Ausgabe 10/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen

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Ausgabe 10/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen
Jahrgang 42/127
Samstag, den 9. März 2013
Ausgabe 10/2013
Kinderkleiderbasar
Frühjahr / Sommer 2013
Wann? Wo? Samstag, 16.03.2013
von 14:00 bis 16:30 Uhr
Turnhalle Büchel
Wir bieten an: Kinderbekleidung (bis Größe 176)
Schwangerschaftsbekleidung
Spielsachen
Fahrräder
Kinderwagen
Kinder-Autositze, usw.
Großes Kaffee- und Kuchenbuffet für jedermann im Mehrzweckraum
Wer Interesse hat, gut erhaltene Kindersachen zu verkaufen, meldet sich bitte bei:
Ellen Bleidt, Tel: 02678/1026
Ruth Römer, Tel: 02678/953623
15% des Verkaufserlöses gehen an den Förderverein der Grundschule/Kindergarten Büchel.
Veranstalter: Gemeinde Büchel
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
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in Bad Bertrich
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Die Hochzeitsmesse
der besonderen Art
mit ...
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Gewinnspiel
U glamourösen
Hochzeitsmodenschauen
U Präsentation der
BrautmodeKollektionen 2013
mit namhaften
Ausstellern
U Männerlounge zum
Fachsimpeln mit
„Leidensgenossen“
von 11:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
im Kurfürstlichen
Schlößchen
Eintritt frei
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
Ulmen
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BEREITSCHAFTSDIENSTE
Notdienste
Ärztlicher Notdienst
Bereich Lutzerath.......................... Tel. 0180 - 5112053 (14 ct./Min.)
Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren,
Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt,
Weiler
Bereich Kelberg-Ulmen............... Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.)
Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath,
Filz und Auderath
Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen
Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale:
Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr
Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr
Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr
Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an
Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr
an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis
Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie
bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Notdienst der Apotheken im Land:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet
aus dem deutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über
die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden
drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und
zweimal wiederholt.
Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so
wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben
werden.
Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer
schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie
im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt
und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Aber wie auch der Name schon sagt:
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der
Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer RheinlandPfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes
die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt.
Ausgabe 10/2013
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
................................................................................... Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist
über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
..................................................................................... Tel.: 0261-19222
Feuerwehr und Rettungsdienst
Notruf............................................................................................... 112
Polizei
Notruf:.............................................................................................. 110
Polizeiinspektion Cochem:................Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:......................Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Polizeiautobahnstation Kaisersesch:..................... Tel.: 02653-99010
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:.......................... Tel.: 02651-8010
NOTDIENSTE
Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Manfred HIEN, Büchel - .............................. Tel.-Nr.: 0174-2149581
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler
und Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14,
Lutzerath....................................................................... Tel. 02677/448
Hinweis:
Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsmänner
gegenseitig.
Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:.................................................... Handy 0160-9786 9515
Erdgasversorgung
Energieversorgung Mittelrhein GmbH,
Cochem ..................................................................Tel. 02671/6007-55
Notrufnummer bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig........................................ 0800 4112244
Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7
................................................................................. Tel. 0180/111 4100
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
.....................................................................................Tel. 0651/1457-0
SONSTIGE RUFNUMMERN
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Postfach 1244, 56763 Ulmen
Tel.: 02676/409-0 (Zentrale)
Fax-Nr.: 02676/409501
Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho)
Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk)
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
VERBANDSGEMEINDE
VERBANDSGEMEINDE
Mitteilungen aus dem
GesundLand Vulkaneifel
Ulmen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Wandern
mit dem Eifelverein
Sonntag, 24. März
Das Pommerbachtal Von der Quelle bis zur Mündung
Start:
09.30 Uhr Marktplatz Ulmen, Fahrt mit PKW
von Ulmen nach Kaisersesch
Start der
Wanderung:
10.00 Uhr ab Alter Postplatz Kaisersesch
Ziel der Wanderung: Pommern
Schwierigkeit: leicht
Länge: ca. 17 km
Verpflegung: Rucksack - Schlusseinkehr in Pommern
Rückfahrt:
Taxibus ab Pommern nach Kaisersesch (ca.
18.00 Uhr)
Kosten:
ca. 5 - 8,00 € für Taxibus je nach Bedarf
Wanderführer: Uli Esper, Tel. 0170 96046 33
Anmeldung: Zwecks Organisation der Fahrgemeinschaften/Taxibus und Schlusseinkehr in Pommern
wird um Anmeldung gebeten!
Eine Wanderung von der Quelle bis zur Mündung durch das wildromantische Pommerbachtal. Zunächst suchen wir in Kaisersesch die
Quelle auf und wandern dann auf uraltem, mitunter leicht überwuchertem Pfad entlang des Pommerbaches bis zur Mündung in die
Mosel nach Pommern. Unterwegs machen wir an einer der vielen
Mühlen eine Rucksackrast. In Pommern ist eine Schlusseinkehr
vorgesehen, bevor uns dann ein Taxibus wieder zum Ausgangspunkt
nach Kaisersesch zurück bringt
Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Christel Aretz liest Clara Viebig
immer mittwochs 16.00 - 17.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes,
Märchen, Noveletten alles Rund um Clara
Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses
Der Fremdenverkehrsausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen ist
zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am
Mittwoch, den 13.03.2013, um 15:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung: - Nicht öffentliche Sitzung
Der Ausschuss wird über den Sachstand verschiedener aktueller
Themen informiert.
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen ein, die am
Mittwoch, den 13.03.2013, um 16:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vorstellung des Projektes „GesundLand Vulkaneifel“
2. Beratung und Beschlussfassung über eine Kündigung der
Mitgliedschaft in der Moselland Touristik
3. Reaktivierung der Eifelquerbahn
Weiterbetrieb der touristischen Verkehre
4. Kanalsanierungen in Bad Bertrich, Beuren und Filz entsprechend Zustandsbericht
5. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten
für die öffentliche Abwasserbeseitigung wegen Einführung
einer eigenen Gebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus
geschlossenen Gruben und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen
6. Vorstellung der Fragebogenaktion für Senioren
7. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen
Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LpLG zur
geplanten Änderung von Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan (Teilgebiet „Im Braden Büsch“ Ulmen)
8. Vergabe des weiteren Planungsauftrages für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Bauflächen und Windkraft)
9. Anpassung der Parktarife in Bad Bertrich
10. Wahl der Verwaltungsratsmitglieder für die Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) Vulkanenergie Ulmen
11. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
12. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung der
Stelle der Schulleitung an der Grundschule Ulmen
13. Mitteilungen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Verantwortlich:
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers
Internet und E-Mail:
Postanschrift:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
Reisepässe können abgeholt werden!
Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
CDU-Fraktion:
Donnerstag, 07.03.2013, 20:00 Uhr,
Lutzerath, Hotel Maas
SPD-Fraktion:
Montag, 11.03.2013, 20:00 Uhr,
Ulmen, Gemeindehaus „Am Maar“
FWG Verbandsgemeinde Ulmen e.V.:
Montag, 11.03.2013, 17:00 Uhr,
Lutzerath, Hotel Maas
FWG Dr. Bangert e.V.:
Donnerstag, 07.03.2013, 20:00 Uhr,
Lutzerath, Hotel Maas
Altersjubilare
Wir gratulieren
am 11.03.
zum 82. Geburtstag
Frau Anita Fischer
56828 Alflen, Raiffeisenstraße 19
am 12.03. zum 84. Geburtstag
Frau Christa Beil
56766 Ulmen, Bahnhofstraße 22
am 13.03. zum 90. Geburtstag
Herr Karl Laßmann
56823 Büchel, Auf der Kunn 12
am 13.03. zum 92. Geburtstag
Frau Lieselotte Loske
56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1
am 13.03. zum 81. Geburtstag
Herr Albert Phasen
56828 Alflen, Moselweg 34
am 13.03. zum 88. Geburtstag
Frau Kunigunde Schneider
56823 Büchel, Morschweiler Straße 4
am 13.03.
zum 82. Geburtstag
Frau Julia Wagner
56826 Lutzerath, Römerstraße 27
am 14.03. zum 83. Geburtstag
Frau Else Krämer
56823 Büchel, Morschweiler Straße 18
am 14.03. zum 88. Geburtstag
Frau Agatha Müller
56825 Gevenich, Ackerweg 12
am 14.03. zum 87. Geburtstag
Frau Hildegard Piro
56826 Lutzerath, Auf dem Hof 7
am 14.03. zum 81. Geburtstag
Frau Luise Schaaf
56766 Ulmen, Neuer Weg 1
am 14.03. zum 82. Geburtstag
Herr Heinrich Stroof
56823 Büchel, Lindenstraße 5
am 15.03. zum 81. Geburtstag
Frau Helga Moock
56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1
am 15.03. zum 86. Geburtstag
Frau Ingeborg Weitekämper
56826 Lutzerath, Dauner Straße 41
am 16.03. zum 95. Geburtstag
Frau Lieselotte Neumann
56864 Bad Bertrich, Am Römerkessel 1
Die bis zum 19.02.2013 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
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Vollmacht
zur Abholung eines Reisepasses
Ich
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Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in
.............................................................................................................
Ort, Straße
bevollmächtige hiermit
Herrn/Frau
.............................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft
.............................................................................................................
Ort, Straße
ausgewiesen durch
.............................................................................................................
meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
.............................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
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Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann
grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte
dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung
(Tel. 02676/409-0)
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen
Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/409-501,
Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502
Rathaus Ulmen
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag - Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr
und 14.00 bis 16 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
jeden 3. Donnerstag im Monat bis 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr
Ulmen
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Wirtschaft & Tourismus in der
VERBANDSGEMEINDE ULMEN
Ausgabe 10/2013
Verbandsgemeinde Ulmen
im Internet
Adresse: www.ulmen.de
E-Mail: [email protected]
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Sie können uns Ihr
Anliegen auch gerne
per E-Mail zukommen lassen!
PROJEKTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT
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Seniorinnen und Senioren
der Verbandsgemeinde Ulmen
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Informationsveranstaltung zum Thema
Patientenverfügung - Betreuungsvollmacht Vorsorgevollmacht
Aufgrund der riesigen Resonanz und der vielen Anrufe, dass
aus gesundheitlichen bzw. zeitlichen Gründen eine Teilnahme
in Auderath nicht möglich war, haben wir uns entschlossen,
eine weitere Veranstaltung anzubieten.
Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.
Fahrt nach Köln am 21.03.2013
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Verbandsgemeinde Ulmen
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im Gewerbegebiet Ulmen
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Leistungsschau am
20. und 21. April 2013
in Ulmen
Die Leistungsschau der Verbandsgemeinde Ulmen, bei
der sich alle Betriebe unserer Verbandsgemeinde präsentieren können, finden am 20. und 21. April 2013 in
Ulmen zusammen mit einem verkaufsoffenen Sonntag
und langen Samstag statt.
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme, Fragen oder
Anregungen zur Leistungsschau haben, setzen Sie
sich bitte mit Herrn Michael Schneider, Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, in Verbindung (Tel. 02676409208, Fax:02676 409 500, E-Mail: michael.schneider@
ulmen.de).
Am Dienstag, den 12.03.2013, findet um 18.00 Uhr im
Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde
Ulmen eine öffentliche Veranstaltung statt, anlässlich
der die Planungen zur Leistungsschau vorgestellt werden. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Liebe Seniorinnen und Senioren,
aufgrund der unheimlich großen Nachfrage nach dieser Tagesfahrt haben wir uns entschieden, einen 3. Bus, einen Kleinbus
für 26 Personen, zusätzlich zu buchen.
Alle, die auf der Warteliste vorgemerkt waren, können also
teilnehmen. Ich werde aber auch noch tel. informieren.
Derzeit sind aufgrund des 3. Busses noch 5 Plätze frei.
Ich weise alle angemeldeten Personen darauf hin, dass die
Busse bezahlt werden müssen, d.h. ich bitte dringend darum,
dass auch alle teilnehmen und nicht dem Termin einfach fernbleiben.
Selbstverständlich werden krankheitsbedingte Absagen
berücksichtigt, ich bitte jedoch darum, evtl. einen Ersatz zu
besorgen.
Abfahrtzeiten:
1. Bus (Kleinbus Fa. Kochems:
7.30 Uhr ab Cochem, Endertplatz
7.50 Uhr Büchel, Kirche
8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz
2. Bus
7.20 Uhr
Kliding, Dorfmitte
7.25 Uhr Urschmitt, Dorfmitte
7.40 Uhr Lutzerath, Kirche
7.45 Uhr Driesch, Pizzeria
7.55 Uhr Wollmerath
8.00 Uhr Birkenhof Wollmerath
8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz
3. Bus
7.10 Uhr Weiler, Dorfmitte
7.15 Uhr Gevenich, Dorfmitte
7.35 Uhr Gillenbeuren, Gemeindehaus und Grotte
Dorfeingang
7.45 Uhr Alflen, Bushaltestelle Moselweg
8.05 Uhr Auderath, Buswendeplatz Dorfmitte
8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz
Bitte alle pünktlich an den Abfahrtstellen einfinden, damit wir
rechtzeitig in Köln eintreffen. Um 10.30 Uhr ist unsere Messe
in der Wallfahrtskirche terminiert, vorher müssen jedoch noch
Abstimmungen mit dem Pastor und dem Organisten erledigt
werden.
Nach der hl. Messe ist kurze Führung in und um die Kirche,
danach habe ich in der Brauereigaststätte früh Plätze reserviert, hier kann nach einer kleinen Karte ausgewählt werden.
Nach dem Essen ist Zeit zur freien Verfügung bis wir um 18.00
Uhr wieder die Heimreise antreten.
Bei Rückfragen bitte 02676/1706.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Krämer
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
Donnerstag, 21.03. 2013 - Holz-Osterhasen für den Ostertisch
Dieser Termin ist bereits ausgebucht!
Freitag, 22.03.2013 – 2. Kurs Holz-Osterhasen für den Ostertisch
Hierfür können noch Anmeldungen angenommen werden!
Bei diesem Kreativ-Kurs basteln wir 2 schöne Holz-Hasen für den Ostertisch.
Die Holzteile sind bereits vorgefertigt und werden von den Kindern weiter bearbeitet,
geschmirgelt und mit Acryl-Farben angemalt.
Anschließend werden die fertigen Einzelteile zusammen
montiert und dekoriert.
Uhrzeit:
9:30 – 12:30 Uhr
Alter:
8– 12 Jahre
Max. TN:
10 Kinder
Kosten:
8,00 Euro
Treffpunkt:
Bastelstube Susi Bayer,
Lindenstraße 5 in Lutzerath
Bitte mitbringen: Malkittel oder ein altes Hemd!
Veranstalter Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen und Susi Bayer
Anmeldung: Andrea Saxler 02676/409252 oder Uli Esper 02676/409-202
Montag, 25.03.-Donnerstag, 28.03.2013 –
Das Robonautencamp I – spielend LEGO Roboter bauen
In diesem Camp lernt ihr die Hardwarekomponenten und Baukästen sowie die Programmierund Steuerungssoftware ROBOLAB/NXT kennen. Ihr baut und programmiert LEGO
MINDSTORMS Roboter der neuesten Generation und könnt diese an einer Teststrecke
erproben. Am Donnerstag, den 28.03.2013 gibt es eine Abschlusspräsentation für eure
Eltern - den großen Robonauten-Cup. Er gilt als große Robonautenprüfung, bei der ihr
zeigen könnt, was ihr in der Woche gelernt habt !!
Wann:
Montag, 25.03. - Donnerstag, 28.03.2013
Uhrzeit:
je von 9:00 – 15:00 Uhr
Alter:
8-12 Jahre
Teilnehmer: max. 16 Teilnehmer (mind. 10 Teilnehmer)
Kosten:
60,00 Euro (inkl. Mittagessen und Getränke)
Wo:
Bürgersaal Ulmen
Veranstalter: VGV Ulmen + Universität Koblenz-Landau, Fachgebiet Techniklehre
Anmeldungen ab sofort beim Kinder- und Jugendbüro der VG Ulmen:
Uli Esper Tel.: 02676/409-202 und Andrea Saxler Tel.: 02676/409252 oder per Email: [email protected] /[email protected]
(bitte Angabe von Name, Adresse, Alter und Telefonnummer).
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
Dienstag, 02.04.2013 – Fahrt ins Phantasialand nach Brühl
Abfahrt:
Alter:
Max. TN:
Kosten:
Veranstalter:
Anmeldung:
7:45 Busparkplatz Kiga Lutzerath / 8:00 Uhr Marktplatz Ulmen
ab 12 Jahren
45 Kinder
35,00 Euro für Busfahrt und Eintritt
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Uli Esper 02676/409-202 oder Andrea Saxler 02676 /409-252
Donnerstag, 04.04.2013 – Frühlingsbild auf Leinwand
Mit Acrylfarbe und verschiedenen Techniken wie Tupfen, Drucken und Aufkleben können
auch schon die Kleinen ein schönes Frühlingsbild mit Schmetterlingen und Blumen zaubern.
Uhrzeit:
Alter:
Max. TN:
Kosten:
Treffpunkt:
Veranstalter
Anmeldung:
14:00-16:30 Uhr
5-8 Jahre
8 Kinder
6,00 Euro
Kunstwerkstatt Diana Saxler, Ringstraße 16, Filz
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen & Diana Saxler
Uli Esper 02676/ 409-202 oder Andrea Saxler 02676/409-252
Freitag, 05.04.2013 - Kinder-Kochkurs – Küche „Kinderleicht“
Uhrzeit:
9:30 – 13:00 Uhr
Alter:
ab 9 Jahren
Teilnehmer: max. 16 Kinder
Kosten:
5,00 € (inkl. Mittagessen)
Treffpunkt: Küche, Mensa Grund- u. Realschule plus Lutzerath
Veranstalter: VGV Ulmen / Dagmar Reis „Essen mit Freude“
Anmeldung: Uli Esper 02676/ 409-202 oder Andrea Saxler 02676/409-252
Programm:
Frau Reis wird die Teilnehmer in kindgerechten Schritten in die Vor- und Zubereitung
einfacher und schneller, aber leckerer Menue’s hinführen. Hierzu zählen Gerichte der Vorund Hauptspeise wie auch ein leckerer Nachtisch unter Verwendung gesunder Produkte aus
der heimischen Region. Anschließend werden die selbst zubereiteten Speisen natürlich auch
probiert und beim gemeinsamen Mittagessen verspeist.
Ulmen
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Aus den Gemeinden
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Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro
dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße,
Tel. 02678/953661, Fax: 953659.
Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel.
Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124,
E-Mail: [email protected]
Verlegung Bürostunde
Am Dienstag, 12. März fällt die Bürostunde durch die Teilnahme an
der Sitzung des Land-, Forst-, Umweltausschuss aus.
Ersatztermin: Freitag, 15. März von 18.00 - 19.00 Uhr im Gemeindebüro.
Ich bitte um Beachtung
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Jagdgenossenschaft Alflen
Terminänderung
Die Jahreshauptversammlung 2013 findet am 13.03.2013, um 20.00
Uhr im Gasthaus Stüffje statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totengedenken
2.Jahresbericht
3.Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
5. Wahl der Kassenprüfer für das kommende Jahr
6.Anträge
7. Genehmigung des Haushaltsplans
8. Verwendung des Reinerlös
9.Verschiedenes
Anträge für die Jahreshauptversammlung am 13.03.13 sind bis spätestens 28.02.13 einzureichen. Später eingereichte Anträge werden
in der Sitzung nicht mit aufgenommen.
Laut Satzung der Jagdgenossenschaft können nur Jagdgenossen
bzw. Teilnehmer, die eine schriftliche Vollmacht eines Jagdgenossen
besitzen, an der Versammlung teilnehmen.
Die Niederschrift sowie der Haushaltsplan liegen vom 25.03. bis
zum 07.04.2013 beim Jagdvorsteher öffentlich aus.
AUDERATH
Jagdgenossenschaft Auderath
Am 15.03.2013 findet im Schulungsraum der FFW Auderath (Feuerwehrhaus) um 20:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Auderath statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Jahresbericht
2.Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
4. Verwendung der Jagdpacht
5.Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten oder durch einen
Verwandten in gerader Linie mit schriftlicher Vollmacht vertreten
lassen. Etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind vor
der Sitzung, zur Fortschreibung des Jagdkatasters, durch Vorlage
eines Grundbuchauszuges dem Vorstand anzuzeigen.
Um rege Teilnahme wird gebeten.
Ausgabe 10/2013
BAD BERTRICH
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Ortsgemeinderates Bad Bertrich ein, die am
Mittwoch, den 13.03.2013, um 20:00 Uhr
im Bürgerhaus „Falkenlay“ in Kennfus
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der
Bauleitung zur Oberflächensanierung des Parkdecks
3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Herstellungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich
4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung einer
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen im
Kurkomplex
5. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
6. Hausnummerierung in der Ortsgemeinde Bad Bertrich Ortsteil
Kennfus „Zur Falkenlay“
7. Nachwahl eines Mitgliedes bzw. stellvertretenden Mitgliedes für den
a) Haut- und Finanzausschuss
b) Bauausschus, Bau- und Planungsausschuss sowie Ausschuss
für Grün- und Parkanlagen
c) Rechnungsprüfungsausschuss
8.Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
Im nicht öffentlichen Teil werden Personalangelegenheit behandelt;
außerdem wird der Gemeinderat über verschiedene Themen informiert.
gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Fundsachen
In der Touristikagentur Bad Bertrich wurden folgende Gegenstände
als Fundsache abgegeben:
1 Paar Herrenhandschuhe
1 einzelner Schlüssel
3 Schlüssel am Ring
1 Ansteckpin
1 Schlüsselbund mit drei Schlüsseln
1 einzelner Schlüssel mit Anhänger „Total“
1 Strassarmband
1 olivgrüne Kapuze
1 silberfarbener Ring mit Stein
1 Geldbetrag
Die Gegenstände werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Ulmen verwahrt.
Ulmen, 01.03.2013
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
- Fundbüro -
Sprechstunden im Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist grundsätzlich wie folgt geöffnet:
dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Büro am Dienstag, 12.03.2013
geschlossen ist. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00
Uhr bis 17.00 Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674932290 erreichbar. Gerne können sie auch eine Email senden an:
[email protected] oder an
[email protected]
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist,
Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Ortsvorsteher von Kennfus:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im
Internet unter [email protected] zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419.
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
BEUREN
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324
www.beuren-eifel.de
Vandalismus
Leider gibt es Zeitgenossen, die mit sich und ihrer sinnlosen Langeweile nichts anfangen können und sich an fremdem Eigentum
vergreifen müssen. So geschehen in der letzten Woche auf dem
Sportgelände in Beuren, wo Tornetze zerschnitten wurden, Gegenstände wie Bänke die Treppe hinab geworfen wurden und etliche
Dinge mehr. Dieses Verhalten ist nicht mehr zu akzeptieren und
wird daher unnachgiebig verfolgt werden. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister
Jagdgenossenschaft Beuren
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Samstag, dem 6. April 2013 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus
„Grillhütte“ die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Beuren statt.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Kassenwartes
3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
4. Genehmigung des Haushaltes 2013/2014
5. Verwendung der Jagdpacht
6. Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen können. Jeder Jagdgenosse kann sich durch
den Ehegatten oder einen Verwandten in gerader Linie aufgrund
schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Zur Fortschreibung des
Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen durch Vorlage
eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorstand anzuzeigen.
Der Jagdvorstand
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Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates Büchel
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Büchel ein, die am
Dienstag, den 12.03.2013, um 19:00 Uhr
im Sitzungsraum der Mehrzweckhalle in Büchel
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2.
Zuschussantrag des SV Büchel für eine Umbaumaßnahme
3.
Zuschussantrag des SV Büchel an die Jagdgenossenschaft
4.
Beratung über die Höhe des Holzpreises für Leseholz
5.
Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der
MEHR Energie eG
6.Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
7.Bauangelegenheit
8.Bauangelegenheit
9.
Terminierung von Gemeinderatssitzungen
10.Mitteilungen
gez. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
Bauherrenberatung
im Rahmen der Dorferneuerung
in der Ortsgemeinde Büchel
Beratungsleistungen für private und öffentliche
Dorferneuerungsmaßnahmen
Im Rahmen der Umsetzung des vorliegenden Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Büchel sollen u.a. Beratungsleistungen angeboten werden, um eine Abstimmung und
Koordination von privaten und öffentlichen Maßnahmen mit
der Entwicklungsplanung zu ermöglichen.
Die Ortsgemeinde Büchel hat aus diesem Grunde mit dem
Ingenieurbüro, welches auch das Dorferneuerungskonzept
entwickelt und aufgestellt hat, einen Beratervertrag abgeschlossen, wonach das Büro die städtebauliche Beratung für
die Ortsgemeinde Büchel und deren Bürger übernimmt, und
zwar insbesondere zur
- planerischen Untersuchung und Anpassung einzelner
Erneuerungs- und Renovierungsmaßnahmen an den Entwicklungsplan bzw. zur Wahrung des charakteristischen
dörflichen Erscheinungsbildes
- Prüfung von Bauvorhaben auf ihre bauordnungs- und planungsrechtliche Durchführbarkeit sowie die Bewertung
hinsichtlich der Einfügung in das Ortsbild.
Bei vorgesehenen Aus-, Umbau- und Renovierungsarbeiten
an ortsbildprägenden Gebäuden besteht also die Möglichkeit,
dieses Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungen sind für die Bauherren kostenlos.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen,
dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer
Förderung von privaten Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung besteht. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an
den Dorferneuerungsbeauftragten bei der Kreisverwaltung
Cochem-Zell.
Sollte Ihrerseits Interesse an einer sogenannten Bauherrenberatung im Rahmen der Dorferneuerung bestehen, wenden Sie
sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister Rademacher oder die
Bauabteilung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
(Telf. 02676/409-254 oder 203).
Nehmen Sie das kostenlose Beratungsangebot an.
Ein unverbindlicher Termin mit dem beratenden Ingenieurbüro wird dann kurzfristig vermittelt.
März 2013
Für die Ortsgemeinde Büchel
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Bauabteilung
Ulmen
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Jagdgenossenschaft Büchel
Bekanntmachung
Am Samstag, dem 16. März 2013 findet im Gasthaus „Zur
Post“ um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Büchel statt.
Alle Jagdgenossen sind herzlichst dazu eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Jahresbericht
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl der Kassenprüfer für die Jahreshauptversammlung
2014
5. Zuschussanträge
6. Genehmigung des Haushaltsplanes 2013/2014
7. Verwendung des Reinertrages
8. Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser
Versammlung teilnehmen können. Jeder Jagdgenosse kann
sich durch den Ehegatten oder durch einen Verwandten in
gerader Linie aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Etwaige Eigentumsveränderungen sind vor der Sitzung
zur Fortschreibung des Jagdkatasters durch Vorlage eines
Grundbuchauszuges dem Vorstand anzuzeigen. Zur besseren
Planung des Essens bitten wir die teilnehmenden Jagdgenossen sich bei einem Mitglied des Vorstandes für die Versammlung anzumelden.
Büchel, den 26.02.2013
Der Jagdvorstand
FILZ
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Filz
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Filz ein, die am
Montag, den 11.03.2013, um 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Filz
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2013 und Anlagen
2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der
MEHR Energie eG
3. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
4. Mitteilungen
gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister
GEVENICH
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus
Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 02678/1405 oder 0170/3257901
www.gevenich.com
Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofssatzung
der Ortsgemeinde Gevenich vom 31.01.2013
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gevenich hat auf Grund des
§ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der
§§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes
(BestG) in seiner Sitzung am 31.01.2013 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Inhaltsübersicht:
Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofssatzung
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Friedhofszweck
§ 3 Schließung und Aufhebung
Ausgabe 10/2013
2. Ordnungsvorschriften
§ 4 Öffnungszeiten
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof
§ 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§ 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
§ 8 Särge
§ 9 Grabherstellung
§ 10 Ruhezeit
§ 11 Umbettungen
4. Grabstätten
§ 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
§ 13 Reihengrabstätten
§ 13a Gemischte Grabstätten
§ 14 Wahlgrabstätten
§ 15 Urnengrabstätten
§ 15a Pflegefreie Grabstätten
§ 16 Ehrengrabstätten
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 17 Wahlmöglichkeit
§ 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
6. Grabmale
§ 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen
Gestaltungsvorschriften
§ 20 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von
Grabmalen
§ 21 Standsicherheit der Grabmale
§ 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
§ 25 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
§ 26 Vernachlässigte Grabstätten
8. Leichenhalle
§ 27 Benutzen der Leichenhalle
9. Schlussvorschriften
§ 28 Alte Rechte
§ 29 Haftung
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Gebühren
§ 32 Inkrafttreten
Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Gevenich
gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde.
(2)Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten
Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG
zu bestatten sind.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
§3
Schließung und Aufhebung
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) vgl.
§ 7 BestG.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in
Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird
dem Nuzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt
enes weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine
andere Wahl- bzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit
noch nicht abgelaufen ist.
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als
Ruhestätte der Toten verloren.
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Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder
Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen
ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet.
(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht.
Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte
erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt
bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich
bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder
Urnenreihengrabstätten ? soweit möglich ? einem Angehörigen des
Verstorbenen mitgeteilt.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw.
geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die
Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
2. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang
bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit
Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das
Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.
Ausgabe 10/2013
(4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die
Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen.
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen
gilt § 15 Abs. 3.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist
jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über 1 Jahr alten
Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem
Sarg bestattet werden.
§8
§5
Särge
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht
schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im
Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge
erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der
Anmeldung der Bestattung einzuholen.
(3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht
verschlossen sind.
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, sowie mit Rollern oder
Skatern zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung,
leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und
Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung,
Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) Druckschriften zu verteilen,
e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,
f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,
g) Tiere ? ausgenommen Blindenhunde ? mitzubringen,
h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu
betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen,
soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf
ihm vereinbar sind.
i) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren
(3) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der
Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
§6
Ausführen gewerblicher Arbeiten
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung
und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende
bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang
der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die
Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen
beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner vom 27.10.2009 (GVBl. S. 355) abgewickelt
werden.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden
oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
§9
Grabherstellung
(1) Der Grabaushub obliegt den Nutzungsberechtigten. Ist im Einzelfall der Grabaushub von der Ortsgemeinde sicherzustellen, wird
die Leistung den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis
zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine
Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber
Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden
Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung
zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.
§ 13a Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet
der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen
innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus
einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde
nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder
Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden.
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(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind
bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten
die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus
Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse
berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers
bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die
an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung
entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.
4. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten,
b) Wahlgrabstätten,
c) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten,
d) Pflegefreie Grabstätten
e) Ehrengrabstätten.
(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.
An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts
an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
§ 13
Reihengrabstätten
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer
der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht
möglich.
(2) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs.
5 und des § 13a - nur eine Leiche bestattet werden.
(3) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen
nach Ablauf der Ruhezeiten wird 1 Monat vorher veröffentlicht.
Ausgabe 10/2013
(5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf
Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen
über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen
und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird
bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das
Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen
des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung
über:
a) auf den überlebenden Ehegatten,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer
Väter oder Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f) auf sonstige Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf
eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen
übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung
das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben
zu lassen.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden. Bei Eintritt eines Bestattungsfalles
über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der
Pflege der Grabstätte zu entscheiden.
(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit,
an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit
zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte
Grabstätte möglich.
(10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter
Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten
Nutzungszeit anteilig zurückerstattet.
§ 15
§ 13a
Urnengrabstätten
Gemischte Grabstätten
§ 14
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden
a) in Urnenreihengrabstätten,
b) in Reihengrabstätten,
c) in Wahlgrabstätten
d) in pflegefreien Urnenreihengrabstätten.
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden.
(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig
anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der
Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten
die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend
auch für Urnengrabstätten.
Wahlgrabstätten
§ 15a
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an
denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen
und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten
bestimmt wird.
(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts
enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht
zur Anlage und Pflege des Grabes.
(3) In einer Wahlgrabstätte dürfen lediglich 2 Erdbestattungen
durchgeführt werden.
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur
stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet
oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit
verlängert worden ist. Weiterhin darf die Beisetzung von Urnen
erfolgen, solange die verbleibende Ruhefrist noch mindestens 15
Jahre beträgt.
(1) Pflegefreie Grabstätten werden als Grabstätten sowohl für Erdals auch für Urnengrabstätten zur Verfügung gestellt.
(2) Die Friedhofsverwaltung bestimmt die Lage der Grabstätte. Die
Grabstätte wird als Rasengrabstätte zur Verfügung gestellt.
(3) Innerhalb dieses Feldes sind keine stehenden Grabmale, Grabschmuck und Grablampen erlaubt. Es ist zulässig, Namenstafeln in
der Größe von 0,30 m x 0,40 m (Länge x Breite in Querformat) auf
den pflegefreien Grabstätten aufzubringen. Diese Tafeln sind ebenerdig zu versenken.
(4) In den Gebühren ist eine Beteiligung an den Kosten der Pflege
für die gesamte Grabstätte enthalten. Weiterhin wird die Namenstafel seitens der Gemeinde beschafft. Diese Kosten sowie die Kosten
der Beschriftung der Namenstafel sind ebenfalls in den Gebühren
enthalten.
(1) Ein Einzelgrabfeld nach §13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch
Beschluss des Ortsgemeinderats in ein Grabfeld mit gemischten
Grabstätten umgewidmet werden.
(2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung
belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung mehrerer Aschen
gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt ab der zweiten Bestattung als Wahlgrabstätte.
(3) Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach
der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung
einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15
Jahre beträgt.
Pflegefreie Grabstätten
Ulmen
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§ 16
Ausgabe 10/2013
§ 23
Ehrengrabstätten
Entfernen von Grabmalen
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
5. Gestaltung der Grabstätten
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder
nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind
die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer
Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit
bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach,
so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen
zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen
baulichen Anlagen nicht innerhalb drei Monaten abholen, gehen
sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn
dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung
für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen
schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die
Kosten zu tragen.
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 17
Wahlmöglichkeit
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften eingerichtet.
§ 18
Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in
seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
6. Grabmale
§ 19
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen
Gestaltungsvorschriften
(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer
Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen.
Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.
§ 24
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
§ 21
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18
hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze
sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner
beauftragen.
(4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs
Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs
Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet
werden.
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich
der Friedhofsverwaltung.
(6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.
Standsicherheit der Grabmale
§ 25
Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen
anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu
befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.
Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen
Anforderungen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und
großwüchsige Sträucher.
§ 20
Zustimmungserfordernis zum Errichten
und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung
vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf
mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe
des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann
die Vorlage des Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer
Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.
(3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der
Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist.
§ 22
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen
oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal
- im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich
dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag
auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahlgrabstätten
der Nutzungsberechtigte.
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen
baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die
Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich
die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen
von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz
schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb
einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt.
Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde
ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren.
§ 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht
bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln,
genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und
ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem
Monat aufgestellt wird.
Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
§ 26
Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er
dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die
Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres
zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach
Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der
Grabstätte.
8. Leichenhalle
§ 27
Benutzen der Leichenhalle
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur
Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung
betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte
Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der
Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
(3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen
meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden.
Ulmen
- 16 -
Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen
bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.
9. Schlussvorschriften
§ 28
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits
zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung
nach den bisherigen Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von
mehr als 30 Jahren werden auf Nutzungszeit(en) nach § 14 Abs. 1
oder § 15 Abs. 3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden
jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.
(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 29
Ausgabe 10/2013
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Weiterer Hinweis:
In der Bekanntmachung dieser Satzung im Vulkanecho Ausgabe
8/2013 (Erscheinungsdatum: 08.03.2013) war in § 12 Absatz 1 versehentlich „pflegefreie Grabstätten“ nicht aufgeführt. Aus diesem
Grund erfolgt hiermit eine erneute Bekanntmach
GILLENBEUREN
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. + Fax: 02677/1599, E-Mail: [email protected]
Haftung
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige
Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
§ 30
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt,
2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals
nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),
3. gegen die Bestimmungen des § 5 Satz 2 verstößt,
4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung
ausübt (§ 6 Abs. 1),
5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
6. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder
Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen
ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1 und 3),
7. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 23 Abs. 1),
8. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem
Zustand hält (§§ 21, 22 und 23),
9. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet
(§ 24 Abs. 6),
10. Grabstätten nicht oder entgegen des § 25 bepflanzt,
11. Grabstätten vernachlässigt (§ 26),
12. die Leichenhalle entgegen § 27 Abs. 1 und Abs. 3 betritt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
1.000,— EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 31
Brennholzverlosung
Die Brennholzverlosung findet am Donnerstag, den 14.03.2013 um
19.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Lutzerath
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/17134740
E-Mail: [email protected]
Hinweis betr. Zusammenlegung Immerath
Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher
Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. Zusammenlegung
Immerath - veröffentlicht in der Rubrik: „Andere Behörden“ wird
besonders hingewiesen.
Regelmäßige Dienstzeiten
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1.
Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677/226, Fax 02677/910387.
Handy 0151-17134740
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit
Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für
Sie da!
Ihr Ortsbürgermeister Günter Welter
SCHMITT
Gebühren
Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe
und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 32
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.03.2013 in Kraft. Gleichzeitig treten die
Friedhofssatzung vom 19.03.2009 mit allen Änderungen und alle
übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer
Kraft.
Gevenich, den 31.01.2013
gez. (DS)
Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder
auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind,
oder
Nachruf
Mit Trauer nehmen wir Abschied von
Herrn Alfred TERNES
* 19.1.1927 + 22.2.2013
aus Schmitt.
Der Verstorbene war viele Jahre in seiner Heimatgemeinde ehrenamtlich aktiv, so gehörte er dem
Gemeinderat an und engagierte sich in der Schmitter Feuerwehr.
Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied und werden
dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.
Wilfried Linden
Ortsbürgermeister und Wehrführer
Ulmen
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ULMEN
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates Ulmen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Stadtrates der Stadt Ulmen ein, die am
Donnerstag, den 14.03.2013, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus „Am Maar“ in Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil (19:00 Uhr)
1.Vertragsangelegenheit
2.Mitteilungen
Öffentlicher Teil (ab ca: 19:15 Uhr)
3.
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
4.
Beratung und Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage - Braden Büsch“
a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
5.
Reaktivierung der Eifelquerbahn
Weiterbetrieb der touristischen Verkehre
6.
Durchführung des Scheunenfestes
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft im
Verein „Unser-Klima-Cochem-Zell e.V.“
8.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des
Gas-Konzessionsvertrages
9.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe für
die Reparatur der Heizungsanlage auf dem Campingplatz)
10.Mitteilungen
gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister
Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
CDU-Fraktion / FWG Dr. Bangert / FWG Mohr:
Dienstag, 12.03.2013, 19:30 Uhr
Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen
SPD-Fraktion:
Montag, 11.03.2013, 19:00 Uhr
Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen
FWG „Bürger für Ulmen e.V.“:
Dienstag, 12.03.2013, 19:30 Uhr
Hotel Bürgerstube, Ulmen
Ostermarkt
2013
Ausgabe 10/2013
Vergabe von Brennholz
Am 15.03.2013 möchten wir das von Ihnen bestellte Brennholz
zuweisen.
Wir treffen uns hierzu wieder im Vereinsheim des Eifelvereins Ortsgruppe Ulmen, am 15.03.2013 um 18.30 Uhr.
Die Ihnen zugewiesene Menge weicht gegebenenfalls geringfügig
von Ihrer Bestellmenge ab, hierfür bitten wir um Verständnis!
Die Vergabe von Kronen- u. Reiserlosen erfolgt separat, wir werden
uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
G. Klees, Forstrevier Ulmen
Jagdgenossenschaft Ulmen
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 15.03.2013 um 20:00 Uhr, sind alle Jagdgenossen
der Jagdgenossenschaft Ulmen zur Jahreshauptversammlung ins
Dorfgemeinschaftshaus nach Vorpochten eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Jahresbericht des Jagdvorsteher
3. Bericht des Kassenführer
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7.Satzungsänderung
8. Verwendung der Jagdpacht
9.Verschiedenes
gez. Siegfried Mohr, Jagdvorsteher
Sprechstunden
des Stadtbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Günther
Wagner finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung
im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an
02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an
[email protected] wenden.
Ulmener
Bauernmarkt
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
liebe Gäste der Stadt Ulmen,
unser diesjähriger Ostermarkt findet,
verbunden mit einem verkaufsoffenen
Sonntag, in diesem Jahr am 17.03.2013
statt.
Ich darf Sie heute schon einladen, sich
Zeit für einen Bummel über unseren
Ostermarkt zu nehmen.
Ihr Günther Wagner, Stadtbürgermeister
Auf dem „Alten Postplatz“
Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr
Obst
Honig
Eier
Südfrüchte
Geflügel
Gemüse
Nudeln
Ulmen
- 18 -
Ausgabe 10/2013
URSCHMITT
Weiler
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Otto Schneiders
Tel. 02678/1064 o. 0151/52072522, Fax 02678/952955
E-Mail: [email protected]
dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151/28062997
Jagdgenossenschaft Urschmitt
Reiserlose 2013
Generalversammlung
Folgende Lose sind ausgezeichnet:
Bilay: Los 20 - 28
Weilerbach: Los 29 - 32
Weg hoch Richtung Burglay: Los 33 - 50
Das Aufarbeiten der restlichen Lose wird in den nächsten Tagen
erfolgen.
Der Großteil der restlichen Lose wird im Distrikt Friedheck hinter
dem Gatter und „Auf Heistert (Huddelakoul), aufgearbeitet.
Weitere Informationen folgen.
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Am Samstag, den 16.03.2013, 20:00 Uhr findet, im Partyraum des
Bürgerhauses Ursmadia, die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Urschmitt statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Jahresrückblick
2.Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Genehmigung des Haushaltsplanes 2013 / 2014
6. Ausflug 2013
7.Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch
den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie oder einen anderen Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten
lassen.
Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumveränderungen in der Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines
Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
Der Termin für die Einsichtnahme der Niederschrift zur o.g. Versammlung sowie der Haushaltsplan 2013 / 2014 wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
WAGENHAUSEN
Hinweis betr. Zusammenlegung Winkel
Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. „Beschleunigtes
Zusammenlegungsverfahren Winkel -veröffentlicht in der Rubrik:
„Andere Behörden“ wird besonders hingewiesen.
Hinweis betr. Zusammenlegung Immerath
Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher
Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. Zusammenlegung
Immerath - veröffentlicht in der Rubrik: „Andere Behörden“ wird
besonders hingewiesen.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Wagenhausen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Wagenhausen ein, die am
Montag, den 11.03.2013, um 20:00 Uhr
im Gemeindehaus in Wagenhausen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2013 und Anlagen
2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der
MEHR Energie eG
3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Herrn
Alois Peters zur Befestigung eines Wirtschaftsweges
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Mitteilungen
gez.
Heinz-Werner Hendges,
Ortsbürgermeister
Jagdgenossenschaft Weiler
Am Freitag, den 22.03.2013 findet im Gasthaus Schmitz in Weiler
um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft
Weiler statt, zu der wir alle Jagdgenossen einladen.
Tagesordnung:
Top 1: Eröffnung und Begrüßung
Top 2: Kassenbericht
Top 3: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
Top 4: Ausflug 2013
Top 5: Verwendung der Jagdpacht und Aufstellen des
Haushaltsplanes 2013/2014
Top 6: Wahl der Kassenprüfer 2014
Top 7: Beschluss einer neuen Satzung
Top 8: Verschiedenes
Die Niederschrift dieser Versammlung sowie der Haushaltsplan
2013/2014 liegen ab dem 08.04.2013 für 2 Wochen zur Einsichtnahme für Jagdgenossen beim Jagdvorsteher aus.
Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines
Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
N. Theobald, Jagdvorsteher
WOLLMERATH
Hinweis betr. Zusammenlegung Winkel
Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. „Beschleunigtes
Zusammenlegungsverfahren Winkel -veröffentlicht in der Rubrik:
„Andere Behörden“ wird besonders hingewiesen.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Wollmerath
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Wollmerath ein, die am
Montag, den 11.03.2013, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus in Wollmerath
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2013 und Anlagen
2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der
MEHR Energie eG
3. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
4. Mitteilungen
gez. Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister
Ulmen
- 19 -
ANDERE BEHÖRDEN
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
(DLR) - Mosel -
Abteilung Landentwicklung Mittelmosel
Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531/956-184, Fax: -103, E-Mail: [email protected],
www.dlr.rlp.de
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Winkel
Az.: 11029-HA.6.2
Öffentliche Bekanntmachung
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ / 2. Durchlauf
In dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Winkel wird
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine 2.
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ durchgeführt. Hierzu
können interessierte Beteiligte einen Antrag auf Bestellung von
hochstämmigen Obstbäumen und heimischen Sträuchern stellen.
Im Rahmen dieser Aktion wird den Beteiligten die Möglichkeit
geboten, hochstämmige Obstgehölze sowie heimische Laubbäume,
Sträucher und Kletterpflanzen zu bestellen. Weiterhin zur Verfügung gestellt werden Baumpfähle, Bindematerial und Wildschutzspiralen. Das Material wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Pflanzung der bestellten Gehölze darf nur auf Grundstücken
erfolgen, die zu dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren
Winkel gehören. Die Auslieferung der Gehölze ist für November
2013 vorgesehen. Antragsunterlagen sind erhältlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6,
54295 Trier, beim DLR Mosel, Görrestraße 10, 54470 BernkastelKues, beim TG - Vorsitzenden, Herrn Norbert Tauer, Reimelshof in
Winkel sowie beim Ortsbürgermeister, Herrn Jörg Prescher, Brühlenbachsweg 17 in Winkel. Die Anträge sind bis spätestens 3. Mai
2013 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel,
Tessenowstr. 6, 54295 Trier einzureichen. Info: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 0651/ 9776-230 oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 06531/ 956-184.
Bernkastel-Kues, den 05.03.2013
Im Auftrag, gez. Carsten Neß
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
(DLR) - Mosel -
Abteilung Landentwicklung Mittelmosel
Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531/956-184, Fax: -103, E-Mail: [email protected],
www.dlr.rlp.de
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Immerath
Az.: 11033-HA.6.2
Öffentliche Bekanntmachung
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ / 2. Durchlauf
In dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerath wird
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine 2.
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ durchgeführt. Hierzu
können interessierte Beteiligte einen Antrag auf Bestellung von
hochstämmigen Obstbäumen und heimischen Sträuchern stellen.
Im Rahmen dieser Aktion wird den Beteiligten die Möglichkeit
geboten, hochstämmige Obstgehölze sowie heimische Laubbäume,
Sträucher und Kletterpflanzen zu bestellen. Weiterhin zur Verfügung gestellt werden Baumpfähle, Bindematerial und Wildschutzspiralen. Das Material wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Pflanzung der bestellten Gehölze darf nur auf Grundstücken
erfolgen, die zu dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren
Immerath gehören. Die Auslieferung der Gehölze ist für November
2013 vorgesehen. Antragsunterlagen sind erhältlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6,
54295 Trier, beim DLR Mosel, Görrestraße 10, 54470 BernkastelKues, beim TG - Vorsitzenden, Herrn Martin Vickus, Heckenhof in
Immerath sowie beim Ortsbürgermeister, Herrn Stefan Harbecke,
Hauptstraße 28 in Immerath.
Die Anträge sind bis spätestens 3. Mai 2013 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, 54295
Trier einzureichen.
Info: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 0651/ 9776230 oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 06531/
956-184.
Bernkastel-Kues, den 05.03.2013
Im Auftrag, gez. Carsten Neß
Ausgabe 10/2013
Stat. Landesamt
Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2013 hat begonnen
Interessierte Haushalte können noch teilnehmen
Seit Beginn des Jahres läuft die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 (EVS 2013), eine freiwillige Erhebung der amtlichen
Statistik bei Privathaushalten. Die Ergebnisse der EVS, die im Turnus von fünf Jahren stattfindet, stellen für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft wie auch für Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und
unverzichtbare Informationsquelle dar. „Die Bereitschaft zur Mitwirkung an dieser freiwilligen Erhebung ist erfreulich hoch“, erklärt
der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg
Berres. „Allerdings wäre zur Verbesserung der Datenqualität vor
allem in einzelnen Teilgruppen eine noch größere Teilnehmerzahl
wünschenswert.“ Das gelte insbesondere für Haushalte von Selbstständigen, Arbeitern und Nichterwerbstätigen.
Der Aufwand zahlt sich für die teilnehmenden Haushalte doppelt aus. Sie bekommen nicht nur einen besseren Überblick über
die eigenen Einnahmen und Ausgaben, sondern erhalten vom
Statistischen Landesamt nach Abschluss der Erhebung auch eine
finanzielle Anerkennung von mindestens 80 Euro. Wie bei allen
Erhebungen der amtlichen Statistik ist der Datenschutz auch hier
umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich
behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Die teilnehmenden Haushalte erhalten Fragebögen zu Einnahmen
und Ausgaben, Geld- und Sachvermögen sowie zur Wohnsituation
und zur Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern wie Auto, Fernseher oder Spülmaschinen. Zusätzlich führen sie drei Monate lang
ein Haushaltsbuch.
Interessierte Haushalte können sich im Internet unter www.evs2013.
de über die Erhebung informieren und sich direkt online anmelden.
Alternativ können sie sich auch telefonisch (kostenfrei unter 0800
387 2003), per E-Mail ([email protected]) oder
schriftlich an das Statistische Landesamt, Sachgebiet 231 - EVS,
56128 Bad Ems, wenden.
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Achtung Trojaner Verbraucherzentrale warnt vor erneuter Welle
E-Mails mit infizierten Anhängen
Vor einer neuen Welle E-Mails mit infizierten zip- oder pif-Anhängen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wieder einmal
sind unseriöse E-Mails mit den unterschiedlichsten Trojanern in
Umlauf. Die Empfänger werden aufgefordert, den beigefügten zipoder pif-Anhang unbedingt zu öffnen, da dieser beispielsweise die
Rechnung oder die Widerrufsbelehrung für den angeblichen Vertragsabschluss enthalte.
Finger weg, sagt Martina Totz von der Verbraucherzentrale: Wer
den Anhang öffnet, aktiviert eine Schadsoftware, die Daten auf
dem Rechner ausspähen kann. Üblicherweise nutzen Betrüger solche Programme, um Rechner fernzusteuern, sensible Daten auszukundschaften oder zu verschlüsseln. Die Verbraucherschützerin
rät, Mails von unklaren und undefinierbaren Absendern am besten
nicht zu öffnen und zu beantworten, sondern gleich zu löschen.
Folgende Beispiele für die aktuellsten Varianten nennt die Verbraucherzentrale:
• Die E-Mails enthalten Forderungen für nie bestellte Waren, wie
Elektro- oder Multimediageräte bekannter Marken oder Mahnungen von Versandhäusern. Entweder wird die Einschaltung
eines Inkasso-Büros angedroht, um die angeblichen Forderungen von mehreren hundert Euro einzutreiben oder die E-Mail
wurde von einem angeblichen Inkassobüro versandt.
Diese E-Mails kommen von den unterschiedlichsten kryptischen, häufig auch privaten Absenderadressen. Am Schluss der
Mail grüßt dann freundlich die Kundenbetreuung oder das Support-Team eines tatsächlich existierenden Unternehmens. Die
genannten Unternehmensadressen sind allerdings fehlerhaft.
Aus Kaiserslautern wird zum Beispiel: „Keiserslauter“.
• Andere E-Mails machen angeblich offene Forderungen der
Firma PayPal geltend. Sie stammen scheinbar von den Inkassobüros Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart oder vom Inkassobüro National Inkasso GmbH aus Düsseldorf.
Ulmen
- 20 -
Ausgabe 10/2013
Die Mails enthalten das vermeintliche Logo des Inkassobüros,
das vom Original kaum zu unterscheiden ist, und verwenden
die Absender-Adresse des tatsächlich existierenden Inkassobüros. Die betroffenen Inkassobüros warnen auf ihrer Homepage
bereits vor diesem Missbrauch und distanzieren sich ausdrücklich.
• Auch der Absender der Telekom Deutschland GmbH wird missbräuchlich für eine angebliche Monatsrechnung verwendet. Die
Mail wird an Kunden und Nicht-Kunden verschickt und beinhaltet einen „echten Link“ zur Telekom ? Homepage. Auch der
Schriftzug ist täuschend echt.
Wer eine Trojaner-Datei versehentlich geöffnet hat, sollte am besten
einen Computerfachmann um Hilfe bitten.
Für Vereine, Ortsgemeinden, Schulen oder sonstige Gruppierungen,
die Interesse an der Durchführung eines geschlossenen Erste Hilfe
Lehrgangs haben, vereinbaren wir gerne gesonderte Termine vor
Ort. Die Gruppe sollte mindestens zehn Personen umfassen. Für
Planung und Durchführung stehen wir gerne zur Verfügung!
Anmeldungen zu allen DRK-Lehrgangsprogrammen nimmt das
DRK-Team unter der Hotline 06592-950026 oder per Email an
[email protected] entgegen.
Richtig versichert - viel Geld gespart
Vortrag und Sonderberatung
bei der Verbraucherzentrale in Cochem
In den letzten Jahren ist die Anzahl der minderjährigen Kinder, die
von einer Trennung- und Scheidung der Eltern betroffen sind, stetig gestiegen. Kinder, die die Trennung ihrer Eltern erleben, leiden
unter dem Verlust und können ihre Wünsche und Gefühle häufig
nicht zum Ausdruck bringen. Sie reagieren zum Beispiel mit Angst,
Wut, Verstimmtheit, Traurigkeit, Aggression oder Schulproblemen.
Diese Reaktionen können zunächst einen Versuch der Kinder darstellen, mit der veränderten Lebenssituation zu Recht zu kommen.
Eltern stehen den Verhaltensveränderungen ihrer Kinder oft hilflos
gegenüber.
Im April beginnt in der Lebensberatungsstelle Cochem, Moselstr.
23 ein Gruppenangebot für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen. Dieses Angebot richtet sich an 8 - 10 jährige Jungen
und Mädchen. In den zehn Gruppensitzungen setzen sich die Kinder altersentsprechend und auf spielerische Art und Weise mit
dem Thema Trennung auseinander. Sie können erleben, dass auch
andere Kinder betroffen sind und dass diese ähnliche Gefühle und
Schwierigkeiten haben. Unterstützt wird ein besserer Umgang mit
Aggressionen, Wut, Trauer und Schuldgefühlen. Begleitend zur Kindergruppe findet ein Elternabend jeweils getrennt für Mütter und
Väter statt. Die Gruppensitzungen und der Elternabend werden
von Esther Thönnes (Sozialpädagogin B.A.) und Eva Antoni (Heilpädagogon B.A.), gestaltet. Die Teilnahme für Kinder und Eltern
ist kostenlos.
Nähere Informationen erhalten Sie bei einem
Wissen Sie, welche Versicherung Sie in verschiedenen Lebensphasen unbedingt benötigen und welche eher überflüssig sind? Im
Vortrag „Richtig versichert - viel Geld gespart“ gibt die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale in Cochem hilfreiche Tipps
für einen optimalen Versicherungsschutz. Sie geht auch darauf ein,
wie man einen preisgünstigen Versicherer findet und wie man überflüssige Versicherungen wieder los wird.
Der Vortrag findet am Montag, dem 18. März 2013 von 15 bis 16 Uhr
in Cochem im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, Endertplatz,
Raum 450 statt. Die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei.
Im Anschluss an den Vortrag haben die Teilnehmer/innen die Möglichkeit, zusammen mit der Versicherungsexpertin ihren eigenen
konkreten Versicherungsbedarf abzustecken. Mithilfe eines Fragebogens kann die Expertin mittels einer computergestützten Versicherungsanalyse ermitteln, welche Verträge Sie benötigen. Diese
Versicherungsanalyse kostet 35 Euro.
Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale am gleichen Tag in
Ihrem Beratungsstützpunkt in Cochem von 10 - 13 Uhr auch individuelle persönliche Versicherungsberatung nach Terminvereinbarung gegen Entgelt an. Diese Beratung findet in der Brückenstraße
2, (Nebenstelle der Kreisverwaltung im Gebäude der Sparkasse) im
2. Stock, Zimmer 2.8. statt.
Anmeldungen für den Vortrag und die Sonderberatung nimmt die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz telefonisch unter 0651 / 48802
(Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr), per
Fax unter 0651 / 49088 oder per Mail an [email protected] entgegen.
Lebensberatung Cochem
Gruppenangebot für Kinder
aus Trennungs- und Scheidungsfamilien
Elterninformationsabend am 12.03.2013 um 20:00 Uhr
in den Räumen der Lebensberatung Cochem statt.
Hierzu melden Sie sich bitte bis zum 08.03.2013 in der Beratungsstelle an: Tel. 02671/7735.
Deutsches Rotes Kreuz Vulkaneifel
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Erste Hilfe-Kursangebote
Das Rote Kreuz im Kreis Vulkaneifel bietet im Februar 2013, nachstehende, Lehrgangsprogramme an:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber
(für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M oder T).
Samstag, 9. März 2013 von 09.00 - 16.30 Uhr
Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59
Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in
Referent: Florian Müller
Samstag, 16. März 2013 von 09.00 - 16.30 Uhr
Ort: DRK-Rettungswache Kelberg, Am Schwimmbad
Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in
Referent: Tim Claß
Bitte mitbringen: Personalausweis
Erste Hilfe Grundausbildung
(Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Ersthelfer in
Betrieben, Arzt- Apothekenhelfer/-innen)
Termin: Mo./Di., 18. u. 19. März 2013 von 09:00 - 16:30 Uhr
Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59
Kosten: 39,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG
Referent: Linda Korsch
Sa./So., 13. u. 14. April 2013 von 09:00 - 16:30 Uhr
Ort: DRK-Haus in Daun, Leopoldstraße 34
Kosten: 39,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG
Referent: Niclas Schenk
Erste Hilfe Training
Da Ersthelfer selten Gelegenheit haben ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden, wird ein regelmäßiges Erste Hilfe Training
erforderlich.
Fr., 8. März 2013 von 09:00 - 16:30 Uhr
Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59
Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG
Referent: Ivan Rasskasow
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Kompetente und neutrale
Beratung im Pflegestützpunkt
Pflegebedürftigkeit kommt oft unerwartet,
ohne dass sich Betroffene oder pflegende
Angehörige ausreichend darauf einstellen können.
Die Mitarbeiterinnen im Pflegestützpunkt, informieren und beraten
Sie zu folgenden Fragen:
Wann erhält der Versicherte eine Pflegestufe? Wie sollte man sich
auf das Begutachtungsgespräch mit dem Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) vorbereiten?
Welche ambulanten Hilfen stehen zur Entlastung pflegender Angehörigen zur Verfügung?
Welche Finanzierungsmöglichkeiten bieten die Pflegeversicherung
sowie das Sozialamt? Wie kann ich meine Wohnung barrierefrei
gestalten? Wo stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung?
Ulmen
- 21 -
Welche Angebote gibt es für Menschen mit Demenz? Wo gibt es
Gesprächsgruppen für Angehörige von Demenzkranken?
Zu diesen und anderen Fragen können Sie telefonisch oder im persönlichen Gespräch Informationen erhalten.
Die Beratung erfolgt persönlich, neutral und kostenlos, auch bei
Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung.
Pflegestützpunkt für die VG Ulmen /VG Kaisersesch
Brigitte Boost, Dipl. Sozialpädagogin, Pflegeberaterin
Birgit Brengmann, Examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin
Gartenstr. 17, 56825 Gillenbeuren
Tel. 02677-951888 oder 952870
SCHULNACHRICHTEN
Thomas-Morus-Gymnasium Daun
Weißt du noch…
7. Ehemaligentreffen am TMG
Wieder einmal steht am Dauner Thomas-Morus-Gymnasium eine
besondere Veranstaltung an: das große Ehemaligentreffen.
Am Samstag, den 22. Juni 2013, wird die Schule ab 16:00 Uhr zum
Treffpunkt.
„Wer ist denn der da hinten, der mit dem teuren Sakko? Das wird
doch nicht der Clown aus der ersten Reihe vorne am Fenster sein?“
Die Chance auf ein freudiges Wiedererkennen ist groß, werden doch
sehr viele Ehemalige erwartet, die die Weiterentwicklung „ihrer“
Ausgabe 10/2013
Schule mit eigenen Augen sehen möchten. Sicherlich wird man auch
dem einen oder anderen seiner früheren Lehrer begegnen.
Neben einem Bummel durch die Schule und einem kleinen unterhaltsamen Programm werden vor allem liebevoll gestaltete Räume
geboten für freudiges Wiedersehen; Kneipen und Bistros laden zum
Verweilen und Klönen ein.
Schulen
Grundschule Lutzerath.................................................Tel.: 02677-422
Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677-910045
E-Mail....................................................... [email protected]
Grundschule Ulmen....................................................Tel.: 02676-8177
Bahnhofstr. 35-37..................................................... Fax: 02676-951784
E-Mail........................................................................gs.ulmen@web.de
Grundschule Alflen.......................................................Tel.: 02678-562
Schulstr. 14
E-Mail.......................................................grundschule-alflen@gmx.de
Grundschule Büchel......................................................Tel.: 02678-228
Schulstr. 2
E-Mail....................................................gs-buechel@freenet.de
Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule)
Schulstandort Lutzerath................................................ Tel. 02677/422
Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677/910045
E-Mail....................................................... [email protected]
Schulstandort Ulmen................................................... Tel. 02676/1551
Am Jungferweiher 2.................................................... Fax: 02676/8299
E-Mail............................................................ [email protected]
Realschule plus Vulkaneifel - Grundschule Lutzerath
In unserem Ganztagsschulbetrieb bieten wir zum 01.08.2013 für das Schuljahr 2013/2014 einen Platz für ein
„Freiwilliges soziales Jahr“
an.
Das bieten Sie:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- pädagogisches Geschick, Geduld und Freude im Umgang mit jungen Menschen
- Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsfähigkeit
- Ideenreichtum und Selbstständigkeit
Das bieten wir:
- Interessanter, abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit sehr gutem und kollegialem Betriebsklima
- Mehrere unterstützende Seminare und Schulungen
- Vergütung entsprechend gesetzl. Grundlage
- ggfls. Bonuspunkte für die Bewerbung um einen Studienplatz
- einen sehr guten Einblick in den Lehrerberuf
- Anerkennung des FSJ als Praxisjahr für die FHS nach Klasse 12
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. (Auch gerne per E-mail unter: [email protected] )
Grundschule Lutzerath & Realschule plus Lutzerath-Ulmen
z. Hd. Frau Schüller-Diewald/ Herr Schmittgen
Schulstraße 2, 56826 Lutzerath
Ulmen
- 22 -
Ausgabe 10/2013
Realschule plus Vulkaneifel on Tour...
32 Schüler/innen und Lehrer/
innen zum Ski- und
Snowboardfahren in Südtirol
Vom 24. Januar bis 1. Februar 2013 begaben
sich 27 Schüler/innen mit ihren Lehrerinnen
Frau Weber und Frau Himberg (Snowboardund Skilehrerinnen), zwei weiteren Ski- und
Snowboardlehrerinnen und einer Betreuerin auf große Fahrt in die Dolomiten.
Am späten Nachmittag startete die Gruppe
mit einem Doppelstockbus in Ulmen und
erreichte nach ca. dreizehn Stunden Nachtfahrt Meransen, einen Wintersportort in
Südtirol/Italien.
Nach einem stärkenden Frühstück wurden
die Zimmer bezogen, anschließend Ski,
Snowboards und Helme ausgeliehen. Die
Jugendlichen wurden daraufhin in Kurse
eingeteilt, danach wurde Meransen erkundet
Am nächsten Morgen ging es gleich ab auf
die Piste im Skigebiet Gitschberg-Jochtal.
Nach drei Tagen Ski- bzw. Snowboardkurs
waren alle Skihasen in der Lage, die meisten Pisten im Skigebiet zu bewältigen. Am
Ende der Woche meisterten einige sogar die
schwere schwarze Piste!
Die Eifler Skihasen genossen - dank Petrus´
Zutun - bei schönstem Wetter das wunderbare Bergpanorama und urige Mittagsjausen in der Skihütte.
Für tolle Unterhaltung und gemeinsame
Abende hatten die Lehrerinnen vorgesorgt,
indem sie sich ein buntes Abendprogramm
hatten einfallen lassen:
So gab es zum Beispiel eine kunterbunte „Schräg und schrill
- Party“ im Discokeller der Pension oder die Teilnahme
am „Meranser Duathlon“ (einer kombinierte Wertung aus
Rodeln auf einer professionellen Rodelbahn aus Eis und Eisstockschießen).
Das absolute Highlight war das Nachtskifahren bei Flutlicht,
bei dem alle Schüler und Betreuer eine Riesengaudi hatten!
Wehmütig machte man sich nach sieben Tagen voller Erlebnisse wieder auf die Heimreise. Alle waren sich einig: Die
nächste Schulskiwoche der RS plus Vulkaneifel muss folgen…. und findet statt vom 23.1. - 31.1.2014!
Dieses Erlebnis mit vielen tollen Erfahrungen wurde großzügig unterstützt vom Förderverein der Realschule plus Vulkaneifel und der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück,
die jeweils eine Ski-, bzw. Snowboardlehrerin finanzierten.
Dafür bedanken wir uns ganz herzlich!
Anmeldung zur Ganztagsschule
an der Grundschule Ulmen ab sofort!
Eine Ganztagsschule bietet für Schüler und Eltern folgende entscheidende Vorteile:
- Angebot an Arbeitsgemeinschaften
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gemeinsame Mahlzeiten
- Soziales Miteinander
- Hausaufgabenbetreuung durch Lehrer
Das Ganztagsangebot endet von montags bis donnerstags um 16.00 Uhr.
Wenn Ihr Kind nachmittags schon feste Termine hat, z.B. Ergotherapie, Instrumentenkurs,
.... muss es nicht auf die GTS verzichten. Hier könnten wir nach Vereinbarung individuelle Lösungen finden.
- Der Schülertransport ist kostenfrei.
- Eltern melden ihr Kind verpflichtend für ein Schuljahr an.
Eine Auswahl der bestehenden Arbeitsgemeinschaften:
Spiel und Bewegung, Fußball, Yoga, Judo und Rope Skipping, Chor, Musik-AG, Kochkurs, Bastelkurs, Computer, Kooperation mit der Seniorenresidenz, Lese-AG, Theater, Steinmetz-AG, Märchen-AG, Spiele-AG, Handarbeiten, Pappmaché, Sprachspiele, Experimente, Waldpädagogik und weitere.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der Grundschule Ulmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung
(Frau Blum und Frau Kutscheid/Telefon: 02676/8177).
- 23 -
Ausgabe 10/2013
Anmeldung für das Ganztagsschulangebot
im Schuljahr 2013/14
✂
Ulmen
Name,
Vorname des Kindes: _____________________________________________________
Geburtsdatum: __________________________________________________________
derzeitige Klasse: ________________________________________________________
Name, Vorname des/der
Erziehungsberechtigten: __________________________________________________
_______________________________________________________________________
Adresse: _______________________________________________________________
_______________________________________________________________________
Telefon: ________________________________________________________________
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich, sofern nicht gewichtige Gründe für
eine Rücknahme vorzuweisen sind. Die GTS ist kostenlos, lediglich das Mittagessen
muss anteilig bezahlt werden.
Die Teilnahme an den nachmittäglichen Veranstaltungen ist verpflichtend. Eine
Beurlaubung aus wichtigem Grund ist jedoch möglich.
Hiermit melde ich/wir mein/unser Kind für das Ganztagsschulangebot an der Grundschule Ulmen für das Schuljahr 2013/14 verbindlich an.
✂
______________________________________________
Ort, Datum U
nterschrift der Erziehungsberechtigten
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
Grundschule Ulmen
Halli hallo,
wir sind Moosmutzel und Waldwuffel, zwei Waldgeister aus dem Traumzauberbaum. Kennst du
den Traumzauberbaum?
Er ist die reinste Traumzauberei. Wir möchten Euch
am Sonntag, dem 17.03.2013 um 12.30 Uhr das Musical
„Der Traumzauberbaum“,
(Geschichtenlieder)
im Bürgersaal in Ulmen vorführen.
Spielzeit: etwa 11/2 Stunden.
Wir werden uns sehr freuen, wenn Sie Zeit haben, uns zuzuhören.
Eintritt: frei
Über eine Spende sind wir sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Der Chor der Grundschule Ulmen
KINDERGARTENNACHRICHTEN
Ausstellung zum Projekt „Matschen“
in der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Derzeit absolviert Nadine Michels aus Ulmen in der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in Auderath ihr
Anerkennungsjahr, um die Ausbildung als Erzieherin abzuschließen. Im Rahmen ihres Anerkennungsjahres muss sie ein Projekt dokumentieren und durchführen. Daraufhin hat sie sich für das Thema:
„Kleine ganz groß - Wir matschen, fühlen und begreifen mit unserem ganzen Körper“
entschieden.
Nadine und die Kinder haben sich acht Wochen lang mit dem Thema beschäftigt. Im Projekt wurde
sich mit der Beschaffenheit verschiedener Materialien beschäftigt. Die Kinder konnten sie mit Händen,
Füßen und zum Abschluss mit dem ganzen Körper beim Body Painting fühlen. Im Rahmen dieses Projektes findet ab Donnerstag, den 14.03.2013 bis Donnerstag, den 21.03.2013 in der Verbandsgemeinde
Ulmen eine Ausstellung zu diesem Thema statt.
Die Ausstellung wird am Donnerstag, den 14.03.2013 um 14.00 Uhr von Nadine Michels eröffnet.
Dort werden nicht nur die Bilder der Kinder präsentiert, sondern auch verschiedene Informationen zu
diesem Projekt vorgestellt.
Alle Interessierten sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
Ulmen
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KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Gottesdienste
Samstag, 9. März
17:00 Uhr St. Martin Ulmen, Vorabendmesse
19:00 Uhr Gevenich, Vorabendmesse
19:00 Uhr Beuren, Vorabendmesse
4. Fastensonntag, 10. März
09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe
09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt
09:30 Uhr Bad Bertrich, Hochamt
09:30 Uhr Faid, Hochamt
10:00 Uhr Alflen, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Auderath, Wort-Gottes-Feier
10:30 Uhr Ulmen, Hochamt
10:30 Uhr Lutzerath, Wort-Gottes-Feier
10:45 Uhr Büchel, Hochamt
18:00 Uhr Büchel, Kreuzwegandacht
Kloster Maria Martental
Chorgruppe Lohner gastiert in Maria Martental - 16.03.13
Der Freundeskreis Maria Martental weist darauf hin, dass die Chorgruppe Lohner am Samstag, den 16. März 2013 in Maria Martental
ein Konzert geben wird.
Der 45 Sänger umfassende Männerchor unter der Leitung seines
Gründers Chordirektor Werner Lohner ist im Laufe seines 30-jährigen Bestehens durch zahlreiche hochkarätige Konzerte in unserer
Region, durch viele Rundfunk- und Fernsehauftritte, durch bedeutende Erfolge und Auszeichnungen bei nationalen und internationalen Chorwettbewerben sowie durch mehrere Konzertreisen ins
Ausland (Kanada, USA, Russland, Spanien, Italien, Polen, Holland)
zu einem Aushängeschild der deutschen Chormusik geworden. Der
Chor wird um 17.00 Uhr die Vorabendmesse musikalisch gestalten
und anschließend gegen 18.00 Uhr ein Benefizkonzert zu Gunsten
der Renovierung des Kreuzweges geben.
Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei, statt dessen bitten die Sänger
und der Freundeskreis um einen Beitrag zur Deckung der Renovierungskosten.
Ausgabe 10/2013
Freundeskreis der Filialkirche Maria
Rosenkranzkönigin, Auderath
in der Kath. Kirchengemeinde
St. Johannes der Täufer, Alflen
Einladung
zur Mitgliederversammlung des
Freundeskreises
Liebe Mitglieder des Freundeskreises der
Filialkirche in Auderath,
hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des
Freundeskreises am 15.03.2013 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus in
Auderath ein.
Für die Mitgliederversammlung sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen:
TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden
Herrn Werner Konrad
TOP 2: Geistlicher Impuls
TOP 3: Jahresbericht des Vorsitzenden
TOP 4: Kassenbericht der Kassenwartin
TOP 5: Prüfbericht der Kassenprüferinnen
TOP 6: Entlastung des Vorstandes und der Kassenwartin
TOP 7: Verschiedenes
Gebetstag
in der Wallfahrtskirche Maria Martental
am Samstag, 16. März 2013
Gottesdienste
Samstag, 09.03.2013
17.00 Uhr Vorabendmesse
4. Fastensonntag, 10.03.2013
08.30 Uhr Frühmesse
11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht
17.00 Uhr Abendmesse
Dienstag, 12.03.2013
14.30 Uhr Rosenkranz
15.00 Uhr Pilgermesse
Mittwoch, 13.03.2013
19.00 Uhr Glaubenskurs mit P. Schädle
Freitag, 15.03.2013
16.15 Uhr Kreuzweg
17.00 Uhr Messbundmesse
Samstag, 16.03.2013
17.00 Uhr Vorabendmesse mit dem Lohnerchor, anschl. Benefizkonzert
5. Fastensonntag - Anliegensonntag, 17.03.2013
08.30 Uhr Frühmesse
11.00 Uhr Hochamt
14.00 Uhr Anbetung - Beichte - Rosenkranz
15.00 Uhr Andacht mit Predigt von Pfarrer Markus Arndt
17.00 Uhr Abendmesse anschl. Vortreffen der Romfahrer im Pilgerheim
Ein guter Start in den Tag gemeinsam beten und frühstücken
Dienstag, 12. März, 8.00 Uhr im Pfarrheim Alflen
Regelmäßig einmal im Monat treffen sich Männer und Frauen um
8.00 Uhr, um gemeinsam den Tag zu beginnen.
Nach einem ca. 1/2-stündigen Gebet gibt es ein einfaches Frühstück.
Herzliche Einladung an alle, die Interesse haben.
Es entstehen keine Kosten und Verpflichtungen - wer kommt, ist da!
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IU
)ULW]
09.00 Uhr
09.30 Uhr
11.00 Uhr
12.15 Uhr
13.15 Uhr
13.45 Uhr
14.15 Uhr
15.00 Uhr
Lobpreis
Rosenkranz mit Betrachtung
Hl. Messe
Mittagessen
Rosenkranz / Anbetung
Vortrag
Rosenkranz und Einzelsegen
Ende
Keine Anmeldung erforderlich!
Mittagessen als Selbstverpflegung oder gegen Bezahlung
im Pilgerheim.
Weitere Infos: Fam. Schmitz, Auderath
02676 / 390
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Angebote in St. Martin Ulmen
Samstag, 9. März 2013
Kapelle - 17:00 Uhr Vorabendmesse
Dienstag, 12. März 2013
Schwesternkonvent - 07:00 Uhr Laudes
Donnerstag, 14. März 2013
TAF Wehrholz - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux
im Büro
Ulmen
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Zwei weitere Angebote
zur Ehevorbereitung
Das Dekanat Cochem lädt Paare,
die sich im Jahr 2013 das JaWort geben möchten, dazu ein,
ein
Ehevorbereitungsangebot
wahrzunehmen. Zwei weitere
Termine werden zur Auswahl
angeboten: Sonntag, 14. April
(11:00 - 16:30) in Beilstein sowie
Sa., 25. Mai (14:00 - 18:30) in ZellMerl. Am 14. April besteht die
Möglichkeit, an einem gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen,
am 25. Mai im Anschluss an das
Seminar an einem gemeinsamen Abendessen.
In dem Faltblatt der Einladung heißt es: „Es ist beglückend,
wenn zwei Menschen zueinander finden.“ Die Angebote zur
Ehevorbereitung bieten die Möglichkeit, über Grundlegendes
für den gemeinsamen Weg nachzudenken. Zudem können sich
die einzelnen Teilnehmer/-innen darüber auszutauschen, was
sie im Zusammenhang mit Partnerschaft, Trauung und Ehe
bewegt. Darüber hinaus wird das Sakrament der Ehe erläutert;
der Trauritus und Gestaltungsmöglichkeiten werden vorgestellt.
Die Moderation übernimmt Pastoralreferent Rudolf Zavelberg. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Infos sind erhältlich in allen Pfarrbüros oder im Dekanatsbüro, Moselweinstr.
15, 56821 Ellenz-Poltersdorf, Tel. 02673 - 961947-0; E-Mail:
[email protected].
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Ausgabe 10/2013
AgCH - Arbeitsgemeinschaft
Christliche Hauskreise
Bibelkreis wann und wo?
Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch.
Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122.
Zuhörtelefon die Telefonandacht
Tel. 02653/4378
Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr. Interessierte bekommen ein neues
Testament der Bibel - kostenlos.
Thema ab 15. März
Wer nachtragend ist tut sich selbst weh.
Geschichtentelefon - für Kinder
Tel. 02653/9119090
Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids!
Briefseelsorge
Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne
können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, 56755 Kaisersesch.
Internet
Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de
Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.com
Evangelische Kirchengemeinde
Cochem
Gottesdienste
Sonntag, 10. März 2013
10.30 Uhr Evangelische Kirche Cochem
Gemeinsamer Gottesdienst mit Kindergottesdienst
(Predigtreihe „Gottesdienst leben“ - Teil 3)
Veranstaltungen
Montag, 11. März 2013
20.00 Uhr Gemeindehaus Cochem
Übungsstunde Kirchenchor
Donnerstag, 14. März 2013
15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Frauenhilfe
Jungschar Cochem: Jungschar für 8-11-Jährige jeden Freitag (außer
Ferien) 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Gemeindehaus Cochem
Jungschar Ulmen: Jungschar für 8-11-Jährige jeden Samstag (außer
Ferien) 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Katharina-von-Bora Haus,
Ulmen
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 Uhr
bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem »Kreuz und Quer«
entnehmen. Wer den Gemeindebrief »Kreuz und Quer« nicht erhält,
wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114.
Internet: www.ev-kirchengemeinde-cochem.de
Evang. Kirchengem. Zell-Bad
Bertrich-Blankenrath
Sonntag, 10.03.2013
9.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
Samstag, 16.03.2013
18.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath mit anschließender Gemeindeversammlung
Sonntag, 17.03.2013
10.30 Uhr Gottesdienst in Zell mit Vorstellung der Konfirmanden
Zu diesem Gottesdienst fährt der Buszubringer von Zell-Barl.
Treffen in Zell
Mittwoch, 13.03.2013, 16.00 Uhr Konfirmanden-Unterricht im
Gemeinderaum
Freitag, 15.03.2013, 15.00 Uhr Barltreffen im Schulungsraum 1 des
Krankenhauses
Samstag, 16.03.2013, ab 9.30 Uhr Ökumenischer Kinderbibeltag im
katholischen Kindergarten in Briedel
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag 9.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr
Ulmen
- 27 -
Nachrichten aus
RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN
Jehovas Zeugen Daun
Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14
Programm für die Zeit vom 10. März bis 14. März 2013
Sonntag, den 10. März 2013
09:30 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: » Bewahre die christliche Identität «
10:10 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms
Thema: » Uns nicht von Jehova entfremden «
Donnerstag, den 14. März 2013
19:00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Thema: Das Buch »Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt« »Kapitel 6: »Gehorche bitte der Stimme Jehovas« Abs. 13 - 18«
19:35 Uhr Theokratische Predigtdienstschule
Themen: »Welche Bedeutung hat das Gedächtnismahl? & Was wird
durch die Gedächtnismahlsymbole dargestellt?«
20:10 Uhr Dienstzusammenkunft
Themen: »Was lernen wir daraus (Matthäus 10:7-10 und Lukas 10:14)? & Wie du deinen Dienst erweitern kannst (Teil 1) & »Freust du
dich schon auf das Gedächtnismahl?« «
Wöchentliches Bibellesen: Markus 13 bis 16
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit herzlich willkommen.
Besuchen Sie unsere Internetseite »www.jw.org«.
Zeugen Jehovas in Zell (Mosel)
Ausgabe 10/2013
Da die Wehr nun nicht mehr auf einen Traktor angewiesen ist, um
die Tragkraftspritze zu transportieren, wird sie künftig noch schneller einsatzbereit sein.
Nach Durchführung notwendiger kleinerer Instandsetzungsarbeiten findet eine offizielle Inbetriebnahme statt, der Termin wird
rechtzeitig veröffentlicht.
Freiw. Feuerwehr Kliding
Familientag
Am Samstag, dem 23. März 2013 findet unser Familientag statt.
Wir treffen uns um 10.30 Uhr in der Ortsmitte und gehen zu Fuß
nach St. Aldegund. Gegen Mittag nehmen wir einen kleinen Imbiss
ein.
Um 14.00 Uhr werden wir an der Schleuse St. Aldegund erwartet.
Dort angekommen besichtigen wir die Schleuse sowie das Kraftwerk Neef.
Nach der Führung wandern wir weiter nach Bremm zum Hotel Hutter, wo wir gegen 16.30 Uhr erwartet werden.
Nach dem Abendessen (ca. 19 Uhr) treten wir die Heimfahrt an.
Den Abschluss unseres Familientages feiern wir dann bei „Wilma“!
Auf eine Teilnahme freut sich der Vorstand der Freiw. Feuerwehr.
Um den Familientag besser planen zu können, bitten wir bis 22.
März 2013 um Anmeldung bei Wilma - bei ihr hängt auch der
Essensplan aus.
VEREINE UND VERBÄNDE
Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21
Programm für die Zeit vom 10. bis 15. März 2013:
Sonntag, 10. März 2013:
9:30 Uhr, biblischer Vortrag
Thema: »Warum sich jetzt Gottes Herrschaft unterwerfen?«
10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium
Thema: »Uns nicht von Jehova entfremden.«
Freitag, 15. März 2013:
19:30 Uhr, Bibelstudium
Thema: »Zu Jehova zurückkehren.«
20:05 Uhr, Schulungsprogramm
Wöchentliches Bibellesen: Markus 13 bis 16
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org
FEUERWEHRNACHRICHTEN
Freiwillige Feuerwehr Büchel
Monatsübung
Unsere nächste Monatsübung findet am Freitag, den 15.03.2013 um
19.00 Uhr statt. Die Alarmierung erfolgt durch die Sirene.
Frohe und dankbare Gesichter
bei der Klidinger Feuerwehrwehr
Möhnenverein Alflen
Hallo liebe Möhnen!
In diesem Jahr haben wir uns für eine dreitägige Reise nach Hamburg entschieden.
Diese findet in der Zeit vom 27. - 29.09.2013
statt. Wir erbitten eine verbindliche Anmeldung mit einer Anzahlung von 50,00 EUR auf das Konto: 300
51 54 BLZ: 587 512 30 bei der KSK EMH bis zum 30.03.2013.
Für alle, die ein Einzelzimmer bestellt haben, oder noch möchten, gilt ein Aufpreis von 33,00 EUR. Es ist ganz wichtig bei der
Überweisung euren Namen und den Vermerk »Einzel- bzw.
Doppelzimmer« anzugeben. Der Eigenanteil der Möhnenmitglieder wird insgesamt ca. 145 EUR pro Person im Doppelzimmer betragen. In Hamburg besteht die Möglichkeit ein Musical
zu besuchen. Bei Rückfragen und Interesse am Musical (günstigste Preiskategorie 78 EUR) meldet euch bitte bei Daggi,
Tel.: 1527, damit wir entsprechend Karten reservieren können.
Die Reise beinhaltet weiterhin:
- die Fahrt im modernen Reisebus
- 2 x Übernachtung inkl. Frühstücksbuffet im 3-Sterne
Hotel Helgoland
- 1 x gemeinsames Abendessen am 27.09.2013 im Restaurant „Einstein“
- 1 Stadtrundfahrt in Hamburg (ca. 3 Std.)
Wir freuen uns auf euch und die gemeinsame Tour!
Achtung, bitte schon mal vormerken!
Wir wollen voraussichtlich am Samstag, den 04.05.2013 mit
euch wandern gehen.
SV „Schwarz-Weiß“ Alflen
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, den 15.03.13 findet um 20.00 Uhr
unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im
Erstmals in der nun über 50-jährigen Geschichte der Freiw. Feuerwehr verfügt sie seit kurzem über ein eigenes Feuerwehrfahrzeug.
Das gebrauchte Auto - Marke Mercedes - konnte günstig durch die
Verbandsgemeinde bei der Feuerwehr in Hollingstedt (bei Husum)
erworben werden.
Stüffje statt.
Als Tagesordnungspunkte sind festgelegt:
1. Begrüßung
2. Bericht des 1.Vorsitzenden und der Abteilungsleiter
3. Bericht des 1.Kassierers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl des Vorstandes
7. Behandlung von Anträgen
8. Verschiedenes
Ulmen
- 28 -
Kegeln um die
Dorfmeisterschaft 2013
in Alflen
Wann: Wo:
Samstag, 16. März 2013
(17:00 - 20:00 Uhr)
Gasthaus „Zum Stüffje“ in Alflen
Teilnehmerzahl pro Club:
- mindestens 6 Kegler müssen antreten
- höchstens 8 Kegler dürfen kegeln
Austragungsmodus:
Herren:
Gekegelt wird mit je zwei Wurf auf folgende Bilder:
Volle, Kleeblatt, Hinterer Kranz, Damen und Bauern.
Damen:
Gekegelt wird mit je zwei Wurf auf folgende Bilder:
Volle, Kleeblatt (gedreht), Vorderer Kranz, Mitte
(Vorder- und Hinterholz).
Das jeweils gestellte Bild wird von allen Keglern des
am Start befindlichen Clubs durchgekegelt.
Der Kegelclub Donnervögel lädt als Ausrichter alle
Clubs, die in Alflen kegeln, herzlich ein und wünscht
viel Erfolg und „Gut Holz“. Über eine rege Teilnahme
würden wir uns sehr freuen.
PS: Eine telefonische Voranmeldung ist außer montags
und dienstags unter der Rufnummer 02678/910444
(Gasthaus „Zum Stüffje“) ab 18:00 Uhr bis zum 15. März
2013 möglich. Das Startgeld beträgt 15 Euro.
SV Alemania Auderath
Jahreshauptversammlung 22.3.13
Am 22.03.2013 findet die Jahreshauptversammlung des SV Alemania Auderath ab 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden
2. Jahresrückblick 2012
3.Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahlen des Vorstandes
7.Verschiedenes
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Ausgabe 10/2013
Eifel-Kulturtage 2013
(LIHO
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präsentieren
am Samstag, 27.04.2013
um 20:00 Uhr
im Bürgerhaus in Auderath
Abdelkarim
“Zwischen Ghetto u. Germanen”
- Stand-Up-Comedy Vor fünf Jahren entschloss
sich
Abdelkarim
die
Comedy-Bühne zu betreten
und mittlerweile ist er einer
der Senkrechtstarter der
Szene. Comedians mit Migrationshintergrund
haben
in Deutschland längst eine
riesige Fan-Gemeinde und
liegen voll im Trend. So ist
es kein Wunder, dass er sich
gerne ein Späßchen über
seine Kumpels, die deutsche
Leitkultur und alles, was auf
den deutschen Straßen so
„abgeht“ erlaubt. Der sympathische Newcomer der deutschen
Comedy- und Kabarettszene bietet ostwestfälischen Humor
mit Migrationsvordergrund.
Und dafür wurde er mehrfach ausgezeichnet (Stuttgarter
Besen 2012 - Das große Kleinkunstfestival der Wühlmäuse
2011 - NDR Comedy Contest 2010 - Tuttlinger Krähe (Nominierung) 2012 - Prix Pantheon (Nominierung) 2012).
Abdelkarim ist Stammgast bei “Cindy aus Marzahn und die
jungen Wilden” und “Willkommen bei Mario Barth”, im TV
(RBB, SWR, NDR, ARD, ZDF/3sat, Einsfestival, WDR, RTL)
und begeistert mit seiner authentischen Art, die keine Kategorien braucht, gleichermaßen das Comedy- wie Kabarettpublikum.
Eintrittspreis: 15 Euro / 8 Euro ermäßigt
Weitere Informationen: www.eifel-kulturtage.de
Eifelverein Ortsgruppe Bad
Bertrich - gegr.1889
Unsere nächste „Komm-mit“-Wanderung
Donnerstag, 14.03.2013 - 13.30 Uhr
„Feuer und Wasser“ - geologische Exkursion
Treffpunkt: vor der Tourist-Info
Dauer: ca. 4 Stunden
Wanderführer: Walter Thullen
Alle Wanderfreunde sind herzlich eingeladen - Teilnahme natürlich
kostenlos
Ulmen
- 29 -
Ausgabe 10/2013
Ulmen
- 30 -
Jahreshauptversammlung 2013
Samstag, 16. März 2013, 19.30 Uhr
Hotel Alte Mühle - Bad Bertrich
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden - Totenehrung
2. Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer
3. Entlastung des Vorstandes
4. Berichte der Fachwarte
5. Mitteilungen - Vorausschau
6. Verschiedenes - Anregungen
Rückfragen zu den Tagesordnungspunkten beantwortet Ihnen Kajo
Dillenburg (Tel.-Nr. 02674/913529)
Frauengymnastikgruppe Büchel
Fit ab 50
Der neue Kurs „Fit ab 50“ mit Elke Jurek beginnt am Dienstag, den
12.03.2013 um 19.00 Uhr in der Turnhalle.
Junggesellenverein Büchel
Am Samstag, den 09.03. besuchen wir das Junggesellenfest in Schmitt. Dazu treffen wir uns um 19:00 Uhr
in unserem Vereinslokal Bistro am Turm. Abfahrt
mit dem Bus ist um 19:30 Uhr. Wir werden am dortigen Festumzug
teilnehmen und bitten um zahlreiches Erscheinen, um den Wanderpokal das dritte mal in Folge zu gewinnen. Vereinsmitglieder zahlen
an diesem Abend statt des üblichen Preises nur 5 Euro.
SV Büchel 1927 e.V.
Liebe Fußballfreunde,
das Warten hat ein Ende! Am Sonntag, den 10.03.13
rollt endlich wieder das runde Leder und die vor der
Winterpause ausgefallenen Partien können nachgeholt werden.
Unsere Erstgarnitur spielt um 14:30 Uhr in Dommershausen gegen
die SG Sabershausen. Der Tabellenneunte steht aktuell einen Rang
und zwei Zähler hinter uns, so dass man sich mit einem Sieg wie
im Hinspiel (2:0) etwas absetzen könnte. Ein Dreier zum Auftakt
der Restrunde wäre wichtig, denn unsere Jungs haben sich zum Ziel
gesetzt, in der Tabelle noch einige Plätze vorzurücken.
Die zweite Mannschaft sieht sich direkt nach der Pause mit einem
Lokalderby konfrontiert. Ebenfalls um 14:30 Uhr gastiert man beim
Spitzenreiter und Aufstiegsfavoriten SG Lutzerath. Im Hinspiel
unterlag man 0:4 und auch im Rückspiel nimmt man eindeutig die
Außenseiterrolle ein, aber mit Mut, Kampfeswillen und dem nötigen Glück gelingt vielleicht eine Überraschung. Die Tatsache, dass
Lutzerath vielleicht nicht ausgerechnet gegen uns seinen 100. Treffer erzielen sollte (momentan 97:13 Tore!), stellt möglicherweise
einen Anreiz dar. Unsere Mannschaften freuen sich wie immer über
möglichst viele Bücheler Schlachtenbummler, die sie auf ihren Auswärtsreisen begleiten. Unsere Damen bestreiten am Sonntag, den
10.03.13 ebenfalls eine Nachholpartie. Um 14:00 Uhr hat man den
Tabellenzweiten aus Niederfell auf dem heimischen Geläuf zu Gast.
Im Hinspiel unterlag man 1:3 an der Untermosel, weshalb unsere
Mädels mit Sicherheit auf Revanche aus sind. Auch ihr Ansinnen
für die restliche Runde ist es, sich im Tableau weiter nach vorne zu
pirschen. Die Abstände - als Neunter hat man zur Zeit nur sechs
Punkte Rückstand auf Rang vier bei einem Spiel weniger - erlauben
die Hoffnung auf ein deutliches Vorrücken.
In diesem Sinne auf ein erfolgreiches Fußballjahr 2013!
Musikverein Gevenich e.V.
www.mvgevenich.com
Seniorenkapelle
Nächste Probe: Freitag, 08. März um 20:00 Uhr;
Nachwuchsgruppe
Nächste Proben:
Montag, 11. März um 18:00 Uhr;
Montag, 18. März um 18:00 Uhr;
Frauengemeinschaft Kliding
Liebe Frauen,
wir treffen uns am Mittwoch, dem 13. März 2013 um 20.00 Uhr im
Gemeindehaus.
Es steht auch wieder ein Ausflug an. Es dürfen gerne Vorschläge
mitgebracht werden.
Alle sind herzlich eingeladen.
Ausgabe 10/2013
Eifelverein
Ortsgruppe Lutzerather Höhe
Jahreshauptversammlung
Liebe Wanderfreunde, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 16. März um 20.00 Uhr in Lutzerath
im Hotel Maas statt. Eingeladen sind alle Mitglieder unserer Ortsgruppe sowie deren Partner. Im Anschluss an den formellen Teil ist
eine Bilderschau über das vergangene Wanderjahr mit Maifest und
»Tour de Fries« vorgesehen.
Der Vorstand würde sich freuen, wenn wie in den Jahren zuvor zahlreiche Mitglieder an dieser Veranstaltung teilnehmen
SSG Lutzerather Höhe
SG Lutzerath - SV Büchel II am Sonntag, 10.03.13 um
14:30 Uhr in Lutzerath
Im Derby geht es darum gut aus der Winterpause zu
starten. Wir freuen uns über viele Zuschauer!
Abteilung Basketball
SSG gewinnt gegen Trimmelter SV
Vergangenen Samstag gastierte der Trimmelter SV beim Tabellenzweiten in Lutzerath und unterlag mit 58:36.
Von Anfang an konnten sich die Mädels aus Lutzerath absetzen und
lagen bereits zur Halbzeit mit 29:18 vorne. Die Gäste aus Trier hatten keine Chance, den Vorsprung gefährlich schmelzen zu lassen, so
dass die SSG ihren Vorsprung bequem ausbauen konnte und nach
Ende des dritten Viertels bereits mit 48:26 führte.
Das letzte Viertel war zwar ausgeglichen, dennoch stellte der Trimmelter SV keine Gefahr für die Gastgeberinnen.
Für Lutzerath spielten:
Elke Lescher (18 Punkte), Natalie Holzknecht (10), Sara Naß (8),
Tina Lenzen (6), Petra Castor (4), Clara Jung (4), Katrin Reis (4),
Linda Hirschen (2) und Alina Schenk (2)
SSG II unterliegt in Bitburg
Vergangenen Freitag trat der Nachwuchs der SSG auswärts gegen
den TV Bitburg an. Unsicherheiten im Abschluss und Lücken in der
Defensive nutze Bitburg aus, um sich die zwei Punkte zu schnappen.
Letzendlich unterlag die Reserve der Lutzerather Basketballerinnen mit 50:35.
Für Lutzerath spielten:
Alina Schenk (23 Punkte), Kathrin Hammes (8), Clara Jung (2),
Melina Schäff (2), Julia Berdi und Annika Kneip
Vorschau:
Kommenden Samstag tritt die Reserve der SSG erst um 11.00 Uhr
in Trier gegen den Trimmelter SV an, später, um 18.00 Uhr, tritt die
Erste Mannschaft ebenfalls auswärts gegen Schweich an.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Sehr geehrte Sportfreunde,
am Freitag, den 8. März 2013 findet im Hotel Maas in Lutzerath um
20:00 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totengedenken
3. Jahresberichte
4. Aussprache zu den Berichten
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
6. Wahl des Alterspräsidenten
7. Neuwahl des Vorstandes
8. Neuwahl der Kassenprüfer
9. Verschiedenes
Wir würden uns freuen, Sie recht zahlreich bei dieser wichtigen Sitzung begrüßen zu können.
Anträge zu der o.g. Tagesordnung sind schriftlich 7 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand einzureichen.
Ulmen
- 31 -
Ausgabe 10/2013
Sonnen-Brille
Danke
in ihr
SEhSt Er
ärkE
Ich möchte mich hiermit recht herzlich bei
allen Gratulanten für die zahlreichen
Aufmerksamkeiten zu meinem
70. Geburtstag
ab
bedanken.
Ganz herzlichen Dank für die gelungene
Überraschung am Abend.
79,
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findet die Ostereierwanderung des Eifelvereins Ortsgruppe Ulmen
statt. Wir freuen uns auf viele Kinder, Eltern und Großeltern, die mit
uns zu einer österlichen Familienwanderung aufbrechen. Wir treffen
uns um
14.00 Uhr am Marktplatz
Im Anschluss an unsere Wanderung habt ihr Gelegenheit zum
spielen, toben und basteln. Natürlich hält der Osterhase auch in
diesem Jahr für jedes Kind eine kleine Überraschung bereit. Für
Speis und Trank ist ebenfalls gesorgt.
Anmeldung bitte bis Mittwoch, den 27.03.
bei Silvia Dietzen (Tel. 02676 / 951730)
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entdecken die Lust an der Bewegung zu Tanzen.
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Rücken, die Muskeln und Gelenke. Ausdauer, Koordination,
Konzentration und Balance wird verbessert und das Lernen
der einzelnen Schrittkombinationen
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Wir freuen uns.
Gerhard Pietsch, Mobil: 0176 / 393 363 62
Karin Pietsch, Mobil: 0176 / 396 856 18
Musikverein Ulmen e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Liebe Musikerinnen und Musiker,
unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag,
den 22. März 2013 um 20:00 Uhr im Bürgersaal statt.
Tagesordnung:
1) Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2) Totengedenken
3) Bericht des 1. Vorsitzenden
4) Bericht der 1. Geschäftsführerin
5) Bericht der Kassenführerin
6) Bericht der Kassenprüfer
7) Bericht des Dirigenten
8) Bericht der Jugendleiterin
9) Entlastung des Vorstandes
10) Wahl eines Wahlleiters
11) Neuwahl des Vorstands
12) Satzungsänderung / neue Satzung
13) Verschiedenes
Um den satzungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, bittet der Vorstand um vollzähliges und pünktliches Erscheinen.
St. Mathias Schützenbruderschaft Ulmen e.V.
Beim letzte Damenschießen in Ulmen belegten
unsere Damen einen 3. Platz (285 Ringe), sie
mussten sich mit einer 10 weniger der Mannschaft
auf Brachtendorf (285 Ringe) sowie Binningen (287 Ringe) geschlagen geben.
Unsere Wertungsdamen waren:
Sandra Pauli
99 Ringe
Maritta Thönnes
93 Ringe
Nicole Hetger 93 Ringe.
Das nächste Damenschießen findet am 27.04.2013 in Binningen
statt.
Die diesjährige Jugendrunde hat am Samstag, dem 02.03.2013
begonnen, hier belegte unsere junge Mannschaft einen guten 5.
Platz mit 371 Ringen. Die anderen Mannschaften schossen folgende
Ergebnisse: 6. Platz Brachtendorf (265 Ringe), 4. Platz Binningen
(272 Ringe), 3. Platz Kaisersesch (275 Ringe), 2. Platz Hambuch
(383 Ringe) und 1. Platz Dünfus (384 Ringe).
Unsere Wertungsschützen waren:
Kevin Bäßler
96 Ringe
Tobias Hetger
94 Ringe
Tamara Bäßler
94 Ringe
Dennis Koller
87 Ringe
Der nächste Jugendwettkampf ist am 23.03.2013 in Dünfus, wir treffen uns um 13.00 Uhr an der Tankstelle.
Das letzte Altersklassenschießen ist am 16.03.2013 in Mayen. Hier
wird wieder um rege Teilnahme der Ü40er gebeten.
SV Fortuna Ulmen 1921
Zumba®
Der SV Fortuna Ulmen plant einen weiteren
ZUMBA® - Kurs zwischen Oster- und Sommerferien 2013, auch für Interessenten, die (noch) nicht
Mitglied im Verein sind.
Ulmen
- 33 -
Ausgabe 10/2013
NeueröffNuNg am 9. märz 2013
(ehemals „Buchlädchen“)
marita may - eiNrahmuNgeN
Tel.: 06592/10223
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Tel.: 06592/10408
von 11 - 16 uhr in der rosenbergstr. 11 · Daun
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Farbe macht
gute Laune !!!
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Ulmen
- 34 -
Trainerin wird wieder die Tanzpädagogin Daniela Klippel sein und
es bleibt bei montags von 20:30 bis 21:30 Uhr in der Sporthalle der
Realschule+ in Ulmen. Der Kurs wird am Montag, den 8. April (erster Schultag) beginnen und nach 12 Übungsabenden am Montag,
den 1. Juli vor Beginn der Sommerferien enden.
Anmeldungen bitte bis 18. März wie gehabt an Michael Bernard
persönlich bis zum letzten Übungsabend des Kurses I/2013, fernmündlich an Tel.: 02676/1540 oder auch per E-Mail an [email protected].
Die Kursgebühr wird festgelegt und bekanntgegeben, wenn die Teilnahmezusagen eingegangen sind.
Ausgabe 10/2013
Förderverein des KreisChores Cochem-Zell
e.V. - Vereinsauflösung
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung wurde der Förderverein
des KreisChores Cochem-Zell e.V. aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, sich bei diesem zu melden. Liquidator ist: Erik Meides,
Fronwiese 15, 56766 Ulmen.
Freizeitmannschaft Meiserich
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Hiermit laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder am Samstag, den 16.03.2013, ab 20:00 Uhr, im Jugendheim Meiserich, zur
Jahreshauptversammlung 2012 recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5.Neuwahlen
6.Verschiedenes
Im Vorfeld findet von 19:00 bis 20:00 Uhr eine Spielerversammlung
statt. Hierzu werden alle Aktiven, in deren Interesse eine Aufrechterhaltung des Spielbetrieb 2013 steht, aufgefordert sich pünktlich
um 19:00 Uhr im Jugendheim Meiserich einzufinden.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Spvgg Weiler/Gevenich
SG Faid/Weiler-Gevenich
1. Mannschaft
Vorschau:
So. 10.03., 14.30 Uhr
SVC Kastellaun - SG Faid/Weiler-Gevenich
Es ist durchaus realistisch, dass auf dem Hartplatz in Kastellaun
kommenden Sonntag gespielt werden kann.
Die Gastgeber liegen derzeit auf Platz 12 der Tabelle und sind somit
stark abstiegsgefährdet.
Das wird unsere Mannschaft sicher zu spüren bekommen.
Kastellaun wird mit allen Mitteln versuchen mit einen positiven
Start die Rückrunde zu beginnen.
Ohne zu kämpfen kann unsere Elf dort nicht erfolgreich sein.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung der Spvgg Weiler/Gevenich findet am
Samstag, dem 23.03.13 um 20.00 Uhr im Vereinsheim am Sportplatz
statt.
Dabei ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Bericht des Vorstandes
3. Berichte der Abteilungen
4. Bericht des Kassenwartes
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Kassenwartes
Entlastung des Vorstandes
7. Beitragsangelegenheiten
8. Veranstaltungen
9. Verschiedenes
Zur Jahreshauptversammlung sind alle Vereinsmitglieder recht
herzlich eingeladen.
Anträge zu den o.g. Punkten müssen 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand vorliegen.
Junggesellenverein Wollmerath
Am Samstag besuchen wir das JGV-Fest in Schmitt. Wir treffen uns
hierzu um 19:45 Uhr beim Walter.
Freistellungsarbeiten
Am Samstag, 9. März 2013, 09:30 Uhr werden die Freistellungsarbeiten am „Wollmerather Kopf“ durchgeführt.
Treffpunkt: Vor Ort.
Auf entsprechende Arbeitskleidung wird hingeweisen.
Imkerverein Lutzerather Höhe e.V.
Liebe Imkerfreunde,
wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 14. März 2013,
um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen.
Fachthema: Beutenhygiene
Freundschaftsbund „Mosel“
Schützen für besondere Verdienste geehrt.
Anlässlich der Kreisdelegiertentages in Kaisersesch konnte Kreisvorsitzende Maria Elisabeth Graf (Mitte hinten) verdiente Schützen im Namen des Rheinischen Schützenbundes auszeichnen. Für
besondere Verdienste im Schützenwesen erhielten (von links) Petra
Wagner die große Nadel in Silber, Gerhard Lerch und Marga Eder
in Bronze. Alois Flock und Jörg Hammes (fehlt auf dem Foto)
erhielten die kleine Nadel in Gold sowie Claudia Graf die große
Nadel in Gold.
Ulmen
- 35 -
Ausgabe 10/2013
Ulmen
- 36 -
Mit dem Deutschen Roten Kreuz Gut betreut in den sonnigen Süden
Südspanisches Temperament, 320 Tage Sonne
und Paläste aus 1001 Nacht
Das DRK Cochem-Zell bietet auch im Jahr 2013 wieder betreutes
Reisen an. Andalusien: Hotel IberostarMalagaPlaya **** /Costa del
Sol, Torrox
05.10. - 19.10.2013
Das Hotel ist im Stil eines Palastes aus 1001 Nacht erbaut und hat
einen direkten Zugang zur Strandpromenade mit zahlreichen Caféund Restaurantterrassen, Gärten und kleinen Geschäften.
Wie eine Oase am Meer fügt sich die palmenumsäumte Pool- und
Gartenlandschaft in die maurische Architektur ein.
Unser Angebot richtet sich nicht nur an die Seniorinnen und Senioren, die auf Betreuung angewiesen sind, sondern auch an diejenigen,
die einfach die Unterhaltung in einer Gruppe zu schätzen wissen.
Vor Ort ist Ihre Betreuungsperson Ansprechpartner für alle Fragen.
Haben wir Sie neugierig gemacht?
So erwarten wir gerne Ihren Anruf beim
Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Cochem-Zell
Ravenéstr. 15, 56812 CochemTel.: 02671/9141134 / Frau Wolkenfeld
Ausgabe 10/2013
Judoclub Vulkaneifel
22. Internationale Vulkaneifel - Turnier
Der Judoclub Vulkaneifel e.V. richtet am 16. und 17. März 2013 sein
traditionelles Vulkaneifel - Turnier in der Sporthalle am Wehrbüsch
aus. Es werden wieder über 400 Judoka aus den angrenzenden Bundesländern und den Beneluxstaaten in Daun erwartet. Am Samstag kämpft ab 11.00 Uhr die Altersklasse der Männer und Frauen
unter 18 Jahren (Jahrgänge 1996/97/98) und die Männer und Frauen
(Jahrgang 1996 und älter) um Medaillen, Urkunden und die Vereinswertung. Am Sonntag stehen dann ab 10.00 Uhr die Judoka der
Altersklasse weibliche und männliche Jugend unter 15 Jahre (Jahrgänge 1999/2000/2001) auf der Matte, hier erhalten die Erstplatzierten jeder Gewichtsklasse einen Sonderpreis. Alle Informationen zur
Ausschreibung, Anmeldung, Übernachtungsmöglichkeiten, Anfahrt
auf unserer Homepage www.judoclub-vulkaneifel.de.
Veranstaltungen
der Chöre
im Sängerkreis Cochem
Freitag 15. März 2013
20:00 Uhr
Brohl, Turnhalle
„Liederabend“
der Chorgemeinschaft „Liederkranz“ 1910“ Brohl
mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Mario Bressan
Samstag, 16. März 2013
20:00 Uhr
Brohl, Turnhalle
„Liederabend“
der Chorgemeinschaft „Liederkranz 1910“ Brohl
mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Mario Bressan
Samstag, 16. März 2013
17:00 Uhr
Maria Martental, Kirche
Mitgestaltung der heiligen Messe
durch die Chorgruppe Lohner, Leitung: Werner Lohner
Samstag, 16. März 2013
18:00 Uhr
Maria Martental, Kirche
„Benefizkonzert“
zu Gunsten der Renovierung des Kreuzweges
der Chorgruppe Lohner, Leitung: Werner Lohner
Am Ende des Konzerts wird um eine Spende gebeten.
Sonntag, 17. März 2013
14:00 Uhr
Ulmen,Bürgersaal
„Der Traumzauberbaum“
Kindermusical, aufgeführt vom Kinderchor der Grundschule Ulmen
Spielleitung: Marion Blum
Samstag, 23. März 2013
18:00 Uhr
Laubach, St. Johannes
„Chorkonzert“
des Gesangverein „Frohsinn 1922“ Laubach
mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Markus Schlaf
Eintritt: 5,00 €
Der Eintritt in alle Veranstaltungen ist frei, wenn nichts anderes erwähnt.
Der Sängerkreis Cochem und seine Chöre!
Frühjahrsbasar
Sonntag, 10. März 2013
10:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Gemeindehaus Faid
Es werden angeboten: Baby- und Kindersommerbekleidung (Größe 56-176), Jacken,
Kleider, Mäntel (bis Größe 176) Spielsachen sowie Fahrräder, Dreiräder, Bobbycars,
Babyausstattung vom Kinderwagen bis zum
Laufstall , Kaffee und Kuchen
15 % vom Verkaufserlös werden für einen wohltätigen Zweck zur
Verfügung gestellt.
Anmeldung bei:
C. Helbach, Tel. 02671-915871
M. Wörner, Tel. 02671-91338
H. Haas, Tel. 02671-8859
oder per E-Mail: [email protected]
Auf Ihren Besuch freut sich die Elterngruppe „Rund ums Kind“
„Kampfaktion“ Vulkaneifelturnier 2012
Seniorenverband BRH Cochem
Infonachmittag „Richtiges Verhalten im Notfall“
Auf unserem nächsten Infonachmittag am Mittwoch, dem 13. März
2013 um 15:00 Uhr im Café Germania zu Cochem wollen wir uns
mit dem Thema »Richtiges Verhalten im Notfall« beschäftigen.
Hierzu hat uns dankenswerterweise Herr Dr. Carsten Stöber aus
Treis-Karden sein Kommen zugesagt, um uns von seiner Tätigkeit
als Notfallfallarzt zu berichten und uns dabei die wichtigsten Hinweise für solche Notfälle zu vermitteln.
Hierzu sind unsere Mitglieder aber auch alle anderen Interessenten
recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Franz Braun, Ruf
02671/1423.
PARTEIEN
CDU Senioren Union
Inforeise ins Elsass vom 12. bis 16. Mai 2013
Straßburg, die berühmte Elsässische Weinstraße, Colmar, Kaisersberg und die Vogesen sind das Ziel unserer diesjährigen Busreise,
die im Frühjahr diesen Jahres stattfindet.
Wir wohnen in einem sehr guten Hotel am Kaiserstuhl und besichtigen Freiburg, Staufen und den Titisee.
Die Rückfahrt erfolgt über die Schwarzwaldhochstraße mit Aufenthalt in Baden- Baden.
Weitere Auskunft und Anmeldung bei Heinz-Werner Hendges
Wagenhausen Tel. 02677/307 oder 0170 / 9520241 oder [email protected] oder bei der CDU Kreisgeschäftsstelle in Cochem.
8 Tage Passionsspiele in Erl/Tirol
Vom 15. Juli bis 22 Juli diesen Jahres bietet die Senioren-Union auch
eine Reise nach Erl/Tirol an. Wer Lust auf eine großartige Kulturreise hat kann sich gerne Informationen bei dem Vorsitzenden Manfred Klein, aus Blankenrath einholen.
Tel.: 06545 / 8507 oder per Mail [email protected]
Senioren-Union im CDU-Kreisverband
Am Dienstag, dem 19. März möchte die Senioren-Union wieder
zum geselligen Tresterfleisch-Essen in den Schinkenkeller Schinnen,
Brunnenstr. 9 nach Senheim einladen.
Ulmen
- 37 -
Ausgabe 10/2013
Ihre
AnsprechpArtner
Rainer Martini
Fon:
0 65 02 / 91 47-252
Fax:
0 65 02 / 91 47-249
Mobil:
01 51 / 16 30 54 04
E-Mail:
[email protected]
Thomas Martini
Fon:
0 65 02 / 91 47-251
Fax:
0 65 02 / 91 47-249
Mobil:
01 51 / 16 30 54 13
E-Mail:
[email protected]
Adresse: Europaallee 2, 54343 Föhren
Ulmen
- 38 -
Als Gäste werden u.a. die CDU-Landtagsabgeordnete Anke Beilstein und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem Helmut Probst erwartet. Treffen ist dort um 16.00 Uhr.
Um Anmeldung wird gebeten bei Nikolaus Pellio, Tel: 02675 / 1398
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden
Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern:
CDU-Kreisgeschäftsstelle Tel.: 02671-975510
Fax: 02671-980332
E-Mail [email protected]
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär 030-22773308
[email protected]
Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de
Anke Beilstein 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.
de
Dr. Werner Langen 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
[email protected]
Junge Union Cochem-Zell:
Eike Hermes 02671-975510
www.ju-cochem-zell.de
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg 02678-391
Ludolf Oster 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen 02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Manfred Klein 06545-8507
[email protected]
CDU-Stadtverband Cochem
Gregor Fuhrmann 02671 / 7253
CDU-Gemeindeverband Cochem
Alois Franzen 02671 / 7497
[email protected]
CDU-Gemeindeverband Kaisersesch
Thomas Welter 02653 / 915575
Internet: www.cdu-im-schieferland.de
E-Mail: [email protected]
CDU-Stadtverband Kaisersesch
Renate Lergenmüller 02653 / 6654
Gerhard Weber 02653 / 910323
www.cdu-kaisersesch.de
CDU-Gemeindeverband Treis-Karden
Andreas Balmes 02672 - 7053
[email protected]
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges 02677 / 307
[email protected]
CDU-Gemeindeverband Zell
Frank Koch 06542 / 4412
[email protected]
FDP - Die Liberalen
www.fdp-cochem-zell.de
über diese Web-Adresse erreichen Sie die CochemZeller FDP
Miriam Wehner, Fraktionsvorsitzende im Kreistag und Mitglied im
VG-Rat Treis-Karden,
Schulstraße 4, 56754 Binningen, steht den Bürgern, besonders jungen Menschen, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. (Tel.: 02672 8283). Email: [email protected]
Kreistagsmitglied Gerhard Werner,
Auf dem Höchst 18, 56766 Ulmen, Tel.: 02676 ? 569, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an.
Der Kreisvorsitzende der FDP Jürgen Hoffmann,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, Tel.: 06545 ? 6383, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Email: [email protected]
Ausgabe 10/2013
Unser Abgeordneter im Deutschen Bundestag Dr. Edmund Geisen
Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen:
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030 - 227 78145, Fax.: 030
- 227 76145. Homepage: www.edmund-geisen.de; Email: edmund.
[email protected]
SPD Cochem-Zell
Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat
suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit
gestalten wollen:
SPD Kreisverband Cochem-Zell…………. Tel: 02671-603837
Oberbachstraße 15, 56812 Cochem...................................................... Email: info@spd cochem-zell.de
Die Vorsitzende
Heike Raab.........................................Email: [email protected]
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack.............. Email:[email protected]
Abgeordnete
Mitglied des Landtages............................................Tel: 02671-603838
Benedikt Oster................................ Email: [email protected]
Mitglied des Bundestages.................................... Tel: 02632 / 94 52 49
Andrea Nahles..................Email: [email protected]
Mitglied des Europäischen Parlamentes............ Tel: 67 42 / 80 44 37
Norbert Neuser.................. Email: [email protected]
Ansprechpartner für Sie im Verbandsgemeinderat Ulmen:
Bernhard Rodenkirch .................................................. Tel.: 02677/639
Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel.: 02676/724
Marita Benz,................................................................. Tel.: 02677/1571
Lothar Friedrich ............................................................ Tel.: 02676/373
Albert Lumm................................................................. Tel.: 02674/347
Hans Bauer .................................................................... Tel.: 02677/309
Günther Wagner ......................................................... Tel.: 02676/1381
Ansprechpartner für Sie im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich............................................................ Tel.: 02676/373
Lydia Mohr.................................................................... Tel.: 02676/752
Albert Klein................................................................ Tel.: 02676/1887
Lars Metzen................................................................. Tel.: 02676/8062
Rudolf Steffes-tun........................................................ Tel.: 02676/724
Bündnis 90/Die Grünen im
Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel.
02653/4122
Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558
Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel:
02653/4019029
Kreistagsfraktion:
Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063,
E-Mail: [email protected]
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,
E-Mail: [email protected]
Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz
Tel.: 0261/914 85 54, Fax: 0261/914 30 52
[email protected]
Bundestagsabgeordneter Josef Winkler
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstraße 137, 56068 Koblenz
Tel.: 0261/9144980; Fax: 0261/9144981
[email protected]
Landesverband Rheinland-Pfalz
Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz
Tel.: 06131/89 243 0; Fax: 06131/89 243 30
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
DIE LINKE. Cochem-Zell
Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder
möchten Mitglied werden? Jeden Dienstag, 18.30 - 20.00 Uhr, steht
der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu
sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 - 914 880, E-Mail: [email protected]
Ulmen
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Ausgabe 10/2013
Ostern
kann kommen!
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Außendienst: Rainer Martini
Tel.: 06502/9147-252
Mobil: 0151/16305404
E-Mail: [email protected]
Außendienst: Thomas Martini
Tel.: 06502/9147-251
Mobil: 0151/16305413
E-Mail: [email protected]
Verkaufsinnendienst: Markus Kuhnen
Tel.: 06502/9147-263
E-Mail: [email protected]
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Telefon-Service
bis
tel: 02678/953429
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0151/46159207
Ihr Fahrradgeschäft in der Eifel
Morschweilerstraße 20 56823 Büchel
www.pauls-bikeshop.de
• Photovoltaik
• Kundendienst
• Installation
• Leuchtenverkauf
56766 Ulmen · Bahnhofstr. 40
Telefon: 0 26 76 / 95 28 01
Fachbetrieb für Elektrotechnik www.elektromuench-ulmen.de
I
Z
ImmobIlIen Wältermann
5 6 7 5 9 K a is e r s e s c h , Po s ts tr . 1 2
www.immobilien-waeltermann.de
0 26 53
9 11 96-0
Ulmen
- 40 -
Für Sie im Bundestag:
Kathrin Senger Schäfer, [email protected],
www.senger-schaefer.de
Katrin Werner, Tel.: 0651 - 1459225, [email protected].
de, www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de
DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Gewerkschaftspolitische Offensive !GO!
Dienstag, 2. April, 19:00 Uhr: Gewerkschaftspolitische Offensive
!GO! der AG Betrieb & Gewerkschaft, DIE LINKE. Cochem-Zell
Gängelung am Arbeitsplatz? Kein Platz für deine Interessen? Fehlender Betriebsrat? Ausbildung = Rechtlosigkeit? Nicht mit uns!
Wir leisten Hilfe und Unterstützung. Wir setzen mit !GO! gemeinsam etwas entgegen! Bei Bedarf vermitteln wir Kontakte zu sinnvollen Hilfsangeboten oder zur passenden Gewerkschaft. Vernetzt sind
wir in diesem Sinne mit der entsprechenden AG Betrieb & Gewerkschaft der Partei DIE LINKE. in Land und Bund. Jeden 2. Dienstag im Monat treffen wir uns um 19.00 Uhr zum Stammtisch. Die
jeweiligen Orte und Termine werden im Mitteilungsblatt Deiner
Verbandsgemeinde oder hier veröffentlicht: www.dielinke-coc.de
Einen individuellen, vertraulichen Termin kannst du auch vereinbahren über unser Kontaktformular: http://cochem-zell.dielinkerhlp.de/service/kontakt, Telefon und Fax: 02653 / 914 880
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und
sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns!
Kontakt:: Fabien Betz E-Mail: [email protected]
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid.de
WÄHLERGRUPPEN
BÜRGER FÜR ULMEN e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“ (BFU e.V.) will
für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle
bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein.
Hierzu stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Karl Eckardt, 1.Vorsitzender, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Fritz Hoffmeister, Stadtratsmitglied, Tel. 363
Erich Michels, Stadtratsmitglied, Tel. 608
Peter Wallebohr, Stadtratsmitglied, Tel. 1719
Hubert Willems, Stadtratsmitglied, Tel. 1373
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch!
Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im Vulkanecho veröffentlicht.
FWG Cochem-Zell e.V.
Kreistagsmitglieder:
Vorsitzender Matthias Müller, Graf-Beisel.Str. 4,
56859 Bullay, Tel. 06542-96 97 770;
Norbert Krötz, Ediger-Eller, Tel. 02675-255
Johannes Hallebach, Zell, Tel. 06542-5391
Dr. Markus Rink, Alf, Tel. 06542-900404
Siegfried Niederelz, Kaisersesch, Tel. 02653-910106
www.fwg-cochem-zell.de
Ausgabe 10/2013
Mehr Geld für Kita-Betreuungsplätze
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur zusätzlichen
Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kitas und in der
Kindertagespflege, das die finanzielle Grundlage für 30 Tsd. neue
Betreuungsplätze bildet, zugestimmt. Der Bund stellt zur Investitionsfinanzierung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 580,5 Mio.
Euro zur Verfügung. Mit dem Gesetz ist der Bund der Forderung
auch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nachgekommen,
zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau bereitzustellen. RheinlandPfalz erhält einen Verfügungsrahmen in Höhe von rd. 27 Mio. Euro.
Die Mittel richten sich nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren und dem Ausbaustand der Kindertagesbetreuung. Der GStB
hat wiederholt eingefordert, dass das Gesamtpaket des U3-Ausbaus
neu bewertet und der bislang nicht geleistete Anteil des Landes den
Kommunen gegenüber in voller Höhe kompensiert werden muss.
Ich gehe meinen Weg, vertrauend
darauf, dass er mich nicht an ein
Ende, sondern an das Ziel führt.
Es ist schwer, von unserem
Verstorbenen
Franz-Josef
Hammes
Abschied zu nehmen.
Um so tröstlicher war es zu
erfahren, wie viele Menschen
sich mit uns verbunden fühlten. Wir danken allen, die ihre
Anteilnahme auf so vielfältige
Weise zum Ausdruck brachten. Recht herzlichen Dank
auch an alle, die unseren lieben
Verstorbenen auf seinem letzten Weg begleiteten.
Christine Hammes
Marita Hammes-Puth
mit Familie
Ulmen-Vorpochten, im März 2013
Das 2. Sterbeamt findet am 14.03.2013 um 18.00 Uhr in der
Filialkirche Maria Königin in Vorpochten statt.
Bestattungshaus Michels
Rat und Hilfe im Trauerfall
Im Maibüsch 21
56766 Ulmen
Telefon 0 26 76/15 68
Telefax 0 26 76/16 73
[email protected]
www.schreinerei-michels.com
Mitglied der Innung
Ulmen
- 41 -
Ausgabe 10/2013
Es ist schwer einen Menschen zu verlieren,
aber es tut gut zu erfahren, wie viele ihn gern hatten.
Ferdinand Mindermann
† 6.2.2013
* 11.10.1927
Herzlichen Dank sagen wir allen,
die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme
in vielfältiger Weise bekundeten und gemeinsam mit uns von unserem
lieben Verstorbenen Abschied nahmen.
Im Namen aller Angehörigen:
Alwine Mindermann
Ulmen, im März 2013
Das 3. Sterbeamt ist am Sonntag, dem 7. April 2013 um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche
St. Matthias in Ulmen.
Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig.
Erzählt lieber von mir
und traut euch zu lachen.
Lasst mir einen Platz zwischen euch,
so wie ich ihn im Leben hatte.
Danke
Danke
Für alle Zeichen der Anteilnahme, die uns beim Heimgang
unseres lieben Verstorbenen
Gerhard Heinzen
zuteil wurden, danken wir herzlich.
Im Namen aller Angehörigen:
Anneliese Heinzen
Kinder mit Familien
Alflen, im März 2013
Das 2. Sterbeamt ist am 23.03.2013 um 19.00 Uhr in der
Pfarrkirche in Alflen.
Alois
Hürter
* 17.05.1919
† 29.01.2013
sagen wir allen, die unseren lieben Vater, Opa und Uropa im
Leben Freundschaft, Liebe und
Zuneigung schenkten, mit ihm
fröhliche und ernste Stunden
teilten, in stiller Trauer mit uns
fühlten und ihre Anteilnahme auf
vielfältige Weise zum Ausdruck
brachten.
Die Familie
Auderath, im März 2013
• Grabmale
• Fensterbänke
• Treppen
Natursteine
• Bodenbeläge
• Küchenarbeitsplatten
• Natursteinbäder
Steinmetz- und
Steinbildhauermeister
Reinhold Laux
Am Weiher 3 / Industriegebiet • Tel.: 0 26 76 / 2 40 Fax: 5 34
56766 Ulmen
Mobil: 01 71 / 2 86 11 87 • www.natursteine-laux.de
Ulmen
- 42 -
Ausgabe 10/2013
Veranstaltungskalender
vom Fr., 08.03. - So., 17.03.2013
GK = Großer Kursaal / KBS = Karlsbadsaal / KH = Konzerthalle /
KS = Kurfürstensaal des Schlößchens / LS = Lesesaal / S I = Seminarraum I im Thermalbad
Fr., 8. März 2013
Bad Bertrich
09.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
13.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
Schmitt
Junggesellenfest
ABI-Fi des MvC Gymnasium,, Party mit DJ Schilli und DJ Phil Amande
Doors [email protected] H, Einlass ab 16 Jahren
Sa., 9. März 2013
Bad Bertrich
09.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
Schmitt
Junggesellenfest
Coverrock mit SAINT, Traditioneller Festumzug
So., 10. März 2013
Bad Bertrich
15.00 Uhr
Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei!
Ulmen
Dorfmeisterschaft KK Schießen St. Mathias Schützenbruderschaft Ulmen
Mo., 11. März 2013
Bad Bertrich
09.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
13.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
Di., 12. März 2013
Bad Bertrich
09.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
13.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
15.00 Uhr
Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei!
18.00 Uhr
Schachclub Bad Bertrich:
Schachspielen für Einheimische und Gäste in Häcker’s Kurhotel Fürstenhof
Mi., 13. März 2013
Bad Bertrich
09.30Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
13.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
Ulmen
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16.00 Uhr
Lesung im Clara Viebig Pavillon
20.15 21.15 Uhr
Zumba-Tanzkurs, großer Kursaal, Anmeldung: 06592 - 957 396 6
Ulmen
Schachtreff im Gemeindehaus am Maar (Nebeneingang)
19.00 Uhr
Ansprechpartner Hubert Fuchs Telefon 02676-8448
Ausgabe 10/2013
Do., 14. März 2013
Bad Bertrich
09.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
13.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
13.30 Uhr
Wanderung mit dem Eifelverein, (s. Aushang)
15.00 Uhr
Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei!
Fr., 15. März 2013
Bad Bertrich
09.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
13.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
Sa., 16. März 2013
Bad Bertrich
09.30 Uhr
allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme
Büchel
Kinderkleiderbasar Förderverein Kindergarten/Grundschule
So., 17. März 2013
Bad Bertrich
15.00 Uhr
Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei
Ulmen
Ostermarkt
Weitere Hinweise:
Alflen:
Heimatmuseum
Öffnungszeiten des Heimatmuseums
(von Palmsonntag bis Allerheiligen)
jeden ersten Sonntag im Monat von 17.00 bis
18.30 Uhr
oder nach Vereinbarung unter
Tel. 0 26 76 / 409-209 oder 02678 - 300 oder 277
Bad Bertrich:
Foto- und Filmmuseum Bad Bertrich,
Kurfürstenstr. 70
Termine auf Anfrage - Tel. 02674/913809
Clara Viebig Pavillon Bad Bertrich,
Kurfürstenstraße 21
Öffnungszeiten:
mittwochs von 16.00 - 17.00 Uhr
Beschwingtes Tanzen in Bad Bertrich
- im Wein- und Bierlokal „Moselstube“
(samstags Live-Musik)
- im Tanzlokal „Gaudi“
Weitere Informationen bei:
Tourismusamt Ulmen, Marktplatz 1,
56766 Ulmen,
Telefon: 02676/409-209,
Fax: 02676/409-500,
e-Mail:
[email protected]
Internet:
www.gesundland-vulkaneifel.de
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Martini
Fon:
Fax:
Mobil:
E-Mail:
0 65 02 / 91 47-251
0 65 02 / 91 47-249
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Zwischen 9:30 und 11:30
Uhr findet ein UltraschallKurzcheck des Bauchraumes statt. Die Anmeldeliste hierzu liegt am
Samstag vor Ort aus.
Weiterhin werden neben theoretischen Informationen vielfältige
Gelegenheiten zum Anfassen und Ausprobieren angeboten. Die
Besucher können selbst einen minimal-invasiven Eingriff durchführen
und dabei Gummibärchen fachgerecht operieren. Weiterhin können
die Interessierten an einem Dummy „Endo-Tiger“ selbst eine
Spiegelung vornehmen. Führungen durch einen der chirurgischen
Eingriffsräume werden um 10:00 und 12:00 Uhr angeboten. In einem
Film kann eine Dickdarmspiegelung verfolgt werden. Verschiedene
Selbsthilfegruppen, wie beispielsweise Manfred Schneider,
Kreisvorsitzender der ILCO e:V., präsentieren sich mit Infotischen
und stehen für persönlichen Erfahrungsaustausch zur Verfügung.
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