Wohnen zu Hause - Landkreis Augsburg
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Wohnen zu Hause - Landkreis Augsburg
Koordinationsstelle Wohnen zu Hause Fördermöglichkeiten von MaSSnahmen im Rahmen seniorenpolitischer Handlungsfelder in Bayern Erschienen Januar 2011 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Fördermöglichkeiten Seniorenpolitische Gesamtkonzepte D i e G r u n d l a ge n Ein Leitfaden Die Seniorenpolitik befindet sich im Wandel und muss sich an der Vielfältigkeit der Lebenslagen älterer Menschen orientieren. Integrative regionale Seniorenpolitische Gesamtkonzepte, wie sie Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) fordert, werden derzeit von vielen Kommunen entwickelt und umgesetzt. Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmenvorschläge von Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten stellt sich immer auch die Frage nach Fördermöglichkeiten. Während einige Kommunen in Bayern hier bereits auf Erfahrungen zurückgreifen können, ist es insbesondere für kleinere Gemeinden schwierig, sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Die Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ verzeichnet in der letzten Zeit eine Zunahme von Anfragen nach Fördermöglichkeiten. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele Landkreise, Gemeinden und Städte bereits Seniorenpolitische Gesamtkonzepte erarbeitet haben. Es stellt sich nunmehr die Aufgabe der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Aufgrund der Anfragen nach Beratungen bei der Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ haben wir nachstehende Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Dabei haben wir schwerpunktmäßig zunächst bei folgenden Ministerien recherchiert: Die Zukunftskonzeption des Bayerischen Sozialministeriums für die Seniorenpolitik ist im „Seniorenpolitischen Konzept“ niedergeschrieben. Es findet sich auf der Homepage des Ministeriums als pdf-Datei unter www.stmas.bayern.de/senioren/politik/senpol-konz.pdf ■ Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ■ Bayerisches Staatsministerium des Innern ■ Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit ■ Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Die dort erfassten Fördermöglichkeiten wurden um einzelne, der Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ bekannte weitere Fördermöglichkeiten ergänzt. Die Broschüre steht auch unter www.wohnen-zu-hause.de zur Verfügung, und wird dort laufend aktualisiert. In Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurde der Leitfaden „Kommunale Seniorenpolitik“ erstellt. Seniorenpolitische Gesamtkonzepte sind ein Baustein bei der Umsetzung der Leitlinien bayerischer Seniorenpolitik, wie sie im „Seniorenpolitischen Konzept“ der Staatsregierung enthalten sind. Bei den ausgewählten Fördermöglichkeiten gilt es zu beachten : ■ Es war nicht das Ziel, umfassend alle Förderaktivitäten darzustellen. Vielmehr sollten aus der Perspektive von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Initiativen Fördermöglichkeiten dargestellt werden, die besonders geeignet sind, Maßnahmen der Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte auf kommunaler Ebene umzusetzen. Die „Kommunale Seniorenpolitik“ enthält Eckpunkte und Empfehlungen, um die nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geforderten integrativen regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. www.stmas.bayern.de/senioren/kommunen/ ■ Es gibt eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die sich nicht explizit und ausschließlich an ältere Menschen wenden, aber bei entsprechender Problemstellung, die im Antrag darzustellen ist, und Antragsformulierung, in Anspruch genommen werden können. ■ Förderungen durch Landkreise und Kommunen (z.B. auf der Basis von freiwilligen sozialen Leistungen) wurden nicht berücksichtigt. Der Leitfaden enthält zwei Teile: Teil 1 umfasst Eckpunkte und Empfehlungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit elf Handlungsfeldern für die Entwicklung Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte. Teil 2 bietet einen Leitfaden für kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Umsetzung eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes. ■ Leistungen der Pflegeversicherung wurden nicht berücksichtigt. ■ Bei den Förderungen von Stiftungen wurde eine Auswahl getroffen. Kriterium war, dass die Förderung landesweit möglich ist (Ausnahme ist die Oberfrankenstiftung), und die Fördergelder längerfristig zur Verfügung stehen. Modellförderprogramme wurden somit nicht weiter berücksichtigt. ■ Grundsätzlich können nach der bayerischen Haushaltsordnung nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. 2 3 Orts- und Entwicklungsplanung Orts- und Entwicklungsplanung Name / Förderprogramm Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Name / Förderprogramm Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Leben findet Innenstadt“ Wer wird gefördert Städte, Märkte und Gemeinden, vorrangig in strukturschwachen und ländlichen Räumen, nicht in Verdichtungsräumen Wer wird gefördert Städte, Märkte und Gemeinden Was wird gefördert - Förderziele Stärkung zentraler Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste bedroht oder betroffen sind. Was wird gefördert - Förderziele Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge in überörtlich zusammenarbeitenden oder ein Netzwerk bildenden Städten oder Gemeinden. Förderfähig sind insbesondere ■ Aufwertung des öffentlichen Raums ■ Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden ■ Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken Förderfähig sind insbesondere ■ Erarbeitung überörtlicher bzw. interkommunaler integrierter Entwicklungskonzepte ■ Bildung interkommunaler Netzwerke zur Sicherung der Daseinsvorsorge ■ Investitionen zur Anpassung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, die in der überörtlichen Abstimmung dauerhaft erforderlich sind. Rechtsgrundlage 4 Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007) Fördervoraussetzungen Überörtliches oder interkommunales, integriertes Entwicklungskonzept oder eine Entwicklungsstrategie Höhe der Förderung Förderhöhe i.d.R. 60% (Abhängig von der Maßnahme) Antragsfristen Jeweils zum 30.6. eines Kalenderjahres Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) Antragstellung bei Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau Internetadressen www.staedtebaufoerderung.bayern.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Wohnen zu Hause Praxisbeispiel Neu seit 2010 5 Rechtsgrundlage Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007) Fördervoraussetzungen Städtebauliches Entwicklungskonzept, ggf. Öffentlich – private Kooperation zur Standortaufwertung und Einrichten eines Quartiersfonds Höhe der Förderung Förderhöhe i.d.R. 60 % (Abhängig von der Maßnahme) Antragsfristen Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) Antragsstellung bei Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau Internetadressen www.lebenfindetinnenstadt.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Wohnen zu Hause Praxisbeispiel Bamberg: ■ Barrierefreiheit www.lebenfindetinnenstadt.de/leben/pdf/ ba/BA_2007_06_15_adhoc.pdf Orts- und Entwicklungsplanung Name / Förderprogramm Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ Name / Förderprogramm Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ Wer wird gefördert Städte, Märkte und Gemeinden Wer wird gefördert Was wird gefördert - Förderziele Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten, die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der darin lebenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Förderfähig sind insbesondere ■ Integration ins Quartier ■ Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes ■ Verbesserung von sozialer Infrastruktur, Stadtteilkultur und Nahversorgung ■ Strukturen zur Stärkung der lokalen Ökonomie ■ Imageverbesserung und Öffentlichkeitsarbeit ■ Investitionen und investitionsbegleitende Maßnahmen ■ Unterstützung bewohner-getragener Projekte Städte, Märkte und Gemeinden mit rückläufigen Entwicklungen infolge des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels Was wird gefördert - Förderziele Unterstützung von Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Förderfähig sind insbesondere ■ bauliche Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels ■ städtebauliche Neuordnung von Brachflächen ■ Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands, Anpassung der Infrastruktur ■ Verbesserung des Wohnumfelds, barrierefreier öffentlicher Raum Rechtsgrundlage Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007) Fördervoraussetzungen Städtebauliches Entwicklungskonzept Gebietsbezogenes integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept Höhe der Förderung Förderhöhe i.d.R. 60 % (Abhängig von der Maßnahme) Höhe der Förderung Förderhöhe i.d.R. 60 % (Abhängig von der Maßnahme) Antragsfristen Keine Hinweise Antragsfristen Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) Zuschussgeber Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) Antragsstellung bei Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau Antragstellung bei Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau Internetadressen www.staedtebaufoerderung.bayern.de www.stadtumbauwest.de/ Internetadressen www.staedtebaufoerderung.bayern.de Wohnen zu Hause Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Wohnen zu Hause Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Praxisbeispiel Praxisbeispiel Röttingen: ■ Haus der Generationen www.roettingen.de/index.php?id=1867 Selb: ■ Ortsbezogene Gesundheitsdienstleistungen www.stadtumbauwest.de/inhalte/Guter_Ansatz_ Gesundheit_Selb.pdf Rechtsgrundlage Fördervoraussetzungen 6 Orts- und Entwicklungsplanung Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007) 7 Orts- und Entwicklungsplanung Name / Förderprogramm Bayerisches Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum - Dorferneuerung Name / Förderprogramm Bayerische Landesstiftung Wer wird gefördert Teilnehmergemeinschaften und Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften Wer wird gefördert Gemeinnütziger Träger der Förderungsmaßnahme Was wird gefördert - Förderziele Projektförderung im kulturellen und sozialen Bereich (v.a. bedeutende sozialpolitische Bauprojekte der Altenund Behindertenhilfe) Rechtsgrundlage Stiftungssatzung / Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln Fördervoraussetzungen Förderung ist nur zulässig, wenn sie gleichzeitig gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient. Modellhafte Projekte, in Ausnahmefällen auch besonders gelagerte Einzelfälle. Antrag bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung (Formulare über Download) mit Beschreibung der Maßnahme, Kostenschätzung und Finanzierungsplan. Höhe der Förderung Im öffentlichen Bereich bis zu 50 % (ab 25.000 Euro), im nicht-öffentlichen Bereich bis zu 30 % (ab 1.000 Euro) der Maßnahme Förderhöhe in Abhängigkeit von der Maßnahme, Teilfinanzierung des Projekts Antragsfristen Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Antragsfristen Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Bayerische Landesstiftung Zuschussgeber EU, Bund, Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) Antragsstellung bei Bayerische Landesstiftung Internetadressen www.landesstiftung.bayern.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Gesellschaftliche Teilhabe Pflege und Betreuung Praxisbeispiel Weitnau-Seltmans: ■ Seniorenzentrum St. Vinzenz www.landesstiftung.bayern.de/vinzenz.htm Was wird gefördert - Förderziele Vorbereitung und Begleitung, Planung, Beratung und dorfgerechte gemeinschaftliche und öffentliche sowie private Maßnahmen und Anlagen zur Dorferneuerung und -entwicklung, u.a. auch Schaffung von öffentlichen Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung, der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur Rechtsgrundlage Richtlinie vom 5. Mai 2009 Az.: E 2-75I6-4456 auf der Grundlage von Art. 25 AGFlurbG Fördervoraussetzungen Gemeindegröße i.d.R. nicht mehr als 2.000 Einwohner, Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz notwendig Höhe der Förderung Antragstellung bei Internetadressen 8 Orts- und Entwicklungsplanung Ämter für Ländliche Entwicklung http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11594/ http://www.landentwicklung.bayern.de/instrumente/de/ Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Gesellschaftliche Teilhabe Praxisbeispiel Dokumentationen Staatspreis 2007 / 2008: www.verwaltung.bayern.de/Anlage2198166/ Staatspreis20072008-LaendlicheEntwicklunginBayern.pdf 9 Orts- und Entwicklungsplanung Name / Förderprogramm LEADER Wer wird gefördert 58 Leader-Gebiete in Bayern (Ländlich geprägte Gebiete) Was wird gefördert - Förderziele Projektförderung, z.B. ■ Akteure und Projekte aus verschiedenen Bereichen ■ Umsetzung innovativer Konzepte ■ Gebietsübergreifende und /oder transnationale Kooperationsprojekte Name / Förderprogramm Förderung für einen barrierefreien Verkehrsraum in den Kommunen Wer wird gefördert Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse Was wird gefördert - Förderziele Barrierefreier Verkehrsraum Rechtsgrundlage BayGVFG, Art. 3 Abs. 1 e Rechtsgrundlage Leader Förderrichtlinie, gem. Art. 61-65 der VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates und Art. 37-39 der VO (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission für den Zeitraum 2007 - 2013 Fördervoraussetzungen U.a. Vorhaben die Belange Behinderter, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen Fördervoraussetzungen Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende Leader-Kriterien einhalten: ■ Lage im Gebiet einer ausgewählten Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ■ besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet ■ Einbindung der Bevölkerung über die LAG (Bottom-up) muss gegeben sein ■ positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales) muss gegeben sein ■ klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld Höhe der Förderung Zweckgebundener Zuschuss oder als Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung Antragsfristen Keine Fristen Laufzeit des Förderprogramms Garantierte Höhe der Bundesmittel bis 2013 Zuschussgeber Bund, Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie) Antragsstellung bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Internetadressen www.barrierefreiheit.de/veroeffentlichungen.html Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Gesellschaftliche Teilhabe Höhe der Förderung 10 Orts- und Entwicklungsplanung Förderhöhe in Abhängigkeit von der Maßnahme (bis zu 25 % bei produktiven Investitionen, bis zu 50 % bei sonstigen Projekten); Anteilsfinanzierung Antragsfristen Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Bis 2013 Zuschussgeber EU, Freistaat Bayern Antragstellung bei Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Internetadressen http://www.leader.bayern.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern möglich Praxisbeispiel Gemeinde Ahorn: ■ Bewegungspark Ahorn – für alle Generationen www.initiative-rodachtal.de/files/projektbeschr_ bewegungspark.pdf www.komnetco.de/site/ahorn/de/aktuelles/main.htm 11 Wohnen zu Hause 12 Wohnen zu Hause Name / Förderprogramm Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren Name / Förderprogramm Bayerisches Modernisierungsprogramm Wer wird gefördert Initiatoren neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen Wer wird gefördert Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden Was wird gefördert - Förderziele ■ ■ Was wird gefördert - Förderziele U.a. Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen Rechtsgrundlage Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) Fördervoraussetzungen Mietshäuser mit mindestens drei Wohnungen Belegungsbindung über die Dauer von zehn Jahren Höhe der Förderung Zinsvergünstigte Darlehen über 100% der förderfähigen Kosten; die Kosten der Maßnahmen sind grundsätzlich bis zu 50 % (ggf. 65 %) vergleichbarer Neubaukosten förderfähig und müssen im Durchschnitt mind. 5.000 Euro je Wohnung betragen Antragsfristen Keine Fristen Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Darlehen über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau Personal- und Sachkosten bzw. externe Beratungsleistungen für die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung von neuen ambu- lanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen in Bayern Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstattungs- gegenstände der Gemeinschaftsräumlichkeiten. Zeitlich befristete Förderung (Anschubfinanzierung) bis zu eineinhalb Jahren Rechtsgrundlage Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren vom 2. Juli 2008 (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen – SeniWoF) Fördervoraussetzungen Vorlage eines Konzeptes mit einem Kosten- und Finanzierungsplan, mittelfristiger Finanzierungsplan Höhe der Förderung Bis zu 40.000 Euro, höchstens 90 % der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen Antragsfristen Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Laufzeit des Förderprogramms Voraussichtlich bis Dezember 2011 Antragsstellung bei Zuständige Regierungen Sachgebiete Wohnungswesen, LH München und Städte Augsburg und Nürnberg Zuschussgeber Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) Internetadressen www.wohnen.bayern.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung Antragstellung bei Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat III 2 Winzererstraße 9, 80797 München Internetadressen www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/ Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung Praxisbeispiel Haus Gloria / Rosenheim ■ Ambulante Hausgemeinschaft für ältere Menschen 13 Wohnen zu Hause Name / Förderprogramm Wo h n r aumf ö r de r ung Name / Förderprogramm A lt e r sge r e c h t umbauen Wer wird gefördert Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucher Wer wird gefördert Vermieter, Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters Was wird gefördert - Förderziele Neubau, Gebäudeänderung oder Erweiterung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, auch für besondere Wohnformen wie Wohngemeinschaften älterer Menschen und Betreutes Wohnen Was wird gefördert - Förderziele Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Barrieren in bestehenden Wohnungen. Zwei Varianten der Förderung: Kredit (Programm Nr. 155) oder Zuschuss (Programm Nr. 455). Rechtsgrundlage Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz BayWoFG vom 10. April 2007 Rechtsgrundlage Keine Angabe Fördervoraussetzungen Es sind technische Mindestanforderungen zu beachten Höhe der Förderung Zinsvergünstigtes Darlehen über max. 50.000 Euro pro Wohnung Zuschuss: 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 Euro pro Wohneinheit. Es müssen mindestens 6.000 Euro investiert werden. Antragsfristen Keine Fristen Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Bund Fördervoraussetzungen Belegungsbindung auf die Dauer von 25 oder 15 Jahren Höhe der Förderung Grundförderung mit stark vergünstigtem Darlehen und Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten Haushalte Antragsfristen Keine Fristen Laufzeit des Förderprogramms Zuschussgeber 14 Wohnen zu Hause Keine Hinweise Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) Antragstellung bei Zuständige Regierungen Sachgebiete Wohnungswesen, LH München und Städte Augsburg und Nürnberg Antragsstellung bei Kredite über die Hausbank, Zuschüsse werden über die KfW-Bankengruppe vergeben Internetadressen www.wohnen.bayern.de Internetadressen www.kfw-foerderbank.de Suchbegriff „Altersgerechtes Umbauen“ Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung Praxisbeispiel Betreutes Wohnen in Andechs- Erling, Senioren - WG in Olching, Haus Gloria in Rosenheim 15 Wohnen zu Hause 16 Wohnen zu Hause Name / Förderprogramm Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung Wer wird gefördert Wohnungseigentümer Was wird gefördert - Förderziele Behindertengerechter Wohnungsumbau Rechtsgrundlage Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz BayWoFG vom 10. April 2007 Fördervoraussetzungen Bauliche Maßnahme wird für eine behinderte Person im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX durchgeführt Höhe der Förderung Leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro Antragsfristen Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) Antragstellung bei Anträge sind einzureichen: Für Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Ein- und Zweifamilienhaus beim Landratsamt oder der Kreisfreien Stadt, von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus bei der Regierung, LH München, Stadt Augsburg oder Stadt Nürnberg. Internetadressen www.wohnen.bayern.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung 17 Name / Förderprogramm Kuratorium Deutsche Altershilfe – Mittel des DHW. Förderung neuer Wege in der Altenhilfe Wer wird gefördert Freie gemeinnützige Träger, die von der Körperschaftssteuer freigestellt sind Was wird gefördert - Förderziele ■ ■ ■ Rechtsgrundlage Stiftungssatzung Fördervoraussetzungen Anträge müssen über die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege eingereicht werden. Höhe der Förderung ■ ■ Antragsfristen Für ein Kalenderjahr, vier Quartale Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Deutsches Hilfswerk e. V. Antragsstellung bei Kuratorium Deutsche Altershilfe KDA Internetadressen kda.de/foerdermittel.html Für weitere Handlungsfelder Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren Praxisbeispiel Bamberg: ■ Barrierefreiheit www.lebenfindetinnenstadt.de/leben/pdf/ ba/BA_2007_06_15_adhoc.pdf Berufsbegleitende Qualifizierung von hauptamtlichen und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Starthilfen für die Einrichtung von innovativen Angeboten für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in ihrer normalen Wohnumgebung, vorzugsweise im Rahmen von Quartierskonzepten Konzeptentwicklung und kleinere Modellvorhaben der Träger von Diensten und Einrichtungen Qualifizierungsmaßnahmen: 20 Euro pro Teilnehmer Starthilfen für Quartierskonzepte: Beratung und Planung der Umsetzung von Quartierskonzepten: 25.000 Euro für 12 Monate, 20 % Eigenmittel Beratung und Planung der Umsetzung von bürgerschaftlichem Engagement: 10.000 Euro, 20 % Eigenmittel Wohnberatungsstellen für ältere Menschen: 10.000 Euro, 20 % Eigenmittel Konzeptentwicklung und kleinere Modellvorhaben: 8.000 Euro für 12 Monate, 20 % Eigenmittel Wohnen zu Hause Name / Förderprogramm Betreutes Wohnen zu Hause Wer wird gefördert Initiatoren eines Betreuten Wohnens zu Hause Was wird gefördert - Förderziele Anschubfinanzierung für den Aufbau einer Versorgungsstruktur im Rahmen des Betreuten Wohnens zu Hause Rechtsgrundlage Fördervoraussetzungen Name / Förderprogramm Bayerisches Netzwerk Pflege Angehörigenarbeit Wer wird gefördert Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen Freigemeinnützige Stiftungen Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Was wird gefördert - Förderziele Fachstelle für pflegende Angehörige Rechtsgrundlage Fördergrundsätze im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ vom 29. März 2005, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. Oktober 2009 (AIIMBI S. 352) Fördervoraussetzungen ■ ■ ■ ■ ■ ■ Höhe der Förderung Festbetragsfinanzierung von einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft jährlich bis zu einschließlich 17.000 Euro. Bei Teilzeit reduziert sich der Betrag entsprechend. Antragsfristen Spätestens 1. April des Förderjahres Laufzeit des Förderprogramms Bis 31. Dezember 2010, Verlängerung ist geplant Zuschussgeber Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) Antragsstellung bei Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Internetadressen www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/angehoerige.htm www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.html Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Unterstützung pflegender Angehöriger Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit Pflege und Betreuung Praxisbeispiel Anschriften der 110 bisher geförderten Fachstellen www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/ang-fachst.htm Förderprogramm Eckpunkte der Förderung ■ Wöchentlicher Hausbesuch von Ehrenamtlichen ■ Hauptamtlich besetzte Koordinationsstelle mind. im Umfang einer halben Stelle ■ Trägerübergreifende Zusammenarbeit ■ Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ Höhe der Förderung Bis zu 10.000 Euro Antragsfristen Vor Beginn der Maßnahme Laufzeit des Förderprogramms Voraussichtlich zunächst bis Ende 2011 Zuschussgeber Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) Antragstellung bei Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat III 2 Winzererstraße 9 80797 München Internetadressen 18 Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit Fachkraft mit mind. 50% Arbeitszeit in der Angehörigenarbeit Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten und den örtlichen Pflegeeinrichtungen sowie mit den in Betracht kommenden Behörden und Stellen Fachstelle muss regelmäßig erreichbar sein Nach außen als Fachstelle erkennbar Durchführung von Hausbesuchen Fortbildung und Supervision der Fachkräfte www.stmas.bayern.de/senioren/betreutwohn/#foerderprog Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren Praxisbeispiel Verzeichnis der Anbieter unter www.wohnen-zu-hause.de Germering ■ Simba – Sicherheit im Alter – betreut zu Hause www.sd-germering.de/senioren/simba.htm 19 Präventive Angebote 20 Pflege und Betreuung Name / Förderprogramm Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern – Gesundes Altern Name / Förderprogramm MaSSnahmen zur Qualifizierung und zur Aus- und Fortbildung in der Hauswirtschaft im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Wer wird gefördert Förderung mit Antragsformular Wer wird gefördert Bildungsträger (z.B. hauswirtschaftliche Verbände, Volkshochschulen) Was wird gefördert - Förderziele Vorhaben mit klarem Gesundheitsbezug mit Bezug zu Primärprävention bzw. Gesundheitsförderung. Höchstförderdauer von zwei Jahren Was wird gefördert - Förderziele Lehrgänge und Qualifizierungsmaßnahmen Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Fördervoraussetzungen ■ Mindestens 12 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ■ Fachlich fundierte Gestaltung ■ Grundlage ist ein Rahmenplan, bzw. Curriculum Rechtsgrundlage Ministerratsbeschluss vom 20.09.2004 Fördervoraussetzungen Projektbeschreibung, Wissenschaftliche Erkenntnisse oder Begleitung notwendig Höhe der Förderung Keine Vorgaben, aber ca. 20 % Eigenbeteiligung Höhe der Förderung 50 % der förderfähigen Kosten Antragsfristen Keine Fristen Antragsfristen Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Bis 2013 Zuschussgeber Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) Zuschussgeber Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Antragstellung bei Leitstelle Prävention, Bayerisches Landesamt für Gesundheit & Lebensmittelsicherheit Antragsstellung bei Internetadressen www.gesundheit.bayern.de [email protected] Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten SG F2 Turnitzstr. 28 91522 Ansbach Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung Internetadressen www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/ programme/foerderwegweiser/17778/ Praxisbeispiel Würzburg ■ Sturzprävention www.stmug.bayern.de/gesundheit/ aufklaerung_vorbeugung/giba/projekte/ sturzpraevention.htm Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Wohnen zu Hause 21 Unterstützung pflegender Angehöriger Name / Förderprogramm Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Niedrigschwellige Betreuungsangebote / Selbsthilfe in der Pflege Name / Förderprogramm Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen nach § 30 c SGB V Wer wird gefördert Jeder, der ein entsprechendes Angebot anbietet und die Voraussetzungen erfüllt Wer wird gefördert Was wird gefördert - Förderziele Personal- und Sachkosten für ■■ Betreuungsgruppe für somatisch Pflegebedürftige oder Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeits- störungen, mit geistiger Behinderungen oder psychischen Erkrankungen ■■ Ehrenamtliche Helferinnen- und Helferkreise, insb. auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in Gruppen oder in Einzelbetreuung ■ Selbsthilfekontaktstellen ■ Selbsthilfeorganisationen ■ Angehörigengruppen Gesundheitsbezogene Gruppen aus den Bereichen chronische Erkrankung, Behinderung, Sucht, psychische Erkrankung und Angehörigengruppen Was wird gefördert - Förderziele ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Rechtsgrundlage Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen nach § 30 c SGB V Fördervoraussetzungen Projektbeschreibung (Zielsetzung, Durchführung und Kostenaufstellung wie Fahrt- und Übernachtungskosten) Höhe der Förderung Förderhöhe in Abhängigkeit von der Maßnahme, aber Obergrenzen, z.B. beim Telefon und Internet Antragsfristen Antragsschluss ist der 31. März des jeweiligen Förderjahres Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Gesetzlichen Krankenkassen in Bayern über die sog. Regionalen Runden Tische (RRT) Antragsstellung bei Regionale Runde Tische Internetadressen www.seko-bayern.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Präventive Angebote Rechtsgrundlage Fördervoraussetzungen Höhe der Förderung §§ 45 c und d SGB XI i.V.m. §§ 83 ff der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 2. Dezember 2008 (GVBl S. 912), zuletzt geändert durch 5. Verordnung vom 3. August 2010 (GVBl S. 630) Wichtige Rahmenbedingungen je nach Art des Angebotes z. B.: ■ Konzept zur Qualitätssicherung ■ Schulung und Fortbildung der Helferinnen und Helfer ■ Betreuungsangebot auf Dauer und regelmäßig ■ Versicherungsschutz Festbetragsfinanzierung, unterschiedliche Förderpauschalen je nach durchgeführtem Angebot. Beispiel: Betreuungsgruppen: wöchentliche Treffen, mind. 44 Treffen jährlich, bis zu max. 2.000 Euro; der Zuschuss des Staates, eventuell der Kommunen, wird durch die Pflegekasse verdoppelt Antragsfristen Spätestens 1. April des Förderjahres Laufzeit des Förderprogramms Bis 31. Dezember 2013 Zuschussgeber 22 Angebote für besondere Zielgruppen Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) Antragstellung bei Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth Internetadressen www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/angehoerige.htm www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.html Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Angebote für besondere Zielgruppen Pflege und Betreuung Praxisbeispiel www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/index.htm 23 Miet- und Nebenkosten in einem angemessenen Rahmen Büromaterial und Büroanschaffungen Öffentlichkeitsarbeit Telefon und Internetkosten bis max. 240 Euro pro Jahr Seminare, Fortbildungen, überregionale Gremien, Kongresse Fahrtkosten Gruppenunternehmungen Mitgliedsbeiträge / Versicherungen Angebote für besondere Zielgruppen 24 Kooperations- und Vernetzungsstrukturen Name / Förderprogramm Förderung von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit Name / Förderprogramm Fortbildungsklausuren für kommunale Entscheider Wer wird gefördert Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und -gruppen Anträge werden bei einem Verband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen in Bayern e.V. (LAGH) eingereicht. Wer wird gefördert Städte, Märkte und Gemeinden, Mandatsträger und verantwortliche Verwaltungsmitarbeiter einer Kommune Was wird gefördert - Förderziele Strategische, nachhaltige Kommunalentwicklung Rechtsgrundlage Fördergrundsätze von Kommunen bei der Durchführung von „Fortbildungsklausuren für kommunale Entscheider“ über strategische, nachhaltige Kommunalentwicklung aus Zinserlösen des Umweltfonds (Stand 1.7.2009) Was wird gefördert - Förderziele Projektförderung, jährliche Förderpauschale in Höhe von bis zu 400 Euro pro Gruppe Rechtsgrundlage Förderrichtlinie vom 20. November 2008 Az.: IV4/5548/03/08 Fördervoraussetzungen Mindestanforderungen an Kommunen, Seminarkonzept und Seminarleitung, Dokumentation und Evaluation Fördervoraussetzungen Selbsthilfegruppen sollen ständig mindestens zehn Mitglieder haben und bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen Höhe der Förderung Anteilfinanzierung bis zu 7.000 Euro bzw. 14.000 Euro Antragsfristen Keine Fristen Laufzeit des Förderprogramms Bis 31. Dezember 2012 Zuschussgeber Freistaat Bayern, Umweltfonds Antragsstellung bei Bayerisches Landesamt für Umwelt in Augsburg Internetadressen www.lfu.bayern.de Höhe der Förderung Bis zu 400 Euro pro Gruppe Antragsfristen Bis zum 1. November des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres Laufzeit des Förderprogramms Bis 31. Dezember 2011 Zuschussgeber Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) Antragstellung bei Zentrum Bayern Familie und Soziales Internetadressen www.stmas.bayern.de/behinderte/ selbsthilfe/index.htm www.zbfs.bayern.de/esf/selbsthilfegruppen.html Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung 25 Hospiz- und Palliativversorgung 26 Hospiz- und Palliativversorgung Name / Förderprogramm Förderung der Grundausbildung von ehrenamtlichen Hospizhelfern Name / Förderprogramm Unterstützung der ehrenamtlichen Hospizarbeit (1 Euro – Förderung) Wer wird gefördert Antragsteller, deren Projekte mit den Zielen der Stiftung vereinbar sind Wer wird gefördert Gemeinnützig tätige Hospizvereine, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Freigemeinnützige Stiftungen Was wird gefördert - Förderziele Grundausbildungen von ehrenamtlichen Hospizhelfern Was wird gefördert - Förderziele Vorsorgemaßnahmen für die Helfer und Auslagenersatz sowie fachliche Anleitung und Begleitung Rechtsgrundlage Stiftungssatzung Fördervoraussetzungen ■ Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen ■ Mindestens 30 Stunden à 45 Minuten ■ Einhaltung von Mindeststandards Rechtsgrundlage Stiftungssatzung Fördervoraussetzungen Fachlich fortgebildete freiwillige Helfer Höhe der Förderung 18 Euro pro Fortbildungseinheit Höhe der Förderung Ein Euro für jede geleistete ehrenamtliche Helferstunde Antragsfristen Mind. sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn Antragsfristen Bis jeweils 1. März des Antragsjahres Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Laufzeit des Förderprogramms Keine Hinweise Zuschussgeber Bayerische Stiftung Hospiz Zuschussgeber Bayerische Stiftung Hospiz Antragstellung bei Bayerische Stiftung Hospiz Antragsstellung bei Bayerische Stiftung Hospiz Internetadressen www.bayerische-stiftung-hospiz.de/foerder/foerderga.htm Internetadressen www.bayerische-stiftung-hospiz.de Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung Für weitere Handlungsfelder von Bedeutung Pflege und Betreuung 27 Alle Handlungsfelder Name / Förderprogramm Links Obe r f r ankens t if t ung Grundlagen www.stmas.bayern.de/senioren/politik/senpolkonz.pdf www.stmas.bayernde/senioren/kommunen.de Wer wird gefördert Was wird gefördert - Förderziele Rechtsgrundlage ■ ■ ■ Aus der Region Oberfranken Körperschaften des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Einrichtungen Privatpersonen Programme www.staedtebaufoerderung.bayern.de www.lebenfindetinnenstadt.de Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes. Förderung sozialer Maßnahmen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. der AO ausschließlich des Sports www.stadtumbauwest.de Stiftungssatzung Bayern.pdf www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11594/ www.landentwicklung.bayern.de/instrumente/de/ www.verwaltung.bayern.de/Anlage2198166/Staatspreis20072008-LaendlicheEntwicklunginwww.landesstiftung.bayern.de Fördervoraussetzungen Projektbeschreibung, Kosten – und Finanzierungsplan Höhe der Förderung Stiftungsrat entscheidet Antragsfristen Keine Fristen Laufzeit des Förderprogramms Dauerhaft www.leader.bayern.de www.barrierefreiheit.de/ www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/ www.wohnen.bayern.de www.kfw-foerderbank.de kda.de/foerdermittel.html www.stmas.bayern.de/senioren/betreutwohn/# foerderprog Zuschussgeber Oberfrankenstiftung Antragstellung bei Oberfrankenstiftung Internetadressen www.oberfrankenstiftung.de www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/angehoerige.htm www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.html www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/17778/ www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/index.htm www.seko-bayern.de www.stmas.bayern.de/behinderte/selbsthilfe/index.htm www.zbfs.bayern.de/esf/selbsthilfegruppen.html www.bayerische-stiftung-hospiz.de/foerder/foerderga.htm www.oberfrankenstiftung.de Praxisbeispiele www.roettingen.de/index.php?id =1867 www.lebenfindetinnenstadt.de/leben/pdf/ba/BA_2007_06_15_adhoc.pdf www.stadtumbauwest.de/inhalte/Guter_Ansatz_Gesundheit_Selb.pdf www.landesstiftung.bayern.de/vinzenz.htm www.initiative-rodachtal.de/files/projektbeschr_bewegungspark.pdf www.sd-germering.de/senioren/simba.htm www.stmug.bayern.de/gesundheit/ aufklaerung_vorbeugung/giba/projekte/sturzpraevention.htm 28 29 Die Koordinationsstelle Wohnen zu Hause Die Koordinationsstelle Wohnen zu Hause De r A u f t r a g d e r K o o r d i n a t i o n ss t elle W o h n e n z u H a u se Im Alter zu Hause wohnen bleiben – selbst wenn Betreuung und Pflege benötigt werden - das wünschen sich die meisten älteren Menschen auch in Bayern. Diesen Wunsch zu ermöglichen, ist Ziel und Aufgabe der Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“. Wir wollen die unterstützenden Angebote für ein möglichst langes und selbständiges Wohnen zu Hause bekannt machen, weiterentwickeln und „in die Fläche tragen“. Wir arbeiten mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die dieses Ziel verfolgen. Die Koor dina tions s s t elle „Wohnen zu Hause“ will ■ erprobte Wohnangebote in gemeinde- und quartiersbezogenen Konzepten in Bayern flächendeckend bekannt machen und zur Nachahmung anregen. ■ neue Ansätze zum Wohnen zu Hause aufgreifen und weiterentwickeln. Wir beraten zu allen weiteren Fragen zum Wohnen im Alter und bieten Hilfen bei Konzeption und Umsetzung. Unsere Ansprechpartner sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Planerinnen und Planer, Seniorenbeauftragte, alle Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Seniorenarbeit und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ informiert und berät in Bayern ■ durch Fachvorträge und Seminare ■ im Rahmen von Fachtagungen ■ auf Anfrage vor Ort in den Gemeinden ■ telefonisch unter 089 – 20189857. Nähere Informationen unter www.wohnen-zu-hause.de Die Koordinationsstelle wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 30 Impressum : Hrsg.: Koordinationsstelle Wohnen zu Hause | Verfasser: Sabine Wenng, Dieter Kreuz | Photographie: Stephanie Füßenich | Gestaltung: Edith Buchner, München-Pullach | Druck: Wenng Druck GmbH, Dinkelsbühl | Ein Projekt der AfA, Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GbR, Spiegelstraße 4, 81241 München, Telefon (089) 89 62 30 44, www.wohnen-zu-hause.de. Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Stand November 2010 31 Sabine Wenng Leiterin der Koordinationsstelle Wohnen zu Hause Wohnen zu Hause AfA – Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung Koordinationsstelle Wohnen zu Hause Spiegelstraße 4 81 241 München 32 L eitung : Sabine Wenng, Tel. 0 8 9 / 2 0 18 9 8 5 7 Fax 0 8 9 / 8 9 6 2 3 0 4 6 Mail : info @ wohnen-zu-hause.de w w w.wohnen-zu-hause.de