Wohnen zu Hause - Landkreis Augsburg

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Wohnen zu Hause - Landkreis Augsburg
Koordinationsstelle
Wohnen zu Hause
Fördermöglichkeiten von MaSSnahmen
im Rahmen seniorenpolitischer
Handlungsfelder in Bayern
Erschienen Januar 2011
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Fördermöglichkeiten
Seniorenpolitische Gesamtkonzepte
D i e G r u n d l a ge n Ein Leitfaden
Die Seniorenpolitik befindet sich im Wandel und muss sich an der Vielfältigkeit der Lebenslagen älterer Menschen orientieren.
Integrative regionale Seniorenpolitische Gesamtkonzepte, wie sie Art. 69 des
Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) fordert, werden derzeit
von vielen Kommunen entwickelt und umgesetzt.
Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmenvorschläge von Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten stellt sich immer auch die Frage
nach Fördermöglichkeiten. Während einige Kommunen in Bayern
hier bereits auf Erfahrungen zurückgreifen können, ist es insbesondere für kleinere Gemeinden schwierig, sich einen Überblick
über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu verschaffen.
Die Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ verzeichnet in der letzten Zeit eine Zunahme von Anfragen nach Fördermöglichkeiten. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele Landkreise, Gemeinden
und Städte bereits Seniorenpolitische Gesamtkonzepte erarbeitet haben. Es stellt sich nunmehr die
Aufgabe der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Aufgrund der Anfragen nach Beratungen bei der
Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ haben wir nachstehende Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Dabei haben wir schwerpunktmäßig zunächst bei folgenden Ministerien recherchiert:
Die Zukunftskonzeption des Bayerischen Sozialministeriums für die
Seniorenpolitik ist im „Seniorenpolitischen Konzept“ niedergeschrieben.
Es findet sich auf der Homepage des Ministeriums als pdf-Datei unter
www.stmas.bayern.de/senioren/politik/senpol-konz.pdf
■ Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
■ Bayerisches Staatsministerium des Innern
■ Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
■ Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die dort erfassten Fördermöglichkeiten wurden um einzelne, der Koordinationsstelle
„Wohnen zu Hause“ bekannte weitere Fördermöglichkeiten ergänzt. Die Broschüre steht auch
unter www.wohnen-zu-hause.de zur Verfügung, und wird dort laufend aktualisiert.
In Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurde
der Leitfaden „Kommunale Seniorenpolitik“ erstellt.
Seniorenpolitische Gesamtkonzepte sind ein Baustein bei der
Umsetzung der Leitlinien bayerischer Seniorenpolitik, wie sie im
„Seniorenpolitischen Konzept“ der Staatsregierung enthalten sind.
Bei den ausgewählten Fördermöglichkeiten gilt es zu beachten :
■ Es war nicht das Ziel, umfassend alle Förderaktivitäten darzustellen. Vielmehr sollten aus der Perspektive von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Initiativen Fördermöglichkeiten dargestellt werden, die besonders geeignet sind, Maßnahmen der Seniorenpolitischen
Gesamtkonzepte auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Die „Kommunale Seniorenpolitik“ enthält Eckpunkte und
Empfehlungen, um die nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung
der Sozialgesetze (AGSG) geforderten integrativen regionalen
Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
www.stmas.bayern.de/senioren/kommunen/
■ Es gibt eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die sich nicht explizit und ausschließlich an ältere Menschen wenden, aber bei entsprechender Problemstellung, die im Antrag darzustellen ist, und Antragsformulierung, in Anspruch genommen werden können.
■ Förderungen durch Landkreise und Kommunen (z.B. auf der Basis von freiwilligen sozialen Leistungen) wurden nicht berücksichtigt.
Der Leitfaden enthält zwei Teile: Teil 1 umfasst Eckpunkte und Empfehlungen für Landkreise und
kreisfreie Städte mit elf Handlungsfeldern für die Entwicklung Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte.
Teil 2 bietet einen Leitfaden für kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Umsetzung eines
Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.
■ Leistungen der Pflegeversicherung wurden nicht berücksichtigt.
■
Bei den Förderungen von Stiftungen wurde eine Auswahl getroffen. Kriterium war, dass
die Förderung landesweit möglich ist (Ausnahme ist die Oberfrankenstiftung), und die
Fördergelder längerfristig zur Verfügung stehen. Modellförderprogramme wurden somit
nicht weiter berücksichtigt.
■ Grundsätzlich können nach der bayerischen Haushaltsordnung nur Maßnahmen gefördert
werden, die noch nicht begonnen haben.
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Orts- und Entwicklungsplanung
Orts- und Entwicklungsplanung
Name / Förderprogramm
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
„Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“
Name / Förderprogramm
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Leben
findet Innenstadt“
Wer wird gefördert
Städte, Märkte und Gemeinden, vorrangig in
strukturschwachen und ländlichen Räumen, nicht in
Verdichtungsräumen
Wer wird gefördert
Städte, Märkte und Gemeinden
Was wird gefördert - Förderziele
Stärkung zentraler Versorgungsbereiche, die durch
Funktionsverluste bedroht oder betroffen sind.
Was wird gefördert - Förderziele
Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur
Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der
Daseinsvorsorge in überörtlich zusammenarbeitenden oder
ein Netzwerk bildenden Städten oder Gemeinden.
Förderfähig sind insbesondere
■ Aufwertung des öffentlichen Raums
■ Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
■ Bau- und Ordnungsmaßnahmen für
die Wiedernutzung von Grundstücken
Förderfähig sind insbesondere
■ Erarbeitung überörtlicher bzw. interkommunaler
integrierter Entwicklungskonzepte
■ Bildung interkommunaler Netzwerke
zur Sicherung der Daseinsvorsorge
■ Investitionen zur Anpassung der öffentlichen
Infrastruktureinrichtungen, die in der überörtlichen
Abstimmung dauerhaft erforderlich sind.
Rechtsgrundlage
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Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007)
Fördervoraussetzungen
Überörtliches oder interkommunales, integriertes
Entwicklungskonzept oder eine Entwicklungsstrategie
Höhe der Förderung
Förderhöhe i.d.R. 60% (Abhängig von der Maßnahme)
Antragsfristen
Jeweils zum 30.6. eines Kalenderjahres
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern)
Antragstellung bei
Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau
Internetadressen
www.staedtebaufoerderung.bayern.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Wohnen zu Hause
Praxisbeispiel
Neu seit 2010
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Rechtsgrundlage
Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007)
Fördervoraussetzungen
Städtebauliches Entwicklungskonzept,
ggf. Öffentlich – private Kooperation zur Standortaufwertung
und Einrichten eines Quartiersfonds
Höhe der Förderung
Förderhöhe i.d.R. 60 % (Abhängig von der Maßnahme)
Antragsfristen
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern)
Antragsstellung bei
Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau
Internetadressen
www.lebenfindetinnenstadt.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Wohnen zu Hause
Praxisbeispiel
Bamberg:
■ Barrierefreiheit
www.lebenfindetinnenstadt.de/leben/pdf/
ba/BA_2007_06_15_adhoc.pdf
Orts- und Entwicklungsplanung
Name / Förderprogramm
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“
Name / Förderprogramm
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“
Wer wird gefördert
Städte, Märkte und Gemeinden
Wer wird gefördert
Was wird gefördert - Förderziele
Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten, die aufgrund
der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation
der darin lebenden Menschen erheblich benachteiligt sind.
Förderfähig sind insbesondere
■ Integration ins Quartier
■ Verbesserung der Wohnverhältnisse
und des Wohnumfeldes
■ Verbesserung von sozialer Infrastruktur, Stadtteilkultur und Nahversorgung
■ Strukturen zur Stärkung der lokalen Ökonomie
■ Imageverbesserung und Öffentlichkeitsarbeit
■ Investitionen und investitionsbegleitende Maßnahmen
■ Unterstützung bewohner-getragener Projekte
Städte, Märkte und Gemeinden mit
rückläufigen Entwicklungen infolge des demografischen
und wirtschaftsstrukturellen Wandels
Was wird gefördert - Förderziele
Unterstützung von Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind.
Förderfähig sind insbesondere
■ bauliche Maßnahmen zur Bewältigung des
demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels
■ städtebauliche Neuordnung von Brachflächen
■ Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands,
Anpassung der Infrastruktur
■ Verbesserung des Wohnumfelds, barrierefreier
öffentlicher Raum
Rechtsgrundlage
Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007)
Fördervoraussetzungen
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Gebietsbezogenes integriertes Handlungs- und
Entwicklungskonzept
Höhe der Förderung
Förderhöhe i.d.R. 60 % (Abhängig von der Maßnahme)
Höhe der Förderung
Förderhöhe i.d.R. 60 % (Abhängig von der Maßnahme)
Antragsfristen
Keine Hinweise
Antragsfristen
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern)
Zuschussgeber
Bund, Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern)
Antragsstellung bei
Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau
Antragstellung bei
Zuständige Regierungen Sachgebiete Städtebau
Internetadressen
www.staedtebaufoerderung.bayern.de
www.stadtumbauwest.de/
Internetadressen
www.staedtebaufoerderung.bayern.de
Wohnen zu Hause
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Wohnen zu Hause
Für weitere Handlungsfelder von
Bedeutung
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel
Röttingen:
■ Haus der Generationen
www.roettingen.de/index.php?id=1867
Selb:
■ Ortsbezogene Gesundheitsdienstleistungen
www.stadtumbauwest.de/inhalte/Guter_Ansatz_
Gesundheit_Selb.pdf
Rechtsgrundlage
Fördervoraussetzungen
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Orts- und Entwicklungsplanung
Städtebauförderungsrichtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern (aktuell StBauFR 2007)
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Orts- und Entwicklungsplanung
Name / Förderprogramm
Bayerisches Zukunftsprogramm
Agrarwirtschaft und
Ländlicher Raum - Dorferneuerung
Name / Förderprogramm
Bayerische Landesstiftung
Wer wird gefördert
Teilnehmergemeinschaften und Gemeinden, Verbände für
Ländliche Entwicklung, natürliche und juristische Personen
sowie Personengemeinschaften
Wer wird gefördert
Gemeinnütziger Träger der Förderungsmaßnahme
Was wird gefördert - Förderziele
Projektförderung im kulturellen und sozialen Bereich
(v.a. bedeutende sozialpolitische Bauprojekte der Altenund Behindertenhilfe)
Rechtsgrundlage
Stiftungssatzung / Richtlinien für die Vergabe
von Förderungsmitteln
Fördervoraussetzungen
Förderung ist nur zulässig, wenn sie gleichzeitig gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient. Modellhafte Projekte,
in Ausnahmefällen auch besonders gelagerte Einzelfälle.
Antrag bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung (Formulare über Download) mit Beschreibung der
Maßnahme, Kostenschätzung und Finanzierungsplan.
Höhe der Förderung
Im öffentlichen Bereich bis zu 50 % (ab 25.000 Euro), im
nicht-öffentlichen Bereich bis zu 30 % (ab 1.000 Euro) der
Maßnahme
Förderhöhe in Abhängigkeit von der Maßnahme,
Teilfinanzierung des Projekts
Antragsfristen
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Antragsfristen
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Bayerische Landesstiftung
Zuschussgeber
EU, Bund, Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Antragsstellung bei
Bayerische Landesstiftung
Internetadressen
www.landesstiftung.bayern.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Gesellschaftliche Teilhabe
Pflege und Betreuung
Praxisbeispiel
Weitnau-Seltmans:
■ Seniorenzentrum St. Vinzenz
www.landesstiftung.bayern.de/vinzenz.htm
Was wird gefördert - Förderziele
Vorbereitung und Begleitung, Planung, Beratung und
dorfgerechte gemeinschaftliche und öffentliche sowie
private Maßnahmen und Anlagen zur Dorferneuerung
und -entwicklung, u.a. auch Schaffung von öffentlichen
Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung, der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur
Rechtsgrundlage
Richtlinie vom 5. Mai 2009 Az.: E 2-75I6-4456 auf der Grundlage
von Art. 25 AGFlurbG
Fördervoraussetzungen
Gemeindegröße i.d.R. nicht mehr als 2.000 Einwohner,
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz notwendig
Höhe der Förderung
Antragstellung bei
Internetadressen
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Orts- und Entwicklungsplanung
Ämter für Ländliche Entwicklung
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11594/
http://www.landentwicklung.bayern.de/instrumente/de/
Für weitere Handlungsfelder von
Bedeutung
Gesellschaftliche Teilhabe
Praxisbeispiel
Dokumentationen Staatspreis 2007 / 2008:
www.verwaltung.bayern.de/Anlage2198166/
Staatspreis20072008-LaendlicheEntwicklunginBayern.pdf
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Orts- und Entwicklungsplanung
Name / Förderprogramm
LEADER
Wer wird gefördert
58 Leader-Gebiete in Bayern (Ländlich geprägte Gebiete)
Was wird gefördert - Förderziele
Projektförderung, z.B.
■ Akteure und Projekte aus verschiedenen Bereichen
■ Umsetzung innovativer Konzepte
■ Gebietsübergreifende und /oder transnationale
Kooperationsprojekte
Name / Förderprogramm
Förderung für einen barrierefreien
Verkehrsraum in den Kommunen
Wer wird gefördert
Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
Was wird gefördert - Förderziele
Barrierefreier Verkehrsraum
Rechtsgrundlage
BayGVFG, Art. 3 Abs. 1 e
Rechtsgrundlage
Leader Förderrichtlinie, gem. Art. 61-65 der VO (EG) Nr.
1698/2005 des Rates und Art. 37-39 der VO (EG) Nr.
1974/2006 der Kommission für den Zeitraum 2007 - 2013
Fördervoraussetzungen
U.a. Vorhaben die Belange Behinderter, alter Menschen
und anderer Personen mit Mobilitätseinschränkungen
berücksichtigen
Fördervoraussetzungen
Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende Leader-Kriterien
einhalten:
■ Lage im Gebiet einer ausgewählten Lokalen
Aktionsgruppe (LAG)
■ besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen
für das LAG-Gebiet
■ Einbindung der Bevölkerung über die LAG (Bottom-up) muss gegeben sein
■ positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales) muss gegeben sein
■ klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld
Höhe der Förderung
Zweckgebundener Zuschuss oder als
Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung
Antragsfristen
Keine Fristen
Laufzeit des Förderprogramms
Garantierte Höhe der Bundesmittel bis 2013
Zuschussgeber
Bund, Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie)
Antragsstellung bei
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie
Internetadressen
www.barrierefreiheit.de/veroeffentlichungen.html
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Gesellschaftliche Teilhabe
Höhe der Förderung
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Orts- und Entwicklungsplanung
Förderhöhe in Abhängigkeit von der Maßnahme (bis zu
25 % bei produktiven Investitionen, bis zu 50 % bei
sonstigen Projekten); Anteilsfinanzierung
Antragsfristen
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Bis 2013
Zuschussgeber
EU, Freistaat Bayern
Antragstellung bei
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Internetadressen
http://www.leader.bayern.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern möglich
Praxisbeispiel
Gemeinde Ahorn:
■ Bewegungspark Ahorn – für alle Generationen
www.initiative-rodachtal.de/files/projektbeschr_
bewegungspark.pdf
www.komnetco.de/site/ahorn/de/aktuelles/main.htm
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Wohnen zu Hause
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Wohnen zu Hause
Name / Förderprogramm
Förderung neuer ambulanter Wohn-,
Pflege- und Betreuungsformen für
Seniorinnen und Senioren
Name / Förderprogramm
Bayerisches Modernisierungsprogramm
Wer wird gefördert
Initiatoren neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und
Betreuungsformen
Wer wird gefördert
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher
von Mietwohngebäuden
Was wird gefördert - Förderziele
■
■
Was wird gefördert - Förderziele
U.a. Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse
älterer Menschen
Rechtsgrundlage
Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm
(BayModR)
Fördervoraussetzungen
Mietshäuser mit mindestens drei Wohnungen
Belegungsbindung über die Dauer von zehn Jahren
Höhe der Förderung
Zinsvergünstigte Darlehen über 100% der förderfähigen
Kosten; die Kosten der Maßnahmen sind grundsätzlich
bis zu 50 % (ggf. 65 %) vergleichbarer Neubaukosten
förderfähig und müssen im Durchschnitt mind. 5.000 Euro
je Wohnung betragen
Antragsfristen
Keine Fristen
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Darlehen über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt
mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Personal- und Sachkosten bzw. externe Beratungsleistungen für die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung von neuen ambu-
lanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen in Bayern
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstattungs-
gegenstände der Gemeinschaftsräumlichkeiten.
Zeitlich befristete Förderung (Anschubfinanzierung) bis zu eineinhalb Jahren
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-,
Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren
vom 2. Juli 2008 (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen –
SeniWoF)
Fördervoraussetzungen
Vorlage eines Konzeptes mit einem Kosten- und
Finanzierungsplan, mittelfristiger Finanzierungsplan
Höhe der Förderung
Bis zu 40.000 Euro, höchstens 90 % der erforderlichen
tatsächlichen Aufwendungen
Antragsfristen
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Laufzeit des Förderprogramms
Voraussichtlich bis Dezember 2011
Antragsstellung bei
Zuständige Regierungen Sachgebiete Wohnungswesen,
LH München und Städte Augsburg und Nürnberg
Zuschussgeber
Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Internetadressen
www.wohnen.bayern.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
Antragstellung bei
Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Referat III 2
Winzererstraße 9, 80797 München
Internetadressen
www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
Praxisbeispiel
Haus Gloria / Rosenheim
■ Ambulante Hausgemeinschaft für ältere Menschen
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Wohnen zu Hause
Name / Förderprogramm
Wo h n r aumf ö r de r ung
Name / Förderprogramm
A lt e r sge r e c h t umbauen
Wer wird gefördert
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder
Nießbraucher
Wer wird gefördert
Vermieter, Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer,
Mieter mit Zustimmung des Vermieters
Was wird gefördert - Förderziele
Neubau, Gebäudeänderung oder Erweiterung von
Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, auch für besondere
Wohnformen wie Wohngemeinschaften älterer Menschen
und Betreutes Wohnen
Was wird gefördert - Förderziele
Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung oder
Verringerung von Barrieren in bestehenden Wohnungen.
Zwei Varianten der Förderung: Kredit (Programm Nr. 155)
oder Zuschuss (Programm Nr. 455).
Rechtsgrundlage
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz BayWoFG
vom 10. April 2007
Rechtsgrundlage
Keine Angabe
Fördervoraussetzungen
Es sind technische Mindestanforderungen zu beachten
Höhe der Förderung
Zinsvergünstigtes Darlehen über max. 50.000 Euro pro
Wohnung
Zuschuss: 5 % der förderfähigen Investitionskosten,
max. 2.500 Euro pro Wohneinheit.
Es müssen mindestens 6.000 Euro investiert werden.
Antragsfristen
Keine Fristen
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Bund
Fördervoraussetzungen
Belegungsbindung auf die Dauer von 25 oder 15 Jahren
Höhe der Förderung
Grundförderung mit stark vergünstigtem Darlehen und
Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten Haushalte
Antragsfristen
Keine Fristen
Laufzeit des Förderprogramms
Zuschussgeber
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Wohnen zu Hause
Keine Hinweise
Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern)
Antragstellung bei
Zuständige Regierungen Sachgebiete Wohnungswesen,
LH München und Städte Augsburg und Nürnberg
Antragsstellung bei
Kredite über die Hausbank, Zuschüsse werden über
die KfW-Bankengruppe vergeben
Internetadressen
www.wohnen.bayern.de
Internetadressen
www.kfw-foerderbank.de
Suchbegriff „Altersgerechtes Umbauen“
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
Praxisbeispiel
Betreutes Wohnen in Andechs- Erling, Senioren - WG
in Olching, Haus Gloria in Rosenheim
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Wohnen zu Hause
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Wohnen zu Hause
Name / Förderprogramm
Anpassung von Wohnraum an die Belange
von Menschen mit Behinderung
Wer wird gefördert
Wohnungseigentümer
Was wird gefördert - Förderziele
Behindertengerechter Wohnungsumbau
Rechtsgrundlage
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz BayWoFG
vom 10. April 2007
Fördervoraussetzungen
Bauliche Maßnahme wird für eine behinderte Person
im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX durchgeführt
Höhe der Förderung
Leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro
Antragsfristen
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Freistaat Bayern (Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern)
Antragstellung bei
Anträge sind einzureichen:
Für Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Ein- und Zweifamilienhaus beim Landratsamt oder der Kreisfreien Stadt,
von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus bei der Regierung,
LH München, Stadt Augsburg oder Stadt Nürnberg.
Internetadressen
www.wohnen.bayern.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
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Name / Förderprogramm
Kuratorium Deutsche Altershilfe – Mittel des
DHW. Förderung neuer Wege in der Altenhilfe
Wer wird gefördert
Freie gemeinnützige Träger, die von der Körperschaftssteuer
freigestellt sind
Was wird gefördert - Förderziele
■
■
■
Rechtsgrundlage
Stiftungssatzung
Fördervoraussetzungen
Anträge müssen über die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege eingereicht werden.
Höhe der Förderung
■
■
Antragsfristen
Für ein Kalenderjahr, vier Quartale
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Deutsches Hilfswerk e. V.
Antragsstellung bei
Kuratorium Deutsche Altershilfe KDA
Internetadressen
kda.de/foerdermittel.html
Für weitere Handlungsfelder
Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren
Praxisbeispiel
Bamberg:
■ Barrierefreiheit
www.lebenfindetinnenstadt.de/leben/pdf/
ba/BA_2007_06_15_adhoc.pdf
Berufsbegleitende Qualifizierung von hauptamtlichen und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Starthilfen für die Einrichtung von innovativen Angeboten
für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in ihrer
normalen Wohnumgebung, vorzugsweise im Rahmen von Quartierskonzepten
Konzeptentwicklung und kleinere Modellvorhaben der Träger von Diensten und Einrichtungen
Qualifizierungsmaßnahmen: 20 Euro pro Teilnehmer
Starthilfen für Quartierskonzepte:
Beratung und Planung der Umsetzung von
Quartierskonzepten: 25.000 Euro für 12 Monate,
20 % Eigenmittel
Beratung und Planung der Umsetzung von
bürgerschaftlichem Engagement: 10.000 Euro,
20 % Eigenmittel
Wohnberatungsstellen für ältere Menschen: 10.000 Euro, 20 % Eigenmittel
Konzeptentwicklung und kleinere Modellvorhaben:
8.000 Euro für 12 Monate, 20 % Eigenmittel
Wohnen zu Hause
Name / Förderprogramm
Betreutes Wohnen zu Hause
Wer wird gefördert
Initiatoren eines Betreuten Wohnens zu Hause
Was wird gefördert - Förderziele
Anschubfinanzierung für den Aufbau einer Versorgungsstruktur im Rahmen des Betreuten Wohnens zu Hause
Rechtsgrundlage
Fördervoraussetzungen
Name / Förderprogramm
Bayerisches Netzwerk Pflege Angehörigenarbeit
Wer wird gefördert
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen
Freigemeinnützige Stiftungen
Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen
Was wird gefördert - Förderziele
Fachstelle für pflegende Angehörige
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ vom
29. März 2005, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom
19. Oktober 2009 (AIIMBI S. 352)
Fördervoraussetzungen
■
■
■
■
■
■
Höhe der Förderung
Festbetragsfinanzierung von einer vollzeitbeschäftigten
Fachkraft jährlich bis zu einschließlich 17.000 Euro.
Bei Teilzeit reduziert sich der Betrag entsprechend.
Antragsfristen
Spätestens 1. April des Förderjahres
Laufzeit des Förderprogramms
Bis 31. Dezember 2010, Verlängerung ist geplant
Zuschussgeber
Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Antragsstellung bei
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Internetadressen
www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/angehoerige.htm
www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.html
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Unterstützung pflegender Angehöriger
Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
Pflege und Betreuung
Praxisbeispiel
Anschriften der 110 bisher geförderten Fachstellen
www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/ang-fachst.htm
Förderprogramm
Eckpunkte der Förderung
■ Wöchentlicher Hausbesuch von Ehrenamtlichen
■ Hauptamtlich besetzte Koordinationsstelle
mind. im Umfang einer halben Stelle
■ Trägerübergreifende Zusammenarbeit
■ Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle
„Wohnen zu Hause“
Höhe der Förderung
Bis zu 10.000 Euro
Antragsfristen
Vor Beginn der Maßnahme
Laufzeit des Förderprogramms
Voraussichtlich zunächst bis Ende 2011
Zuschussgeber
Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Antragstellung bei
Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Referat III 2
Winzererstraße 9
80797 München
Internetadressen
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Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
Fachkraft mit mind. 50% Arbeitszeit
in der Angehörigenarbeit
Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten und den
örtlichen Pflegeeinrichtungen sowie mit den in Betracht kommenden Behörden und Stellen
Fachstelle muss regelmäßig erreichbar sein
Nach außen als Fachstelle erkennbar
Durchführung von Hausbesuchen
Fortbildung und Supervision der Fachkräfte
www.stmas.bayern.de/senioren/betreutwohn/#foerderprog
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren
Praxisbeispiel
Verzeichnis der Anbieter unter www.wohnen-zu-hause.de
Germering
■ Simba – Sicherheit im Alter – betreut zu Hause
www.sd-germering.de/senioren/simba.htm
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Präventive Angebote
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Pflege und Betreuung
Name / Förderprogramm
Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern –
Gesundes Altern
Name / Förderprogramm
MaSSnahmen zur Qualifizierung und zur
Aus- und Fortbildung in der Hauswirtschaft im
Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Wer wird gefördert
Förderung mit Antragsformular
Wer wird gefördert
Bildungsträger (z.B. hauswirtschaftliche Verbände,
Volkshochschulen)
Was wird gefördert - Förderziele
Vorhaben mit klarem Gesundheitsbezug mit Bezug zu
Primärprävention bzw. Gesundheitsförderung.
Höchstförderdauer von zwei Jahren
Was wird gefördert - Förderziele
Lehrgänge und Qualifizierungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Fördervoraussetzungen
■ Mindestens 12 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer
■ Fachlich fundierte Gestaltung
■ Grundlage ist ein Rahmenplan, bzw. Curriculum
Rechtsgrundlage
Ministerratsbeschluss vom 20.09.2004
Fördervoraussetzungen
Projektbeschreibung, Wissenschaftliche Erkenntnisse
oder Begleitung notwendig
Höhe der Förderung
Keine Vorgaben, aber ca. 20 % Eigenbeteiligung
Höhe der Förderung
50 % der förderfähigen Kosten
Antragsfristen
Keine Fristen
Antragsfristen
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Bis 2013
Zuschussgeber
Freistaat Bayern
(Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit)
Zuschussgeber
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Antragstellung bei
Leitstelle Prävention, Bayerisches Landesamt für Gesundheit
& Lebensmittelsicherheit
Antragsstellung bei
Internetadressen
www.gesundheit.bayern.de
[email protected]
Staatliche Führungsakademie für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
SG F2
Turnitzstr. 28
91522 Ansbach
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
Internetadressen
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/
programme/foerderwegweiser/17778/
Praxisbeispiel
Würzburg
■ Sturzprävention
www.stmug.bayern.de/gesundheit/
aufklaerung_vorbeugung/giba/projekte/
sturzpraevention.htm
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Wohnen zu Hause
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Unterstützung pflegender Angehöriger
Name / Förderprogramm
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Niedrigschwellige Betreuungsangebote / Selbsthilfe in der Pflege
Name / Förderprogramm
Krankenkassenförderung für
Selbsthilfegruppen
nach § 30 c SGB V
Wer wird gefördert
Jeder, der ein entsprechendes Angebot anbietet und die
Voraussetzungen erfüllt
Wer wird gefördert
Was wird gefördert - Förderziele
Personal- und Sachkosten für
■■ Betreuungsgruppe für somatisch Pflegebedürftige oder Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeits-
störungen, mit geistiger Behinderungen oder
psychischen Erkrankungen
■■ Ehrenamtliche Helferinnen- und Helferkreise, insb. auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in Gruppen oder in Einzelbetreuung
■ Selbsthilfekontaktstellen
■ Selbsthilfeorganisationen
■ Angehörigengruppen
Gesundheitsbezogene Gruppen aus den Bereichen chronische Erkrankung, Behinderung, Sucht, psychische Erkrankung und Angehörigengruppen
Was wird gefördert - Förderziele
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Rechtsgrundlage
Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen nach
§ 30 c SGB V
Fördervoraussetzungen
Projektbeschreibung (Zielsetzung, Durchführung und Kostenaufstellung wie Fahrt- und Übernachtungskosten)
Höhe der Förderung
Förderhöhe in Abhängigkeit von der Maßnahme,
aber Obergrenzen, z.B. beim Telefon und Internet
Antragsfristen
Antragsschluss ist der 31. März des jeweiligen Förderjahres
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Gesetzlichen Krankenkassen in Bayern über die sog. Regionalen Runden Tische (RRT)
Antragsstellung bei
Regionale Runde Tische
Internetadressen
www.seko-bayern.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Präventive Angebote
Rechtsgrundlage
Fördervoraussetzungen
Höhe der Förderung
§§ 45 c und d SGB XI i.V.m. §§ 83 ff der Verordnung zur
Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 2. Dezember 2008
(GVBl S. 912), zuletzt geändert durch 5. Verordnung vom
3. August 2010 (GVBl S. 630)
Wichtige Rahmenbedingungen je nach Art des Angebotes z. B.:
■ Konzept zur Qualitätssicherung
■ Schulung und Fortbildung der Helferinnen und Helfer
■ Betreuungsangebot auf Dauer und regelmäßig
■ Versicherungsschutz
Festbetragsfinanzierung, unterschiedliche Förderpauschalen
je nach durchgeführtem Angebot. Beispiel: Betreuungsgruppen: wöchentliche Treffen, mind. 44 Treffen jährlich, bis zu
max. 2.000 Euro; der Zuschuss des Staates, eventuell der
Kommunen, wird durch die Pflegekasse verdoppelt
Antragsfristen
Spätestens 1. April des Förderjahres
Laufzeit des Förderprogramms
Bis 31. Dezember 2013
Zuschussgeber
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Angebote für besondere Zielgruppen
Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Antragstellung bei
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth
Internetadressen
www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/angehoerige.htm
www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.html
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Angebote für besondere Zielgruppen
Pflege und Betreuung
Praxisbeispiel
www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/index.htm
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Miet- und Nebenkosten in einem angemessenen Rahmen
Büromaterial und Büroanschaffungen
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon und Internetkosten bis max. 240 Euro pro Jahr
Seminare, Fortbildungen, überregionale Gremien,
Kongresse
Fahrtkosten
Gruppenunternehmungen
Mitgliedsbeiträge / Versicherungen
Angebote für besondere Zielgruppen
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Kooperations- und Vernetzungsstrukturen
Name / Förderprogramm
Förderung von Selbsthilfegruppen
für Menschen mit Behinderung oder
chronischer Krankheit
Name / Förderprogramm
Fortbildungsklausuren für
kommunale Entscheider
Wer wird gefördert
Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und -gruppen
Anträge werden bei einem Verband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband oder bei der
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren
Angehörigen in Bayern e.V. (LAGH) eingereicht.
Wer wird gefördert
Städte, Märkte und Gemeinden, Mandatsträger und verantwortliche Verwaltungsmitarbeiter einer Kommune
Was wird gefördert - Förderziele
Strategische, nachhaltige Kommunalentwicklung
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze von Kommunen bei der Durchführung von
„Fortbildungsklausuren für kommunale Entscheider“
über strategische, nachhaltige Kommunalentwicklung aus
Zinserlösen des Umweltfonds (Stand 1.7.2009)
Was wird gefördert - Förderziele
Projektförderung, jährliche Förderpauschale in Höhe von bis
zu 400 Euro pro Gruppe
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie vom 20. November 2008
Az.: IV4/5548/03/08
Fördervoraussetzungen
Mindestanforderungen an Kommunen, Seminarkonzept und
Seminarleitung, Dokumentation und Evaluation
Fördervoraussetzungen
Selbsthilfegruppen sollen ständig mindestens zehn
Mitglieder haben und bereit sein, alle Betroffenen des
Einzugsgebiets aufzunehmen
Höhe der Förderung
Anteilfinanzierung bis zu 7.000 Euro bzw. 14.000 Euro
Antragsfristen
Keine Fristen
Laufzeit des Förderprogramms
Bis 31. Dezember 2012
Zuschussgeber
Freistaat Bayern, Umweltfonds
Antragsstellung bei
Bayerisches Landesamt für Umwelt in Augsburg
Internetadressen
www.lfu.bayern.de
Höhe der Förderung
Bis zu 400 Euro pro Gruppe
Antragsfristen
Bis zum 1. November des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres
Laufzeit des Förderprogramms
Bis 31. Dezember 2011
Zuschussgeber
Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Antragstellung bei
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Internetadressen
www.stmas.bayern.de/behinderte/
selbsthilfe/index.htm
www.zbfs.bayern.de/esf/selbsthilfegruppen.html
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
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Hospiz- und Palliativversorgung
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Hospiz- und Palliativversorgung
Name / Förderprogramm
Förderung der Grundausbildung von
ehrenamtlichen Hospizhelfern
Name / Förderprogramm
Unterstützung der ehrenamtlichen Hospizarbeit (1 Euro – Förderung)
Wer wird gefördert
Antragsteller, deren Projekte mit den Zielen der Stiftung
vereinbar sind
Wer wird gefördert
Gemeinnützig tätige Hospizvereine, Verbände der Freien
Wohlfahrtspflege
Freigemeinnützige Stiftungen
Was wird gefördert - Förderziele
Grundausbildungen von ehrenamtlichen Hospizhelfern
Was wird gefördert - Förderziele
Vorsorgemaßnahmen für die Helfer und Auslagenersatz sowie fachliche Anleitung und Begleitung
Rechtsgrundlage
Stiftungssatzung
Fördervoraussetzungen
■ Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
■ Mindestens 30 Stunden à 45 Minuten
■ Einhaltung von Mindeststandards
Rechtsgrundlage
Stiftungssatzung
Fördervoraussetzungen
Fachlich fortgebildete freiwillige Helfer
Höhe der Förderung
18 Euro pro Fortbildungseinheit
Höhe der Förderung
Ein Euro für jede geleistete ehrenamtliche Helferstunde
Antragsfristen
Mind. sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn
Antragsfristen
Bis jeweils 1. März des Antragsjahres
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Laufzeit des Förderprogramms
Keine Hinweise
Zuschussgeber
Bayerische Stiftung Hospiz
Zuschussgeber
Bayerische Stiftung Hospiz
Antragstellung bei
Bayerische Stiftung Hospiz
Antragsstellung bei
Bayerische Stiftung Hospiz
Internetadressen
www.bayerische-stiftung-hospiz.de/foerder/foerderga.htm
Internetadressen
www.bayerische-stiftung-hospiz.de
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
Für weitere Handlungsfelder
von Bedeutung
Pflege und Betreuung
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Alle Handlungsfelder
Name / Förderprogramm
Links
Obe r f r ankens t if t ung
Grundlagen
www.stmas.bayern.de/senioren/politik/senpolkonz.pdf
www.stmas.bayernde/senioren/kommunen.de
Wer wird gefördert
Was wird gefördert - Förderziele
Rechtsgrundlage
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Aus der Region Oberfranken Körperschaften
des öffentlichen Rechts
Gemeinnützige Einrichtungen
Privatpersonen
Programme
www.staedtebaufoerderung.bayern.de
www.lebenfindetinnenstadt.de
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst
und Kultur, des Denkmalschutzes. Förderung sozialer
Maßnahmen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. der AO
ausschließlich des Sports
www.stadtumbauwest.de
Stiftungssatzung
Bayern.pdf
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11594/
www.landentwicklung.bayern.de/instrumente/de/
www.verwaltung.bayern.de/Anlage2198166/Staatspreis20072008-LaendlicheEntwicklunginwww.landesstiftung.bayern.de
Fördervoraussetzungen
Projektbeschreibung, Kosten – und Finanzierungsplan
Höhe der Förderung
Stiftungsrat entscheidet
Antragsfristen
Keine Fristen
Laufzeit des Förderprogramms
Dauerhaft
www.leader.bayern.de
www.barrierefreiheit.de/
www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/
www.wohnen.bayern.de
www.kfw-foerderbank.de
kda.de/foerdermittel.html
www.stmas.bayern.de/senioren/betreutwohn/# foerderprog
Zuschussgeber
Oberfrankenstiftung
Antragstellung bei
Oberfrankenstiftung
Internetadressen
www.oberfrankenstiftung.de
www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/angehoerige.htm
www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.html
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/17778/
www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/index.htm
www.seko-bayern.de
www.stmas.bayern.de/behinderte/selbsthilfe/index.htm
www.zbfs.bayern.de/esf/selbsthilfegruppen.html
www.bayerische-stiftung-hospiz.de/foerder/foerderga.htm
www.oberfrankenstiftung.de
Praxisbeispiele
www.roettingen.de/index.php?id =1867
www.lebenfindetinnenstadt.de/leben/pdf/ba/BA_2007_06_15_adhoc.pdf
www.stadtumbauwest.de/inhalte/Guter_Ansatz_Gesundheit_Selb.pdf
www.landesstiftung.bayern.de/vinzenz.htm
www.initiative-rodachtal.de/files/projektbeschr_bewegungspark.pdf
www.sd-germering.de/senioren/simba.htm
www.stmug.bayern.de/gesundheit/
aufklaerung_vorbeugung/giba/projekte/sturzpraevention.htm
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Die Koordinationsstelle Wohnen zu Hause
Die Koordinationsstelle Wohnen zu Hause
De r A u f t r a g d e r K o o r d i n a t i o n ss t elle W o h n e n z u H a u se
Im Alter zu Hause wohnen bleiben – selbst wenn Betreuung und
Pflege benötigt werden - das wünschen sich die meisten älteren
Menschen auch in Bayern. Diesen Wunsch zu ermöglichen, ist Ziel
und Aufgabe der Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“.
Wir wollen die unterstützenden Angebote für ein möglichst langes
und selbständiges Wohnen zu Hause bekannt machen, weiterentwickeln und „in die Fläche tragen“. Wir arbeiten mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die dieses Ziel verfolgen.
Die Koor dina tions s s t elle „Wohnen zu Hause“ will
■ erprobte Wohnangebote in gemeinde- und quartiersbezogenen Konzepten
in Bayern flächendeckend bekannt machen und zur Nachahmung anregen.
■ neue Ansätze zum Wohnen zu Hause aufgreifen und weiterentwickeln.
Wir beraten zu allen weiteren Fragen zum Wohnen im Alter und bieten Hilfen bei Konzeption
und Umsetzung.
Unsere Ansprechpartner sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Planerinnen und Planer,
Seniorenbeauftragte, alle Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Seniorenarbeit und
interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Die Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ informiert und berät in Bayern
■ durch Fachvorträge und Seminare
■ im Rahmen von Fachtagungen
■ auf Anfrage vor Ort in den Gemeinden
■ telefonisch unter 089 – 20189857.
Nähere Informationen unter www.wohnen-zu-hause.de
Die Koordinationsstelle wird gefördert durch das
Bayerische Staatsministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen
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Impressum : Hrsg.: Koordinationsstelle Wohnen zu Hause | Verfasser: Sabine Wenng, Dieter Kreuz | Photographie: Stephanie
Füßenich | Gestaltung: Edith Buchner, München-Pullach | Druck: Wenng Druck GmbH, Dinkelsbühl | Ein Projekt der AfA, Arbeitsgruppe für
Sozialplanung und Altersforschung GbR, Spiegelstraße 4, 81241 München, Telefon (089) 89 62 30 44, www.wohnen-zu-hause.de.
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Stand November 2010
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Sabine Wenng
Leiterin der Koordinationsstelle
Wohnen zu Hause
Wohnen zu Hause
AfA – Arbeitsgruppe
für Sozialplanung und Altersforschung
Koordinationsstelle Wohnen zu Hause
Spiegelstraße 4
81 241 München
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L eitung : Sabine Wenng,
Tel. 0 8 9 / 2 0 18 9 8 5 7
Fax 0 8 9 / 8 9 6 2 3 0 4 6
Mail : info @ wohnen-zu-hause.de
w w w.wohnen-zu-hause.de

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