Asmushausen Bebra *6990 *6990 *6990 *6990 *6990 6101 6101 6101 6101 6101 6101 0410 0418 0415 0410 0419 0415 0410 0410 *8701 *8701 *8701 *8701 *8701 *8701 *8701 *8701 *8701 5101 5101 5101 5101 5101 5168 5168 5168 5168 5168 5101 5178 4301 4301 4301 4301 4315 4301 4319 4319 4301 *6901 *6901 *6901 *6901 *6901 *7901 *7910 *7910 143 Zielnr. *7910 *7910 *7910 *7910 0154 *6920 *6920 2520 2520 2520 2520 2520 2539 2520 3301 3333 2125 6412 6412 6412 6412 6412 6412 6412 6412 *6940 *6940 6637 6637 6637 3249 3230 3230 3230 3250 3250 3331 3250 3230 3250 2601 2608 2646 2601 2645 *6901 *6940 *8010 *8010 *8010 *8010 *8010 *8810 *8810 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Blankenheim Braunhausen Breitenbach Gilfershausen Iba Imshausen Lüdersdorf Rautenhausen Solz Weiterode Bechenheim, Bechenheim Becherbach (Pfalz), Becherbach (Pfalz) Gangloff Roth b. Becherbach Becherbach bei Kirn, Becherbach bei Kirn Bechtolsheim, Bechtolsheim Beerfelden, Beerfelden Airlenbach Etzean Falken-Gesäß Gammelsbach Hetzbach Olfen Bensheim, Bensheim Auerbach Fehlheim Gronau im Odw. Hochstädten Langwaden Schönberg Schwanheim Bs. Wilmshausen Zell im Odw. Berghausen, Berghausen Bermersheim v.d. Höhe, Bermersheim v.d. Höhe Beselich Heckholzhausen Niedertiefenbach Obertiefenbach Schupbach Bessenbach Keilberg Oberbessenbach Straßbessenbach Unterbessenbach Weiler (Ufr) Biblis, Biblis Nordheim Wattenheim Bickenbach, Bickenbach Biebelnheim, Biebelnheim Biebelsheim, Biebelsheim Biebergemünd Bieber Breitenborn-Lützel B–B * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. *8810 *8810 *8810 *8810 *8810 *8810 *8810 *8810 *8810 *8810 *6830 Kassel Lanzingen Roßbach Wirtheim Biebertal Fellingshausen Frankenbach Königsberg Krumbach Rodheim-Bieber Vetzberg Biebesheim, Biebesheim Biedenkopf, Biedenkopf Breidenstein Dexbach Eckelshausen Engelbach Katzenbach Kombach Wallau Weifenbach Bilkheim, Bilkheim Bingen am Rhein, Bingen am Rhein Büdesheim (Bingen) Dietersheim (Bingen) Dromersheim Gaulsheim Kempten (Bingen) Sponsheim Birkenau, Birkenau Hornbach Löhrbach Reisen Birstein, Birstein Bößgesäß Bößgesäß 2 Fischborn Hettersroth Illnhausen Kirchbracht Lichenroth Mauswinkel Oberreichenbach Obersotzbach Unterreichenbach Untersotzbach Völzberg Wettges Wüstwillenroth Bischoffen, Bischoffen Niederweidbach Oberweidbach Roßbach Wilsbach Bischofsheim, Bischofsheim Blankenbach, Blankenbach Erlenbach *6940 *6940 *6940 *6940 *6820 4401 4410 4401 4410 4415 4401 4410 *4510 *4510 *4510 *4510 *4510 *4510 *4510 *4510 *4510 *4510 *7401 *6830 6036 6036 6036 6036 *9450 *9450 *9450 *9450 *9450 4701 4701 4701 3901 *6820 *6901 3310 3338 144 Zielnr. 3307 3338 3337 3225 1540 1544 1597 1544 1540 1540 3815 0101 0110 0116 0101 0116 0116 0153 0110 0110 *7201 *6880 *6880 *6880 *6880 *6880 *6880 *6880 *4850 *4850 *4850 *4850 3240 3239 3239 3255 2410 3238 3244 3201 3201 3242 3205 3242 3205 3201 3201 3201 5607 5607 5610 5610 5610 6593 *9310 *9310 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Bockenau, Bockenau Bodenheim, Bodenheim Boos (Nahe), Boos (Nahe) Borken Arnsbach Borken (Hessen) Dillich Freudenthal Gombeth Großenenglis Haarhausen Kerstenhausen Kleinenglis Lendorf Nassenerfurth Pfaffenhausen Singlis Stolzenbach Trockenerfurth Bornheim, Bornheim (Alzey) Brachttal Hellstein Neuenschmidten Schlierbach Spielberg Streitberg Udenhain Braunfels, Braunfels Altenkirchen Bonbaden Neukirchen Philippstein Tiefenbach Braunweiler, Braunweiler Brauweiler, Brauweiler Brechen Niederbrechen Oberbrechen Werschau Breidenbach, Breidenbach Achenbach Kleingladenbach Niederdieten Oberdieten Wiesenbach Wolzhausen Breitenbach a.Herzbg, Breitenbach a.Herzbg Gehau Hatterode Machtlos Oberjossa Breitenheim, Breitenheim Breitscheid, Breitscheid Erdbach Gusternhain Medenbach Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Rabensch. Baumschule Rabenscheid Breitscheid (Hunsrück), Breitscheid (Hunsrück) Brensbach Affhöllerbach Brensbach (Ort) Höllerbach Nieder-Kainsbach Wallbach Wersau Bretzenheim, Bretzenheim (Nahe) Breuberg Hainstadt Neustadt (Odw) Rai-Breitenbach Sandbach Wald-Amorbach Brombachtal Birkert Böllstein Hembach Kirch-Brombach Langen-Brombach Bruchköbel, Bruchköbel Butterstadt Niederissigheim Oberissigheim Roßdorf Bubenheim, Bubenheim Buch, Buch Budenheim, Budenheim Büdingen, Büdingen Aulendiebach Büches Calbach Diebach am Haag Düdelsheim Dudenrod Eckartshausen Lorbach Michelau Orleshausen Rinderbügen Rohrbach Vonhausen Wolf Wolferborn Burghaun, Burghaun Großenmoor Gruben Hechelmannskirchen Hünhan Langenschwarz Rothenkirchen Schlotzau Steinbach (Fulda) Bürgstadt, Bürgstadt *6940 *6860 *6940 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *8420 *6830 3217 3217 3217 3246 3245 3217 5301 5308 5338 5308 5308 5339 *6920 *6940 6120 6120 6120 0120 0123 0120 0123 0123 0120 0120 *8740 *8740 *8739 *8740 *8740 *6940 5437 5423 5430 5437 145 Zielnr. 5437 5418 *6990 4358 4357 4355 4358 4355 4357 *6970 4335 4335 4335 4335 4383 4351 4351 4351 4351 4351 3050 3050 3050 3050 3050 *6877 *7501 *6865 2710 2722 2722 2722 2722 2722 2722 2722 2722 2720 2722 2720 2722 2722 2722 2720 1650 1613 1650 1613 1650 1613 1655 1613 1655 *9650 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Burgwald, Burgwald Birkenbringhausen Bottendorf Ernsthausen Wiesenfeld Burgsponheim, Burgsponheim Bürstadt, Bürstadt Bobstadt Riedrode Buseck Alten-Buseck Beuern Großen-Buseck Oppenrod Trohe Büttelborn, Büttelborn Klein-Gerau Worfelden Butzbach, Butzbach Bodenrod Ebersgöns Fauerbach v.d.H. Griedel Hausen-Oes Hoch-Weisel Kirch-Göns Maibach Münster Nieder-Weisel Ostheim Pohl-Göns Callbach, Callbach Cölbe, Cölbe Bernsdorf Bürgeln Reddehausen Schönstadt Schwarzenborn Collenberg, Collenberg Fechenbach Kirschfurt Reistenhausen Dalberg, Dalberg Dalheim, Dalheim Dammbach Krausenbach Neuhammer Wintersbach Darmstadt Arheilgen Arheilgn-Im Fiedlers Bessung.Forsth.Jugdh Da.-Am Karlshof Da.-Böllenfalltor Da.-Bunsenstraße Da.-Eissporthalle Da.-Kastanienallee Da.-Marienhöhe C D B–E * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. *8120 *8120 *8120 *8120 *8120 *6940 *4701 *4701 *4701 Da.-Maulbergallee Da.-Merck Da.-Messplatz Da.-Nordbad Da.-Oberwaldhaus Da.-Otto-Hesse-Str. Da.-Schwarzer Weg Darmstadt-Mitte Ebers-Mittelschneise Eberstadt Eberstadt-Kinderheim Eberstadt-Kühler Grund Jagdschloß-Kranichst Kranichstein Sportplatz Wixhausen Wixhausen Daubach (Hunsrück), Daubach (Hunsrück) Dautphetal Allendorf (Hohenf.) Buchenau Damshausen Dautphe Elmshausen Friedensdorf Herzhausen Holzhausen Hommertshausen Mornshausen Silberg Wolfgruben Daxweiler, Daxweiler Desloch, Desloch Dexheim, Dexheim Dieburg, Dieburg Dieburg L 3114 Dienheim, Dienheim Diethardt, Diethardt Münchenroth Dietzenbach, Dietzenbach Dietzhölztal Ewersbach Mandeln Rittershausen Steinbrücken Diez Ost, Diez Ost Dillenburg, Dillenburg Donsbach Eibach Frohnhausen Manderbach Nanzenbach Niederscheld Oberscheld Dipperz, Dipperz Armenhof Dörmbach Finkenhain 1560 1562 1561 1562 1560 3715 3715 3715 2201 2224 2210 2224 2201 2243 2224 2242 2224 2224 2214 2214 2201 *6940 0560 0560 0560 0567 0567 0567 *9010 *9010 *9010 *9010 *6920 *6820 *9450 *9450 *9450 4035 4099 4079 4058 4091 4077 4058 4058 4090 146 Zielnr. 4099 4099 4058 4058 4087 4092 4058 4001 4094 4045 4049 4049 4097 4035 4044 4035 *6940 0126 0126 0126 0126 0126 0126 0135 0135 0135 0135 0135 0126 *6970 *6940 *6810 4128 4168 *6810 *7520 6370 3550 5870 5864 5864 5870 6001 5801 5867 5820 5829 5825 5820 5801 5820 2070 2074 2045 2070 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Friesenhausen Kohlgrund Wisselsrod Wolferts Dolgesheim, Dolgesheim Dorfprozelten, Dorfprozelten Dornburg Dorndorf Frickhofen Langendernbach Thalheim Wilsenroth Dorn-Dürkheim, Dorn-Dürkheim Dörrebach, Dörrebach Dörsdorf, Dörsdorf Dorsheim, Dorsheim Dreieich Buchschlag Dreieichenhain Götzenhain Offenthal Sprendlingen Dreikirchen, Dreikirchen Driedorf, Driedorf Heiligenborn Heisterberg Hohenroth Mademühlen Münchhausen Roth Seilhofen Waldaubach Duchroth, Duchroth Eberbach, Eberbach Friedrichsdorf Gaimühle Ebersburg Altenhof Ebersberg Ried Schmalnau Stellberg Thalau Weyhers Ebsdorfergrund Beltershausen Dreihausen Ebsdorf Hachborn Heskem-Mölln Ilschhausen Leidenhofen Rauischholzhausen Roßberg Wermertshausen Wittelsberg Echzell, Echzell Bingenheim E Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Bisses Gettenau Grund-Schwalheim Eckelsheim, Eckelsheim Eckenroth, Eckenroth Egelsbach, Egelsbach Ehrenberg (Rhön) Melperts Reulbach Seiferts Thaiden Wüstensachsen Ehringshausen, Ehringshausen Breitenbach Daubhausen Dillheim Dreisbach Greifenthal Katzenfurt Kölschhausen Niederlemp Eichenbühl, Eichenbühl Guggenberg Heppdiel Pfohlbach Riedern Windischbuchen Eichenzell, Eichenzell Büchenberg Döllbach Kerzell Löschenrod Lütter Melters Rönshausen Rothemann Welkers Zillbach Eimsheim, Eimsheim Einhausen, Einhausen Eisighofen, Eisighofen Eiterfeld, Eiterfeld Arzell Betzenrod Buchenau Dittlofrod Giesenhain Großentaft Körnbach Leibolz Leimbach Mengers Oberweisenborn Reckrod Soisdorf Treischfeld Ufhausen Wölf 2070 2075 2070 2034 *6820 *9010 6060 6060 6060 6060 6060 *6820 *6970 7410 *6970 3525 3525 3525 3525 3525 *7201 5413 5413 5418 5418 5408 5408 5413 5435 5418 *6940 4445 4440 4440 1837 1822 1851 1806 1837 1837 1822 0346 0358 0350 0350 0346 0350 0350 0343 0358 0358 0343 2310 2310 147 Zielnr. 2310 2310 2310 *6830 *6920 3501 1747 1728 1747 1739 1743 5557 5548 5557 5557 5552 5557 5557 5548 5552 *9650 *9650 *9650 *9650 *9650 *9650 1830 1846 1840 1818 1830 1830 1830 1830 1830 1830 1845 *6820 *4601 *7410 1653 1618 1629 1618 1618 1618 1658 1618 1658 1629 1663 1663 1663 1658 1658 1658 1663 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Elbtal Dorchheim Elbgrund Hangenmeilingen Heuchelheim Elsenfeld, Elsenfeld Eichelsbach Rück-Schippach Schippach (Els.) Elsoff, Elsoff Eltville a. Rh., Eltville a. Rh. Erbach (Rhg.) Hattenheim Martinsthal Rauenthal Elz, Elz Malmeneich Engelstadt, Engelstadt Ensheim, Ensheim Eppertshausen, Eppertshausen Eppstein, Eppstein Bremthal Ehlhalten Niederjosbach Vockenhausen Erbach, Erbach Bullau Dorf-Erbach Ebersberg Elsbach Erbuch Erlenbach Ernsbach Günterfürst Haisterbach Lauerbach Schönnen Erbes-Büdesheim, Erbes-Büdesheim Erlenbach, Erlenbach Mechenhard Streit Erlensee Langendiebach Rückingen Erzhausen, Erzhausen Eschau, Eschau Hobbach Neuhammer Sommerau Wildensee Wildenstein Eschborn, Eschborn Eschborn Südbahnhof Niederhöchstadt Eschenburg Eibelshausen Eiershausen E–F * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 6055 6055 6055 6055 *9540 *9540 *9540 *9540 *7001 6455 6455 6494 6455 6455 6050 6050 *6877 *6830 4138 6620 6620 6620 6620 6620 4201 4222 4201 4223 4244 4245 4257 4245 4223 4223 4223 4223 Hirzenhain Roth Simmersbach Wissenbach Essenheim, Essenheim Faulbach, Faulbach Breitenbrunn Feilbingert, Feilbingert Feldatal Ermenrod Groß-Felda Kestrich Köddingen Stumpertenrod Windhausen Zeilbach Fernwald Albach Annerod Steinbach Fischbachtal Billings Lichtenberg Meßbach Niedernhausen Nonrod Steinau Flieden, Flieden Buchenrod Fl. Abzweig Kellerei Fl. Döngesm-Am Mühlberg Fl. Döngesm-Kirche Fl. Struth-Bildstock Fl. Struth-Weiherweg Höf u. Haid Magdlos Rückers Schweben Stork Flonheim, Flonheim Flörsbachtal Flörsbach Kempfenbrunn Lohrhaupten Mosborn Flörsheim a.M., Flörsheim a.M. Weilbach Wicker Florstadt Leidhecken Nieder-Florstadt Nieder-Mockstadt Ober-Florstadt Staden Stammheim Framersheim, Framersheim Frammersbach (Bayern) Frammersbach F *6830 *9580 *9580 *9580 3060 3060 4089 *9520 *9520 *9450 *9520 *9520 *9520 6650 6664 6650 5833 5833 148 Zielnr. 5838 5838 5838 5829 *6855 *9010 *9020 *6920 1345 1345 1345 1305 1305 1345 1345 1569 1567 1569 3910 3910 3910 3910 3910 3910 1925 1942 1940 1940 1940 1940 1940 1940 1940 1938 1948 1940 *6830 3315 3315 3335 3315 6673 6673 6673 2545 2545 2549 2545 2545 2545 *6820 3319 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Frankenberg (Eder), Frankenberg (Eder) Dornholzhausen Friedrichshausen Geismar Haubern Hommershausen Rengershausen Röddenau Rodenbach Schreufa Somplar Viermünden Wangershausen Willersdorf Frankfurt a.M. Bahnhofsviertel Bergen-Enkheim Berger Warte Berkersheim Berkersheim Bahnhof Bockenheim Bonames Bornheim Carl-Benz-Straße Süd Dieburger Straße Dornbusch Eckenheim Eschersheim Fechenheim Flughafen Frankfurt-Altstadt Gallusviertel Ginnheim Griesheim Gutleutviertel Hans-Böckler-Straße Harheim Hausen Heddernheim Höchst Höchst-Farbwerke Bf Innenstadt Kalbach Louisa Bahnhof Mainkur Bahnhof Messe Neu-Isenbg Stadtgr Neu-Zeilsheim Hst. Nied Nieder-Erlenbach Nieder-Eschb U-Bahn Nieder-Eschbach Niederrad Niederursel Niederursel U-Bahn Nordend-Ost Nordend-West Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Oberrad Ostend Praunheim Preungesheim Riederwald Rödelheim Roter Graben Sachsenhausen-Nord Sachsenhausen-Süd Schwanheim Seckbach Siemens-Werk Sindlingen Sindlingen Bahnhof Sindlinger Friedhof Sossenheim Sossenheim Bahnhof Sossenhm Friedhof Stadion Unterliederbach Unterschweinstiege Westend-Nord Westend-Süd Zeilsheim Zeilsheim Bf Zeilsheim Friedhof Zeilshm-Hofhmer Str Zoo Fränkisch-Crumbach, Fränkisch-Crumbach Freiensteinau, Freiensteinau Fleschenbach Gunzenau Holzmühl Nieder-Moos Ober-Moos Radmühl 1 Radmühl 2 Reichlos Reinhards Salz Weidenau Freigericht Altenmittlau Bernbach Horbach Neuses Somborn Frei-Laubersheim, Frei-Laubersheim Freudenberg, Freudenberg Friedberg, Friedberg Bauernheim Bruchenbrücken Dorheim Ockstadt Ossenheim *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 *8101 5000 5000 5061 5000 5046 5000 5000 5000 5073 5073 5000 5000 5000 5000 5090 5000 5000 5000 5000 5000 5021 5000 5000 5000 5000 5013 5000 5000 5081 5064 5000 5071 5015 5000 5042 5041 5000 5000 5000 5031 5000 5000 149 Zielnr. 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5064 5000 5000 5000 5000 5073 5000 5011 5011 5000 5022 5023 5082 5000 5084 5000 5000 5000 5013 5015 5015 5000 4358 1228 1201 1201 1201 1201 1201 1209 1209 1208 1207 1201 1208 3160 3160 3160 3160 3101 *6920 *9010 2501 2501 2501 2501 2501 2501 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Friedewald, Friedewald Hillartshausen Lautenhausen Motzfeld Friedrichsdorf, Friedrichsdorf Burgholzhausen Köppern Seulberg Friesenheim, Friesenheim Fronhausen, Fronhausen Bellnhausen Erbenhausen Hassenhausen Holzhausen Oberwalgern Sichertshausen Fulda Bernhards Besges Bronnzell Dietershan Dietershan Abzw. Edelzell Fulda Zentrum Gläserzell Haimbach Harmerz Istergiesel Johannesberg Kämmerzell Kohlhaus Lehnerz Lüdermünd Maberzell Malkes Marianum Mittelrode Niederrode Niesig Oberrode Rodges Sickels Zell Zirkenbach Fürfeld, Fürfeld Fürth, Fürth Brombach Ellenbach Erlenbach Fahrenbach Gumpener Kreuz Kröckelbach Krumbach Bergstraße Leberbach Linnenbach Lörzenbach Seidenbach Weschnitz F–G * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. *8950 *8950 *8950 *8950 5125 5125 5120 5120 *6801 0582 0585 0585 0585 0582 0582 0585 G Gabsheim, Gabsheim Gau-Algesheim, Gau-Algesheim Gau-Bickelheim, Gau-Bickelheim Gau-Bischofsheim, Gau-Bischofsheim Gau-Heppenheim, Gau-Heppenheim Gau-Odernheim, Gau-Odernheim Gau-Köngernheim Gau-Weinheim, Gau-Weinheim Gebroth, Gebroth Gedern, Gedern Mittel-Seemen Nieder-Seemen Ober-Seemen Steinberg Wenings Geisa (Thüringen) Geisa Geiselbach, Geiselbach Omersbach Geisenheim, Geisenheim Geisenh. Rheingaubad Johannisberg Marienthal Stephanshausen Gelnhausen, Gelnhausen Gelnhausen Nippel Gelnhsn Am lg. Steg Gelnhsn Am Schnepfrn Gelnhsn Freischwimmb. Hailer Haitz Haitz Im Taubengart. Höchst Lützelhäuser Weg Meerholz Roth Gemünden (Felda) Burg-Gemünden Ehringshausen Elpenrod Hainbach Nieder-Gemünden Otterbach Rülfenrod Gemünden (Wohra), Gemünden (Wohra) Ellnrode Grüsen Herbelhausen Lehnhausen Schiffelbach Sehlen Gensingen, Gensingen Gernsheim, Gernsheim Allmendfeld Klein-Rohrheim 2060 2001 2001 2060 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2055 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 2001 *6920 *4540 *4570 *4570 *4540 *4540 *4551 *4540 *4540 *4540 *4540 *4540 *4540 *4552 150 Zielnr. *6850 *6877 *6830 *6860 *6820 *6820 *6820 *6830 *6840 2401 2405 2405 2401 2401 2405 1669 *9310 *9310 6310 6324 6310 6310 6310 3130 3139 3139 3139 3139 3140 3148 3139 3148 3138 3140 3144 0910 0910 0910 0910 0910 0910 0910 *8220 *8220 *8220 *8220 *8220 *8220 *8220 *6901 3830 3825 3830 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Gersfeld (Rhön), Gersfeld (Rhön) Altenfeld Dalherda Gichenbach Hettenhausen Maiersbach Mosbach Obernhausen Rengersfeld Rodenbach Rommers Sandberg Schachen Wasserkuppe Gießen Allendorf a. d. Lahn Gießen Kleinlinden Lützellinden Rödgen Wieseck Gilserberg, Gilserberg Appenhain Heimbach Itzenhain Lischeid Moischeid Sachsenhausen Schönau Schönstein Sebbeterode Winterscheid Ginshm.-Gustavsburg Ginsheim Gustavsburg Gladenbach, Gladenbach Bellnhausen Diedenshausen Erdhausen Friebertshausen Frohnhausen Kehlnbach Mornshausen Rachelshausen Römershausen Rüchenbach Runzhausen Sinkershausen Weidenhausen Weitershausen Glashütten, Glashütten Oberems Schloßborn Glattbach, Glattbach Glauburg Glauberg Stockheim Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Goldbach, Goldbach Unterafferbach Gorxheimertal Gorxheim Trösel Unter-Flockenbach Grasellenbach, Grasellenbach Hammelbach Litzelbach Ober-Scharbach Scharbach Tromm Wahlen Grävenwiesbach, Grävenwiesbach Heinzenberg Hundstadt Laubach Mönstadt Naunstadt Utenhof Grebenau, Grebenau Bieben Eulersdorf Reimenrod Schwarz Udenhausen Wallersdorf Grebenhain, Grebenhain Bannerod Bermuthshain Crainfeld Hartmannshain Heisters Herchenhain Ilbeshsn- Hochwaldh. Metzlos Metzlos-Gehaag Nösberts-Weidmoos Vaitshain Volkartshain Wünschen-Moos Zahmen Greifenstein, Greifenstein Allendorf a. d. Ulm Arborn Beilst. Ulmtalsperre Beilstein Holzhausen Nenderoth Odersberg Rodenberg Rodenroth Ulm Griesheim, Griesheim St. Stefan Grolsheim, Grolsheim Groß-Bieberau, Groß-Bieberau Rodau 1847 1808 1850 1847 1808 1847 1847 1847 1847 1847 1847 1847 1847 1805 1501 1501 1501 1501 1501 1501 *8301 *8301 *8301 *8301 *8301 *8301 *8301 *8301 *8301 *8301 *8301 6567 6560 0420 0430 0430 0420 0430 0430 0420 0420 0420 0420 0420 0430 0430 0420 0430 5162 5167 5162 *9130 2741 2741 151 Zielnr. *9140 *9140 *4849 *4850 *4850 *4870 *4870 *4850 *4850 *4850 *4850 *4870 5216 5216 5216 5253 5216 5216 5264 1122 1130 1122 1130 1122 1122 1122 1225 1210 1231 1225 1230 1210 1230 1232 1210 1210 1210 1225 1230 1210 1210 5401 5405 5408 5405 5401 5405 5408 5408 5435 5401 5405 4055 4055 *6901 3910 3910 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Großenlüder, Großenlüder Bimbach Eichenau Kleinlüder Lütterz Müs Oberbimbach Uffhausen Groß-Gerau, Groß-Gerau Berkach Dornberg Dornheim Wallerstädten Großheubach, Großheubach Großkrotzenburg, Großkrotzenburg Großostheim, Großostheim Pflaumheim Ringheim Wenigumstadt Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim Groß-Umstadt, Groß-Umstadt Dorndiel Heubach Kleestadt Klein-Umstadt Raibach Richen Semd Wiebelsbach Großwallstadt, Großwallstadt Groß-Zimmern, Groß-Zimmern Waldeck Klein-Zimmern Grünberg, Grünberg Beltershain Göbelnrod Harbach Klein-Eichen Lardenbach Lehnheim Lumda Queckborn Reinhardshain Stangenrod Stockhausen Weickartshain Weitershain Gründau Breitenborn a.W. Gettenbach Hain-Gründau Lieblos Mittel-Gründau Niedergründau Rothenbergen Guldental, Guldental Gumbsheim, Gumbsheim G–H * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 2109 2130 2123 2122 2130 2123 2130 2122 3701 3701 3701 3713 3701 *9620 Guntersblum, Guntersblum Gutenberg (Kr KH), Gutenberg (Kr KH) Hackenheim, Hackenheim Hadamar, Hadamar Abzweigung Faulbach Niederhadamar Niederweyer Niederzeuzheim Oberweyer Oberzeuzheim Steinbach Hahnenbach, Hahnenbach Hahnheim, Hahnheim Haibach, Haibach Dörrmorsbach Grünmorsbach Haiger, Haiger Allendorf (Dillkr) Dillbrecht Dillbrecht Bf Fellerdilln Flammersbach Haigerseelbach Langenaubach Niederrossbach Oberrossbach Offdilln Rodenbach Sechshelden Steinbach Weidelbach Haina (Kloster), Haina (Kloster) Altenhaina Battenhausen Bockendorf Dodenhausen Haddenberg Halgehausen Hüttenrode Löhlbach Mohnhausen Oberholzhausen Römershausen Hainburg Hainstadt Klein-Krotzenburg Hallgarten (Pfalz), Hallgarten (Pfalz) Hammersbach Langen-Bergheim Marköbel Hanau, Hanau Großauheim Klein-Auheim Mittelbuchen Steinheim am Main H 3073 *9160 *9160 *9160 *9160 *4750 4101 4101 4101 4101 4101 4101 4101 4101 4101 *9560 4123 4175 4123 1455 1475 1430 1444 1473 1473 1475 1475 1430 1475 1475 1473 1473 1475 3125 3165 3165 3163 3165 3120 3120 *6970 *6830 152 Zielnr. *6801 *6920 *6920 6040 6048 6040 6040 6048 6040 6049 6040 6040 *6940 *6801 *9140 *9140 *9140 5847 5847 5860 5863 5857 5843 5847 5843 5857 5857 5860 5847 5825 5868 5860 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 *8201 3660 3660 *6920 2935 2935 3001 3001 3001 3075 3001 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Wolfgang Hargesheim, Hargesheim Harxheim (Mz), Harxheim (Mz) Hasselroth Gondsroth Neuenhaßlau Niedermittlau Hattersheim a.M., Hattersheim a.M. Eddersheim Okriftel Hatzfeld (Eder), Hatzfeld (Eder) Biebighausen Eifa Holzhausen Reddinghausen Hauneck Bodes Eitra Fischbach Oberhaun Rotensee Sieglos Unterhaun Haunetal Herrmannspiegel Holzheim Kruspis Mauers Meisenbach Müsenbach Neukirchen Oberstoppel Odensachsen Rhina Schletzenrod Stärklos Unterstoppel Wehrda Wetzlos Hausen, Hausen Heidenrod Algenroth Dickschied Egenroth Geroldstein Grebenroth Hilgenroth Huppert Kemel Langschied Laufenselden Mappershain Martenroth Nauroth Niedermeilingen Obermeilingen Springen Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Watzelhain Wisper Zorn Heidesheim (Rhein) Heidenfahrt Heidesheim (Rhein) Uhlerborn Heigenbrücken, Heigenbrücken Jakobsthal Heimbuchenthal, Heimbuchenthal Heimweiler, Heimweiler Heinrichsthal, Heinrichsthal Oberlohrgrund Heinzenberg (bei Kirn) Heinzenberg Hemsbach, Hemsbach Laudenbach Hennweiler, Hennweiler Heppenheim, Heppenheim Erbach Fischweiher Hambach Hofgut Rhenania Kirschhausen Scheuerberg Wald-Erlenbach Herborn, Herborn Amdorf Burg Guntersdorf Hirschberg Hörbach Merkenbach Schönbach Seelbach Uckersdorf Herbstein, Herbstein Altenschlirf Lanzenhain Rixfeld Schadges Schlechtenwegen Steinfurt Stockhausen Hergenfeld, Hergenfeld Heringen Bengendorf Herfa Heringen (Werra) Kleinensee Leimbach Lengers Widdershausen Wölfershausen Hesseneck Hesselbach Kailbach Schöllenbach 3001 *6920 *6860 3105 3105 3105 6665 6665 6665 *8001 *8001 *8001 *8001 *8001 *8780 *8770 *8780 *8770 *8770 *8770 *8770 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *8756 *9510 6370 6345 6345 6359 6345 6345 6367 6363 6345 6367 6345 6345 6345 6370 6370 6345 153 Zielnr. 6345 6345 6370 *6865 *6865 *6865 *9340 *9340 *9450 *6940 *9340 *9340 *6940 *4830 *4830 *6940 *4560 *4540 *4540 *4540 *4601 *4540 *4540 *4540 5701 5730 5701 5710 5710 5710 5710 5710 5701 5730 1040 1040 1040 1050 1050 1050 1050 1050 *6920 *8930 *8930 *8930 *8930 *8930 *8930 *8930 *8930 4435 4435 4435 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Heuchelheim, Heuchelheim Kinzenbach Heusenstamm, Heusenstamm Rembrücken Hilders, Hilders Batten Brand Dietges Dörmbach Eckweisbach Liebhards Rupsroth Simmershausen Unterbernhards Wickers Hillesheim (Rhh), Hillesheim (Rhh) Hirschhorn, Hirschhorn Brombacher Wasser Unter-Hainbrunn Hirzenhain, Hirzenhain Glashütten Merkenfritz Hochheim a.M., Hochheim a.M. Massenheim Höchst i.Odw., Höchst i.Odw. Annelsbach Dusenbach Forstel Hassenroth Hetschbach Hummetroth Mümling-Grumbach Pfirschbach Hochstätten Hochstätten (Pfalz) Hochstetten-Dhaun, Hochstetten-Dhaun Hofbieber, Hofbieber Allmus Danzwiesen Elters Kleinsassen Langenberg Langenbieber Mahlerts Niederbieber Obergruben Obernüst Obernüst-Nüsterrasen Obernüst-Wallings Rödergr.-Egelmes Schwarzbach Steens Traisbach Wiesen Wittges H–K * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 1501 1501 3680 3680 1740 1728 1728 1728 1728 1728 1728 1728 1738 1728 1728 Hofheim a.Ts., Hofheim a.Ts. Diedenbergen Langenhain Lorsbach Marxheim Wallau Wildsachsen Hohenahr Ahrdt Altenkirchen Erda Großaltenstädten Hohensolms Abzw. Königsberg Am Altenberg Mudersbach Hohenroda Ausbach Glaam Mansbach Oberbreitzbach Ransbach Soislieden Hohenstein Born Breithardt Burg Hohenstein Hennethal Holzhausen ü. Aar Steckenroth Strinz-Margarethä Holzhausen, Holzhausen Homberg (Ohm), Homberg (Ohm) Appenrod Bleidenrod Büssfeld Dannenrod Deckenbach Erbenhausen Gontershausen Haarhausen Höingen Maulbach Nieder-Ofleiden Ober-Ofleiden Schadenbach Horbach (bei Simmertal), Horbach (bei Simmertal) Horrweiler, Horrweiler Hösbach, Hösbach Feldkahl Hösbach Bahnhof Rottenberg Schmerlenbach Wenighösbach Winzenhohl Hosenfeld, Hosenfeld Blankenau *6820 4450 4420 4420 2413 2413 2413 6683 6690 4342 4347 4342 4347 4347 4342 4347 4342 4356 *6920 *6940 1748 1748 1701 1701 1701 1701 1701 1701 2074 1701 1725 1758 1640 1725 1725 1701 2068 2068 1725 154 Zielnr. 6601 6601 6601 6601 6601 6694 6601 5608 5604 5601 5601 5601 5629 5629 5604 *8920 *8920 *8925 *8920 *8920 *8920 6492 6406 6406 6406 6406 6406 6406 *7501 0722 0725 0701 0701 0725 0709 0725 0727 0727 0701 0725 0728 0722 0701 *6940 *6901 *9140 *9140 *9140 *9140 *9140 *9140 *9140 2127 2101 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Brandlos Hainzell Jossa Pfaffenrod Poppenrod Schletzenhausen Hüblingen, Hüblingen Hüffelsheim, Hüffelsheim Hundsangen, Hundsangen Hundsbach (Kirn), Hundsbach (Kirn) Hünfeld, Hünfeld Dammersbach Großenbach Kirchhasel Mackenzell Malges Michelsrombach Molzbach Nüst Oberfeld Oberrombach Roßbach Rückers Rudolphshan Sargenzell Hünfelden Dauborn Heringen Kirberg Mensfelden Nauheim Neesbach Ohren Hungen, Hungen Bellersheim Inheiden Langd Nonnenroth Obbornhofen Rabertshausen Rodheim Steinheim Trais-Horloff Trais-Horloff-Bf Utphe Villingen Hünstetten Bechtheim Beuerbach Görsroth Kesselbach Ketternschwalbach Limbach Oberlibbach Strinz-Trinitatis Wallbach Wallrabenstein Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 2128 2101 2128 2128 2128 2101 *7001 *6920 *7201 *6940 1645 1610 1660 1660 1610 1660 1601 1610 1610 1601 1601 1660 1610 1601 1610 6110 6110 6110 6110 6110 6110 6110 1417 1418 1418 1410 1410 1418 1410 1410 1410 1416 1410 1418 1410 Hüttenberg, Hüttenberg Rechtenbach Reiskirchen Vollnkirchen Volpertshausen Weidenhausen Idstein, Idstein Dasbach Ehrenbach Eschenhahn Heftrich Kröftel Lenzhahn Niederauroff Nieder-Oberrod Oberauroff Walsdorf Wörsdorf Ingelheim am Rhein Grofl-Winternheim Ingelheim Ippenschied, Ippenschied Irmtraut, Irmtraut Jeckenbach, Jeckenbach Jesberg, Jesberg Densberg Elnrode-Strang Hundshausen Reptich Johannesberg, Johannesberg Breunsberg Oberafferbach Rückersbach Steinbach Sternberg Jossgrund Burgjoß Lettgenbrunn Oberndorf Pfaffenhausen Jugenheim (Rhh), Jugenheim (Rhh) Kahl, Kahl Kalbach Eichenried Heubach Mittelkalbach Niederkalbach Oberkalbach Uttrichshausen Veitsteinbach Kaltenholzhausen, Kaltenholzhausen Karben Abzweig Kloppenheim Dieselstraße Gewerbegebiet Süd Max-Planck-Straße I J K 6215 6215 6245 6245 6215 6215 6215 6215 6215 6215 155 Zielnr. 5567 5567 5564 5564 5564 5564 6201 6201 6245 6201 6247 6240 6201 6201 6240 6201 6238 6235 *6870 *6870 *6940 *7001 *6940 *8401 *8401 *8401 *8401 *8401 *9130 *9130 *9130 *9130 *9130 *9130 3332 3320 3325 3334 *6877 *9220 1901 1935 1901 1945 1901 1935 1901 6110 2619 2634 2634 2634 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Robert-Bosch-Straße Burg-Gräfenrode Groß-Karben Groß-Karben Bahnhof Groß-Karben Kino Klein-Karben Kloppenheim Okarben Petterweil Rendel Karlstein Dettingen Großwelzheim Katzenelnbogen, Katzenelnbogen Kefenrod, Kefenrod Bindsachsen Burgbracht Helfersdorf Hitzkirchen Kelkheim (Ts.) Eppenhain Fischbach Hornau Hornau Rettershof Kelkheim Kelkheim-Dieselstr Münster Münster Industriestr Münster-In d Padenwn Ruppertshain Ruppertshn-Am Rosenw Zauberberg Kellenbach, Kellenbach Kelsterbach, Kelsterbach Kiedrich, Kiedrich Kirchhain, Kirchhain Anzefahr Betziesdorf Burgholz Emsdorf Großseelheim Himmelsberg Kleinseelheim Langenstein Niederwald Schönbach Sindersfeld Stausebach Kirchheim, Kirchheim Allendorf Frielingen Gersdorf Gershausen Goßmannsrode Heddersdorf Kemmerode Reckerode Reimboldshausen K–L * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 2634 2620 2620 2615 2615 2620 2615 2615 2615 2620 Rotterterode Willingshain Kirchzell, Kirchzell Breitenbuch Buch Ottorfszell Preunschen Watterbach Kirn, Kirn Kirn-Sulzbach Kirschroth, Kirschroth Kirtorf, Kirtorf Arnshain Gleimenhain Heimertshausen Lehrbach Ober-Gleen Wahlen Kleinheubach, Kleinheubach Kleinkahl, Kleinkahl Edelbach Großkahl Großlaudenbach Kleinlaudenbach Wesemischshof Kleinostheim, Kleinostheim Rückersbacher Schlucht Kleinwallstadt, Kleinwallstadt Hofstetten Klein-Winternheim, Klein-Winternheim Klingenberg, Klingenberg Röllfeld Trennfurt Köngernheim, Köngernheim Königsau, Königsau Königstein i.Ts., Königstein i.Ts. Falkenstein Mammolshain Schneidhain Kriftel, Kriftel Krombach, Krombach Oberschur Kronberg i.Ts., Kronberg i.Ts. Kronberg Süd Oberhöchstadt Schönberg Künzell, Künzell Dassen Dietershausen Dirlos Engelhelms Keulos Künzell Brandenb.Str Künzell Ignaz-K.-Str Pilgerzell Wissels *9220 *9220 *7401 2408 2408 2410 2410 2410 6626 6626 6626 6648 6626 6691 6626 6691 6691 6626 6636 6636 *6940 3755 6455 0326 0335 0335 0354 0354 0339 0335 0339 0354 0335 0335 0335 0335 *8755 *8755 *8755 *8755 *8755 *8755 *8755 8755 *8755 *8755 156 Zielnr. *8755 *8755 *9680 *9680 *9680 *9680 *9680 *9680 *6940 *6940 *6940 0712 0717 0717 0712 0712 0712 0717 *9620 *9350 *9350 *9350 *9350 *9350 *9350 *9250 *9250 *9510 *9510 *6855 *9530 *9530 *9530 *6801 *6940 5152 5152 5152 5152 6665 *9310 *9310 5144 5171 5144 5144 2030 2075 2075 2075 2030 2045 2001 2001 2030 2045 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle L Lahnau Atzbach Dorlar Waldgirmes Lahntal Brungershausen Caldern Goßfelden Göttingen Kernbach Sarnau Sterzhausen Lampertheim, Lampertheim Hofheim Hüttenfeld Lamphm Wehr-Zollhaus Neuschloß Rosengarten Langen, Langen Kiesgrube Sehring Langener Waldsee Langen-Krankenhaus Langenlonsheim, Langenlonsheim Langenselbold, Langenselbold Langenthal, Langenthal Langgöns Cleeberg Dornholzhausen Espa Lang-Göns Niederkleen Oberkleen Laubach, Laubach Altenhain (Laubach) Freienseen Gonterskirchen Laubach Gsthf L-Wald Lauter Münster Röthges Ruppertsburg Wetterfeld Laubenheim Laubenheim (Nahe) Laudenbach (Miltenb.), Laudenbach (Miltenb.) Laufach, Laufach Frohnhofen Hain Lauschied, Lauschied Lauterbach Allmenrod Frischborn Heblos Lauterbach (Hessen) Maar Reuters Rimlos Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Rudlos Sickendorf Wallenrod Wernges Lautertal Dirlammen Eichelhain Eichenrod Engelrod Hopfmannsfeld Hörgenau Meiches Lautertal Odw. Beedenkirchen Breitwiesen Elmshausen Gadernheim Knoden Kuralpe Lautern Raidelbach Reichenbach Schannenbach Staffel Wurzelbach Leidersbach, Leidersbach Ebersbach Roßbach Volkersbrunn Lettweiler, Lettweiler Leun, Leun Biskirchen Bissenberg Braunfels Lahn Bf Stockhausen Lich, Lich Arnsburg Bettenhausen Birklar Eberstadt Langsdorf Muschenheim Nieder-Bessingen Ober-Bessingen Liederbach Liederbach Süd Bf Niederhofheim Oberliederbach Sindlinger Weg Limbach (bei Kirn), Limbach (bei Kirn) Limburg a.d.Lahn, Limburg a.d.Lahn Ahlbach Dietkirchen Eschhofen Lindenholzhausen Linter 5536 5536 5536 0550 0550 0560 0560 0550 0560 0550 *4810 *4701 *4810 *4801 *4810 *4810 3501 3584 3584 3571 *6970 3110 *6940 1581 1581 1591 1581 1581 1581 1461 1420 1420 1420 1420 1443 1470 1470 1420 1470 *6970 *9620 *9340 *9340 *9340 *6940 1030 1052 1030 1024 1001 1053 1001 157 Zielnr. 1022 1030 1053 1020 1335 1335 1335 1335 1335 1335 1335 *4530 *4555 *4510 *4530 *4555 *4530 *4530 *4530 *4530 *4555 *4530 *4530 *9510 *9510 *9510 *9510 *6940 5329 5333 5333 5329 5333 1401 1401 1467 1467 1440 1415 1467 1403 1403 6649 6637 6637 6649 *6940 6001 6001 6010 6001 6001 6001 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Offheim Staffel Limeshain Hainchen Himbach Rommelhausen Linden Großen-Linden Leihgestern Lindenfels, Lindenfels Eulsbach Glattbach Kolmbach Ober-Winterkasten Schlierbach Seidenbuch Unter-Winterkasten Winkel Winterkasten Linsengericht Altenhaßlau Eidengesäß Geislitz Großenhausen Lützelhausen Löhnberg Löhnberg (Ort) Niedershausen Obershausen Selters Lohra, Lohra Altenvers An der Bauhecke Damm Kirchvers Nanz-Willershausen Reimershausen Rodenhausen Rollshausen Seelbach Weipoltshausen Lollar, Lollar Odenhausen Ruttershausen Salzböden Löllbach, Löllbach Lonsheim, Lonsheim Lorch, Lorch Espenschied Lorch Bodental Lorchhausen Ransel Wollmerschied Lorsch, Lorsch Lörzweiler, Lörzweiler Ludwigsau Beenhausen Biedebach L–M * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 6001 6008 Ersrode Friedlos Gerterode Hainrode Meckbach Mecklar Niederthalhausen Oberthalhausen Reilos Rohrbach Tann Ludwigshöhe (Rhh), Ludwigshöhe (Rhh) Lützelbach Breitenbrunn Haingrund Lützel-Wiebelsbach Rimhorn Seckmauern Mainaschaff, Mainaschaff Mainhausen Mainflingen Zellhausen Maintal Bischofsheim Dörnigheim Hochstadt Wachenbuchen Mainz Altstadt Bretzenheim Drais Ebersheim Finthen Gonsenheim Hartenberg Münchfeld Hechtsheim Laubenheim Lerchenberg Marienborn Mombach Neustadt Oberstadt Weisenau Zahlbach Mandel, Mandel Manubach, Manubach Marburg Bauerbach Bortshausen Cappel Cyriaxweimar Dagobertshausen Dilschhausen Elnhausen Ginseldorf Gisselberg Haddamshausen 2745 2745 2745 1577 1577 *4538 *4570 *4555 *4555 *4555 *4550 *4555 *4555 *4550 *4555 3152 3154 3154 3170 3170 M 5939 5935 5935 5901 0401 0405 0435 0401 0409 0401 0405 0405 0405 0405 0405 1558 1552 1552 1552 *6940 *6830 6335 6365 6364 6335 6360 6360 *4601 *6860 *8801 *8801 158 Zielnr. *8801 *8808 *8801 *8801 *8801 *8801 *8801 *8801 *8808 *8801 *8801 *6801 4329 4329 4325 4323 4329 *9110 3676 3676 2901 2901 2901 2901 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6920 6990 0546 0555 0501 0588 0540 0540 0540 0546 0588 0588 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Hermershausen Marbach Marburg Kernstadt Michelb Görzhäuser Hof 1 Michelb Görzhäuser Hof 2 Michelb Görzhäuser Weg Michelbach Moischt Ronhausen Schröck Wehrda Wehrshausen Martinstein, Martinstein Meckenbach, Meckenbach Meddersheim, Meddersheim Meisenheim, Meisenheim Mengerskirchen, Mengerskirchen Dillhausen Probbach Waldernbach Winkels Merenberg, Merenberg Allendorf (Merenberg) Barig-Selbenhausen Reichenborn Rückershausen Merxheim, Merxheim Mespelbrunn, Mespelbrunn Hessenthal Messel, Messel Grube Messel Michelstadt, Michelstadt Asselbrunn Eulbach B47 Eulbach Schloß Rehbach Steinbach Steinbuch Stockheim Vielbrunn Weiten-Gesäß Würzberg Miehlen, Miehlen Miltenberg, Miltenberg Berndiel Breitendiel Mainbullau Monbrunn Schippach (Milt.) Wenschdorf Mittelhofen, Mittelhofen Mittenaar Ballersbach Bellersdorf Bicken Offenbach Modautal Allertshofen Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Asbach Brandau Ernsthfn-Waldfriede Ernsthofen Herchenrode Hoxhohl Klein-Bieberau Lützelbach Neunkirchen Neutsch Webern Molsberg, Molsberg Mömbris, Mömbris Brücken Daxberg Dörnsteinbach Gunzenbach Heimbach Hohl Königshofen Mensengesäß Niedersteinbach Rappach (Ufr) Reichenbach Rothengrund Schimborn Strötzbach Mömlingen, Mömlingen Mommenheim (Rhh), Mommenheim (Rhh) Mönchberg, Mönchberg Schmachtenberg Monzingen, Monzingen Mörfelden-Walldorf Mörfelden Walldorf Mörlenbach, Mörlenbach Bettenbach Bonsweiher Geisenbach Groß-Breitenbach Juhöhe Nieder-Mumbach Ober-Mumbach Vöckelsbach Weiher Mossautal Güttersbach Hiltersklingen Hüttenthal Ober-Mossau Unter-Mossau Mücke Atzenhain Bernsfeld Flensungen Groß-Eichen Höckersdorf 0588 0501 0501 0556 0556 0556 0558 0546 0555 0546 0501 0540 *6940 *6940 *6940 *6940 5940 5940 5940 5946 5940 5930 5930 5930 5930 5930 *6940 *9450 *9450 4080 4080 4201 4201 4240 4240 4243 4201 4216 4201 4212 4214 4220 *7510 *9610 *9650 *9610 *9610 *9650 *9650 *9650 *7001 5614 5630 5614 5618 3910 159 Zielnr. 3910 3910 4048 3910 3910 3910 3910 3933 3933 3932 3910 *7201 *9230 *9230 *9130 *9230 *9230 *9230 *9230 *9310 *9230 *9230 *9230 *9230 *9230 *9310 *9230 *9570 *6801 *9580 *9580 *6940 3720 3720 *4850 *4850 *4850 *4850 *4850 *4540 *4850 *4850 *4850 *4850 4235 4235 4235 4230 4230 0901 0901 0909 0920 0920 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle M–O * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Ilsdorf Merlau Merlau-Mücke Bf Nieder-Ohmen Ober-Ohmen Ruppertenrod Sellnrod Wettsaasen Mühlheim a.M., Mühlheim a.M. Borsigstraße Dietesheim Lämmerspiel Rote Warte Rote Warte Ausstieg Mühltal Frankenhausen Ndr-Ramst-Papiermühle Nieder-Beerbach Nieder-Ramstadt Traisa Trautheim Wacker Fabrik Waschenbach Münchhausen, Münchhausen Niederasphe 0901 0901 0909 0901 0920 0920 0920 0901 3630 3671 3630 3630 3671 3671 Oberasphe Simtshausen Wollmar Münchwald, Münchwald Münster, Münster Altheim Münster-Sarmsheim, Münster-Sarmsheim Münzenberg, Münzenberg Gambach Ober-Hörgern Trais Nack, Nack Nackenheim, Nackenheim Nastätten, Nastätten Nauheim, Nauheim Abzweig Trebur Neckarsteinach, Neckarsteinach Neckarhausen Neu-Anspach Anspach Hausen-Arnsbach Hessenpark Rod am Berg Westerfeld Neu-Bamberg, Neu-Bamberg Neuberg Ravolzhausen Rüdigheim Neuental Bischhausen Dorheim 0215 0215 0215 *6920 4138 4138 N Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Gilsa Neuenhain Römersberg Schlierbach Waltersbrück Zimmersrode Neuhof, Neuhof Dorfborn Giesel Hattenhof Hauswurz Kauppen Rommerz Sägewerk Tiefengruben W.-v.-Braun Schule Neu-Isenburg, Neu-Isenburg Gravenbruch Neu-Isb. Waldfriedh. Zeppelinheim Zeppelinheim Bf Neukirchen, Stadt Asterode Christerode Hauptschwenda Nausis Neukirchen Riebelsdorf Rückershausen Seigertshausen Wincherode Neunkirchen, WW Neunkirchen Neunkirchen,Miltenb. Neunkirchen Richelbach Umpfenbach Neustadt (bei Marburg) Mengsberg Momberg Neustadt Speckswinkel Nidda, Nidda Bad Salzhausen Borsdorf Eichelsdorf Fauerbach Geiß-Nidda Harb Kohden Michelnau Ober-Lais Ober-Schmitten Ober-Widdersheim Schwickartshausen Stornfels Ulfa Unter-Schmitten 4065 4049 4065 4065 4065 4065 4075 4065 0215 0215 *6880 2230 2230 2230 2230 *6830 *6860 *7501 3760 3764 4460 4460 5223 5223 5223 5223 5223 *6920 2940 2940 *8410 *8410 160 Zielnr. *8410 *8410 *8410 *8410 *8410 *8410 1920 1947 1930 1950 1942 1942 1910 1946 1934 1946 3510 3510 3524 3510 3570 *8610 *8610 *8610 *8610 *8610 *8610 *8610 *8610 *8610 *7001 *9650 *9650 *9650 0322 0322 0318 0322 2324 2324 2320 2340 2308 2324 2324 2324 2324 2308 2340 2320 2308 2350 2350 2340 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Unter-Widdersheim Wallernhausen Niddatal Assenheim Bönstadt Ilbenstadt Kaichen Nidderau Eichen Erbstadt Heldenbergen Ostheim Windecken Niederaula, Niederaula Hattenbach Hilperhausen Kerspenhausen Kleba Mengshausen Niederjossa Roßbach Solms Niederdorfelden, Niederdorfelden Niederhausen (Nahe), Niederhausen (Nahe) Niederheimbach, Niederheimbach Nieder-Hilbersheim, Nieder-Hilbersheim Niedernberg, Niedernberg Niedernhausen, Niedernhausen Engenhahn Königshofen Niederseelbach Oberjosbach Oberseelbach Nieder-Olm, Nieder-Olm Nieder-Wiesen, Nieder-Wiesen Nierstein, Nierstein Schwabsburg Norheim, Norheim Nußbaum, Nußbaum Nüsttal Gotthards Haselstein Hofaschenbach Mittelaschenbach Morles Oberaschenbach Rimmels Silges Oberaula, Oberaula Friedigerode Hausen Ibra Olberode Wahlshausen O Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Oberdiebach, Oberdiebach Rheindiebach Obererbach, Obererbach Oberhausen (Nahe), Oberhausen (Nahe) Oberhausen bei Kirn, Oberhausen bei Kirn Oberheimbach b. Bingen, Oberheimbach b. Bingen Ober-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim Ober-Mörlen, Ober-Mörlen Langenhain-Ziegenbrg Obernburg, Obernburg Eisenbach Ober-Olm, Ober-Olm Ober-Ramstadt, Ober-Ramstadt Modau Modau-Waldfriede Rohrbach Wembach-Hahn Oberrod, Oberrod Oberstreit, Oberstreit Obertshausen, Obertshausen Hausen Oberursel (Ts.), Oberursel (Ts.) Bommersheim Hohemark Oberstedten Stierstadt Weißk./Steinbach Bf. Weißkirchen Ockenheim, Ockenheim Odernheim am Glan, Odernheim am Glan Oestrich-Winkel Hallgarten Mittelheim Oestrich Winkel Offenbach August-Bebel-Ring Bieber Bürgel Gasthaus Wildhof Goethering Kaiserlei Lauterborn Offenbach Stadtgrenze Senefelderallee Stadt Rosenhöhe Rumpenheim Tempelsee Waldheim Oppenheim, Oppenheim 2320 2324 2635 2635 2651 2655 2952 2934 2925 2925 2925 *8740 *8740 *8740 *8740 *8740 *8740 *8740 *8740 *8740 2915 *6940 *6990 *6880 *9560 6475 6475 6475 6475 6475 6491 *6855 *6830 *6810 *6810 *6920 *6940 1640 1639 1649 1635 1649 1635 1648 1648 *8640 *8640 *8640 *8640 *8640 *8640 161 Zielnr. *6990 *6990 *7201 *6940 *6940 *6990 *6880 2515 2515 *9550 *9550 *6855 4072 4072 4048 4072 4072 *7001 *6940 3690 3690 5126 5126 5126 5126 5126 5177 5126 *6880 *6940 6301 6301 6301 6301 3675 3601 3601 3674 3670 3670 3601 3675 3695 3601 3601 3601 3601 3601 *6810 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Ortenberg, Ortenberg Bergheim Bleichenbach Eckartsborn Effolderbach Effolderbach-Bahnhof Gelnhaar Lißberg Selters Usenborn Wippenbach Ottrau, Ottrau Görzhain Immichenhain Kleinropperhausen Schorbach Weißenborn Otzberg Habitzheim Hering Lengfeld Nieder-Klingen Ober Klingen Ober-Nauses Otzweiler, Otzweiler Partenheim, Partenheim Petersberg, Petersberg Almendorf Böckels Fulda Bastheimstraße Götzenhof Marbach Margretenhaun Melzdorf Rex Steinau Steinhaus Stettiner Str. Stöckels Pfaffen-Schwabenheim, Pfaffen-Schwabenheim Pfungstadt, Pfungstadt Eich Eschollbrücken Hahn Ostendstraße Philippsthal (Werra), Philippsthal (Werra) Gethsemane Harnrode Heimboldshausen Röhrigshof Unterneurode Pleitersheim, Pleitersheim Pohlheim Dorf-Güll Garbenteich Grüningen P O–S * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 2732 2732 2732 2732 2732 2740 2737 2739 2732 2737 2732 *8630 *8630 *8630 *8630 *8630 *8630 Hausen Holzheim Watzenborn-Steinberg Poppenhausen Abtsroda Gackenhof Poppenhsn (Wasserk.) Rodholz Steinw.Leimbachshof Steinw.Remerz Steinw.Grabenhöfchen Steinwand Rabenau Allertshausen Geilshausen Kesselbach Londorf Odenhausen Rüddingshausen Ranstadt, Ranstadt Bellmuth Bobenhausen Dauernheim Ober-Mockstadt Rasdorf, Rasdorf Grüsselbach Setzelbach Raumbach, Raumbach Raunheim, Raunheim Rauschenberg, Rauschenberg Albshausen Bracht Ernsthausen Josbach Schwabendorf Wolfskaute Reckenroth, Reckenroth Rehbach b. Sobernheim, Rehbach b. Sobernheim Rehborn, Rehborn Reichelshm (Wetterau), Reichelshm (Wetterau) Beienheim Blofeld Dorn-Assenheim Heuchelheim Weckesheim Reichelshm. (Odw.), Reichelshm. (Odw.) Beerfurth Bockenrod Eberbach Erzbach Frohnhofen Gersprenz Gumpen Klein-Gumpen Laudenau R 4115 4115 4115 4115 4115 4115 *6940 *6877 2078 2035 2064 2055 2065 2065 2035 2035 2035 2065 2065 2001 2035 *6901 4050 4050 4050 4050 4057 *8940 *8940 *8940 *8940 *8940 *8940 *6920 1575 1571 1575 162 Zielnr. 1571 1575 1571 1803 1801 1801 1801 1801 1801 1849 1820 1434 1434 1434 1434 1434 1442 2315 2315 2315 2315 2307 1630 1628 1627 *6940 3750 0230 0222 0227 0230 0224 0230 0230 *7415 *6940 *6940 2540 2540 2550 2540 2540 2540 4368 4358 4368 4368 4374 4368 4358 4368 4368 4368 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Ober-Kainsb. Spreng Ober-Kainsbach Ober-Ostern Rohrbach Unter-Ostern Reiffelbach, Reiffelbach Reinheim, Reinheim Georgenhausen Spachbrücken Überau Zeilhard Reiskirchen, Reiskirchen Bersrod Burkhardsfelden Ettingshausen Hattenrod Lindenstruth Saasen Winnerod Rennerod, Rennerod Riedstadt Crumst Bruchackerhof Crumstadt Erfelden Goddelau Leeheim Wolfskehlen Rimbach (Odenwald) Albersbach Lauten-Weschnitz Mitlechtern Rimbach Unter-Mengelbach Zotzenbach Rockenberg, Rockenberg Oppershofen Rodenbach Niederrodenbach Oberrodenbach Rödermark Messenhausen Ober-Roden Urberach Waldacker Rodgau Dudenhofen Hainhausen Jügesheim Nieder-Roden Weiskirchen Tannenm¸hle Röllbach, Röllbach Schmachtenberg Romrod, Romrod Nieder-Breidenbach Ober-Breidenbach Strebendorf Zell Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Ronneburg Altwiedermus Hüttengesäß Neuwiedermus Rosbach v.d.Höhe Nieder-Rosbach Ober-Rosbach Rodheim v.d.Höhe Rosenthal, Stadt Roda Rosenthal Willershausen Roßdorf, Roßdorf Gundernhausen Rotenburg (Fulda), Rotenburg (Fulda) Atzelrode Braach Dankerode Erkshausen Lispenhausen Mündershausen Schwarzenhasel Seifertshausen Roth b. Stromberg, Roth b. Stromberg Rothenberg, Rothenberg Finkenbach Hinterbach Kortelshütte Ober-Hainbrunn Raubach Rothenbuch, Rothenbuch Lichtenau Roxheim (Kr KH), Roxheim (Kr KH) Rüdenau, Rüdenau Rüdesheim (Nahe), Rüdesheim (Nahe) Rüdesheim a.Rh. Assmannshausen Aulhausen Presberg Rüdesheim am Rhein Rümmelsheim, Rümmelsheim Runkel, Runkel Arfurt Arfurt Bahnhof Dehrn Ennerich Eschenau Hofen Schadeck Steeden Wirbelau Rüsselsheim, Rüsselsheim Bauschheim 4367 4358 4374 4374 4374 *6940 4158 4158 4158 4158 4158 1563 1563 1563 1586 1563 1563 1563 1563 *7001 3814 3801 3801 3801 3801 3801 *4540 *4540 *4540 *4540 *4850 *4850 2237 2237 3065 3065 3560 3565 3560 3560 3640 3640 3640 3640 3640 3694 *9580 *9580 0833 0833 0833 0833 0833 163 Zielnr. 3115 3164 3115 2625 2625 2650 *8130 *8130 *8130 4076 4076 *8830 *8830 *8830 *8830 *8830 *8830 *8830 *8830 *8830 *6970 4420 4420 4420 4420 4420 4420 *9440 *9440 *6920 *9620 *6920 6325 6325 6362 6325 *6970 6020 6020 6012 6020 6020 6020 6020 6020 6020 6020 3730 3730 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Haßloch Königstädten Sailauf, Sailauf Eichenberg Weiberhöfe Salz (Westerwald) Salz Sauerthal, Sauerthal Saulheim, Saulheim Schaafheim, Schaafheim Mosbach Radheim Schlierbach Schenklengsfeld, Schenklengsfeld Dinkelrode Erdmannrode Hilmes Konrode Lampertsfeld Landershausen Malkomes Oberlengsfeld Schenksolz Unterweisenborn Wehrshausen Wippershain Wüstfeld Schlangenbad, Schlangenbad Bärstadt Georgenborn Hausen v.d. Höhe Niedergladbach Obergladbach Wambach Schlitz, Schlitz Bernshausen Fraurombach Hartershausen Hemmen Hutzdorf Nieder-Stoll Ober-Wegfurth Pfordt Queck Rimbach Sandlofs Üllershausen Unter-Schwarz Unter-Wegfurth Ützhausen Willofs Schloßböckelheim, Schloßböckelheim Schlüchtern, Schlüchtern Ahlersbach Breitenbach Elm Gundhelm S R–S * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 3730 3730 *9340 *9340 *9340 Herolz Hohenzell Hutten Klosterh. Drasenberg Klosterhöfe Kressenbach Niederzell Vollmerz Wallroth Schmitten, Schmitten Arnoldshain Arnoldsh-Sandplacken Brombach Dorfweil Hunoldstal Niederreifenberg Oberreifenberg Seelenberg Treisberg Schmittweiler, Schmittweiler Schneeberg, Schneeberg Hambrunn Zittenfelden Schöffengrund Laufdorf Niederquembach Niederwetz Oberquembach Oberwetz Schwalbach Schöllkrippen, Schöllkrippen Hofstädten Schneppenbach Schöneberg, Schöneberg Schöneck Büdesheim Kilianstädten Oberdorfelden Schornsheim, Schornsheim Schotten, Schotten Betzenrod Betzenrod B 276 Breungeshain Burkhards Busenborn Eichelsachsen Einartshausen Eschenrod Götzen Hoherodskopf Jugendherberge Parkplatz Heide Zum Taufstein Kaulstoß Michelbach Rainrod Rudingshain *7201 6365 *6850 4153 4153 4153 4153 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 *8901 6445 6445 6445 6493 6359 6493 6445 1101 1132 1113 1133 1133 1101 1132 1110 1101 1113 1113 1113 1133 1110 1110 1132 1117 *6940 3450 3445 3401 3445 3410 164 Zielnr. 3445 3448 3410 3465 3401 3401 3401 3410 3401 5233 5233 5260 5233 5233 5233 5260 5260 5233 5233 *6940 *9670 *9670 *9670 5314 5308 5310 5310 5310 5314 *9310 *9310 *9310 *6920 2920 2950 2949 *6850 1301 1360 1354 1315 1355 1315 1315 1308 1315 1359 1306 1306 1306 1306 1355 1315 1301 1312 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Sichenhausen Wingershausen Schrecksbach, Schrecksbach Holzburg Röllshausen Salmshausen Schönberg Trockenbach Schwabenheim (Selz), Schwabenheim (Selz) Schwalbach a. Ts., Schwalbach a. Ts. Schwalmstadt, Stadt Allendorf Ascherode Dittershausen Florshain Frankenhain Michelsberg Niedergrenzebach Rommershausen Rörshain Treysa Truzhain Wiera Ziegenhain Schwalmtal Brauerschwend Hergersdorf Hopfgarten Ober-Sorg Rainrod Renzendorf Storndorf Unter-Sorg Vadenrod Schwarzerden, Schwarzerden Schweinschied, Schweinschied Schweppenhausen, Schweppenhausen Seck, Seck Seeheim-Jugenheim Balkhausen Jugenheim Malchen Ober-Beerbach Seeheim Steigerts Stettbach Seesbach, Seesbach Seibersbach, Seibersbach Seligenstadt, Seligenstadt Froschhausen Klein-Welzheim Selters (Ts.) Eisenbach Haintchen Münster Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Niederselters Selzen, Selzen Sensbachtal Hebstahl Ober-Sensbach Unter-Sensbach U-Sensb. Haus Obena. Siefersheim, Siefersheim Siegbach Eisemroth Oberndorf Tringenstein Übernthal Wallenfels Simmertal, Simmertal Sinn, Sinn Edingen Fleisbach Sinntal Altengronau Breunings Jossa Mottgers Neuengronau Oberzell Sannerz Schwarzenfels Sterbfritz Weichersbach Weiperz Züntersbach Solms Albshausen Burgsolms Niederbiel Oberbiel Oberndorf Sommerkahl, Sommerkahl Vormwald Sommerloch, Sommerloch Sonnschied, Sonnschied Sörgenloch, Sörgenloch Spabrücken, Spabrücken Spall, Spall Spiesheim, Spiesheim Sponheim, Sponheim Sprendlingen (Rhh), Sprendlingen (Rhh) St. Johann (Rhh), St. Johann (Rhh) St. Katharinen, St. Katharinen Stadecken-Elsheim, Stadecken-Elsheim Stadtallendorf, Stadtallendorf Erksdorf Hatzbach Niederklein 1355 1315 *8601 *8601 *8601 *8601 *8601 *8601 *6877 6650 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 *8310 0837 0837 0837 0837 0837 0837 0848 0837 0848 *6940 *6940 *6970 *7001 3901 3901 3901 3901 3901 3901 3901 *6940 *6970 3685 3679 3672 6144 6125 6125 165 Zielnr. 6135 *6801 4430 4427 4430 4427 *6830 5622 5625 5625 5618 5625 *6940 5720 5720 5720 3460 3420 3460 3420 3420 3458 3463 3420 3462 3420 3463 3458 5316 5316 5325 5325 5316 *9310 *9310 *6920 *6940 *6855 *6920 *6920 *6830 *6940 *6901 *6901 *6920 *6877 0301 0301 0310 0301 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Schweinsberg Wolferode Stadtprozelten, Stadtprozelten Neuenbuch Staudernheim, Staudernheim Staufenberg, Staufenberg Daubringen Mainzlar Treis a.d.Lumda Steffenberg Niedereisenhausen Niederhörlen Obereisenhausen Oberhörlen Quotshausen Steinperf Steinau a.d.Str., Steinau a.d.Str. Bellings Erlebnispark Thalhof Hintersteinau Marborn Marjoß Neustall Rabenstein Rebsdorf Sarrod Seidenroth Ulmbach Ürzell Stein-Bockenheim, Stein-Bockenheim Steinbach (Ts.), Steinbach (Ts.) Steinefrenz, Steinefrenz Stockstadt a. Rh., Stockstadt a. Rh. Stockstadt/Main, Stockstadt/Main Stromberg, Stromberg Sulzbach (Miltenb.), Sulzbach (Miltenb.) Dornau Soden (Miltenb.) Sulzbach (Ts.), Sulzbach (Ts.) Main Taunus Zentrum Sulzheim, Sulzheim Tann (Rhön), Tann (Rhön) Günthers Habel Hundsbach Lahrbach Neuschwambach Neuschwambach-Aura Neuswarts Schlitzenhausen Theobaldshof Wendershausen Taunusstein Bleidenstadt Hahn T S–W * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 0314 0310 *9010 *9020 *6940 1556 1556 1556 1556 0147 0147 0147 0147 0147 0147 3433 3433 3457 3447 3456 3430 3438 3438 3438 3455 3433 3438 3438 Hambach Neuhof Niederlibbach Orlen Seitzenhahn Watzhahn Wehen Wingsbach Tiefenthal, Tiefenthal Traisen, Traisen Trebur, Trebur Astheim Geinsheim Hessenaue Trechtingshausen, Trechtingshausen Udenheim, Udenheim Uelversheim, Uelversheim Ulrichstein, Ulrichstein Bobenhausen II Feldkrücken Helpershain Kölzenhain Ober-Seibertenrod Rebgeshain Unter-Seibertenrod Wohnfeld Undenheim, Undenheim Usingen, Usingen Eschbach Kransberg Merzhausen Michelbach Wernborn Wilhelmsdorf Vendersheim, Vendersheim Viernheim, Viernheim Villmar, Villmar Aumenau Falkenbach Langhecke Seelbach Villmar-Bahnhof Weyer Volxheim, Volxheim Wabern, Wabern Falkenberg Harle Hebel Niedermöllrich Rockshausen Udenborn Unshausen Uttershausen Zennern Wächtersbach, Wächtersbach Aufenau Hesseldorf U *6830 5136 *7201 3815 *9170 *6970 *9510 *9510 *9510 6637 6637 *6850 1710 1750 1713 1713 1713 1713 1757 1750 1750 1750 1713 V W 6422 6422 166 Zielnr. 6488 6485 6488 6488 6422 6422 6422 6422 *6920 *6920 3765 3765 3765 3765 *6990 *6850 *6820 1325 1325 1357 1361 1357 1325 1357 1325 1325 *6801 5206 5206 5206 5206 5206 5206 5206 *6850 *4810 6030 6030 6030 6030 6030 6080 6081 *6920 *8501 *8501 *8501 *8501 *8501 *8501 *8501 *8501 *8501 *8501 3222 3226 3226 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Leisenwald Neudorf Waldensberg Weilers Wittgenborn Wackernheim, Wackernheim Waldalgesheim, Waldalgesheim Genheim Waldaschaff, Waldaschaff Waldböckelheim, Waldböckelheim Waldbrunn (Westerw.) Ellar Fussingen Hausen Hintermeilingen Lahr Waldems Bermbach Esch Niederems Reichenbach Steinfischbach Wüstems Waldlaubersheim, Waldlaubersheim Wald-Michelbach, Wald-Michelbach Affolterbach Aschbach Flockenbusch Kreidach Ober-Mengelbach Ober-Schönmattenwag Siedelsbrunn Stallenkandel Unter-Schönmattenwag Unter-Wald-Michelbach Waldmühlen, Waldmühlen Waldsolms Brandoberndorf Griedelbach Hasselborn Kraftsolms Kröffelbach Weiperfelden Wallertheim, Wallertheim Wallhausen, Wallhausen Wallmerod, Wallmerod Walluf Niederwalluf Oberwalluf Warmsroth, Warmsroth Wartenberg Angersbach Landenhausen Wehrheim, Wehrheim Friedrichsthal Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Obernhain Pfaffenwiesbach Weibersbrunn, Weibersbrunn Weilbach, Weilbach Gönz Ohrenbach Weckbach Wiesenthal Weilburg, Weilburg Ahausen Bermbach Drommershausen Gaudernbach Hasselbach Hirschhausen Kirschhofen Kubach Odersbach Waldhausen Weiler b. Bingen, Weiler b. Bingen Weiler b. Monzingen, Weiler b. Monzingen Weilmünster, Weilmünster Aulenhausen Dietenhausen Ernsthausen Essershausen Laimbach Langenbach Laubuseschbach Lützendorf Möttau Rohnstadt Wolfenhausen Weilrod Altweilnau Cratzenbach Emmershausen Finsternthal Gemünden Hasselbach Mauloff Neuweilnau Niederlauken Oberlauken Riedelbach Rod a.d.Weil Winden Weimar Allna Argenstein Kehna Nesselbrunn Niederwalgern Niederweimar Oberweimar Roth 3212 3226 3248 3226 3247 6579 *6970 *6970 *9440 *6940 6070 6070 6070 6070 6070 6242 6242 6225 6225 6225 6225 *6970 *4850 *4870 *4850 *4850 *4850 *4850 *4850 *4850 *4850 *4850 *4850 *7001 5320 5320 5320 5310 5320 5336 *6830 *6920 *7201 6570 6570 *6970 1032 1036 5201 5201 167 Zielnr. 5201 5201 *9440 *9610 *9610 *9690 *9610 *9690 5901 5901 5901 5901 5901 5901 5901 5901 5901 5901 5901 *6970 *6940 5920 5920 5920 5920 5920 5920 5920 5920 5920 5920 5920 5920 5242 5242 5242 5242 5242 5255 5242 5242 5242 5242 5242 5242 5242 0579 0571 0579 0430 0571 0578 0571 0571 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Stedebach Weiershausen Wenkbach Wolfshausen Weinbach, Weinbach Blessenbach Edelsberg Elkerhausen Freienfels Fürfurt Fürfurt-Bahnhof Gräveneck Gräveneck-Brücke Weinheim, Weinheim Hohensachsen Lützelsachsen Oberflockenbach Ritschweiher Sulzbach Wünschmichelbach Weinolsheim, Weinolsheim Weinsheim (Kr KH), Weinsheim (Kr KH) Weitersborn, Weitersborn Weiterstadt, Weiterstadt Braunshardt Gräfenhausen Riedbahn Schneppenhausen Wixhsn-Hessenwaldsch Welgesheim, Welgesheim Wendelsheim, Wendelsheim Weroth, Weroth Westerngrund Huckelheim Oberwestern Unterwestern Westernohe, Westernohe Wettenberg Krofdorf-Gleiberg Launsbach Wißmar Wetter, Wetter Amönau Mellnau Niederwetter Oberndorf Oberrosphe Todenhausen Treisbach Unterrosphe Warzenbach Wetzlar, Wetzlar Blasbach Dutenhofen Garbenheim Hermannstein Münchholzhausen W–Z * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 70 bis 79 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. 0571 0579 0571 0571 5914 5914 5914 5914 5914 5914 5919 5914 5918 *4830 *4830 *4830 *4850 *4830 *4830 *4830 *6820 Nauborn Naunheim Steindorf Wiesbaden Amöneburg Auringen Biebrich Bierstadt Breckenheim Delkenheim Dotzheim Eiserne Hand Erbenheim Frauenstein Heßloch Igstadt Kastel Klarenthal Kloppenheim Kostheim Medenbach Naurod Nordenstadt Platte Rambach Schierstein Sonnenberg Stadt Wilhelm-Kempf-Haus Wiesen, Wiesen Willingshausen, Willingshausen Gungelshausen Leimbach Loshausen Merzhausen Ransbach Steina Wasenberg Zella Windesheim, Windesheim Winterbach (Soonwald) Winterbach (Kr KH) Winterburg, Winterburg Wintersheim, Wintersheim Wohratal Halsdorf Hertingshausen Langendorf Wohra Wölfersheim, Wölfersheim Berstadt Melbach Södel Wohnbach Wolfsheim, Wolfsheim Wöllstadt Nieder-Wöllstadt Ober-Wöllstadt *6920 *6940 4060 4060 4060 4060 4060 4044 *6901 *6830 *7201 *9310 *9310 *9310 *7001 1548 1548 1548 0201 0201 0211 0201 0208 0211 0201 0208 0211 0208 5501 5530 5533 5501 5501 5533 168 Zielnr. 5501 5501 5501 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6577 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6500 6574 6500 6577 6500 6500 6500 6500 6576 *9350 *8330 *8330 *8330 *8330 *8330 *8330 *8330 *8330 *8330 *6970 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Wöllstein, Wöllstein Wonsheim, Wonsheim Worms, Worms Herrnsheim Hochheim/Rhein Horchheim Karl-Marx-Siedlung Leiselsheim Neuhausen Pfiffligheim Weinsheim Wiesoppenheim Wörrstadt, Wörrstadt Rommersheim (Rhh) Wörth, Wörth Zornheim, Zornheim Zotzenheim, Zotzenheim Zwingenberg, Zwingenberg Rodau Z Zielnr. *6830 *6830 *6701 *6701 *6701 *6701 *6701 *6701 *6701 *6701 *6701 *6701 *6850 *6850 *9530 6575 *6901 *4510 *4510 *6940 *6940 *6820 0235 0235 0235 0235 2301 2306 2301 2301 2306 *6850 2630 2630 169 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II Antritt der Fahrt Befbed § 6 (3) . . . . . . . . . . . . . AST, s. Anrufsammeltaxenverkehr Tarbest. A. 3.3.1 e) . . . . . . . . . . Auf- oder abspringen Befbed § 3 (2) 4. . . . . . . . . . . . Aufpreiskarte der DB AG Tarbest A. 3.4.1 j) . . . . . . . . . . . Tarbest B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . . Ausbildungstarif, Berechtigung zum Tarbest A. 3.4.4 . . . . . . . . . . . . Ausschluss von Personen Befbed § 2 . . . . . . . . . . . . . . . Austauschschüler Tarbest A. 3.4.4b) . . . . . . . . . . . Auszubildende, Definition Tarbest A. 3.4.4 b). . . . . . . . . . . 1 1. Klasse Tarbest A. 3.2 . . . . . . . . . . . . . . 57 2 2. Klasse Tarbest A. 3.2 . . . . . . . . . . . . . . 57 6 65-plus-Jahreskarten Tarbest A. 3.4.1a) . . . . . . . . . . . 61 65-plus-Monatskarten Tarbest A. 3.4.1b) . . . . . . . . . . . 61 9 9-Uhr-Jahreskarten Tarbest A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . 61 9-Uhr-Monatskarten Tarbest A. 3.4.1 b) . . . . . . . . . . 61 ABCED 45 59 41 64 70 64 40 65 65 B BahnCard Tarbest. D 1.3 . . . . . . . . . . . . . . 74 Beamtenanwärter/-innen Tarbest. A. 3.4.4b) gg) . . . . . . . 68 Beanstandungen der Fahrkarte durch Fahrgast Befbed § 5 (6) . . . . . . . . . . . . . 44 Beaufsichtigung von Kindern Befbed § 3 (4) . . . . . . . . . . . . . 42 Beeinträchtigung der Benutzbarkeit Befbed § 3 (2) 6. . . . . . . . . . . . 41 Beendigung der Fahrt Befbed § 6 (3) . . . . . . . . . . . . . 45 Beförderung, Ausschluss Befbed § 3 (5) . . . . . . . . . . . . . 42 Begleitpersonen von Schwerbehinderten Tarbest. A. 4. . . . . . . . . . . . . . . 67 Berechtigungsnachweis Tarbest. A.3.4.1d) . . . . . . . . . . . 62 Tarbest. A.3.4.4a) . . . . . . . . . . . 65 Berechtigungsnachweis, Vorzeigen von Befbed § 7 (2) . . . . . . . . . . . . . 46 Berufsausbildungsverhältnis Tarbest A. 3.4.4b) dd) . . . . . . . . 65 A A0- und A-Tarifgebiete Tarbest A. 3.2.5. . . . . . . . . . . . . 58 alkoholische Getränke Befbed § 2 (1) 1. . . . . . . . . . . . 40 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . . 40 Altersnachweis oder Bescheinigung Tarbest. A. 3.4.4c) . . . . . . . . . . 66 Anerkennen der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Befbed § 1 (3) . . . . . . . . . . . . . 40 Anerkennung der BahnCard im RMV Tarbest. D.1.3 . . . . . . . . . . . . . . 74 Anmiet- und Parkplatzpendelverkehre Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56 Anrufsammeltaxenverkehr Tarbest. A. 3.3.1 e) . . . . . . . . . . 59 Anschlussfahrkarte zur Zeitkarte Befbed § 6 (7) . . . . . . . . . . . . . 46 Anschlussfahrkarten zur Zeitkarte Tarbest A. 3.3.1g) . . . . . . . . . . . 60 Ansteckende Krankheiten Befbed § 2 (1) 2. . . . . . . . . . . . 40 170 Berufsschul-Ausweis Tarbest A. 3.4.4e) . . . . . . . . . . . Berufsvorbereitungslehrgang Tarbest A. 3.4.4b) ee) . . . . . . . . Beschädigung, Fahrzeuge, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen Befbed § 3 (2) 10. . . . . . . . . . . Beschränkung im Übergang Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . . Beschwerdestelle Befbed § 3 (8) . . . . . . . . . . . . . Besetzt bezeichnetes Fahrzeug Befbed § 3 (2) 5. . . . . . . . . . . . Besondere Beförderungsbedingungen Befbed § 1 (2) . . . . . . . . . . . . . Betäubungsmittel, Befbed § 3 (2) 8. . . . . . . . . . . . Betriebsschluss, Nachtlinien Befbed § 6 (5) . . . . . . . . . . . . . Betriebstage Befbed § 6 (5) . . . . . . . . . . . . . Betteln Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . . Blindenführhunde Befbed § 11 (3) . . . . . . . . . . . . Bundesausbildungs förderungsgesetz, Tarbest A. 3.4.4 b) bb) . . . . . . . Bundesfreiwilligendienst Tarbest A. 3.4.4b) hh) . . . . . . . . Bundespolizei, Beamten/Beamtinnen der Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . . C Chipkarte Tarbest. A. 3.2.3 . . . . . . . . . . . . Tarbest. A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . Tarbest. E. 2. . . . . . . . . . . . . . . Citybus Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . CityTicket Tarbest. D. 1.4 . . . . . . . . . . . . . CleverCard/CleverCard kreisweit Tarbest. A. 3.4.4 . . . . . . . . . . . . CleverCard-(kreisweit-)Ausweis Tarbest. A. 3.4.4 a) . . . . . . . . . . 65 66 D Darstellungen Befbed § 3 (2) 14 . . . . . . . . . . . 41 DB AG Produkte Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56 66 41 E Ebbelwei-Express Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56 Eigenmächtiges Öffnen der Türen Befbed § 3 (2) 2. . . . . . . . . . . . 41 Einbezogene Linie Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . . 40 Eintrag der Kundenkartennummer Befbed § 6 (4) . . . . . . . . . . . . . 45 Einzelfahrkartenverkauf Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . 43 Einzelfahrkarten, sofortiger Fahrtantritt Tarbest A. 3.3.2 a) . . . . . . . . . . 60 Einzelfahrkarten, Übertragbarkeit Tarbest A. 3.3.2 b) . . . . . . . . . . 60 Einzelzuschlag Tarbest A. 3.3.1 d). . . . . . . . . . . 59 Eisenbahn Verkehrsordnung Befbed § 1(1) . . . . . . . . . . . . . . 40 Elektronische Geräte Befbed § 3 (2) 12. . . . . . . . . . . 41 Entgeltliche Beförderung Tarbest. A. 3. . . . . . . . . . . . . . . 56 Entschädigung im Eisenbahnverkehr Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51 Erhöhtes Beförderungsentgelt Befbed § 8 . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Erhöhtes Beförderungsentgelt, Zahlungsaufforderung Befbed § 8 (4) . . . . . . . . . . . . . 47 Ermäßigung für Sonderangebote Tarbest. B.1.1 . . . . . . . . . . . . . . 68 Ermittlung der Zeitkartenpreise Tarbest. A. 3.4.3 . . . . . . . . . . . . 64 Ersatzansprüche Befbed § 14 . . . . . . . . . . . . . . . 51 40 42 41 40 41 46 45 41 50 65 66 68 57 61 76 56 74 64 171 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II Fahrtantritt, sofortiger Tarbest A. 3.3.2 a) . . . . . . . . . . 60 Fahrtunterbrechungen, Ausschluss Tarbest A. 3.3.2 c) . . . . . . . . . . 60 Fernsehgeräte Befbed § 3 (2) 11. . . . . . . . . . . 41 Fernverkehrs-Ergänzungskarten Tarbest A. 3.4.1 k) . . . . . . . . . . 64 FirmenCard Tarbest E. 4 . . . . . . . . . . . . . . . 77 Freiwilliges ökologisches Jahr Tarbest A. 3.4.4b) hh) . . . . . . . . 66 Freiwilliges soziales Jahr Tarbest A. 3.4.4b) hh) . . . . . . . . 66 Fundsachen Befbed § 12 . . . . . . . . . . . . . . . 50 Erstattung von Beförderungsentgelt Befbed § 9 . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Erstattungen im Eisenbahnverkehr Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51 Erstattung von Jahreskarten Befbed § 9 (6) . . . . . . . . . . . . . 49 Erstattung von Tageskarten und Gruppentageskarten Befbed § 9 (2) . . . . . . . . . . . . . 48 Erstattung von Wochen- oder Monatskarten Befbed § 9 (4), (5) . . . . . . . . . . . 48 Erstattung, Ausschluss der Befbed § 9 (8) . . . . . . . . . . . . . 49 Erstattung, Bearbeitungsentgelt Befbed § 9 (11) . . . . . . . . . . . . 49 Esswaren Befbed § 3 (2) 9. . . . . . . . . . . . 41 eTicket RheinMain Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . 43 Tarbest A. 3.2.3 . . . . . . . . . . . . 57 Tarbest A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . 61 Euro Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 42 G Gastschüler Tarbest A. 3.4.4 b). . . . . . . . . . . 65 gefährliche Gegenstände Befbed § 10 (3) . . . . . . . . . . . . 50 gefährliche Stoffe Befbed § 10 (3) . . . . . . . . . . . . 50 Geltungsbereich (der Fahrkarten) Befbed § 5 (2) . . . . . . . . . . . . . 43 Geltungsbereich, der Tarifbestimmungen Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56 Geltungsbereich, der Beförderungsbedingungen Befbed § 1 . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Genehmigungsbehörde Tarbest B. 1. . . . . . . . . . . . . . . . 68 Gerichtsstand Befbed § 16 . . . . . . . . . . . . . . . 55 gewerbliche Weitergabe von Fahrkarten Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43 gewerblicher Ankauf von Fahrkarten Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43 Großgruppenreisen Tarbest. B. 1.2 . . . . . . . . . . . . . 69 Großkundenrabatte Tarbest. B. 1.3.1 . . . . . . . . . . . . 69 Grundregeln der Fahrpreisermittlung Tarbest. A. 3.2.6 . . . . . . . . . . . . 58 F Fahrgastbefragungen Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . . 45 Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte Befbed § 2 (3) 2. . . . . . . . . . . . 40 Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51 Fahrkartensortiment Tarbest A. 3.2.1 . . . . . . . . . . . . 57 Fahrpreisentschädigungen im Eisenbahnverkehr Befbed § 15 . . . . . . . . . . . . . . . 51 Fahrpreisermäßigungen Tarbest B. 1. . . . . . . . . . . . . . . . 68 Fahrpreisermittlung, Grundregeln Tarbest. A. 3.2.6 . . . . . . . . . . . . 58 Fahrräder Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . . 50 Fahrräder, Fahren mit Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . . 41 Fahrräder, zusammengeklappt Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . . 50 172 ABCED Gruppentageskarten Tarbest A. 3.4.1 f) . . . . . . . . . . . Gültigkeit der Fahrkarten Befbed § 6 . . . . . . . . . . . . . . . . Gültigkeit des SemesterTickets Tarbest. B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . . Gültigkeitsumfang und Fahrpreise Tarbest. A. 3.3.2 . . . . . . . . . . . . Gültigkeitsumfang von Zeitkarten Tarbest A. 3.4.2 . . . . . . . . . . . . H Haftung Befbed § 13 . . . . . . . . . . . . . . . Handgepäck Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . . Hauptschul- oder Realschulabschlusses, nachträglicher Erwerb Tarbest A. 3.4.4b) cc) . . . . . . . . Hessenticket Tarbest A. 3.4.1 g) . . . . . . . . . . Hunde Befbed § 11 (2) . . . . . . . . . . . . Hunde, Blindenführhunde Befbed § 11 (3) . . . . . . . . . . . . K Kinder von 6 bis 14 Jahren Tarbest. A. 3.3.1 . . . . . . . . . . . . Kinderwagen Befbed § 10 (2) . . . . . . . . . . . . KombiTickets Tarbest. B. 1 . . . . . . . . . . . . . . . Kontrolle eTicket Tarbest. A. 3.2.4 . . . . . . . . . . . . Kopien, von Fahrkarten Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . Kundenkarte Tarbest. A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . . Kundenkartennummer Tarbest A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . . Kurzstreckenfahrkarten Tarbest. A. 3.3.1 c) . . . . . . . . . . 63 44 70 60 64 51 50 50 68 58 42 62 62 59 L Lehre Tarbest A. 3.4.4b) dd) . . . . . . . . 65 Leinenzwang für Hunde Befbed § 11 (2) . . . . . . . . . . . . 50 65 63 50 M Mainz, s. VMW Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . . Maulkorb Befbed § 11 (2) . . . . . . . . . . . . Mehrfahrtenkarten Tarbest. E. 2. . . . . . . . . . . . . . . Mehrwertsteuer Tarbest A. 6. . . . . . . . . . . . . . . . meinRMV Tarbest A. 3.2.3 . . . . . . . . . . . . Mitnahme von Sachen Befbed § 10 . . . . . . . . . . . . . . . Mitnahme von Tieren Befbed § 11 . . . . . . . . . . . . . . . Mitnahmeregelungen Tarbest A. 3.4.5 . . . . . . . . . . . . Monatskarten Tarbest A. 3.4.1 b) . . . . . . . . . . Musikinstrumente Befbed § 3 (2) 11 . . . . . . . . . . . 50 I IC-Züge Tarbest A. 3.4.1 j) . . . . . . . . . . . 64 Inlineskates Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . . 41 J Jahreskarte, personengebunden Tarbest. A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . Jahreskarte, übertragbar Tarbest A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . Jahreskarten, Barzahlung im Voraus Tarbest. A. 3.4.1 a) . . . . . . . . . . Jahreskarten für Erwachsene Tarbest. A.3.4.1 a) . . . . . . . . . . JobTicket Tarbest. B. 1.3.2 . . . . . . . . . . . . 59 61 61 61 61 69 173 76 50 76 68 57 50 50 67 61 41 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II R Rabatte Tarbest B. 1. . . . . . . . . . . . . . . . Rauchen Befbed § 3 (2) 7. . . . . . . . . . . . Rauchen, Strafe Befbed § 8 (8) . . . . . . . . . . . . . Reinigungskosten Befbed § 3 (6) . . . . . . . . . . . . . Reiseunfähigkeit Befbed § 9 (5) . . . . . . . . . . . . . Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund Tarbest C. 1.4 . . . . . . . . . . . . . . RNN Tarbest C. 1.4 . . . . . . . . . . . . . . Rollschuhen, Fahren mit Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . . Rollstühle Befbed § 10 (2) . . . . . . . . . . . . Rückfahrkarten Tarbest. A. 3.3.1 f) . . . . . . . . . . Rückfahrten, Ausschluss Tarbest A. 3.3.2 c) . . . . . . . . . . Rundfahrten, Ausschluss Tarbest A. 3.3.2 c) . . . . . . . . . . Rundfunkgeräte Befbed § 3 (2) 11. . . . . . . . . . . N Nachtbus, Zuschlag Tarbest. A. 3.3.1 d) . . . . . . . . . . 59 Nerobergbahn Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56 Netzkarte Tarbest A. 3.2.6 d) . . . . . . . . . . 59 Nicht gelten der Tarifbestimmungen Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56 Nichtbenutzung der Fahrkarte, Verschulden des Verkehrs unternehmens Befbed § 9 (1) . . . . . . . . . . . . . 48 Nordhessischer VerkehrsVerbund Tarbest. C. 1.2 . . . . . . . . . . . . . 71 Notbremse, Missbräuchliche Benutzung Befbed § 3 (7) . . . . . . . . . . . . . 42 NVV Tarbest. C. 1.2 . . . . . . . . . . . . . 71 P Polizeidienstes, Beamten/Beamtinnen des Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . . Polizeifreifahrt Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . . Praktikanten/Praktikantinnen Tarbest A. 3.4.4b) ff) . . . . . . . . . Preisbildung Tarbest A. 3.2.5 . . . . . . . . . . . . Preisstufe 13 Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . . Preisstufe 7 (Netzkarten), in Übergangstarifgebieten Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . . 68 68 S sammeln Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . . Schaustellungen Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . . Schlitten Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . . Schüler, Definition Tarbest A. 3.4.4 b). . . . . . . . . . . Schusswaffen Befbed § 2 (1) 3. . . . . . . . . . . . Schwarzfahrer Befbed § 8 . . . . . . . . . . . . . . . . Schwerbehinderte, Beförderung Tarbest A. 4. . . . . . . . . . . . . . . . SemesterTicket Tarbest. B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . . Sitzplatzgarantie Befbed § 4 (2) . . . . . . . . . . . . . 65 58 76 71 Q Quittung für zurückbehaltenen Betrag Befbed § 5 (5) 2. . . . . . . . . . . . 44 Quittung, Erhöhtes Beförderungsentgelt Befbed § 8 (3) . . . . . . . . . . . . . 47 174 ABCED 68 41 48 42 49 73 73 41 50 60 60 60 41 41 41 50 65 40 47 67 70 42 Skateboards, Fahren mit Befbed § 3 (2) 13. . . . . . . . . . . Ski Befbed § 10 (1) . . . . . . . . . . . . Sonderanlässe, Fahrpreise Tarbest. B. 2 . . . . . . . . . . . . . . . Sonderregelungen Tarbest. B. . . . . . . . . . . . . . . . . Sondervereinbarungen mit Unternehmen Tarbest. B. 1.3 . . . . . . . . . . . . . Sortiment Einzelfahrkarte Tarbest A. 3.3 . . . . . . . . . . . . . . Sortiment Fahrkarten Tarbest A. 3.2.1 . . . . . . . . . . . . Sortiment Zeitkarten Tarbest A. 3.4.1 . . . . . . . . . . . . Stoffe, ätzende Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . . Stoffe, leicht entzündliche Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . . Stoffe, radioaktive Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . . Stoffe, übel riechende Befbed § 10 (3) 1. . . . . . . . . . . Studenten/Studentinnen Tarbest A. 3.4.4b) aa) . . . . . . . . Studentenausweis Tarbest. B. 1.3.3 . . . . . . . . . . . . Tiere, Mitnahme von Befbed § 11 . . . . . . . . . . . . . . . 50 Tonwiedergabegeräte Befbed § 3 (2) 11. . . . . . . . . . . 41 41 50 U Übergangspreisstufe 17 Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . . Übergangsregelungen Tarbest. E. . . . . . . . . . . . . . . . . Übergangstarife Tarbest. C. . . . . . . . . . . . . . . . . Übergangstarife mit Verkehrsverbünden Tarbest. C. 1 . . . . . . . . . . . . . . . übertragbar Tarbest A. 3.4.1 a), b) c) . . . . . . Übertragen der Kundenkartennummer Tarbest A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . . Tarbest. A. 3.4.4 a) . . . . . . . . . . Umsatzsteuer Tarbest A. 6. . . . . . . . . . . . . . . . Unentgeltliche Beförderung Tarbest A. 2. . . . . . . . . . . . . . . . Unentgeltliche Beförderung von Personen Tarbest A. 2.1 . . . . . . . . . . . . . . Unentgeltliche Beförderung von Sachen Tarbest A. 2.2 . . . . . . . . . . . . . . Unentgeltliche Beförderung von Tieren Tarbest A. 2.2 . . . . . . . . . . . . . . Ungültige Fahrkarten Befbed § 7 . . . . . . . . . . . . . . . . Uniform des Vollzugsdienstes Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . . Unterhaltung mit dem Fahrpersonal Befbed § 3 (2) 1. . . . . . . . . . . . 70 68 69 59 59 61 50 50 50 50 65 70 T Tageskarten Tarbest A. 3.4.1 e) . . . . . . . . . . 62 Tarifbestimmungen Tarbest. A. 1. . . . . . . . . . . . . . . 56 Tarifgebietsgrenze Tarbest A. 3.2.7 . . . . . . . . . . . . 59 Tarifgrenzfahrt Tarbest. A. 3.2.8 . . . . . . . . . . . . 59 Tarifkooperationen Tarbest. D. . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Tarifkooperationen mit der DB AG Tarbest. D.1 . . . . . . . . . . . . . . . 74 Tarifliche Sonderangebote, Vertrieb Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . 44 Taxen Tarbest. A. 3.3.1 e) . . . . . . . . . . 59 71 76 71 71 61 62 65 68 56 56 56 56 46 68 41 V VAB Tarbest C. 1.3 . . . . . . . . . . . . . . 72 Verhalten der Fahrgäste Befbed § 3 . . . . . . . . . . . . . . . . 41 175 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II Verkehrsangebot Befbed § 1 (1) . . . . . . . . . . . . . Verkehrserhebungen Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . . Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain Tarbest C. 1.3. . . . . . . . . . . . . . Verkehrs-Verbund Mainz-Wiesbaden GmbH Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . . Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . . Vertragliche Rechtsbeziehungen Befbed § 1 (2) . . . . . . . . . . . . . Vertriebsstellen Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . VMW Tarbest. E. 3. . . . . . . . . . . . . . . Volontäre/Volontärinnen Tarbest A. 3.4.4b) ff) . . . . . . . . . Vorsteuerabzug Tarbest A. 6. . . . . . . . . . . . . . . . Vorverkauf, Einzelfahrkarten Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . Vorverkauf, Jahres-, Monats-, Wochenkarten Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . Vorverkauf, Tages-, Gruppentageskarten Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . Vorzeigepflicht Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . . VRN Tarbest. C. 1.1 . . . . . . . . . . . . . Werben Befbed § 3 (2) 14. . . . . . . . . . . Wertmarke Tarbest. A. 3.4.1 d) . . . . . . . . . . Wiesbaden, s. VMW Tarbest. E. 3 . . . . . . . . . . . . . . Wochenkarten Tarbest A. 3.4.1 c) . . . . . . . . . . 40 45 72 Z Zählerausweise Befbed § 6 (2) . . . . . . . . . . . . . Tarbest. B. 3. . . . . . . . . . . . . . . Zahlungsmittel Befbed § 5 . . . . . . . . . . . . . . . . Zahlungsmittel, Automaten Befbed § 5 (4) . . . . . . . . . . . . . Zahlungsmittel, Verkauf durch Personal Befbed § 5 (5) 1. . . . . . . . . . . . Zeitkarten, personengebunden Tarbest. B. 1.3.4 . . . . . . . . . . . . Zeitkarten: Sortiment und Preise Tarbest. A. 3.4 . . . . . . . . . . . . . Zeitkartenverkauf Befbed § 5 (3) . . . . . . . . . . . . . Zuschlagzeitkarten Tarbest. A. 3.4.1 i) . . . . . . . . . . 76 71 40 43 76 66 68 43 43 RMVmobil im Abo 41 Das Kundenmagazin des Rhein-Main-Verkehrsverbundes 62 76 62 45 70 42 44 44 70 61 43 63 IMPRESSUM Hinweis Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind trotz sorgfältiger Bearbeitung vereinzelte Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieses Fahrplans kann daher nicht übernommen werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. auch auszugsweise – nur mit allenNachdruck Themen–Genehmigung rund um des Ihre persönschriftlicher RMV. Herausgeber Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Geschäftsbereich Marketing und Innovation Alte Bleiche 5 65719 Hofheim a. Ts. 43 45 71 Redaktion Janine Scherer W Wachpolizisten/-polizistinnen Tarbest A. 5. . . . . . . . . . . . . . . . 68 Wechselgeld Befbed. § 5 (4) . . . . . . . . . . . . . 44 Befbed § 5 (5) 2. . . . . . . . . . . . 44 Weitergabe von Fahrkarten, gewerblich Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43 Weitervermarktung von Fahrkarten Befbed § 5 (1) . . . . . . . . . . . . . 43 Lesen Sie Wissenswertes Satz, Datenkonvertierung, Druck zu OPTION VERLAG & AGENTUR liche Mobilität: Freizeittipps mit Bus und Helmut Schwab e. K. Heidelberger Str. 35 Hintergrundberichte und viele Neuigkeiten 64342 Seeheim-Jugenheim Bahn, interessante vom RMV und sei- nen Partnern. Außerdem gibt es immer etwas zu gewinnen. Redaktionsschluss Bestellen Sie Ihr 16.10.2014 persönliches Abo direkt und kostenlos in Ihren Briefkasten. Einfach eine E-Mail an [email protected] senden. 176 2 Noch Fragen?