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PLÄDOYER
für die ANERKENNUNG
von GEBÄRDENSPRACHE
in LUXEMBURG
Ein
Paul Hendriks
...
u.a.
03.2006 - xx.2006
Aktuelle Version vom
Donnerstag, 1. Februar 2007
ROHFASSUNG !!!
KANN NOCH ALLES ÄNDERN !!!
Dokument: Fassung von: Thursday, February 01, 2007 - 19:38:35
Seiten: 116
Worte: 35324
Zeichen: 263291
Photos: Paul Hendriks - Kapitel 2.1.1 ab Seite 24
Illustrationen: (verschiedene Quellen)
Lektorat: (bleibt noch zu definieren)
Layout: Paul Hendriks
Covergestaltung Paul Hendriks (ich hoffe Jackie übernimmt das, sie macht das besser)
PC: Fujitsu Siemens - SCALEO 600 (Celeron2800)
Digicam: Fujifilm FinePix4900 ZOOM
Scans: CanoScan LiDE 60
Druck: Canon PIXMA iP4200
Bild auf der Titelseite: Quelle des Bildes: <???> (Modifikationen von *plh*)
Inhaltsverzeichnis
1. Theoretische Grundlagen......................................................................................... 7
1.1. Einleitung............................................................................................................ 7
1.2. Medizinische Aspekte der Gehörlosigkeit.................................................................. 9
1.3. Einige Formen der Kommunikation........................................................................ 10
1.3.1. Schriftsprachen........................................................................................... 10
1.3.2. Lautsprachen.............................................................................................. 11
1.3.3. Zeichensprachen......................................................................................... 11
1.3.4. Gebärdensprachen (visuelle Sprachen)........................................................... 12
1.3.5. Lautsprachbegleitende Gebärden................................................................... 12
1.3.6. Gesten...................................................................................................... 13
1.3.7. Kommunikation für Hör-/Sehbehinderte (Lormen/Taktiles Gebärden)................. 14
1.3.8. Exotische Sprachen..................................................................................... 15
1.3.8.1. Pfeif-Sprache "El Silbo"......................................................................... 15
1.3.9. Zusammenfassung...................................................................................... 15
1.4. Integration und Kommunikation........................................................................... 16
1.4.1. Integration beginnt bei gehörlosen geborenen Kindern..................................... 16
1.5. Orale und manuelle Methode - ein geschichtlicher Abriss.......................................... 17
1.6. Lautsprachförderung........................................................................................... 18
1.7. Aufbau von Gebärdensprache am Beispiel der Deutschen Gebärdensprache................ 18
1.7.1. Hände....................................................................................................... 18
1.7.2. Kopf/Körper............................................................................................... 19
1.7.3. Artikel....................................................................................................... 20
1.7.4. Zeitangaben............................................................................................... 20
1.8. Das Cochlear Implantat - neue Technologie – Problem beseitigt ?............................. 21
1.9. Zweisprachigkeit – bilinguale Methode................................................................... 21
1.10. Verschriftlichung von Gebärdensprachen?............................................................ 21
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg........................................................ 23
2.1. Erfahrungsberichte............................................................................................. 24
2.1.1. Paul (hörend) über seinen Sohn Samuel (5 Jahre alt- gehörlos)......................... 24
2.1.1.1. Zur Erklärung über meine Familie und warum ich mich FÜR DGS einsetzen
möchte:......................................................................................................... 24
2.1.1.2. Wieso spricht er nicht?......................................................................... 25
2.1.1.3. Gebärdensprache in Luxemburg?........................................................... 26
2.1.1.4. CI or not CI?....................................................................................... 29
2.1.1.5. Wir wollen endlich mit unserem Sohn 'reden' können................................ 30
2.1.1.6. Lautspracherziehung ?.......................................................................... 32
2.1.1.7. Hoffnungsschimmer !-?......................................................................... 35
2.1.2. Nicole (gehörlos)......................................................................................... 36
2.2. Berufliche Situation............................................................................................ 37
3. Auszüge aus EU-Dokumenten................................................................................. 39
3.1. Entschließung zur Gebärdensprache...................................................................... 39
3.2. Stellungnahme des Ausschusses der Regionen........................................................ 42
3.3. Amtsblatt der EU - Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.................... 49
3.4. Bulletin EU 11-1998 * Beschäftigung und Sozialpolitik (13/13)................................. 49
3.5. Bulletin EU 5-2001 * Bildung und Kultur (2/7)........................................................ 50
3.6. Europäisches Jahr der Sprachen - Sensibilisierungsprojekte * Lerne unsere Sprache: die
Gebärdensprache...................................................................................................... 51
3.6.1. Projektbeschreibung.................................................................................... 51
3.6.2. Hauptaktivitäten......................................................................................... 51
3.6.3. Ergebnisse................................................................................................. 52
3.6.4. Follow-up................................................................................................... 52
3.6.5. Ansprechpartner......................................................................................... 52
3.6.6. Europäische Fördermittel.............................................................................. 52
3.7. Pressedossier, Juli 2003 - Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen........... 52
3.8. RAHMENBESCHLUSS DES RATES, über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren
innerhalb der Europäischen Union............................................................................... 53
3.9. Eurobarometer 149 (Mai 2001):........................................................................... 54
3.10. EU-Antidiskriminierungsvorschriften.................................................................... 55
3.11. Rechtsschutz und Recht auf Wiedergutmachung.................................................... 55
4. Was bislang in Luxemburg geschah........................................................................ 59
4.1. Publications/BATOD On-line Magazine/Models of Deaf Education around the world/Deaf
education in Luxembourg........................................................................................... 59
4.2. EUD Update, Vol. 4, Nr. 10, March 2001, p.17 - LUXEMBOURG: A complex situation
(Abstract):............................................................................................................... 62
4.2.1. The Situation of Sign Languages in the Grand-Duchy of Luxembourg..................62
4.2.2. Education................................................................................................... 62
4.2.3. Learning Languages in State Schools............................................................. 62
4.2.4. Language Learning at the School for the Deaf................................................. 62
4.2.5. Introduction of Sign Language in Education.................................................... 62
4.2.6. Conclusions about Sign Languages in Education In Luxembourg........................ 62
4.2.7. Sign Language Courses................................................................................ 63
4.2.8. Sign Language and Culture........................................................................... 63
4.2.9. Policy for Handicapped Persons..................................................................... 63
4.2.10. Legislation and the Constitution................................................................... 63
4.2.11. Mention of Sign Languages at Ministerial and Parliamentary Level.................... 64
4.2.12. Conclusion................................................................................................ 64
4.3. (25. März 2003) - Informations- und Diskussionsveranstaltung: "Das neue
Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland - ein nachahmenswertes Modell?"........... 64
4.3.1. Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz: ein nachahmenswertes Modell für
Luxemburg? (Vortrag von Horst Frehe)................................................................... 72
4.3.1.1. Würde als Ausgangspunkt der Behindertenpolitik..................................... 73
4.3.1.2. Voraussetzungen für den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik....... 75
4.3.1.3. Die neue Qualität des Gesetzgebungsverfahrens...................................... 75
4.3.1.4. Wesentliche Inhalte des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)............ 76
4.3.1.5. Landesgleichstellungsgesetze................................................................ 81
4.3.1.6. Zivilrechtliche Diskriminierungsverbote................................................... 83
4.3.1.7. Schlussbewertung................................................................................ 83
4.3.2. Rede von Herrn Staatssekretär Josef Hecken am 25. März 2003 in Luxemburg,
Messehalle Chancengleichheit statt Wohltätigkeit...................................................... 84
4.4. (25. September 2003) - parlamentarische Anfrage #2406 des Abgeordneten Camille
GIRA ….................................................................................................................... 90
4.5. (11 November 2003) - Antwort von Frau Marie-Josée Jacobs, Ministerin für Familie,
soziale Solidarität und Jugend und von Frau Anne Brasseur, Ministerin für nationale
Erziehung, berufliche Ausbildung und Sport ................................................................. 92
4.6. (17. Februar 2004 ) - Info aus EUD-Paper vom (Auszug von Seite 3)......................... 96
4.7. (13. Mai 2005) - EUD-Seminar: "United in Diversity (against discrimination)" in
Luxemburg.............................................................................................................. 96
4.7.1. Vereinte Nationen:...................................................................................... 97
4.7.2. Europäische Union....................................................................................... 97
4.7.3. Europarat................................................................................................... 98
5.
6.
7.
8.
4.8. Freitag 15. Juli 2005: Gemeinderatssitzung der Stadt Luxemburg............................. 99
4.9. Wie sieht es aus mit öffentlichen Bibliotheken?....................................................... 99
Aktuelles (Nachrichten aus aller Welt)................................................................. 103
5.1. (19-02-2006) - Gelbe Engel beraten in Gebärdensprache....................................... 103
5.2. (27-02-2006) - Gebärdensprache in der U-Bahn................................................... 103
5.3. (03-04-2006) - Andere Schulnachrichten............................................................. 104
5.4. (04-04-2006) - Barrieren müssen auch in den Köpfen abgebaut werden.................. 105
5.4.1. Barrieren in den Köpfen abbauen................................................................. 105
5.4.2. Entwicklung schafft neue Herausforderungen................................................ 105
5.4.3. Chancen durch neue Technologien und Entwicklung....................................... 105
5.5. (24-09-2006) Mit Händen sprechen, mit Augen hören............................................ 106
5.5.1. Mit Händen sprechen, mit Augen hören........................................................ 106
5.5.2. Zweisprachiges Lebensumfeld..................................................................... 106
5.5.3. Problematische Bildungssituation................................................................. 106
5.5.4. Arbeitsfreistellung und Gratis-Unterricht für Eltern......................................... 107
Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen................................................ 109
Anhang................................................................................................................ 111
7.1. Das Fingeralphabet der Deutschen Gebärdensprache............................................. 111
7.2. Das Lorm-Alphabet........................................................................................... 112
7.3. Über die Authoren:........................................................................................... 113
7.3.1. Paul Hendriks (*plh*)................................................................................ 113
7.3.2. Isabel Sturm............................................................................................. 113
7.3.3. Author3................................................................................................... 113
7.3.4. Author4................................................................................................... 113
7.4. Quellennachweis............................................................................................... 114
7.5. Interessensverbände und Organisationen in Luxemburg......................................... 115
7.5.1. Solidarität mit Hörgeschädigten asbl............................................................ 115
7.5.2. Association des Parents d'Enfants du Centre de Logopedie Luxembourg............ 116
7.5.3. Daaflux asbl............................................................................................. 116
7.5.4. Lëtzebuerger Associatioun vun de Cochlear-Implantéierten............................. 117
7.5.5. Vereinigung der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg asbl..................... 117
7.5.6. Centre de Logopédie.................................................................................. 118
7.5.7. Service Audiophonologique......................................................................... 118
7.5.8. Pastoralstelle der Erzdiözese (EFFATA)......................................................... 118
7.5.9. Info Handicap........................................................................................... 118
Notizen:............................................................................................................... 119
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
1. Theoretische Grundlagen
1.1. Einleitung
„Der großen Mehrheit aller Menschen in unserer Gesellschaft würde es nicht einfallen, sich als
'hörend' zu bezeichnen. Hören zu können ist für sie eine der Gegebenheiten des Lebens, die ebensowenig
der Hervorhebung bedarf wie die Tatsache, daß man atmet, ißt oder schläft. Für Menschen, die wenig
oder gar nichts hören und die sich als Gehörlose bezeichnen, ist die begriffliche Abgrenzung von den
'Hörenden' dagegen kaum weniger einleuchtend und grundlegend als die Unterscheidung zwischen
Männern und Frauen oder die zwischen Kindern und Erwachsenen. Die in mancherlei Hinsicht
geringfügige, in ihren konkreten Ausprägungen heterogene körperliche Einschränkung allein würde eine
solche Einteilung der Welt gewiß nicht rechtfertigen. Aber die physische Schädigung des Hörorgans,
zumeist ein Innenohrdefekt, bleibt nicht folgenlos: Wer nicht ausreichend hört, dem ist der natürliche
Umgang mit der gesprochenen Sprache und damit der Zugang zu weiten Teilen des gesellschaftlichen
Geschehens verwehrt.” (HESSMANN 2001)
Gehörlosigkeit ist etwas, das man nicht sofort sieht. Wer nicht auf Zurufen reagiert gilt
als eingebildet oder dickköpfig oder beides. Erst bei näherer Betrachtung der Situation wird
dann oft klar: "Die Person ist ja gar nicht dickköpfig, die hat mich einfach nicht gehört".
Aber wer nimmt sich heute in unserer von Stress geplagten Welt noch die Zeit um eine
Situation aufzuklären? So bleiben viele Vorurteile weiter bestehen und verhärten sich.
Gehörlose können keine Informationen über ihre Ohren aufnehmen. Die kommunizieren über den
visuellen Kanal, über die Augen. Aus diesem Grund ist die Lautsprache nicht der ideale
Kommunikationsweg, wenn Hörende mir ihnen sprechen wollen, denn es ist erwiesen, dass
mit Lippenlesen nur etwa 30% des gesprochenen verstanden werden kann (vorausgesetzt,
der Gehörlose ist im Vorfeld über das Gesprächsthema informiert worden, sonst sinkt die
Erkennungsrate unter diese 30%-Marke).
Gehörlose benutzen für die Kommunikation untereinander die Gebärdensprache. Dabei
handelt es sich nicht um ein Hilfssystem, sondern um eine vollwertige natürliche Sprache
mit eigener Grammatik und unabhängig von der Lautsprache.
Aber es gibt weltweit nicht nur eine einzige Gebärdensprache die von allen Gehörlosen
verwendet wird, sondern da gibt es nationale Ausprägungen und sogar Dialekte. Ihr Status
ist der von Minderheitensprachen. Gebärdensprachen sind nur in wenigen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union rechtlich anerkannt, obwohl es innerhalb der EU ca. 400.000
GebärdensprachlerInnen gibt. (FZGS 2005)
Für viele Hörende sind Gehörlose eindeutig behindert. Ihrer Meinung nach handelt es
sich bei der Gehörlosigkeit um einen 'Defekt', der irgendwie 'repariert' werden muss.
Gehörlose sehen sich selbst untereinander nicht als Behinderte. Sprechen Gehörlose von
ihrer Gehörlosigkeit, so beziehen sie sich damit auf ihre Sprache, ihre Vergangenheit und
ihre Gemeinschaft (Gehörlosengemeinschaft).
1. Theoretische Grundlagen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Ein wichtiger Schritt zum Verständnis wäre eigentlich schon, wenn Hörende anerkennen,
dass die Lautsprache/Schriftsprache für Gehörlose immer eine Fremdsprache ist und bleibt.
Da der Gehörlose nicht hört was er spricht, fehlt ihm die Kontrolle über seine Aussprache
und so ist das Laut sprechen für ihn ungleich schwieriger, wie wenn ein Hörender versucht
mit verbundenen Augen handschriftliche Notizen zu machen (einige Worte bekommt man
ja noch hin, aber grosse Texte sind so unmöglich zu realisieren). Der Begriff "Gehörlos"
bedeutet übrigens nicht jeder Personengruppe dasselbe. Vom medizinischen Standpunkt
aus betrachtet, ist Gehörlosigkeit ein körperliches Defizit das diagnostiziert werden kann
und zum Teil behandelbar ist. Vom Standpunkt der gehörlosen Menschen dagegen
bedeutet Gehörlosigkeit eine Zugehörigkeit zu einer eigenen Sprachgemeinschaft mit einer
eigenen breit gefächerten Kultur.
Und jemand der ein Hörgerät oder ein CI1 trägt, wird dadurch nicht automatisch zum
Normalhörenden. Es bleiben immer noch starke Defizite im akustischen Kanal. Technische
Hilfsmittel
wie
Lichtklingel,
Hörgeräte,
usw.
Faxgeräte,
sind
bei
Handys
mit
hörgeschädigten
SMS,
Bildtelefone,
Personen
auch
Lichtwecker,
längst
eine
Selbstverständlichkeit.
Gehörlos zu sein bedeutet also nicht, ohne Sprache oder Kultur zu sein, denn Gehörlose
besitzen eine visuelle Sprache mit der sie alle Aspekte des Lebens und darüber hinaus
beschreiben können, auch poetisch.
Und viele Gehörlose lieben Diskotheken! Ja, sie lieben und geniessen Musik. Einige sind
selbst MusikerInnen oder TänzerInnen. Erfahrungsberichte von Gehörlosen aus Ländern wo
die Gebärdensprache nicht unterdrückt wird, zeigen, dass diese sehr erfolgreich ihr Leben
bestreiten. Es gibt z.B. gehörlose Architekten, Anwälte und so weiter. Leider wird den
Gehörlosen in den meisten Ländern das Leben in der (hörenden) Gesellschaft unnötig
erschwert, z.B. durch fehlende Untertitelung und/oder Gebärdensprachverdolmetschung
von Nachrichtensendungen und Filmen im Fernsehen, Bahnhofsdurchsagen werden nicht
visuell angezeigt, usw.
Daraus folgere ich: Nicht die Gehörlosigkeit an sich macht einen Menschen
behindert, sondern die Art, wie Hörende damit umgehen.
Dabei kann schon ein klein wenig Verständnis auf beiden Seiten helfen. Aber nicht nur
die Hörenden
sind
hier
gefragt.
Auch
einige
Gehörlose
machen
sich
leider
das
Zusammenleben mit den Hörenden selbst unnötig schwer, indem sie einfach nicht
kommunizieren wollen.
1: Was ist ein CI? : Ein CI (Cochlea-Implantat) wird eingesetzt bei schwerem bis vollkommenem Hörverlust, wenn
durch Hörgeräte keine ausreichende Hörerfahrung mehr gemacht werden kann. Dabei wird der Hörnerv unter
Umgehung des äußeren Gehörgangs direkt elektrisch stimuliert. (siehe auch
www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2005/ImplKat_Cochlea_2005.pdf)
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1. Theoretische Grundlagen
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
1.2. Medizinische Aspekte der Gehörlosigkeit
Es gibt verschiedene Ursachen für Gehörlosigkeit:
 Pränatale Hörschädigung (der Geburt vorausgehend) während der Schwangerschaft:
Viruserkrankungen der Mutter, wie Röteln, Grippe, Mumps, Meningitis, Masern, Scharlach,
Diabetes, Nierenerkrankungen u.a.
 Perinatale Hörschädigung (während, kurz vor und nach der Geburt betreffend): Probleme beim
Geburtsvorgang bzw. bei Frühgeburten, z.B. Verletzungen im Kopfbereich bei der Geburt,
Sauerstoffmangel des Neugeborenen und schwere Neugeborenengelbsucht.
 Postnatale Hörschädigung (nach der Geburt auftretend) als Folge von Hirnhaut- und
Mittelohrentzündung bzw. Kopfverletzungen durch Stürze und Unfälle.
 Vererbung: Gehörlosigkeit kann genetisch von einer Generation auf eine weitere übertragen
werden.
Mediziner sprechen von Gehörlosigkeit, wenn eine Hörschädigung so gravierend ist, dass
gesprochene Sprache auch mit Hilfe eines Hörgerätes oder anderer technischer Hilfsmittel
nicht verstanden werden kann.
Die
Weltgesundheitsorganisation
stuft
Hörschädigungen,
Schwerhörigkeit
oder
Gehörlosigkeit, folgendermassen ein:
 20 - 40 dB Hörverlust: leichte Schwerhörigkeit
 40 - 70 dB Hörverlust: mittlere Schwerhörigkeit
 70 - 90 dB Hörverlust: starke Schwerhörigkeit
 über 90 dB Hörverlust: Gehörlosigkeit oder Taubheit
Für viele Mediziner ist die Gehörlosigkeit pauschal ein 'Defekt', der 'repariert' werden
muss. Aber man muss den 'Defekt' im Zusammenhang betrachten. Bei Spät-Ertaubten
deren ganzes bisheriges Leben von Höreindrücken geprägt war, ist es völlig normal, dass
diese den Hörverlust als 'Defekt' betrachten und JEDE Technik die ihnen hilft, wieder ein
halbwegs 'normales' Hörerlebnis zu erlangen, aktiv suchen und dankbar annehmen. Bei
gehörlos geborenen Personen liegt der Fall aber ganz anders. Diese hatten nie
Höreindrücke, und werden sie also auch nicht vermissen. Welcher Mensch vermisst es z.B.,
dass er …
…
kein ultraviolettes Licht sehen kann? — "Für Menschen und die meisten anderen Säugetiere
reicht das sichtbare Farbspektrum von kurzwelligem Blau bis zu langwelligem Rot; ultraviolettes Licht
ist für sie unsichtbar. Im Gegensatz dazu können viele Fische, Reptilien und Vögel UV-Licht sehen und
nutzen dies auch zur gegenseitigen Erkennung: Manche Vögel, wie z.B. Blaumeisen, unterscheiden
Weibchen und Männchen am UV-Muster des Gefieders. Auch bei der Nahrungssuche spielt UV-Sehen
eine Rolle so reflektiert der wachsartige Überzug vieler Beeren diese kurzwellige Strahlung. UltraviolettSehen gehört zur Grundausstattung der Wirbeltiere und zahlreicher Wirbelloser, z.B. der Bienen."
(Quelle: Max-Planck-Gesellschaft: Presseinformation vom 10. Juni 20032)
2: http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/pressemitteilungen/2003/pressemitteilung2003061
0/
1. Theoretische Grundlagen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
…
keinen Infraschall hören kann? — Frequenzen unter 16 Hertz nennt man
Infraschall. Diese werden vom menschlichen Gehör nicht mehr gehört. Einige
Tierarten wie Elefanten und Blauwale können Infraschall erzeugen und benutzen
diese Fähigkeit wahrscheinlich zur Kommunikation untereinander. Besonders unter
der Wasseroberfläche hat Infraschall eine sehr hohe Reichweite. Doch auch wenn
wir Infraschall nicht direkt hören können, reagieren wir mit Unwohlsein oder
Angstgefühlen auf derart niederfrequente Schwingungen.
…
keinen Ultraschall hören kann? — Frequenzen ab 20 kiloHertz nennt man
Ultraschall, ab 1 gigaHertz dann Hyperschall. Diese befinden sich oberhalb der
menschlichen Hörschwelle. Einige Tierarten wie Fledermäuse oder Delphine können
Ultraschall
erzeugen
und
benutzen
diese
Fähigkeit
zur
Kommunikation
untereinander.
Aber dann kommt das "Problem", dass wir in einer lautsprach-orientierten Welt leben,
eine Welt die von Höreindrücken nur so überfliesst. Und in dem Glauben, den 'armen
gehörlosen Kindern' zu helfen, wird versucht ihnen mit allerlei technischen Hilfsmitteln das
'Hören' beizubringen, wohl wissend, dass die allermeisten davon immer noch sehr stark
schwerhörig bleiben werden.
Und vom streng medizinischen Standpunkt aus betrachtet, gibt es eigentlich so gut wie
keine "gehörlosen" Menschen, da praktisch immer ein gewisser Hörrest vorhanden ist,
auch wenn dieser noch so winzig klein ist, dass die Turbine eines Düsenjets akustisch kaum
wahrgenommen wird (wohl aber der Schalldruck).
Hörschäden kann man in folgende Kategorien unterteilen:
 Schallleitungsstörung3
 Schallempfindungsstörung4
 Cochleäre-Störungen wie:
 Missbildungen der Gehörschnecke
 Missbildungen der Haarsinneszellen in der Cochlea
1.3. Einige Formen der Kommunikation
1.3.1. Schriftsprachen
Schriftsprachen werden, wie der Name schon sagt, geschrieben. Lesekundige
Personen können diese Schriftzeichen zu einem späteren Zeitpunkt wieder lesen, ohne
dass der Schreiber dazu anwesend sein muss (natürlich kann man, seit Edison 1877 den
3: Eine Schalleitungsstörung bedeutet, man hat eine gestörte Schall-Leitung im Gehörgang, im Mittelohr oder am
ovalen Fenster. Die Störung kommt vor bei etwa 5–10% der Hörstörungen. Sie läßt sich meist operativ
behandeln.
4: Bei einer Schallempfindungsstörung sind die Haarzellen im Innenohr geschädigt oder fehlen und somit kann
die Umwandlung der akustischen Reize in neuronale Erregungsmuster nicht erfolgen. Die Störung lässt sich
primär mit einem Hörgerät behandeln. Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit und/oder bei Fehlschlagen
einer Hörgeräteversorgung kann heute die Maßnahme eines Cochlea-Implantats in Erwägung gezogen werden,
was das 'Problem' aber nicht immer löst.
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1. Theoretische Grundlagen
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Phonographen erfand, auch Lautsprachen aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt
wieder abspielen). Die Schriftsprache repräsentiert oft die Hochsprache des jeweiligen
Landes. Z.B. kennt man in ganz Deutschland das Hochdeutsch als Schriftsprache, trotzdem
wird mündlich der/die lokale Dialekt/Mundart gesprochen.
Eine viel benutzte Form der Kommunikation über Schriftsprache finden wir in der
heutigen Zeit beim Faxen, e-Mailen oder SMS-Schreiben mit Mobiltelefonen.
1.3.2. Lautsprachen
Unter Lautsprache versteht man eine mittels der oralen Sprachorgane (Kehlkopf, Mund, Zunge usw.) erzeugte
Sprache. In Gegensatz dazu stehen Gebärdensprache, Bildsprache und Literatursprache in engeren Sinne. Die
meisten Schriftsprachen waren und sind zuvorderst Lautsprachen.
Menschliche Lautsprachen bestehen immer aus der Abfolge einer begrenzten Zahl von Phonemen. Die
Phonemen werden in Vokalen und Konsonanten aufgeteilt. Die Art und Anzahl der Phonemen können je nach
Sprache stark variieren. Zum Beispiel hat das Hawaiianische mit nur 13 Phonemen die geringste Phonemzahl aller
bekannten Sprachen. Es gibt aber auch Sprachen mit über achtzig Phonemen. Die meisten Sprachen haben 30 bis
50 Phoneme. Forschungen haben gezeigt, dass das menschliche Gehirn im Zeitraum um das etwa 20. Lebensjahr
Sprache hauptsächlich in der linken Hirnhemisphären verarbeitet, während vor und nach dieser Zeit beide
Hirnhälften zur Verarbeitung aktiv sind.
Auch Gebärdensprachen verfügen über ein bestimmtes Inventar von gebärdensprachlichen Phonemen. Wegen
des Modalitätsunterschieds (oral-auditorisch vs. manuell-visuell) wird dieses Phoneminventar in die vier
Parameter Handkonfiguration, Handorientation, Bewegung und Platzierung aufgeteilt, statt in Vokalen und
Konsonanten wie in Lautsprachen. Alle Gebärden werden mit mindestens einem Phonem aus jedem Parameter
aufgebaut und simultan ausgeführt. Die Art und Anzahl der Phoneme können auch in Gebärdensprachen
variieren, so dass man deswegen auch einen fremden Gebärdensprach-Akzent erkennen kann.
Oftmals entsteht bei Nichtlinguisten Verwirrung, weil sie die schriftliche Repräsentation der Lautsprache
betrachten und diese als die eigentliche Sprache ansehen. Die klassische Linguistik untersucht aber vor allem
Lautsprachen und erst danach deren schriftliche Repräsentation. Unter Linguisten wird solches Tun oft mit leicht
abschätzigen Ton als Untersuchung der "Schreibe" bezeichnet. (aus WIKIPEDIA/LAUTSPRACHE)
Anmerkung vom 5.12.2004 in [Diskussion:Lautsprache]
"Gebärden sind nicht Phoneme in der
Gebärdensprache. Sie sind analog zu Worten in Lautsprache. Der Begründer der GS-Linguistik William C. Stokoe
kürte 1960 einen neuen Fachbegriff: Cherem (aus griechisch 'cher' = Hand). Jedoch wurde dieser Fachbegriff
später von anderen GS-Linguisten durch den allgemeineneren Ausdruck 'Phonem' ersetzt, da die Prinzipien der
Phonologie auch in GS auftauchen und ein gesondertes Wort daher unnötig sei."
1.3.3. Zeichensprachen
In einigen Ländern wird immer noch der Begriff "Zeichensprache" (z.B. in Luxemburg:
"Zeechensprooch")
verwendet,
wenn
eigentlich
die
Gebärdensprache
(lux
[neu]:
"Gebärdensprooch") gemeint ist.
1. Theoretische Grundlagen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
1.3.4. Gebärdensprachen (visuelle Sprachen)
GS (Gebärdensprache) ist eine rein visuelle, lebendige Sprache, die hauptsächlich von
Gehörlosen verwendet wird. Sie ist eine natürliche Sprache mit eigenständiger Grammatik
und mit der Kultur der Gehörlosen auf engste verbunden. Sie wurde nicht erfunden wie
beispielsweise Esperanto5 , obschon es auch Gestuno6 gibt . Die Grammatik der GS kommt
von der visuellen Wahrnehmung. Mimik ist ein wichtiger Teil der Grammatik. Dies wurde
von Linguisten seit 30 Jahren weltweit nachgewiesen. Es wird oft behauptet, dass
Gehörlose gebärden ohne den Mund zu bewegen, was nicht stimmt. Das Mundbild ist ein
wichtiger Teil der GS und gehört zur Mimik. Zum Teil wird der Mund so bewegt, wie Wörter
in der Lautsprache ausgesprochen werden.
Bei der Laut-/Schriftsprache müssen Wörter sequenziell (nacheinander) angereiht, zu
Sätzen geformt werden. In der GS können aber in einer Gebärde mehrere Informationen
gleichzeitig vermittelt werden. (z. B. "Ein Auto fährt langsam und mühevoll eine steile,
kurvenreiche Bergstraße hinauf"). Aus diesem Grund beansprucht die Gebärdensprache im
Durchschnitt viel weniger Zeit als die Lautsprache. Die GS kann beliebige Inhalte
wiedergeben und ist keine verkürzte Lautsprache.
Gebärdensprachen sind wie Lautsprachen eigenständige, vollwertige und ausbaufähige
Sprachen mit Eigenheiten, die mit der Sprachkultur verbunden sind, deswegen sind die
Gebärdensprachen nicht weltweit gleich. Es lassen sich wie bei der Lautsprache nationale
Sprachen und regionale Dialekte unterscheiden (z. B. Amerikanische, Französische,
Chinesische Gebärdensprache und Berliner, Hamburger und Münchener Dialekt).
Eine
Gebärdensprache
zu
lernen
ist
nicht
komplizierter,
aufwändiger
oder
umfangreicher, als wenn man sonst eine beliebige Fremdsprache lernen würde. Auch viele
hörende Menschen interessieren sich zunehmend für das erlernen einer Gebärdensprache.
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gebärdensprache
1.3.5. Lautsprachbegleitende Gebärden
Die LBG (Lautsprachbegleitende Gebärden) ist keine eigenständige Gebärdensprache,
sondern nur ein künstliches Verfahren zur Sichtbarmachung der Lautsprache, also ein
Kommunikationshilfsmittel. Wie der Name verrät, handelt es sich um Gebärden, die die
Lautsprache begleiten. Die LBG hat keine eigenständige Grammatik, sondern ist der
Lautsprache vollkommen angepasst. Die Gebärden selbst, wurden zum größten Teil aus der
Gebärdensprache entnommen. Die LBG unterstützt das Ablesen vom Mund und wird
deshalb bevorzugt von Schwerhörigen und Ertaubten verwendet.
Die LBG führt bei Gehörlosen im Gegensatz zur GS oft zu Missverständnissen, weil sie
der Grammatik der Lautsprache ganz angepasst ist, denn die Laut-/Schriftsprache ist für
5: http://de.wikipedia.org/wiki/Esperanto - eine künstliche Weltsprache
6: http://de.wikipedia.org/wiki/Gestuno - eine künstliche Internationale Gebärdensprache, die zwischen 1951-1973
vom Weltverband der Gehörlosen (www.wfdeaf.org ) aus den verschiedenen Gebärdensprachen aller Länder
heraus entwickelt wurde.
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1. Theoretische Grundlagen
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
die meisten Gehörlosen eine Fremdsprache. Man stelle sich vor, man würde Englisch mit
der deutschen Grammatik sprechen. Oft werden Regeln, die für Gehörlose als notwendig
gelten, bei der LBG gar nicht beachtet (z.B. personengerichtete Richtungsgebärden wie
leihen, besuchen usw.) Außerdem ist die Zusammensetzung einiger gebärdeter Wörter
(z.B. Lauf-feuer) unnatürlich für Gehörlose.
Es gibt verschiedene Methoden bei LBG, die aber alle gemeinsam haben, dass die Sätze
in korrekt gesprochener Lautsprache mit Gebärden aus der GS begleitet werden.
1. Alle Worte werden synchron mitgebärdet: Diese Variante wird besonders gebraucht
um gehörlosen Kindern im schulischen Umfeld den strukturellen Aufbau der Laut/Schriftsprache zu zeigen, sie ist aber in der alltäglichen Kommunikation mit
Gehörlosen kaum zu gebrauchen da die Kommunikation damit zu kompliziert und
langsam verläuft.
2. Grammatische
Strukturen
werden
zusätzlich
mitgebärdet:
mit
Hilfe
der
Fingeralphabets werden z.B. Endungen (Die-se, Lehrer-in, ...) hervorgehoben. Diese
Variante
wird
ausschliesslich
im
schulischen
Umfeld
gebraucht
um
die
Besonderheiten der Laut-/Schrift-sprachlichen Grammatik zu erklären.
3. Nur
die
Schlüsselwörter
werden
mitgebärdet:
Das
nennt
man
dann
LUG
(Lautsprachunterstützende Gebärden). Das ist die am häufigsten angewandte Form
der LBG die Hörende in der Kommunikation mit Gehörlosen anwenden.
Mit der LBG kann man gehörlosen Menschen zeigen, wie deutsche Sätze aussehen und
geschrieben werden. Aber nur mit Hilfe der GS kann man ihnen genau erklären, warum
deutsche Sätze so aufgebaut sind.
Mehr Infos im Internet:
 http://de.wikipedia.org/wiki/Lautsprachbegleitende_Gebärden und

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebärdenunterstützte_Kommunikation
1.3.6. Gesten
Gesten sind wichtige Hilfsmittel in der Kommunikation und werden mit Händen, Armen
und Kopf ausgeführt. Diese Bewegungsmuster haben aber im Gegensatz zu den Gebärden
keine festgelegte Bedeutung, sondern dienen nur der Untermalung der gesprochenen
Sprache,
um
dieser
mehr
Ausdruck
zu
verleihen.
Zu
den
Gesten
gehören
z.B.
Handbewegungen wie Augenrollen, Winken, Nicken, ...
Es gibt viele wissenschaftliche Forschungen zum Thema 'Gesten', besonders was die
Bedeutung in den unterschiedlichen Ländern angeht. Viele Gesten, die in Europa absolut
harmlos sind, können z.B. in arabischen Ländern als schlimme Beleidigung aufgenommen
werden, wie z.B. der ausgestreckte Daumen eines Anhalters.
Geste definiert man als eine Handlung, die einem Zusehenden ein optisches
Signal übermittelt (Geste = beobachtete Handlung).
Dies kann von Seiten des Sendenden
1. Theoretische Grundlagen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
 als Signal gewollt sein (wenn z.B. jemand jemand anderen herbeiwinkt) oder
 zufällig geschehen (wenn z.B. jemand niest) sein.
Man unterscheidet demgemäss
 primäre Gesten: Gesten, die allein der Kommunikation dienen
 sekundäre, beiläufige Gesten: Handlungen, die primär eine andere Funktion haben,
aber gleichzeitig beiläufig eine Information übermitteln (z.B. Niesen)
Bei der Gestik als Kommunikationsmittel ist nicht entscheidend, welche Signale
wir übermitteln wollen, sondern welche Signale andere empfangen. Für die nichtmissverstehende Interpretation von Gesten und Körperhaltungen ist meist die
Kenntnis der Person und der Situation (des Zusammenhanges und Umfeldes)
unerlässlich.
Man
hüte
sich
vor
kurzschlüssigen
Interpretationen
der
"Körpersprache", wie sie durch manche populäre Bücher und Fernsehsendungen
verbreitet werden. "Körpersprache" ist alles andere als eindeutig.
aus Payer, Margarete <1942 - >: Internationale Kommunikationskulturen. -- 4.
Nonverbale Kommunikation. -- 2. Gesten, Körperbewegungen, Körperhaltungen und
Körperkontakt als Signale. -- URL:
http://www.payer.de/kommkulturen/kultur042.htm -- Fassung vom 6. November
2000. -- eine wunderbar recherchierte Arbeit zu diesem Thema. Dank an Frau
Payer.
(siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gesten)
1.3.7. Kommunikation für Hör-/Sehbehinderte (Lormen/Taktiles
Gebärden)
Taktiles Gebärden ist eine mögliche Form der Kommunikation für Hör-/Sehbehinderte,
bei der DGS oder LBG (ohne Mimik und Mundbild) unter den abfühlenden Händen des Hör/Sehbehinderten
gebärdet
wird.
Dabei
werden
neben
sprachlichen
auch
visuelle
Informationen übermittelt.
Eine andere Möglichkeit der Kommunikation von Hör-/Sehbehinderten ist das Lormen.
Die Rede ist vom Tast-alphabet von Heinrich Landesmann - besser bekannt unter dem
Namen Hieronymus Lorm. Er wurde 1821 in Nikolsburg (Mähren) geboren. Landesmann
ertaubte 1837 und betätigte sich in der Folgezeit unter dem oben erwähnten Pseudonym
als gesellschaftskritischer Schriftsteller.
Als Lorm 1881 auch noch sein Sehvermögen verlor, entwickelte er ein Tast-alphabet, um
sich zunächst mit seinen Familienangehörigen, später mit weiteren "Eingeweihten"
verständigen zu können.
Sind beide Partner geübt im Lormen, geht die Kommunikation sehr schnell. Für die
Kommunikation mit einer Gruppe von nicht sinnesbehinderten Menschen, muss ein
sprechender "Dolmetscher" vorhanden sein, der das Lormen beherrscht.
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1. Theoretische Grundlagen
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
(siehe
auch
Kapitel
7.2
"Das
Lorm-Alphabet"
auf
Seite
108
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Lormen)
1.3.8. Exotische Sprachen
1.3.8.1. Pfeif-Sprache "El Silbo"
Weltweit einzigartig ist die auf der Insel existierenden Pfeifsprache der Gomeros
"El Silbo". Bei El Silbo handelt es sich nicht um eine Art Morsesignale, sondern um
eine Sprache mit eigenen Lauten, die als Pfiffe bestimmter Tonhöhe und -länge
artikuliert wird. Dazu werden ein oder zwei Finger in den Mund genommen und die
andere Hand als eine Art Schalltrichter benutzt. Trotz nur möglicher einfacher
"Wortwahl", können ganze Unterhaltungen gepfiffen werden.
Bereits im 15. Jahrhundert wurde von dieser besonderen Kommunikation auf La
Gomera berichtet. Mit den Pfiffen sind Nachrichten auch über die großen
Entfernungen (viele Kilometer, mit "Stationen") zwischen den Barrancos (Täler,
Schluchten)
von
einer
Seite
der
Insel
bis
zur
anderen
möglich.
Eine
außergewöhnliche Leistung der Umweltanpassung. Die UNO hat El Silbo auf die
Liste der zu schützenden Weltkulturgüter gesetzt und die Inselregierung hat
beschlossen, bei der UNESCO zu beantragen, El Silbo zum Weltkulturerbe zu
machen.
Auch im Zeitalter des Handy, gibt es auf La Gomera immer noch Gelegenheit für
die Kinder El Silbo zu lernen und zu praktizieren. In fast allen Dörfer und Städtchen
kann man die Pfiffe immer wieder einmal hören.
aus http://www.insel-la-gomera.de/silbo.htm (auf dieser Seite übermittelt Señor
Emilio Montesinos Santos, ein Landwirt aus Esnia, als "Silbador" exclusiv für insella-gomera.de per "El Silbo" (MP3-Datei, ca. 196 KB) Grüße nach Deutschland (Yo
estoy muy contento por haber venido esta tarde a visitareme. Muchas saludas de
Emilio a Alemania.))
Mehr Infos im Internet:
http://www.google.com/search?q=pfeifsprache
http://confetti.orf.at/confetti/technik_wissenschaft/20050107/64101/
http://www.wissenschaft.de/wissen/news/247936.html.
1.3.9. Zusammenfassung
Man muss also zugeben, dass es nicht nur die Lautsprache gibt, als Möglichkeit einer
Kommunikation zwischen 2 oder mehr Menschen. Man muss andere Formen der
Kommunikation auch akzeptieren und im Zusammenhang mit der vorliegenden Arbeit
verstehen, dass es Personengruppen gibt, die mit der Lautsprache überhaupt nichts
anfangen können, und so auf andere Kommunikationswege angewiesen sind wie in diesem
Fall die Gebärdensprache.
1. Theoretische Grundlagen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
1.4. Integration und Kommunikation
1.4.1. Integration beginnt bei gehörlosen geborenen Kindern.
DOTTER sagt z.B. zur Gebärdensprache:
Die Sprachentwicklung vollsinniger Kinder ist aus vielen Untersuchungen bekannt und muß hier nicht
wiedergegeben werden, vgl. etwa MacWhinney, Slobin, Wode.
Auch wenn man keine biologistische Position einnimmt, wird man als Forschungsergebnis akzeptieren müssen,
daß zwischen dem 2. und 5./6. Lebensjahr eine erhöhte Aufnahmefähigkeit für ein symbolisches System wie
Sprache besteht. Selbstverständlich sind Interaktion und sprachliche Entwicklung dabei nicht scharf zu trennen
(vgl. dazu Meyer). Wird die Phase erhöhter Prägefähigkeit versäumt bzw. nicht genützt, treten diverse
Einschränkungen der kognitiven Entwicklung auf. Untersuchungen zu deprivierten Kindern, wie die zu Genie
(vgl. Curtiss) zeigen, daß in der Sprachentwicklung zwar kompensatorisch viel nachgeholt werden kann, daß aber
- offensichtlich aufgrund der schlechteren Automatisierungsmöglichkeiten - die Fähigkeiten in der Syntax d.h. in
der Bildung komplexer Zeichen, sich nicht völlig normgemäß entwickeln.
Als gesichertes Ergebnis der internationalen Forschung ist folgendes zu betrachten: Gehörlose, welche
dominant lautsprachlich erzogen werden, erreichen mit ihren Leistungen im Durchschnitt bei weitem nicht den
Durchschnitt der hörenden Kinder. Ihnen stehen nach Durchlaufen der Bildungseinrichtungen sehr wenige Berufe
offen; höhere Bildung wie Matura oder gar Studium ist von ihnen im Vergleich zum Schnitt der
Gesamtbevölkerung praktisch nicht erreichbar. Dagegen gibt es in den Ländern, in denen die Gehörlosen
gebärdensprachlich ausgebildet werden, die Möglichkeit, eine solche höhere Bildung zu erreichen.
Ein wichtiger Punkt der Argumentation ist: Sollen wir annehmen, daß die erwähnte Prägefähigkeit für
Symbolsysteme bei gehörlosen Kindern - falls sie sonst keine Behinderungen aufweisen - grundsätzlich gleich ist
wie bei vollsinnigen, oder daß erstere auch hier Defizite oder unterschiedliche ontogenetische Abläufe aufweisen;
alltagssprachlich: generell dümmer sind als letztere? Ich sehe momentan keinen wissenschaftlichen Grund, ersteres
nicht anzunehmen (vgl. auch Boyes Braem). Tun wir dies aber, so ist Vorsorge zu treffen, daß auch gehörlosen
Kindern ein Symbolsystem zur Verfügung gestellt wird, das sie genauso leicht erlernen und gebrauchen, selbst
weiterentwickeln können wie vollsinnige Kinder.
Soll ein Zeichen-/Symbolsystem von Kindern leicht und schnell erlernt werden können, muß es folgende
Bedingungen erfüllen:
 Leicht und schnell wahrnehmbare und produzierbare Zeichenkörper.
 Einfache Herstellung einer Verbindung des Zeichens mit dem, wofür es steht (dem "Bezeichneten", einer Person, einem
Objekt oder einer Aktion der Realität); dadurch ist eine einfache Gedächtnisspeicherung möglich, die auch so schnell
abgerufen werden kann, daß perzipierte Zeichenfolgen "verstanden" werden können.
 Das Zeichensystem muß die aktive Kommunikation ebenso ermöglichen wie die passive.
 Automatisierbarkeit des Aufbaus von Zeichen aus einfachen Bausteinen (in der Lautsprache den Lauten) für Produktion
und Perzeption (ein Primärsystem kann kein solches sein, dessen Produktionselemente eine andere Qualität aufweisen als
die Perzeptionselemente).
 Eine Muttersprache kann nur ein Zeichensystem sein, mit dem das Kind von Beginn an experimentieren kann, das es
verändern kann und das vor allem alle wichtigen Phasen der Entwicklung abdecken kann, wie z.B. eine "Was ist das?"oder eine "Warum?"-Phase.
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Es läßt sich leicht zeigen, daß für die Gehörlosen die Lautsprache das Symbolsystem mit den geforderten
Eigenschaften nicht sein kann, Beweise dafür finden sich auch bei den Vertretern der Lautsprachemethode selbst
und im Realitätsbefund lautsprachlich gebildeter Gehörloser.
Nun erhebt sich die Frage, ob es ein Symbolsystem gibt, das die gewünschten Eigenschaften besitzt, und wenn
ja, in welchem Kommunikationskanal es liegt. Der akustische Kanal scheidet aufgrund der Behinderung aus, es
bleiben im wesentlichen der optische und der taktile Kanal. Von diesen ist der optische aus mehreren Gründen
vorzuziehen: der Sehsinn ist ein sehr dominanter Sinn des Menschen mit hoher Wahrnehmungsdifferenzierung
und er ermöglicht im Gegensatz zum taktilen körperliche Distanz.
Für hörgeschädigte Kinder (bei denen der Hörrest nicht für die volle Aufnahme der Lautsprache ausreicht)
können aufgrund der vorgebrachten Schlußfolgerungen nur Gebärdensprachsysteme als muttersprachliche
verwendet werden. Wer diese Entwicklung behindert oder bewußt ausschaltet, muß sich sagen lassen, daß
er ein gehörloses Kind entgegen den bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen bewußt in seiner
Entwicklung einschränkt, es für sein ganzes Leben lang zusätzlich schädigt.
(DOTTER 1991)
Somit erscheint die Diskussion welche Sprache die gehörlosen Kinder denn nun als
Erstsprache lernen müssen, als ziemlich sinnlos, da die Antwort auf der Hand liegt, wie ein
DSB-REPORT das auch bestätigt:
Gehörlose Kinder haben bessere Entwicklungschancen, wenn sie Gebärden- und Lautsprache nebeneinander
lernen. Das rät der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) in Berlin in seiner Zeitschrift "DSB-Report". Dabei
beruft er sich auf eine Studie des Gesundheitsamtes Münster. Nur über die Kombination könnten
Verständigungsbarrieren abgebaut werden, heißt es weiter. Gehörlose Kinder, deren Eltern selbst gehörlos sind
und die daher früh die Gebärdensprache lernen, schnitten bei Intelligenztests im Vorschulalter deutlich besser ab
als gehörlose Kinder hörender Eltern. Auch hinsichtlich ihrer Reife, Unabhängigkeit und Übernahme von
Verantwortung seien sie weiter. Dagegen werde die Entwicklung hörbehinderter Kinder verzögert und ihre
Isolation verstärkt, wenn sie allein über die Lautsprache integriert werden sollen, so der DSB.
(DSB-REPORT 2005)
GROSJEAN schreibt ausserdem:
Jedes gehörlose Kind hat, unabhängig vom Grad seines Hörverlustes, ein Recht darauf, zweisprachig
aufzuwachsen. Damit es seine kognitiven, sprachlichen und gesellschaftlichen Fähigkeiten vollständig erlangen
kann, wird das Kind, so zeigt es die Forschung seit vielen Jahren, meistens zwei Sprachen beherrschen und
benützen müssen: Gebärdensprache und Lautsprache (letztere schriftlich und wenn möglich mündlich).
(GROSJEAN 1992-96)
Dieses Kapitel bleibt noch zu erweitern (ich warte auf den Bericht von Tessy).
1.5. Orale und manuelle Methode - ein geschichtlicher Abriss
Die Diskussion um die richtige Methode der Erziehung und Bildung gehörloser Menschen
ist schon sehr alt.
1. Theoretische Grundlagen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Da gibt es die "orale" Methode (ausschließliche Erziehung zur Lautsprache, auch als
"deutsche
Methode"
bekannt)
und
die
"manuelle"
Methode
(Verwendung
der
Gebärdensprache, auch als "französische Methode" bekannt).
Dieses Kapitel bleibt noch zu erweitern.
1.6. Lautsprachförderung
Dieses Kapitel bleibt noch zu schreiben.
1.7. Aufbau von Gebärdensprache am Beispiel der Deutschen
Gebärdensprache7
So verschieden die Gebärdensprachen (GS) weltweit auch sind (fast jedes Land hat
seine eigene Gebärdensprache und innerhalb davon gibt noch verschiedene Dialekte), so
gibt es zwischen ihnen doch wesentlich mehr Ähnlichkeiten als wie bei den Lautsprachen.
So unterscheidet sich z.B. die Grammatik der einzelnen GS nicht so viel wie die der
verschiedenen
Lautsprachen.
Deshalb
kann
ein
Gehörloser
der
die
deutsche
Gebärdensprache (DGS) kennt, ohne Vorkenntnisse der amerikanischen Gebärdensprache
(ASL), eher mit einem amerikanischen Gehörlosen kommunizieren als das zwischen 2
hörenden Personen mit den gleichen lautsprachlichen Voraussetzungen der Fall wäre. Das
ist so, weil Grundgebärden wie ESSEN, TRINKEN, SCHLAFEN, usw., fast überall auf der
Welt gleich gebärdet werden, wogegen die Lautsprachen verschiedene Worte dafür
benutzen, die von den Lauten her oft gar nichts miteinander zu tun haben, z.B.
Deutsch:Essen, Französisch:Manger, Englisch:Eat.
Gebärden sind die Basis der Gebärdensprachen. Sie müssen in der jeweiligen GS immer
gleich gebärdet werden, andernfalls ändert sich die Bedeutung.
1.7.1. Hände
Es gibt 4 verschiedene Hand-Parameter die bei den Gebärden berücksichtigt werden
müssen:
1.
Handform: Obschon es theoretisch sehr viel verschiedene Handformen geben
kann, so ist doch in den einzelnen Gebärdensprachen nur eine begrenzte Anzahl
davon erlaubt (in der DGS sind das 29 statische Grund-Handformen). Durch diese
"Einschränkung" kann/muss man mit derselben Handform verschiedene Wörter
bilden.
2.
Handstellung: Eine andere Handstellung (Handrücken zeigt nach innen, seitlich,
aussen, oben oder unten) verändert die Bedeutung einer Gebärde.
3.
Ausführungsstelle/Ausführungsort: In diesem Zusammenhang spricht man
auch
vom
"Gebärdenraum"8.
Viele
Gebärden
haben
eine
ganz
bestimmte
7: Eine sehr schöne Kurzeinführung zur DGS findet man im Internet zum Beispiel unter: www.visuellesdenken.de/Schnupperkurs.html
8: Der Gebärdenraum erstreckt sich nach rechts und links und nach vorne bis zu einer bequemen Armlänge, oben
bis zur Kopf-Oberkante, unten bis zur Hüfte. Durch diese Begrenzung auf den Bereich vor Oberkörper und Kopf
wird sichergestellt, dass ein Gesprächspartner Mimik- und Handaktivitäten gleichzeitig wahrnehmen kann.
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1. Theoretische Grundlagen
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Ausführungsstelle im Gebärdenraum, wenn diese Position verändert wird, ändert
sich dann auch die Bedeutung, auch wenn die anderen Parameter, Handform,
-stellung, -bewegung gleich bleiben. Da kann es dann vorkommen, dass man man
z.B. vom DORF erzählt anstatt vom SOHN.
4.
Bewegung: Bei richtungsgebundenen Gebärden wie z.B. HELFEN oder GEBEN
spielt diese Bewegung die Rolle um zu zeigen wer wem hilft oder wer wem etwas
gibt. Vom Körper weg: Ich helfe/gebe dir. Zum Körper hin: Du hilfst/gibst mir. Jede
Gebärde hat eine bestimmte Grundbedeutung, z.B. das Verb FAHREN. Wenn man
die Bewegung des Verbs ändert, bekommt das Verb eine zusätzliche Bedeutung. So
kann man ganze Satzstrukturen - für die in der Lautsprache mehrere Worte
sequenziell hintereinander gereiht werden müssen - mit einer einzigen Bewegung
ausdrücken,
z.B.
"AUTO
FÄHRT-LANGSAM-UND-MÜHEVOLL-EINE-STEILE-
KURVENREICHE-BERGSTRASSE-HINAUF".
1.7.2. Kopf/Körper
Wichtig bei der Gebärdensprache: Man sieht dem Gegenüber immer ins Gesicht (eine
Spracheigenschaft an die sich viele Hörende in unseren Kulturkreisen erst gewöhnen
müssen) und erfasst die Handparameter praktisch aus den Augenwinkeln (deshalb sollte
man auch nicht zu nahe aneinander stehen).
Aus diesem Blickkontakt ergeben sich weitere Parameter der Gebärdensprache:
1.
Mimik: Dieser Parameter enthält viele wichtige Informationen. Die Mimik zeigt z.B.
ob es sich bei einem Satz um eine Frage, eine Aussage oder einen Befehl handelt,
oder ob man das gesagte gerne hat oder ob man es hasst. Auch Strukturen wie
"Wenn..., dann..."-Sätze können mit der Mimik gebildet werden. Das vielbekannte
"Pokerface" (möglichst keine Emotionen am Gesicht absehen lassen) kann es also
in der Gebärdensprache nicht geben.
1.1. Stirn: In Falten gelegt, Hochgezogen, ...
1.2. Augen: Gross, Zusammengekniffen, ...
1.3. Nase: z.B. Gerümpft, ...
1.4. Mund:
1.4.1. Mundgestik: Mund-, Lippen-, Zungen- und Wangenbewegungen, die
keinen Bezug zu einem lautsprachlichen Wort erkennen lassen (Mundbild).
Mundgestik ist ein eher expressiver Ausdruck, der zur Bedeutung der
gebärdensprachlichen Äußerung beitragen kann. Mundgestiken werden oft
dynamisch mit Handzeichen kombiniert. Eine bestimmte Mundgestik kann
aber auch fester Bestandteil einer Gebärde sein z.B. wird bei der Gebärde
BESITZEN (Fingeralphabet-Handform "SCH" mit Fingerspiel), das Mundbild
"SCH" geformt.
1. Theoretische Grundlagen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
1.4.2. Mundbild: Mundbewegungen, die in der DGS meistens mit Gebärden
kombiniert
zur
Kommunikation
eingesetzt
werden.
Die
lautlose
Artikulationsbewegung der Lippen entspricht hierbei dem des Wortes in
Lautsprache und hilft so beim Verständnis (ablesen) von einzelnen
Gebärden, die ohne diese Hilfe nur schwer zu verstehen sind. Oft wird nicht
das ganze Wort gesprochen, sondern nur Teile davon.
2.
Kopfhaltung: Diese gibt an, ob z.B. bei leicht nach vorn geneigtem Kopf,
Entscheidungsfragen gestellt werden (Fragen auf die man z.B. "Ja" oder "Nein" als
Antwort erwartet - bei dieser Art von Fragen werden immer auch die Augenbrauen
nach oben gezogen), wird auch benutzt um Entfernungsangaben zu machen.
3.
Körperhaltung:
3.1. Schulter:
3.2. Oberkörper:
1.7.3. Artikel
Die
Artikel
in
der
deutschen
Lautsprache
"der",
"die",
"das"
gibt
es
in
der
Gebärdensprache nicht9. Auch das Wort sein/ist/sind/... sucht man vergeblich in der
Gebärdensprache, also anstelle vom deutschen Satz "Du bist schön", gebärdet man einfach
DU SCHÖN (SCHÖN kann man durch die Mimik zu SEHR-SCHÖN steigern).
1.7.4. Zeitangaben
In der Gebärdensprache gibt es drei Zeitlinien:
Schulter-linie: Das ist der Bereich vor, an und hinter der Schulter des Gebärdenden. In
diesem Bereich macht man Zeitangaben (z.B. DAMALS, MORGEN, IN-DREI-WOCHEN). Alle
Gebärden, die nach rückwärts hinter den Körper des Gebärdenden orientiert sind, weisen
auf die Vergangenheit hin. Alle Gebärden am oder vor dem Körper, die also nach vorne
orientiert sind, markieren Gegenwart oder Zukunft.
Vor dem Körper von links nach rechts: Mit dieser Zeitlinie, kann man:
a) Zeitpunkte chronologisch aufzählen
b) Auf einen bestimmten Zeitpunkt bei einer chronologischen Aufzählung Bezug
nehmen
c)
Den Ablauf von Aktionen/Vorgängen/Zeit darstellen
d) Die Zwischenzeit zwischen zwei Zeitpunkten angeben
9: Artikel gibt es nur in einigen Sprachen, wie zum Beispiel den germanischen Sprachen wie Deutsch und Englisch,
den romanischen Sprachen, dem Griechischen und den semitischen Sprachen wie Arabisch und Hebräisch. Das
Türkische, das Russische und das Ukrainische haben keinen Artikel. Dafür können Russisch und Ukrainisch
Unbestimmtheit differenzierter kennzeichnen als etwa das Deutsche. Ein Artikel fehlt auch im Latein, in den
baltischen und den meisten slawischen Sprachen (eine Ausnahme bilden Bulgarisch und Mazedonisch). Die
baltischen und slawischen Sprachen drücken den Bekanntheitsgrad vor allem mittels der Wortstellung aus. Für
weitere Erklärungen, siehe im Internet unter http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_(Wortart)
Siehe auch http://www.sgipt.org/wisms/analogik/ist-ws.htm "Die Funktionen des 'ist'" - Auszüge aus Sprache
und Logik von Wolfgang Stegmüller
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1. Theoretische Grundlagen
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Vor dem Körper von der Brust aus nach vorne: Dieser Zeitlinie, ist eine weitere
Möglichkeit, Abläufe von Aktionen/Vorgängen/Zeit darzustellen.
Wenn man von Ereignissen berichtet, die sich "Gestern" ereignet haben, macht man am
Anfang des Erzählung die Gebärde für GESTERN und erläutert dann was geschehen ist.
Normalerweise bleibt eine Zeitangabe so lange gültig bis man eine neue Zeitangabe macht.
Man muss also nicht vor jedem Satz wiederholen, dass es um Ereignisse vom Vortag geht.
Wenn man keine Zeitangabe macht, spricht man normalerweise von der Gegenwart.
Dieses Kapitel bleibt noch zu erweitern.
1.8. Das Cochlear Implantat - neue Technologie – Problem
beseitigt ?
Eine
sehr
gute
Beschreibung
von
CI
findet
man
im
Internet
unter
http://www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2005/ImplKat_Cochlea_2005.pdf.
Dieses Kapitel bleibt noch zu erweitern.
1.9. Zweisprachigkeit – bilinguale Methode
Dieses Kapitel bleibt noch zu schreiben.
1.10. Verschriftlichung von Gebärdensprachen?
Es gibt verschiedene Ansätze zur schriftlichen Festhaltung der Gebärdensprachen.
Einige sind gezielt darauf abgestimmt, um wissenschaftliche Lexika zu erstellen mit
expliziter Beschreibung der einzelnen Ausführungsparameter, andere hingegen sind darauf
ausgerichtet, um schnell und flüssig gelesen zu werden.
 Die Stokoe-Notation, die vom Amerikaner William C. Stokoe entwickelt wurde und eigentlich
ziemlich rudimentär ist, kann man eigentlich nur auf ASL anwenden. Symbole für andere
Sprachen stehen hier nicht zur Verfügung.

Das Hamburger Notationssystem für Gebärdensprachen, kurz (HamNoSys10), ist ein
"phonetisches" Transkriptionssystem für Gebärden, das in seiner ersten Version vor zehn
Jahren ganz in der Tradition Stokoe-basierter Systeme stand und das relativ weite Verbreitung
gefunden hat. Es arbeitet mit der Zerlegung jeder Gebärde in Handform, Handstellung,
Körperbereich, Bewegungsausführung etc. und der jeweils entsprechenden Darstellung.

Das Sutton-SignWriting11 wurde von Valerie Sutton aus Amerika entwickelt und erlaubt im
alltäglichen Gebrauch ein flüssiges Lesen. In Deutschland wird diese Gebärdenschrift12 von
Stefan Wöhrmann einem Lehrer für Gehörlose Kinder erfolgreich angewandt, um seinen
Schülern ab der ersten Klasse - am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Osnabrück mit Erfolg die Grundlage der Lautsprache zu erklären.
Eine Gegenüberstellung der 3 genannten Schreibsysteme findet man im Internet unter:
http://signwriting.org/forums/linguistics/ling001.html.
10: http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/Projekte/HamNoSys/default.html
11: http://www.signwriting.org
12: http://www.gebaerdenschrift.de
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2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Es ist beunruhigend zu wissen, dass es überhaupt kein genaues Zahlenmaterial über die
Gehörlosen in Luxemburg gibt. Weder Statec13 noch Logopädie14 oder Info-Handicap15
verfügen darüber.
Die Zahlen die man liest über das prozentuale Verhältnis von Hörgeschädigten zu
Hörenden in Europa schwanken von etwa 0.1% (bei völliger Gehörlosigkeit) bis 6% (bei
allgemeinen
Hörbehinderungen).
Wenn
wir
jetzt
von
0.1%
ausgehen,
würden
in
Luxemburg bei der momentanen Bevölkerungsdichte von etwa 468'600 Personen ,
16
immerhin 469 Gehörlose Personen wohnen, eine nicht zu verachtende Anzahl.
In einem Schreiben der MinisterInnen Marie-Josée Jacobs und Anne Brasseur vom 11.
November 200317 heisst es auszugsweise:
Soweit gehörlose Menschen in Luxemburg eine anerkannte Gebärdensprache
gelernt
haben,
meistens
die
jüngere
Generation,
ist
es
die
deutsche
Gebärdensprache aus dem Raum Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, wo
eine Reihe gehörloser Menschen bisher weiterbildende Schulen besucht haben. Eine
anerkannte luxemburgische Gebärdensprache gibt es zur Zeit nicht. Ältere
gehörlose Menschen, welche in Luxemburg die deutsche Gebärdensprache nicht
gelernt hatten, sondern nur die deutsche Lautsprache, benutzen unter sich in der
alltäglichen
Kommunikation
Gebärden,
die
einerseits
der
deutschen
Gebärdensprache angehören, und andererseits aber national geprägte Handzeichen
darstellen. Diese nonverbalen Kommunikationsmittel der gehörlosen Menschen in
Luxemburg bleiben bis heute unerforscht. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die in anderen Ländern anerkannten Gebärdensprachen sich über
Jahrhunderte in der alltäglichen Kommunikation Gehörloser ausgebildet haben.
...
In Luxemburg sind zur Zeit Statistiken über schwerhörige und gehörlose
Menschen
nicht
zentralisiert.
Zahlenmaterial
ist
nur
soweit
verfügbar
wie
hörgeschädigte Menschen soziale Leistungen oder Dienste in Anspruch nehmen.
Nach Auskunft der betroffenen Stellen, gibt es insgesamt 78 eingetragene
gehörlose/schwerhörige Kinder/Jugendliche in Luxemburg, davon werden 59 im
Alter zwischen 2 und 15 Jahr im Centre de Logopédie betreut, 7 Jugendliche
befinden sich in Luxemburg in der beruflichen Ausbildung und 12 Schüler sind im
Ausland eingeschult. 42 von diesen 78 sind als gehörlos eingestuft. Die gehörlosen
Kinder und Jugendliche sind jedoch alle mit einem Hörgerät oder einem Cochlear
Implant versorgt, das ihren Hörverlust um 40 bis 60 dB reduziert. Nach Angaben
13: www.statec.public.lu/de/
14: www.restena.lu/logo/
15: www.iha.lu/
16: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Luxemburg#Bev.C3.B6lkerung
17: http://gehoerlos.plh.lu/?page=2003_02
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
der 'Cellule d'évaluation et d'orientation' der Pflegeversicherung gibt es 317
hörgeschädigte Erwachsene, die Leistungen der Pflegeversicherung in Luxemburg
beanspruchen. Davon sind 148 Schwerhörige und 149 Gehörlose, also fast die
Hälfte.
Doch wie leben diese Menschen hier in Luxemburg? Wie kommen sie in der Welt der
Hörenden klar? Wie verläuft ihr Alltag, Familienleben, Schulbildung, Berufs leben, ...? Im
folgenden wird versucht, näher darauf einzugehen, um Verständnis und Interesse für
gehörlose Menschen zu wecken und das Zusammenleben durch Wissen zu vereinfachen:
2.1. Erfahrungsberichte
Eine kleine Vorbemerkung: Wer nicht hören kann, hat auch Mühe mit der gesprochenen
und geschriebenen Sprache. Das ist Teil der Hörbehinderung, das braucht man nicht zu
verstecken. Wenn Sie also in diesem Kapitel Berichte von Gehörlosen Personen lesen, und
sie stossen auf Schreibfehler, grammatische Fehler, usw., dann wissen Sie jetzt, warum.
Diese Fehler haben weder etwas mit mangelnder Intelligenz noch mit Nachlässigkeit zu
tun, sondern mit der Gehörlosigkeit und damit, dass die Laut-/Schriftsprache für diese
Leute eine schwer erlernbare Fremdsprache ist.
2.1.1. Paul (hörend) über seinen Sohn Samuel (5 Jahre altgehörlos)
Quelle: gehoerlos.plh.lu
Zusammenfassung: Wir sind 5 Personen, meine Frau und ich sind
beide hörend, ebenso unsere beiden Töchter, aber unser Sohn,
Samuel, kam gehörlos auf die Welt. Er ist nicht stumm, er machte wie
alle anderen Kinder auch seine 'Babbelphase' durch, wo er 'Mama'
(Mma...mma) und 'Papa' (Mba...ba) sagte, doch dann versiegte das.
Nach mehreren Untersuchungen kam dann die Diagnose 'Gehörlos'. Am
Anfang war etwas Hilflosigkeit - und Überlegungen pro und contra CI - und dann unsere
persönliche Entscheidung gegen CI und der Wille SEINE Sprache zu lernen und die
Enttäuschung dass das hier in Luxemburg nicht möglich war ...
2.1.1.1. Zur Erklärung über meine Familie und warum ich mich FÜR DGS
einsetzen möchte:
Unser erstes Kind, Samuel wurde im Oktober 2000 geboren. Schwangerschaft und
Geburt verliefen ganz normal und ohne Komplikationen. Wenn die Mutter mit dem Baby die
Woche im Krankenhaus bleibt, wird der Säuglings-Hörtest normalerweise 5 Tage nach der
Geburt in der Klinik gemacht. Meine Frau war aber ein paar Stunden nach der Geburt
schon wieder mit dem Kleinen Zuhause. Also bekamen wir 3 Monate später einen Brief
nach Hause geschickt, wir könnten jetzt mit Samuel einen Hörtest machen. Wir machten
einen Termin mit dem HNO-Arzt aus. Über das Testresultat hieß es, es sei nicht ganz
optimal, jedoch könnte das an der Erkältung liegen die Samuel derzeit hatte. Wir machten
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2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
uns auch keine Sorgen da Samuel ein aufgewecktes Kerlchen war, der jeden zu begeistern
wusste. Dass er nicht aus dem Schlaf hoch schreckte, wenn z.B. ein Hund im Nebenzimmer
bellte, führten wir auf einen sehr guten Schlaf zurück (wenn Papa schläft, dann weckt den
auch so leicht nix auf).
2.1.1.2. Wieso spricht er nicht?
Als er etwa 18 Monate alt war, kamen uns jedoch erste ernste Zweifel in Bezug auf seine
Hörfähigkeit, da uns auffiel, dass Samuel auf nichts reagierte was ausserhalb seines
Blickfeldes war. Seine 'Babbelphase' hörte auch auf, jedoch ohne weitere Sprechfähigkeiten
zu entwickeln. Die gleichaltrige Tochter einer Freundin der Familie begann dagegen immer
mehr zu sprechen. Samuel ließ das ziemlich kalt, egal ob wir normal sprachen oder laut.
Wenn wir in ein Zimmer kamen, drehte er sich manchmal zu uns um und lachte uns über
sein ganzes Babygesicht an. Wir haben aber einen sehr alten Parkettboden in den meisten
Zimmern, der knarrt wenn man drauf tritt. Wahrscheinlich hat Samuel uns nie wirklich
gehört wenn wir sein Zimmer betraten, sondern die Vibrationen des Parkett-Bodens
gespürt.
Schließlich ließen wir weiter Untersuchungen in der Kinderklinik in Luxemburg
durchführen. Für den OAE18-Test musste Samuel nur schlafen. Er brauchte keine Narkose.
Die Testergebnisse waren, laut Arzt, sehr Besorgniserregend. Genauer konnten wir ihm
aber keine Diagnose entlocken, auf jeden Fall nicht in "Normalsterblichen-Sprache". Kein
Wort von "Gehörlos".
Im August 2002 kam dann unsere erste Tochter - Madita - zur Welt. Ihr SäuglingsGehörtest war normal.
Es folgten weitere Tests, diesmal in Narkose (Samuel durfte auf Mama's Armen
einschlafen). Hier wurden dann eine BERA19 und ein Felsenbein HR-CT20 gemacht.
Wieder keine konkreten Erklärungen. Der Arzt meinte nur, Samuel sei ein optimaler CI21Patient. Man empfahl uns ins Ausland in eine Uniklinik zu gehen um weitere Tests von
18: OAE : Otoakustische Emissionen
(siehe www.flexicon.doccheck.com/OAE und www.webmd.com/hw/health_guide_atoz/tv8475.asp)
Spontane Schallabstrahlung aus dem Innenohr durch die Motoreigenschaften der äußeren Haarzellen der
Gehörschnecke (Cochlea).
19: BERA : Brainstem Electric Response Audiometry
(siehe http://nhs-mv.uni-greifswald.de/allgemein_oae_bera.html)
Die Hirnstammaudiometrie gilt als objektiver Hörtest zur Bestimmung der Hörschwelle. Besonders häufig wird
BERA bei Neugeborenen und Kindern angewandt. - Über einen Kopfhörer werden nacheinander Geräusche in
unterschiedlicher Lautstärke beiden Ohren angeboten. Spezifische Hirnströme werden über Elektroden abgeleitet
und durch einen Computer ausgewertet.
20: Felsenbein HR-CT : High resolution computed tomography of the temporal bone
(siehe http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/03/04H086/prom.pdf#page=20 - Absatz 2.5.2)
Die hochauflösende Felsenbein-CT ermöglicht eine ausgezeichnete Darstellung der anatomischen Strukturen des
Mittel- und des Innenohres.
21: Was ist ein CI? : Cochlea-Implantat
(siehe www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2005/ImplKat_Cochlea_2005.pdf)
Ein Cochlea-Implantat wird eingesetzt bei schwerem bis vollkommenem Hörverlust, wenn durch Hörgeräte keine
ausreichende Hörerfahrung mehr gemacht werden kann. Dabei wird der Hörnerv unter Umgehung des äußeren
Gehörgangs direkt elektrisch stimuliert.
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Seite 25 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
geschulten Ärzten durchführen zu lassen. Und Samuel bekam erst mal Hörgeräte.
Als meine Frau den Arzt dann auf das Thema "Gebärdensprache" ansprach, zeigte sich
dieser nicht sehr begeistert und meinte nur, der Junge müsste ja auch später in der Welt
der Hörenden klar kommen, und wenn es sein Sohn wäre, er würde ihm auf jeden Fall das
CI implantieren lassen.
2.1.1.3. Gebärdensprache in Luxemburg?
Da wir aber den Verdacht hatten, dass Samuel nicht wirklich
hört, ging meine Frau dann regelmässig einmal pro Woche
zusammen mit ihm und seiner Schwester in die Logopädie in
Luxemburg. Eigentlich erhofften wir uns, dass sie da die
Gebärdensprache lernen konnten, aber das war nicht der Fall.
Es wurden eher so Geräuschspiele gemacht und wenn Samuel
sich dann mal zufällig nach der Geräuschquelle umdrehte, wurde gesagt: "Sehen Sie, er
hört doch, sonst würde er sich ja nicht umdrehen". Als Samuel nicht lange danach in die
Krabbelgruppe der Logopädie kam (3 mal in der Woche), ging meine Frau weiter jeden
Montag in die Logopädie, da waren jeweils etwa 1 Stunde lang "LBG"-Kurse, bis diese
kurze Zeit später 'wegen Personalmangel' aufhörten. Leider waren diese Kurse sowieso
zeitlich so schlecht gelegen, dass berufstätige Personen (so wie ich) leider nie mitgehen
konnten.
Nach einigem Hin und Her, entschlossen wir uns dann doch, ins Ausland zu gehen um
endlich Gewissheit über den Grad der Hörschädigung zu haben. Im August 2003 fuhren wir
für etwa drei Tage nach Köln. Dort wohnen sehr gute Freunde keine 500 Meter von der
Uniklinik entfernt. Sie ließen uns bei sich wohnen.
Nach weiteren Tests, Spielaudiometrie (die Hörkurven sind sehr schlecht) und
nochmaliger BERA, stand endlich fest: Samuel ist an Taubheit grenzend Schwerhörig.
Eigentlich war es kein großer Schock, eher eine Erleichterung, denn wir hatten ja damit
gerechnet. Trotzdem machte sich eine gewisse Hilflosigkeit breit - wie sollten wir je mit
unserem Sohn reden können? Aber endlich wussten wir, dass Samuel nicht störrisch oder
bockig war wenn er nicht auf uns hörte. Natürlich empfahlen uns die Ärzte der Uniklinik
ebenfalls ein CI. Samuel könnte davon profitieren. "Nach dem Implantieren und Einstellen
des CI's auf der rechten Seite könnte, falls Ihre Krankenkasse das ebenfalls übernehmen
würde, sogar ein zweites CI auf der linken Seite eingesetzt werden."
Alles lief darauf
hinaus, dass wir möglichst schnell eine Entscheidung treffen, da Samuel bereits fast 3
Jahre alt war.
Jedoch (und folgende Werte bekamen wir mündlich mitgeteilt - stehen aber nicht auf
dem
Pädaudiologischen
Abschlussbericht),
Samuels
rechter
Gehörnerv
funktionierte
anscheinend lediglich zu 60%, der linke sogar nur zu 25% und deshalb wäre das Ergebnis,
bestenfalls ein Geräusche-hören und 'vielleicht' erkennen ob eine männliche oder eine
weibliche Stimme redet, ohne aber zu verstehen was gesprochen wird (um mit einem CI
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2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
überhaupt etwas zu erreichen, muss der Gehörnerv aber intakt sein) - also keine
Möglichkeit zum Spracherwerb über CI. Ausserdem wäre die OP auch nur dann sinnvoll,
wenn danach eine eingehende Rehabilitation mit geschultem Personal erfolgen würde, was
bedeute, dass wir sehr oft und über einen sehr langen Zeitraum hinweg immer wieder nach
Köln fahren müssten. Wir waren ziemlich unentschlossen was wir tun sollten. Sollten wir
ihm
die
Strapazen
der
Operation
und
der
jahrelangen
Nachuntersuchungen
und
Neujustierungen des CI zumuten? Oder gäbe es einen anderen Weg, um Zugang zu ihm zu
bekommen? Gute Kommunikation war bis dato nicht möglich.
Seine Hörgeräte wurden in Köln auch mal angepasst, da diese viel zu schwach
eingestellt waren:
Samuel 1: Spielaudiometrie
Samuel 2: i-screening
Samuel 3: Phonac-Einstellungen
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
KLINIK UND POLIKLINIK FÜR HALS-. NASEN-, OHRENHEILKUNDE der Universität zu Köln
Betrifft:
Samuel Hendriks, geb. 02.10.2000
Pädaudiologischer Abschlussbericht
Diagnose: Resthörigkeit beidseits
Unzureichende Hörreaktionen unter Hörgeräteversorgung beidseits
Therapievorschlag: Rat zur Cochleaimplantation rechts
Anamnese: Die Schwangerschaft verlief nach Angaben der Eltern unauffällig. Postpartal traten
kurzzeitig Anpassungsschwierigkeiten auf sowie eine Trinkschwäche, die sich jedoch nach 5 Tagen
völlig normalisierte. Mit 3 Monaten war das Hörscreening auffällig, dies wurde jedoch auf eine
Erkältung zurückgeführt. Die motorische Entwicklung war mit Laufen im Alter von 16 Monaten im
oberen Grenzbereich. Mit 20 Monaten wurde die Hörstörung diagnostiziert, seit einem halben Jahr
ist
die
hochgradige
Hörstörung
bekannt.
Auswärts
erfolgte
bereits
eine
BERA
und
ein
hochauflösendes Felsenbein-CT, nun wird uns das Kind zu den Voruntersuchungen hinsichtlich einer
CI-Implantation vorgestellt.
Spiegelbefunde:
Ohren: Trommelfelle reizlos, intakt, Pauken belüftet.
Nase: Wegsam.
Mundhöhle/Mundrachen: Inspektorisch regelrecht.
Tympanogramm: Regelrechter Gradientenaufbau beidseits.
Spielaudiometrie: Hörreaktionen von 90 dB bei 250 Hertz, fallend auf 120 dB bei 1 kHz,
seitensymmetrisch.
Hörgerätekontrolle:
Samuel
war
mit
Phonac
Sonoforte
II
P3AZ
beidseits
versorgt,
die
Hörgeräteeinstellung entsprach der eines mittelgradig schwerhörigen Kindes.
BERA/Elektrocochleographie: Es finden sich BERA-Schwellen rechts beidseits ab 90 dB im Bereich 2
bis 4 kHz, es zeigt sich lediglich eine schwache Welle 1, Welle III und V fehlen im Sinne einer
Reifungsstörung.
In der Elektrocochleographie zeigen sich rechts ein deutliches CAP, ausgeprägter als links, die
Schwelle liegt etwa bei 90 dB. Rechts findet sich ein Recruitment. Die cochleären Mikrofonpotentiale
sind beidseits regelrecht. In der Elektrocochleographie findet sich rechts eine Schwelle von 500
Hertz und 95 dB, 1 kHz 100 dB, 2 kHz 95 dB und 4 kHz 100 dB, die Klick-Schwelle liegt um 90 dB.
Links Klick-Schwelle ebenfalls 90 dB, 500 Hertz 85 dB, 1 kHz 100 dB, 2 kHz unsicherer Befund, 4
kHz 100 dB.
Aus unserer Sicht ist Samuel ein Kind, dass von einer Cochleaimplantation profitieren würde,
aufgrund des Alters von Samuel sollte diese relativ kurzfristig erfolgen. Jedoch ist die
Cochleaimplantation nur dann sinnvoll, wenn eine eingehende Rehabilitation mit geschultem
Personal erfolgen kann.
Dies könnten wir in Köln für Samuel anbieten.
Falls die Eltern den Implantationswunsch hegen und eine Kostenübernahme erhalten haben, sind
wir zur Implantation gerne kurzfristig bereit.
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2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
2.1.1.4. CI or not CI?
Ich begann erst jetzt, mich intensiv mit dem Thema CI auseinander zu setzen. Ich
bestellte mir Bücher und sammelte Informationen über CI und Hörschädigung allgemein
(siehe dazu auch "meine Literaturliste im Internet"22). Ja, es gibt einige gute Erfahrungen
von CI-Trägern, diese werden dann in den Medien herumgereicht um zu zeigen wie
wunderbar das CI doch ist - ich habe selbst einmal 2 CI-Trägerinnen kennen gelernt, die
wunderbar damit klarkommen, die Telefonieren normal, hören Musik, ... Ich habe grossen
Respekt vor denjenigen Menschen, die all die Mühe auf sich nehmen, und freue mich
aufrichtig für diejenigen, die am Ende das Hörerlebnis haben, das sie angestrebt hatten.
Aber jetzt mal ehrlich, das sind echt Ausnahmefälle, die grosse Masse der CIImplantationen ist bei weitem nicht so spektakulär. ... Erstaunt las ich unter anderem, dass
ein CI-Patient unter Umständen immer ein Dauerpatient sei und mehrere OP's zu Lebzeiten
über sich ergehen lassen muss (Technik veraltet oder geht kaputt, Wunde entzündet sich,
...), eine Information die ich mir eigentlich von der Ärzten erwartet hätte.
2.1.1.4.1. Zum Lesen im Internet:
Das Cochleaimplantat ist eine Hörprothese für Gehörlose und Ertaubte,
deren Innenohr nicht funktioniert, wohl aber deren Hörnerv.
http://de.wikipedia.org/wiki/Cochleaimplantat
Das Cochlear Implantat - eine Chance für gehörlose Kinder
(www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2001/ci-bremen.htm)
Bericht über die CI-Informationstagung in Bremen vom 21.-22.09.2001
Was bedeutet das CI für die Gehörlosen-Kultur?
(www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2002/mhh-gerkens.htm)
Schriftliches Statement vom 16.08.2002 von Gerlinde Gerkens der Präsidentin des
Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. zur Podiumsdiskussion am 16.08.2002 in
Hannover.
Europäische Vereinigung von Cochlear Implant Nutzern eingetragener
gemeinnütziger Verein.
(http://eurociu.implantecoclear.org/eurodeu.php)
Die EURO-CIU vertritt auf europaïscher Ebene die Interessen von gehörlosen und
ertaubten Menschen, die Dank einer implantierten Hörprothese, dem Cochlear
Implant (CI), hören können. Die EURO-CIU spricht für alle Cochlear Implant Träger
in Europa, insbesondere in der EU.
Gebärdensprache, Gehörlosigkeit und Cochleaimplantate
(www.marcus-haas.de/dgs)
Gedanken zur Kontroverse um die Anerkennung der Gebärdensprache und den
Einsatz von Cochleaimplantaten. (von Marcus Haas)
22: http://gehoerlos.plh.lu/?page=main_literatur
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Psychologische Aspekte der Reimplantation von Cochlear Implantaten
bei Kindern aus Sicht der Eltern
(www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2003/psychologische-aspekte.htm)
Das Thema CI haben wir dann mal in unserer Familie abgehakt. Samuel
wäre damit weder in der Welt der Gehörlosen, noch in der Welt der
Hörenden Zuhause. Er wäre immer noch sehr stark hörbehindert und könnte
trotz Implantat keine ausreichende Hör/Sprach-Kompetenz erwerben. Und
"im Gegensatz zum Hörgerät, welches akustische Signale nur verstärkt und an ein
funktionsgemindertes Innenohr weiterleitet, ersetzt das CI das völlig ausgefallene Innenohr und
bietet auf diese Weise auch gänzlich gehörlosen Menschen eine Chance. Ein intakter Hörnerv und
funktionstüchtige auditive Areale des Gehirns sind freilich unverzichtbare Voraussetzungen für die erfolgreiche
Versorgung mit einem CI." (Quelle: www.noeo.at/archiv/2002_03.pdf) Damit scheidet Samuel als CITräger erstmal aus, mangels voll funktionstüchtigem Hörnerv – bis vielleicht neue
Forschungen eines Tages neue Möglichkeiten ergeben und er sich später selbst dazu
entschliessen sollte, eine implantierte Hörhilfe zu wollen. Das wird dann seine eigene
Entscheidung sein und wir werden ihm da keine Steine in den Weg legen.
Im September 2003 wurde Samuel in den Kindergarten der Logopädie in Luxemburg
eingeschult. Die Lehrerinnen und viele unserer Bekannten verstanden nicht, dass wir
Samuel nicht operieren lassen wollten (er war das einzige gehörlose Kind in seiner Klasse
ohne CI), aber für uns stand fest: Das Risiko der OP war zu groß für den geringen Nutzen
den Samuel davon tragen würde.
In der Schule sagen sie, er könne sich in der Rhythmik-Stunde besser konzentrieren
wenn er seine Hörgeräte trägt. Aber fast immer legt er sie sofort ab, wenn er nach Hause
kommt.
2.1.1.5. Wir wollen endlich mit unserem Sohn 'reden' können.
2.1.1.5.1. DGS-I im Hörbiz in Trier
Am 26.09. und 27.09. sowie am 10.10. und 11.10.2003 besuchten meine Frau und ich,
unseren ersten DGS-Kurs beim Hörbiz in Trier (www.hoerbiz-trier.de), zusammen mit
Samuels Grosseltern (die Eltern meiner Frau) und einiger Geschwister meiner Frau:
 Einführung in die Gebärdensprache und Gehörlosenkultur
 Grundlagen der Nonverbalen Kommunikation (NVK)
 Grundlagen der Gebärdensprachgrammatik
 Grundwortschatz
 Alltagsdialoge in der Gebärdensprache
 Fingeralphabet
Im November 2003 nahm ich dann Kontakt zu Karin Kestner auf und bestellte die CDRom "Tommy's Gebärdenwelt" und die DVD-Rom "777-Gebärden" in der Hoffnung DGS
allein zu lernen - es ging ein wenig (eigentlich noch sehr wenig - ich kann einzelne Worte
gebärden, aber richtige DGS-Sätze, noch nicht - dazu fehlen mir noch detaillierte
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2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Informationen über den Aufbau der Grammatik), doch mit anderen zusammen zu üben
wäre besser.
Samuel ist seit dieser Zeit sehr aufnahmebereit was Gebärden angeht. Wir hatten uns
auch mal "Manuel und Mira" vom Kestner-Verlag am Computer zusammen angesehen, und
er war sehr begeistert. Seine Schwester Madita gebärdet übrigens auch eifrig.
Im Juni 2004 kam dann unsere zweite Tochter - Rabea - zur Welt. Auch sie ist hörend
und wächst zweisprachig auf mit Laut- und Gebärdensprache.
Gehörlose Kinder haben bessere Entwicklungschancen, wenn sie Gebärden- und
Lautsprache nebeneinander lernen. Das rät der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB)
in Berlin in seiner Zeitschrift "DSB-Report".
Dabei beruft er sich auf eine Studie des Gesundheitsamtes Münster. Nur über die
Kombination könnten Verständigungsbarrieren abgebaut werden, heißt es weiter.
Gehörlose Kinder, deren Eltern selbst gehörlos sind und die daher früh die
Gebärdensprache lernen, schnitten bei Intelligenztests im Vorschulalter deutlich
besser ab als gehörlose Kinder hörender Eltern. Auch hinsichtlich ihrer Reife,
Unabhängigkeit und Übernahme von Verantwortung seien sie weiter. Dagegen
werde die Entwicklung hörbehinderter Kinder verzögert und ihre Isolation verstärkt,
wenn sie allein über die Lautsprache integriert werden sollen, so der DSB.
Gefunden in www.n-tv.de/570855.html (24.08.2005)
Ich bin seit Mai 2005 aktives Mitglied bei DAAFLUX23, das ist
eine Organisation die Anfang 2003 gegründet wurde und die sich
für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg stark
macht (siehe Kapitel 7.5.3 "Daaflux" auf Seite 112). "Daaf" ist ein
Luxemburger Wort und bedeutet wortwörtlich übersetzt "taub"
(die
Luxemburgische
Sprache
hat
kein
eigenes
Wort
für
"gehörlos"). Auf ihren Treffen wird immer in Gebärdensprache geredet - bei all den schnell
fliegenden Händen verstehe ich noch nicht alles - das kommt vielleicht noch mit der Zeit
und
viel
Übung.
Bei
diesen
Treffen
bin
ich
derjenige
mit
der
Kommunikationsbehinderung, und nicht die Gehörlosen.
Informationen zu Gehörlosenorganisationen hatte ich nirgendwo gefunden. Dass es so
was wie DAAFLUX gibt, bekam ich in einem Chatroom von einer Frau mitgeteilt, die mit
geistig-behinderten Menschen arbeitet, als ich mich da auf die Suche nach Gehörlosen
machte (ich dachte mir, da würde ich bestimmt welche finden - doch weit gefehlt - ich
musste lange danach suchen).
2.1.1.5.2. DGS-II im Hörbiz in Trier
Am 17.06. und 18.06. sowie am 24.06. und 25.06.2005 besuchten meine Frau und ich,
zusammen mit Samuel, unseren zweiten DGS-Kurs beim Hörbiz in Trier:
 Ausbau der Grundwortschatzes in der Gebärdensprache
23: www.daaflux.lu
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Seite 31 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
 Erweiterte Gebärdensprachgrammatik
 Ausbau der Dialog- und Erzählsituationen
 Richtungsgebärden im Gebärdenraum
 Zeiträume, Zeitangaben
 Rollenwechsel in der Erzählung
 Beschreibung von Eigenschaften und Tätigkeiten
 Aussage- und Befehlssätze
Ohne die Gebärdensprache hätten wir immer noch keinen Draht zu unserem Sohn.
Wenn wir warten würden bis er Lippenlesen und Lautsprache kann um mit uns zu
sprechen, dann werden wir noch lange warten und solange die so wichtige Kommunikation
zwischen Eltern und Kind verpassen. Jetzt kann Samuel uns schon ziemlich gut seine
Wünsche mitteilen, uns erzählen was er getan hat, und so weiter ...
Wir üben aber auch mit ihm Zuhause die Lautsprache. Er spricht (artikuliert) jetzt einige
Worte, wie z.B. OMA, OPA, MAMA ... immer begleitet von der passenden Gebärde.
2.1.1.5.3. Und Samuel mag Musik
 Wenn Papa Gitarre spielt, dann legt Samuel sein Ohr auf den Klangkörper und spürt die Musik.
 Wenn wir singen, legt Samuel seinen Handrücken flach unter unser Kinn um die Vibrationen zu
spüren, legt seine andere Hand unter sein eigenes Kinn und dann versucht er mitzusingen.
 Er macht das Radio an und ganz laut, legt seine Hand auf die Lautsprecher, spürt die Vibrationen
und fängt dann an zu tanzen ;-)
2.1.1.6. Lautspracherziehung ?
Wir leben nun mal in einer lautsprachlich orientierten Umwelt. Deshalb finde ich es auch
wichtig, dass Gehörlose lernen, sich in dieser Welt zurechtzufinden.
Mir geht es darum, dass Samuel bestmögliche schulische Lernmöglichkeiten bekommt.
Im Moment geht Samuel in den Kindergarten der Logopädie in Luxemburg24. Er ist da von
den Gehörlosen einer der wenigen die kein CI haben ('Logopädie': eine Definition25).
Aber ... in vielen Schulen für Gehörlose (so auch in der einzigen solchen in Luxemburg)
wird viel zu viel Zeit darauf verwendet, den gehörlosen Kindern die Lautsprache
beizubringen,
anstatt
ihnen
WISSEN
ZU
VERMITTELN
in
der
Muttersprache
aller
Gehörlosen, der Gebärdensprache.
We strongly believe that Sign Language is an absolute necessity for all deaf
children.
Aus EUD Seminar 2003 on "Genetics and Bioethics" - Athens, Greece26
Für eine bessere uns schnellere Integration der Gehörlosen Kinder in die Gesellschaft
wäre Bilingualität in der Schule ein sehr erstrebenswertes Ziel. Unterricht in DGS und LBG
(also auch Lautsprache) gleichzeitig, damit die Gehörlosen die Inhalte besser verstehen
können. DGS um den Gehörlosen Wissen zu vermitteln und um Ihnen ihre eigene Sprache
24: http://www.restena.lu/logo/
25: http://de.wikipedia.org/wiki/Logopädie
26: http://www.eudnet.org/reports/seminar2003.pdf#page=10
Seite 32 von 116
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
und Identität zu geben/erhalten. Und LBG um ihnen dann die Prinzipien der Lautsprache
besser erklären zu können. (In Deutschland wurde von Stefan Wöhrmann sehr gute
Erfahrungen
gemacht
mit
Gebärdenschrift27
beim
Lautsprach-Unterricht
mit
seinen
gehörlosen Schülern)
Gehörlose Kinder mit Gebärdensprach-Kompetenz sind - wie viele Fälle zeigen in der Lage, die Schriftform der jeweiligen Lautsprache als Zweitsprache zu
erwerben. Gehörlose Kinder, denen die Gebärdensprache verwehrt wird, erreichen
durch diese Maßnahme nicht automatisch eine Kompetenz in der Schrift- oder
Lautsprache ihrer Umgebung. Sie können teils auch später in der Gebärdensprache
keine muttersprachliche Kompetenz erwerben und daher ein Leben lang
"spracharm" bleiben. In Anerkennung dieser Sachlage gab und gibt es weltweit
Anstrengungen, die Gebärdensprachen gesetzlich zu verankern.
Aus www.lexikon-definition.de/Gebärdensprache
In Deutschland wurde mit Bilingual-Klassen an Schulen und gemischten KiTa's (GL & HD
zusammen) schon Versuchsprojekte durchgeführt und es wurden sehr positive Erfahrungen
gemacht, und auch hörende Kinder zogen Nutzen aus diesen Projekten - Berichte dazu gibt
es in verschiedenen "Sehen statt Hören"-Sendungen (hatte ich bestellt bei www.gibzeit.de
Videoreihe Nr. 5 - Erziehung, Bildung und Freizeit Gehörloser).
Bei der Spracherziehung von Gehörlos Geborenen wie Samuel, müsste DGS als erstes
kommen und dann auf dieser Basis aufbauend, mit LBG die Grammatik der Lautsprache
erklären! DGS eignet sich in diesem Fall auch hervorragend, um zu erklären, wie Töne
erzeugt werden können. Samuel benutzt sehr gerne und immer öfter Gebärden, da er
sieht, dass er uns damit mitteilen kann was er braucht, was ihn freut oder was ihn traurig
macht. Er macht auch eigene Sätze. Aber mit der DGS-Grammatik, da hapert es noch, bei
ihm und auch noch bei uns. Diese Grammatik müsste in der Schule gelehrt werden!!! Da
wir alle als Familie, noch reichlich unbewandert sind in Sachen DGS-Grammatik, sind bis
jetzt nur selten ganze Sätze möglich. Dabei ist Samuel gerade jetzt enorm lernwillig. Und
würden wir warten, bis eine Kommunikation in Lautsprache möglich wäre (mit Lippenlesen
und so), dann könnten wir heute noch nicht mal mit unserem Sohn reden (was jetzt ganz
gut klappt).
Den Gehörlosen ihre 'Sprache' vorenthalten, und statt dessen nur auf Lautsprache (mit
begleitenden Gebärden) zu setzen, ergibt wenig Sinn, wie folgendes Zitat verdeutlicht:
Ein "kombiniertes" System aus Laut- und Gebärdensprache werde es den
Gehörlosen ermöglichen, auf beiden Gebieten voranzukommen. Ein weiterer
Kompromiß, dem eine tief verankerte Verwirrung zugrunde liegt, wird
vorgeschlagen: eine Sprache einzuführen, die zwischen Englisch und der
Gebärdensprache vermittelt (das heißt, ein in Gebärden umgesetztes Englisch).
Diese Art von Verwirrung hat eine lange Geschichte - sie geht auf de l'Epées
27: http://www.gebaerdenschrift.de/
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Seite 33 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
"methodische Gebärden" zurück, die einen Versuch darstellen, zwischen Französisch
und Gebärdensprache zu vermitteln. Echte Gebärdensprache ist jedoch in sich
vollständig: Ihre Syntax, Grammatik und Semantik bedürfen keiner Ergänzung,
aber sie unterscheiden sich in ihrem Wesen von denen aller anderen artikulierten
oder geschriebenen Lautsprachen. Es ist daher nicht möglich, eine gesprochene
Sprache Wort für Wort, Satz für Satz in die Gebärdensprache zu übersetzen - ihre
Strukturen sind grundsätzlich verschieden. Man trifft oft auf die vage Vorstellung,
die Gebärdensprache sei englisch oder Französisch, aber das ist ganz und gar nicht
der Fall; sie ist sie selbst, sie ist Gebärdensprache. Folglich ist das "manuelle
Englisch", das man so gerne als Kompromiß einführen möchte, überflüssig, denn
eine vermittelnde Pseudosprache wird nicht benötigt. Und doch sind Gehörlose
gezwungen, diese Zeichen zu erlernen - nicht um Gedanken oder Handlungen
auszudrücken, sondern zwecks Repräsentation phonetischer Laute, die sie nicht
hören.
Oliver Sacks: Stumme Stimmen (7. Auflage, Mai 2002) Seite 55-56, erschienen
im Rowohlt Verlag
Unsere Kinder hier zu Hause unter sich verstehen sich ziemlich gut. Die ganz kleine
gebraucht auch Gebärden um uns zu sagen was sie haben möchte (da sie ja noch nicht
sprechen kann ist das eine sehr gute Sache).
Ich habe schon von verschiedenen Leuten gehört, dass diese vor einigen Jahren in der
Logopädie hier in Luxemburg, DGS gelernt haben!!! Warum wurden diese Kurse
eingestellt ???
Ich möchte nochmal sagen, dass ich prinzipiell nicht gegen Lautsprachbegleitende
Gebärden (LBG) bin ... für ertaubte Menschen, die schon mit der Grammatik der
gesprochen Sprache aufgewachsen sind und nicht die DGS-Grammatik neu lernen wollen
oder können. Und um damit den Gehörlos Geborenen die Grammatik und den Aufbau der
Lautsprache zu erklären. Ich habe selbst schon LBG-Kurse besucht.
Aber die Sprache der Gehörlosen ist nicht LBG!!!!! LBG wären auch ohne die DGS gar
nicht möglich, da die Gebärden von den LBG aus der DGS kommen. Also bevor man die
LBG akzeptiert, müsste man zuerst die DGS anerkennen! Vielleicht kann man damit was
anfangen um Politiker zu überzeugen, die DGS wenigstens als eigenständige Sprache hier
in Luxemburg anzuerkennen, denn dann wäre es auch einfacher, um Kurse in DGS
anzubieten!!! Für alle möglichen Sprachen findet man Kurse und Dolmetscher in
Luxemburg - unter anderem sogar Chinesisch oder Latein - warum nicht auch DGS ???
(Anmerkung Januar 2006: Aufgrund vermehrter Nachfrage werden jetzt DGS-Kurse
angeboten, aber es ist noch ein weiter Weg, von 'Kursen' bis zur 'Anerkennung der
Sprache'.)
Jemand sagte mir einmal, dass sogar einige vom Lehrkörper in der Logopädie DGSKompetent wären, aber es nicht im Unterricht anwenden können/dürfen? Könnte mir bitte
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2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
jemand das entweder bestätigen oder dementieren? (Anmerkung 31.01.2006: Auf diese
Frage bekam ich jetzt eine email aus Deutschland: "Es ist erschreckend, aber die DGS ist
erst seit 3 Jahren anerkannte Sprache. Bis zu diesem Jahr durften die Lehrer offiziell
hörgeschädigte nicht in DGS unterrichten. Sie konnten auch keine DGS. Die 'neuen'
Hörgeschädigtenpädagogen lernen jetzt in ihrer Ausbildung DGS und setzen sie auch ein.")
Vielleicht findet diese Aussage auch für Luxemburg Anwendung?
Wird überhaupt erkannt, was für ein Potential im Gebrauch der Gebärdensprache (und
ich meine nicht LBG) liegt. Es würde die Situation von vielen gehörlosen/schwerhörigen
drastisch verbessern! Denn nicht die Gehörlosigkeit an sich macht einen Menschen
behindert, sondern die Art wie Hörende damit umgehen. Was macht die Schule
(Logopädie) in dieser Richtung?
Falls mir irgend jemand dazu etwas genaueres sagen kann, BITTE MELDEN !!!!
Ich habe mit der Zeit bei meinen Nachforschungen gemerkt, dass es nicht nur um
meinen allein Sohn gehen darf, sondern dass die Problematik der Gehörlosen in Luxemburg
allgemein an die Öffentlichkeit kommen und verbessert werden muss.
Viele Eltern wissen leider viel zu wenig über die Gebärdensprache und lehnen sie
deshalb ab.
Aber: LIEBE ELTERN GEHÖRLOSER KINDER HIER IN LUXEMBURG: ES GEHT UM
EINE BESSERE ZUKUNFT FÜR UNSERE KINDER!
Gibt
es
eigentlich
schon
Forschungen
die
sich
mit
einer
"Letzeboier
Gebärdesprooch" (LGS) befassen?
2.1.1.7. Hoffnungsschimmer !-?
Ende 2005 fingen in Düdelingen LBG-Kurse an, die sind jetzt mal fertig bis
voraussichtlich September.
Und jetzt im April 2006 laufen endlich DGS-Kurse in Luxemburg an, in Düdelingen bei
"Solidarität mit Hörgeschädigten" mit einer gehörlosen GS-Dozentin aus Trier, Stefanie
Reichert, die vor kurzem ihre Studien als Dozentin abgeschlossen hat. Die Kurse fangen bei
DGS-1 an und sollen später bis DGS-9 gehen. Jetzt erst mal DGS-1 Wochenendkurs ab
08.04.2006 (4x Samstags: 9:30-12:45) oder Abendkurse ab 31.05.2006 (7x Mittwochs:
18:00-19:30). Weitere Infos kann man bei "Solidarität mit Hörgeschädigten" fragen (per
email oder Telefon). Im Herbst soll dann erst DGS-2 folgen. Maximale Teilnehmerzahl pro
Kurs liegt bei 10 Personen (das ist ok, bleibt überschaubar und man kommt gut mit dem
Stoff voran).
2.1.1.7.1. DGS-I bei "Solidarität mit Hörgeschädigten" in Düdelingen
(Luxemburg)
Am 08+22+29.04. und 06.05.2006 besuchte ich, den ersten DGS-Kurs
Samstag-Morgen in Luxemburg (13 Teilnehmer) bei "Solidarität mit
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Hörgeschädigten"28 in Düdelingen, und meine Frau den gleichen Kurs MittwochAbend am 31.5., 07+14+21+28.06., 05+12.7.2006:
 Einführung in die Gebärdensprache und Gehörlosenkultur
 Nonverbale Kommunikation (NVK)
 Grundlagen der Gebärdensprachgrammatik
 Alltagsdialoge in der Gebärdensprache
 Fingeralphabet
2.1.2. Nicole29 (gehörlos)
Am Anfang ist es so - das Interesse gross, aber durch das Kommunikationsproblem
nimmt das Interesse rasch ab nur wenn jmd. keine Gebärdensprache kann!
Viele denken, es ist schwer mit der Gebärdensprache zu lernen! :-(
Wir
verstehen
Deutsch,
haben
in
der
Schule
nur
Deutsch
gelernt
-
leichte
Mundbewegung zum Ablesen! Blöd dass wir die Schwierigkeiten haben, beim Einkaufen, wo
meistens französisch gesprochen wird, dann der Gang zu den Behörden, wo wir unbedingt
einen Dolmetscher brauchen würden um uns durch die ganzen Papiere zu kämpfen und
schwierig ist es auch bei der normale Post von Banken, Versicherungen oder sonstigen
offiziellen Sachen, wo man immer jemanden bemühen muss, weil wir die ganzen
französische Text nicht verstehen.
Familiäre Situation
Als ich geboren wurde, nicht sofort erkannt dass ich gehörlos bin! Meine Mutter hat
immer nach mir gerufen und ich hab nicht gehört! 2 Jahre später hat der Arzt festgestellt
dass ich gehörlos bin. Jetzt dank modernen Methoden kann man die Behinderung schon
kurz nach Geburt feststellen!
Wenn ich z.b. allein an einem Tisch mit meiner Familie sitze, spricht jeder am Anfang
Deutsch und schaut mich an beim Sprechen, aber nach kurzer Zeit wird durcheinander
gesprochen und ich sitze in meiner Isolation und verstehe kein Wort. Wenn ich alleine mit
EINEM Person z.b. Vater oder Mutter rede, fühle mich keine Isolation!
Schulische Ausbildung
Im Centre de Logopédie wird nur Deutsch gelernt und das ist ein Problem für die spätere
Berufswelt, weil dort fast überall alles auf Französisch geht. Da ist aber nichts zu ändern,
weil die ganze Struktur auf die deutsche Sprache aufgebaut ist. Meiner Meinung nach
müsste man unbedingt im Centre de Logopédie die richtige Gebärdensprache lernen, weil
man damit einen viel grösseren Wörterschatz als Gehörloser haben könnte.
Lieber auf der spezialle RICHTIGE Gehörlosen-schule, -Hauptschule, -Realschule und
-Abitur und -Ausbildung wie Hörenden, mit den Gehörlosenlehrern. Normale Laufbahn!
Dieses Kapitel bleibt noch zu erweitern. (suche noch Informationen und
Berichte)
28: http://www.hoergeschaedigt.lu/
29: Einige Namen in den folgenden Berichten wurden geändert.
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2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
2.2. Berufliche Situation
Dieses Kapitel bleibt noch zu schreiben. (suche Informationen und Berichte)
2. Situation gehörloser Menschen in Luxemburg
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
siehe auch folgende Internet-Seiten: EUD-Papers30, EUD Seminar Reports31 und
Menschenrechte in der EU32
Hier finden Sie eine kleine Zusammenstellung von EU-Texten, um zu zeigen, dass eine
Gebärdensprache (nicht Lautsprachbegleitende Gebärden) in Luxemburg als eigene
Sprache anerkannt werden muss (da in der einzigen Schule für hörgeschädigte Kinder in
Luxemburg sowieso die deutsche Sprache gelehrt wird, wäre es gut, wenn das die
Deutsche Gebärdensprache wäre).
Vielleicht
kann
man
damit
was
anfangen
um
Politiker
zu
überzeugen,
denn
Gebärdensprache ist nicht Lautsprachbegleitende Gebärden !!!
Im folgenden bedeutet rote Schrift, dass der Text zur Aufmerksamkeitserregung von mir
hervorgehoben wurde / grüne Schrift sind dann meine Kommentare dazu.
Was macht die Politik in LUXEMBURG zu diesem Thema? Leider ist das Europäische Jahr
der Sprachen schon vorbei :-(
3.1. Entschließung zur Gebärdensprache
Quelle: http://www.eudeaf2003.org/de/eudocument1.html
Mittwoch, 18. November 1998
C 379/66 DE 7. 12. 98 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
TEIL II
Vom Europäischen Parlament angenommene Texte
1. Gebärdensprache
B4-0985/98
Entschließung zur Gebärdensprache
Das Europäische Parlament,
-
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 1988 zur Zeichensprache für
Gehörlose (1) ABl. C 187 vom 18.07.1988, S. 236.
-
in
Kenntnis
der
Entschließung
des
Rates
vom
20.
Dezember
1996
zur
Chancengleichheit für Behinderte (2) ABl. C 12 vom 13.01.1997, S. 1.
-
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 1996 zu den Rechten
behinderter Menschen (3) ABl. C 20 vom 20.1.1997, S. 389.
-
unter Hinweis auf Artikel 13 des konsolidierten Vertrags von Amsterdam über die
Nichtdiskriminierung,
30: http://www.eudnet.org/papers/papers.htm
31: http://www.eudnet.org/reports/reports.htm
32: http://europa.eu.int/pol/rights/index_de.htm
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
A. in der Erwägung, dass es in der Europäischen Union eine zunehmende Zahl von
schwer Gehörgeschädigten, leicht Gehörgeschädigten und Personen mit kürzlich
erworbenen Gehörschädigungen gibt,
B. in
der
Erwägung,
dass
Sprachschwierigkeiten
eine
haben
große
und
Mehrheit
dass
die
der
gehörlosen
Gebärdensprache
Personen
für
den
überwiegenden Teil dieser Menschen die in vielen Fällen einzige mögliche Sprache
ist,
C. in der Erwägung, dass nur vier der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die
Gebärdensprache offiziell anerkennen,
D. in der Erwägung, dass die Ergebnisse des Europäischen Projekts über die
Gebärdensprache den erheblichen Mangel an qualifizierten Dolmetschern für die
Gebärdensprache in der Europäischen Union bewiesen haben,
E.
in der Erwägung, dass bei EU-Finanzierungsprogrammen nicht anerkannt bzw.
berücksichtigt
wird,
dass
gehörlose
Teilnehmer
Dolmetscher
für
die
Gebärdensprache benötigen,
F.
in der Erwägung, dass der Zugang zur Information in der heutigen Welt immer
mehr über audiovisuelle Mittel erfolgt und dass somit die Ausübung des Rechts auf
Information für Gehörlose nicht gewährleistet ist,
G. in der Erwägung, dass Fernsehanstalten nur in unzureichendem Maß Programme
anbieten, zu denen Gehörlose Zugang haben, da visuelle Informationen für
Gehörlose größte Bedeutung haben,
H. in
der
Erwägung,
dass
in
der
Europäischen
Union
sieben
verschiedene,
inkompatible Texttelefonsysteme eingesetzt werden, was für Gehörlose, die
einander innerhalb der Europäischen Union anrufen, eine große Schwierigkeit
darstellt,
I.
in der Erwägung, dass es vielfältige und verschiedene Gebärdensprachen gibt,
wobei jede ihre eigene kulturelle Identität besitzt,
1.
weist auf die Bedeutung des 10. Jahrestages seiner obengenannten Entschließung
vom 17. Juni 1988 hin;
2.
begrüßt die Mittelzuweisung in Höhe von Ecu 500 000 durch die Europäische Union
an ein größeres europaweites Projekt zur Gebärdensprache (1997) zur Förderung
der Umsetzung dieser Entschließung;
3.
nimmt
zur
Kenntnis, dass
dieses
Projekt
über
Gebärdensprache
den
EU-
Institutionen und Mitgliedstaaten wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Art der
Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gebärdensprache
für Gehörlose liefern wird;
Seite 40 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
4.
fordert
die Kommission
auf,
dem
Rat einen
Vorschlag
über
die offizielle
Anerkennung der von Gehörlosen in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten
Gebärdensprache vorzulegen;
5.
fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass EU-Finanzierungsprogramme im
Bereich der Bildung und beruflichen Weiterbildung die Ausbildung von Tutoren und
Dolmetschern für Gebärdensprache umfassen;
6.
fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass Gehörlose Zugang zu allen EUProgrammen haben und dass die Notwendigkeit des Dolmetschens in die
Gebärdensprache anerkannt wird;
7.
fordert die Kommission auf, Maßnahmen für Beamte der EU-Institutionen zur
Bewusstseinsbildung für die Probleme der Gehörlosen zu treffen;
8.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass
Gehörlose Zugang zu allen von den EU-Institutionen veranstalteten öffentlichen
Treffen haben, indem auf Anfrage ein Dolmetschdienst für die Gebärdensprache
eingerichtet wird;
9.
fordert die Kommission auf, im Rahmen des Grundsatzes der öffentlichen
Fernsehdienstleistung die Möglichkeit zu prüfen, angemessene Rechtsvorschriften
zu erlassen, die es ermöglichen, die Übersetzung in die Gebärdensprache zu
gewährleisten,
oder dass zumindest Nachrichtensendungen,
Sendungen von
politischem Interesse, insbesondere während der Wahlkampagnen, und im Rahmen
des Möglichen kulturelle Sendungen und Sendungen von allgemeinem Interesse
mit Untertiteln versehen werden;
10. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen vorzulegen,
der die Vereinbarkeit von Telekommunikationstext- und Videotelefonausrüstungen
für Gehörlose in ganz Europa gewährleistet;
11. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, die eine einheitliche Gestaltung
von Multimedia-Anwendungen gewährleisten, so dass Gehörlose nicht von neuen
Anwendungen ausgeschlossen werden;
12. fordert die Kommission des weiteren auf, Studien im Bereich der anderen
audiovisuellen Dienstleistungen für Gehörlose auszuarbeiten;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den zuständigen und
repräsentativen Gremien und Organisationen der Gehörlosen in der Europäischen
Union zu übermitteln.
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Seite 41 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
3.2. Stellungnahme des Ausschusses der Regionen
Link auf das Dokument = Amtsblatt Nr. C 337 vom 11/11/1996 S. 004533
Kopie des Dokumentes:
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu:
–
der "Mitteilung der Kommission über die mehrsprachige Informationsgesellschaft",
und
–
dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines
mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft
in der Informationsgesellschaft" (96/C 337/08)
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,
aufgrund
der
"Mitteilung
der
Kommission
über
die
mehrsprachige
Informationsgesellschaft" und des "Vorschlags für eine Entscheidung des Rates über
die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt
der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft" [KOM(95) 486 endg. - 95/0263
(CNS)],
aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 23. November
1995, den Ausschuß der Regionen hierzu um Stellungnahme zu ersuchen,
aufgrund seines Beschlusses vom 18. Juli 1995, die Fachkommission 7 "Europa
der Bürger, Forschung, Kultur, Jugend und Verbrauch" mit der Erarbeitung dieser
Stellungnahme zu beauftragen,
gestützt auf den von der Fachkommission 7 am 27. Februar 1996 einstimmig
angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 6/96 fin) (Berichterstatter: Herr
Kosmopoulos),
unter
Berücksichtigung
des
Vertrags
zur
Gründung
der
Europäischen
Gemeinschaft, insbesondere der Artikel 128 und 130 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- Der Europäische Rat hat auf seinem Gipfeltreffen am 24. und 25. Juni 1994 auf
Korfu
die
Bedeutung
der
kulturellen
und
sprachlichen
Aspekte
der
Informationsgesellschaft unterstrichen.
- Auf seinem Gipfeltreffen am 26. und 27. Juni 1995 in Cannes hat der
Europäische Rat wiederum auf die Bedeutung der sprachlichen Vielfalt für die
Gemeinschaft aufmerksam gemacht.
- Der Übergang zur Informationsgesellschaft ist für alle europäischen Regionen
und ihre Bürger von vorrangiger Bedeutung, weil sie ihnen ganz wesentliche neue
Vorzüge bietet.
- Diese Informationsgesellschaft kann der Informatikindustrie im Bereich der
neuen Kommunikationstechnik nachhaltige Impulse geben, indem sie ihr neue
33: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:51996IR0220:DE:HTML
Seite 42 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Perspektiven auf den Weltmärkten und den europäischen Märkten eröffnet, die von
sprachlicher Vielfalt geprägt sind.
-
Im
Rahmen
der
Informationsgesellschaft
muß
der
umfassende
Informationsaustausch zwischen Sprachen verbessert und gefördert werden.
-
Die
Gemeinschaft
muß
ein
Umfeld
schaffen,
das
eine
Stärkung
der
"Sprachenindustrie" unter Nutzung der neuen Informationstechnologien begünstigt.
- Die politischen Maßnahmen zum sprachlichen Bereich fallen in der EU in die
kulturpolitische Zuständigkeit der Regionen und der Mitgliedstaaten, so daß bei
jedweden
Maßnahmen
auf
Gemeinschaftsebene
dem
Subsidiaritätsgrundsatz
Genüge getan werden muß.
- Der AdR hat sich in seinen Stellungnahmen bereits einschlägig geäußert,wie
etwa in seinen Stellungnahmen zu der Kommissionsmitteilung "Europas Weg in die
Informationsgesellschaft: Ein Aktionsplan" bzw. zu den Programmen "ARIANE" und
"INFO 2000".
verabschiedete auf seiner 13. Plenartagung (Sitzung vom 12. Juni 1996)
einstimmig folgende Stellungnahme.
1. Allgemeine Bemerkungen
1.1. Wir
leben in einer
Zeit der
tiefgreifenden Veränderungen
bei den
zwischenmenschlichen Kontakten infolge der Einführung neuer Informations- und
Kommunikationsdienste.
Diese
Veränderungen
hängen
zusammen
mit
der
Globalisierung von Informations- und Kommunikationsdiensten, dem Aufkommen
der Multimediatechnik in sämtlichen Wirtschaftszweigen (nicht nur im Bereich des
Fernsehens) und der erwarteten Verbreitung interaktiver Dienste. Die nachhaltigen
Konsequenzen
des
Zusammenwirkens
von
Bild,
Ton
und
Text
für
die
Kommunikationsstrukturen, wie wir sie pflegen, sind sowohl eine Herausforderung,
die angegangen werden muß, als auch eine Erscheinung, die wissenschaftlich
untersucht werden sollte.
1.2. In der heutigen Informationsgesellschaft, die immer stärker vom Austausch
von Meinungen, Anschauungen, Thesen und Standpunkten geprägt ist, muß für alle
Bürger Europas unabhängig von ihrer sprachlichen Zugehörigkeit ein gleicher
Zugang zu den Informationsquellen gewährleistet werden.
1.3. In die sprachliche Vielfalt Europas sind nicht nur europäische Lautsprachen
einzubeziehen, sondern auch die in Europa verwendeten Gebärdensprachen der
Gehörlosen. Diese sind für einen Großteil der betroffenen Personengruppe als deren
Mutter- oder Erstsprache anzusehen. Da die Gebärdensprachen optische Sprachen
sind, ist ihre Förderung vom Standpunkt der Computertechnologie besonders
interessant.
1.4. Wegen des Reichtums und der Vielfalt seines sprachlichen Erbes steht
Europa
vor
einer
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
solchen
Herausforderung.
Diese
Gefahr
des
Entstehens
Seite 43 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
ausgegrenzter, schlecht oder falsch informierter europäischer Bürger läßt sich nur
dann abwenden, wenn die vielsprachigen Kommunikationsmittel elektronischer wie
gedruckter Art umfassend gefördert werden.
1.5. Diese Initiative wird maßgeblich zur Entwicklung einer neuen europäischen
Kommunikationspolitik beitragen, die wirtschaftliche und soziale Kohärenz zwischen
den Regionen Europas fördern und den europäischen Bürgern die umfassendere und
aktivere Mitwirkung am europäischen Geschehen ermöglichen.
1.6. In der Praxis wird dies viele Vorteile zeitigen, und die auf diese Weise
gewonnenen Errungenschaften werden maßgeblich zur Beseitigung der bereits
bestehenden Sprachbarrieren beitragen.
1.7. Die derzeitige Epoche ist geprägt von der dritten und bisher radikalsten
Sprachrevolution. Die vom elektronischen Rechner beherrschten Technologien
verändern einmal mehr die Kommunikationswelt. Es muß verhindert werden, daß
das Vordringen neuer Technologien der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der
europäischen Gemeinschaft schadet.
1.8. Wenn dies passiert, wird es möglicherweise einem Teil der europäischen
Bürger versagt bleiben, die Werte unseres kulturellen Erbes wirklich zu genießen,
am demokratischen Geschehen in vollem Umfang teilzunehmen und mit sämtlichen
Ebenen der Gesellschaft zu kommunizieren.
1.9. Ein wesentliches Element für die Sicherung der Demokratie und der freien
demokratischen Äußerung ist die Sprache, über die jeder Bürger teilnimmt am
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Geschehen um ihn herum. Auch das
kulturelle Leben ist eng mit der Sprache verbunden, weil über die Sprache die
kulturelle Identität jedes einzelnen Volkes entstanden ist. Dieses Problem muß
gründlich angegangen werden.
1.10. Die europäische Informationsgesellschaft muß unbedingt vielsprachig
bleiben. Der Vorschlag, die Personenkontrollen an den Binnengrenzen der EU
abzuschaffen,
macht
keinen
Sinn,
wenn
die
Bürger
nicht
miteinander
kommunizieren können. Deswegen sollten einige Pilotprojekte aufgelegt werden,
um die Übermittlung bestimmter Informationen der EU und der Mitgliedstaaten in
einigen Minderheitssprachen der Union zu erleichtern. Dieser Ansatz soll später auf
die übrigen Regionalsprachen ausgedehnt werden, wenn diese Pilotprojekte sich als
praxistauglich erwiesen haben. Diese Maßnahmen müssen in bereits existierende
Programme eingebunden werden und dürfen zu keinen finanziellen Auswirkungen
für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führen.
1.11. Die Sicherung der sprachlichen Vielfalt braucht die Bereitschaft ihrer Bürger
zur
Mehrsprachigkeit.
Wirkliches
Miteinander
von
Bürgern
unterschiedlicher
Sprachen ist dann leichter möglich, wenn alle an der Kommunikation Beteiligten
bereit sind, die Sprache des anderen zu erlernen. Die Europäische Union hat durch
Maßnahmen
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zur
Unterstützung
der
Mitgliedstaaten
zur
Förderung
der
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Mehrsprachigkeit
beizutragen.
Diese
Maßnahmen
dürfen
nicht
nur
auf
die
Schulpflicht beschränkt bleiben.
1.12. Die Herausforderung der aufkommenden Informationsgesellschaft liegt in
der Erhaltung der sprachlichen Vielfalt und der Möglichkeit für alle, an dieser neuen
Errungenschaft teilzuhaben, von den damit verbundenen Vorteilen zu profitieren
und in sämtlichen Bereichen die gleichen Möglichkeiten zu haben.
1.13. Deshalb müssen in erster Linie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
ihren Beitrag zur Erhaltung des sprachlichen Reichtums und der Sprachenvielfalt in
Europa leisten. Die Arbeitssprachen der Europäischen Union müssen auch weiterhin
zu ihrem Recht kommen, und die Mitgliedstaaten müssen die Europäische Charta
der
Regional-
und
Minderheitssprachen
anwenden,
damit
die
Rechte
der
anderssprachigen Bürger gewahrt werden.
1.14. Bei diesem Bestreben können generell die Bildungsstätten eine wichtige
Rolle spielen indem sie die Muttersprache ihres Landes in geeigneter Weise
vermitteln und dazu beitragen, daß sie bei der Entwicklung der weltweiten
Informationsgesellschaft zum Tragen kommen.
1.15. Die Rolle der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstleistungssektors
bei der Entwicklung von Spezialerzeugnissen, die auf die örtlichen Besonderheiten
und Bedürfnisse der Bürger der Regionen Europas zugeschnitten sind, gewinnt
immer mehr an Bedeutung.
1.16. Schließlich ist es offenkundig, daß sorgfältig darauf zu achten ist, daß die
neue Technologie und die Verwirklichung der Informationsgesellschaft maßgeblich
zur Sicherstellung der Vielsprachigkeit im Wege der Schaffung einer soliden Basis
für die Vorbereitung entsprechender Forschungsprogramme und die Herbeiführung
des einschlägigen Know-how-Transfers beiträgt.
2. Besondere Bemerkungen
Der Ausschuß der Regionen ist der Ansicht, daß für die Herbeiführung dieser
sprachlichen Vielfalt folgende grundlegende Ansätze erforderlich sind:
2.1.
Die
Massenmedien
entsprechende
Infrastruktur
müssen
sich
einzusetzen,
mit
die
der
ein
Idee
immer
anfreunden,
breiteres
eine
Publikum
erreichen kann und so immer mehr Bürgern der Europäischen Union den Zugang zu
der von ihnen bereitgehaltenen Information ermöglichen.
2.2. Die bevorstehende Entwicklung neuer Technologien und Dienste und die
Verwirklichung
der
Informationsgesellschaft
müssen
zwangsläufig
dem
Vielsprachigkeitskonzept folgen, um als Ansatz für die Schaffung einer einheitlichen
Infrastruktur im Vereinten Europa taugen zu können.
2.3. Die Kommunikation zwischen den verschiedenen Diensten der Europäischen
Union sowie auch zwischen den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten muß
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Seite 45 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
auf einer vielsprachigen Infrastruktur basieren, um den Informationsaustausch im
Wege der Übersetzung in entsprechend viele Sprachen zu erleichtern.
2.4. Bereits jetzt sollte der Grundstein für eine europäische Infrastruktur für den
Übersetzungsbereich, allgemeine Sprachlexika und europa- oder weltweit einheitlich
angelegte Fachterminologien auf den Weg gebracht werden.
2.5.
Es
sollte
eine
mit
Bildungsprogrammen
kombinierte
Sensibilisierungskampagne lanciert werden, um die Bürger zu mobilisieren und für
eine aktive Beteiligung an den Bemühungen der Schaffung einer Infrastruktur der
vielsprachigen
Informationsgesellschaft
Sensibilisierungskampagne
sollte
auf
die
zu
bereits
gewinnen.
bestehenden
Diese
einschlägigen
Programme abgestimmt werden.
2.6. Es sollten einheitliche Zulassungsregeln zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union vereinbart werden, dergestalt, daß Erzeugnisse der neu
entstehenden Informationsgesellschaft in den Mitgliedstaaten vermarktet werden
dürfen, sofern sie mit Begleitmaterial in den entsprechenden Sprachen der
Verbraucher und Benutzer versehen werden, damit sie von diesen problem- und
gefahrlos verwendet werden können.
2.7. Verabschiedung von Regelwerken, nach denen aus Drittländern in die
Europäische Union eingeführte Erzeugnisse ebenfalls mit dem entsprechenden
Begleitmaterial der Sprachen versehen sein müssen, derjenigen Märkte, auf denen
sie angeboten werden.
2.8. Einrichtung von Organisationen für internationale Zusammenarbeit, die dafür
zu sorgen haben, daß dem Gebot der Vielsprachigkeit Genüge getan wird und die
entsprechenden Regelwerke eingehalten werden.
2.9. Dieses Programm sollte allen eigenständigen europäischen Sprachen
offenstehen,
unabhängig
von
ihrer
offiziellen
Anerkennung
auf
EU-
oder
einzelstaatlicher Ebene. Dies impliziert nicht, daß diese Sprache in den Rang einer
Amtssprache oder Arbeitssprache der EU erhoben werden muß, aber es ermöglicht
allen Bürgern der EU ganz gleich welcher sprachlichen Zugehörigkeit den Zugang zu
den
Vorteilen,
die
die
technische
Entwicklung
im
Informatik-
und
Kommunikationsbereich eröffnet.
2.10. Der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates müßte in der Weise
abgeändert
werden,
daß
auch
der
Ausschuß
der
Regionen
offiziell
am
interinstitutionellen Entscheidungsprozeß mitwirken kann. Zu diesem Zweck müßten
in den Entscheidungsvorschlag als zusätzlicher Erwägungsgrund die Worte "nach
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen" eingefügt und Artikel 6 nach
"Wirtschafts- und Sozialausschuß" um den Wortlaut "und dem Ausschuß der
Regionen" ergänzt werden.
2.11. Der im Kommissionsvorschlag vorgesehene finanzielle Beitrag der EU für
die Auflegung dieses Programms erscheint zu gering, so daß die Ergebnisse hinter
Seite 46 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
den Erwartungen zurückzubleiben drohen. Deswegen sollte die vorgesehene
Mittelausstattung doppelt so hoch angesetzt werden, um vorrangig diejenigen
Aktionslinien
zu
bedienen,
bei
denen
der
Aspekt
der
Schaffung
von
Rahmensystemen am stärksten im Vordergrund steht, wie etwa den sprachlichen
Basisnetzen
(Aktionsbereich
1)
oder
den
sprachlichen
Instrumenten
zur
Verbesserung der Kommunikation im öffentlichen Sektor in Europa (Aktionsbereich
3).
2.12. Im Kommissionsvorschlag wird die Verantwortung der Mitgliedstaaten und
der Regionen für die Entwicklung der entsprechenden sprachlichen Grundlagen und
der spezifischen Instrumente für ihre eigene Sprache hervorgehoben. Die in den
einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen verfügbaren Mittel und die wirtschaftlichen
Interessen bezüglich der verschiedenen Sprachen sind zudem unterschiedlich. Der
Ausschuß
der
Regionen
plädiert
dafür,
die
Idee
einer
europäischen
Sprachensolidarität zu lancieren und sie mit Hilfe von Mitteln aus den Struktur- und
Regionalfonds in die Tat umzusetzen. Als alleinige Rechtsgrundlage reicht Artikel
130 Absatz 3 EG-Vertrag nur dann aus, wenn sich die Mitteilung auf die Behandlung
der wirtschaftlichen Aspekte der Sprachenvielfalt beschränkt. Wenn hingegen die
Sprache als Wesenselement der Kultur gefördert wird, muß die Rechtsgrundlage des
Artikels 128 EG-Vertrag mit der Folge des Erfordernisses der Einstimmigkeit im Rat
herangezogen werden.
2.13. In Anbetracht des Tenors der Vorschläge für die Ausgestaltung dieses
Programms fragt sich der Ausschuß der Regionen, ob die Kommission als
Rechtsgrundlage für ihre Vorlage richtigerweise nur Artikel 130 Absatz 3 "Industrie"
und nicht auch Artikel 128 "Kultur" des EG-Vertrags gewählt hat.
3. Schlußfolgerungen
3.1. Für das Gelingen einer vielsprachigen Gesellschaft ist ein realistisches und
rationelles
Konzept
erforderlich,
sowie
Übereinstimmung
und
vorbildliche
Zusammenarbeit zwischen den Betreibern, die Informationsdienste erbringen und
vermarkten
oder
auf
sprachliche
Besonderheiten
zugeschnittene
Medien,
Dienstleistungen und Systeme anbieten. In diesem Zusammenhang wären u.a. eine
Stimulierung der Zusammenarbeit und die Schaffung eines europäischen Rahmens
für einschlägige Aktivitäten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hilfreich.
Dies
alles
kann
Untersuchungen
die
verwirklicht
in
diesem
werden,
wenn
Zusammenhang
im
Wege
entsprechender
bestehenden
Hemmnisse
ausgemacht, und geeignete Lösungen auf den Weg gebracht werden, die die
Grundlage für die Schaffung entsprechender Regelungen für die praktische
Umsetzung bilden.
3.2. Dieses Konzept ist nach Ansicht des Ausschusses der Regionen erforderlich,
um unkoordinierte und miteinander nicht kompatible Aktivitäten in größerem
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Seite 47 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Ausmaß zu vermeiden. Indes gibt es hier bestimmte Risiken, die durch die
bescheidene finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft noch verstärkt werden.
3.3. Da die Herbeiführung einer europäischen Sprachensolidarität für die
Regionen
mit
einem
deutlichen
Rückstand
in
sprachlicher
Hinsicht
gewiß
wirtschaftliche Folgen mit sich brächte, vor allem im Fremdenverkehrsbereich und
bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse, appelliert der Ausschuß der Regionen an die
Behörden
der
EU
und
der
Mitgliedstaaten,
einen
angemessenen
Teil
der
Strukturfondsmittel für die Einleitung und Durchführung des hier in Rede stehenden
Programms zu verwenden. In vielen Regionen könnte dieses Programm für den
Ausbau bereits bestehender Vorhaben genutzt werden.
3.4. Im übrigen ist der Ausschuß der Regionen der Meinung, daß die
internationale Zusammenarbeit im Bereich der Spracheninfrastruktur und des
Übersetzungsinstrumentariums in den umfangreichen Programmen der EU über
wirtschaftliche
und
technische
Zusammenarbeit
mit
den
MOE-Staaten,
den
Mittelmeerländern usw. untergebracht werden könnte, um die Entwicklung und den
Zuschnitt der nationalen und regionalen Strukturen von Drittländern auf die
europäische Infrastrukturlandschaft zu erleichtern.
3.5. Schließlich betont der AdR, daß die Europäische Union mit diesem Programm
das hochgesteckte Ziel und die wichtige Aufgabe in Angriff nimmt, das industrielle
Wachstum in Europa zu fördern; daher liegt das Programm s. E. primär nicht in
Bedürfnissen begründet, die die Bürger auf lokaler oder regionaler Ebene direkt zum
Ausdruck gebracht hätten.
Außerdem möchte der AdR einen Aspekt hervorheben, der seiner Meinung nach
nicht ausreichend beleuchtet und berücksichtigt wurde:
Computergestützte
Systematisierung,
Systeme
allgemeinen
sind
Einführung
ausgezeichnete
und
Instrumente
Verbreitung
von
zur
Begriffen,
Glossaren, Wörterbüchern und anderen genormten Daten. Sie sind in erster Linie
ein Instrument zur Handhabung von allgemein verwertbarem, klassifizierten und
genau definierten Datenmaterial. Sprachen und sprachliche Äußerungen sind
hingegen ein kulturelles Phänomen, das von dem kulturellen Raum, in dem sie
verwendet werden, nicht zu trennen ist. Während die Computersysteme von dem
Gedanken der Vereinfachung ausgehen, beruhen die Sprachsysteme auf einer Fülle
von Nuancen und Ausdrucksweisen.
Er stellt daher fest, daß den beiden vorgenannten Aspekten in dem von der
Kommission vorgelegten Programm nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Er
regt
an,
das
Programm
der
Kommissionsmitteilung
zum
Gegenstand
einer
ergänzenden Diskussion zu machen, in der die angedeuteten Widersprüche
zwischen den beiden Programmzielen genauer ausgeleuchtet und als zentrale
Themen behandelt werden.
Geschehen zu Brüssel am 12. Juni 1996.
Seite 48 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Der Präsident des Ausschusses der Regionen
Pasqual MARAGALL i MIRA
3.3. Amtsblatt der EU - Schutz der Rechte von Menschen mit
Behinderungen
Quelle: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/ce076/ce07620040325de02310237.pdf
Auszüge aus dem Dokument "Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen":
e) bürgerliche und politische Rechte
...
— das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung (Anerkennung der
Gebärdensprache und der Blindenschrift),
...
h) Zugang zu Kultur und Freizeitbeschäftigungen
— das Recht auf Zugang zu Fernsehen, Rundfunk und Internet (ggf. einschließlich
Audiobeschreibung, Verdolmetschung durch Gebärdensprache und
Programmuntertitelung),
...
"Anerkennung der Gebärdensprache" heisst ja wohl nicht "Anerkennung von
Lautsprach begleitenden Gebärden" welche keine eigene Sprache, sondern eine
Kommunikationsform sind.
3.4. Bulletin EU 11-1998 * Beschäftigung und Sozialpolitik
(13/13)
Quelle: http://europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/9811/p102023.htm
Bulletin EU 11-1998
Beschäftigung und Sozialpolitik (13/13)
Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung
1.2.23. Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gebärdensprache.
Annahme durch das Europäische Parlament am 18. November. Das Parlament
fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag zur offiziellen Anerkennung
der Gebärdensprache der Gehörlosen in allen Mitgliedstaaten vorzulegen, so daß
alle Programme der Union für Gehörlose zugänglich sind, und die Notwendigkeit
eines Dolmetschangebots in der Gebärdensprache anzuerkennen. Weiter ersucht es
die Kommission, dafür Sorge zu tragen, daß Multimedia-Anwendungen universell
ausgelegt werden, damit Gehörlose nicht von der Nutzung der neuen Technologien
ausgeschlossen sind.
[ ABl. C 379 vom 7.12.1998 ]
(c) EGKS-EG-EAG, Brüssel - Luxemburg 1999
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Seite 49 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Europäische Kommission; Text abgeschlossen am 03/05/1999 um 15:57
3.5. Bulletin EU 5-2001 * Bildung und Kultur (2/7)
Quelle: http://europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/9811/p102023.htm
Bulletin EU 5-2001
Bildung und Kultur (2/7)
1.4.24. Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Bericht der
Kommission zur Umsetzung des Weißbuchs "Lehren und Lernen: auf dem
Weg zur kognitiven Gesellschaft".
Bezug:

Weißbuch der Kommission zur allgemeinen und beruflichen Bildung "Lehren und
Lernen: auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" - KOM(95) 590, Bull. 11-1995,
Ziff. 1.3.79, und Bull. 7/8-1996, Ziff. 1.3.11534

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Weißbuch - ABl. C 115 vom
14.4.1997 und Bull. 3-1997, Ziff. 1.3.6835

Bericht der Kommission über das Weißbuch - KOM(1999) 750 und Bull. 1/2-2000,
Ziff. 1.4.1536

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon - Bull. 3-2000, Ziff. I.1337
Annahme durch das Europäische Parlament am 15. Mai. Das Parlament würdigt
die Ziele des Weißbuchs der Kommission: Förderung des Erwerbs neuer Kenntnisse,
Annäherung von Schulen und Unternehmen, Bekämpfung der Ausgrenzung,
Beherrschung von drei Sprachen der Gemeinschaft sowie Gleichstellung materieller
Investitionen und bildungsspezifischer Investitionen. Es bedauert jedoch, dass nicht
wirklich zusätzliche Mittel bereitgestellt wurden, um diese Ziele zu erreichen. Seiner
Ansicht nach ist es der Kommission nicht gelungen, in nachvollziehbarer Weise
deutlich zu machen, ob die 1995 von ihr definierten Ziele zu konkreten Ergebnissen
geführt haben. Das Parlament fordert die Kommission unter anderem auf,
detailliertere Informationen über die Finanzierung der Projekte im Zusammenhang
mit der "Schule der zweiten Chance" zur Verfügung zu stellen, das Erlernen der
Gebärdensprache sowie Chancengleichheit für Männer und Frauen zu fördern.
© Europäische Gemeinschaften, 1995- 2001
Europäische Kommission; Text abgeschlossen am 07/08/2001 um 11:51
Warum geht das in Luxemburg nicht ?
34: http://europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/9607/p103115.htm
35: http://europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/9703/p103068.htm
36: http://europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/200001/p104015.htm
37: http://europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/200003/i1013.htm
Seite 50 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
3.6. Europäisches Jahr der Sprachen Sensibilisierungsprojekte * Lerne unsere Sprache: die
Gebärdensprache
Quelle = http://europa.eu.int/comm/education/policies/lang/year/projects/project9_de.html
Europäisches Jahr der Sprachen - Sensibilisierungsprojekte
Lerne unsere Sprache: die Gebärdensprache
3.6.1. Projektbeschreibung
Die
Confederación
Nacional
de
Sordos
de
España
(CNSE,
der
spanische
Gehörlosenverband) hat eine Kampagne organisiert, um das Erlernen und Lehren der
spanischen Gebärdensprache zu fördern. Damit war die Absicht verbunden, den Status der
Gebärdensprache zu verbessern, Lehr- und Lernmethoden zu demonstrieren und zur
kulturellen Bereicherung beizutragen. Zu den Projektpartnern zählten Gehörlosenvereine
und -verbände der autonomen Regionen aus ganz Spanien.
3.6.2. Hauptaktivitäten
In Spanien gibt es nur wenige Materialien und Veröffentlichungen zum Thema
Gebärdensprache. Da dieses Problem dem CNSE bekannt ist, hat er begonnen, mehr
Materialien zum Thema Lehren und Lernen der spanischen Gebärdensprache zu erstellen,
die 2001 in einer Ausstellungsreihe vorgestellt wurden.
Am Europäischen Tag der Sprachen fand eine Ausstellung für die breite öffentlichkeit zur
Geschichte der Gebärdensprache und der Gehörlosen in Spanien statt, in der u. a. große
Wandtafeln zur Situation der Gehörlosen in Spanien in Vergangenheit, Gegenwart und
Zukunft
zu
sehen
waren.
Von
Gebärdendolmetschern
begleitete
gehörlose
Führer
versorgten die Besucher während der Ausstellung mit Erläuterungen und Informationen.
Darüber hinaus nahm der CNSE während des Europäischen Jahres der Sprachen an
folgenden Veranstaltungen mit dem Ziel teil, die Gebärdensprache zu fördern:

der jährlichen internationalen Ausstellung zum Thema Bildungschancen in Madrid
(März 2001);

dem Vierten wissenschaftlichen Seminar der Behindertenforschung in Salamanca
(März 2001);

der internationalen Sprachenmesse „Expolingua” in Madrid (April 2001);

einem nationalen Kongress über die spanische Gebärdensprache (September
2001). Der Kongress befasste sich mit sechs Grundthemen: Linguistik und
Psycholinguistik; Kultur und die Gehörlosen-Community; bikulturelle/bilinguale
Erziehung;
Materialien
für
die
spanische
Gebärdensprache;
die
spanische
Gebärdensprache als Zweitsprache; neue Technologien.
In allen teilnehmenden autonomen Regionen fanden Aufklärungskampagnen und
Tagungen
statt,
die
sich
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
zu
einem
großen
Teil
auf
Methodiken
für
den
Seite 51 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Gebärdensprachunterricht
konzentrierten.
Diese
Veranstaltungen
fanden
in
der
Medienberichterstattung besonders große Beachtung.
3.6.3. Ergebnisse
Es ist dem CNSE gelungen, die Bedeutung der Gebärdensprache und die derzeit im
Gebärdensprachunterricht
öffentlichkeit
zu
eingesetzten
rücken.
Methoden
stärker
zufolge
erreichte
Schätzungen
in
das
das
Bewusstsein
Projekt
mit
der
seinen
verschiedenen Aktivitäten etwa 163 000 Personen, mehr als das Vierfache der von den
Partnern vorhergesehenen Anzahl. Darin enthalten sind die über 155 000 Besucher der
Ausstellungen
sowie
mehrere
Tausend
Teilnehmer
an
Treffen,
Konferenzen
und
Schulungskursen.
Die Zahl der mittelbar Begünstigten, die das Projekt über Presse, Rundfunk und
Fernsehen erreichte, wird auf rund 1,15 Millionen Menschen geschätzt.
3.6.4. Follow-up
Einer der Vorteile, die man sich von der Einbindung des Projekts in das Europäisches
Jahr der Sprachen erhofft hatte, war der daraus resultierende „Statuswandel“. Auch wenn
die spanische Gebärdensprache noch nicht als Sprache anerkannt ist, bot das Projekt dem
CNSE doch Gelegenheit, den spanischen Behörden einen neuen Vorschlag vorzulegen, in
dem die offizielle Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache gefordert
wird.
3.6.5. Ansprechpartner
María Luz Esteban Saiz
Confederación Nacional de Sordos de España (CNSE)
Alcalá, 160-1°F
E-28028 Madrid
Tel: +(34) 91 376 85 60
Fax: +(34) 91 355 43 36
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cnse.es/Noticias.htm
3.6.6. Europäische Fördermittel
Europäisches Jahr der Sprachen 2001
Vielleicht könnte man sowas auch mal in Luxemburg starten? Es müssten nur alle
Organisationen mitmachen die mit Gebärdensprache und/oder Gehörlosen zu tun haben.
3.7. Pressedossier, Juli 2003 - Europäisches Jahr der
Menschen mit Behinderungen
Quelle: (http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/succes/dossiers/hand/doss-presse_de.pdf
- 18418Kb)
Auszug aus dem Dossier:
Seite 52 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
2001 war das Europäische Jahr der Sprachen. Aus diesem Anlass schenkte die
Kommission der Gebärdensprache besondere Aufmerksamkeit. Im Verlauf des
Jahres wurden zahlreiche Projekte, die sich auf die spezifischen Bedürfnisse von
Menschen
mit
Behinderungen
beziehen,
vorgestellt.
Um
die
europäischen
Entscheidungsträger aufmerksam zu machen, veröffentlichte die Europäische Union
der
Gehörlosen
(EUD,
siehe
www.eudnet.org)
eine
Resolution,
in
der
die
europäischen und nationalen Behörden aufgefordert werden, die Gebärdensprache
in derselben Weise wie die Regional- und Minderheitensprachen als eigene Sprache
anzuerkennen. Sie verlieh weiter ihrem Wunsch Ausdruck, dass Europa sicherstellen
solle, dass alle Bedürfnisse der Anwender der Gebärdensprache im Zuge der
Erörterungen und Arbeiten berücksichtigt werden sollten.
Seite 21/22
3.8. RAHMENBESCHLUSS DES RATES, über bestimmte
Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der
Europäischen Union
Quelle (europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0328de01.pdf#page=16 - 2438Kb) - Seite
16, Paragraph 64 und 65 !!!
Auszug aus dem Dokument:
62.
Die
Beiziehung
eines
Dolmetschers
oder
übersetzers
muss
für
den
Verdächtigen kostenlos erfolgen. Dieses Recht ist in der Rechtsprechung des EGMR
festgehalten. In der Rechtssache Luedicke, Belkacem und Koç gegen Deutschland
hat der EGMR festgestellt, dass in Anwendung von Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b
jeder, der die Verhandlungssprache des Gerichts nicht spricht oder versteht, das
Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers hat, ohne dass nachträglich
die Bezahlung der dadurch entstandenen Kosten von ihm gefordert werden könnte
(Luedicke, Belkacem und Koç gegen Deutschland, Urteil vom 28. November 1978,
Reihe A, Nr. 29, Rdnr. 46.). In der Rechtssache Kamasinski gegen österreich hielt
der EGMR ferner fest, dass dieser Grundsatz auch für die übersetzung von
Schriftstücken gilt.
63. Die Mitgliedstaaten müssen so schnell wie möglich einen Dolmetscher
bereitstellen, wenn sich herausstellt, dass der Verdächtige die Verhandlungssprache
nicht versteht. Dieses Recht erstreckt sich auf alle polizeilichen Verhöre, Treffen
zwischen dem Verdächtigen und seinem Rechtsanwalt und nach Anklageerhebung
alle Fälle, in denen die Anwesenheit der betreffenden Person vor Gericht erforderlich
ist. Aus der Rechtsprechung des EGMR ergibt sich, dass die in der EMRK festgelegte
Pflicht zur Beiziehung eines Dolmetschers nicht immer eingehalten wird32. In Art. 6
des Rahmenbeschlusses wird dieses Recht ausgeführt und klargestellt, dass es
„während des gesamten Verfahrens“ gilt.
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Seite 53 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
64. Dieser Artikel umfasst auch Personen mit Hör- oder Sprachbehinderungen.
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 EMRK hat jeder wegen einer strafbaren Handlung
Angeklagte das Recht, über die Anklage in Kenntnis gesetzt zu werden, so dass er
die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung versteht. Er hat das
Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers, wenn er die Verhandlungssprache des
Gerichts nicht versteht. Dies gilt auch für gehörlose Angeklagte oder Personen mit
Hör- und Sprachbehinderungen. Eine unzureichende Kommunikation kann die
Chancen eines gehörlosen Verdächtigen, eine faire Behandlung bei der Befragung
durch die Strafverfolgungsbehörden zu erhalten, beieinträchtigen. Auch seine
Chancen auf ein faires Verfahren sind betroffen. Die Mitgliedstaaten müssen daher
sicherstellen, dass Polizeistellen und Gerichte für gehörlose Verdächtige eine
angemessene, spezialisierte Gebärdendolmetschung bereitstellen. Da die Folgen
einer schlechten oder inkompetenten Dolmetschung gravierend sein können, ist es
wichtig,
dass
nur
qualifizierte
und
erfahrene
Gebärdendolmetscher
für
Gerichtsverfahren oder Polizeiverhöre eingesetzt werden.
65. Einige gehörlose Personen benötigen einen Oraldolmetscher. Oraldolmetscher
kommunizieren mit gehörlosen Personen, die die Zeichensprache nicht kennen oder
gebrauchen, aber geübte Lippenleser sind. Auch diese Möglichkeit wird in dem
Artikel abgedeckt.
(aus Artikel 6 – Das Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers)
3.9. Eurobarometer 149 (Mai 2001):
Quelle: http://europa.eu.int/comm/public_opinion/archives/eb/ebs_149_de.pdf (PDF: 337 Kb, 89
Seiten)
EINSTELLUNGEN DER EUROPÄER GEGENÜBER BEHINDERUNGEN - Brüssel, Mai
2001
Bericht über "Europäer und Behinderung", der auf der Grundlage des Eurobarometer
(54.2/2001) entstand, für das im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 6. Februar 2001 mehr
als 16 000 Bürger der EU befragt wurden. (Diese Studie stellt die öffentliche Meinung in
Europa zu Beginn des Jahres 2001 dar und bildete die Grundlage für Überlegungen im
Hinblick auf das Jahr 2003, das "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen".)
Auszüge:
ZUGANG
BEHINDERTER
MENSCHEN
ZU
ÖFFENTLICHEN
ODER
PRIVATEN
EINRICHTUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
Hervorstechende Fakten:

88%
der
Europäer
meinen,
dass
für
Blinde
der
Zugang
zu
öffentlichen
Verkehrsmitteln schwierig ist (54% halten ihn für "sehr schwierig" und 34 % für
"ziemlich schwierig").

59% der Befragten glauben, dass für gehörlose Menschen der Zugang zu Schulen
und Universitäten schwierig ist.
Seite 54 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg

85% der Europäer erklären, dass es für körperbehinderte Menschen schwierig sei,
öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Fast drei Viertel der Befragten vertreten die Meinung, dass für geistig behinderte
Menschen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen (einschließlich der öffentlichen
Verkehrsmittel) schwierig ist.

76% der Europäer meinen, dass für Blinde der Zugang zu einer Auswahl von
sieben "typischen" öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen schwierig ist
(Durchschnittswert, der für die einzelnen Einrichtungen und Veranstaltungen aus
den kumulierten Ergebnissen "sehr schwierig" und "ziemlich schwierig" errechnet
wurde). Für geistig Behinderte liegt das Ergebnis bei 73%, für Körperbehinderte bei
71% und für Gehörlose bei 54%.

57% der Europäer glauben, dass sich die Zugangsbedingungen für Behinderte zu
öffentlichen Einrichtungen in den letzten zehn Jahren verbessert haben.
3.10. EU-Antidiskriminierungsvorschriften
Quelle: http://www.stopdiscrimination.info/fileadmin/pdfs/Europ_ische_Inhalte/EC_Pressemitteilungen/
PM_Infringement_DE.pdf - Brüssel, 19. Juli 2004 (PDF:71Kb)
Kommission
geht
vor
den
Europäischen
Gerichtshof,
um
EU-
Antidiskriminierungsvorschriften durchzusetzen.
Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen sechs Mitgliedstaaten
angekündigt,
die
zwei
Antidiskriminierungsrichtlinien
nicht
umgesetzt
haben.
Die
Richtlinien, die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des
Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen Orientierung untersagen, waren
bis vergangenes Jahr in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission wird beim
Europäischen Gerichtshof Klage gegen Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland
und Luxemburg einbringen.
Heute vor einem Jahr endete die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung
der
Rassendiskriminierung
in
nationales
Recht.
Für
die
Rahmenrichtlinie
für
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf lief die Umsetzungsfrist bereits im Dezember
2003 ab.1 Die beiden Richtlinien wurden im Jahr 2000 vom Rat verabschiedet und
erforderten legislative Änderungen in allen 25 EU-Mitgliedstaaten. In vielen Fällen waren
sie Anstoß für äußerst positive Entwicklungen, die häufig über die Mindestanforderungen
der Richtlinien hinausgehen und umfassenderen Schutz bieten.
3.11. Rechtsschutz und Recht auf Wiedergutmachung
Quelle: http://www.stop-discrimination.info/index.php?id=408
Aus den Richtlinien geht klar hervor, dass alle Personen, die Opfer einer Diskriminierung
sind oder die sich aufgrund ihrer persönlichen Merkmale ungerecht behandelt fühlen, einen
angemessenen Rechtsschutz und ein durchsetzbares Recht auf Wiedergutmachung (d. h.
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Seite 55 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
auf Abstellung einer solchen Diskriminierung) genießen sollen. Es steht den einzelnen
Mitgliedstaaten frei, ob dies auf dem Gerichtsweg – also durch Straf- oder Zivilverfahren –
oder auf dem Verwaltungsweg, beispielsweise vor einem Schiedsgericht, geschieht. Die
Mitgliedstaaten können sich auch für Schlichtungsverfahren entscheiden und ein System
einrichten, bei dem Fälle von Nichtbeachtung des Gleichheitsgrundsatzes freiwillig
Gesprächen anstatt auf dem Rechtsweg gelöst werden.
Die Mitgliedstaaten haben gemäß den Richtlinien dafür Sorge zu tragen, dass Personen,
die eine Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
vorbringen, von ihren Arbeitnehmerorganisationen oder einschlägigen Berufsverbänden
oder -organisationen unterstützt und vertreten werden können. Gleichzeitig haben sie
sicherzustellen, dass die bei einem Tatbestand der Diskriminierung verhängten Sanktionen
„wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. Mit anderen Worten: Die Strafen für
Diskriminierung sollen in einem angemessenen Verhältnis zum angerichteten Schaden
stehen und als Abschreckung gegen derartige Verhaltensweisen dienen.
Zur weiteren Stärkung des Schutzes sind die Mitgliedstaaten zur Einführung gesetzlicher
Bestimmungen verpflichtet, die in Zivilverfahren (d. h. Verfahren ohne strafrechtliche
Anklage) eine Beweislastverteilung zwischen der wegen Diskriminierung klagenden Partei
und der beklagten Partei vorsehen. Dies bedeutet, dass beide Parteien für den Nachweis
der Verletzung bzw. Nichtverletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verantwortlich
sind. Die klagende Partei muss zunächst glaubhaft machen, dass der Tatbestand der
Diskriminierung erfüllt ist (und ein prima facie-Beweis dafür vorliegt) und die Beschwerde
daher begründet ist.
Anschließend hat die wegen Diskriminierung beklagte Partei nachzuweisen, dass sie
nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat und es einen triftigen Grund
für ihr Handeln gab. Es obliegt also dem Beklagten, das Gericht oder eine andere
zuständige Stelle davon zu überzeugen, dass kein diskriminierendes Verhalten vorlag. Von
der Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, wird nicht erwartet, dies schlüssig zu
beweisen, da sie hierzu wahrscheinlich kaum in der Lage ist.
Außerdem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Personen, die eine Beschwerde wegen
Diskriminierung einlegen, angemessen vor Viktimisierung oder anderen Repressalien zu
schützen, die sie andernfalls von einer Durchsetzung ihres Rechtes auf Gleichbehandlung
abhalten würden. Dies gilt auch für Zeugen in Diskriminierungsverfahren, die den gleichen
Schutz vor Viktimisierung genießen müssen, damit sie zur Aussage bereit sind. Die
Mitgliedstaaten haben daher Maßnahmen zu treffen, damit diejenigen, denen eine
Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgeworfen wird, gar nicht erst so
reagieren. Insbesondere müssen derartige Maßnahmen die Arbeitnehmer vor einer
möglichen Entlassung schützen, wenn sie Beschwerde einlegen oder ein gerichtliches
Verfahren gegen ihren Arbeitgeber anstrengen oder in Diskriminierungsverfahren als Zeuge
aussagen.
Seite 56 von 116
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Ist
es
nicht
"eine
Verletzung
des
Gleichbehandlungsgrundsatzes",
wenn
Gebärdensprache nicht anerkannt wird?
3. Auszüge aus EU-Dokumenten
Seite 57 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
4. Was bislang in Luxemburg geschah
In diesem Kapitel liegt wohl die meiste Nachforschungsarbeit, da es sehr schwer ist im
Internet Infos zu finden über die Situation Gehörloser in Luxemburg. Dieses Kapitel enthält
auch nur das, was ich bis heute bei meinen Nachforschungen herausgefunden habe und
spiegelt vielleicht nicht den ganz aktuellen Stand der Dinge hier in Luxemburg wider (es ist
sehr schwer etwas zur Situation hier zu finden). Für weitere Infos - Updates - bin ich sehr
dankbar (email-Adresse: gehoerlos.plh.lu).
4.1. Publications/BATOD On-line Magazine/Models of Deaf
Education around the world/Deaf education in Luxembourg
Ein sehr interessanter englisch-sprachiger Artikel von Claudine Muller und Nadine
Rischard über das Schulsystem in Luxemburg kann im "BATOD On-line Magazine"
nachgelesen werden unter folgender Internet-Adresse:
www.batod.org.uk/index.php?id=/publications/on-linemagazine/models/luxembourg.htm
4.2. EUD Update, Vol. 4, Nr. 10, March 2001, p.17 LUXEMBOURG: A complex situation (Abstract):
From: http://www.eudnet.org/update/archive/2001/032001.doc
4.2.1. The Situation of Sign Languages in the Grand-Duchy of
Luxembourg
The Verein der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxembourg a.s.b.l. (Luxembourgish
Deaf Association) would like to report on the situation of sign languages in the GrandDuchy of Luxembourg. The situation is related to the education, culture and policy.
4.2.2. Education
In Luxembourg there is only one school for the Deaf, the Centre de Logopédie. Given the
particular geographic situation of Luxembourg, hearing children receive intensive language
teaching during their education. We will outline this in the next section and contrast the
situation for Deaf Luxembourgers.
4.2.3. Learning Languages in State Schools
Luxembourgish children learn Luxembourgish as their native language. At primary
school German is taught as the first foreign language from the first year onwards. From the
second school year onwards, French and German are taught in parallel. At secondary
school, additional languages like English, Spanish, Italian, Portuguese, Latin or Greek are
taught. The official Languages of Luxembourg are Luxembourgish, German and French.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Seite 59 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
4.2.4. Language Learning at the School for the Deaf
Deaf pupils are taught German as their primary language from the first school year
French is an option that can be taken from the second school year on, but the teaching
French is limited. The consequence is that Deaf students apply only German as the
principal language and are not able to apply French for communication, despite the fact
that French is more widely spoken in the environment. Because most teachers working at
the Centre de Logopédie have studied Deaf Education at German universities, a strong oral
approach is applied, as opposed to a sign language-based approach.
4.2.5. Introduction of Sign Language in Education
Until the 1980's, only the oral approach was applied. Sign language was introduced
incrementally, especially for Deaf pupils with learning difficulties. Deaf students who do not
have a learning difficulty are expected to participate in an oral education.
4.2.6. Conclusions about Sign Languages in Education In
Luxembourg
Sign language is only permitted for use with Deaf persons who have learning difficulties.
Deaf people who do not have an intellectual disability continue to learn the spoken
language. Moreover there exists a certain number of deaf and hard of hearing pupils who
are educated beyond the Centre de Logopédie, at mainstream schools. These pupils are
usually not familiar with sign languages.
4.2.7. Sign Language Courses
There exists an increasing number of persons who are not deaf, but who are interested
in learning sign languages hoping to communicate with Deaf people in leisure activities, in
education and at work places. Unfortunately there are no sign language courses running at
present in the Grand Duchy of Luxembourg. However, sign languages courses are offered
in neighbouring regions of the Grand-Duchy of Luxembourg.
For the moment Luxembourgers attend sign languages courses in the German city,
Trier. This is because the distance Luxembourg and Trier is not great.
German Sign Language and "Sign-supported German" are offered in an evening course
programme. Moreover certain Luxembourgers are interested in taking courses in French
and Wallonian Sign Languages, but they have difficulty in finding appropriate sign language
courses in French regions like Lorraine and in Belgian regions like the province of
Luxembourg.
4.2.8. Sign Language and Culture
The Verein der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxembourg has participated twice in the
Language Festival where students of all schools of the Grand-Duchy of Luxembourg
participate. At this festival, we aim to demonstrate sign languages in use, use of finger
Seite 60 von 116
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
spelling, exhibiting sign language based multi-media like CD-ROMs and videos, and sign
language sketches for the rally. The response from the students participating in this
festival is very positive.
4.2.9. Policy for Handicapped Persons
In 1995, in the course of reorganising the Luxembourgish Government, the Minister for
Families, Marie-Josée JACOBS was nominated as Minister for Affairs of Handicapped
Persons. An independent Ministry for the Affairs of Handicapped Persons does not exist, but
the Ministry of the Family is charged with this responsibility. A policy for Handicapped
Persons was introduced and led to the first national colloquium about policy for
Handicapped Persons (1997) where the Verein der Gehörlosen und Schwerhörigen was
invited to take part in influencing the policy process. As a result, an action programme was
developed. However, sign languages are not mentioned in the action programme.
4.2.10. Legislation and the Constitution
In Luxembourg there is no legislation that refers to the use of sign language and no
fundamental right regarding use of a sign language in the Luxembourgish constitution.
However, reform of the Luxembourgish constitution is not yet complete.
4.2.11. Mention of Sign Languages at Ministerial and
Parliamentary Level
At the political level, the issue of sign languages has been raised. Recently the Minister
of Affairs of Handicapped Persons mentioned that the use of sign languages is necessary.
Moreover we recently heard a parliamentary question that was concerned with the
provision of sign language interpreters in museums to guide Deaf people.
4.2.12. Conclusion
The situation in education, culture and policy shows that there is still a long way to go
before sign languages are used and recognised widely in Luxembourg. As the smallest
country of the European Union, Luxembourg is dependent on approaches that have their
origin in larger EU countries. It is rather more practical for Luxembourg to participate in
sign language projects that have a regional focus: For Luxembourg it means the possibility
of participating in projects in the region composed of Luxembourg, Lorraine (France),
Rheinland-Pfalz and Saarland (both Germany) and the province of Luxembourg (Belgium).
4.3. (25. März 2003) - Informations- und Diskussionsveranstaltung: "Das neue Behindertengleichstellungsgesetz
in Deutschland - ein nachahmenswertes Modell?"
Am 25.03.03 fand im Saal 2 der Messehallen in Luxemburg die Informations- und
Diskussionsveranstaltung "Das neue Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland - ein
nachahmenswertes Modell in Luxemburg?" statt. Diese Veranstaltung fand im Rahmen des
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen statt und wurde von Info Handicap, Conseil National des Personnes Handicapées und von der "Conférence du Jeune
Barreau de Luxembourg" organisiert.
Als Redner waren Herr Horst Frehe und Herr Josef Hecken eingeladen. Herr Frehe ist in
Deutschland Leiter der Koordinierungsstelle für das Europäische Jahr der Menschen mit
Behinderungen und hat als Mitglied im Forum behinderter Juristen das am 1. Mai 2002 in
Kraft getretene Gesetz mitinitiiert. Herr Hecken ist Staatssekretär am Ministerium für
Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes und Verantwortlicher für die
Umsetzung
des
Bundesgleichstellungsgesetzes
in
das
Saarländische
Landesgleichstellungsgesetz.
Die Veranstaltung wurde von etwa 60 interessierten Personen besucht, darunter waren
von
Behinderung
betroffene
Personen
und
Angehörige,
Vertreter
von
Behindertenorganisationen, Juristen und Politiker. Die Beiträge wurden simultan übersetzt
in deutscher und französischer Sprache sowie in der in Luxemburg üblichen deutschen
lautsprachbegleitenden Gebärdensprache.
Bei den Betroffenen war die Gruppe der gehörlosen Menschen besonders stark vertreten.
Was die Anwesenheit der Politiker betrifft, möchten wir die Vertreterin des Familienministeriums, Madame Joëlle Ludewig benennen. Unter den Juristen waren auch einige
Anwälte des Netzes des juristischen Informationsdienstes von Info-Handicap : Maître Arzu
Aktas, Maître Pierre Reuter und Maître Emmanuel Réveillaud.
Auch Monsieur Miet aus Paris war anwesend, ein Vertreter der grossen französischen
Behindertenorganisation "Association des Paralysés en France", die den juristischen Dienst
von Info-Handicap bei seinem Aufbau beraten hat. Auch in Frankreich wird ein
Rahmengesetz für den Bereich Behinderung vorbereitet, und so stösst das deutsche Modell
dort ebenfalls auf grosses Interesse.
Philip Scott, Präsident von Info-Handicap, Conseil National des Personnes Handicapées
führte in seiner Begrüssungsansprache das Thema ein. Mit diesem Gesetz gehöre nun auch
Deutschland zu einer Reihe von Ländern, die eine Gesetzgebung geschaffen haben im
Hinblick auf eine Antidiskriminierung von Menschen mit einer Behinderung. Er wies darauf
hin, dass sich auf europäischer Ebene das Europäische Forum behinderter Personen für die
Einführung einer Direktive gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
stark macht. Eine solche Gesetzgebung stösst aber oft genug auf erbitterten Widerstand.
In Luxemburg existiere noch kein solches globales Rahmengesetz. Es bestünde aber
auch das Problem der Nicht-Anwendung bestehender Gesetze, z.B. was die Einstellung
behinderter Arbeitnehmer beträfe; so gäbe es zwar gesetzlich vorgeschriebene Quoten, die
aber oft genug nicht eingehalten würden. Zwar gelte schon das neue Gesetz über die
Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude, aber die Professionellen in diesem Bereich beklagten
sich, dass es Ihnen unmöglich sei, die darin gestellten Anforderungen zu erfüllen.
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Monsieur Scott wies weiter darauf hin, dass eines der Ziele des Europäischen Jahres die
Förderung des Austauschs der Mitglieder der Europäischen Union sei, um die positiven
Beispiele identifizieren und übertragen zu können. Man werde sehen, ob das deutsche
Gesetz ein solches positives Beispiel und damit geeignet sei, hier in Luxemburg
angewendet zu werden.
In seinem Vortrag stellte Herr Frehe das Behindertengleichstellungsgesetz in einen
ethischen, historischen und politischen Zusammenhang. Er benannte und erläuterte nicht
nur die wesentlichen Inhalte des Behindertengleichstellungsgesetzes, sondern stellte auch
die juristischen Durchsetzungsmöglichkeiten vor. Weiterhin konnte sich der Zuhörer/ die
Zuhörerin eine Vorstellung von den Überlegungen und Forderungen machen, die zu diesem
Gesetz geführt hatten.
Der vollständige Text seines Vortrags38 kann auf der luxemburgischen Homepage des
Europäischen
Jahres
der
Menschen
mit
Behinderungen
eingesehen
werden
unter
www.aeph2003.lu, hierbei muss im Kalender das Datum der Veranstaltung angeklickt
werden39.
Auf Grund der föderativen Struktur der Bundesrepublik gelten die Bundesregelungen
nicht unmittelbar in den Ländern. So müssen hier Ländergleichstellungsgesetze geschaffen
werden. Herr Hecken erläuterte den Weg des Saarlandes bei der Umsetzung der Ideen und
Prinzipien des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zur Zeit befindet sich der Entwurf eines
"Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Saarlandes" bei der externen
Anhörung bei den Behindertenorganisationen und -verbänden. Herr Hecken hofft, das
Gesetz vor der Sommerpause im Landtag einbringen zu können. In seinem Vortrag40
machte er deutlich, welche Hindernisse überwunden werden müssen, um ein solches
Gesetz politisch durchzusetzen. Er erklärte inhaltliche Unterschiede von bundesdeutschem
Behindertengleichstellungsgesetz und saarländischem Landesgleichstellungsgesetz. Sein
Vortrag kann auf der obengenannten Homepage eingesehen werden.
Maître Nicolas Schaeffer, der Präsident der "Conférence du Jeune Barreau au
Luxembourg" (CJBL), der Junganwaltschaft in Luxemburg erklärte in seiner Ansprache,
dass der CJBL sich Im Laufe der gemeinsamen Organisation der Veranstaltung mit InfoHandicap zum ersten Mal näher mit den Gesetzen im Bereich Behinderung näher
auseinandergesetzt habe. Dabei überraschte die relativ kleine Gesetzgebung für diesen
Bereich. Zwar gäbe es punktuelle Gesetze, die aber vergleichsweise jung seien. Politisch
wahrgenommen sei das Thema erst in den 70er Jahren, als die Zusammenarbeit von
privaten Institutionen und dem Staat geregelt wurde.
38: Für den Text des Vortrags von Herrn Frehe, siehe Seite 70
39: Da die Seite www.aeph2003.lu leider nicht mehr existiert, finden Sie die Texte der Vorträge hier im Anschluss an
diesen Bericht.
40: Für den Text des Vortrags von Herrn Hecken, siehe Seite 81
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
So wurde 1973 im Unterrichtswesen das Schulgesetz von 1912 dahingehend verändert,
dass auch für Kinder mit Behinderung die Schulpflicht und der Differenzierte Unterricht
eingeführt wurde.
Erst Anfang der 90er Jahre wurden die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen
festgelegten Prozentsatz behinderter Arbeitnehmer zu beschäftigen. Diese Regelung
nannte Maître Schaeffer einen "zahnlosen Tiger", da die Arbeitgeber nicht zur Rechenschaft
gezogen würden, das Gesetz funktioniere folglich auf freiwilliger Basis. In diesem
Zusammenhang habe der Staat auch sich selbst Quoten auferlegt, was die Einstellung
behinderter Arbeitnehmer im Staatswesen betrifft.
2001 wurde für die öffentlichen Gebäude die Barrierefreiheit eingeführt. Dies gelte
allerdings nur für die Neubauten.
Maître Schaeffer hält ein Rahmengesetz in Luxemburg für dringend notwendig und sieht
hier einen grossen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Nach diesen Redebeiträgen lud Monsieur Scott das Publikum zu Reaktionen und
Fragestellungen ein
1.
Die erste Anmerkung machte ein Mann, der nach eigenen Angaben schon viele
Jahre in der Psychiatrie tätig ist, zunächst in Deutschland, dann in Luxemburg. An
diesem Gesetz und der Art seiner Verwirklichung gefalle ihm besonders, das die
Veränderungen nicht "von oben" reglementiert worden seien, sondern dass die
Betroffenen
selbst
die
Eckpunkte
gesetzt
hätten.
Dieser
Gedanke
der
Selbstbestimmung und Autonomie sei seiner Meinung nach in Luxemburg sehr
schwach ausgeprägt, dies gelte besonders für den Bereich Psychiatrie. Er betonte
nochmals die Wichtigkeit des Prinzips der Autonomie.
2.
Eine Vertreterin des Familienministeriums drückte ebenfalls - im Namen des
Ministeriums - das Interesse für dieses Gesetz aus und nannte es lobenswert, dass
es von der Basis her entstanden sei. Ihre Fragen waren :

Wie wird die genannte Verhandlungspflicht zwischen den an der Umsetzung
dieses Gesetz beteiligten Akteuren in der Realität umgesetzt und welche
Begleitmassnahmen sind vorgesehen?

Welche Evaluierungsmassnahmen für das Gesetz gibt es ?
Herr Frehe bescheinigte der Fragerin, zielgerichtet 2 Schwachpunkte des Gesetztes
aufgespürt zu haben. Die Verhandlungspflicht bestehe ja für die Zielvereinbarungen
also für den zivilen Bereich, unterstützende Begleitmassnahmen gäbe es aber jedenfalls zur Zeit - nicht. Eine Unterstützung, auch eine finanzielle wäre sicher
sinnvoll gewesen und auch vom Sprecher des deutschen Behindertenrates (dem er
zum damaligen Zeitpunkt angehört habe) eingefordert worden. Ehrenamtlich und
damit mühsam sei ein juristisches Korsett geschaffen worden, die Entwicklung
käme nur langsam in Gang.
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Was die Evaluierung beträfe, so sei die Bundesregierung verpflichtet, alle 4 Jahre
einen Behindertenbericht zu verfassen, um die Lage der behinderten Menschen
dezidiert
darzustellen.
Dies
sei
eine
gewisse
Form
der
Evaluierung.
Eine
professionelle Evaluierung sei nicht angeschoben worden, was er bedauere. Bis
jetzt gäbe es noch keine Zielvereinbarung und auch noch keine Verbandsklage.
Herr Hecken erläuterte, dass für den öffentlichen Bereich das Gesetz unmittelbar
gelte, das heisst die darin enthaltenen Regelungen wie z.B. die Verwirklichung der
Barrierefreiheit seien verpflichtend.
Die Zielvereinbarungen gelten für den privatwirtschaftlichen Bereich. Durch die
Forderung nach Aufnahme von Verhandlungen kann ein sozialer Druck ausgeübt
werden.
Die Berichtspflicht der Bundesregierung alle 4 Jahre sei Gegenstand einer
halbtätigen Debatte, hier hätte die jeweilige Opposition die Möglichkeit, eine
Auswertung einzufordern.
3.
Die dritte Wortmeldung bezog sich auf § des BGG, der festlegt, dass die
besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen sind. Die Fragestellerin
möchte gerne Näheres darüber wissen.
Herr Frehe erklärt, dass die Barrierefreiheit relativ geschlechtsneutral herstellbar
ist, daher komme diese Regelung in diesem Bereich nicht so zum Tragen.
Auswirkungen habe es allerdings beim Diskriminierungsverbot.
Dieses Verbot hat im Sozialgesetzbuch IX grössere Bedeutung, das die soziale
Absicherung regelt. Zur Zeit ist die Beschäftigungsquote behinderter Frauen
deutlich niedriger als die behinderter Männer. Auch im Bereich qualifizierende
Rehabilitationsmassnahmen für Behinderte ist die Anzahl der Frauen nur halb so
gross. Bei der Ausgestaltung der Qualifizierungs- und Beschäftigungsmassnahmen
wird künftig auf diesen Umstand Rücksicht genommen werden müssen, damit
behinderte Frauen stärker im Erwerbsleben eingebunden werden können.
Für den öffentlichen Bereich bedeutet dies, dass bei der Einstellung die behinderte
Beamtin dem behinderten Beamten vorgezogen wird.
4.
Ein Mitglied des Verwaltungsrats von Info -Handicap lobt die klaren Ausführungen
der Vorträge. Ihn beschäftigt die Überlegung, wie die Prinzipien der Zugänglichkeit
und der Gleichstellung in einem Gesetz in Luxemburg zu kombinieren seien.
Positiv fände er, das die jeweiligen Regierungen in Deutschland sich Fristen gesetzt
hätten, innerhalb derer Barrierefreiheit zu verwirklichen sei. Davon könne man in
Luxemburg nur träumen.
Er will gerne Näheres über die Verbandsklage wissen.
Herr Hecken erläutert, dass bei öffentlich - rechtlichen Streitverfahren der Kläger
unmittelbar in seinen Rechten betroffen sein muss, d.h. eine Klagebefugnis hat. Die
Verbandsklage durchbricht dieses Prinzip der eigenen subjektiven Betroffenheit,
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
wenn es sich beispielweise um einen Präzedenzfall einer unbestimmten Anzahl von
gleichgelagerten Fällen handelt, d.h. ein übergeordnetes Interesse besteht. Der
Vorteil für den Einzelnen ist die Befreiung von einem Prozessrisiko.
Herr
Frehe
legt
Wert
auf
die
Unterscheidung
von
Verbandsklage
und
Prozessstandschaft. Die Verbandsklage kann dort tätig werden, wo gar kein
subjektives Recht berührt ist. Beispiel : Die Förderung von Verkehrsmitteln, die die
Anforderungen der Barrierefreiheit nicht erfüllen. Beteiligt sind nur z.B. ein
Busunternehmen und die Genehmigungsbehörde. In einer Verbandsklage kann nun
festgestellt werden, dass dies eine rechtswidrige Genehmigung sei.
Bei der Prozessstandschaft könnte der Einzelne klagen, auf Grund einer Vielzahl
gleichgelagerter Fälle kann er sich aber vertreten lassen.
Bei der dritten Form gibt es keinen bestimmten Diskriminierten, die Entscheidung
ist allgemein. Dies sei der typische Fall von Verbandklage.
Herr Hecken betont, dass die Forderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
nur
eine
eingeschränkte
Wirkung
hätten,
wenn
sie
nicht
durch
das
Sozialgesetzbuch IX und arbeitsmarktpolitische Instrumente flankiert würden. Er
erklärt die Beschäftigungspflicht von behinderten Personen in der freien Wirtschaft.
Derzeit liegt die Quote bei 5%, wird diese nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe
gezahlt
werden.
Dieses
Geld
fliesst
der
Förderung
allgemeiner
behindertenpolitischer Zwecksetzung zu. Aus diesem Sondervermögen können
Unterstützungsmassnahmen für Betriebe, die Behinderte beschäftigen finanziert
werden. Für Herrn Hecken bedeutet die Tatsache, einer Arbeit nachzugehen, eine
sehr wichtige Grundlage für das Selbstwertgefühl von Menschen. Deshalb sei die
Integration behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt so wichtig und
damit die Bereitstellung von Arbeitsassistenz.
5.
In der nächsten Wortmeldung wird nach dem Unterschied von Deutscher
Gebärdensprache und lautsprachbegleitender Gebärdensprache gefragt.
Herr Frehe erklärt, dass die Deutsche Gebärdensprache (DGS) eine eigene
Sprachstruktur habe, während die lautsprachbegleitende Sprache der oralen
Sprache folge. Nach intensiven Diskussionen mit schwerhörigen und gehörlosen
Menschen habe man sich entschieden, beide Kommunikationsformen in das
Behindertengleichstellungsgesetz aufzunehmen. Nunmehr sei die DGS als eigene
Sprache anerkannt, die lautsprachbegleitende Sprache als Kommunikationsform.
6.
Eine
gehörlose
Frau
beklagt
Kommunikationsmöglichkeiten
von
in
ihrem
Beitrag
Gehörlosen
und
die
damit
Begrenzung
der
verbunden
die
Schwierigkeiten, gegen ihre Situation zu protestieren und diese politisch zu
verändern.
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Sie selbst habe zwar die deutsche Sprache einigermassen gelernt, aber die
luxemburgische, englische und französische sei ihr fremd. Wie aber solle sie da
Forderungen aufstellen oder gar Gesetzestexte entwerfen und einbringen ?
Herr Frehe erklärt, dass er, da er selbst nicht gehörlos sei - hierzu nur vorsichtige
Anmerkungen treffen kann.
Er habe während seines Amerikaaufenthalts gehörlose Menschen kennen gelernt,
die frühzeitig die American Sign Language erlernt hätten und so auch an einer
Hochschule studieren konnten. Er glaube daher, dass wenn ein gehörloser Mensch
die Möglichkeit hat, eine Gebärdensprache schon in der Kindheit zu erlernen, er die
Sprache in all ihren Feinheiten erwerben wird.
Das Problem liege in Deutschland für ihn im Übergang. Bis jetzt habe zu wenig
Unterricht in deutscher Gebärdensprache stattgefunden, weil diese nicht in dem
Masse aktzepiert worden sei. Es wurde mehr Wert darauf gelegt, die orale Sprache
zu verstehen. Auch heute sei dies in der Gehörlosenpädagogik ein zentrales
Problem.
Beispielsweise
sei
die
Systematisierung
der
DGS
nicht
von
Gehörlosenpädagogen, sondern von einem Institut für Linguistik in Hamburg
erarbeitet worden.
7.
Eine gehörlose Frau fragt Herrn Frehe, wie gross eine Arbeitsgruppe sein sollte, die
einen Gesetzestext formulieren und einbringen kann, wie gross seine Arbeitsgruppe
war.
Herr Frehe antwortet, dass dies nicht einfach zu beantworten wäre, da die
Entwicklung des Gesetzesprojekts in mehreren Schritten erfolgt sei. Zunächst habe
es sich um eine kleine Gruppe von mal 7 - 8 Leuten, mal 10 -12 Leuten gehandelt,
die einen Vorschlag formuliert hätten. Dann sei der Vorschlag bekannt gemacht
und mit Behindertengruppen diskutiert worden. Anschliessend sei der Vorschlag
verändert und veröffentlicht worden. Dabei habe sich der Behindertenbeauftragte
der Bundesregierung sehr stark eingesetzt. Eine Projektgruppe von 12 - 15 Juristen
/Juristinnen wurde eingerichtet, die den Entwurf nochmals überarbeitet haben.
Immer wieder wurden während dieses Prozesses Behindertenverbände angehört.
Das Bundesinnenministerium sei nicht begeistert gewesen, die Gebärdensprache
ins Gesetz aufzunehmen, da damit auch ein Anspruch auf Bezahlung des
Gebärdendolmetschens festgelegt wurde. Gleiches galt für blinde Personen, die nun
einen Anspruch auf Bescheide von Bundesbehörden in Braille - Schrift und/oder in
Form von Hörkassetten haben.
Rückblickend stellt Herr Frehe fest, dass in unterschiedlichen Phasen der
Entwicklung des Gesetztes unterschiedlich viele Leute beteiligt waren. Die
Ausarbeitung habe eher in kleinen Gruppen stattgefunden, wobei immer wieder
eine Rückkopplung mit den Behindertenverbänden stattgefunden habe.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Herr Hecken betont, dass bei der Durchsetzung eines solchen Projekts nicht die
Grösse einer Arbeitsgruppe entscheidend sei, sondern der Druck, der dahinter
gestellt werden könne.
So sei das Gesetz am Ende einer Legislaturperiode durchgesetzt worden, an deren
Anfang sozialpolitische Versprechungen gemacht worden seien, die nun eingelöst
werden
mussten.
Dies
sei
erfahrungsgemäss
eine
optimale
Situation
zur
Durchsetzung von Interessen. Wichtig sei es, gemeinsam Druck zu erzeugen. Im
Saarland sei es bei der Ausarbeitung des Gesetzes zu Differenzen zwischen
Gehörlosen und Schwerhörigen gekommen, die letztlich zu einer Schwächung der
Position geführt hätten.
Herr Frehe versichert, dass aus diesem Grund Differenzen vorher begradigt werden
müssten und nicht in den Arbeitsgruppen ausdiskutiert werden sollten.
8.
Eine gehörlose Frau vertieft in ihrem Beitrag die Problematik der unzureichenden
Mitteilungsmöglichkeiten von gehörlosen Menschen.
Was solle sie beispielsweise tun, wenn ihr Auto auf der Autobahn liegen bleibt ? Sie
kann keinen Kontakt mit der Notrufzentrale aufnehmen, da die Notrufsäulen nur
mit einem Telefon ausgestattet sind, das sie als Gehörlose nicht benutzen kann.
Herr Frehe bestätigt, dass es für dieses Problem noch keine Lösung gäbe. Man
habe zwar darauf eingewirkt, dass Polizeidienststellen mit einem Faxgerät
ausgestattet würden und es bestünde die Möglichkeit, per E-mail die Polizei zu
erreichen, aber dann müsse dafür gesorgt werden, dass E-mails rechtzeitig gelesen
würden.
Herr Hecken bestätigt, das die Autobahnproblematik noch lange nicht gelöst sei. Es
müsste einen speziellen Alarmknopf geben, der darauf hinweist, dass die Person
nicht mit der üblichen oralen Sprache kommunizieren könne. In diesem Bereich sei
noch viel Handlungsbedarf.
Im Saarland, wo die Gruppe der Gehörlosen auf Grund der vergleichsweise kleinen
Einwohnerzahl überschaubar sei, habe man diesen Personenkreis mit Piepsern
ausgestattet, mit denen ein Notrufsignal gesendet werden könne, aber das sei kein
auf die Bundesrepublik übertragbares Modell. Man habe im Saarland eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, um die technischen Möglichkeiten herauszufinden, mit
denen man dem Anspruch des Gesetzes gerecht werden könne.
9.
Der Mitarbeiter aus dem Psychiatriebereich lobt die moderne, dezentralisierte
Psychiatriestruktur in den Bundesländern Bremen und Saarland und fragt, in wie
weit psychisch Kranke Ansprechpartner bei der Ausarbeitung des Gesetzes
gewesen seien.
Herr Frehe antwortet, dass die Situation der psychisch Kranken in Psych - KG's auf
Länderebene geregelt sei. Diese Ländergesetze regeln die Unterbringung und
Versorgung psychisch Kranker und legen damit auch Freiheitsbeschränkungen fest.
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
In Bremen habe man diskutiert, was im Gesetz geändert werden müsse. So gibt es
Besuchskommissionen,
die
psychisch
Kranke
in
geschlossenen
Abteilungen
besuchen, um als Ansprechpartner die Qualität der Versorgung zu kontrollieren und
eventuelle Beschwerden weiterzuleiten. Ein Gesetzesvorschlag sei nun, Psychiatrie
-Erfahrene in diese Kommissionen aufzunehmen.
Zum zweiten sei die Kommunikation über Briefe von psychisch Kranken, die in
geschlossenen Abteilungen untergebracht wären, zur Zeit noch sehr eingeschränkt,
stärker als bei Strafgefangenen. Dies müsse unbedingt geändert werden.
Es werde drittens diskutiert, welche Behandlungsmethoden zugelassen werden
sollen und welche zu verbieten sind.
Eine vierte Forderung sei der Einsatz von Patientenanwälten, die von den Patienten
ausgewählt würden. In Krankheitsphasen, wo die Kontrollmöglichkeiten des
Patienten eingeschränkt sind, kann der Patientenanwalt in seinem Auftrag diese
übernehmen. Dazu muss er ein Zugangsrecht zur Krankenakte haben.
Herr Hecken führt aus, dass im Saarland die Dezentralisierung der Psychiatrie so
weit fortgeschritten sei, dass es nur eine forensische Anstalt gebe, wo die
strafrechtlichen Fälle untergebracht seien. Hier greife das nach seiner Aussage
liberale Massregelvollzugsgesetz, dessen konkrete Ausgestaltung für forensische
Patienten in Gesprächen diskutiert werde.
10. Ein französischer Teilnehmer der Veranstaltung, ein Mitarbeiter der "Association
des
Paralysés
de
France"
versteht,
dass
das
Prinzip
des
Gesetzes
die
Chancengleichheit sei. Nun genüge aber der Aspekt der Zugänglichkeit und dem
der Antidiskriminierung nicht, um die Chancengleichheit herzustellen. Wie würde
zum Beispiel die Finanzierung der persönlichen Assistenz abgesichert werden ? Er
fragt weiter, ob individuelle Massnahmen festgelegt worden seien, die die
Kompensation der Einschränkungen erlauben würden, also die Finanzierung
technischer und menschlicher Hilfe. Um die Chancengleichheit zu realisieren,
müssten Massnahmem zur Verwirklichung der Antidiskriminierung mit Massnahmen
der Kompensation verbunden werden.
Herr Frehe führt in seiner Antwort aus, dass man bewusst unterschieden habe
zwischen dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das rechtliche Regelungen
enthält, die bestehenden Benachteiligungen zu beseitigen und die Barrierefreiheit
herzustellen und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), das die Kompensation regelt,
das heisst, durch die Herstellung eines Anspruchs auf Hilfsmittel die bestehenden
Nachteile ausgleicht. Er bedauert aber, dass ein umfassender Anspruch auf
persönliche Assistenz nicht durchgesetzt worden wäre. Zwar sei im SGB IX der
Anspruch auf Arbeitsassistenz festgelegt worden, aber auch hier nicht der Anspruch
auf persönliche Assistenz.
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Dies sei eine Diskussion, die man in dieser Legislaturperiode führen wolle. Das
Thema sei zu einem Schwerpunkt des Europäischen Jahres der Menschen mit
Behinderungen gemacht worden, um hier öffentlichen Druck zu erzeugen.
Er erläutert, dass im SGB IX eine Kompensation auch in technischer Hinsicht
geregelt worden sei, was die Arbeitsplatzgestaltung und den Zugang zum
Arbeitsplatz betreffe. Manche Hilfe sei auch im SGB V (Krankenversicherungsrecht)
verankert worden.
Herr Hecken fügt hinzu, dass die Finanzierung einer persönlichen Assistenz immer
wieder diskutiert worden sei, zuletzt bei der Einführung der Pflegeversicherung und
der Schaffung des SGB IX. Nun würde man einen neuen Anlauf wagen.
Monsieur Scott fasst in seinem Schlusswort zusammen, dass nun eine Diskussion in
Luxemburg initiiert wäre und sieht die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes bestätigt. Er
bittet die Teilnehmer, weitere Reflektionen und Bemerkungen an Info - Handicap zu
richten. Er dankt den Dolmetschern und Gebärdendolmetschern für ihre ausgezeichnete
Arbeit und dankt den beiden freiwilligen Helfern der State Street Bank, die die Mikros
herumgereicht haben.
4.3.1. Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz: ein
nachahmenswertes Modell für Luxemburg? (Vortrag von Horst
Frehe)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vergangenheit wurde "Behinderung" nur als wertende Einschätzung, als
persönliche Eigenschaft oder als funktionelle Einschränkung verstanden. "Behinderung" war
Etikett,
Makel
oder
Defizit.
"Behinderung"
als
strukturelle
Benachteiligung
und
diskriminierendes Verhalten zu begreifen und die Ursache für Behinderungen in einer
ausgrenzenden Umwelt und in benachteiligenden Umgangsweisen einer nichtbehinderten
Gesellschaft zu identifizieren, ist eine neue Sichtweise, die in den letzten zwanzig Jahren
durch die emanzipatorische Behindertenbewegung in Deutschland etabliert wurde. Damit
wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der in Deutschland zunächst zur Änderung des
Grundgesetzes (GG) - unserer Verfassung - führte. In Artikel 3 GG findet man neben dem
allgemeinen Gleichheitsgebot vor dem Gesetz und der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern eine Aufzählung von Merkmalen, die nicht Anknüpfungspunkt von Bevorzugungen
oder Benachteiligungen sein dürfen: Geschlecht, Alter, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft,
Glauben, religiöse oder politische Anschauungen. Für diese Aufzählung waren u.a. die
schlimmen Erfahrungen des Nationalsozialismus mit der Verfolgung von Juden, Sinti und
Roma, Kommunisten und Sozialdemokraten ursächlich. Behinderte Menschen, als erste
Opfer der Euthanasiepolitik vergaß man. Durch die Verfassungsdebatte im Zuge der
Wiedervereinigung wurde 1994 der Satz in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG aufgenommen:
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das bedeutet: eine
Bevorzugung ist möglich, eine Benachteiligung aber untersagt.
In einem Sozialgesetzbuch (SGB IX), das die soziale Teilhabe behinderter Menschen am
Leben in der Gesellschaft sicherstellen soll und am 01.07.2001 in Kraft getreten ist und
einem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das am 01.05.2002 in Kraft getreten ist,
wurden diese Verfassungsgrundsätze zu einem wesentlichen Teil umgesetzt.
4.3.1.1. Würde als Ausgangspunkt der Behindertenpolitik
Beide Gesetze richten nicht mehr den Blick auf das behinderte Individuum, sondern auf
die Lebensbedingungen, alltäglichen Barrieren und benachteiligenden Verhaltensweisen der
Umgebung behinderter Menschen. Ziel beider Gesetze ist es, behinderten Menschen eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft zu verwirklichen und Benachteiligungen zu beseitigen und zu
verhindern. Sie sind daher Programme zur Herstellung oder Wiederherstellung der
verletzten Würde behinderter Menschen. Sie wollen sowohl den allgemeinen Anspruch auf
Menschenwürde in unserer Verfassung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." (Art. 1
Abs. 1 Satz 1 GG) als auch das Benachteiligungsverbot Behinderter in Artikel 3 GG
umsetzen.
Der israelische Philosoph Avishai Margalit stellt die Frage der Menschenwürde und die
Formen ihrer Verletzung in seinem Buch "Politik der Würde" 41 in den Mittelpunkt seiner
Ausführungen. Er fordert von der Gesellschaft, wenn sie schon nicht "gerecht" ist - wie
John Rawls42 es einfordert - dass sie doch zumindest "anständig" mit ihren Bürgern
umgeht:
"In einigen Gesellschaften gibt man sich große Mühe, behindertengerechte Bedingungen
zu schaffen, um den betreffenden Personen einen möglichst großen Handlungsspielraum zu
geben.
In
anderen
Gesellschaften
hingegen
sehen
sich
Behinderte
unaufhörlich
demütigenden Situationen ausgesetzt, weil sie auf die Hilfsbereitschaft anderer Menschen
angewiesen sind. Und dies kommt auch in Gesellschaften vor, die durchaus über die
notwendigen materiellen Mittel verfügen, Behinderten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit
zu ermöglichen. Eine Gesellschaft ist entwürdigend, wenn sie die erforderlichen Mittel hat,
aber keine Bereitschaft zeigt, diese den Behinderten zur Verfügung zu stellen."
Er definiert als Grundlage einer "anständigen Gesellschaft", dass sie sich gegenüber
ihren Mitgliedern nicht demütigend und damit entwürdigend verhält. Eine Gesellschaft ist
nach Margalit "anständig", wenn ihre Institutionen die Menschen nicht demütigen. Unter
Demütigung versteht er

den Ausschluss aus der Menschengemeinschaft,

die gezielte Freiheitsbegrenzung und
41: Avishai Margalit, Politik der Würde - Über Achtung und Verachtung, Berlin 1997, S. 218
42: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt 1979 und ders., Politischer Liberalismus, Frankfurt 1998
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg

den Verlust von Kontrollfähigkeit43
Margalit hat damit aus ethischer Perspektive einen menschen- und bürgerrechtlichen
Ansatz für das Verhältnis von Behinderten und übriger Gesellschaft formuliert. Ins
Behindertenrecht übersetzt sind damit die drei Kernziele der beiden neuen Gesetze SGB IX
und BGG beschrieben:

Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,

Beseitigung und Verhinderung von Barrieren und Benachteiligungen und

Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung.
Nach der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Integration von Menschen mit
Behinderungen
Behinderter
vom
im
19.5.2000
GG
Rehabilitationsrechtes
durch
(Drs.
die
behinderter
14/2913)
sollte
Zusammenfassung
Menschen
in
das
und
einem
Benachteiligungsverbot
Weiterentwicklung
SGB
IX
und
des
durch
Gleichstellungsgesetze umgesetzt werden. Dieses ist mit dem SGB IX zum 01.07.2001 und
dem BGG zum 01.05.2002 weitgehend geschehen.
Was noch fehlt, ist die Verpflichtung der Bürger untereinander - insbesondere im
Vertrags- und Organisationsrecht - behinderte Menschen nicht zu diskriminieren. Zwar gab
es in der letzten Legislaturperiode schon einen Entwurf eines sog. "Zivilrechtlichen
Antidiskriminierungsgesetzes - ZAG". Dieser wurde aber nicht verabschiedet und wird
möglicherweise auch in dieser Legislaturperiode lediglich im Rahmen der EU-Richtlinie
(2000/43/EG) gegen die Diskriminierung wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft vom
29.06.2000 nur für diesen Personenkreis umgesetzt. Ursprünglich wollte man den ganzen
Katalog der in Art. 13 EG-V genannten Anknüpfungspunkte für Diskriminierungen
einbeziehen. Von den Vermietern bis zu den Kirchen liefen aber zu viele gesellschaftliche
Gruppen dagegen Sturm, so dass nun auch die Einbeziehung behinderter Menschen - trotz
anderslautender Koalitionsvereinbarung - nicht berücksichtigt werden soll.
Auf welchem Hintergrund wird die Debatte um die Gleichstellung behinderter Menschen
in Deutschland geführt?
4.3.1.2. Voraussetzungen für den Paradigmenwechsel in der
Behindertenpolitik
Die deutsche Behindertenpolitik ist seit fast zweihundert Jahren sehr stark von einem
fürsorgerischen und wohlfahrtsverbandlichen Impetus bestimmt. Wie erst kürzlich in einer
vergleichenden Untersuchung in den Ländern der EU festgestellt wurde, wird in
Deutschland Wohlfahrtsverbänden eine besonders wichtige Rolle bei der Verbesserung der
Lebensbedingungen behinderter Menschen eingeräumt. Staat und Wohlfahrt bestimmten
und
bestimmen,
was
für
behinderte
Menschen
gut
ist.
Die
eigenständige
Interessenvertretung behinderter Menschen, die eigene Gestaltung ihrer Lebenssituation
und ihre Beteiligung an allen Entscheidungen, die sie betreffen, war in Deutschland kaum
43: A. Margalit, a.a.O., S. 177
Seite 72 von 116
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
im Blick. Bereits beim "Internationalen Jahr der Behinderten" der UN 1981 kam es daher
zu Protesten behinderter Menschen gegen diese Bevormundung. Als ein Ergebnis dieses
Protestes
bildete
sich
die
"Selbstbestimmt
Leben-Bewegung
(Interessenvertretung
Selbstbestimmt Leben Deutschland - ISL e.V.)" getreu dem Vorbild der US-amerikanischen
"Independent Living Movement (ILM)" als Bürgerrechtsbewegung behinderter Menschen
heraus. Sie trug die politischen Ziele

Selbstbestimmt leben zu können und nicht von anderen fremdbestimmt zu werden,

In der Gesellschaft sich bewegen zu können und nicht in Sondereinrichtungen
ausgegrenzt zu werden,

Ein
gleiches
Recht
auf
Leben
verwirklichen
zu
können
und
nicht
überall
benachteiligt zu werden
in die Behindertenpolitik der Verbände und etablierte diese Ideen auch in der
gesellschaftlichen Diskussion. Nach der Aufnahme des Benachteiligungsverbotes in das
Grundgesetz war klar, dass es durch einfache Gesetzgebung umgesetzt werden musste.
Dabei waren die Erfahrungen unser US-amerikanischen Freunde mit dem Art. 504
Rehabilitiation Act und verschiedener Gleichstellungsgesetze der amerikanischen Staaten
(insbesondere Kaliforniens) besonders wichtig, die wir bei einem Besuch in den USA 1985
aufnehmen konnten.
4.3.1.3. Die neue Qualität des Gesetzgebungsverfahrens
Der "Americans-with-Disabilities-Act - ADA" von 1990, war der Auslöser, um auch in
Deutschland eine solche Gleichstellungsgesetzgebung zu fordern. Da trotz einer größer
werdenden Offenheit der Politik für solche Gedanken keine Realisierungsschritte folgten,
entschloss sich das "Forum behinderter Juristinnen und Juristen" (FbJJ) - ein loser
Zusammenschluss von behinderten Richtern, Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen und
Hochschullehrern - einen Gesetzentwurf für ein deutsches Gleichstellungsgesetz für
Behinderte
vorzulegen.
Nachdem
erste
Entwürfe
intensiv
diskutiert
und
positiv
aufgenommen wurden, präsentierte das FbJJ am 14. Januar 2001 seinen endgültigen
Vorschlag, der zur Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens für ein Bundesgesetz gemacht
wurde.
Während der FbJJ-Entwurf noch zivilrechtliche Bestimmungen und öffentlichrechtliche
Rechtsnormen in einem Gesetzentwurf enthielt, wurde von der Bundesregierung eine
Trennung
dieser
Bereiche
vorgenommen,
in
dem
ein
Gesetz
zum
Verbot
von
Benachteiligungen durch die Bundesverwaltung und zur Verpflichtung des Bundes zur
Herstellung von Barrierefreiheit (BGG) geschaffen wurde und mit dem schon erwähnten
zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz die Benachteiligung im Vertragsrecht verboten
werden sollte. Wegen der föderativen Struktur der Bundesrepublik mit Bereichen
ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz der Länder soll das BGG durch entsprechende
Gleichstellungsgesetze der Bundesländer ergänzt werden. Die Mehrzahl der Bundesländer
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Seite 73 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
sind gegenwärtig dabei, entsprechende Regelungen für ihren Kompetenzbereich zu
erlassen.
Ein Novum in der Gesetzgebung Deutschlands war beim BGG nicht nur, das ein
Gesetzentwurf
einer
betroffenen
Interessengruppe
zum
Ausgangspunkt
für
das
Gesetzgebungsverfahrens des Bundes gemacht wurde. Der Entwurf der Bundesregierung
wurde auch unter direkter Beteiligung von zwei Mitgliedern des FbJJ in der Projektgruppe
Gleichstellungsgesetz erstellt, so dass von Beginn an die Regelungen mit den Betroffenen
ausgehandelt und abgewogen werden konnten. Dieses war ein teilweise schwieriger
Prozess und hat auch nicht zur Umsetzung aller Forderungen behinderter Menschen
geführt. Allerdings wurde insgesamt ein Ergebnis erzielt, das die Problemlagen behinderter
Menschen zutreffend aufgreift und angemessene Lösungsansätze anbietet.
4.3.1.4. Wesentliche Inhalte des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG)
Mit dem BGG wurde die Gleichstellungsdiskussion aus dem Bereich des Sozialrechts wie dem SGB IX - herausgetragen und das Verhältnis des einzelnen behinderten Menschen
zu
den
Bundesbehörden,
gegenüber
Aufgabenträgern,
Verkehrsträgern,
Gaststättenbetreibern usw. neu geregelt.
Das BGG enthält in einem ersten Artikel neben der Verpflichtung der Träger der
öffentlichen Gewalt zur Barrierefreiheit und Gleichstellung, in den weiteren Artikeln vor
allem Verfahrensregelungen, mit denen Barrierefreiheit beim Bauen, im Verkehr, bei der
Kommunikation,
bei
der
Nutzung
elektronischer
Medien,
bei
Wahlen
und
im
Hochschulbereich hergestellt werden soll. Dem BGG liegt dabei die Vorstellung zu Grunde,
dass über Verfahrensrechte flexible Formen der Anpassung der Umwelt erreicht werden
können. Durch das Wechselspiel der Verhandlungsparteien könne mehr und sachgerechter
an Lösungen gearbeitet werden, als durch starre gesetzliche Vorgaben. Die Mitwirkung bei
Nahverkehrsplänen, die Beteiligung beim Aufstellen von Programmen zur Herstellung eines
barrierefreien Eisenbahnverkehrs, der Abschluss von Zielvereinbarungen im Luftverkehr
und
zur
barrierefreien
Gestaltung
der
privaten
Angebote,
soll
quasi
aufgeklärte
bürgerrechtliche Lösungen ermöglichen, statt ordnungspolizeilich kontrollierte Vorgaben zu
machen.
Ob ein solcher Ansatz funktioniert, hängt wesentlich von der Bereitschaft der Akteure
ab, ausgetretene Pfade zu verlassen und neue Standards zu vereinbaren. Dabei soll auf
Seiten der Wirtschaft durchaus das marktwirtschaftliche Interesse an behinderten
Konsumenten als auch das aufgeklärte Verhalten des Bürgers gefördert werden, der bereit
ist, auf unterschiedliche Anforderungen an seine Leistungen einzugehen. Nicht der
Bourgeois sondern der Citoyen ist gefragt! Auf der Seite der Behindertenverbände wird
durchaus von einem gewissen öffentlichkeitswirksamen Drohpotential ausgegangen, das im
Falle fehlender Bereitschaft auf ihre Forderungen einzugehen, über die Prangerwirkung zu
Umsatzeinbußen führen kann. Ob dieses, den Verbraucherschutzorganisationen entlehnte
Seite 74 von 116
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Prinzip, auch in diesem Bereich funktioniert, wird sich zeigen. Mit der erweiterten
Berichtspflicht nach § 66 SGB IX soll bis 2004 evaluiert werden, ob die gesetzlichen
Instrumentarien Wirkung gezeigt oder sich als zahnlos erwiesen haben.
Welche weiteren wesentlichen Regelungen sieht nun das Gesetz vor?
4.3.1.4.1. Definition der Barrierefreiheit
Bei der Definition der Barrierefreiheit in § 4 sind nicht nur bauliche oder verkehrliche
Barrieren für Mobilitätsbeeinträchtigte berücksichtigt worden, sondern auch die akustischen
und visuellen Barrieren für blinde und hörbehinderte Menschen in der Umwelt und bei der
Kommunikation, die Gestaltungen von Automaten und anderen Gebrauchsgegenständen
sowie die anderen gestalteten Lebensbereiche. Barrierefrei sind diese nur, "wenn sie für
behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Damit wurde ein Begriff der Barrierefreiheit gewählt, der umfassend die baulichen,
verkehrlichen, kommunikativen und sonstigen gestalterischen Anforderungen an die
unterschiedlichen
Bedürfnisse
von
Menschen
mit
verschiedenen
gesundheitlichen
Beeinträchtigungen einbezieht. Nicht mehr allein der Rollstuhlfahrer bestimmt das
Verständnis von Barrierefreiheit, sondern auch blinde, gehörlose, kleinwüchsige, armlose,
psychisch und kognitiv eingeschränkte Menschen mit ihren jeweiligen Anforderungen.
4.3.1.4.2. Gebärdensprache
Mit dem SGB IX wurde erstmalig der Anspruch auf Verwendung der Gebärdensprache
geregelt. In § 19 SGB X wird dieses Recht für alle hörbehinderten Menschen im
Sozialverwaltungsverfahren verankert, in § 17 Abs. 2 SGB I auf die Ausführung von
Sozialleistungen ausgedehnt und als Teilhabeanspruch in § 57 SGB IX gewährt. Die
Dolmetscherkosten tragen die Sozialleistungsträger. Erweitert wurden diese Rechte durch
die Anerkennung der Gebärdensprache als eigene Sprache und der lautsprachbegleitenden
Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache in § 6 BGG. Damit wurde eine
Jahrhunderte
währende
Diskriminierung
gehörloser
Menschen
beendet,
die
sich
ausschließlich auf den oralen Spracherwerb und das Mundabsehen konzentrierte und dabei
Gehörlosen ihre eigene Sprache nahm. Sämtliche Ansprüche können nun individuell selbst
oder mit der Prozessstandschaft eingeklagt werden und sind der Verbandsklage zugängig,
wenn es sich um einen Fall von allgemeiner Bedeutung handelt.
4.3.1.4.3. Zielvereinbarungen
Die Zielvereinbarungen in § 5
Unternehmen
oder
Unternehmensverbände
Behindertenverbänden
Verhandlungspflicht
BGG
eingehen
gegenüber
sollen.
den
sind
privatrechtliche
zur Herstellung
Dafür
gibt
anerkannten
es
der
eine
Verpflichtungen,
die
Barrierefreiheit
mit
öffentlich-rechtliche
Behindertenverbänden,
aber
keine
Abschlussverpflichtung. Wer Verhandlungen verlangen kann, wird durch ein einheitliches
Anerkennungsverfahren
für
Zielvereinbarungen
und
das
Recht
auf
Verbandsklage
festgelegt. Werden Verhandlungen aufgenommen, wird dieses im Zielvereinbarungsregister
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Seite 75 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung veröffentlicht, so dass
andere abschlussberechtigte Behindertenverbände den Verhandlungen beitreten können.
Ist eine Zielvereinbarung geschlossen oder ist das Unternehmen einer Zielvereinbarung für
diesen Bereich und Gegenstand beigetreten, so entfällt die Verhandlungspflicht für den
Vereinbarungszeitraum.
Ob in den Zielvereinbarungen tatsächlich wesentliche Verbesserungen vereinbart werden
können, hängt von dem Geschick und der Bereitschaft der Verhandlungspartner ab.
Denkbar sind sanktionsbewährte verbindliche Regelungen über die Vermeidung und
Beseitigung
von
Barrieren,
die
Gestaltung
von
Betriebsabläufen,
Ansprüche
von
behinderten Kunden und Standards für einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander.
4.3.1.4.4. Diskriminierungsverbot
Im § 7 Abs. 1 BGG ist zunächst nur eine Verpflichtung der Bundesverwaltung und
Landesverwaltung, soweit sie Bundesrecht ausführt, sowie der öffentlich-rechtlichen
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten formuliert worden, die Ziele des Gesetzes zu
beachten und zu fördern. Wichtiger ist das Benachteiligungsverbot in Abs. 2 Satz 1, das
durch eine wirklich gelungene Definition konkretisiert wird: "Eine Benachteiligung liegt vor,
wenn behinderte und nichtbehinderte Menschen ohne zwingenden Grund unterschiedlich
behandelt werden und dadurch behinderte Menschen in der gleichberechtigten Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden." Durch den
"zwingenden Grund" wird die Verfassungsrechtssprechung zum Art. 3 Abs. 3 GG
vollständig umgesetzt. Dadurch, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, dass die
Diskriminierung wegen der Behinderung erfolgen muss, entfällt die Notwendigkeit von
Beweislasterleichterungen, da es auf die Motive gar nicht mehr ankommt. Jede ohne
zwingenden Grund erfolgte Ungleichbehandlung, die zu einem Nachteil bei der Teilhabe
behinderter Menschen führt, ist eine verbotene Benachteiligung i.S. des Gesetzes. Damit
werden die öffentlichen Träger sehr stark zu integrativen Konzepten ("mainstreaming")
verpflichtet. Hiervon verspreche ich mir langfristig eine wichtige Wirkung.
4.3.1.4.5. Barrierefreie Gebäude
Da der Bund in Deutschland kaum bauordnungsrechtliche Kompetenzen hat sondern
diese Kompetenz bei den Bundesländern liegt, kann er sich im wesentlichen nur, wie in § 8
Abs. 1 BGG geschehen, selbst zur Barrierefreiheit verpflichten. Eine Einfügung der
Barrierefreiheit
in
Gestaltungsmaßstab,
das
Bauplanungsrecht
gegebenenfalls
als
im
Baugesetzbuch
Auflage
im
als
Abwägungs-
Bebauungsplan,
war
und
nicht
durchsetzbar. Dafür sind sämtliche zivilen Neubauten - und nicht mehr nur die großen über
1 Mill. € - sowie alle großen zivilen Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu errichten.
Dabei sollen die DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik berücksichtigt werden.
4.3.1.4.6. Gestaltungsanforderungen für blinde und sehbehinderte Menschen
Für blinde Menschen sind zwei Bereiche im Art. 1 BGG besonders geregelt. Das ist
einmal der Anspruch, Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einer für
Seite 76 von 116
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
sie wahrnehmbaren Form (als E-Mail, Diskette, Kassette, Braille-Druck) zu erhalten, zum
andern die elektronisch zur Verfügung gestellten Internetseiten oder Programmoberflächen
nutzen zu können. Diese sollen nach dem WAI-Standard bearbeitet werden. Damit müssen
Grafiken erläutert, mit der Maustaste anklickbare Fenster textunterlegt werden und die
Texte so aufbereitet werden, dass sie von den Braille-Schrift-Programmen auch gelesen
werden können. Was hier im Einzelnen gefordert wird, regelt eine Rechtsverordnung der
Bundesregierung. Mit diesen Regelungen wird ein Stück selbständiger Teilhabe für blinde
Menschen
besser
Bundesbehörden.
abgesichert.
Die
Landesgleichstellungsgesetzen
umgesetzt
haben.
Die
Diese
Verpflichtungen
Landesbehörden
verpflichtet
privaten
Anbieter
gelten
müssen
werden,
können
soweit
sich
aber
im
sie
quasi
nur
gegenüber
Rahmen
dieses
nur
von
nicht
schon
freiwillig
durch
Zielvereinbarungen verpflichten lassen.
4.3.1.4.7. Rechtsmittel
Während die Prozessstandschaft, also das Recht von Verbänden mit Genehmigung der
Betroffenen in eigenem Namen klagen zu können, kaum Beachtung fand, löste das
Verbandsklagerecht gerade bei den Ländern erhebliche Gegenwehr aus. Um ihren
Bedenken und Vorbehalten entgegen zu kommen, wurde das Verbandsklagerecht im
Diskussionsprozess erheblich verändert und konkretisiert. Es hat m.E. dennoch nichts von
seiner
Qualität
eingebüßt.
Die
Verbandsklage
ist
klassisch
als
Feststellungsklage
ausgestaltet. Mit der Klage wird ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot oder die
Barrierefreiheitsvorschriften festgestellt. Es ist damit nur gegen Behörden gerichtet, die
entweder
benachteiligen
oder
die
Herstellung
der
Barrierefreiheit
z.B.
im
Genehmigungsverfahren nicht hinreichend beachtet haben. Nicht der Verkehrsbetrieb,
sondern der Aufgabenträger kann beim Nahverkehrsplan zur Verantwortung gezogen
werden;
nicht
die
Bahngesellschaften
sondern
das
Eisenbahnbundesamt
kann
bei
unrechtmäßigen Genehmigungen verurteilt werden. Welche Wirkungen damit verknüpft
sind, lässt sich bisher noch kaum abschätzen.
4.3.1.4.8. Behindertenbeauftragter
Die Befugnisse des Behindertenbeauftragten werden jetzt gesetzlich geregelt. Damit
wurde rechtlich geklärt, dass er in allen Gesetzgebungs- und untergesetzlichen Verfahren
zu beteiligen ist und ein Initiativ-, Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht besitzt. So wurde
eine weitere verfahrensrechtliche Struktur geschaffen, die in einem dialogischen Prozess
dazu beitragen soll, Behindertenrechte besser zu berücksichtigen.
4.3.1.4.9. Wahlschablonen und barrierefreie Wahllokale
Ein Anliegen blinder Menschen ist es, eigenständig wählen zu können und nicht mehr -
wie bisher - auf eine Hilfsperson, die großes Vertrauen genießen muss, angewiesen zu
sein. Bei der nächsten Europawahl werden und schon der gerade durchgeführten
Bundestagswahl wurden Wahlschablonen eingesetzt, die von den Blindenverbänden
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Seite 77 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
hergestellt und verteilt werden. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Die Wahllokale sollen so
ausgewählt werden, dass sie barrierefrei sind.
4.3.1.4.10. Barrierefreie Hochschulen
Mit Art. 28 BGG ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) verändert worden. Neben dem
Verbot, behinderte Studierende zu benachteiligen, besteht eine Verpflichtung, Regelungen
zur Herstellung der Chancengleichheit in den Prüfungsordnungen aufzunehmen. Diese
Vorschriften sind durch Länderhochschulgesetze umzusetzen.
4.3.1.4.11. Gaststätten
In Art. 41 BGG ist das Gaststättengesetz so verändert worden, dass neue oder
wesentlich umgebaute Gaststätten nur noch dann eine Genehmigung erhalten, wenn sie
barrierefrei sind. Mit einer Verordnungsermächtigung in Abs. 3 können die Länder die
Anforderungen an die Barrierefreiheit konkretisieren und Zumutbarkeitsgrenzen festlegen.
Damit wurde auf die Wünsche der Länder eingegangen. Mit der Verordnungsermächtigung
können diese gewerberechtlichen mit den baulichen Standards in den Landesbauordnungen
in Übereinstimmung gebracht und gegebenenfalls Schwellenwerte für kleine Gaststätten
eingeführt werden. Nicht einmal der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa)
hat sich gegen diese Regelung gewehrt.
4.3.1.4.12. Bundesfernstraßen
Mit der Änderung des Bundesfernstraßengesetzes in Art. 50 BGG soll eine möglichst
weitgehende Barrierefreiheit erreicht werden. Damit ist nicht die Verpflichtung zur
Asphaltstraße statt Kopfsteinpflaster gemeint. Es geht hier z.B. um die Rast- und
Toilettenanlagen an Bundesautobahnen. Auch bei der Sondernutzung, z.B. bei einem
Radrennen oder einem Straßenfest, dürfen die Belange behinderter Menschen nicht
erheblich beeinträchtigt werden. Entsprechende Vorschriften sollten für die Landesstraßen
und kommunalen Straßen und Wege in den Landesstraßengesetzen gleichermaßen geregelt
werden.
4.3.1.4.13. Verkehrsrechtliche Regelungen
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist ein zentrales Gesetz für die
Unterstützung der Neubeschaffung von Fahrzeugen und den Aus- und Umbau der
Verkehrsinfrastruktur
durch
Bundesmittel.
Schon
bisher
sollten
die
Länder
die
Verkehrsbetriebe verpflichten, barrierefreie Fahrzeuge zu beschaffen. Die Länder haben
sich weitgehend diesen Verpflichtungen entzogen. Art. 49 BGG fordert jetzt die Beteiligung
der Behindertenbeauftragten oder -beiräte bei der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur
und sieht eine Berichtspflicht der Länder an die Bundesregierung hierüber vor. Damit soll
eine deutliche Verbesserung der Umsetzung der Barrierefreiheit erreicht werden. Die
Förderung von Fahrzeugen ohne fahrzeuggebundene Einstieghilfen widerspricht nun
eindeutig den Intentionen des Gesetzes und könnte Verbandsklagen auslösen, die die
Rechtswidrigkeit der Förderung feststellen. Hieraus könnte dann sogar ein Entzug von
Bundesmitteln resultieren.
Seite 78 von 116
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Eine ähnliche Regelung enthält die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in Art.
51 BGG. Die Aufgabenträger - in der Regel die Länder, Kreise und Kommunen sowie ihre
Zweckverbünde - sind verpflichtet, in ihren Nahverkehrsplänen Aussagen über zeitliche
Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu machen, um eine möglichst weitreichende
Barrierefreiheit herzustellen. Auch hier werden die Behindertenbeauftragten und -beiräte
beteiligt. Bei der Genehmigung der Linien hat die Genehmigungsbehörde auf die Einhaltung
dieser Vorgaben zu achten und gegebenenfalls auch selbst Auflagen zu erteilen.
Die Eisenbahnen werden verpflichtet, Programme zur Gestaltung der Fahrzeuge,
Bahnanlagen und der Betriebsabläufe zu erstellen. Diese Programme werden an das
Zielvereinbarungsregister
übersandt
und
können
dort
eingesehen
werden.
Die
Luftverkehrslinien und Flughäfen sollen Zielvereinbarungen zur Konkretisierung der
barrierefreien Beförderung schließen. Die Bereitschaft hierzu ist allerdings bisher wenig
ausgeprägt. Voraussichtlich muss hier demnächst eine gesetzliche Verpflichtung im
deutschen Luftverkehrsgesetz oder auch durch eine EU-Verordnung erfolgen.
Bei den verkehrsrechtlichen Regelungen kommt es jetzt darauf an, ob die Betreiber,
Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden die neuen Verpflichtungen ernst nehmen und
ob anderenfalls die Verbandsklage ihre Wirkung nicht verfehlt. Sollten die jetzigen
Bestimmungen ihr Ziel verfehlen, wird dies spätestens in dem erweiterten Bericht nach §
66 SGB IX sichtbar. In diesem Fall muss in den jeweiligen Bereichen über wesentlich
schärfere Vorschriften nachgedacht werden. Wenn einerseits erhebliche Mittel für die
unentgeltliche Beförderung von behinderten Menschen von den Verkehrsträgern kassiert
werden, kann von diesen verlangt werden, die Voraussetzungen für die barrierefreie
Beförderung zu schaffen.
4.3.1.5. Landesgleichstellungsgesetze
Das BGG setzt einerseits seine Umsetzung durch die Länder, Kommunen und anderen
Beteiligten voraus. Andererseits können wesentliche Rechtsbereiche in Deutschland nicht
durch Bundesgesetze - wie ich bereits erwähnte - geregelt werden. Sie müssen durch
Gleichstellungsgesetze der Bundesländer bestimmt werden. Das BGG hat hierzu einen
wesentlichen Anstoß gegeben. Aber auch hierzu hat das FbJJ einen Gesetzesvorschlag
unterbreitet, der u.a. für die folgenden Bereiche Regelungen vorsieht:

Die
bauordnungsrechtlichen
Vorgaben
der
Landesbauordnungen
müssen
Verpflichtungen zur Barrierefreiheit umfassen und ihre Verletzung unter Sanktionen
stellen. Sie sollen die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, öffentlichen
Einrichtungen, Geschäften, Gaststätten, Hotels, Plätzen, Buden, Wohngebäuden,
Brücken und Plätzen vorschreiben.

Das Landesstraßen und -wegerecht sowie die ÖPNV-Gesetze der Länder müssen
entsprechend angepasst werden.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Seite 79 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg

Die Kindergarten- und Hortgesetze müssen sowohl die Barrierefreiheit als auch die
integrative Erziehung und Förderung regeln.

Die Schul-, Weiterbildungs-, Bildungsurlaubs- und Hochschulgesetze müssen
Benachteiligungen in den Prüfungsordnungen beseitigen, die Chancengleichheit
herstellen, zur baulichen Barrierefreiheit verpflichten, die Lehr- und Lernmittel
zugänglich machen und die notwendige Assistenz bereitstellen.

Die Gesetze über Gesundheitsdienste, Krankenhäuser und zur Unterbringung
psychisch kranker Menschen müssen so verändert werden, dass überkommende
diskriminierende Regelungen beseitigt werden.

Die Medien- und Rundfunkgesetze sollen Bestimmungen zur Berücksichtigung
blinder und gehörloser Menschen aufnehmen.

Der Standard kommunaler Behindertenfahrdienste und ihre Einbindung in den
öffentlichen Verkehr sollen auch in Ländergesetzen einheitlich geregelt werden.

Vorgaben für die Ausgestaltung sozialer Dienste sollen die Diskriminierung und
Entmündigung behinderter Menschen vermeiden helfen.

Kommunalverfassungen sollen die Beteiligung behinderter Menschen in allen sie
betreffenden Angelegenheiten vorsehen. Durch Beiräte, Beauftragte und durch
verpflichtende Anhörungs- und Beteiligungsverfahren muss eine institutionalisierte
Einbeziehung der Interessen behinderter Menschen erfolgen.

Landesnachteilsausgleichsgesetze sollen finanzielle Leistungen für die Nutzung von
Fahrdiensten
und
Taxen
vereinheitlichen
sowie
Nachteile
von
blinden
und
sehbehinderten sowie gehörlosen und hörbehinderten Menschen ausgleichen.
Ebenso sollten Zusatzaufwendungen von Heimbewohnern und Assistenznutzern
berücksichtigt, und die Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen
wenigstens bei den Arbeitsaufwendungen Arbeitnehmern gleichgestellt werden.
Einige Bundesländer haben bereits Gesetzentwürfe im Kabinett beschlossen, die sich
sehr stark am Bundesrecht orientieren. Andere werden voraussichtlich in diesem oder im
nächsten
Jahr
Landesregelungen,
nachziehen.
sind
die
Bei
der
Länder
Veränderung
allerdings
eher
eigener
benachteiligender
zurückhaltend.
Nur
ein
Landesgleichstellungsgesetz, das auf konkreten Rechten behinderter Menschen und klaren
Verpflichtungen öffentlicher Träger zur Herstellung der Gleichstellung und Barrierefreiheit
basiert, ist in der Lage, die Ausgrenzung und Benachteiligung behinderter Menschen in den
Ländern und Kommunen zu beenden.
4.3.1.6. Zivilrechtliche Diskriminierungsverbote
Die fehlenden zivilrechtlichen Diskriminierungsverbote, die z.B. verhindern, dass
behinderten Menschen Reiseverträge verweigert werden, weil man Schadensersatzklagen
nichtbehinderter Reisender fürchtet,
Seite 80 von 116
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg

dass Ausschlussklauseln in privaten Krankenversicherungen alle Risiken aus der
Behinderung als nicht versicherbar qualifizieren,

dass nicht nachvollziehbare willkürliche Risikozuschläge erhoben werden,

dass geistig behinderten Menschen der Zugang zu Vereinen oder Verbänden
verweigert oder

dass wegen der Behinderung jemandem eine Wohnung nicht vermietet wird,
müssen für einen umfassenden Diskriminierungsschutz unbedingt noch Gesetz werden.
Gleichzeitig müssen diese Vorschriften durch soziale Rechte ergänzt werden, die den
Zugang zur medizinischen Rehabilitation, zu einer beruflichen Ausbildung und zu allen
Bildungsangeboten, zu einer angemessenen Beschäftigung und zur sozialen Teilhabe
ermöglichen. Eine gute Ausstattung mit Hilfsmitteln ist dabei genauso wichtig wie der
Anspruch auf persönliche Assistenz. Nur die Kombination von öffentlich-rechtlicher
Verpflichtung
zur
Diskriminierungsverbot
Gleichstellung
und
sozialen
und
Rechten
Barrierefreiheit,
auf
umfassende
zivilrechtlichem
Teilhabe,
wird
die
Abwertung, Ausgrenzung und Benachteiligung behinderter Menschen langfristig verhindern.
4.3.1.7. Schlussbewertung
Mit dem deutschen BGG ist zwar ein beachtlicher Instrumentenkasten geschaffen
worden, der bei effektiver Anwendung mehr Selbstbestimmung und Menschenwürde für
behinderte Menschen schaffen kann. Anders als bei manchen Leistungsgesetzen werden
behinderte Menschen nicht mit einem Füllhorn an Leistungen überschüttet oder - was
realistischer ist - mit mageren und unzureichenden Leistungen abgespeist. Es kommt bei
den Wirkungen der Gleichstellungsgesetze wesentlich auf die Beteiligung und das
Engagement behinderter Menschen, ihrer Interessenvertreter und Verbände an. Nur wenn
sie die Gestaltungsrechte, Benachteiligungsverbote, Beteiligungsrechte, Rechtsmittel und
Zielvereinbarungen nutzen, wird diese Welt barriere- und diskriminierungsfreier werden.
Behinderte sind in einem Maße wie noch nie gefordert, selbstbestimmt und selbstbewusst
ihre Interessen geltend zu machen, zu vertreten und durchzusetzen. Damit können sie
selbst die entmündigende Behandlung als Objekte der Fürsorge durch die selbstbewusste
Wahrnehmung ihrer Rechte auf ein selbstbestimmtes Leben, die gleichberechtigte Teilhabe
und die Anerkennung als Gleicher mit diesen Gesetzen geltend machen und ganz praktisch
ihre Menschenwürde herstellen und dafür sorgen, dass sie i.S. Margalits "anständig" und
nicht "demütigend" behandelt werden.
4.3.2. Rede von Herrn Staatssekretär Josef Hecken am 25. März
2003 in Luxemburg, Messehalle Chancengleichheit statt
Wohltätigkeit
Anrede,
vor knapp zwei Jahren hat das Oberste französische Gericht einem Kind mit einer
schweren Behinderung Schadensersatz zugesprochen.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Seite 81 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Das Gericht führt aus, das Kind hätte ein Recht darauf gehabt, abgetrieben und damit
nicht geboren zu werden. Ein solches Urteil ist eine Schande!
Ein solches Urteil tritt die Menschenwürde mit Füßen!
Ein solches Urteil missachtet alle elementaren Gründsätze der Humanität!
Urteile, die eine ähnlich verwerfliche "Geisteshaltung" verraten, gibt es auch von
deutschen Gerichten.
Ich denke hier nur an das unsägliche Urteil eines Landgerichts, in dem die von einer
Behinderteneinrichtung ausgehenden Spielgeräusche als "animalische Töne" klassifiziert
wurden. Auch das ist eine Schande!
Der behinderte Mensch - ein Schadensfall!
Das ist aber leider immer noch die Haltung, die trotz aller gesetzlichen Verbesserungen
der letzten Jahre auch heute noch in den Köpfen vieler Menschen verankert ist. Und das ist
ein Skandal!
Leider ist das aber nicht neu:
Von jeher gab es behinderten Menschen gegenüber Formen der Abgrenzung und der
Ausgrenzung. Als "Krüppel" und "Schwachsinnige" abgestempelt, hatten die behinderten
Menschen auch in der Geschichte nie viel zu lachen. In der Antike waren griechische und
römische Schönheitsideale maßgebend: Perfekte Menschen mit perfekten Körpern.
Es war ein langer Weg vom Tollhaus bis zur Werkstatt für Behinderte!
Und
es
wäre
Diskriminierung,
ein
fundamentaler
Missachtung
und
Irrtum,
zu
glauben,
gesellschaftliche
wir
hätten
Intoleranz
heute
gegenüber
Menschen mit Behinderungen schon endgültig überwunden.
Allzu oft sind die archaischen Praktiken auch heute noch anzutreffen. In manchen
Bereichen sind sie nur zivilisatorisch verfeinert worden. Das macht es aber nicht besser!
Anrede,
es geht mir nicht darum, das Leben von und mit behinderten Menschen schönzureden.
Es gibt unter ihnen Verzweifelte. Sie können ihr Leben nicht annehmen, weil sie selbst
von ihrer Umwelt nicht angenommen sind.
Genau das aber macht ihre eigentliche Behinderung aus. Und genau das können wir
ändern,
wenn
wir
es
ändern
wollen.
Nicht
körperliche
oder
geistige
Beeinträchtigungen als solche, sondern deren soziale Folgen, die Reaktionen der
anderen, lassen behinderte Menschen oft an ihrem Leben verzweifeln.
Behindert wird man nicht allein durch eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung,
sondern oft noch viel mehr durch eine Gesellschaft, die Behinderung verdrängt.
Grundrechtsänderungen, Gesetzesverbesserungen, all dies setzt Signale und
zeigt neue Wege auf.
Aber was das wichtigste ist: Wir müssen parallel zu Gesetzesänderungen auch
daran arbeiten, die Mauern in den Köpfen zu durchbrechen.
Gesetze und Verordnungen alleine reichen nicht aus.
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
In einer nur allzu egozentrisch ausgeprägten Gesellschaft gibt es täglich eine Vielfalt von
Beispielen, die belegen, dass Rücksichtnahme oder Verstand schon im Umgang von
Menschen ohne Behinderung miteinander eine Seltenheit sind.
Erst recht gilt dies dann für den Umgang mit behinderten Menschen.
Hier gibt es noch viel zu tun. Wir müssen gemeinsam mithelfen, das zu erreichen, was
für alle Menschen das Wichtigste ist: Ihre Würde zu wahren.
Und dies ist ein langer und dorniger Weg, auf dem wir noch lange nicht am Ziel
angelangt sind.
In Deutschland waren es die Lebenshilfen, die kurz nach dem Kriege eine damals neue,
menschliche Sicht behinderten Menschen gegenüber einbrachten.
Heute
können
wir
sagen:
Chancengleichheit,
Normalisierung,
Integration,
Selbstbestimmung, Mitbestimmung sind für behinderte Menschen zumindest nach der
Gesetzeslage selbstverständlich und werden eingefordert.
Ausgelöst durch die "Rahmenbedingungen für die Herstellung von Chancengleichheit
Behinderter", die am 20. September 1983 von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen einstimmig verabschiedet wurden, durch den Vertrag von Amsterdam der
Europäischen Union und nicht zuletzt der Aufnahme des Diskriminierungsverbotes in
Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (1994) ist ein
gedanklicher Wandel in der behindertenpolitischen Zielrichtung eingetreten.
Sonderlösungen für behinderte Menschen, seien sie auch noch so hilfreich, sind
nicht mehr der Königsweg.
Der
tiefgreifende
Wandel
in
der
behindertenpolitischen
Grundposition
sowie
im
Selbstverständnis der Menschen mit Behinderungen verbietet besondere Lösungen für
behinderte Menschen.
Das bedeutet, die Beseitigung von strukturellen Barrieren ist angesagt.
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigt. Grenzen können nur dort sein, wo
Anpassungsmaßnahmen eine unzumutbare Härte bedeuteten.
Die Behindertenpolitik hat in den letzten 20 Jahren einen Wandel erlebt. Weg von der
Fürsorge hin zur Ausgestaltung von Bürgerrechten, die eine Teilhabe und Integration
behinderter Menschen an und in das gesellschaftliche Leben im umfassenden Sinne
ermöglicht.
Menschen mit Behinderungen sind demnach nicht mehr nur Objekt von Hilfe,
sie sind zum Subjekt geworden und nehmen Rechte wahr.
Das heißt, die Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird mehr
und mehr zur Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Felder gesellschaftlichen Handelns
zieht.
Dies alles klingt gut, überzeugend und richtig, doch ist damit die tatsächliche Umsetzung
dieser Ziele für Menschen mit Behinderungen noch lange nicht getan.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Neue Gesetze haben die Situation von Menschen mit Behinderungen zumindest auf dem
Papier verbessert. Der Bund hat mit dem Sozialgesetzbuch IX, in dem das versplitterte
Rehabilitationsrecht zusammengeführt wurde, Zeichen gesetzt.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist
erreicht worden, dass besondere Anstrengungen zu unternehmen waren, um Menschen mit
schweren Behinderungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzuführen. Dieses Gesetz hat
sich in seiner Ausführung bewährt. Allerdings muss hier kritisch angemerkt werden, dass
es nicht gelungen ist, in allen Bundesländern das gesetzte Ziel zu erreichen und so 50.000
Behinderte zusätzlich in Arbeit zu bringen.
Nur das Saarland konnte die Vorgaben erfüllen, bundesweit sind es nur knapp 65 % des
definierten Ziels, die erreicht worden sind.
Demzufolge ist es auch nur gelungen, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um 11 %
zu senken.
Dies ist bedauerlich, denn gerade die Teilnahme am Arbeitsleben ist es, die für
Menschen mit Behinderung nicht nur materielle Sicherheit, sondern darüber
hinaus - was viel wichtiger ist - Selbstwertgefühl, Bestätigung und ein Gefühl des
"Dazugehörens" vermittelt.
Kernstück der bundesgesetzlichen Regelungen der letzten Jahre ist das Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat.
Da für behinderte Menschen Barrierefreiheit ein zentrales Thema ist, ist die Herstellung
barrierefrei gestalteter Lebensbereiche die Kernforderung dieses Gesetzes.
Hierzu hat Herr Frehe eben ausführlich berichtet.
Ich
kann
mich
deshalb
auf
unser
Landesgesetz
beschränken,
denn
die
Bundesregelungen gelten nicht unmittelbar in den Ländern.
Meine Damen und Herren,
im Saarland leben 58.000 Frauen und 84.000 Männer, also rund 142.000 Menschen, die
schwerbehindert sind. Das sind etwa 14 % der Bevölkerung. Von diesen sind 60,4 % über
64 Jahre alt.
Je älter ein Mensch wird, desto mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, eine dauerhafte
Gesundheitsstörung zu erleiden und behindert zu werden. Denn auch das darf man nicht
vergessen: Wenn wir mutige Schritte zur Schaffung von Barrierefreiheit unternehmen, so
ist dies auch ein Schritt zur Gestaltung einer Gesellschaft der Zukunft. Diese
Maßnahmen helfen nicht nur Behinderten, sondern dienen auch der Erleichterung für ältere
Menschen, die seh- oder mobilitätsbehindert sind.
Heute sind in Deutschland nur knapp 23 % der Menschen über 60 Jahre alt.
In 25 Jahren werden es über 40 % sein.
Spätestens dann brauchen wir Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit
Behinderungen. Denn Behinderte wie Ältere haben ein Recht darauf, sich barrierefrei
bewegen und barrierefrei kommunizieren zu können.
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Anrede,
wir haben im vergangenen Jahr zusammen mit der saarländischen Fachöffentlichkeit ein
Eckpunktepapier entwickelt, aus dem nun der Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung
behinderter Menschen des Saarlandes erarbeitet wurde.
Dieser Entwurf wurde zwischenzeitlich mit dem Landesbehindertenbeirat diskutiert, ist
den saarländischen Ministerien zur Stellungnahme gegeben worden und befindet sich nun
in der externen Anhörung bei den Behindertenorganisationen- und verbänden. Wir
hoffen, vor der Sommerpause das Gesetz im Landtag einbringen zu können.
Das Gesetz orientiert sich an den Zielen und Vorgaben des Bundesgesetzes.
Was sind seine Inhalte?
Das Landesgesetz, das für die Verwaltungen des Landes, die Kommunen, Anstalten und
Stiftungen des Öffentlichen Rechts, kurzum für alle öffentlichen Stellen im weitesten Sinne
gilt, normiert ein allgemeines Benachteiligungsverbot.
Das bedeutet, die Behörden dürfen behinderte und nichtbehinderte Menschen nicht ohne
zwingenden Grund unterschiedlich behandeln. Bei der Planung von Maßnahmen sind
Benachteiligungen zu vermeiden und die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen
ist zu beachten.
Kernstück des Gesetzes ist, wie im Bundesgleichstellungsgesetz, die Herstellung
barrierefrei gestalteter Lebensbereiche.
Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher
Barrieren auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte
Menschen
sowie
die
barrierefreie
Kommunikation
im
Verwaltungsverfahren
mit
Gebärdendolmetschern oder über entsprechende elektronische Medien.
Besonders weitreichende Regelungen binden die Verwaltungen. Neue Gebäude
müssen künftig barrierefrei sein, für bestehende Bauten gibt es eine Zeitschiene,
in der Barrierefreiheit erreicht werden soll.
Sobald es bei diesen älteren Bauten größere Umbaumaßnahmen gibt, muss auch hier die
Barrierefreiheit hergestellt werden.
Wir sind aber noch einen Schritt weitergegangen:
Damit die Umrüstung von Altbauten nicht ewig dauert, haben wir festgelegt, dass
spätestens in 10 Jahren alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sein
müssen.
Das kostet viel Geld! Entsprechend groß ist deshalb auch der Widerstand gegen diese
Regelung sowohl bei Bürgermeistern wie auch bei Finanzpolitikern.
Und trotzdem kämpfe ich für diese Frist, denn ohne eine Frist dauert alles viel zu lange.
Bescheide und Vordrucke sind so zu gestalten, dass sie in einer Form bekannt
gegeben werden, die für behinderte Menschen wahrnehmbar ist. Internetseiten der
öffentlichen Stellen sind durch entsprechende Benutzeroberflächen soweit wie möglich
barrierefrei zu gestalten. Hör- und sprachbehinderte Menschen erhalten das Recht, in
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Verwaltungsverfahren
in
Gebärdensprache
oder
mit
anderen
geeigneten
Kommunikationshilfen zu kommunizieren.
Zwischenzeitlich ist im Saarland eine Dolmetscherzentrale eröffnet worden, deren
Aufgabe es ist, Gebärdensprachdolmetscher zu vermitteln aber auch andere z. B.
elektronische Kommunikationshilfen bereit zu halten. Damit ist sichergestellt, dass sich
Betroffene dieser Hilfen und Dolmetscher bedienen können, wenn sie mit Verwaltungen
kommunizieren müssen.
Zugunsten behinderter Menschen, die eine Benachteiligung glaubhaft machen, wird eine
Beweislastumkehr eingeführt. Trägt ein behinderter Mensch Tatsachen vor, wonach eine
überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass eine Benachteiligung wegen der
Behinderung zu vermuten ist, so ist - im Streitfall - die Gegenseite dafür beweispflichtig,
dass keine Benachteiligung vorliegt. Diese Regelung erleichtert es
Menschen mit
Behinderungen gegen Benachteiligungen aufgrund ihrer Behinderung vorzugehen.
Durch
die
Einführung
der
Verbandsklage
werden
die
Klagerechte
behinderter
Menschen erheblich verbessert. Damit können Verbände behinderter Menschen künftig
Verstöße gegen Gleichstellungsrechte in Fällen von allgemeiner Bedeutung selbst geltend
machen.
Weiter erhalten die Stelle des/der Landesbeauftragten für Behindertenfragen und
der Landesbehindertenbeirat im Gesetz ihre rechtliche Absicherung.
Wir haben sowohl den Beauftragten wie auch den Beirat schon seit Jahren als
unabhängige Institutionen, die nicht von der Regierung abhängig sind und sowohl das
Parlament wie die Ministerien in behindertenpolitischen Fragen nicht nur beraten, sondern
oft auch kritisch begleiten.
Dieser kritische Dialog ist unendlich fruchtbar und hilft sehr häufig, spezielle
Probleme von Behinderten nicht nur besser wahrzunehmen, sondern auch,
vernünftige Lösungen zu finden.
Durch die jetzt erfolgende rechtliche Absicherung werden Beauftragter und Beirat
gegenüber der Regierung gestärkt.
Sie haben nun gesetzliche Rechte und sind nicht mehr auf Wohlwollen angewiesen. Das
ist gut und wichtig für die Unabhängigkeit!
Ganz wichtig ist, dass auch kommunale Behindertenbeauftragte verpflichtend
vorgeschrieben werden. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass vor Ort, dort wo der
behinderte Mensch lebt, eine Interessenvertretung eingerichtet wird, die die Sichtweisen
und Notwendigkeiten behinderter Menschen mit einbringt.
Gerade weil wir so gute Erfahrungen mit dem Landesbehindertenbeauftragten gemacht
haben, soll vor Ort in den Kommunen gleiches erreicht werden.
Auch hier lamentieren natürlich die Bürgermeister, die befürchten, es werde in ihre
Kompetenzen eingegriffen.
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Wir machen es aber trotzdem, denn gerade vor Ort werden die Belange Behinderter oft
sträflich vernachlässigt.
Wie anders ist es zu erklären, dass mitten in Saarbrücken vor zwei Jahren für über 5
Millionen € ein tolles Spaßbad eröffnet wurde, das nicht barrierefrei ist. So etwas darf in
Zukunft nicht mehr passieren!
Meine Damen und Herren,
das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Es zeichnet sich ab, dass noch einige
intensive Verhandlungen bevorstehen. Das betrifft weniger die Betroffenen und ihre
Verbände. Vielmehr wird von dort auch weitere Veränderung im Sinne der Sache
angestrebt werden. Doch im Grunde sind wir uns einig, dass der vorgelegte Entwurf eine
gute Grundlage ist.
Die Probleme werden sich bei der Diskussion um die Kostenfolgen dieses Gesetzes
ergeben.
Im Zeitalter der knappen Kassen, der Restriktionen im Sozialbereich, der neoliberalen
Strömungen bedarf es einer intensiven Überzeugungsarbeit, um Geld einzufordern für
Umbauten
in
Ausgestaltung
Gebäuden,
von
bei
der
Internetseiten
Straßenplanung,
mit
in
entsprechender
Nahverkehrsmitteln,
Soft-
und
in
der
Hardware,
im
entsprechenden Auftritt der Behörden nach außen, für Dolmetscherdienste.
Gerade in diesem Jahr, dem Jahr 2003, erfahren wir durch die Europäische Union
besondere Unterstützung, denn diese hat dieses Jahr zum "Europäischen Jahr für
Menschen mit Behinderungen" erklärt.
Die Agenda für das Europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen, wie sie am 23.
März 2002 in der Deklaration von Madrid verabschiedet wurde, fordert Chancengleichheit
statt Wohltätigkeit, empfindet gesellschaftliche Barrieren als diskriminierend und hat
Visionen entwickelt, deren Kernpunkte lauten:

nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe,

nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung,

nicht
mehr
wohlmeinende
Bevormundung,
sondern
das
Recht
auf
Selbstbestimmung.
Anrede,
mit Deklarationen und Gesetzen alleine ist es nicht getan. Aber dennoch sind Gesetze
wichtig, denn leider geschieht freiwillig noch weniger. Deshalb ist das Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen ein wichtiger Schritt.
Die Umsetzung dieses Gesetzes wird uns die nächsten Jahre beschäftigen.
Darüber hinaus müssen wir das politische Bewusstsein verändern.
Es gilt, die noch immer bestehenden Mauern in den Köpfen vieler Menschen
niederzureißen!
Hier ist noch unendlich viel zu tun.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Wir werden auch in den kommenden Jahren noch viel Kraft, Mut und Ausdauer
benötigen, um voranzukommen.
Denn oft ist es wie in Echternach: Drei Schritte vor und zwei zurück.
Das ist aber egal: Auch langsam erreicht man das Ziel. Man darf nur nicht
aufgeben!
4.4. (25. September 2003) - parlamentarische Anfrage
#2406 des Abgeordneten Camille GIRA …
Luxemburg, den 25 September 2003
Herr Jean Spautz
Parlamentspräsident
Sehr geehrter Herr Präsident,
In seiner Entschließung zur Zeichensprache für Gehörlose vom 17. Juni 1988 fordert das
Europäische Parlament die Förderung und Umsetzung der Anerkennung nationaler
Zeichensprachen in den EU-Staaten Schritt für Schritt zu realisieren. Im Rahmen des
europäischen Jahres der Behinderten stellt sich heute die Frage, was in Luxemburg in den
vergangenen 15 Jahren in diesem Bereich in die Wege geleitet wurde.
Ich möchte deshalb folgende Fragen an die Ministerin für Familie und soziale Solidarität
sowie die Ministerin für nationale Erziehung richten:
1.
Wie viele Hörgeschädigte zählt Luxemburg augenblicklich? Wie viele davon sind
unter medizinischen (Lautsprache kann auch mit apparativer Versorgung nicht
vornehmlich übers Ohr aufgenommen werden, englisch "deaf") bzw. kulturellen (im
Sinne
der
Gemeinschaft
und
der
Minoritätenkultur,
englisch
"deaf")
Gesichtspunkten als gehörlos einzustufen?
2.
Die Gemeinschaft der gehörlosen Menschen bildet eine Sprachminderheit, deren
Sprache die jeweilige nationale Zeichensprache ist. Inwiefern wurden bisher
Anstrengungen
unternommen,
die
Zeichensprache
in
Luxemburg
offiziell
anzuerkennen?
3.
In der oben genannten Entschließung werden die Mitgliedstaaten mit Nachdruck
aufgefordert, die. Forschungstätigkeit im Hinblick auf die Veröffentlichung von
Wörterbüchern
der
jeweiligen
nationalen
Zeichensprachen
zu
unterstützen.
Existiert eine wissenschaftliche Forschungstätigkeit in diesem Sinne? Wird dabei
den
Besonderheiten
der
Luxemburger
Zeichensprache,
beispielsweise
in
Abgrenzung zur "Deutschen Gebärdensprache (DGS)", Rechnung getragen?
4.
Für
Menschen,
die
im
Laufe
ihres
Lebens
das
Gehör
verlieren,
ist
die
Zeichensprache oft die einzige Möglichkeit, nicht zu vereinsamen und wieder mit
anderen Menschen kommunizieren zu können. Welche Möglichkeiten werden diesen
Menschen geboten, die Zeichensprache zu erlernen?
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
5.
Das europäische Parlament fordert nicht nur gehörlose, sondern auch "hörende
Kinder und Erwachsene durch entsprechend ausgebildete Gehörlose in der
Zeichensprache zu unterrichten". Werden die gehörlosen Kinder in Luxemburg
systematisch in Zeichensprache unterrichtet? Werden den Lehrern dieser Kinder
systematisch Fortbildungen in diesem Bereich angeboten? Welche Instanzen prüfen
die Zeichensprachkenntnisse der betreffenden Lehrer? Werden gehörlose Lehrer
ausgebildet? Wenn ja, werden diese im Unterricht bei hörgeschädigten und
hörenden Kindern eingesetzt?
6.
Inwiefern werden Eltern gehörloser Kinder über die Zeichensprache informiert?
Welche Möglichkeiten werden ihnen geboten, um die Zeichensprache zu erlernen,
und wie wird diese Ausbildung finanziert?
7.
Wird der Beruf des "Gehörlosendolmetschers", wie vom Europäischen Parlament
gefordert, in Luxemburg offiziell anerkannt? Wurden, wie weiter gefordert, "unter
Anleitung
der
nationalen
Beschäftigungsprogramme
Verbände
fur
der
Gehörlosen
Ausbildungs-
und
hauptberufliche
"Gehörlosendolmetscher"
Anstrengungen
unternommen,
ausgearbeitet?
8.
Wurden,
wie
gefordert,
"alle
Regierungsverlautbarungen über Sozialleistungen, Gesundheit und Beschäftigung
den Gehörlosen mit Hilfe der Zeichensprache über Video" bekannt zu geben?
9.
Wurden
die
Rundfunkanstalten
angehalten,
"Fernsehnachrichten,
politische
Sendungen und […] eine Auswahl kultureller Programme und Sendungen von
allgemeinem Interesse" in die Zeichensprache oder zumindest in Untertitel zu
übertragen?
10. Nimmt Luxemburg am Austausch von zeichensprachkundigen Personen innerhalb
der Europäischen Gemeinschaft teil?
11. Welche finanzielle Unterstützung ist für den Ausbau von Dienstleistungen für
Gehörlose vorgesehen? Welche Dienstleistungen werden bisher angeboten?
Hochachtungsvoll
Camille Gira
4.5. (11 November 2003) - Antwort von Frau Marie-Josée
Jacobs, Ministerin für Familie, soziale Solidarität und Jugend
und von Frau Anne Brasseur, Ministerin für nationale
Erziehung, berufliche Ausbildung und Sport
betr. : Förderung und Umsetzung der Anerkennung der nationalen Zeichensprache in
Luxemburg zugunsten der Schwerhörigen und Gehörlosen in Luxemburg.
Es gibt weltweit eigentlich zwei verschiedene Richtungen um gehörlosen Menschen die
Kommunikation miteinander und mit den Menschen im allgemeinen zu ermöglichen. Auf
der einen Seite dieses jahrzehntelangen Methodenstreites stehen die Vertreter der
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Zeichensprache, auch Gebärdensprache genannt, und auf der anderen Seite die Anhänger
der Lautsprache, die häufig fur den gänzlichen Verzicht eines Gebärdenspracheinsatzes
plädieren.
Bis zum Jahre 1997, und das seit ungefähr 100 Jahren, sind in Luxemburg die
gehörlosen und schwerhörigen Menschen exklusiv in Lautsprache unterrichtet worden. Da
der Lautsprachenerwerb fur gehörlose und schwerhörige Menschen oft sehr mühsam ist, ist
die Wahl der an der Sonderschule angewandten Sprache natürlich besonders bedeutsam.
In Luxemburg hat man sich vor über 100 Jahren für das Unterrichten der Gehörlosen in
deutscher Sprache entschieden. Dies offenbar unter anderem aus dem Grunde, dass die
deutsche Schriftsprache lautgetreuer als zum Beispiel die französische Sprache ist,
wodurch der Erwerb der Lautsprache über den Einsatz der Schriftsprache begünstigt wird.
Vom Unterrichten einer zweiten Sprache wurde wegen der besonderen Schwierigkeiten des
Lautsprachenerwerbs gehörloser Menschen bisher abgesehen.
Seit 1997 werden ausschliesslich die lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) im Centre
de
Logopédie in Luxemburg
Gebärden
sollen
den
angewandt und unterrichtet.
gehörlosen
und
schwerhörigen
Die lautunterstützenden
Menschen
das
Erlangen
der
Lautsprache erleichtern. Im Centre de Logopédie wird die Meinung vertreten, dass das
parallele Einsetzen dieser lautbegleitenden Gebärden zur Hör- und Sprecherziehung hilft,
die
Lautsprache
zu
festigen.
Auch
ist
das
Einsetzen
von
LBG
als
zusätzliche
Kommunikationsstütze bei mehrfachbehinderten hörgeschädigten Kindern eine grosse
Hilfe. lm Centre de Logopédie arbeitet seit 1998 eine gehörlose Mitarbeiterin, die in den
Klassen für gehörlose und schwerhörige Schüler die Kommunikation durch das Einsetzen
von LBG unterstützt und erleichtert. Seit 1999 werden dort regelmässig Kurse in LBG
angeboten, sowohl für Lehrer und Erzieher, wie fur Eltern gehörloser und schwerhöriger
Kinder.
Die LBG, die sich auf das Mundbild bezieht, ist als Hilfssprache anzusehen, während
Zeichensprachen oder Gebärdensprachen nicht nur grammatisch und von der Syntax her
an die jeweiligen Nationalsprachen gebunden sind, sondern auch von der Aussprache her.
Aufgrund
dieser
Tatsache
gibt
es
regionale
Unterschiede
in
der
deutschen
Gebärdensprache.
Soweit gehörlose Menschen in Luxemburg eine anerkannte Gebärdensprache gelernt
haben, meistens die jüngere Generation, ist es die deutsche Gebärdensprache aus dem
Raum Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, wo eine Reihe gehörloser Menschen
bisher
weiterbildende
Schulen
besucht
haben.
Eine
anerkannte
luxemburgische
Gebärdensprache gibt es zur Zeit nicht. Aeltere gehörlose Menschen, welche in Luxemburg
die deutsche Gebärdensprache nicht gelernt hatten, sondern nur die deutsche Lautsprache,
benutzen unter sich in der alltäglichen Kommunikation Gebärden, die einerseits der
deutschen
Gebärdensprache
Handzeichen
darstellen.
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angehören,
Diese
und
nonverbalen
andererseits
aber
national
Kommunikationsmittel
der
geprägte
gehörlosen
4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Menschen in Luxemburg bleiben bis heute unerforscht. In diesem Zusammenhang ist
daraufhinzuweisen, dass die in anderen Ländern anerkannten Gebärdensprachen sich über
Jahrhunderte in der alltäglichen Kommunikation Gehörloser ausgebildet haben.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Situation der hörgeschädigten Menschen in
Luxemburg sehr komplex ist, nicht zuletzt aufgrund der Mehrsprachigkeit unseres Landes
und unabhängig davon ob die betroffenen Menschen die Laut- oder Gebärdensprache
erlernt haben.
Zu den 11 gestellten Fragen sind folgende Informationen von Wichtigkeit:
1.
Die Weltgesundheitsorganisation stuft Hörschädigungen, Schwerhörigkeit respektiv
Gehörlosigkeit, folgendermassen ein:
20 - 40 dB Hörverlust: leichte Schwerhörigkeit
40 - 70 dB Hörverlust: mittlere Schwerhörigkeit
70 - 90 dB Hörverlust: starke Schwerhörigkeit
über 90 dB Hörverlust: Gehörlosigkeit oder Taubheit
In Luxemburg sind zur Zeit Statistiken über schwerhörige und gehörlose Menschen
nicht zentralisiert. Zahlenmaterial ist nur soweit verfügbar wie hörgeschädigte
Menschen soziale Leistungen oder Dienste in Anspruch nehmen.
Nach Auskunft der betroffenen Stellen, gibt es insgesamt 78 eingetragene
gehörlose/schwerhörige Kinder/Jugendliche in Luxemburg, davon werden 59 im
Alter zwischen 2 und 15 Jahr im Centre de Logopédie betreut, 7 Jugendliche
befinden sich in Luxemburg in der beruflichen Ausbildung und 12 Schüler sind im
Ausland eingeschult. 42 von diesen 78 sind als gehörlos eingestuft. Die gehörlosen
Kinder und Jugendliche sind jedoch alle mit einem Hörgerät oder einem Cochlear
Implant versorgt, das ihren Hörverlust um 40 bis 60 dB reduziert.
Nach Angaben der "Cellule d'évaluation et d'orientation" der Pflegeversicherung
gibt es 317 hörgeschädigte Erwachsene, die Leistungen der Pflegeversicherung in
Luxemburg beanspruchen. Davon sind 148 Schwerhörige und 149 Gehörlose, also
fast die Hälfte.
2.
Wie bereits erwähnt, ist die Zeichensprache oder Gebärdensprache, eine Sprache
mit eigener Grammatik und Syntax, die sich an der jeweiligen Nationalsprache
orientiert. Die Muttersprache der Luxemburger ist Luxemburgisch. Deshalb müsste
die "nationale Gebärdensprache" eigentlich auf der luxemburgischen Sprache
aufgebaut
sein.
Solange
es
keine
einheitliche
Zeichensprache
für
alle
hörgeschädigten Menschen (alt und jung) in Luxemburg gibt, kann es keine
offizielle Anerkennung einer Gebärdensprache als nationale Zeichensprache geben.
Die Mehrsprachigkeit Luxemburgs (luxemburgisch, französisch und deutsch) ist im
Falle der Wahl einer national anerkannten Gebärdensprache noch eine zusätzliche
Schwierigkeit.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
3.
In Luxemburg existiert noch keine wissenschaftliche Forschungstätigkeit im
Hinblick auf die Veröffent1ichung von Wörterbüchern der jeweiligen nationalen
Zeichensprache.
4.
Menschen die im Laufe ihres Lebens das Gehör verlieren, werden, nachdem
medizinisch abgeklärt ist wie viel Gehörvermögen noch vorhanden ist, mit
technischen Hilfsmitteln unterstützt und nach Bedarf psychologisch betreut. Sie
verlieren die Lautsprache nicht, wenn sie von Therapeuten die Möglichkeit
bekommen diese zu trainieren. Sie können aber nur eine Gebärdensprache im
Ausland erlernen, entweder in Deutschland oder für frankophone Gehörlose in
Belgien.
5.
In Luxemburg wird noch nicht in Zeichensprache unterrichtet. lm Centre de
Logopédie
werden
die lautsprachbegleitenden
Gebärden (LBG)
systematisch
unterrichtet und eingesetzt. Auch können die Sonderschullehrer an Fortbildungen
in LBG im Ausland teilnehmen. "Gehörlose Lehrer" werden nicht in Luxemburg
ausgebildet. Diese Ausbildung ist im Ausland (Deutschland, Frankreich, ...)
möglich. Es hat jedoch bis jetzt noch kein luxemburgischer Gehörloser oder
Schwerhöriger diesen Beruf ergriffen.
6.
Die
Eltern
der
gehörlosen
Sonderschullehrern
des
und
Centre
schwerhörigen
de
Logopédie
Kinder
über
werden
die
von
den
verschiedenen
Gebärdenmöglichkeiten ausführlich informiert. Auch erhalten sie die Möglichkeit,
gratis die LBG in der obengenannten Schule von den "Professeurs d'enseignement
logopédique" zu erlernen.
7.
Aus den oben genannten Gründen gibt es in Luxemburg zur Zeit keine offiziell
anerkannten Gebärdensprachinterpreten.
8.
Bisher wurden Regierungsverlautbarungen nicht über Video den Gehörlosen in
Zeichensprache vermittelt, da es eine luxemburgische Gebärdensprache nicht gibt.
9.
In nächster Zukunft möchte das Familienministerium in Zusammenarbeit mit dem
zuständigen
Minister
für
Kommunikation
und
der
nationalen
Fernseh
und
Rundfunkanstalt die Möglichkeit ermitteln, die nationalen TV Nachrichten mit
Untertitel zu versehen.
10. Luxemburg nimmt am Austausch von zeichensprachkundigen Personen innerhalb
der Europäischen Union teil. Es werden auch regelmässig Fachleute aus dem
benachbarten Ausland zur Fortbildung der luxemburgischen Sonderschullehrer,
Lehrer und Erzieher eingeladen.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Mitarbeiter der "Education différenciée"
zunehmend lautsprachunterstützende Gebärden zur Sprachförderung von Kindem
mit einer geistigen Behinderung einsetzen. Diese Form der Betreuung geschieht
sowohl in enger ZusammenarbeÍt mit den gebärdensprachkundigen Fachkräften
des Centre de Logopédie als auch unter der Anleitung ausländischer Experten. Den
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Lehrern
und
Erziehern
der
Fortbildungsmöglichkeiten
Education
angeboten,
différenciée
da
ein
werden
entsprechende
positiver
Einfluss
der
lautsprachbegleitenden Gebärden auf die Kommunikationsfahigkeit der Kinder mit
einer geistigen Behinderung festgestellt wurde.
Weiterhin ist der Verein der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg a.s.b.l.
(VGSL) bisher in der "European Union of the Deaf" (EUD) vertreten.
11. Das Familienministerium hat seit 2001 eine Konvention mit dem Verein der
Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg (VGSL) und hat dieser Organisation
finanzielle
Mittel
zur
Verfügung
gestellt
für
den
Aufbau
einer
sozialen
Beratungsstelle.
Erstes Ziel soll es sein, die bestehenden Hilfsangebote für hörgeschädigte
Menschen auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen und eventuelle Probleme und
Defizite des Hilfesystems zu ergründen. In einem zweiten Schritt soll dann ein
gezieltes Projekt ausgearbeitet werden zur Förderung der
Integration und
Chancengleichheit
unterstützt
hörgeschädigter
Familienministerium
verschiedenen
aktiv
die
bestehenden
Menschen.
Gründung
eines
Zur
Zeit
Dachverbandes,
Hörgeschädigtenvereinigungen
sowie
welcher
das
die
betroffene
Fachdienste vereinen soll. Dieser sollte es in Zukunft ermöglichen die Interessen
der betroffenen Personen auf eine koordinierte und gezielte Art und Weise zu
vertreten und zusammen mit den zuständigen staatlichen Stellen kohärente
Massnahmen für hörgeschädigte Menschen auszuarbeiten.
In
nächster
Zukunft
sollen
die Verbesserung
der
Integrationsmöglichkeiten
der
hörgeschädigten Menschen in unserer Gesellschaft eine Priorität der Behindertenpolitik
sein.
4.6. (17. Februar 2004 ) - Info aus EUD-Paper vom (Auszug
von Seite 3)
In Luxembourg, the formerly prevailing oralist method of education has been abandoned
in favour of using more sign language, however not with all deaf children, but only with
deaf students who have learning difficulties. Deaf children who do not have learning
difficulties continue to receive oral education.
4.7. (13. Mai 2005) - EUD-Seminar: "United in Diversity
(against discrimination)" in Luxemburg
Bericht von der Vereinigung der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg a.s.b.l. über
das Seminar der European Union of the Deaf (EUD) in Luxemburg am 13.5.2005 zu lesen
bei info-handicap (www.info-handicap.lu/docs/bulletin/05/7.pdf#page=4)
Die Vereinigung der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg a.s.b.l., die seit 12
Jahren in Luxemburg existiert und seit 1999 Mitglied der European Union of the Deaf ist,
hat als Gastgeber der European Union of the Deaf im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Luxemburgs
am
13.5.2005
ein
Seminar
an
der
Universität
Luxemburg,
Campus
Walferdingen, organisiert.
Das
Thema
des
diesjährigen
Seminars
ist
United
in
Diversity
(against
discrimination). Der Rat der Europäischen Union nimmt die EU-Direktive 2000/78/EC44 im
November 2000 an. Diese Richtlinie etabliert ein allgemeines Rahmenwerk für die
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz und in der Bildung - das Diskriminierungsverbot
aufgrund der Religion und des Glaubens, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung auf
dem Arbeitsmarkt. Die Mitgliedsstaaten sollten diese Richtlinie bis zum 2. Dezember 2003
umgesetzt haben. Aber bis jetzt wurde diese Richtlinie in Luxemburg noch nicht umgesetzt.
Ein Gesetzesprojekt Nr. 524945 liegt in der Abgeordnetenkammer vor und ist nicht
abgeschlossen.
Die EUD würde gerne zum Prozess der Umsetzung der EU-Richtlinie in die nationale
Gesetzgebung durch Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedern und
den Regierungen, sowie anderen aktiven Akteuren im Bereich der Nicht- Diskriminierung,
beitragen.
In diesem Kontext organisierte die EUD schon in Dublin, Irland, im Mai 2004 ein
Seminar, das insbesondere die Nicht-Diskriminierung der Gehörlosen im Bereich der
Arbeitswelt fokussierte. Ein Bericht ist erhältlich unter:
http://www.eudnet.org/reports/reports.htm
Das Ziel des diesjährigen Seminars in Luxemburg ist es, die konkreten Informationen
über die internationalen Verträge zu liefern, die die Rechte der behinderten Personen
fördern: die Instrumente der Vereinten Nationen, des Europarates und der Europäischen
Union im Bereich der Nicht-Diskriminierung.
4.7.1. Vereinte Nationen:
Seit den 80er Jahren bemühen sich die Vereinten Nationen um die Politik zugunsten der
behinderten Menschen. In den 80er und 90er Jahren sind erst die UN-Standardregeln über
Behinderte herausgegeben worden, die allerdings rechtlich unverbindlich sind. Daraufhin
bildete die UNO ein Ad-hoc-Komitee, wo die Ausarbeitung der UN-Konvention über die
Rechte der behinderten Personen im Mittelpunkt steht. Für die behinderten Personen
definiert die UN-Konvention die Rechte der Behinderten auf Leben und Würde, die
bürgerlichen und politischen Rechte, sowie die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen
Rechte der behinderten Personen. Geplant ist die Ausarbeitung der Konvention unter
Einbeziehung von mehreren Ad-hoc-Komiteesitzungen bis zum Jahre 2006, spätestens
2007. Auf internationaler Ebene nehmen gehörlose Delegierte aus den USA und Finnland
mit Gebärdendolmetschereinsatz an solchen Sitzungen teil, während gehörlose Delegierte
aus
afrikanischen,
asiatischen
und
latein-amerikanischen
Ländern
ohne
Gebärdendolmetscher auskommen müssen. Die gehörlosen Delegierten versuchen, dem
44: http://europa.eu.int/comm/employment_social/news/2001/jul/directive78ec_de.pdf
45: http://www.secu.lu/legis/legis/Docparl/no5249/sommaire.htm
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Wunsch der World Federation of the Deaf, einer Nichtregierungsorganisation der Vereinten
Nationen, die die Interessen der Gehörlosen vertritt, entgegenzukommen und folgende
Forderungen des Weltgehörlosenverbands im Entwurf der UN-Konvention geltend zu
machen:
Rechte der Gehörlosen, Anerkennung der Gebärdensprache (Problem der Verwechselung
mit Braille-Schrift!), Anerkennung der nationalen Gebärdensprache und Autonomie der
Gehörlosen. Positiv ist in vielen Ländern die Diskussion über die Gebärdensprache;
schwierig ist die Wahl des geeigneten Ansatzes der Gebärdensprache, die auf nationalen
Gegebenheiten beruht.
Ein weiteres Problem bei der Ausarbeitung der UN-Konvention ist der häufige Wechsel
der
Regierungsdelegierten
bei
den
Ad-hoc-Komitees,
da
die
neu
ernannten
Regierungsdelegierten sich erst mit der Einarbeitung in die Problematik der Behinderten
auseinandersetzen müssen. Eine UN-Konvention über die Rechte der Behinderten soll erst
in Kraft treten, wenn mindestens 60 Mitglieder der Vereinten Nationen die Konvention
ratifiziert haben.
4.7.2. Europäische Union
Die
EU
erlaubt
Allianzen
Behindertenorganisationen,
von
Lobbykräften,
Nichtregierungsorganisationen,
Gehörlosengemeinschaften,
nationalen
Fernsehen,
Weltgehörlosenverband, Europäischem Behindertenforum.
Die Frage stellt sich, ob die Informationen auf nationaler Ebene wirklich ankommen. Dies
ist das Problem, da Umsetzungen auf nationalem Niveau beliebig durchgeführt werden. Am
Beispiel der EUD wird ersichtlich, wie EU-Richtlinien u.a. bekannt gegeben werden, die
Anlass zur Organisation der Gehörlosen auf EU-Ebene geben. Es wird daran erinnert, dass
die
EU-Richtlinie
2000/78/EC
über
die
Nichtdiskriminierung
der
Behinderten
am
Arbeitsplatz und in der Bildung den Gehörlosen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und in der
Bildung geben soll und im Jahre 2004 in Dublin diskutiert wurde, wo ein Führer zur
Lobbyarbeit der Gehörlosen herausgegeben wurde.
4.7.3. Europarat
Es folgte ein Referat über die kollektive Beschwerdeprozedur beim Europarat, wenn ein
Mitgliedsstaat die Bestimmungen der Verträge des Europarates verletzt.
Zuerst wird eine Beschwerde im Falle der Verletzung der Bestimmung der Sozialcharta in
einem Mitgliedsstaat verfasst und beim Europarat eingereicht. Das Europäische Komitee für
Soziale Rechte befasst sich damit, ob die Beschwerde zulässig und wohlbegründet ist. Falls
mindestens eine der zwei Bedingungen nicht erfüllt ist, wird die Beschwerde verworfen.
Falls die zwei Bedingungen erfüllt sind, wird die Beschwerde an das Komitee der Minister
eingereicht, das sich dann über Maßnahmen berät. Das Komitee der Minister stellt sicher,
dass das betreffende Mitgliedsland die erforderlichen Maßnahmen in Übereinstimmung mit
der Europäischen Sozialcharta trifft und gibt Empfehlungen heraus. Es wird daran erinnert,
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
dass die Empfehlungen der Europäischen Sozialcharta nicht verbindlich sind und nicht alle
Mitgliedsstaaten die Empfehlungen umgesetzt haben.
Welche Artikel der Europäischen Sozialcharta betreffen die Nicht-Diskriminierung? Es
sind Artikel E der Sozialcharta und Artikel 15 über die Rechte der Personen mit
Behinderungen, betreffend:
 Unabhängigkeit
 Zugang zu Bildung und Ausbildung
 Zugang zur Arbeit
 Überwindung der Kommunikationsbarrieren
 Zugang zum Transport, Wohnung, kulturelle Ereignisse, Freizeit.
Ein Beispiel hierzu ist die Klage einer französischen Autistenvereinigung wegen der
Begrenzung der Bildungsmöglichkeiten, die nicht im Einklang mit der Europäischen
Sozialcharta ist. Die Klage wurde angenommen und Frankreich wurde aufgefordert,
entsprechende Maßnahmen zugunsten der Autisten zu treffen. Es stellt sich die Frage, wie
die Europäische Sozialcharta anzuwenden ist.
Allerdings wird zwischen der Europäischen Sozialcharta von 1961 und der revidierten
Europäischen Sozialcharta von 1996 unterschieden.
Am Ende des Seminars sind alle Mitgliedvereinigungen der EUD eingeladen, in den
nächsten Jahren mit den verantwortlichen Autoritäten zusammenzuarbeiten, diese auf den
Entwurf der UN-Konvention
aufmerksam
zu machen,
wo auch die Gehörlosigkeit
berücksichtigt wird, sowie auf die Sozialcharta. Es wird darauf hingewiesen, dass
Luxemburg bisher nur die Europäische Sozialcharta von 1961 ratifiziert hat und die
revidierte Europäische Sozialcharta nur paraphiert, aber bis jetzt noch nicht ratifiziert hat.
Was die EU-Richtlinien anbelangt, wird auf die Umsetzung der Richtlinien zugunsten der
Behinderten hingewiesen.
*** Vereinigung der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg a.s.b.l. EUD - Seminar
13. Mai 2005, in der Universität Luxemburg, Campus Walferdange
4.8. Freitag 15. Juli 2005: Gemeinderatssitzung der Stadt
Luxemburg
aus: www.luxembourg-ville.lu/data/vdl_/pdf/politique/cr_analytique/VDL_analytique_03_2005.pdf
Herr Tom KRIEPS (LSAP): Nachdem Herr Schöffe Laurent Mosar auf die verschiedenen
uns zur Verfügung stehenden Informationsmittel eingegangen ist, erlaube ich mir darauf
hinzuweisen, dass wir über Informationskanäle wie Radio, Sirenen, Lautsprecher wohl jene
Bürger
erreichen,
die
gut
hören,
nicht
aber
Gehörgeschädigte.
Unser
nationaler
Fernsehsender bietet die Dienstleistung der Gebärdensprache bei Nachrichtensendungen
nicht an. Wissend, dass hier nicht nur die Stadt Luxemburg, sondern vor allem der Staat
gefordert ist, appelliere ich an alle Abgeordnete unter uns, sich bei der Regierung zu
verwenden, damit die nötigen Anstrengungen unternommen und die nötigen finanziellen
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Medium Fernsehen im Sinne einer objektiven
Informationspolitik besser an die Bedürfnisse der Gehörgeschädigten anzupassen.
4.9. Wie sieht es aus mit öffentlichen Bibliotheken?
Für Blinde oder Sehbehinderte (Braille-Literatur oder "sprechende Bücher"), Gehörlose
(visuelles Material: Videos mit Gebärdensprache) und geistig Zurückgebliebene (Musik,
Spiele und Spielsachen) sieht das Angebot in Öffentlichen Bibliotheken sehr schlecht aus.
Jean-Marie Reding, aus "Öffentliche Bibliotheken - Quo vaditis?" in d'Land vom 22. Juni 2001
(www.land.lu/html/dossiers/dossier_luxemburgensia/biblioreding_220601.html)
Die folgende Auflistung ist entnommen aus einer älteren Broschüre, die für die
Ausbildung von Fachleuten der Tourismusbranche konzipiert wurde. Durch den Einbezug
von
Menschen
mit
einer
Behinderung
als
Ausbilderinnen
und
Ausbilder
lernten
Touristikfachleute, die in ihrem Beruf oft in Kontakt mit behinderten Menschen kommen.
Es handelt sich hier um einen Ausschnitt aus einer Broschüre "Dossier Pédagogique", in
dem
Informationen
zum
Thema
Behinderung
zu
einem
pädagogischen
Leitfaden
zusammengefasst wurden. Der Text ist im Rahmen eines europäischen Projekts zum
Thema Tourismus und Behinderung verfasst worden. Es geht hier in diesem Ausschnitt
speziell um Ratschläge für Leute, die in der Tourismusbranche tätig sind, wie Sie mit
Kunden, die eine Hörbehinderung haben, umgehen sollen. Dieses Projekt ist schon älteren
Datums, daher der überholte Begriff "Zeichensprache". - (In der luxemburgischen
Alltagssprache ist aber durchaus noch heute der Begriff "Zeechesprooch" üblich.) - Gut ist,
dass dieser Text zu Diskussionen in Luxemburg geführt hat.
Link auf die Broschüre (zur Einsicht auf der Internetseite von Info-Handicap - www.infohandicap.lu/freedom/contende.html):
Gehörlose und hörbehinderte Menschen
Diese Behinderung ist auf den ersten Blick fast nicht zu erkennen, es sei denn, die
Person gibt dies zu verstehen. Es ist wichtig, zwischen gehörlosen und hörbehinderten
Menschen zu unterscheiden. Hörbehinderte haben zusätzliche Schwierigkeiten in einer
lauten
Umgebung.
Menschen,
die
von
Geburt
gehörlos
sind,
haben
eventuell
Schwierigkeiten mit dem Sprechen. Viele Hörbehinderte benutzen zum Kommunizieren die
Zeichensprache und lesen von den Lippen ab. Einige benutzen Hörgeräte, um ihre
Hörfähigkeit zu verbessern.
Bedürfnisse:
 Gesichtskontakt mit der sprechenden Person.
 Gute Beleuchtung, um von den Lippen abzulesen.
 Informationen gleichzeitig mit den anderen Mitgliedern einer Gruppe erhalten.
 Bereitschaft, andere Kommunikationsformen zu benutzen, wenn die Verständigung übers Gehör
nicht möglich ist.
 Kenntnis der besonderen Bedürfnisse und Massnahmen in Notfällen.
4. Was bislang in Luxemburg geschah
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Wege einer erleichterten Verständigung:
 Setzen Sie sich der Person gegenüber, damit Sie Sehkontakt haben und die Person von Ihren
Lippen ablesen kann. Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung Ihres Gesichts, insbesondere der
Lippen.
 Verdecken Sie Ihren Mund nicht mit Ihren Händen.
 Stellen Sie sich immer vor und erklären Sie Ihre Rolle oder Ihren Auftrag.
 Finden Sie gemeinsam mit der Person heraus, welches ihre persönliche Situation ist und welche
Kommunikationsmittel benutzt werden können.
 Wählen Sie einen ruhigen Ort aus für das Gespräch.
 Schauen Sie der Person ins Gesicht, wenn Sie diese ansprechen; reden Sie langsam und mit
deutlicher Aussprache (wenn gewünscht in Schriftsprache).
 Reden Sie in normalem Tempo, ohne übertriebene Lippenbewegungen und ohne laute Stimme
(das hilft nichts, ausser die Person wünscht dies ausdrücklich); einfache Gesten können nützlich
sein.
 Formulieren Sie klare, kurze Sätze und wiederholen Sie das Gesagte, wenn dies gewünscht wird.
 Halten Sie Schreibpapier bereit.
 Vergewissern Sie sich, dass Ihre Mitteilungen verstanden wurden.
 Bieten Sie Kommunikationshilfsmittel wie Schreibtelefon oder Telefax an.
 Akzeptieren Sie die Benutzung von technischen Hilfsmitteln wie Mikrofon.
 Achten Sie darauf, dass die gehörlose Person in die Gruppengespräche einbezogen wird, sonst ist
sie absolut isoliert.
 Koordinieren Sie Ihre Aktivitäten mit anderen Dienstleistungsanbietern.
 Bedenken Sie die besonderen Bedürfnisse und Massnahmen in Notfällen
Gibt es noch andere Infos dazu? Würde mich sehr stark interessieren wenn
jemand mir solche zukommen lassen kann! DANKE IM VORAUS!
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4. Was bislang in Luxemburg geschah
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
5. Aktuelles (Nachrichten aus aller Welt)
5.1. (19-02-2006) - Gelbe Engel beraten in Gebärdensprache
Quelle: (www.bizeps.or.at/news.php?nr=6696)
Text: ÖAMTC46 - erstellt am: 19. Feber 2006 06:34 Uhr
ÖAMTC: Gelbe Engel beraten in Gebärdensprache
Seit einiger Zeit gibt es für Schwerhörige und Gehörlose beim ÖAMTC Beratungen in
Gebärdensprache.
Notrufe gehen per Fax oder SMS bei der Bundespolizeidirektion ein. Handelt es sich um
eine Panne oder einen Unfall, wird der ÖAMTC verständigt. Die hilfesuchende Person wird
anschließend sofort vom ÖAMTC informiert, wann der Pannenfahrer eintreffen wird. Der
ÖAMTC ist für Gehörlose per Fax und SMS unter der Notruf-Nummer 0800 133 133
erreichbar.
Für hörbeeinträchtigte Clubmitglieder wurde nun auch ein eigenes ÖAMTC EmailPostfach
eingerichtet,
über
welches
Termine
für
persönliche
Beratungen
sowie
Hilfestellungen durch Club-Mitarbeiter vereinbart werden können. Unter der Email-Adresse
[email protected] können neben Terminvereinbarungen selbstverständlich
auch diverse Informationsanfragen kommuniziert werden.
Zwei ÖAMTC-Mitarbeiter beherrschen die Gebärdensprache perfekt und helfen das
Problem der Verständigung zu beseitigen. Die kompetenten Mitarbeiter Frau Christine
Isepp und Herr Jürgen Muß helfen bei allen Clubdienstleistungen direkt am Stützpunkt
Donaustadt (Breitenleerstraße 29, 1220 Wien) gerne weiter. Die Hilfestellung kann Montag
bis Freitag in Anspruch genommen werden.
Damit Sie von den beiden Mitarbeitern ausführlich beraten werden können, wird um eine
Terminvereinbarung unter [email protected] höflichst gebeten. Der Club
hofft, mit diesen Maßnahmen den Schwerhörigen und Gehörlosen eine zufriedenstellende
und umfassende Lösung bieten zu können.
5.2. (27-02-2006) - Gebärdensprache in der U-Bahn
Quelle: (www.bizeps.or.at/news.php?nr=6715)
Text: Österr. Gehörlosenbund · erstellt am: 27. Feber 2006 23:24 Uhr
Gebärdensprache in der U-Bahn
Hören mit den Augen: Infoscreen verleiht Gehörlosen eine Stimme
In
Wien
und
Graz
unterhalten
derzeit
witzige
Kurzfilme
in
Österreichischer
Gebärdensprache die BenützerInnen öffentlicher Verkehrsmittel. Die abwechslungsreichen
Spots ermöglichen einen humorvollen Erstkontakt mit Gebärdensprache jenseits von
Sozialthemen oder Mitleid und werden das gesamte Jahr zu sehen sein.
46: ÖAMTC (www.oeamtc.at) (Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club) = das Pendant zum
Luxemburger ACL (www.acl.lu) (Automobile Club Luxembourg)
5. Aktuelles (Nachrichten aus aller Welt)
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB), ist eine der
Protagonistinnen der Spots. Sie gebärdet Sätze wie "Wenn du lächelst, scheint sogar in der
U-Bahn die Sonne!" oder "Seien Sie froh, dass sie keinen Parkplatz suchen müssen!" Die
junge gehörlose Frau erklärt: "Meine Muttersprache ist seit 1. September 2005 in der
Bundesverfassung anerkannt. Diese Spots zeigen vielen Menschen, dass Gehörlose witzig
und nicht 'beschränkt' sind. Die Spots machen neugierig und das ist erfreulich."
Das Konzept für die Gebärdensprach-Kampagne wurde von "Ja, aber ...Verein für
Konfliktkultur statt Kulturkonflikt" in Zusammenarbeit mit dem ÖGLB entwickelt. Initiator
Paul Grohma: "Die Ausdruckskraft der Gebärdensprache ist faszinierend, ihre Eleganz
bannt jeden und die erst auf den zweiten Blick verständlichen Inhalte sind erfrischend.
Unser
Ziel
ist
es,
durch
künstlerische
Beiträge
das
Klima
zwischen
Menschen
unterschiedlicher Herkunft, Kultur und/oder Denkweise zu verbessern."
Die Gebärdensprach-Filme (Staffel 1: 13 Themen, Staffel 2 ist in Entstehung begriffen)
werden das gesamte Jahr 2006 auf Infoscreen in öffentlichen Verkehrsmitteln und UBahnstationen laufen.
"Das Format gibt uns die Möglichkeit, auf charmante und unaufdringliche Weise die
Barriere zwischen Hörenden und Gehörlosen zu verringern. Da unser Medium auch ohne
gesprochenes Wort auskommt, passt "Hören mit den Augen" zweifellos gut zu uns," freut
sich Franz Solta (Geschäftsführer INFOSCREEN Austria) über die Kooperation.
5.3. (03-04-2006) - Andere Schulnachrichten
Quelle: (www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10680887/60749/)
Andere Schulnachrichten
RICARDA NOWAK
Es gibt dieser Tage noch andere Nachrichten von Schulen als jene der Gewalt und NichtMotivation. Am Sonnabend haben zwei Förderschulen am Bisamkiez Einblicke in ihren
Alltag gewährt. So drückten Mädchen und Jungen der Krüssschule für Sprachauffällige mit
den Eltern die Schulbank, um ihnen zu zeigen, wie toll ihre Lernfortschritte schon sind.
Zusätzlich zum Unterricht, freiwillig und gut gelaunt standen die Lehrer vor ihnen. Enge
Kooperation von Lehrern und Eltern gibt es auch an der Förderschule für Hörgeschädigte.
So
können
Mütter
und
Väter
die
Gebärdensprache
lernen,
werden
über
Ausbildungschancen ihrer Kinder informiert, mit Sorgen nicht allein gelassen. Auch hier
lehren engagierte Pädagogen in kleinen Klassen, versinken die Schüler nicht in einer
anonymen Masse. Sicher sind die beiden Einrichtungen nicht in jedem Falle Inseln der
Glückseligkeit, doch offenbar fühlen sich die Jugendlichen wohl. Viele Ehemalige, die ihre
Schule besuchen, beweisen deren Anziehungskraft.
Engagierte Lehrer in kleinen Klassen - das Rezept gegen Schulfrust scheint einfach. Ist
aber schlicht zu teuer, werden Politiker sagen. Abgebrochene Schulkarrieren kommen
letztlich den Staat noch teurer zu stehen.
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5. Aktuelles (Nachrichten aus aller Welt)
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
5.4. (04-04-2006) - Barrieren müssen auch in den Köpfen
abgebaut werden
Quelle: (www.oevp.at/artikel.aspx?where=15479&bhcp=1)
Erfreut über die vielen Impulse und kreativen Anregungen beim ersten Gleichstellungsdialog "Barrierefreies Österreich 2020 - Leben in einer Inklusionsgesellschaft?" im ÖVPParlamentsklub zeigt sich der Sprecher des ÖVP-Parlamentsklubs für Menschen mit
Behinderung
und
Initiator
dieser
Veranstaltung,
Dr.
Franz-Joseph
Huainigg.
"Der
besondere Erfolg dieser Veranstaltung war für mich die gemeinsame Erarbeitung von
Anliegen und Problemlösungen von Menschen mit verschiedenen Behinderungen, das
gegenseitige Verständnis ist Basis für die Umsetzung der Gleichstellung und der
Realisierung einer Inklusionsgesellschaft", so Huainigg.
5.4.1. Barrieren in den Köpfen abbauen
"Es ist wichtig, dass die Betroffenen selbst aus ihrer Lebenssituation Anliegen
formulieren. Es ist dann Auftrag für die Politik, diese - für die Zukunft richtungsweisenden
Ergebnisse - in die politische Arbeit einfließen zu lassen." Vieles werde man in Gesetzen
regeln können, aber nicht alles sei dadurch machbar. "Barrieren müssen auch in den
Köpfen abgebaut werden. Ein Bundespräsident im Rollstuhl, oder dass Leute nicht mehr
verschämt wegschauen, wenn sie einen Behinderten sehen, ist nicht mit Gesetzen alleine
umzusetzen“, betonte der ÖVP-Abgeordnete.
5.4.2. Entwicklung schafft neue Herausforderungen
Es gibt viele Herausforderungen zu bewältigen, verweist Huainigg unter anderem auf die
demographische Entwicklung, die das Pflegesystem fordert, oder den wachsenden Druck in
Richtung aktive Sterbehilfe in der EU. In den Niederlanden gab es beispielsweise 2001
bereits 3.800 Fälle von aktiver Sterbehilfe, wobei diese dort bereits ab dem 12. Lebensjahr
möglich ist und derzeit sogar im Fall von Säuglingen diskutiert wird. 70 Prozent aller
Behinderten leben zudem nicht in Industrienationen, sondern in Entwicklungsländern - das
sind 500 Millionen Menschen. Davon sind 45 Millionen behinderte Kinder vom Tode
bedroht. "Ziel ist es, durch das neue Schiff 'Behindertengleichstellungsgesetz' auch neue
Ufer erforschen zu können. Das wollen wir gemeinsam unter dem Motto 'Nichts für uns
ohne uns' machen", so Huainigg.
5.4.3. Chancen durch neue Technologien und Entwicklung
Die neuen Technologien und die fortschreitende Medizin eröffenen auch neue Möglichkeiten für behinderte Menschen. "Vielleicht gibt es ja dann schon den Fernsehapparat oder
das Handy, das automatisch das gesprochene Wort in Gebärdensprache übersetzt oder den
Rollstuhl, der über Treppen fahren oder sogar schweben kann", so Huainigg. Drei weitere
Gleichstellungsdialoge zu den Themen Wirtschaft, Medien und Bildung sollen folgen, der
zweite Dialog "Gleichstellung und Wirtschaft" ist für Dienstag, 9. Mai 2006, vorgesehen.
5. Aktuelles (Nachrichten aus aller Welt)
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Die Ergebnisse des ersten Gleichstellungsdialogs werden dokumentiert und unter anderem
auf der ÖVP-Klubhomepage www.oevpklub.at für alle abrufbar sein.
5.5. (24-09-2006) Mit Händen sprechen, mit Augen hören
Quelle: Tanja Malle in (http://oe1.orf.at/highlights/65782.html - gelesen am 24.09.2006) :
Vor etwa einem Jahr wurde in der österreichischen Verfassung eine zusätzliche
Minderheitensprache verankert: Die Österreichische Gebärdensprache. Ein Akt von eher
symbolischer Natur, denn speziell in Bildungsfragen sieht es für Gehörlose nicht gut aus.
5.5.1. Mit Händen sprechen, mit Augen hören
Gehörlose in der Gesellschaft
"Eine Sprache ist ein Dialekt mit einer Armee" soll der bekannte Linguist Uriel Weinrich
augenzwinkernd gemeint haben. Für viele Sprachen von Volksgruppen und Minderheiten,
insbesondere für die österreichische Gebärdensprachgemeinschaft, gilt das nicht.
Das zeigt das aktuelle Buch der Linguistin Verena Krausneker. In "Taubstumm bis
gebärdenssprachig.
Die
österreichische
Gebärdensprachgemeinschaft
aus
sozio-
linguistischer Perspektive", analysiert sie die gesellschaftliche Lage von Gebärdensprachigen in Österreich.
Die gebärdende Sprachminderheit in Österreich ist klein. Mit den Händen sprechen und
mit den Augen hören in Österreich etwa 8.000 gehörlose Menschen. Dazu kommen
schätzungsweise weitere 2.000 hörende Personen, meist Verwandte, Dolmetscher und
Forscher, sagt die Linguistin Verena Krausneker: "Rund 90 Prozent der gehörlos geborenen
Kinder haben hörende Eltern. Das heißt, die Eltern können ihrem Kind kaum oder nur sehr
schwer ein sinnlich völlig fassbares Sprachsystem vermitteln."
5.5.2. Zweisprachiges Lebensumfeld
Als Erst- und damit Muttersprache der Kinder gelten sollte nämlich die Gebärdensprache
des Landes, denn nur die können die Kinder ohne Verluste und Zusatzanstrengungen wahrnehmen, sagt Krausneker. Aktuelle Studien zeigen, dass gehörlose Kinder, die von Geburt
an in einem gebärdensprachlichen Umfeld aufwachsen, dieselben Spracherwerbsphasen
durchlaufen, wie hörende Kinder in einer lautsprachlichen Umgebung.
"Über die natürlich erworbene gebärdete Erstsprache lässt sich wohl auch leichter eine
beliebige Lautsprache erwerben, etwa das Deutsche", so Krausneker, Vorstandsmitglied
des Österreichischen Gehörlosenbundes. Sie bedauert, dass in Österreich der Erwerb der
Gebärdensprache im internationalen Vergleich nicht hinreichend gefördert wird.
5.5.3. Problematische Bildungssituation
Derzeit gibt es in Österreich sechs Sonderschulen für gehörlose Kinder und Jugendliche,
nicht einmal eine in jedem Bundesland. Von den etwa 240 Lehrenden, die Gehörlose
unterrichten, sind nur vier Pädagoginnen gehörlos. Der Unterricht in der Österreichischen
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5. Aktuelles (Nachrichten aus aller Welt)
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
Gebärdensprache (ÖGS) ist im Lehrplan dieser Schulen nicht verankert. Zudem werden nur
stark mangelhafte Deutsch-Kenntnisse vermittelt.
Denn Studien über die lautsprachlichen Kompetenzen der gehörlosen Schulabgänger
zeigen, dass diese im Alter von etwa sechzehn Jahren den durchschnittlichen Wortschatz
eines
sechsjährigen
hörenden
Kindes
haben.
Auch
die
Analphabetismusrate
ist
überdurchschnittlich hoch.
Krausneker zufolge ist der Hauptgrund, dass Lehrende, die an Gehörlosenschulen
unterrichten, nicht die Gebärdensprache beherrschen müssen: "Das heißt, dass das
derzeitige Lehrpersonal nicht in der Lage ist, die Fremdsprache Deutsch den Bedürfnissen
gehörloser Schüler gemäß zu vermitteln."
In Österreich gibt es zudem kein spezielles Unterrichtsmaterial für gehörlose Kinder.
Diese könnten Deutsch viel leichter erlernen, wären die Unterlagen optisch gut aufbereitet
und auf ihre didaktischen Bedürfnisse zugeschnitten.
5.5.4. Arbeitsfreistellung und Gratis-Unterricht für Eltern
In Dänemark oder Schweden sei die Situation deutlich besser, dort wurden spezielle
Lehrmittelzentren eingerichtet. Außerdem sichere man in den skandinavischen Ländern
gehörlosen Kindern das Recht auf Sprache und mindere so den Anpassungsdruck.
"In diesen Ländern gibt es konkrete Angebote für die Eltern gehörloser Kinder. Etwa 400
bis 600 Stunden kostenlosen Unterricht in Gebärdensprache und Arbeitsfreistellung. Für
Österreich ist das visionär zu sehen, dass für ein gerade geborenes gehörloses Kind
staatlicherseits das Recht auf Sprache geregelt werden kann indem man den Eltern
Angebote macht", sagt Krausneker.
5. Aktuelles (Nachrichten aus aller Welt)
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
6. Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen
Dieses Kapitel bleibt noch zu schreiben (wäre gut, wenn Isabel das tun
könnte?)
6. Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
7. Anhang
7.1. Das Fingeralphabet der Deutschen Gebärdensprache
(mit Symbolen aus der Gebärdenschrift - www.gebaerdenschrift.de)
D i e U m l a u t e (Ä , Ö , Ü u n d d a s ß ) w e r d e n g e b i l d e t , i n d e m m a n di e
G r u n d b u c h s t a b e n s ei n m a l a b u n d a u f b e w e g t . (B ei s p i e l : A =
und Ä =
(Ä =
Ha n d f o r m
)
de s
)
(Ö =
(ß =
)
)
(Ü =
)
Dieses Zeichen
sollten Sie sich unbedingt merken:
Gehörlose auf der ganzen Welt kombinieren die Buchstaben
I, L und Y des Fingeralphabets zu ihrem Solidaritätsgruß.
Aber warum ausgerechnet diese Buchstaben? Nun, es sind
die Anfangsbuchstaben des englischen "I Love You".
(Bilder aus http://www.visuelles-denken.de/Schnupperkurs3.html)
7. Anhang
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
7.2. Das Lorm-Alphabet
Erläuterungen: (Alphabetisch sortiert)
A
Punkt auf die Daumenspitze
B
kurzer Abstrich auf der Mitte des Zeigefingers
C
Punkt auf das Handgelenk
D
kurzer Abstrich auf der Mitte des Mittelfingers
E
Punkt auf die Zeigefingerspitze
F
leichtes Zusammendrücken der Spitzen von Zeige- und
Mittelfinger
G
kurzer Abstrich auf der Mitte des Ringfingers
H
kurzer Abstrich auf der Mitte des Kleinfingers
I
Punkt auf die Mittelfingerspitze
J
zwei Punkte auf die Mittelfingerspitze
K
Punkt mit vier Fingerspitzen auf den Handteller
L
langer Abstrich von den Fingerspitzen zum Handgelenk
M
Punkt auf die Kleinfingerwurzel
N
Punkt auf die Zeigefingerwurzel
O
Punkt auf die Ringfingerspitze
P
langer Aufstrich an der Außenseite des Zeigefingers
Q
langer Aufstrich am Außenrand der Hand
(Kleinfingerseite)
R
leichtes Trommeln der Finger auf den Handteller
S
Kreis auf den Handteller
T
kurzer Abstrich auf der Mitte des Daumens
U
Punkt auf die Kleinfingerspitze
V
Punkt auf den Daumenballen, etwas von außen
W
zwei Punkte auf den Daumenballen, etwas von außen
X
Querstrich über das Handgelenk
Y
Querstrich über die Finger in der Mitte
Z
Schrägstrich vom Daumenballen zur Kleinfingerwurzel
CH
schräges Kreuz auf den Handteller
SCH
leichtes Umfaßen der vier langen Finger
ST
langer Aufstrich an der Außenseite des Daumens
Ä
zwei Punkte auf die Daumenspitze
Ö
zwei Punkte auf die Ringfingerspitze
Ü
zwei Punkte auf die Kleinfingerspitze
Erläuterungen zum Lorm-Alphabet:
A
Punkt auf die Daumenspitze
L
langer Abstrich von den Fingerspitzen zum Handgelenk
E
Punkt auf die Zeigefingerspitze
M
Punkt auf die Kleinfingerwurzel
I
Punkt auf die Mittelfingerspitze
N
Punkt auf die Zeigefingerwurzel
O
Punkt auf die Ringfingerspitze
R
leichtes Trommeln der Finger auf den Handteller
U
Punkt auf die Kleinfingerspitze
S
Kreis auf den Handteller
Z
Schrägstrich vom Daumenballen zur Kleinfingerwurzel
Ä
zwei Punkte auf die Daumenspitze
V
Punkt auf den Daumenballen, etwas von außen
J
zwei Punkte auf die Mittelfingerspitze
W
zwei Punkte auf den Daumenballen, etwas von außen
Ö
zwei Punkte auf die Ringfingerspitze
CH
schräges Kreuz auf den Handteller
Ü
zwei Punkte auf die Kleinfingerspitze
SCH
leichtes Umfaßen der vier langen Finger
ST
langer Aufstrich an der Außenseite des Daumens
B
kurzer Abstrich auf der Mitte des Zeigefingers
D
kurzer Abstrich auf der Mitte des Mittelfingers
C
Punkt auf das Handgelenk
G
kurzer Abstrich auf der Mitte des Ringfingers
X
Querstrich über das Handgelenk
H
kurzer Abstrich auf der Mitte des Kleinfingers
Q
langer Aufstrich am Außenrand der Hand
T
kurzer Abstrich auf der Mitte des Daumens
(Kleinfingerseite)
Y
F
Querstrich über die Finger in der Mitte
leichtes Zusammendrücken der Spitzen von Zeige- und
Mittelfinger
P
langer Aufstrich an der Außenseite des Zeigefingers
K
Punkt mit vier Fingerspitzen auf den Handteller
Seite 108 von 116
7. Anhang
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
7.3. Über die Authoren:
7.3.1. Paul Hendriks (*plh*)
e-mail: [email protected]
website: http://www.plh.lu
Paul ist selbst Vater eines 5 Jahre jungen gehörlos geborenen
Sohnes. "Leider gibt es in Luxemburg noch keine Schule die speziell auf die
gebärdensprachlichen Bedürfnisse von gehörlosen Kindern eingehen kann und auch die Ärtzeschaft in
Luxemburg ist gegenüber dem Thema Gebärdensprache noch sehr verschlossen und hält an der überholten
Auffassung fest, dass Gebärdensprache die Lautsprachentwicklung bremsen würde. Deshalb ist dieser Text
meiner Meinung nach ein wichtiger Beitrag zur Öffnung einer breiteren Diskussion um mehr Verständnis für die
Situation gehörloser Menschen in Luxemburg."
7.3.2. Isabel Sturm
e-mail: [email protected]
Isabel arbeitet bei "Info-Handicap" im Service Juridique.
(Kapitel 6: "Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen",
Seite 105, wäre gut wenn Isabel das schreiben könnte, da sie sich mit
den politisch/juristischen Dingen besser auskennt)
7.3.3. Author3
e-mail:
Beschreibung
7.3.4. Author4
e-mail:
Beschreibung
7. Anhang
Seite 109 von 116
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
7.4. Quellennachweis
DOTTER, Franz (1991): Gebärdensprache in der Gehörlosenbildung: Zu den Argumenten und
Einstellungen ihrer Gegner. - Erschienen in: Das Zeichen 5 (1991), S. 321-332 und in:
Der Sprachheilpädagoge 23 (1991), Heft 3, S. 27-50. http://www.uniklu.ac.at/users/fdotter/publ/zeichen1.htm
DSB-REPORT (2005): Verstehen lernen: Gebärdensprache für Kinder - Artikel aus der Zeitschrift
"DSB-Report" vom Deutschen Schwerhörigenbund zitiert bei "www.n-tv.de" am
24.08.2005 http://www.n-tv.de/570855.html
Forschungszentrum für Gebärdensprache und Hörgeschädigtenkommunikation (2005):
Gebärdensprachen - Im Internet http://www.uniklu.ac.at/zgh/inhalt/145.htm#Gebaerdensprachen
GROSJEAN, François (1992-1996): Das Recht des gehörlosen Kindes, zweisprachig aufzuwachsen PDF im Internet: http://www2.unine.ch/ltlp/page5211_de.html
HESSMANN, Jens (2001): GEHÖRLOS SO! Materialien zur Gebärdensprache - Medienkombination mit
Video, 2 Bde., 1030 Seiten, 1 Videokassette, Spieldauer 57 Min. http://www.signumverlag.de/BTitel/3-927731-86-2.html
WIKIPEDIA (2006): Lautsprache - http://de.wikipedia.org/wiki/Lautsprache
Weitere Infos:
 Gebärdensprachen: Struktur, Erwerb, Verwendung (Helmut Buske Verlag 2005, ISBN: 3-87548353-7 * ISSN 0935-9249 * 380 Seiten, 15.5 x 23.5)
 Gebärdensprache für Gehörlose: ein vollwertiges Sprachsystem?
(http://www.taubenschlag.de/lernen/wissenschaft/kyburz/vollwertig.pdf)
Seite 110 von 116
7. Anhang
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
7.5. Interessensverbände und Organisationen in Luxemburg
7.5.1. Solidarität mit Hörgeschädigten asbl47
Solidarität mit Hörgeschädigten a.s.b.l.
64, rue de la Libération
L-3512 Dudelange
LUXEMBOURG
tel.: (+352) 26 52 14 60 - Aldina Ganeto - [email protected]
tel.: (+352) 26 52 14 61 - Carmen Sattler - [email protected]
fax: (+352) 26 52 14 62
Website: http://www.hoergeschaedigt.lu
Obwohl diese Vereinigung am 18. Dezember 2003 als letzte der unten aufgeführten
gegründet wurde, steht sie in dieser Liste an erster Stelle, da es sich um einem
Dachverband
handelt,
der
unter
anderem
die
Verbindung
von
den
einzelnen
Organisationen zu den Ministerien herstellt.
Der Zweck der Vereinigung ist die Förderung und Unterstützung der Interessen
hörgeschädigter Menschen.
Zur Wahrnehmung der Interessen der Hörgeschädigten kann die Vereinigung u.a.
Konventionen mit staatlichen, kommunalen und privaten Institutionen abschließen. Ziel ist
eine
Zusammenarbeit
mit
nationalen
und
internationalen
Instanzen,
Verbänden,
Vereinigungen sowie Einzelpersonen, die sich für die Verbesserung der Stellung der
Hörgeschädigten in der Gesellschaft einsetzen.
Diese Vereinigung regruppiert im Moment folgende Organisationen in Luxemburg
(Reihenfolge, wie sie in den Statuten von "Solidarität mit Hörgeschädigten"48 stehen):
7.5.2. APEC, A.s.b.l., die Elternvereinigung des Centre de Logopédie,
7.5.3. DAAFLUX, A.s.b.l.,
7.5.4. LACI, A.s.b.l., luxemburgische Vereinigung der Cochlear-Implantierten,
7.5.5. VGSL, A.s.b.l., Vereinigung der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg,
7.5.6. Centre de Logopédie,
7.5.7. Service Audiophonologique,
7.5.8. EFFATA, Pastoralstelle der Erzdiözese
47: Die Abkürzung A.s.b.l. kommt aus dem Französischen "Association sans but lucratif" und bedeutet
"Vereinigung ohne Gewinnzweck"
48: Statuten von "Solidarität mit Hörgeschädigten" im Internet unter:
http://www.hoergeschaedigt.lu/index.php?option=com_content&task=view&id=13&Itemid=30
7. Anhang
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
7.5.2. Association des Parents d'Enfants du Centre de Logopedie
Luxembourg
APEC a.s.b.l.
B.P. 281
L-2012 LUXEMBOURG
e-mail: [email protected]
Website: http://www.restena.lu/logo/apec.htm
7.5.3. Daaflux asbl
DAAFLUX a.s.b.l.
Boîte Postale 68
L-5801 HESPERANGE
Fax: (+352) 26 36 21 48
e-mail: [email protected]
Website: http://www.daaflux.lu
DAAFLUX wurde im Laufe des Jahres 2002 von jungen engagierten Gehörlosen
gegründet
und am 23. Januar
2003 als
Vereinigung
ohne Gewinnzweck
offiziell
eingetragen.
Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung der Interessen hörbehinderter
Menschen im Hinblick auf die Verbesserung der Situation der Hörbehinderten im
beruflichen und außerberuflichen Bereich sowie des Verständnisses der Hörbehinderten
untereinander und mit Nichtbehinderten.
Im Vordergrund stehen dabei die …
 … Wahrnehmung der Interessen der Hörbehinderten gegenüber staatlichen, kommunalen und
privaten Institutionen;
 … Beratung der Hörbehinderten bei persönlichen Problemen;
 … Förderung öffentlicher Einrichtungen zum Wohle der Hörbehinderten;
 … Förderung der kulturellen, sportlichen und sonstigen Veranstaltungen zum Wohl der
Hörbehinderten;
 … Aufklärung der Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Hörbehinderung und deren
Vermeidung.
Der Verein arbeitet mit anderen nationalen und internationalen Vereinigungen oder
Verbänden und mit Privatpersonen zusammen, die sich für die Verbesserung des Schicksals
der Hörbehinderten einsetzen.
IHRE HAUPTZIELE SIND:
 Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache, kurz DGS.
 Amtliche Schreiben in deutsche Sprache.
 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern.
 Informationsaustausch mit nationalen und internationalen gehörlosen Verbänden.
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7. Anhang
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
 denn ihr Motto ist: "KOMMUNIKATION IST DAS A UND O."
EINIGE PROBLEME:
 Kommunikationsprobleme mit anderen Menschen, da sie NUR die deutsche Sprache kennen, und
weil sie hörgeschädigt sind.
 Französische Dokumente in einem frankophonen Umfeld.
7.5.4. Lëtzebuerger Associatioun vun de Cochlear-Implantéierten
LACI a.s.b.l.
16, Rue Emile Lavandier
L-1924 Luxembourg
Tél. : (+352) 44 17 46
Fax : (+352) 44 22 25
e-mail: [email protected]
Website: http://laci.hoergeschaedigt.lu
7.5.5. Vereinigung der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg
asbl
VGSL a.s.b.l.
164, rue de la Libération
L-3512 Dudelange
LUXEMBOURG
fax: (+352) 46 65 69
email: [email protected]
Website: http://vgsl.hoergeschaedigt.lu
Ziele der Vereinigung der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg a.s.b.l.:
 Die Wahrnehmung der Interessen der Hörbehinderten gegenüber staatlichen, kommunalen und
privaten Institutionen;
 Die Beratung der Hörbehinderten bei persönlichen Problemen und Förderung öffentlicher
Einrichtungen zum Wohle der Hörbehinderten;
 Die Förderung der kulturellen, kirchlichen, sportlichen und sonstigen Veranstaltungen zum Wohl
der Hörbehinderten unter Verwendung akustischer Hilfen;
 Die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Hörbehinderung und deren
Vermeidung und
 Die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Verbänden zur Verbesserung
des Schicksals der Hörbehinderten.
7. Anhang
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
7.5.6. Centre de Logopédie
Centre de Logopédie
Val St. André
L-1128 Luxembourg
Tel: (+352) 44 55 65-1
Fax: (+352) 25 09 08
Website: http://www.restena.lu/logo/
7.5.7. Service Audiophonologique
Service Audiophonologique
48, rue Charles-Arendt
L - 1134 Luxembourg
Tél: (+352) 44 54 64-1 (numeros directes)
Fax: (+352) 45 39 24
7.5.8. Pastoralstelle der Erzdiözese (EFFATA)
Ansprechperson : Maisy Steinmetz
Tél.: (+352) 33 64 95 oder (+352) 26 48 96 70 (SPH)
29, rue Michel Welter
L - 2730 Luxembourg
Pastorale bei schwerhörigen und gehörlosen Erwachsenen …:
 … bietet den Familien gehörloser Personen seelsorgliche Betreuung anlässlich der grossen
religiösen Feiern wie Taufe, Heirat, Todesfall.
 … veranstaltet Versammlungen für gehörlose Personen zur Vorbereitung auf die grossen
liturgischen Feste (Weihnachten und Ostern). Alljährlich ist am dritten Adventssonntag und
Palmsonntag die grosse Zusammenkunft der Gemeinschaft "Effata" im Mutterhaus der
Franziskanerinnen in Luxemburg-Belair.
Website mit kurzen Infos: EFFATA
7.5.9. Info Handicap
Centre National d'Information et de Rencontre du Handicap
Info-Handicap
65, Avenue de la Gare
L-1611 Luxembourg
tél.: +352 366 466
fax: + 352 360 885
e-mail: [email protected]
Website: http://www.iha.lu
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7. Anhang
Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
8. Notizen:
Hörbehinderung * Auch bei dieser Gruppe innerhalb der Kinder- und Jugendliteratur
wird deutlich, wie sehr der gesellschaftliche Eindruck von Behinderung optisch vermittelt
ist. Die bildlichen Darstellungen in den Kinder- und Jugendbüchern stellen - ja nach
Intention des Buches - Kinder entweder in Spielsituationen dar (in denen optisch keine
Beeinträchtigung
ausgemacht
werden
kann),
oder
sie
zeigen
die
Kinder
in
Therapiesituationen, in denen durch die inhaltliche Gestaltung das Augenmerk auf die
Hörschädigung gelenkt wird. * Selten wird zwischen angeborener und später erfolgter
Hörbeeinträchtigung unterschieden. Die Darstellungen konzentrieren sich in der Regel auf
defektologische
Schädigungen,
während
durch
gesellschaftliche
Rahmenbedingungen
forcierte Schwierigkeiten im alltäglichen Leben wie auch Hilfsmittel, die die Lebensführung
mit einer Hörbeeinträchtigung erleichtern, nur in wenigen Büchern dargestellt werden. *
Gebärdensprache wird gelegentlich, aber nicht durchgehend in Kinder- und Jugendbüchern
geschildert. Hier könnte möglicherweise das "orale Dogma" präsent sein. Dass
durch das Erlernen der Gebärdensprache hörende Menschen in die Lage versetzt
würden, in einen Dialog mit hörbeeinträchtigten bzw. gehörlosen Menschen zu
treten,
wird
weitestgehend
ausgeklammert.
**
Quelle:
*
Sven
Nickel:
Gesellschaftliche Einstellungen zu Menschen mit Behinderung und deren Widerspiegelung
in der Kinder- und Jugendliteratur * bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im
Internet
*
Stand:
13.09.2005
*
URL:
http://bidok.uibk.ac.at/library/nickel-
einstellungen.html
(http://groups.google.com/group/de.etc.sprache.deutsch/browse_thread/thread/e635003f94a2afa/7b68fe619f4
54c11?q=geb%C3%A4rdensprache&rnum=1#7b68fe619f454c11)
From:
Wayne Brown
Date:
Sun, May 6 2001 11:56 pm
Ja, eigenständige Sprachen und davon gibt es in der Welt viele. Es gibt keine einheitliche englische
Gebärdensprache, eine weitverbreitete aus den USA heißt ASL (American Sign Language). Für die deutsche
Sprache in den verschiedenen Ländern gibt es auch keine vollkommene Einigung. In Deutschland herrscht die
DGS (Deutsche Gebärdensprache), obwohl die Gebärden in Nord- und Süddeutschland sich erheblich voneinander
unterscheiden können. Das haut den Gehörlosen nicht um, aber den lernenden Hörenden. Der Grund dafür ist,
daß die Gebärdensprache in Deutschland lange Zeit bekämpft wurde, weil Pädagogen meinten, ein Gehörloser
könnte in der Schule dann besser lernen, Lippen zu lesen und selbst die gesprochene Sprache zu sprechen.
Gehörlose aber wollen sich in der Gebärdensprache unterhalten.
Die DGS hat eine eigene Grammatik, Wortstellung, auch eigene Redewendungen usw. Die Sprache ist sehr
schön und sehr ausdrucksvoll! Deutsche Gehörlose leben natürlich in einer deutschsprachigen Welt, schreiben und
sprechen deutsch und die deutsche Sprache beeinflußt die DGS. Man gebärdet in der DGS z.B. zuerst zwei und
8. Notizen:
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Ein Plädoyer für die Anerkennung von Gebärdensprache in Luxemburg
dann dreißig, nicht etwa dreißig und dann zwei wie auf Englisch. "Ich bin blau" und andere deutsche
Redewendungen haben dieselbe Bedeutung in der DGS.
Es gibt auch ein Fingeralphabet, meistens zum schnellen Buchstabieren von Wörtern, die nicht jeden Tag
vorkommen, aber Gehörlose suchen sofort eine Gebärde für einen neuen Begriff, die sich dann schnell verbreitet.
BSE war kaum in den Nachrichten und es gab schon eine Gebärde dafür, übrigens eine sehr schöne. In der DGS
gibt es keine Artikel, keine Konjugationen und eine einheitliche Pluralbildung für die Nomina. "Geht sie in die
Stadt?" drückt man mit drei Gebärden aus: sie Stadt gehen. Die Frage-Mimik zeigt die Frage an. Die neutrale
Mimik hingegen zeigt die Aussage an, also dieselben drei Gebärden, in derselben Reihenfolge, aber dann mit der
Bedeutung: "Sie geht in die Stadt." Bei beiden Sätzen bildet man das Wort "gehen" mit den Lippen. Das
Mundbild ist wichtig.
Die Pronomina werden nicht dekliniert. "Gib mir einen Bleistift" drückt man mit zwei Gebärden aus: Bleistift
geben. "Mir" befindet sich in der Gebärde für "geben," die anders ist als für "ihm, uns, allen, jedem" usw. Die
Pronomina befinden sich meistens in den Verb-Gebärden. Die Mimik zeigt die Befehlsform an. Die Mimik ist
überhaupt sehr wichtig mit ihren verschiedenen grammatikalischen Funktionen. Usw. und usw.
Das Schwerste für den Hörenden bei der DGS ist wohl der Aufbau eines Satzes und einer Erzählung. Die
Ohren werden ausgeschaltet und die anderen Sinnesorgane, zuerst die Augen, müssen arbeiten. Es hört sich leicht
an, ist aber schwer. Es ist ein komplettes Umdenken, das erst nach viel Übung mit Gehörlosen gelingt.
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8. Notizen: