Ausgabe 10/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen
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Ausgabe 10/2013 - Verbandsgemeinde Ulmen
Jahrgang 42/127 Samstag, den 9. März 2013 Ausgabe 10/2013 Kinderkleiderbasar Frühjahr / Sommer 2013 Wann? Wo? Samstag, 16.03.2013 von 14:00 bis 16:30 Uhr Turnhalle Büchel Wir bieten an: Kinderbekleidung (bis Größe 176) Schwangerschaftsbekleidung Spielsachen Fahrräder Kinderwagen Kinder-Autositze, usw. Großes Kaffee- und Kuchenbuffet für jedermann im Mehrzweckraum Wer Interesse hat, gut erhaltene Kindersachen zu verkaufen, meldet sich bitte bei: Ellen Bleidt, Tel: 02678/1026 Ruth Römer, Tel: 02678/953623 15% des Verkaufserlöses gehen an den Förderverein der Grundschule/Kindergarten Büchel. Veranstalter: Gemeinde Büchel Ulmen - 2 - Ausgabe 10/2013 ҭѱ IU.OHLQXQG*UR ɄȃȣɺȐȨɜɕȹȐɕɕȐ in Bad Bertrich LɄȽȽɜǸȝѮҬүѱ4ʎɑɺҬҩҫҭ DPYRQELV8KU EHLGHU6W0DWKLDV6FKW]HQEUXGHUVFKDIW8OPHQ 3UHLVH2VWHUHLHU6FKRNRODGHQKDVHQNO6DFKSUHLVH 8QNRVWHQ /XIWJHZHKU6FKXVVDXIJHOHJW ½ ..6FKXVVDXIJHOHJW ½ *HZLQQJDUDQWLHUW )UGDVOHLEOLFKH:RKOLVW%HVWHQVJHVRUJW ! ! " Die Hochzeitsmesse der besonderen Art mit ... U attraktivem Gewinnspiel U glamourösen Hochzeitsmodenschauen U Präsentation der BrautmodeKollektionen 2013 mit namhaften Ausstellern U Männerlounge zum Fachsimpeln mit „Leidensgenossen“ von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Kurfürstlichen Schlößchen Eintritt frei Ulmen - 3 - Ausgabe 10/2013 Ulmen - 4 - BEREITSCHAFTSDIENSTE Notdienste Ärztlicher Notdienst Bereich Lutzerath.......................... Tel. 0180 - 5112053 (14 ct./Min.) Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Bereich Kelberg-Ulmen............... Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.) Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer RheinlandPfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Ausgabe 10/2013 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden: ................................................................................... Tel.: 06531-94477 Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: ..................................................................................... Tel.: 0261-19222 Feuerwehr und Rettungsdienst Notruf............................................................................................... 112 Polizei Notruf:.............................................................................................. 110 Polizeiinspektion Cochem:................Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Polizeiinspektion Zell:......................Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Polizeiautobahnstation Kaisersesch:..................... Tel.: 02653-99010 Kriminalpolizeiinspektion Mayen:.......................... Tel.: 02651-8010 NOTDIENSTE Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Manfred HIEN, Büchel - .............................. Tel.-Nr.: 0174-2149581 Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath....................................................................... Tel. 02677/448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsmänner gegenseitig. Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:.................................................... Handy 0160-9786 9515 Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Cochem ..................................................................Tel. 02671/6007-55 Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig........................................ 0800 4112244 Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7 ................................................................................. Tel. 0180/111 4100 für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier .....................................................................................Tel. 0651/1457-0 SONSTIGE RUFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Postfach 1244, 56763 Ulmen Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Fax-Nr.: 02676/409501 Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho) Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk) Ulmen - 5 - Ausgabe 10/2013 VERBANDSGEMEINDE VERBANDSGEMEINDE Mitteilungen aus dem GesundLand Vulkaneifel Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wandern mit dem Eifelverein Sonntag, 24. März Das Pommerbachtal Von der Quelle bis zur Mündung Start: 09.30 Uhr Marktplatz Ulmen, Fahrt mit PKW von Ulmen nach Kaisersesch Start der Wanderung: 10.00 Uhr ab Alter Postplatz Kaisersesch Ziel der Wanderung: Pommern Schwierigkeit: leicht Länge: ca. 17 km Verpflegung: Rucksack - Schlusseinkehr in Pommern Rückfahrt: Taxibus ab Pommern nach Kaisersesch (ca. 18.00 Uhr) Kosten: ca. 5 - 8,00 € für Taxibus je nach Bedarf Wanderführer: Uli Esper, Tel. 0170 96046 33 Anmeldung: Zwecks Organisation der Fahrgemeinschaften/Taxibus und Schlusseinkehr in Pommern wird um Anmeldung gebeten! Eine Wanderung von der Quelle bis zur Mündung durch das wildromantische Pommerbachtal. Zunächst suchen wir in Kaisersesch die Quelle auf und wandern dann auf uraltem, mitunter leicht überwuchertem Pfad entlang des Pommerbaches bis zur Mündung in die Mosel nach Pommern. Unterwegs machen wir an einer der vielen Mühlen eine Rucksackrast. In Pommern ist eine Schlusseinkehr vorgesehen, bevor uns dann ein Taxibus wieder zum Ausgangspunkt nach Kaisersesch zurück bringt Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Christel Aretz liest Clara Viebig immer mittwochs 16.00 - 17.00 Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles Rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses Der Fremdenverkehrsausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am Mittwoch, den 13.03.2013, um 15:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen stattfindet. Tagesordnung: - Nicht öffentliche Sitzung Der Ausschuss wird über den Sachstand verschiedener aktueller Themen informiert. gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Verbandsgemeinderates Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen ein, die am Mittwoch, den 13.03.2013, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorstellung des Projektes „GesundLand Vulkaneifel“ 2. Beratung und Beschlussfassung über eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Moselland Touristik 3. Reaktivierung der Eifelquerbahn Weiterbetrieb der touristischen Verkehre 4. Kanalsanierungen in Bad Bertrich, Beuren und Filz entsprechend Zustandsbericht 5. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung wegen Einführung einer eigenen Gebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen 6. Vorstellung der Fragebogenaktion für Senioren 7. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LpLG zur geplanten Änderung von Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan (Teilgebiet „Im Braden Büsch“ Ulmen) 8. Vergabe des weiteren Planungsauftrages für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Bauflächen und Windkraft) 9. Anpassung der Parktarife in Bad Bertrich 10. Wahl der Verwaltungsratsmitglieder für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Vulkanenergie Ulmen 11. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 12. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung der Stelle der Schulleitung an der Grundschule Ulmen 13. Mitteilungen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers Internet und E-Mail: Postanschrift: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Ulmen - 6 - Ausgabe 10/2013 Reisepässe können abgeholt werden! Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: CDU-Fraktion: Donnerstag, 07.03.2013, 20:00 Uhr, Lutzerath, Hotel Maas SPD-Fraktion: Montag, 11.03.2013, 20:00 Uhr, Ulmen, Gemeindehaus „Am Maar“ FWG Verbandsgemeinde Ulmen e.V.: Montag, 11.03.2013, 17:00 Uhr, Lutzerath, Hotel Maas FWG Dr. Bangert e.V.: Donnerstag, 07.03.2013, 20:00 Uhr, Lutzerath, Hotel Maas Altersjubilare Wir gratulieren am 11.03. zum 82. Geburtstag Frau Anita Fischer 56828 Alflen, Raiffeisenstraße 19 am 12.03. zum 84. Geburtstag Frau Christa Beil 56766 Ulmen, Bahnhofstraße 22 am 13.03. zum 90. Geburtstag Herr Karl Laßmann 56823 Büchel, Auf der Kunn 12 am 13.03. zum 92. Geburtstag Frau Lieselotte Loske 56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1 am 13.03. zum 81. Geburtstag Herr Albert Phasen 56828 Alflen, Moselweg 34 am 13.03. zum 88. Geburtstag Frau Kunigunde Schneider 56823 Büchel, Morschweiler Straße 4 am 13.03. zum 82. Geburtstag Frau Julia Wagner 56826 Lutzerath, Römerstraße 27 am 14.03. zum 83. Geburtstag Frau Else Krämer 56823 Büchel, Morschweiler Straße 18 am 14.03. zum 88. Geburtstag Frau Agatha Müller 56825 Gevenich, Ackerweg 12 am 14.03. zum 87. Geburtstag Frau Hildegard Piro 56826 Lutzerath, Auf dem Hof 7 am 14.03. zum 81. Geburtstag Frau Luise Schaaf 56766 Ulmen, Neuer Weg 1 am 14.03. zum 82. Geburtstag Herr Heinrich Stroof 56823 Büchel, Lindenstraße 5 am 15.03. zum 81. Geburtstag Frau Helga Moock 56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1 am 15.03. zum 86. Geburtstag Frau Ingeborg Weitekämper 56826 Lutzerath, Dauner Straße 41 am 16.03. zum 95. Geburtstag Frau Lieselotte Neumann 56864 Bad Bertrich, Am Römerkessel 1 Die bis zum 19.02.2013 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. $ Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich ............................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ............................................................................................................. Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ............................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ............................................................................................................. Ort, Straße ausgewiesen durch ............................................................................................................. meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ............................................................................................................. Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift $ Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0) Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/409-501, Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502 Rathaus Ulmen Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat bis 18.00 Uhr 1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr Ulmen - 7 - Wirtschaft & Tourismus in der VERBANDSGEMEINDE ULMEN Ausgabe 10/2013 Verbandsgemeinde Ulmen im Internet Adresse: www.ulmen.de E-Mail: [email protected] [d[h \ \ e i \ L[haWk jW] Iedd &') ( b _ h f 7 ('$ Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail zukommen lassen! PROJEKTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VULKANEIFEL/ULMEN MBH 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen d0 jj^[c[ a d k f h d]kdZ IY^m[ k Z _b 8 " dZ^[_j =[ik i[ h [hakdZ @eX#8 m Z d W ]_["> ;d[h i <_jd[ii dZJekh_ick k [b >WdZ Informationsveranstaltung zum Thema Patientenverfügung - Betreuungsvollmacht Vorsorgevollmacht Aufgrund der riesigen Resonanz und der vielen Anrufe, dass aus gesundheitlichen bzw. zeitlichen Gründen eine Teilnahme in Auderath nicht möglich war, haben wir uns entschlossen, eine weitere Veranstaltung anzubieten. Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Fahrt nach Köln am 21.03.2013 HAU C S S G ISTUN EI < 3. LE ITT FR > EINTR Verbandsgemeinde Ulmen oGJUGàSEJF;VLVOGU 20.+21. April 2013 im Gewerbegebiet Ulmen 6OTFSF6OUFSOFINFOt6OTFSF;VLVOGUt*OJUJBUJWFGàS6OUFSOFINFS Leistungsschau am 20. und 21. April 2013 in Ulmen Die Leistungsschau der Verbandsgemeinde Ulmen, bei der sich alle Betriebe unserer Verbandsgemeinde präsentieren können, finden am 20. und 21. April 2013 in Ulmen zusammen mit einem verkaufsoffenen Sonntag und langen Samstag statt. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme, Fragen oder Anregungen zur Leistungsschau haben, setzen Sie sich bitte mit Herrn Michael Schneider, Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, in Verbindung (Tel. 02676409208, Fax:02676 409 500, E-Mail: michael.schneider@ ulmen.de). Am Dienstag, den 12.03.2013, findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde Ulmen eine öffentliche Veranstaltung statt, anlässlich der die Planungen zur Leistungsschau vorgestellt werden. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Liebe Seniorinnen und Senioren, aufgrund der unheimlich großen Nachfrage nach dieser Tagesfahrt haben wir uns entschieden, einen 3. Bus, einen Kleinbus für 26 Personen, zusätzlich zu buchen. Alle, die auf der Warteliste vorgemerkt waren, können also teilnehmen. Ich werde aber auch noch tel. informieren. Derzeit sind aufgrund des 3. Busses noch 5 Plätze frei. Ich weise alle angemeldeten Personen darauf hin, dass die Busse bezahlt werden müssen, d.h. ich bitte dringend darum, dass auch alle teilnehmen und nicht dem Termin einfach fernbleiben. Selbstverständlich werden krankheitsbedingte Absagen berücksichtigt, ich bitte jedoch darum, evtl. einen Ersatz zu besorgen. Abfahrtzeiten: 1. Bus (Kleinbus Fa. Kochems: 7.30 Uhr ab Cochem, Endertplatz 7.50 Uhr Büchel, Kirche 8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz 2. Bus 7.20 Uhr Kliding, Dorfmitte 7.25 Uhr Urschmitt, Dorfmitte 7.40 Uhr Lutzerath, Kirche 7.45 Uhr Driesch, Pizzeria 7.55 Uhr Wollmerath 8.00 Uhr Birkenhof Wollmerath 8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz 3. Bus 7.10 Uhr Weiler, Dorfmitte 7.15 Uhr Gevenich, Dorfmitte 7.35 Uhr Gillenbeuren, Gemeindehaus und Grotte Dorfeingang 7.45 Uhr Alflen, Bushaltestelle Moselweg 8.05 Uhr Auderath, Buswendeplatz Dorfmitte 8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz Bitte alle pünktlich an den Abfahrtstellen einfinden, damit wir rechtzeitig in Köln eintreffen. Um 10.30 Uhr ist unsere Messe in der Wallfahrtskirche terminiert, vorher müssen jedoch noch Abstimmungen mit dem Pastor und dem Organisten erledigt werden. Nach der hl. Messe ist kurze Führung in und um die Kirche, danach habe ich in der Brauereigaststätte früh Plätze reserviert, hier kann nach einer kleinen Karte ausgewählt werden. Nach dem Essen ist Zeit zur freien Verfügung bis wir um 18.00 Uhr wieder die Heimreise antreten. Bei Rückfragen bitte 02676/1706. Mit freundlichen Grüßen Inge Krämer Ulmen - 8 - Ausgabe 10/2013 Donnerstag, 21.03. 2013 - Holz-Osterhasen für den Ostertisch Dieser Termin ist bereits ausgebucht! Freitag, 22.03.2013 – 2. Kurs Holz-Osterhasen für den Ostertisch Hierfür können noch Anmeldungen angenommen werden! Bei diesem Kreativ-Kurs basteln wir 2 schöne Holz-Hasen für den Ostertisch. Die Holzteile sind bereits vorgefertigt und werden von den Kindern weiter bearbeitet, geschmirgelt und mit Acryl-Farben angemalt. Anschließend werden die fertigen Einzelteile zusammen montiert und dekoriert. Uhrzeit: 9:30 – 12:30 Uhr Alter: 8– 12 Jahre Max. TN: 10 Kinder Kosten: 8,00 Euro Treffpunkt: Bastelstube Susi Bayer, Lindenstraße 5 in Lutzerath Bitte mitbringen: Malkittel oder ein altes Hemd! Veranstalter Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen und Susi Bayer Anmeldung: Andrea Saxler 02676/409252 oder Uli Esper 02676/409-202 Montag, 25.03.-Donnerstag, 28.03.2013 – Das Robonautencamp I – spielend LEGO Roboter bauen In diesem Camp lernt ihr die Hardwarekomponenten und Baukästen sowie die Programmierund Steuerungssoftware ROBOLAB/NXT kennen. Ihr baut und programmiert LEGO MINDSTORMS Roboter der neuesten Generation und könnt diese an einer Teststrecke erproben. Am Donnerstag, den 28.03.2013 gibt es eine Abschlusspräsentation für eure Eltern - den großen Robonauten-Cup. Er gilt als große Robonautenprüfung, bei der ihr zeigen könnt, was ihr in der Woche gelernt habt !! Wann: Montag, 25.03. - Donnerstag, 28.03.2013 Uhrzeit: je von 9:00 – 15:00 Uhr Alter: 8-12 Jahre Teilnehmer: max. 16 Teilnehmer (mind. 10 Teilnehmer) Kosten: 60,00 Euro (inkl. Mittagessen und Getränke) Wo: Bürgersaal Ulmen Veranstalter: VGV Ulmen + Universität Koblenz-Landau, Fachgebiet Techniklehre Anmeldungen ab sofort beim Kinder- und Jugendbüro der VG Ulmen: Uli Esper Tel.: 02676/409-202 und Andrea Saxler Tel.: 02676/409252 oder per Email: [email protected] /[email protected] (bitte Angabe von Name, Adresse, Alter und Telefonnummer). Ulmen - 9 - Ausgabe 10/2013 Dienstag, 02.04.2013 – Fahrt ins Phantasialand nach Brühl Abfahrt: Alter: Max. TN: Kosten: Veranstalter: Anmeldung: 7:45 Busparkplatz Kiga Lutzerath / 8:00 Uhr Marktplatz Ulmen ab 12 Jahren 45 Kinder 35,00 Euro für Busfahrt und Eintritt Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Uli Esper 02676/409-202 oder Andrea Saxler 02676 /409-252 Donnerstag, 04.04.2013 – Frühlingsbild auf Leinwand Mit Acrylfarbe und verschiedenen Techniken wie Tupfen, Drucken und Aufkleben können auch schon die Kleinen ein schönes Frühlingsbild mit Schmetterlingen und Blumen zaubern. Uhrzeit: Alter: Max. TN: Kosten: Treffpunkt: Veranstalter Anmeldung: 14:00-16:30 Uhr 5-8 Jahre 8 Kinder 6,00 Euro Kunstwerkstatt Diana Saxler, Ringstraße 16, Filz Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen & Diana Saxler Uli Esper 02676/ 409-202 oder Andrea Saxler 02676/409-252 Freitag, 05.04.2013 - Kinder-Kochkurs – Küche „Kinderleicht“ Uhrzeit: 9:30 – 13:00 Uhr Alter: ab 9 Jahren Teilnehmer: max. 16 Kinder Kosten: 5,00 € (inkl. Mittagessen) Treffpunkt: Küche, Mensa Grund- u. Realschule plus Lutzerath Veranstalter: VGV Ulmen / Dagmar Reis „Essen mit Freude“ Anmeldung: Uli Esper 02676/ 409-202 oder Andrea Saxler 02676/409-252 Programm: Frau Reis wird die Teilnehmer in kindgerechten Schritten in die Vor- und Zubereitung einfacher und schneller, aber leckerer Menue’s hinführen. Hierzu zählen Gerichte der Vorund Hauptspeise wie auch ein leckerer Nachtisch unter Verwendung gesunder Produkte aus der heimischen Region. Anschließend werden die selbst zubereiteten Speisen natürlich auch probiert und beim gemeinsamen Mittagessen verspeist. Ulmen - 10 - Aus den Gemeinden $/)/(1 Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel. 02678/953661, Fax: 953659. Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel. Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124, E-Mail: [email protected] Verlegung Bürostunde Am Dienstag, 12. März fällt die Bürostunde durch die Teilnahme an der Sitzung des Land-, Forst-, Umweltausschuss aus. Ersatztermin: Freitag, 15. März von 18.00 - 19.00 Uhr im Gemeindebüro. Ich bitte um Beachtung Mit freundlichen Grüßen Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Alflen Terminänderung Die Jahreshauptversammlung 2013 findet am 13.03.2013, um 20.00 Uhr im Gasthaus Stüffje statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2.Jahresbericht 3.Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands 5. Wahl der Kassenprüfer für das kommende Jahr 6.Anträge 7. Genehmigung des Haushaltsplans 8. Verwendung des Reinerlös 9.Verschiedenes Anträge für die Jahreshauptversammlung am 13.03.13 sind bis spätestens 28.02.13 einzureichen. Später eingereichte Anträge werden in der Sitzung nicht mit aufgenommen. Laut Satzung der Jagdgenossenschaft können nur Jagdgenossen bzw. Teilnehmer, die eine schriftliche Vollmacht eines Jagdgenossen besitzen, an der Versammlung teilnehmen. Die Niederschrift sowie der Haushaltsplan liegen vom 25.03. bis zum 07.04.2013 beim Jagdvorsteher öffentlich aus. AUDERATH Jagdgenossenschaft Auderath Am 15.03.2013 findet im Schulungsraum der FFW Auderath (Feuerwehrhaus) um 20:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Auderath statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresbericht 2.Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 4. Verwendung der Jagdpacht 5.Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten oder durch einen Verwandten in gerader Linie mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind vor der Sitzung, zur Fortschreibung des Jagdkatasters, durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Vorstand anzuzeigen. Um rege Teilnahme wird gebeten. Ausgabe 10/2013 BAD BERTRICH Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Bad Bertrich ein, die am Mittwoch, den 13.03.2013, um 20:00 Uhr im Bürgerhaus „Falkenlay“ in Kennfus stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Bauleitung zur Oberflächensanierung des Parkdecks 3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Herstellungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich 4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen im Kurkomplex 5. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO 6. Hausnummerierung in der Ortsgemeinde Bad Bertrich Ortsteil Kennfus „Zur Falkenlay“ 7. Nachwahl eines Mitgliedes bzw. stellvertretenden Mitgliedes für den a) Haut- und Finanzausschuss b) Bauausschus, Bau- und Planungsausschuss sowie Ausschuss für Grün- und Parkanlagen c) Rechnungsprüfungsausschuss 8.Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil Im nicht öffentlichen Teil werden Personalangelegenheit behandelt; außerdem wird der Gemeinderat über verschiedene Themen informiert. gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Fundsachen In der Touristikagentur Bad Bertrich wurden folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben: 1 Paar Herrenhandschuhe 1 einzelner Schlüssel 3 Schlüssel am Ring 1 Ansteckpin 1 Schlüsselbund mit drei Schlüsseln 1 einzelner Schlüssel mit Anhänger „Total“ 1 Strassarmband 1 olivgrüne Kapuze 1 silberfarbener Ring mit Stein 1 Geldbetrag Die Gegenstände werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen verwahrt. Ulmen, 01.03.2013 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Fundbüro - Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist grundsätzlich wie folgt geöffnet: dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Büro am Dienstag, 12.03.2013 geschlossen ist. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674932290 erreichbar. Gerne können sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected] Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im Internet unter [email protected] zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419. Ulmen - 11 - Ausgabe 10/2013 BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324 www.beuren-eifel.de Vandalismus Leider gibt es Zeitgenossen, die mit sich und ihrer sinnlosen Langeweile nichts anfangen können und sich an fremdem Eigentum vergreifen müssen. So geschehen in der letzten Woche auf dem Sportgelände in Beuren, wo Tornetze zerschnitten wurden, Gegenstände wie Bänke die Treppe hinab geworfen wurden und etliche Dinge mehr. Dieses Verhalten ist nicht mehr zu akzeptieren und wird daher unnachgiebig verfolgt werden. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Beuren Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, dem 6. April 2013 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus „Grillhütte“ die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Beuren statt. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Kassenwartes 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 4. Genehmigung des Haushaltes 2013/2014 5. Verwendung der Jagdpacht 6. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen können. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten oder einen Verwandten in gerader Linie aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorstand anzuzeigen. Der Jagdvorstand ĞŝƚĨƺƌĞŐĞŐŶƵŶŐŵŝƚ>dƵŶĚ:hE' ĨƺƌĂůůĞƺƌŐĞƌĚĞƌ'ĞŵĞŝŶĚĞĞƵƌĞŶ Ăŵ&ƌĞŝƚĂŐ͕ϭϱ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϯĂďϭϱ͘ϬϬhŚƌ ŝŶĚĞƌ'ĞŵĞŝŶĚĞŚĂůůĞĞƵƌĞŶ ^ŽďƵŶƚǁŝĞĞŝŶ^ƚƌĂƵƘǀŽůůĞƌ&ƌƺŚůŝŶŐƐďůƵŵĞŶƐŽůů ƵŶƐĞƌh^DDEdZ&&EǁĞƌĚĞŶ͊ ^ŝĐŚ''EEŚĞŝƘƚŵŝƚĞŝŶĂŶĚĞƌůĂĐŚĞŶ͕ ŐƵƚĞ'ĞƐƉƌćĐŚĞĨƺŚƌĞŶ͕ EĞƵĞƐĞƌĨĂŚƌĞŶ͕ĚĞŵĂŶĚĞƌĞŶnjƵŚƂƌĞŶ͕ǀŝĞůůĞŝĐŚƚ ũĞŵĂŶĚĞŶƐĞŝƚůĂŶŐĞŵŶŽĐŚŵĂůǁŝĞĚĞƌƐĞŚĞŶ͙ 'D/E^DƵŶĚŶŝĐŚƚ/E^D͕ĚĂƐŝƐƚĞŝŶĞƐǀŽŶ ǀŝĞůĞŶŝŶŐĞŶŝŶƵŶƐĞƌĞƌ'ĞŵĞŝŶĚĞ͕ĚŝĞƵŶƐĂŵ,ĞƌnjĞŶ ůŝĞŐĞŶ͘ h^DDEƐĐŚƂŶĞ^ƚƵŶĚĞŶnjƵǀĞƌďƌŝŶŐĞŶďĞŝ<ĂĨĨĞĞ ƵŶĚ<ƵĐŚĞŶ͕ĚĂnjƵůĂĚĞŶǁŝƌƵĐŚŚĞƌnjůŝĐŚĞŝŶ͙͙ ĞƌWĨĂƌƌŐĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚĞƵƌĞŶ͊ Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates Büchel Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Büchel ein, die am Dienstag, den 12.03.2013, um 19:00 Uhr im Sitzungsraum der Mehrzweckhalle in Büchel stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Zuschussantrag des SV Büchel für eine Umbaumaßnahme 3. Zuschussantrag des SV Büchel an die Jagdgenossenschaft 4. Beratung über die Höhe des Holzpreises für Leseholz 5. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eG 6.Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 7.Bauangelegenheit 8.Bauangelegenheit 9. Terminierung von Gemeinderatssitzungen 10.Mitteilungen gez. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister Bauherrenberatung im Rahmen der Dorferneuerung in der Ortsgemeinde Büchel Beratungsleistungen für private und öffentliche Dorferneuerungsmaßnahmen Im Rahmen der Umsetzung des vorliegenden Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Büchel sollen u.a. Beratungsleistungen angeboten werden, um eine Abstimmung und Koordination von privaten und öffentlichen Maßnahmen mit der Entwicklungsplanung zu ermöglichen. Die Ortsgemeinde Büchel hat aus diesem Grunde mit dem Ingenieurbüro, welches auch das Dorferneuerungskonzept entwickelt und aufgestellt hat, einen Beratervertrag abgeschlossen, wonach das Büro die städtebauliche Beratung für die Ortsgemeinde Büchel und deren Bürger übernimmt, und zwar insbesondere zur - planerischen Untersuchung und Anpassung einzelner Erneuerungs- und Renovierungsmaßnahmen an den Entwicklungsplan bzw. zur Wahrung des charakteristischen dörflichen Erscheinungsbildes - Prüfung von Bauvorhaben auf ihre bauordnungs- und planungsrechtliche Durchführbarkeit sowie die Bewertung hinsichtlich der Einfügung in das Ortsbild. Bei vorgesehenen Aus-, Umbau- und Renovierungsarbeiten an ortsbildprägenden Gebäuden besteht also die Möglichkeit, dieses Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen sind für die Bauherren kostenlos. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Förderung von privaten Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung besteht. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Dorferneuerungsbeauftragten bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sollte Ihrerseits Interesse an einer sogenannten Bauherrenberatung im Rahmen der Dorferneuerung bestehen, wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister Rademacher oder die Bauabteilung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen (Telf. 02676/409-254 oder 203). Nehmen Sie das kostenlose Beratungsangebot an. Ein unverbindlicher Termin mit dem beratenden Ingenieurbüro wird dann kurzfristig vermittelt. März 2013 Für die Ortsgemeinde Büchel Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Bauabteilung Ulmen - 12 - Jagdgenossenschaft Büchel Bekanntmachung Am Samstag, dem 16. März 2013 findet im Gasthaus „Zur Post“ um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Büchel statt. Alle Jagdgenossen sind herzlichst dazu eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresbericht 2. Kassenbericht 3. Entlastung des Vorstandes 4. Wahl der Kassenprüfer für die Jahreshauptversammlung 2014 5. Zuschussanträge 6. Genehmigung des Haushaltsplanes 2013/2014 7. Verwendung des Reinertrages 8. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen können. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten oder durch einen Verwandten in gerader Linie aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Etwaige Eigentumsveränderungen sind vor der Sitzung zur Fortschreibung des Jagdkatasters durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Vorstand anzuzeigen. Zur besseren Planung des Essens bitten wir die teilnehmenden Jagdgenossen sich bei einem Mitglied des Vorstandes für die Versammlung anzumelden. Büchel, den 26.02.2013 Der Jagdvorstand FILZ Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Filz Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Filz ein, die am Montag, den 11.03.2013, um 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Filz stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 und Anlagen 2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eG 3. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 4. Mitteilungen gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister GEVENICH Sprechstunden des Ortsbürgermeisters dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel. 02678/1405 oder 0170/3257901 www.gevenich.com Öffentliche Bekanntmachung Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gevenich vom 31.01.2013 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gevenich hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in seiner Sitzung am 31.01.2013 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: Öffentliche Bekanntmachung Friedhofssatzung Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Friedhofszweck § 3 Schließung und Aufhebung Ausgabe 10/2013 2. Ordnungsvorschriften § 4 Öffnungszeiten § 5 Verhalten auf dem Friedhof § 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit § 8 Särge § 9 Grabherstellung § 10 Ruhezeit § 11 Umbettungen 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten § 13 Reihengrabstätten § 13a Gemischte Grabstätten § 14 Wahlgrabstätten § 15 Urnengrabstätten § 15a Pflegefreie Grabstätten § 16 Ehrengrabstätten 5. Gestaltung der Grabstätten § 17 Wahlmöglichkeit § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 6. Grabmale § 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften § 20 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen § 21 Standsicherheit der Grabmale § 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten § 25 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften § 26 Vernachlässigte Grabstätten 8. Leichenhalle § 27 Benutzen der Leichenhalle 9. Schlussvorschriften § 28 Alte Rechte § 29 Haftung § 30 Ordnungswidrigkeiten § 31 Gebühren § 32 Inkrafttreten Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Gevenich gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. §2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2)Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. §3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) vgl. § 7 BestG. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nuzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt enes weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Ulmen - 13 - Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten ? soweit möglich ? einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. Ausgabe 10/2013 (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15 Abs. 3. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden. §8 §5 Särge Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, sowie mit Rollern oder Skatern zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere ? ausgenommen Blindenhunde ? mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. i) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren (3) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. §6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner vom 27.10.2009 (GVBl. S. 355) abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. §9 Grabherstellung (1) Der Grabaushub obliegt den Nutzungsberechtigten. Ist im Einzelfall der Grabaushub von der Ortsgemeinde sicherzustellen, wird die Leistung den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. § 13a Abs. 3 bleibt unberührt. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. Ulmen - 14 - (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten, d) Pflegefreie Grabstätten e) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 und des § 13a - nur eine Leiche bestattet werden. (3) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 1 Monat vorher veröffentlicht. Ausgabe 10/2013 (5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden. Bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. § 15 § 13a Urnengrabstätten Gemischte Grabstätten § 14 (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten, b) in Reihengrabstätten, c) in Wahlgrabstätten d) in pflegefreien Urnenreihengrabstätten. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. Wahlgrabstätten § 15a (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) In einer Wahlgrabstätte dürfen lediglich 2 Erdbestattungen durchgeführt werden. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. Weiterhin darf die Beisetzung von Urnen erfolgen, solange die verbleibende Ruhefrist noch mindestens 15 Jahre beträgt. (1) Pflegefreie Grabstätten werden als Grabstätten sowohl für Erdals auch für Urnengrabstätten zur Verfügung gestellt. (2) Die Friedhofsverwaltung bestimmt die Lage der Grabstätte. Die Grabstätte wird als Rasengrabstätte zur Verfügung gestellt. (3) Innerhalb dieses Feldes sind keine stehenden Grabmale, Grabschmuck und Grablampen erlaubt. Es ist zulässig, Namenstafeln in der Größe von 0,30 m x 0,40 m (Länge x Breite in Querformat) auf den pflegefreien Grabstätten aufzubringen. Diese Tafeln sind ebenerdig zu versenken. (4) In den Gebühren ist eine Beteiligung an den Kosten der Pflege für die gesamte Grabstätte enthalten. Weiterhin wird die Namenstafel seitens der Gemeinde beschafft. Diese Kosten sowie die Kosten der Beschriftung der Namenstafel sind ebenfalls in den Gebühren enthalten. (1) Ein Einzelgrabfeld nach §13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderats in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung mehrerer Aschen gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt ab der zweiten Bestattung als Wahlgrabstätte. (3) Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. Pflegefreie Grabstätten Ulmen - 15 - § 16 Ausgabe 10/2013 § 23 Ehrengrabstätten Entfernen von Grabmalen Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb drei Monaten abholen, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften eingerichtet. § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale § 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. § 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten § 21 (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. Standsicherheit der Grabmale § 25 Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. § 20 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage des Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist. § 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften § 26 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle § 27 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Ulmen - 16 - Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften § 28 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 30 Jahren werden auf Nutzungszeit(en) nach § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 29 Ausgabe 10/2013 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Weiterer Hinweis: In der Bekanntmachung dieser Satzung im Vulkanecho Ausgabe 8/2013 (Erscheinungsdatum: 08.03.2013) war in § 12 Absatz 1 versehentlich „pflegefreie Grabstätten“ nicht aufgeführt. Aus diesem Grund erfolgt hiermit eine erneute Bekanntmach GILLENBEUREN Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. + Fax: 02677/1599, E-Mail: [email protected] Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. § 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des § 5 Satz 2 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), 6. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1 und 3), 7. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 23 Abs. 1), 8. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 21, 22 und 23), 9. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 24 Abs. 6), 10. Grabstätten nicht oder entgegen des § 25 bepflanzt, 11. Grabstätten vernachlässigt (§ 26), 12. die Leichenhalle entgegen § 27 Abs. 1 und Abs. 3 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,— EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 31 Brennholzverlosung Die Brennholzverlosung findet am Donnerstag, den 14.03.2013 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Lutzerath Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/17134740 E-Mail: [email protected] Hinweis betr. Zusammenlegung Immerath Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. Zusammenlegung Immerath - veröffentlicht in der Rubrik: „Andere Behörden“ wird besonders hingewiesen. Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr. Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36 Tel. 02677/226, Fax 02677/910387. Handy 0151-17134740 In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister Günter Welter SCHMITT Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 32 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.03.2013 in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 19.03.2009 mit allen Änderungen und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Gevenich, den 31.01.2013 gez. (DS) Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Nachruf Mit Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Alfred TERNES * 19.1.1927 + 22.2.2013 aus Schmitt. Der Verstorbene war viele Jahre in seiner Heimatgemeinde ehrenamtlich aktiv, so gehörte er dem Gemeinderat an und engagierte sich in der Schmitter Feuerwehr. Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied und werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Wilfried Linden Ortsbürgermeister und Wehrführer Ulmen - 17 - ULMEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates Ulmen Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Ulmen ein, die am Donnerstag, den 14.03.2013, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus „Am Maar“ in Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil (19:00 Uhr) 1.Vertragsangelegenheit 2.Mitteilungen Öffentlicher Teil (ab ca: 19:15 Uhr) 3. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 4. Beratung und Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage - Braden Büsch“ a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss 5. Reaktivierung der Eifelquerbahn Weiterbetrieb der touristischen Verkehre 6. Durchführung des Scheunenfestes 7. Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft im Verein „Unser-Klima-Cochem-Zell e.V.“ 8. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des Gas-Konzessionsvertrages 9. Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe für die Reparatur der Heizungsanlage auf dem Campingplatz) 10.Mitteilungen gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: CDU-Fraktion / FWG Dr. Bangert / FWG Mohr: Dienstag, 12.03.2013, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen SPD-Fraktion: Montag, 11.03.2013, 19:00 Uhr Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen FWG „Bürger für Ulmen e.V.“: Dienstag, 12.03.2013, 19:30 Uhr Hotel Bürgerstube, Ulmen Ostermarkt 2013 Ausgabe 10/2013 Vergabe von Brennholz Am 15.03.2013 möchten wir das von Ihnen bestellte Brennholz zuweisen. Wir treffen uns hierzu wieder im Vereinsheim des Eifelvereins Ortsgruppe Ulmen, am 15.03.2013 um 18.30 Uhr. Die Ihnen zugewiesene Menge weicht gegebenenfalls geringfügig von Ihrer Bestellmenge ab, hierfür bitten wir um Verständnis! Die Vergabe von Kronen- u. Reiserlosen erfolgt separat, wir werden uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. G. Klees, Forstrevier Ulmen Jagdgenossenschaft Ulmen Jahreshauptversammlung Am Freitag, dem 15.03.2013 um 20:00 Uhr, sind alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Ulmen zur Jahreshauptversammlung ins Dorfgemeinschaftshaus nach Vorpochten eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht des Jagdvorsteher 3. Bericht des Kassenführer 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl der Kassenprüfer 7.Satzungsänderung 8. Verwendung der Jagdpacht 9.Verschiedenes gez. Siegfried Mohr, Jagdvorsteher Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Günther Wagner finden dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden. Ulmener Bauernmarkt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste der Stadt Ulmen, unser diesjähriger Ostermarkt findet, verbunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag, in diesem Jahr am 17.03.2013 statt. Ich darf Sie heute schon einladen, sich Zeit für einen Bummel über unseren Ostermarkt zu nehmen. Ihr Günther Wagner, Stadtbürgermeister Auf dem „Alten Postplatz“ Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr Obst Honig Eier Südfrüchte Geflügel Gemüse Nudeln Ulmen - 18 - Ausgabe 10/2013 URSCHMITT Weiler Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Otto Schneiders Tel. 02678/1064 o. 0151/52072522, Fax 02678/952955 E-Mail: [email protected] dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151/28062997 Jagdgenossenschaft Urschmitt Reiserlose 2013 Generalversammlung Folgende Lose sind ausgezeichnet: Bilay: Los 20 - 28 Weilerbach: Los 29 - 32 Weg hoch Richtung Burglay: Los 33 - 50 Das Aufarbeiten der restlichen Lose wird in den nächsten Tagen erfolgen. Der Großteil der restlichen Lose wird im Distrikt Friedheck hinter dem Gatter und „Auf Heistert (Huddelakoul), aufgearbeitet. Weitere Informationen folgen. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Am Samstag, den 16.03.2013, 20:00 Uhr findet, im Partyraum des Bürgerhauses Ursmadia, die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Urschmitt statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresrückblick 2.Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Genehmigung des Haushaltsplanes 2013 / 2014 6. Ausflug 2013 7.Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie oder einen anderen Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumveränderungen in der Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen. Der Termin für die Einsichtnahme der Niederschrift zur o.g. Versammlung sowie der Haushaltsplan 2013 / 2014 wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert im Mitteilungsblatt veröffentlicht. WAGENHAUSEN Hinweis betr. Zusammenlegung Winkel Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. „Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Winkel -veröffentlicht in der Rubrik: „Andere Behörden“ wird besonders hingewiesen. Hinweis betr. Zusammenlegung Immerath Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. Zusammenlegung Immerath - veröffentlicht in der Rubrik: „Andere Behörden“ wird besonders hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Wagenhausen Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wagenhausen ein, die am Montag, den 11.03.2013, um 20:00 Uhr im Gemeindehaus in Wagenhausen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 und Anlagen 2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eG 3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Herrn Alois Peters zur Befestigung eines Wirtschaftsweges 4. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 5. Mitteilungen gez. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Weiler Am Freitag, den 22.03.2013 findet im Gasthaus Schmitz in Weiler um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Weiler statt, zu der wir alle Jagdgenossen einladen. Tagesordnung: Top 1: Eröffnung und Begrüßung Top 2: Kassenbericht Top 3: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes Top 4: Ausflug 2013 Top 5: Verwendung der Jagdpacht und Aufstellen des Haushaltsplanes 2013/2014 Top 6: Wahl der Kassenprüfer 2014 Top 7: Beschluss einer neuen Satzung Top 8: Verschiedenes Die Niederschrift dieser Versammlung sowie der Haushaltsplan 2013/2014 liegen ab dem 08.04.2013 für 2 Wochen zur Einsichtnahme für Jagdgenossen beim Jagdvorsteher aus. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen. N. Theobald, Jagdvorsteher WOLLMERATH Hinweis betr. Zusammenlegung Winkel Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom 05.03.2013 betr. „Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Winkel -veröffentlicht in der Rubrik: „Andere Behörden“ wird besonders hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Wollmerath Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wollmerath ein, die am Montag, den 11.03.2013, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus in Wollmerath stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 und Anlagen 2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eG 3. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 4. Mitteilungen gez. Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister Ulmen - 19 - ANDERE BEHÖRDEN Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - Abteilung Landentwicklung Mittelmosel Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues Tel.: 06531/956-184, Fax: -103, E-Mail: [email protected], www.dlr.rlp.de Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Winkel Az.: 11029-HA.6.2 Öffentliche Bekanntmachung Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ / 2. Durchlauf In dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Winkel wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine 2. Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ durchgeführt. Hierzu können interessierte Beteiligte einen Antrag auf Bestellung von hochstämmigen Obstbäumen und heimischen Sträuchern stellen. Im Rahmen dieser Aktion wird den Beteiligten die Möglichkeit geboten, hochstämmige Obstgehölze sowie heimische Laubbäume, Sträucher und Kletterpflanzen zu bestellen. Weiterhin zur Verfügung gestellt werden Baumpfähle, Bindematerial und Wildschutzspiralen. Das Material wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Pflanzung der bestellten Gehölze darf nur auf Grundstücken erfolgen, die zu dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Winkel gehören. Die Auslieferung der Gehölze ist für November 2013 vorgesehen. Antragsunterlagen sind erhältlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, beim DLR Mosel, Görrestraße 10, 54470 BernkastelKues, beim TG - Vorsitzenden, Herrn Norbert Tauer, Reimelshof in Winkel sowie beim Ortsbürgermeister, Herrn Jörg Prescher, Brühlenbachsweg 17 in Winkel. Die Anträge sind bis spätestens 3. Mai 2013 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier einzureichen. Info: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 0651/ 9776-230 oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 06531/ 956-184. Bernkastel-Kues, den 05.03.2013 Im Auftrag, gez. Carsten Neß Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - Abteilung Landentwicklung Mittelmosel Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues Tel.: 06531/956-184, Fax: -103, E-Mail: [email protected], www.dlr.rlp.de Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Immerath Az.: 11033-HA.6.2 Öffentliche Bekanntmachung Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ / 2. Durchlauf In dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerath wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine 2. Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ durchgeführt. Hierzu können interessierte Beteiligte einen Antrag auf Bestellung von hochstämmigen Obstbäumen und heimischen Sträuchern stellen. Im Rahmen dieser Aktion wird den Beteiligten die Möglichkeit geboten, hochstämmige Obstgehölze sowie heimische Laubbäume, Sträucher und Kletterpflanzen zu bestellen. Weiterhin zur Verfügung gestellt werden Baumpfähle, Bindematerial und Wildschutzspiralen. Das Material wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Pflanzung der bestellten Gehölze darf nur auf Grundstücken erfolgen, die zu dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerath gehören. Die Auslieferung der Gehölze ist für November 2013 vorgesehen. Antragsunterlagen sind erhältlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, beim DLR Mosel, Görrestraße 10, 54470 BernkastelKues, beim TG - Vorsitzenden, Herrn Martin Vickus, Heckenhof in Immerath sowie beim Ortsbürgermeister, Herrn Stefan Harbecke, Hauptstraße 28 in Immerath. Die Anträge sind bis spätestens 3. Mai 2013 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier einzureichen. Info: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 0651/ 9776230 oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 06531/ 956-184. Bernkastel-Kues, den 05.03.2013 Im Auftrag, gez. Carsten Neß Ausgabe 10/2013 Stat. Landesamt Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 hat begonnen Interessierte Haushalte können noch teilnehmen Seit Beginn des Jahres läuft die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 (EVS 2013), eine freiwillige Erhebung der amtlichen Statistik bei Privathaushalten. Die Ergebnisse der EVS, die im Turnus von fünf Jahren stattfindet, stellen für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft wie auch für Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle dar. „Die Bereitschaft zur Mitwirkung an dieser freiwilligen Erhebung ist erfreulich hoch“, erklärt der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres. „Allerdings wäre zur Verbesserung der Datenqualität vor allem in einzelnen Teilgruppen eine noch größere Teilnehmerzahl wünschenswert.“ Das gelte insbesondere für Haushalte von Selbstständigen, Arbeitern und Nichterwerbstätigen. Der Aufwand zahlt sich für die teilnehmenden Haushalte doppelt aus. Sie bekommen nicht nur einen besseren Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben, sondern erhalten vom Statistischen Landesamt nach Abschluss der Erhebung auch eine finanzielle Anerkennung von mindestens 80 Euro. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik ist der Datenschutz auch hier umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die teilnehmenden Haushalte erhalten Fragebögen zu Einnahmen und Ausgaben, Geld- und Sachvermögen sowie zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern wie Auto, Fernseher oder Spülmaschinen. Zusätzlich führen sie drei Monate lang ein Haushaltsbuch. Interessierte Haushalte können sich im Internet unter www.evs2013. de über die Erhebung informieren und sich direkt online anmelden. Alternativ können sie sich auch telefonisch (kostenfrei unter 0800 387 2003), per E-Mail ([email protected]) oder schriftlich an das Statistische Landesamt, Sachgebiet 231 - EVS, 56128 Bad Ems, wenden. SONSTIGE MITTEILUNGEN Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Achtung Trojaner Verbraucherzentrale warnt vor erneuter Welle E-Mails mit infizierten Anhängen Vor einer neuen Welle E-Mails mit infizierten zip- oder pif-Anhängen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wieder einmal sind unseriöse E-Mails mit den unterschiedlichsten Trojanern in Umlauf. Die Empfänger werden aufgefordert, den beigefügten zipoder pif-Anhang unbedingt zu öffnen, da dieser beispielsweise die Rechnung oder die Widerrufsbelehrung für den angeblichen Vertragsabschluss enthalte. Finger weg, sagt Martina Totz von der Verbraucherzentrale: Wer den Anhang öffnet, aktiviert eine Schadsoftware, die Daten auf dem Rechner ausspähen kann. Üblicherweise nutzen Betrüger solche Programme, um Rechner fernzusteuern, sensible Daten auszukundschaften oder zu verschlüsseln. Die Verbraucherschützerin rät, Mails von unklaren und undefinierbaren Absendern am besten nicht zu öffnen und zu beantworten, sondern gleich zu löschen. Folgende Beispiele für die aktuellsten Varianten nennt die Verbraucherzentrale: • Die E-Mails enthalten Forderungen für nie bestellte Waren, wie Elektro- oder Multimediageräte bekannter Marken oder Mahnungen von Versandhäusern. Entweder wird die Einschaltung eines Inkasso-Büros angedroht, um die angeblichen Forderungen von mehreren hundert Euro einzutreiben oder die E-Mail wurde von einem angeblichen Inkassobüro versandt. Diese E-Mails kommen von den unterschiedlichsten kryptischen, häufig auch privaten Absenderadressen. Am Schluss der Mail grüßt dann freundlich die Kundenbetreuung oder das Support-Team eines tatsächlich existierenden Unternehmens. Die genannten Unternehmensadressen sind allerdings fehlerhaft. Aus Kaiserslautern wird zum Beispiel: „Keiserslauter“. • Andere E-Mails machen angeblich offene Forderungen der Firma PayPal geltend. Sie stammen scheinbar von den Inkassobüros Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart oder vom Inkassobüro National Inkasso GmbH aus Düsseldorf. Ulmen - 20 - Ausgabe 10/2013 Die Mails enthalten das vermeintliche Logo des Inkassobüros, das vom Original kaum zu unterscheiden ist, und verwenden die Absender-Adresse des tatsächlich existierenden Inkassobüros. Die betroffenen Inkassobüros warnen auf ihrer Homepage bereits vor diesem Missbrauch und distanzieren sich ausdrücklich. • Auch der Absender der Telekom Deutschland GmbH wird missbräuchlich für eine angebliche Monatsrechnung verwendet. Die Mail wird an Kunden und Nicht-Kunden verschickt und beinhaltet einen „echten Link“ zur Telekom ? Homepage. Auch der Schriftzug ist täuschend echt. Wer eine Trojaner-Datei versehentlich geöffnet hat, sollte am besten einen Computerfachmann um Hilfe bitten. Für Vereine, Ortsgemeinden, Schulen oder sonstige Gruppierungen, die Interesse an der Durchführung eines geschlossenen Erste Hilfe Lehrgangs haben, vereinbaren wir gerne gesonderte Termine vor Ort. Die Gruppe sollte mindestens zehn Personen umfassen. Für Planung und Durchführung stehen wir gerne zur Verfügung! Anmeldungen zu allen DRK-Lehrgangsprogrammen nimmt das DRK-Team unter der Hotline 06592-950026 oder per Email an [email protected] entgegen. Richtig versichert - viel Geld gespart Vortrag und Sonderberatung bei der Verbraucherzentrale in Cochem In den letzten Jahren ist die Anzahl der minderjährigen Kinder, die von einer Trennung- und Scheidung der Eltern betroffen sind, stetig gestiegen. Kinder, die die Trennung ihrer Eltern erleben, leiden unter dem Verlust und können ihre Wünsche und Gefühle häufig nicht zum Ausdruck bringen. Sie reagieren zum Beispiel mit Angst, Wut, Verstimmtheit, Traurigkeit, Aggression oder Schulproblemen. Diese Reaktionen können zunächst einen Versuch der Kinder darstellen, mit der veränderten Lebenssituation zu Recht zu kommen. Eltern stehen den Verhaltensveränderungen ihrer Kinder oft hilflos gegenüber. Im April beginnt in der Lebensberatungsstelle Cochem, Moselstr. 23 ein Gruppenangebot für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen. Dieses Angebot richtet sich an 8 - 10 jährige Jungen und Mädchen. In den zehn Gruppensitzungen setzen sich die Kinder altersentsprechend und auf spielerische Art und Weise mit dem Thema Trennung auseinander. Sie können erleben, dass auch andere Kinder betroffen sind und dass diese ähnliche Gefühle und Schwierigkeiten haben. Unterstützt wird ein besserer Umgang mit Aggressionen, Wut, Trauer und Schuldgefühlen. Begleitend zur Kindergruppe findet ein Elternabend jeweils getrennt für Mütter und Väter statt. Die Gruppensitzungen und der Elternabend werden von Esther Thönnes (Sozialpädagogin B.A.) und Eva Antoni (Heilpädagogon B.A.), gestaltet. Die Teilnahme für Kinder und Eltern ist kostenlos. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Wissen Sie, welche Versicherung Sie in verschiedenen Lebensphasen unbedingt benötigen und welche eher überflüssig sind? Im Vortrag „Richtig versichert - viel Geld gespart“ gibt die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale in Cochem hilfreiche Tipps für einen optimalen Versicherungsschutz. Sie geht auch darauf ein, wie man einen preisgünstigen Versicherer findet und wie man überflüssige Versicherungen wieder los wird. Der Vortrag findet am Montag, dem 18. März 2013 von 15 bis 16 Uhr in Cochem im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, Endertplatz, Raum 450 statt. Die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei. Im Anschluss an den Vortrag haben die Teilnehmer/innen die Möglichkeit, zusammen mit der Versicherungsexpertin ihren eigenen konkreten Versicherungsbedarf abzustecken. Mithilfe eines Fragebogens kann die Expertin mittels einer computergestützten Versicherungsanalyse ermitteln, welche Verträge Sie benötigen. Diese Versicherungsanalyse kostet 35 Euro. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale am gleichen Tag in Ihrem Beratungsstützpunkt in Cochem von 10 - 13 Uhr auch individuelle persönliche Versicherungsberatung nach Terminvereinbarung gegen Entgelt an. Diese Beratung findet in der Brückenstraße 2, (Nebenstelle der Kreisverwaltung im Gebäude der Sparkasse) im 2. Stock, Zimmer 2.8. statt. Anmeldungen für den Vortrag und die Sonderberatung nimmt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz telefonisch unter 0651 / 48802 (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr), per Fax unter 0651 / 49088 oder per Mail an [email protected] entgegen. Lebensberatung Cochem Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien Elterninformationsabend am 12.03.2013 um 20:00 Uhr in den Räumen der Lebensberatung Cochem statt. Hierzu melden Sie sich bitte bis zum 08.03.2013 in der Beratungsstelle an: Tel. 02671/7735. Deutsches Rotes Kreuz Vulkaneifel %DE\VFKZLPPHQ 2VWHUIHULHQ Erste Hilfe-Kursangebote Das Rote Kreuz im Kreis Vulkaneifel bietet im Februar 2013, nachstehende, Lehrgangsprogramme an: Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber (für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M oder T). Samstag, 9. März 2013 von 09.00 - 16.30 Uhr Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59 Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in Referent: Florian Müller Samstag, 16. März 2013 von 09.00 - 16.30 Uhr Ort: DRK-Rettungswache Kelberg, Am Schwimmbad Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in Referent: Tim Claß Bitte mitbringen: Personalausweis Erste Hilfe Grundausbildung (Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Ersthelfer in Betrieben, Arzt- Apothekenhelfer/-innen) Termin: Mo./Di., 18. u. 19. März 2013 von 09:00 - 16:30 Uhr Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59 Kosten: 39,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG Referent: Linda Korsch Sa./So., 13. u. 14. April 2013 von 09:00 - 16:30 Uhr Ort: DRK-Haus in Daun, Leopoldstraße 34 Kosten: 39,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG Referent: Niclas Schenk Erste Hilfe Training Da Ersthelfer selten Gelegenheit haben ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden, wird ein regelmäßiges Erste Hilfe Training erforderlich. Fr., 8. März 2013 von 09:00 - 16:30 Uhr Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59 Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG Referent: Ivan Rasskasow 'HUOHW]WH7HUPLQ%DE\VFKZLPPHQYRUGHQ HUOHW]WH7HUPLQ%DE\VFKZLPPHQYRUGHQ2VWH OHW]WH7HUPLQ%DE\VFKZLPPHQYRUGHQ2VWHU 2VWHUIHULHQ IHULHQ 0LWWZRFK 0LWWZRFK 6WDUWQDFKGHQ2VWH IHULHQ 6WDUWQDFKGHQ2VWHU 2VWHUIHULHQ 0LWWZRFK 6FK|QH)HULHQZQVFKW,KQHQ,KU KQHQ,KU 6FK|QH)HULHQZQVFKW, KQHQ,KU 0RVHOEDG 0RVHOEDG7HDP 7HDP )UHL]HLW]HQWUXP&RFKHP%HWULHEV*PE+0RULW]EXUJHU6WU&RFKHP&RQG7HO¤ (PDLOLQIR#PRVHOEDGGHZZZPRVHOEDGGH Kompetente und neutrale Beratung im Pflegestützpunkt Pflegebedürftigkeit kommt oft unerwartet, ohne dass sich Betroffene oder pflegende Angehörige ausreichend darauf einstellen können. Die Mitarbeiterinnen im Pflegestützpunkt, informieren und beraten Sie zu folgenden Fragen: Wann erhält der Versicherte eine Pflegestufe? Wie sollte man sich auf das Begutachtungsgespräch mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorbereiten? Welche ambulanten Hilfen stehen zur Entlastung pflegender Angehörigen zur Verfügung? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bieten die Pflegeversicherung sowie das Sozialamt? Wie kann ich meine Wohnung barrierefrei gestalten? Wo stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung? Ulmen - 21 - Welche Angebote gibt es für Menschen mit Demenz? Wo gibt es Gesprächsgruppen für Angehörige von Demenzkranken? Zu diesen und anderen Fragen können Sie telefonisch oder im persönlichen Gespräch Informationen erhalten. Die Beratung erfolgt persönlich, neutral und kostenlos, auch bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung. Pflegestützpunkt für die VG Ulmen /VG Kaisersesch Brigitte Boost, Dipl. Sozialpädagogin, Pflegeberaterin Birgit Brengmann, Examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin Gartenstr. 17, 56825 Gillenbeuren Tel. 02677-951888 oder 952870 SCHULNACHRICHTEN Thomas-Morus-Gymnasium Daun Weißt du noch… 7. Ehemaligentreffen am TMG Wieder einmal steht am Dauner Thomas-Morus-Gymnasium eine besondere Veranstaltung an: das große Ehemaligentreffen. Am Samstag, den 22. Juni 2013, wird die Schule ab 16:00 Uhr zum Treffpunkt. „Wer ist denn der da hinten, der mit dem teuren Sakko? Das wird doch nicht der Clown aus der ersten Reihe vorne am Fenster sein?“ Die Chance auf ein freudiges Wiedererkennen ist groß, werden doch sehr viele Ehemalige erwartet, die die Weiterentwicklung „ihrer“ Ausgabe 10/2013 Schule mit eigenen Augen sehen möchten. Sicherlich wird man auch dem einen oder anderen seiner früheren Lehrer begegnen. Neben einem Bummel durch die Schule und einem kleinen unterhaltsamen Programm werden vor allem liebevoll gestaltete Räume geboten für freudiges Wiedersehen; Kneipen und Bistros laden zum Verweilen und Klönen ein. Schulen Grundschule Lutzerath.................................................Tel.: 02677-422 Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677-910045 E-Mail....................................................... [email protected] Grundschule Ulmen....................................................Tel.: 02676-8177 Bahnhofstr. 35-37..................................................... Fax: 02676-951784 E-Mail........................................................................gs.ulmen@web.de Grundschule Alflen.......................................................Tel.: 02678-562 Schulstr. 14 E-Mail.......................................................grundschule-alflen@gmx.de Grundschule Büchel......................................................Tel.: 02678-228 Schulstr. 2 E-Mail....................................................gs-buechel@freenet.de Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule) Schulstandort Lutzerath................................................ Tel. 02677/422 Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677/910045 E-Mail....................................................... [email protected] Schulstandort Ulmen................................................... Tel. 02676/1551 Am Jungferweiher 2.................................................... Fax: 02676/8299 E-Mail............................................................ [email protected] Realschule plus Vulkaneifel - Grundschule Lutzerath In unserem Ganztagsschulbetrieb bieten wir zum 01.08.2013 für das Schuljahr 2013/2014 einen Platz für ein „Freiwilliges soziales Jahr“ an. Das bieten Sie: - Sie sind mindestens 18 Jahre alt - pädagogisches Geschick, Geduld und Freude im Umgang mit jungen Menschen - Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsfähigkeit - Ideenreichtum und Selbstständigkeit Das bieten wir: - Interessanter, abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit sehr gutem und kollegialem Betriebsklima - Mehrere unterstützende Seminare und Schulungen - Vergütung entsprechend gesetzl. Grundlage - ggfls. Bonuspunkte für die Bewerbung um einen Studienplatz - einen sehr guten Einblick in den Lehrerberuf - Anerkennung des FSJ als Praxisjahr für die FHS nach Klasse 12 Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. (Auch gerne per E-mail unter: [email protected] ) Grundschule Lutzerath & Realschule plus Lutzerath-Ulmen z. Hd. Frau Schüller-Diewald/ Herr Schmittgen Schulstraße 2, 56826 Lutzerath Ulmen - 22 - Ausgabe 10/2013 Realschule plus Vulkaneifel on Tour... 32 Schüler/innen und Lehrer/ innen zum Ski- und Snowboardfahren in Südtirol Vom 24. Januar bis 1. Februar 2013 begaben sich 27 Schüler/innen mit ihren Lehrerinnen Frau Weber und Frau Himberg (Snowboardund Skilehrerinnen), zwei weiteren Ski- und Snowboardlehrerinnen und einer Betreuerin auf große Fahrt in die Dolomiten. Am späten Nachmittag startete die Gruppe mit einem Doppelstockbus in Ulmen und erreichte nach ca. dreizehn Stunden Nachtfahrt Meransen, einen Wintersportort in Südtirol/Italien. Nach einem stärkenden Frühstück wurden die Zimmer bezogen, anschließend Ski, Snowboards und Helme ausgeliehen. Die Jugendlichen wurden daraufhin in Kurse eingeteilt, danach wurde Meransen erkundet Am nächsten Morgen ging es gleich ab auf die Piste im Skigebiet Gitschberg-Jochtal. Nach drei Tagen Ski- bzw. Snowboardkurs waren alle Skihasen in der Lage, die meisten Pisten im Skigebiet zu bewältigen. Am Ende der Woche meisterten einige sogar die schwere schwarze Piste! Die Eifler Skihasen genossen - dank Petrus´ Zutun - bei schönstem Wetter das wunderbare Bergpanorama und urige Mittagsjausen in der Skihütte. Für tolle Unterhaltung und gemeinsame Abende hatten die Lehrerinnen vorgesorgt, indem sie sich ein buntes Abendprogramm hatten einfallen lassen: So gab es zum Beispiel eine kunterbunte „Schräg und schrill - Party“ im Discokeller der Pension oder die Teilnahme am „Meranser Duathlon“ (einer kombinierte Wertung aus Rodeln auf einer professionellen Rodelbahn aus Eis und Eisstockschießen). Das absolute Highlight war das Nachtskifahren bei Flutlicht, bei dem alle Schüler und Betreuer eine Riesengaudi hatten! Wehmütig machte man sich nach sieben Tagen voller Erlebnisse wieder auf die Heimreise. Alle waren sich einig: Die nächste Schulskiwoche der RS plus Vulkaneifel muss folgen…. und findet statt vom 23.1. - 31.1.2014! Dieses Erlebnis mit vielen tollen Erfahrungen wurde großzügig unterstützt vom Förderverein der Realschule plus Vulkaneifel und der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück, die jeweils eine Ski-, bzw. Snowboardlehrerin finanzierten. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich! Anmeldung zur Ganztagsschule an der Grundschule Ulmen ab sofort! Eine Ganztagsschule bietet für Schüler und Eltern folgende entscheidende Vorteile: - Angebot an Arbeitsgemeinschaften - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Gemeinsame Mahlzeiten - Soziales Miteinander - Hausaufgabenbetreuung durch Lehrer Das Ganztagsangebot endet von montags bis donnerstags um 16.00 Uhr. Wenn Ihr Kind nachmittags schon feste Termine hat, z.B. Ergotherapie, Instrumentenkurs, .... muss es nicht auf die GTS verzichten. Hier könnten wir nach Vereinbarung individuelle Lösungen finden. - Der Schülertransport ist kostenfrei. - Eltern melden ihr Kind verpflichtend für ein Schuljahr an. Eine Auswahl der bestehenden Arbeitsgemeinschaften: Spiel und Bewegung, Fußball, Yoga, Judo und Rope Skipping, Chor, Musik-AG, Kochkurs, Bastelkurs, Computer, Kooperation mit der Seniorenresidenz, Lese-AG, Theater, Steinmetz-AG, Märchen-AG, Spiele-AG, Handarbeiten, Pappmaché, Sprachspiele, Experimente, Waldpädagogik und weitere. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der Grundschule Ulmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (Frau Blum und Frau Kutscheid/Telefon: 02676/8177). - 23 - Ausgabe 10/2013 Anmeldung für das Ganztagsschulangebot im Schuljahr 2013/14 ✂ Ulmen Name, Vorname des Kindes: _____________________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________________________________ derzeitige Klasse: ________________________________________________________ Name, Vorname des/der Erziehungsberechtigten: __________________________________________________ _______________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Telefon: ________________________________________________________________ Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich, sofern nicht gewichtige Gründe für eine Rücknahme vorzuweisen sind. Die GTS ist kostenlos, lediglich das Mittagessen muss anteilig bezahlt werden. Die Teilnahme an den nachmittäglichen Veranstaltungen ist verpflichtend. Eine Beurlaubung aus wichtigem Grund ist jedoch möglich. Hiermit melde ich/wir mein/unser Kind für das Ganztagsschulangebot an der Grundschule Ulmen für das Schuljahr 2013/14 verbindlich an. ✂ ______________________________________________ Ort, Datum U nterschrift der Erziehungsberechtigten Ulmen - 24 - Ausgabe 10/2013 Grundschule Ulmen Halli hallo, wir sind Moosmutzel und Waldwuffel, zwei Waldgeister aus dem Traumzauberbaum. Kennst du den Traumzauberbaum? Er ist die reinste Traumzauberei. Wir möchten Euch am Sonntag, dem 17.03.2013 um 12.30 Uhr das Musical „Der Traumzauberbaum“, (Geschichtenlieder) im Bürgersaal in Ulmen vorführen. Spielzeit: etwa 11/2 Stunden. Wir werden uns sehr freuen, wenn Sie Zeit haben, uns zuzuhören. Eintritt: frei Über eine Spende sind wir sehr dankbar. Freundliche Grüße Der Chor der Grundschule Ulmen KINDERGARTENNACHRICHTEN Ausstellung zum Projekt „Matschen“ in der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Derzeit absolviert Nadine Michels aus Ulmen in der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in Auderath ihr Anerkennungsjahr, um die Ausbildung als Erzieherin abzuschließen. Im Rahmen ihres Anerkennungsjahres muss sie ein Projekt dokumentieren und durchführen. Daraufhin hat sie sich für das Thema: „Kleine ganz groß - Wir matschen, fühlen und begreifen mit unserem ganzen Körper“ entschieden. Nadine und die Kinder haben sich acht Wochen lang mit dem Thema beschäftigt. Im Projekt wurde sich mit der Beschaffenheit verschiedener Materialien beschäftigt. Die Kinder konnten sie mit Händen, Füßen und zum Abschluss mit dem ganzen Körper beim Body Painting fühlen. Im Rahmen dieses Projektes findet ab Donnerstag, den 14.03.2013 bis Donnerstag, den 21.03.2013 in der Verbandsgemeinde Ulmen eine Ausstellung zu diesem Thema statt. Die Ausstellung wird am Donnerstag, den 14.03.2013 um 14.00 Uhr von Nadine Michels eröffnet. Dort werden nicht nur die Bilder der Kinder präsentiert, sondern auch verschiedene Informationen zu diesem Projekt vorgestellt. Alle Interessierten sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Ulmen - 25 - KIRCHLICHE NACHRICHTEN Pfarreiengemeinschaft Ulmen Gottesdienste Samstag, 9. März 17:00 Uhr St. Martin Ulmen, Vorabendmesse 19:00 Uhr Gevenich, Vorabendmesse 19:00 Uhr Beuren, Vorabendmesse 4. Fastensonntag, 10. März 09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe 09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt 09:30 Uhr Bad Bertrich, Hochamt 09:30 Uhr Faid, Hochamt 10:00 Uhr Alflen, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Auderath, Wort-Gottes-Feier 10:30 Uhr Ulmen, Hochamt 10:30 Uhr Lutzerath, Wort-Gottes-Feier 10:45 Uhr Büchel, Hochamt 18:00 Uhr Büchel, Kreuzwegandacht Kloster Maria Martental Chorgruppe Lohner gastiert in Maria Martental - 16.03.13 Der Freundeskreis Maria Martental weist darauf hin, dass die Chorgruppe Lohner am Samstag, den 16. März 2013 in Maria Martental ein Konzert geben wird. Der 45 Sänger umfassende Männerchor unter der Leitung seines Gründers Chordirektor Werner Lohner ist im Laufe seines 30-jährigen Bestehens durch zahlreiche hochkarätige Konzerte in unserer Region, durch viele Rundfunk- und Fernsehauftritte, durch bedeutende Erfolge und Auszeichnungen bei nationalen und internationalen Chorwettbewerben sowie durch mehrere Konzertreisen ins Ausland (Kanada, USA, Russland, Spanien, Italien, Polen, Holland) zu einem Aushängeschild der deutschen Chormusik geworden. Der Chor wird um 17.00 Uhr die Vorabendmesse musikalisch gestalten und anschließend gegen 18.00 Uhr ein Benefizkonzert zu Gunsten der Renovierung des Kreuzweges geben. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei, statt dessen bitten die Sänger und der Freundeskreis um einen Beitrag zur Deckung der Renovierungskosten. Ausgabe 10/2013 Freundeskreis der Filialkirche Maria Rosenkranzkönigin, Auderath in der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Alflen Einladung zur Mitgliederversammlung des Freundeskreises Liebe Mitglieder des Freundeskreises der Filialkirche in Auderath, hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des Freundeskreises am 15.03.2013 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Auderath ein. Für die Mitgliederversammlung sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden Herrn Werner Konrad TOP 2: Geistlicher Impuls TOP 3: Jahresbericht des Vorsitzenden TOP 4: Kassenbericht der Kassenwartin TOP 5: Prüfbericht der Kassenprüferinnen TOP 6: Entlastung des Vorstandes und der Kassenwartin TOP 7: Verschiedenes Gebetstag in der Wallfahrtskirche Maria Martental am Samstag, 16. März 2013 Gottesdienste Samstag, 09.03.2013 17.00 Uhr Vorabendmesse 4. Fastensonntag, 10.03.2013 08.30 Uhr Frühmesse 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Andacht 17.00 Uhr Abendmesse Dienstag, 12.03.2013 14.30 Uhr Rosenkranz 15.00 Uhr Pilgermesse Mittwoch, 13.03.2013 19.00 Uhr Glaubenskurs mit P. Schädle Freitag, 15.03.2013 16.15 Uhr Kreuzweg 17.00 Uhr Messbundmesse Samstag, 16.03.2013 17.00 Uhr Vorabendmesse mit dem Lohnerchor, anschl. Benefizkonzert 5. Fastensonntag - Anliegensonntag, 17.03.2013 08.30 Uhr Frühmesse 11.00 Uhr Hochamt 14.00 Uhr Anbetung - Beichte - Rosenkranz 15.00 Uhr Andacht mit Predigt von Pfarrer Markus Arndt 17.00 Uhr Abendmesse anschl. Vortreffen der Romfahrer im Pilgerheim Ein guter Start in den Tag gemeinsam beten und frühstücken Dienstag, 12. März, 8.00 Uhr im Pfarrheim Alflen Regelmäßig einmal im Monat treffen sich Männer und Frauen um 8.00 Uhr, um gemeinsam den Tag zu beginnen. Nach einem ca. 1/2-stündigen Gebet gibt es ein einfaches Frühstück. Herzliche Einladung an alle, die Interesse haben. Es entstehen keine Kosten und Verpflichtungen - wer kommt, ist da! PLW3IU IU )ULW] )ULW]0D\ 0D\ PLW3 IU )ULW] 09.00 Uhr 09.30 Uhr 11.00 Uhr 12.15 Uhr 13.15 Uhr 13.45 Uhr 14.15 Uhr 15.00 Uhr Lobpreis Rosenkranz mit Betrachtung Hl. Messe Mittagessen Rosenkranz / Anbetung Vortrag Rosenkranz und Einzelsegen Ende Keine Anmeldung erforderlich! Mittagessen als Selbstverpflegung oder gegen Bezahlung im Pilgerheim. Weitere Infos: Fam. Schmitz, Auderath 02676 / 390 Pfarreiengemeinschaft Ulmen Angebote in St. Martin Ulmen Samstag, 9. März 2013 Kapelle - 17:00 Uhr Vorabendmesse Dienstag, 12. März 2013 Schwesternkonvent - 07:00 Uhr Laudes Donnerstag, 14. März 2013 TAF Wehrholz - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro Ulmen - 26 - Zwei weitere Angebote zur Ehevorbereitung Das Dekanat Cochem lädt Paare, die sich im Jahr 2013 das JaWort geben möchten, dazu ein, ein Ehevorbereitungsangebot wahrzunehmen. Zwei weitere Termine werden zur Auswahl angeboten: Sonntag, 14. April (11:00 - 16:30) in Beilstein sowie Sa., 25. Mai (14:00 - 18:30) in ZellMerl. Am 14. April besteht die Möglichkeit, an einem gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen, am 25. Mai im Anschluss an das Seminar an einem gemeinsamen Abendessen. In dem Faltblatt der Einladung heißt es: „Es ist beglückend, wenn zwei Menschen zueinander finden.“ Die Angebote zur Ehevorbereitung bieten die Möglichkeit, über Grundlegendes für den gemeinsamen Weg nachzudenken. Zudem können sich die einzelnen Teilnehmer/-innen darüber auszutauschen, was sie im Zusammenhang mit Partnerschaft, Trauung und Ehe bewegt. Darüber hinaus wird das Sakrament der Ehe erläutert; der Trauritus und Gestaltungsmöglichkeiten werden vorgestellt. Die Moderation übernimmt Pastoralreferent Rudolf Zavelberg. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Infos sind erhältlich in allen Pfarrbüros oder im Dekanatsbüro, Moselweinstr. 15, 56821 Ellenz-Poltersdorf, Tel. 02673 - 961947-0; E-Mail: [email protected]. .DWKROLVFKH|IIHQWOLFKH%FKHUHL GHU3IDUUHLHQJHPHLQVFKDIW8OPHQ .|%*HYHQLFK .|%/XW]HUDWK +DXVGHU'RUIJHVFKLFKWH+DXSWVWU *HYHQLFK7HO² $OWHV3IDUUKDXV 7ULHUHU6WU /XW]HUDWK7HO *H|IIQHW *H|IIQHW )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² )UKMDKUVDXVVWHOOXQJ PLW.RPPXQLRQDXVVWHOOXQJ LQGHU%FKHUHL/XW]HUDWK YRPELV]XP *HVFKHQNYRUVFKOlJH IU2VWHUQXQGGLH (UVWNRPPXQLRQ DXVJHZlKOWHUHOLJL|VH%FKHU VSDQQHQGHXQGLQIRUPDWLYH%FKHU 4XL]VSLHOH (ULQQHUXQJVDOEHQ *HEHWVZUIHOXQG.UHX]H 5RVHQNUlQ]HXQG(WXLV 'LH $XVVWHOOXQJ ZXUGH HUZHLWHUW XQG HQWKlOW MHW]W DXFK %FKHU IU MQJHUH .LQGHU -XJHQGEFKHU 5RPDQH XQG 6DFKEFKHU IU (UZDFKVHQH0LWMHGHU%HVWHOOXQJXQWHUVWW]HQ6LHXQVHUH%FKHUHL )U GLH 0HGLHQYHUPLWWOXQJ HUKDOWHQ ZLU YRP %RUURPlXVYHUHLQ HLQH 3URYLVLRQGDYRQN|QQHQZLUQHXH%FKHUIUGLH%FKHUHLEHVWHOOHQ :LUIUHXHQXQVDXI,KUHQ%HVXFK +HU]OLFKHQ'DQN DQDOOHGLHXQVEHLP)UKOLQJVPDUNWGXUFKHLQH .XFKHQVSHQGHRGHUGXUFKWDWNUlIWLJH0LWKLOIHEHLP .XFKHQYHUNDXIXQWHUVWW]WKDEHQ 'DV%FKHUHL7HDP Ausgabe 10/2013 AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche Hauskreise Bibelkreis wann und wo? Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch. Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122. Zuhörtelefon die Telefonandacht Tel. 02653/4378 Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr. Interessierte bekommen ein neues Testament der Bibel - kostenlos. Thema ab 15. März Wer nachtragend ist tut sich selbst weh. Geschichtentelefon - für Kinder Tel. 02653/9119090 Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids! Briefseelsorge Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, 56755 Kaisersesch. Internet Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.com Evangelische Kirchengemeinde Cochem Gottesdienste Sonntag, 10. März 2013 10.30 Uhr Evangelische Kirche Cochem Gemeinsamer Gottesdienst mit Kindergottesdienst (Predigtreihe „Gottesdienst leben“ - Teil 3) Veranstaltungen Montag, 11. März 2013 20.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Übungsstunde Kirchenchor Donnerstag, 14. März 2013 15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Frauenhilfe Jungschar Cochem: Jungschar für 8-11-Jährige jeden Freitag (außer Ferien) 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Gemeindehaus Cochem Jungschar Ulmen: Jungschar für 8-11-Jährige jeden Samstag (außer Ferien) 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Katharina-von-Bora Haus, Ulmen Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59 Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr. Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem »Kreuz und Quer« entnehmen. Wer den Gemeindebrief »Kreuz und Quer« nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114. Internet: www.ev-kirchengemeinde-cochem.de Evang. Kirchengem. Zell-Bad Bertrich-Blankenrath Sonntag, 10.03.2013 9.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath Samstag, 16.03.2013 18.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath mit anschließender Gemeindeversammlung Sonntag, 17.03.2013 10.30 Uhr Gottesdienst in Zell mit Vorstellung der Konfirmanden Zu diesem Gottesdienst fährt der Buszubringer von Zell-Barl. Treffen in Zell Mittwoch, 13.03.2013, 16.00 Uhr Konfirmanden-Unterricht im Gemeinderaum Freitag, 15.03.2013, 15.00 Uhr Barltreffen im Schulungsraum 1 des Krankenhauses Samstag, 16.03.2013, ab 9.30 Uhr Ökumenischer Kinderbibeltag im katholischen Kindergarten in Briedel Neuapostolische Kirche Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße Gottesdienste: Sonntag 9.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr Ulmen - 27 - Nachrichten aus RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN Jehovas Zeugen Daun Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14 Programm für die Zeit vom 10. März bis 14. März 2013 Sonntag, den 10. März 2013 09:30 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: » Bewahre die christliche Identität « 10:10 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema: » Uns nicht von Jehova entfremden « Donnerstag, den 14. März 2013 19:00 Uhr Versammlungsbibelstudium Thema: Das Buch »Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt« »Kapitel 6: »Gehorche bitte der Stimme Jehovas« Abs. 13 - 18« 19:35 Uhr Theokratische Predigtdienstschule Themen: »Welche Bedeutung hat das Gedächtnismahl? & Was wird durch die Gedächtnismahlsymbole dargestellt?« 20:10 Uhr Dienstzusammenkunft Themen: »Was lernen wir daraus (Matthäus 10:7-10 und Lukas 10:14)? & Wie du deinen Dienst erweitern kannst (Teil 1) & »Freust du dich schon auf das Gedächtnismahl?« « Wöchentliches Bibellesen: Markus 13 bis 16 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite »www.jw.org«. Zeugen Jehovas in Zell (Mosel) Ausgabe 10/2013 Da die Wehr nun nicht mehr auf einen Traktor angewiesen ist, um die Tragkraftspritze zu transportieren, wird sie künftig noch schneller einsatzbereit sein. Nach Durchführung notwendiger kleinerer Instandsetzungsarbeiten findet eine offizielle Inbetriebnahme statt, der Termin wird rechtzeitig veröffentlicht. Freiw. Feuerwehr Kliding Familientag Am Samstag, dem 23. März 2013 findet unser Familientag statt. Wir treffen uns um 10.30 Uhr in der Ortsmitte und gehen zu Fuß nach St. Aldegund. Gegen Mittag nehmen wir einen kleinen Imbiss ein. Um 14.00 Uhr werden wir an der Schleuse St. Aldegund erwartet. Dort angekommen besichtigen wir die Schleuse sowie das Kraftwerk Neef. Nach der Führung wandern wir weiter nach Bremm zum Hotel Hutter, wo wir gegen 16.30 Uhr erwartet werden. Nach dem Abendessen (ca. 19 Uhr) treten wir die Heimfahrt an. Den Abschluss unseres Familientages feiern wir dann bei „Wilma“! Auf eine Teilnahme freut sich der Vorstand der Freiw. Feuerwehr. Um den Familientag besser planen zu können, bitten wir bis 22. März 2013 um Anmeldung bei Wilma - bei ihr hängt auch der Essensplan aus. VEREINE UND VERBÄNDE Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21 Programm für die Zeit vom 10. bis 15. März 2013: Sonntag, 10. März 2013: 9:30 Uhr, biblischer Vortrag Thema: »Warum sich jetzt Gottes Herrschaft unterwerfen?« 10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium Thema: »Uns nicht von Jehova entfremden.« Freitag, 15. März 2013: 19:30 Uhr, Bibelstudium Thema: »Zu Jehova zurückkehren.« 20:05 Uhr, Schulungsprogramm Wöchentliches Bibellesen: Markus 13 bis 16 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org FEUERWEHRNACHRICHTEN Freiwillige Feuerwehr Büchel Monatsübung Unsere nächste Monatsübung findet am Freitag, den 15.03.2013 um 19.00 Uhr statt. Die Alarmierung erfolgt durch die Sirene. Frohe und dankbare Gesichter bei der Klidinger Feuerwehrwehr Möhnenverein Alflen Hallo liebe Möhnen! In diesem Jahr haben wir uns für eine dreitägige Reise nach Hamburg entschieden. Diese findet in der Zeit vom 27. - 29.09.2013 statt. Wir erbitten eine verbindliche Anmeldung mit einer Anzahlung von 50,00 EUR auf das Konto: 300 51 54 BLZ: 587 512 30 bei der KSK EMH bis zum 30.03.2013. Für alle, die ein Einzelzimmer bestellt haben, oder noch möchten, gilt ein Aufpreis von 33,00 EUR. Es ist ganz wichtig bei der Überweisung euren Namen und den Vermerk »Einzel- bzw. Doppelzimmer« anzugeben. Der Eigenanteil der Möhnenmitglieder wird insgesamt ca. 145 EUR pro Person im Doppelzimmer betragen. In Hamburg besteht die Möglichkeit ein Musical zu besuchen. Bei Rückfragen und Interesse am Musical (günstigste Preiskategorie 78 EUR) meldet euch bitte bei Daggi, Tel.: 1527, damit wir entsprechend Karten reservieren können. Die Reise beinhaltet weiterhin: - die Fahrt im modernen Reisebus - 2 x Übernachtung inkl. Frühstücksbuffet im 3-Sterne Hotel Helgoland - 1 x gemeinsames Abendessen am 27.09.2013 im Restaurant „Einstein“ - 1 Stadtrundfahrt in Hamburg (ca. 3 Std.) Wir freuen uns auf euch und die gemeinsame Tour! Achtung, bitte schon mal vormerken! Wir wollen voraussichtlich am Samstag, den 04.05.2013 mit euch wandern gehen. SV „Schwarz-Weiß“ Alflen Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 15.03.13 findet um 20.00 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im Erstmals in der nun über 50-jährigen Geschichte der Freiw. Feuerwehr verfügt sie seit kurzem über ein eigenes Feuerwehrfahrzeug. Das gebrauchte Auto - Marke Mercedes - konnte günstig durch die Verbandsgemeinde bei der Feuerwehr in Hollingstedt (bei Husum) erworben werden. Stüffje statt. Als Tagesordnungspunkte sind festgelegt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1.Vorsitzenden und der Abteilungsleiter 3. Bericht des 1.Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl des Vorstandes 7. Behandlung von Anträgen 8. Verschiedenes Ulmen - 28 - Kegeln um die Dorfmeisterschaft 2013 in Alflen Wann: Wo: Samstag, 16. März 2013 (17:00 - 20:00 Uhr) Gasthaus „Zum Stüffje“ in Alflen Teilnehmerzahl pro Club: - mindestens 6 Kegler müssen antreten - höchstens 8 Kegler dürfen kegeln Austragungsmodus: Herren: Gekegelt wird mit je zwei Wurf auf folgende Bilder: Volle, Kleeblatt, Hinterer Kranz, Damen und Bauern. Damen: Gekegelt wird mit je zwei Wurf auf folgende Bilder: Volle, Kleeblatt (gedreht), Vorderer Kranz, Mitte (Vorder- und Hinterholz). Das jeweils gestellte Bild wird von allen Keglern des am Start befindlichen Clubs durchgekegelt. Der Kegelclub Donnervögel lädt als Ausrichter alle Clubs, die in Alflen kegeln, herzlich ein und wünscht viel Erfolg und „Gut Holz“. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. PS: Eine telefonische Voranmeldung ist außer montags und dienstags unter der Rufnummer 02678/910444 (Gasthaus „Zum Stüffje“) ab 18:00 Uhr bis zum 15. März 2013 möglich. Das Startgeld beträgt 15 Euro. SV Alemania Auderath Jahreshauptversammlung 22.3.13 Am 22.03.2013 findet die Jahreshauptversammlung des SV Alemania Auderath ab 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden 2. Jahresrückblick 2012 3.Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen des Vorstandes 7.Verschiedenes Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Ausgabe 10/2013 Eifel-Kulturtage 2013 (LIHO .8/7857$*( 13 präsentieren am Samstag, 27.04.2013 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus in Auderath Abdelkarim “Zwischen Ghetto u. Germanen” - Stand-Up-Comedy Vor fünf Jahren entschloss sich Abdelkarim die Comedy-Bühne zu betreten und mittlerweile ist er einer der Senkrechtstarter der Szene. Comedians mit Migrationshintergrund haben in Deutschland längst eine riesige Fan-Gemeinde und liegen voll im Trend. So ist es kein Wunder, dass er sich gerne ein Späßchen über seine Kumpels, die deutsche Leitkultur und alles, was auf den deutschen Straßen so „abgeht“ erlaubt. Der sympathische Newcomer der deutschen Comedy- und Kabarettszene bietet ostwestfälischen Humor mit Migrationsvordergrund. Und dafür wurde er mehrfach ausgezeichnet (Stuttgarter Besen 2012 - Das große Kleinkunstfestival der Wühlmäuse 2011 - NDR Comedy Contest 2010 - Tuttlinger Krähe (Nominierung) 2012 - Prix Pantheon (Nominierung) 2012). Abdelkarim ist Stammgast bei “Cindy aus Marzahn und die jungen Wilden” und “Willkommen bei Mario Barth”, im TV (RBB, SWR, NDR, ARD, ZDF/3sat, Einsfestival, WDR, RTL) und begeistert mit seiner authentischen Art, die keine Kategorien braucht, gleichermaßen das Comedy- wie Kabarettpublikum. Eintrittspreis: 15 Euro / 8 Euro ermäßigt Weitere Informationen: www.eifel-kulturtage.de Eifelverein Ortsgruppe Bad Bertrich - gegr.1889 Unsere nächste „Komm-mit“-Wanderung Donnerstag, 14.03.2013 - 13.30 Uhr „Feuer und Wasser“ - geologische Exkursion Treffpunkt: vor der Tourist-Info Dauer: ca. 4 Stunden Wanderführer: Walter Thullen Alle Wanderfreunde sind herzlich eingeladen - Teilnahme natürlich kostenlos Ulmen - 29 - Ausgabe 10/2013 Ulmen - 30 - Jahreshauptversammlung 2013 Samstag, 16. März 2013, 19.30 Uhr Hotel Alte Mühle - Bad Bertrich Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden - Totenehrung 2. Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer 3. Entlastung des Vorstandes 4. Berichte der Fachwarte 5. Mitteilungen - Vorausschau 6. Verschiedenes - Anregungen Rückfragen zu den Tagesordnungspunkten beantwortet Ihnen Kajo Dillenburg (Tel.-Nr. 02674/913529) Frauengymnastikgruppe Büchel Fit ab 50 Der neue Kurs „Fit ab 50“ mit Elke Jurek beginnt am Dienstag, den 12.03.2013 um 19.00 Uhr in der Turnhalle. Junggesellenverein Büchel Am Samstag, den 09.03. besuchen wir das Junggesellenfest in Schmitt. Dazu treffen wir uns um 19:00 Uhr in unserem Vereinslokal Bistro am Turm. Abfahrt mit dem Bus ist um 19:30 Uhr. Wir werden am dortigen Festumzug teilnehmen und bitten um zahlreiches Erscheinen, um den Wanderpokal das dritte mal in Folge zu gewinnen. Vereinsmitglieder zahlen an diesem Abend statt des üblichen Preises nur 5 Euro. SV Büchel 1927 e.V. Liebe Fußballfreunde, das Warten hat ein Ende! Am Sonntag, den 10.03.13 rollt endlich wieder das runde Leder und die vor der Winterpause ausgefallenen Partien können nachgeholt werden. Unsere Erstgarnitur spielt um 14:30 Uhr in Dommershausen gegen die SG Sabershausen. Der Tabellenneunte steht aktuell einen Rang und zwei Zähler hinter uns, so dass man sich mit einem Sieg wie im Hinspiel (2:0) etwas absetzen könnte. Ein Dreier zum Auftakt der Restrunde wäre wichtig, denn unsere Jungs haben sich zum Ziel gesetzt, in der Tabelle noch einige Plätze vorzurücken. Die zweite Mannschaft sieht sich direkt nach der Pause mit einem Lokalderby konfrontiert. Ebenfalls um 14:30 Uhr gastiert man beim Spitzenreiter und Aufstiegsfavoriten SG Lutzerath. Im Hinspiel unterlag man 0:4 und auch im Rückspiel nimmt man eindeutig die Außenseiterrolle ein, aber mit Mut, Kampfeswillen und dem nötigen Glück gelingt vielleicht eine Überraschung. Die Tatsache, dass Lutzerath vielleicht nicht ausgerechnet gegen uns seinen 100. Treffer erzielen sollte (momentan 97:13 Tore!), stellt möglicherweise einen Anreiz dar. Unsere Mannschaften freuen sich wie immer über möglichst viele Bücheler Schlachtenbummler, die sie auf ihren Auswärtsreisen begleiten. Unsere Damen bestreiten am Sonntag, den 10.03.13 ebenfalls eine Nachholpartie. Um 14:00 Uhr hat man den Tabellenzweiten aus Niederfell auf dem heimischen Geläuf zu Gast. Im Hinspiel unterlag man 1:3 an der Untermosel, weshalb unsere Mädels mit Sicherheit auf Revanche aus sind. Auch ihr Ansinnen für die restliche Runde ist es, sich im Tableau weiter nach vorne zu pirschen. Die Abstände - als Neunter hat man zur Zeit nur sechs Punkte Rückstand auf Rang vier bei einem Spiel weniger - erlauben die Hoffnung auf ein deutliches Vorrücken. In diesem Sinne auf ein erfolgreiches Fußballjahr 2013! Musikverein Gevenich e.V. www.mvgevenich.com Seniorenkapelle Nächste Probe: Freitag, 08. März um 20:00 Uhr; Nachwuchsgruppe Nächste Proben: Montag, 11. März um 18:00 Uhr; Montag, 18. März um 18:00 Uhr; Frauengemeinschaft Kliding Liebe Frauen, wir treffen uns am Mittwoch, dem 13. März 2013 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus. Es steht auch wieder ein Ausflug an. Es dürfen gerne Vorschläge mitgebracht werden. Alle sind herzlich eingeladen. Ausgabe 10/2013 Eifelverein Ortsgruppe Lutzerather Höhe Jahreshauptversammlung Liebe Wanderfreunde, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 16. März um 20.00 Uhr in Lutzerath im Hotel Maas statt. Eingeladen sind alle Mitglieder unserer Ortsgruppe sowie deren Partner. Im Anschluss an den formellen Teil ist eine Bilderschau über das vergangene Wanderjahr mit Maifest und »Tour de Fries« vorgesehen. Der Vorstand würde sich freuen, wenn wie in den Jahren zuvor zahlreiche Mitglieder an dieser Veranstaltung teilnehmen SSG Lutzerather Höhe SG Lutzerath - SV Büchel II am Sonntag, 10.03.13 um 14:30 Uhr in Lutzerath Im Derby geht es darum gut aus der Winterpause zu starten. Wir freuen uns über viele Zuschauer! Abteilung Basketball SSG gewinnt gegen Trimmelter SV Vergangenen Samstag gastierte der Trimmelter SV beim Tabellenzweiten in Lutzerath und unterlag mit 58:36. Von Anfang an konnten sich die Mädels aus Lutzerath absetzen und lagen bereits zur Halbzeit mit 29:18 vorne. Die Gäste aus Trier hatten keine Chance, den Vorsprung gefährlich schmelzen zu lassen, so dass die SSG ihren Vorsprung bequem ausbauen konnte und nach Ende des dritten Viertels bereits mit 48:26 führte. Das letzte Viertel war zwar ausgeglichen, dennoch stellte der Trimmelter SV keine Gefahr für die Gastgeberinnen. Für Lutzerath spielten: Elke Lescher (18 Punkte), Natalie Holzknecht (10), Sara Naß (8), Tina Lenzen (6), Petra Castor (4), Clara Jung (4), Katrin Reis (4), Linda Hirschen (2) und Alina Schenk (2) SSG II unterliegt in Bitburg Vergangenen Freitag trat der Nachwuchs der SSG auswärts gegen den TV Bitburg an. Unsicherheiten im Abschluss und Lücken in der Defensive nutze Bitburg aus, um sich die zwei Punkte zu schnappen. Letzendlich unterlag die Reserve der Lutzerather Basketballerinnen mit 50:35. Für Lutzerath spielten: Alina Schenk (23 Punkte), Kathrin Hammes (8), Clara Jung (2), Melina Schäff (2), Julia Berdi und Annika Kneip Vorschau: Kommenden Samstag tritt die Reserve der SSG erst um 11.00 Uhr in Trier gegen den Trimmelter SV an, später, um 18.00 Uhr, tritt die Erste Mannschaft ebenfalls auswärts gegen Schweich an. Einladung zur Jahreshauptversammlung Sehr geehrte Sportfreunde, am Freitag, den 8. März 2013 findet im Hotel Maas in Lutzerath um 20:00 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Jahresberichte 4. Aussprache zu den Berichten 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Wahl des Alterspräsidenten 7. Neuwahl des Vorstandes 8. Neuwahl der Kassenprüfer 9. Verschiedenes Wir würden uns freuen, Sie recht zahlreich bei dieser wichtigen Sitzung begrüßen zu können. Anträge zu der o.g. Tagesordnung sind schriftlich 7 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand einzureichen. Ulmen - 31 - Ausgabe 10/2013 Sonnen-Brille Danke in ihr SEhSt Er ärkE Ich möchte mich hiermit recht herzlich bei allen Gratulanten für die zahlreichen Aufmerksamkeiten zu meinem 70. Geburtstag ab bedanken. Ganz herzlichen Dank für die gelungene Überraschung am Abend. 79, komp ab lEtt F unD g ASSung läSEr Achim Dimanski Augenoptikermeister Hörgeräteakustikermeister Helmut Franzen Mayener Str. 4 ■ 53539 Kelberg Fon ■ 0 26 92 / 88 08 www.akustik.vulkanoptik.de Weiler, im März 2013 Mo. - Fr. 9-18 Uhr Wir Wirsuchen suchen Sie! Sie! Mitarbeiter (m/w) LKW-Disponent (m/w) Wir suchen Sie! Telefonistin (m/w) LKW-Disponent (m/w) mit sehr guten französischen Kenntnissen, bevorzugt muttersprachlich, für Telefonzentrale und AufBuchhalter/Bilanzbuchhalter Telefonistin (m/w) mit Französischkenntnissen(m/w) tragsabwicklung mit unseren französischen Kunden. mit Französischkenntnissen Auszubildende/r GroßWennBuchhalter/Bilanzbuchhalter Sie Berufserfahrung im haben und und sich(m/w) zutrauen, in einem expandierenden Unternehmen Außenhandel Auszubildende/r im Großund Leistung zu bringen, dann sollten Sie schnellstens mit uns Kontakt aufnehmen! Außenhandel Bewerbung z.Hd. Frau Wehr (7.30 - 15.00 Uhr) Telefon 0 65 45 / 93 60 - 24 aufnehmen! 59, Euro Euro ■ Do. 9-19 Uhr ■ Sa. 9-14 Uhr HERMES & Für Reingigungsarbeiten in verschiedenen Objekten in Bad Bertrich GREISLER vice er suchen wir ab sofort zuverlässige e-S Reinigungskräfte ud bä Ge im versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Arbeitszeiten: Montag - Freitag, alle 2 Wochen auch samstags Über nähere Einzelheiten informiert Sie gerne unsere Objektleiterin Frau Schilberz in einem persönlichen Gespräch. Frau Schilberz • Tel. 0170/5700382 Hermes & Greisler GmbH 54516 Wittlich • Tel. 06571/9036-0 • Fax 06571/9036-26 Sie sind motiviert und haben Spaß im Umgang mit Menschen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Zur Verstärkung des Praxisteams in unserer Gemeinschaftspraxis in Daun suchen wir eine zahnmedizinische Angestellte aufnehmen! sowie eine selbstständig arbeitende Aloys Pielen Inh. Maria Bausen e.Kfr. Am Wachthübel 32 · 56865 Panzweiler Tel. 0 65 45 / 93 60 – 24 (7.30 – 15.00 Uhr) Telefon 0049 (0) 65 45 / 93 60 - 0 Telefax 0049 (0) 65 45 / 93 60 - 90 E-Mail: [email protected] · www.pielen.de ZMF. Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Aloys Pielen Inh. Maria Bausen e.Kfr. Am Wachthübel 32 ∙ D-56865 Panzweiler Telefon 0049 (0) 65 45 / 93 60 – 0 eMail [email protected] Telefax 0049 (0) 65 45 / 93 60 – 90 www. pielen.de Stefan Hoffmann und Heiko Poetzsch Burgfriedstraße 25 • 54550 Daun • Telefon 0 65 92 / 45 15 Aloys Pielen Inh. Maria Bausen e.Kfr. Am Wachthübel 32 ∙ D-56865 Panzweiler Telefon 0049 (0) 65 45 / 93 60 – 0 eMail [email protected] Ulmen - 32 - Ausgabe 10/2013 Eifelverein Block-, Kreis- und Line-Dancing Ortsgruppe Ulmen e.V. www.radiorundum.de Let‘s dance Am Samstag, den 30. März 2013 t t i m h c zkurs in S Tan Jeden Dienstag von 19.30-21.30 Uhr findet die Ostereierwanderung des Eifelvereins Ortsgruppe Ulmen statt. Wir freuen uns auf viele Kinder, Eltern und Großeltern, die mit uns zu einer österlichen Familienwanderung aufbrechen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr am Marktplatz Im Anschluss an unsere Wanderung habt ihr Gelegenheit zum spielen, toben und basteln. Natürlich hält der Osterhase auch in diesem Jahr für jedes Kind eine kleine Überraschung bereit. Für Speis und Trank ist ebenfalls gesorgt. Anmeldung bitte bis Mittwoch, den 27.03. bei Silvia Dietzen (Tel. 02676 / 951730) Tanzen ist eine Bereicherung für Geist und Körper. Tanzen macht Freude und Spaß. Immer mehr Menschen entdecken die Lust an der Bewegung zu Tanzen. Tanzen fördert das Herz-Kreislaufsystem, kräftigt den Rücken, die Muskeln und Gelenke. Ausdauer, Koordination, Konzentration und Balance wird verbessert und das Lernen der einzelnen Schrittkombinationen und Figuren schult das Gedächtnis. Sie können alleine oder mit Partner dabei sein. In Zell und Cochem finden jede Woche Kurse statt. Die genauen Termine erfragen Sie bitte unter Email: [email protected] oder telefonisch. Wir freuen uns. Gerhard Pietsch, Mobil: 0176 / 393 363 62 Karin Pietsch, Mobil: 0176 / 396 856 18 Musikverein Ulmen e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Musikerinnen und Musiker, unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 22. März 2013 um 20:00 Uhr im Bürgersaal statt. Tagesordnung: 1) Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2) Totengedenken 3) Bericht des 1. Vorsitzenden 4) Bericht der 1. Geschäftsführerin 5) Bericht der Kassenführerin 6) Bericht der Kassenprüfer 7) Bericht des Dirigenten 8) Bericht der Jugendleiterin 9) Entlastung des Vorstandes 10) Wahl eines Wahlleiters 11) Neuwahl des Vorstands 12) Satzungsänderung / neue Satzung 13) Verschiedenes Um den satzungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, bittet der Vorstand um vollzähliges und pünktliches Erscheinen. St. Mathias Schützenbruderschaft Ulmen e.V. Beim letzte Damenschießen in Ulmen belegten unsere Damen einen 3. Platz (285 Ringe), sie mussten sich mit einer 10 weniger der Mannschaft auf Brachtendorf (285 Ringe) sowie Binningen (287 Ringe) geschlagen geben. Unsere Wertungsdamen waren: Sandra Pauli 99 Ringe Maritta Thönnes 93 Ringe Nicole Hetger 93 Ringe. Das nächste Damenschießen findet am 27.04.2013 in Binningen statt. Die diesjährige Jugendrunde hat am Samstag, dem 02.03.2013 begonnen, hier belegte unsere junge Mannschaft einen guten 5. Platz mit 371 Ringen. Die anderen Mannschaften schossen folgende Ergebnisse: 6. Platz Brachtendorf (265 Ringe), 4. Platz Binningen (272 Ringe), 3. Platz Kaisersesch (275 Ringe), 2. Platz Hambuch (383 Ringe) und 1. Platz Dünfus (384 Ringe). Unsere Wertungsschützen waren: Kevin Bäßler 96 Ringe Tobias Hetger 94 Ringe Tamara Bäßler 94 Ringe Dennis Koller 87 Ringe Der nächste Jugendwettkampf ist am 23.03.2013 in Dünfus, wir treffen uns um 13.00 Uhr an der Tankstelle. Das letzte Altersklassenschießen ist am 16.03.2013 in Mayen. Hier wird wieder um rege Teilnahme der Ü40er gebeten. SV Fortuna Ulmen 1921 Zumba® Der SV Fortuna Ulmen plant einen weiteren ZUMBA® - Kurs zwischen Oster- und Sommerferien 2013, auch für Interessenten, die (noch) nicht Mitglied im Verein sind. Ulmen - 33 - Ausgabe 10/2013 NeueröffNuNg am 9. märz 2013 (ehemals „Buchlädchen“) marita may - eiNrahmuNgeN Tel.: 06592/10223 malerei - Barbara Schüll Tel.: 06592/10408 von 11 - 16 uhr in der rosenbergstr. 11 · Daun öffnungszeiten: mi. + fr. 15 - 19 uhr - Sa. 11 -16 uhr oder nach Vereinbarung Farbe macht gute Laune !!! DE DE %R[VSULQJEHWW�&/$66,&�� /LHJHIOÃFKH�FD������[�����FP�� /LHJHKŌKH�FD�����FP��%DVLVPDWUDW]H� %RQHOOIHGHUNHUQ��2EHUPDWUDW]H���=RQHQ� 7DVFKHQIHGHUNHUQ��7RSSHU�.DOWVFKDXP�� DE ,QQHQOHEHQ�IŞU�GHQ� EHVWHQ�6FKODINRPIRUW 3HUIHNWHV�/LHJHYHUKDOWHQ� GXUFK���IDFKH�6WşW]NUDIW� �)HGHUNHUQ�NRPELQLHUW�PLW�� VRIWLJHP�.RPIRUW��7RSSHU� )HXFKWLJNHLWVUHJXOLHUXQJ� GXUFK�JXWH�/XIWGXUFKOÃVVLJNHLW� XQG�NOLPDDXVJOHLFKHQGH� (LJHQVFKDIWHQ 8OPHQ�� ,KU�)DPLOLHQXQWHUQHKPHQ�PLW�ÙEHU����-DKUHQ�7UDGLWLRQ VVV�LNDADK�L@X�CD ,QGXVWULHVWUD¼H 7HO������������� 0D\HQ�� $P�:DVVHUWXUP 7HO������������� 1HXZLHG�� %OÙFKHUVWUD¼H�� 7HO������������� Ulmen - 34 - Trainerin wird wieder die Tanzpädagogin Daniela Klippel sein und es bleibt bei montags von 20:30 bis 21:30 Uhr in der Sporthalle der Realschule+ in Ulmen. Der Kurs wird am Montag, den 8. April (erster Schultag) beginnen und nach 12 Übungsabenden am Montag, den 1. Juli vor Beginn der Sommerferien enden. Anmeldungen bitte bis 18. März wie gehabt an Michael Bernard persönlich bis zum letzten Übungsabend des Kurses I/2013, fernmündlich an Tel.: 02676/1540 oder auch per E-Mail an [email protected]. Die Kursgebühr wird festgelegt und bekanntgegeben, wenn die Teilnahmezusagen eingegangen sind. Ausgabe 10/2013 Förderverein des KreisChores Cochem-Zell e.V. - Vereinsauflösung Mit Beschluss der Mitgliederversammlung wurde der Förderverein des KreisChores Cochem-Zell e.V. aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, sich bei diesem zu melden. Liquidator ist: Erik Meides, Fronwiese 15, 56766 Ulmen. Freizeitmannschaft Meiserich Einladung zur Jahreshauptversammlung Hiermit laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder am Samstag, den 16.03.2013, ab 20:00 Uhr, im Jugendheim Meiserich, zur Jahreshauptversammlung 2012 recht herzlich ein. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2.Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5.Neuwahlen 6.Verschiedenes Im Vorfeld findet von 19:00 bis 20:00 Uhr eine Spielerversammlung statt. Hierzu werden alle Aktiven, in deren Interesse eine Aufrechterhaltung des Spielbetrieb 2013 steht, aufgefordert sich pünktlich um 19:00 Uhr im Jugendheim Meiserich einzufinden. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Spvgg Weiler/Gevenich SG Faid/Weiler-Gevenich 1. Mannschaft Vorschau: So. 10.03., 14.30 Uhr SVC Kastellaun - SG Faid/Weiler-Gevenich Es ist durchaus realistisch, dass auf dem Hartplatz in Kastellaun kommenden Sonntag gespielt werden kann. Die Gastgeber liegen derzeit auf Platz 12 der Tabelle und sind somit stark abstiegsgefährdet. Das wird unsere Mannschaft sicher zu spüren bekommen. Kastellaun wird mit allen Mitteln versuchen mit einen positiven Start die Rückrunde zu beginnen. Ohne zu kämpfen kann unsere Elf dort nicht erfolgreich sein. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung der Spvgg Weiler/Gevenich findet am Samstag, dem 23.03.13 um 20.00 Uhr im Vereinsheim am Sportplatz statt. Dabei ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Bericht des Vorstandes 3. Berichte der Abteilungen 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassenwartes Entlastung des Vorstandes 7. Beitragsangelegenheiten 8. Veranstaltungen 9. Verschiedenes Zur Jahreshauptversammlung sind alle Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen. Anträge zu den o.g. Punkten müssen 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand vorliegen. Junggesellenverein Wollmerath Am Samstag besuchen wir das JGV-Fest in Schmitt. Wir treffen uns hierzu um 19:45 Uhr beim Walter. Freistellungsarbeiten Am Samstag, 9. März 2013, 09:30 Uhr werden die Freistellungsarbeiten am „Wollmerather Kopf“ durchgeführt. Treffpunkt: Vor Ort. Auf entsprechende Arbeitskleidung wird hingeweisen. Imkerverein Lutzerather Höhe e.V. Liebe Imkerfreunde, wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 14. März 2013, um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen. Fachthema: Beutenhygiene Freundschaftsbund „Mosel“ Schützen für besondere Verdienste geehrt. Anlässlich der Kreisdelegiertentages in Kaisersesch konnte Kreisvorsitzende Maria Elisabeth Graf (Mitte hinten) verdiente Schützen im Namen des Rheinischen Schützenbundes auszeichnen. Für besondere Verdienste im Schützenwesen erhielten (von links) Petra Wagner die große Nadel in Silber, Gerhard Lerch und Marga Eder in Bronze. Alois Flock und Jörg Hammes (fehlt auf dem Foto) erhielten die kleine Nadel in Gold sowie Claudia Graf die große Nadel in Gold. Ulmen - 35 - Ausgabe 10/2013 Ulmen - 36 - Mit dem Deutschen Roten Kreuz Gut betreut in den sonnigen Süden Südspanisches Temperament, 320 Tage Sonne und Paläste aus 1001 Nacht Das DRK Cochem-Zell bietet auch im Jahr 2013 wieder betreutes Reisen an. Andalusien: Hotel IberostarMalagaPlaya **** /Costa del Sol, Torrox 05.10. - 19.10.2013 Das Hotel ist im Stil eines Palastes aus 1001 Nacht erbaut und hat einen direkten Zugang zur Strandpromenade mit zahlreichen Caféund Restaurantterrassen, Gärten und kleinen Geschäften. Wie eine Oase am Meer fügt sich die palmenumsäumte Pool- und Gartenlandschaft in die maurische Architektur ein. Unser Angebot richtet sich nicht nur an die Seniorinnen und Senioren, die auf Betreuung angewiesen sind, sondern auch an diejenigen, die einfach die Unterhaltung in einer Gruppe zu schätzen wissen. Vor Ort ist Ihre Betreuungsperson Ansprechpartner für alle Fragen. Haben wir Sie neugierig gemacht? So erwarten wir gerne Ihren Anruf beim Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Cochem-Zell Ravenéstr. 15, 56812 CochemTel.: 02671/9141134 / Frau Wolkenfeld Ausgabe 10/2013 Judoclub Vulkaneifel 22. Internationale Vulkaneifel - Turnier Der Judoclub Vulkaneifel e.V. richtet am 16. und 17. März 2013 sein traditionelles Vulkaneifel - Turnier in der Sporthalle am Wehrbüsch aus. Es werden wieder über 400 Judoka aus den angrenzenden Bundesländern und den Beneluxstaaten in Daun erwartet. Am Samstag kämpft ab 11.00 Uhr die Altersklasse der Männer und Frauen unter 18 Jahren (Jahrgänge 1996/97/98) und die Männer und Frauen (Jahrgang 1996 und älter) um Medaillen, Urkunden und die Vereinswertung. Am Sonntag stehen dann ab 10.00 Uhr die Judoka der Altersklasse weibliche und männliche Jugend unter 15 Jahre (Jahrgänge 1999/2000/2001) auf der Matte, hier erhalten die Erstplatzierten jeder Gewichtsklasse einen Sonderpreis. Alle Informationen zur Ausschreibung, Anmeldung, Übernachtungsmöglichkeiten, Anfahrt auf unserer Homepage www.judoclub-vulkaneifel.de. Veranstaltungen der Chöre im Sängerkreis Cochem Freitag 15. März 2013 20:00 Uhr Brohl, Turnhalle „Liederabend“ der Chorgemeinschaft „Liederkranz“ 1910“ Brohl mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Mario Bressan Samstag, 16. März 2013 20:00 Uhr Brohl, Turnhalle „Liederabend“ der Chorgemeinschaft „Liederkranz 1910“ Brohl mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Mario Bressan Samstag, 16. März 2013 17:00 Uhr Maria Martental, Kirche Mitgestaltung der heiligen Messe durch die Chorgruppe Lohner, Leitung: Werner Lohner Samstag, 16. März 2013 18:00 Uhr Maria Martental, Kirche „Benefizkonzert“ zu Gunsten der Renovierung des Kreuzweges der Chorgruppe Lohner, Leitung: Werner Lohner Am Ende des Konzerts wird um eine Spende gebeten. Sonntag, 17. März 2013 14:00 Uhr Ulmen,Bürgersaal „Der Traumzauberbaum“ Kindermusical, aufgeführt vom Kinderchor der Grundschule Ulmen Spielleitung: Marion Blum Samstag, 23. März 2013 18:00 Uhr Laubach, St. Johannes „Chorkonzert“ des Gesangverein „Frohsinn 1922“ Laubach mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Markus Schlaf Eintritt: 5,00 € Der Eintritt in alle Veranstaltungen ist frei, wenn nichts anderes erwähnt. Der Sängerkreis Cochem und seine Chöre! Frühjahrsbasar Sonntag, 10. März 2013 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr Gemeindehaus Faid Es werden angeboten: Baby- und Kindersommerbekleidung (Größe 56-176), Jacken, Kleider, Mäntel (bis Größe 176) Spielsachen sowie Fahrräder, Dreiräder, Bobbycars, Babyausstattung vom Kinderwagen bis zum Laufstall , Kaffee und Kuchen 15 % vom Verkaufserlös werden für einen wohltätigen Zweck zur Verfügung gestellt. Anmeldung bei: C. Helbach, Tel. 02671-915871 M. Wörner, Tel. 02671-91338 H. Haas, Tel. 02671-8859 oder per E-Mail: [email protected] Auf Ihren Besuch freut sich die Elterngruppe „Rund ums Kind“ „Kampfaktion“ Vulkaneifelturnier 2012 Seniorenverband BRH Cochem Infonachmittag „Richtiges Verhalten im Notfall“ Auf unserem nächsten Infonachmittag am Mittwoch, dem 13. März 2013 um 15:00 Uhr im Café Germania zu Cochem wollen wir uns mit dem Thema »Richtiges Verhalten im Notfall« beschäftigen. Hierzu hat uns dankenswerterweise Herr Dr. Carsten Stöber aus Treis-Karden sein Kommen zugesagt, um uns von seiner Tätigkeit als Notfallfallarzt zu berichten und uns dabei die wichtigsten Hinweise für solche Notfälle zu vermitteln. Hierzu sind unsere Mitglieder aber auch alle anderen Interessenten recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Franz Braun, Ruf 02671/1423. PARTEIEN CDU Senioren Union Inforeise ins Elsass vom 12. bis 16. Mai 2013 Straßburg, die berühmte Elsässische Weinstraße, Colmar, Kaisersberg und die Vogesen sind das Ziel unserer diesjährigen Busreise, die im Frühjahr diesen Jahres stattfindet. Wir wohnen in einem sehr guten Hotel am Kaiserstuhl und besichtigen Freiburg, Staufen und den Titisee. Die Rückfahrt erfolgt über die Schwarzwaldhochstraße mit Aufenthalt in Baden- Baden. Weitere Auskunft und Anmeldung bei Heinz-Werner Hendges Wagenhausen Tel. 02677/307 oder 0170 / 9520241 oder [email protected] oder bei der CDU Kreisgeschäftsstelle in Cochem. 8 Tage Passionsspiele in Erl/Tirol Vom 15. Juli bis 22 Juli diesen Jahres bietet die Senioren-Union auch eine Reise nach Erl/Tirol an. Wer Lust auf eine großartige Kulturreise hat kann sich gerne Informationen bei dem Vorsitzenden Manfred Klein, aus Blankenrath einholen. Tel.: 06545 / 8507 oder per Mail [email protected] Senioren-Union im CDU-Kreisverband Am Dienstag, dem 19. März möchte die Senioren-Union wieder zum geselligen Tresterfleisch-Essen in den Schinkenkeller Schinnen, Brunnenstr. 9 nach Senheim einladen. Ulmen - 37 - Ausgabe 10/2013 Ihre AnsprechpArtner Rainer Martini Fon: 0 65 02 / 91 47-252 Fax: 0 65 02 / 91 47-249 Mobil: 01 51 / 16 30 54 04 E-Mail: [email protected] Thomas Martini Fon: 0 65 02 / 91 47-251 Fax: 0 65 02 / 91 47-249 Mobil: 01 51 / 16 30 54 13 E-Mail: [email protected] Adresse: Europaallee 2, 54343 Föhren Ulmen - 38 - Als Gäste werden u.a. die CDU-Landtagsabgeordnete Anke Beilstein und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem Helmut Probst erwartet. Treffen ist dort um 16.00 Uhr. Um Anmeldung wird gebeten bei Nikolaus Pellio, Tel: 02675 / 1398 Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern: CDU-Kreisgeschäftsstelle Tel.: 02671-975510 Fax: 02671-980332 E-Mail [email protected] Peter Bleser, Parl. Staatssekretär 030-22773308 [email protected] Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de Anke Beilstein 02671-975515 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein. de Dr. Werner Langen 0261-8896153 Mitglied des Europäischen Parlaments: [email protected] Junge Union Cochem-Zell: Eike Hermes 02671-975510 www.ju-cochem-zell.de Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft: Alfred Pantenburg 02678-391 Ludolf Oster 02653-915536 Frauen-Union-Cochem-Zell Gaby Franzen 02675-712 Senioren Union Cochem-Zell: Manfred Klein 06545-8507 [email protected] CDU-Stadtverband Cochem Gregor Fuhrmann 02671 / 7253 CDU-Gemeindeverband Cochem Alois Franzen 02671 / 7497 [email protected] CDU-Gemeindeverband Kaisersesch Thomas Welter 02653 / 915575 Internet: www.cdu-im-schieferland.de E-Mail: [email protected] CDU-Stadtverband Kaisersesch Renate Lergenmüller 02653 / 6654 Gerhard Weber 02653 / 910323 www.cdu-kaisersesch.de CDU-Gemeindeverband Treis-Karden Andreas Balmes 02672 - 7053 [email protected] CDU-Gemeindeverband Ulmen Heinz-Werner Hendges 02677 / 307 [email protected] CDU-Gemeindeverband Zell Frank Koch 06542 / 4412 [email protected] FDP - Die Liberalen www.fdp-cochem-zell.de über diese Web-Adresse erreichen Sie die CochemZeller FDP Miriam Wehner, Fraktionsvorsitzende im Kreistag und Mitglied im VG-Rat Treis-Karden, Schulstraße 4, 56754 Binningen, steht den Bürgern, besonders jungen Menschen, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. (Tel.: 02672 8283). Email: [email protected] Kreistagsmitglied Gerhard Werner, Auf dem Höchst 18, 56766 Ulmen, Tel.: 02676 ? 569, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Der Kreisvorsitzende der FDP Jürgen Hoffmann, Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, Tel.: 06545 ? 6383, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Email: [email protected] Ausgabe 10/2013 Unser Abgeordneter im Deutschen Bundestag Dr. Edmund Geisen Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030 - 227 78145, Fax.: 030 - 227 76145. Homepage: www.edmund-geisen.de; Email: edmund. [email protected] SPD Cochem-Zell Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten wollen: SPD Kreisverband Cochem-Zell…………. Tel: 02671-603837 Oberbachstraße 15, 56812 Cochem...................................................... Email: info@spd cochem-zell.de Die Vorsitzende Heike Raab.........................................Email: [email protected] SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Bernd Schuwerack.............. Email:[email protected] Abgeordnete Mitglied des Landtages............................................Tel: 02671-603838 Benedikt Oster................................ Email: [email protected] Mitglied des Bundestages.................................... Tel: 02632 / 94 52 49 Andrea Nahles..................Email: [email protected] Mitglied des Europäischen Parlamentes............ Tel: 67 42 / 80 44 37 Norbert Neuser.................. Email: [email protected] Ansprechpartner für Sie im Verbandsgemeinderat Ulmen: Bernhard Rodenkirch .................................................. Tel.: 02677/639 Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel.: 02676/724 Marita Benz,................................................................. Tel.: 02677/1571 Lothar Friedrich ............................................................ Tel.: 02676/373 Albert Lumm................................................................. Tel.: 02674/347 Hans Bauer .................................................................... Tel.: 02677/309 Günther Wagner ......................................................... Tel.: 02676/1381 Ansprechpartner für Sie im Stadtrat Ulmen: Lothar Friedrich............................................................ Tel.: 02676/373 Lydia Mohr.................................................................... Tel.: 02676/752 Albert Klein................................................................ Tel.: 02676/1887 Lars Metzen................................................................. Tel.: 02676/8062 Rudolf Steffes-tun........................................................ Tel.: 02676/724 Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell www.gruene-cochemzell.de twitter: GrueneCochemZ Kreisvorstand: Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122 Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558 Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029 Kreistagsfraktion: Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063, E-Mail: [email protected] Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551, E-Mail: [email protected] Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz Tel.: 0261/914 85 54, Fax: 0261/914 30 52 [email protected] Bundestagsabgeordneter Josef Winkler Wahlkreisbüro, Hohenzollernstraße 137, 56068 Koblenz Tel.: 0261/9144980; Fax: 0261/9144981 [email protected] Landesverband Rheinland-Pfalz Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz Tel.: 06131/89 243 0; Fax: 06131/89 243 30 Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr DIE LINKE. Cochem-Zell Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? Jeden Dienstag, 18.30 - 20.00 Uhr, steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 - 914 880, E-Mail: [email protected] Ulmen - 39 - Ausgabe 10/2013 Ostern kann kommen! Buchen Sie schon jetzt Ihre Osteranzeige! Sprechen Sie mich an – ich halte einen Musterkatalog für Sie bereit! Außendienst: Rainer Martini Tel.: 06502/9147-252 Mobil: 0151/16305404 E-Mail: [email protected] Außendienst: Thomas Martini Tel.: 06502/9147-251 Mobil: 0151/16305413 E-Mail: [email protected] Verkaufsinnendienst: Markus Kuhnen Tel.: 06502/9147-263 E-Mail: [email protected] A B E Telefon-Service bis tel: 02678/953429 pauls bikeshop mobil: 0151/46159207 Ihr Fahrradgeschäft in der Eifel Morschweilerstraße 20 56823 Büchel www.pauls-bikeshop.de • Photovoltaik • Kundendienst • Installation • Leuchtenverkauf 56766 Ulmen · Bahnhofstr. 40 Telefon: 0 26 76 / 95 28 01 Fachbetrieb für Elektrotechnik www.elektromuench-ulmen.de I Z ImmobIlIen Wältermann 5 6 7 5 9 K a is e r s e s c h , Po s ts tr . 1 2 www.immobilien-waeltermann.de 0 26 53 9 11 96-0 Ulmen - 40 - Für Sie im Bundestag: Kathrin Senger Schäfer, [email protected], www.senger-schaefer.de Katrin Werner, Tel.: 0651 - 1459225, [email protected]. de, www.katrinwerner.de Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de DIE LINKE. im Internet: DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de Gewerkschaftspolitische Offensive !GO! Dienstag, 2. April, 19:00 Uhr: Gewerkschaftspolitische Offensive !GO! der AG Betrieb & Gewerkschaft, DIE LINKE. Cochem-Zell Gängelung am Arbeitsplatz? Kein Platz für deine Interessen? Fehlender Betriebsrat? Ausbildung = Rechtlosigkeit? Nicht mit uns! Wir leisten Hilfe und Unterstützung. Wir setzen mit !GO! gemeinsam etwas entgegen! Bei Bedarf vermitteln wir Kontakte zu sinnvollen Hilfsangeboten oder zur passenden Gewerkschaft. Vernetzt sind wir in diesem Sinne mit der entsprechenden AG Betrieb & Gewerkschaft der Partei DIE LINKE. in Land und Bund. Jeden 2. Dienstag im Monat treffen wir uns um 19.00 Uhr zum Stammtisch. Die jeweiligen Orte und Termine werden im Mitteilungsblatt Deiner Verbandsgemeinde oder hier veröffentlicht: www.dielinke-coc.de Einen individuellen, vertraulichen Termin kannst du auch vereinbahren über unser Kontaktformular: http://cochem-zell.dielinkerhlp.de/service/kontakt, Telefon und Fax: 02653 / 914 880 Linksjugend [‚solid] Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns! Kontakt:: Fabien Betz E-Mail: [email protected] Die Linksjugend [‚solid] im WWW: http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid.de WÄHLERGRUPPEN BÜRGER FÜR ULMEN e.V. www.bürger-für-ulmen.de Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“ (BFU e.V.) will für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: Karl Eckardt, 1.Vorsitzender, Tel. 8124 Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058 Fritz Hoffmeister, Stadtratsmitglied, Tel. 363 Erich Michels, Stadtratsmitglied, Tel. 608 Peter Wallebohr, Stadtratsmitglied, Tel. 1719 Hubert Willems, Stadtratsmitglied, Tel. 1373 Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im Vulkanecho veröffentlicht. FWG Cochem-Zell e.V. Kreistagsmitglieder: Vorsitzender Matthias Müller, Graf-Beisel.Str. 4, 56859 Bullay, Tel. 06542-96 97 770; Norbert Krötz, Ediger-Eller, Tel. 02675-255 Johannes Hallebach, Zell, Tel. 06542-5391 Dr. Markus Rink, Alf, Tel. 06542-900404 Siegfried Niederelz, Kaisersesch, Tel. 02653-910106 www.fwg-cochem-zell.de Ausgabe 10/2013 Mehr Geld für Kita-Betreuungsplätze Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kitas und in der Kindertagespflege, das die finanzielle Grundlage für 30 Tsd. neue Betreuungsplätze bildet, zugestimmt. Der Bund stellt zur Investitionsfinanzierung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 580,5 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Gesetz ist der Bund der Forderung auch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nachgekommen, zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau bereitzustellen. RheinlandPfalz erhält einen Verfügungsrahmen in Höhe von rd. 27 Mio. Euro. Die Mittel richten sich nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren und dem Ausbaustand der Kindertagesbetreuung. Der GStB hat wiederholt eingefordert, dass das Gesamtpaket des U3-Ausbaus neu bewertet und der bislang nicht geleistete Anteil des Landes den Kommunen gegenüber in voller Höhe kompensiert werden muss. Ich gehe meinen Weg, vertrauend darauf, dass er mich nicht an ein Ende, sondern an das Ziel führt. Es ist schwer, von unserem Verstorbenen Franz-Josef Hammes Abschied zu nehmen. Um so tröstlicher war es zu erfahren, wie viele Menschen sich mit uns verbunden fühlten. Wir danken allen, die ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Recht herzlichen Dank auch an alle, die unseren lieben Verstorbenen auf seinem letzten Weg begleiteten. Christine Hammes Marita Hammes-Puth mit Familie Ulmen-Vorpochten, im März 2013 Das 2. Sterbeamt findet am 14.03.2013 um 18.00 Uhr in der Filialkirche Maria Königin in Vorpochten statt. Bestattungshaus Michels Rat und Hilfe im Trauerfall Im Maibüsch 21 56766 Ulmen Telefon 0 26 76/15 68 Telefax 0 26 76/16 73 [email protected] www.schreinerei-michels.com Mitglied der Innung Ulmen - 41 - Ausgabe 10/2013 Es ist schwer einen Menschen zu verlieren, aber es tut gut zu erfahren, wie viele ihn gern hatten. Ferdinand Mindermann † 6.2.2013 * 11.10.1927 Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten und gemeinsam mit uns von unserem lieben Verstorbenen Abschied nahmen. Im Namen aller Angehörigen: Alwine Mindermann Ulmen, im März 2013 Das 3. Sterbeamt ist am Sonntag, dem 7. April 2013 um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Matthias in Ulmen. Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig. Erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte. Danke Danke Für alle Zeichen der Anteilnahme, die uns beim Heimgang unseres lieben Verstorbenen Gerhard Heinzen zuteil wurden, danken wir herzlich. Im Namen aller Angehörigen: Anneliese Heinzen Kinder mit Familien Alflen, im März 2013 Das 2. Sterbeamt ist am 23.03.2013 um 19.00 Uhr in der Pfarrkirche in Alflen. Alois Hürter * 17.05.1919 † 29.01.2013 sagen wir allen, die unseren lieben Vater, Opa und Uropa im Leben Freundschaft, Liebe und Zuneigung schenkten, mit ihm fröhliche und ernste Stunden teilten, in stiller Trauer mit uns fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Die Familie Auderath, im März 2013 • Grabmale • Fensterbänke • Treppen Natursteine • Bodenbeläge • Küchenarbeitsplatten • Natursteinbäder Steinmetz- und Steinbildhauermeister Reinhold Laux Am Weiher 3 / Industriegebiet • Tel.: 0 26 76 / 2 40 Fax: 5 34 56766 Ulmen Mobil: 01 71 / 2 86 11 87 • www.natursteine-laux.de Ulmen - 42 - Ausgabe 10/2013 Veranstaltungskalender vom Fr., 08.03. - So., 17.03.2013 GK = Großer Kursaal / KBS = Karlsbadsaal / KH = Konzerthalle / KS = Kurfürstensaal des Schlößchens / LS = Lesesaal / S I = Seminarraum I im Thermalbad Fr., 8. März 2013 Bad Bertrich 09.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 13.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Schmitt Junggesellenfest ABI-Fi des MvC Gymnasium,, Party mit DJ Schilli und DJ Phil Amande Doors [email protected] H, Einlass ab 16 Jahren Sa., 9. März 2013 Bad Bertrich 09.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Schmitt Junggesellenfest Coverrock mit SAINT, Traditioneller Festumzug So., 10. März 2013 Bad Bertrich 15.00 Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei! Ulmen Dorfmeisterschaft KK Schießen St. Mathias Schützenbruderschaft Ulmen Mo., 11. März 2013 Bad Bertrich 09.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 13.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Di., 12. März 2013 Bad Bertrich 09.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 13.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 15.00 Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei! 18.00 Uhr Schachclub Bad Bertrich: Schachspielen für Einheimische und Gäste in Häcker’s Kurhotel Fürstenhof Mi., 13. März 2013 Bad Bertrich 09.30Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 13.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Ulmen - 43 - 16.00 Uhr Lesung im Clara Viebig Pavillon 20.15 21.15 Uhr Zumba-Tanzkurs, großer Kursaal, Anmeldung: 06592 - 957 396 6 Ulmen Schachtreff im Gemeindehaus am Maar (Nebeneingang) 19.00 Uhr Ansprechpartner Hubert Fuchs Telefon 02676-8448 Ausgabe 10/2013 Do., 14. März 2013 Bad Bertrich 09.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 13.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 13.30 Uhr Wanderung mit dem Eifelverein, (s. Aushang) 15.00 Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei! Fr., 15. März 2013 Bad Bertrich 09.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme 13.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Sa., 16. März 2013 Bad Bertrich 09.30 Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Büchel Kinderkleiderbasar Förderverein Kindergarten/Grundschule So., 17. März 2013 Bad Bertrich 15.00 Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei Ulmen Ostermarkt Weitere Hinweise: Alflen: Heimatmuseum Öffnungszeiten des Heimatmuseums (von Palmsonntag bis Allerheiligen) jeden ersten Sonntag im Monat von 17.00 bis 18.30 Uhr oder nach Vereinbarung unter Tel. 0 26 76 / 409-209 oder 02678 - 300 oder 277 Bad Bertrich: Foto- und Filmmuseum Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 70 Termine auf Anfrage - Tel. 02674/913809 Clara Viebig Pavillon Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 21 Öffnungszeiten: mittwochs von 16.00 - 17.00 Uhr Beschwingtes Tanzen in Bad Bertrich - im Wein- und Bierlokal „Moselstube“ (samstags Live-Musik) - im Tanzlokal „Gaudi“ Weitere Informationen bei: Tourismusamt Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Telefon: 02676/409-209, Fax: 02676/409-500, e-Mail: [email protected] Internet: www.gesundland-vulkaneifel.de Ulmen - 44 - Ausgabe 10/2013 Ravenéstraße 30 · 56812 Cochem Tel. 02671 / 6031050 Cochem, EFH Citynähe, Wfl. 100 m2, Areal 146 m2 129.000,- € ruhige Lage, Wfl. 275 m2, Areal 2817 m2 535.000,- € 1 Hälfte vermietet, ca. 112 m2 Wfl., Areal ca. 350 m2 299.000,- € viel Platz im Grünen, Wfl. 270 m2, Areal 1000 m2 169.000,- € Cochem, Landhaus ?înQ Dohr, Doppelhaus Ulmen, großes EFH Gevenich, Doppelhaushälfte Bauernhaus, Wfl. 130 m2, Areal 1346 m2 Alle Preise zzgl. 3,57 % Käuferprovision (inkl. 19 % MwSt.) Gern sind wir bei Ihrem Immobilienverkauf behilflich. 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Das Programm ist fachübergreifend internistisch und chirurgisch angelegt und beleuchtet so den gesunden Darm von verschiedenen Seiten. Zwischen 9:30 und 11:30 Uhr findet ein UltraschallKurzcheck des Bauchraumes statt. Die Anmeldeliste hierzu liegt am Samstag vor Ort aus. Weiterhin werden neben theoretischen Informationen vielfältige Gelegenheiten zum Anfassen und Ausprobieren angeboten. Die Besucher können selbst einen minimal-invasiven Eingriff durchführen und dabei Gummibärchen fachgerecht operieren. Weiterhin können die Interessierten an einem Dummy „Endo-Tiger“ selbst eine Spiegelung vornehmen. Führungen durch einen der chirurgischen Eingriffsräume werden um 10:00 und 12:00 Uhr angeboten. In einem Film kann eine Dickdarmspiegelung verfolgt werden. Verschiedene Selbsthilfegruppen, wie beispielsweise Manfred Schneider, Kreisvorsitzender der ILCO e:V., präsentieren sich mit Infotischen und stehen für persönlichen Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Für das leibliche Wohl sorgt das Zeller Küchenteam mit einem familienfreundlichen leckeren Mittagstisch in der Cafeteria. Inh. Reinhard Gier Keltenweg 17a • 54568 Gillenfeld Tel.: 0 65 73 / 9 97 59 Angeln • Outdoor • Workwear S A I S O N E R Ö F F N U N G Am 15. und 16. März 2013 von 7.00 bis 22.00 Uhr durchgehend geöffnet! 20% Rabatt auf alles* *außer bereits reduzierte Waren, Verlagsprodukte, Paketshop und Set-Angebote 50% Rabatt auf gebrauchte Bundeswehr- und Armee-Artikel Große Tombola mit fantastischen Preisen! Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 7-16 Uhr Ausgabe 10/2013 Ihr Spezialist für Kaminöfen - Pelletöfen - Herde Dorfstraße 26 · 54538 Kinderbeuern • Telefon 06532 / 4694 Fax 06532 / 2764 • [email protected] Jetzt noch zugreifen: viele Ausstellungsmodelle zu Schnäppchenpreisen Wir führen Qualitäts-Pelletsöfen B E R AT U N G - M O N TA G E - S E R V I C E