1 Warum veraltete Tierschutz-Mindestanforderungen doch

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1 Warum veraltete Tierschutz-Mindestanforderungen doch
Warum veraltete Tierschutz-Mindestanforderungen doch nur Leid-Linien sind!
Eine Meinungsäußerung zur Eisbärenhaltung Zoo Wuppertal
(Stand: 01.03.2012)
Während der Zoo Wuppertal die gewinnbringende
Vermarktung des Eisbärenbabys ANORI bereits
seit Wochen bestens angekurbelt hat, wissen die
wenigsten vermeintlichen „Eisbären-Tier-Freunde“,
dass sie mit ihrem bereits geplanten Zoobesuch
um das Eisbärenbaby zu sehen, nach Meinung von
EndZOO, erhebliche Tierleiden fördern werden
und letztendlich auch die Verursacher dieser Leiden finanziell fördern.
© Eisbärenhaltung Zoo Wuppertal/ Fotorechte bei Frank Albrecht
Nach Meinung von EndZOO-Deutschland ist die Haltung der erwachsenen Eisbärenmutter VILMA und ihrem Baby
ANORI im Zoo Wuppertal für die Aufzuchtdauer von mindestens 2 Jahre, auf der viel zu kleinen Mutter-KindAnlage, als eine tierschutzwidrige Haltung zu bezeichnen.
Hintergrund
Grundsätzlich schreibt das Tierschutzgesetz vor, wie in Deutschland so genannte Wildtiere in der ZooGefangenschaft zu halten sind. So heißt es in Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes:
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt
werden…“
Doch was heißt artgemäß für eine Tierart wie dem Eisbären? Um dies detaillierter
zu beschreiben wurde das „Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ erarbeitet und am 10. Juni 1996 vom „Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ (BMELV) veröffentlicht.
In diesem Gutachten wurden die Größen für Innen- und Außengehege jeder Säugetierart festgelegt und dürften eigentlich, wenn das Gutachten nicht nur doch nur
ein Schein-Gutachten ist, nicht unterschritten werden. Nicht unterschritten, da das
Gutachten „Mindestanforderungen“ beschreibt.
Damit das Gutachten nicht als eine „mögliche Haltung“ behandelt wird, sondern
als eine klare Weiterführung des §2 des Tierschutzgesetzes, wird im Gutachten der
klare gesetzliche Charakter auch betont:
„Im vorliegenden Gutachten werden biologisch relevante Mindestanforderungen für Säugetiere nach dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand dargestellt. Es konkretisiert die Anforderungen aus § 2 Tierschutzgesetz für Tierhalter…“
EndZOO-Meinung 1:
Das Gutachten hat einen gesetzlich einzuhaltenden Charakter und demnach ist jede Unterschreitung der Mindestanforderungen ein klarer Verstoß gegen §2 des Tierschutzgesetzes! Jede andere und willkürliche Auslegung
macht dieses Gutachten nur zu einer skandalösen Mogelpackung und wäre eine riesige Tierschutz-Täuschung
gegenüber der Öffentlichkeit!
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Deutsche Leid-Linien für Eisbären
Das „Säugetier-Gutachten“ legt für die Haltung von Eisbären in Gefangenschaft folgende gesetzlich relevante
„MINDEST-Anforderungen“ für die Gehegegrößen fest:
Innenanlage: 6 m2 pro Tier
Außenanlage: 200 m2 für 1-2 Tiere
Zusätzliches Wasserbecken:
60 m2 (Wassertiefe: 1,5 m)
Gehegegrößen im Zoo Wuppertal
Bereits im Jahr 2010 wurde bei der Zusammenführung
der Eisbärin JERKA mit Eisbär LARS die lang andauernde Haltung von JERKA auf der „Mutter-KindAnlage“ bemängelt und öffentlich kritisiert. Zudem
zeigte Eisbärin JERKA auf dieser viel zu kleinen Anlage
bereits lang andauernde Verhaltensstörungen, die
nach wissenschaftlicher Kenntnis als „Leiden“ beurteilt
werden.
Klicken Sie auf das Bild um es zu vergrößern!
Die Größe der Wuperrtaler Mutter-Kind-Anlage (Außen) beträgt:
(1)
Gesamtfläche
Landfläche (D)
Wasserfläche (C)
Wassertiefe
IST
73 m2
53 m2
20 m2
70 cm
Größe in m2
Gesetzliche Mindestforderung
260 m2/ 1-2 Tiere
200 m2/
60 m2
1,5 m
Auf die Kritik der viel zu kleinen Mutter-Kind-Anlage reagierte Zoo-Direktor „Dr.“ Ulrich Schürer nur mit folgenden
Worten:
„Insgesamt stehen den Eisbären in Wuppertal 500 m2 etwa 500 Quadratmeter Auslauf- und Wasserfläche zur
Verfügung.“ (Solinger Tageblatt vom 24.06.2010)
Dass 73 Quadratmeter (Mutter-Kind-Anlage) keine 260 Quadratmeter sind, hat Tierhalter Schürer, hier tunlichst
und offenbar absichtlich weggelassen.
EndZOO-Meinung 2:
Die langanhaltende Haltung eines erwachsenen Eisbären auf der Wuppertaler „Mutter-Kind-Anlage“ entspricht
nicht den Mindestanforderungen und ist nach EndZOO-Meinung ein klarer Verstoß gegen §2 des Tierschutzgesetzes.
Doch auch die Hauptanlage hat keine, wie Herr Schürer behauptet, 500 Quadratmeter Gesamtfläche!
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Die Größe der großen Anlage (Außen) beträgt
IST
(1)
Größe in m/ m2
Gesetzliche Mindestforderung
260 m2/ 1-2 Tiere + 50m2 jedes weitere Tier
2
200 m / 1-2 Tiere + 50m2 jedes weitere Tier
Gesamtfläche
445 m2
Landfläche (A)
220 m2
Wasserfläche (B)
225 m2
60 m2
Wassertiefe
2,40 m
1,5 m
3
Mutter-Kind-Anlage (Wasserteil C und Landteil D)
Große Anlage (Landteil A und Wasserteil B)
Wuppertaler Gehegegrössen liegen unterhalb aller internationalen Standards
Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Gutachtens 1996 sprachen Kritiker bereits von „veralteten“, „unmodernen“ und „nicht tiergerechten“ Anforderungen. Und ein Blick in diverse internationale Anforderungen zur Haltung von Eisbären spricht auch heute noch eine deutliche Sprache.
Haltungsrichtlinien
1-2 Tiere
jedes zusätzliche Tier
Größe
Wassertiefe
Außengehege (Landteil)
Deutschland
LANA-Entwurf
Österreich
(BMELV)
(Deutschland)
200 m2
400 m2
400 m2
+50 m2
+100 m2
+10% der Fläche
Außengehege (Wasserteil)
60 m2
100 m2
60 m2
1,5 m
1,5 m
2m
Amerikanischer
Zooverband (AZA)
500 m2
+150 m2
70 m2
3m
Die Größe des Landteiles der großen Anlage im Wuppertaler Zoo beträgt: 220 m2
Die Größe des Landteiles der Mutter-Kind-Anlage im Wuppertaler Zoo beträgt: 53 m2
EndZOO-Meinung 3
Die gesamte Eisbärenanlage des Wuppertaler Zoos entspricht keinem internationalen Standard.
Eisbär auf beengtem und damit tierschutzwidrigem Raum
Da sich Eisbär LARS, Eisbärin VILMA und ihr Neugeborenes ANORI nicht gemeinsam auf der großen Außenanlage
aufhalten können und Besucher ihre Schaulust am Eisbärenbaby sicher befriedigen wollen, wird entweder LARS
oder VILMA (und Baby) auf der viel zu kleinen und tierschutzwidrigen Mutter-Kind-Außenanlage für mindestens 2
Jahre (Dauer Mutter-Kind-Beziehung) und meist dauerhaft ihr Dasein fristen.
Dies ist ein klarer Verstoß gegen die ohnehin lächerlichen Mindestanforderungen und damit ein klarer Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz.
Vollstreckungsbehörde im Namen des Tierschutzes
Zur Wahrung aller Tierschutzvorschriften im Zoo Wuppertal ist in erster Linie das Veterinäramt mit Sitz in Solingen zuständig.
Nachweislich besitzt der Zoo Wuppertal keine geeignete zweite Außenanlage mit der gesetzlich vorgeschriebene
Gesamtgröße von 260 m2 (Land- plus Wasserteil) um Eisbär Lars oder eine Eisbärenmutter und ihr Kind separat,
getrennt und lang andauernd, für mindestens 2 Jahre Aufzuchtzeit, uneingeschränkt und tiergerecht zu halten.
Warum das zuständige Veterinäramt, als tierschutzrechtliche Kontroll- und Vollzugsbehörde, hier nicht einschreitet oder die Zucht im Vorfeld verhinderte, ist für EndZOO nicht nachvollziehbar.
EndZOO-Meinung 4
Die ohnehin veralteten Mindestanforderungen für Eisbären werden, aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße auf der Mutter-Kind-Anlage im Zoo Wuppertal, hier zur skandalösen Leid-Linie.
Der Zoo Wuppertal ist nur ein weiteres trauriges Beispiel dafür, wie die Tierschutz-Realität in deutschen ZooGefangenschaften aussehen kann. Auch bekommen Sie einmal einen realistischen Eindruck dafür, ob deutsche
Tierschutz-Vollzugsbehörden (hier Veterinäramt Wuppertal) im Sinne der Zoo-Inhaftierten oder im Sinne der ZooSpeziesisten und -ausbeuter arbeiten.
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Was Sie tun können:
Besuchen Sie keinen Zoo!
Schreiben Sie möglichst einen persönlichen Brief an der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Herrn
Peter Jung und beschweren Sie sich über die Haltungsbedingungen.
Schreiben Sie möglichst einen persönlichen Brief an die Kommunalpolitikerinnen und Politiker der Stadt
Wuppertal.
Beschweren Sie sich bei den Wuppertaler Lokalmedien.
Beschweren Sie sich möglichst schriftlich beim Veterinäramt und dem Wuppertaler Zoo.
Adressen
Oberbürgermeister
Herrn Peter Jung
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Tel.: +49 202 563 0
Fax: +49 202 563 8199
E-Mail: [email protected]
Zoologischer Garten der Stadt Wuppertal
Hubertusallee 30
42117 Wuppertal
Tel.: (0202) 563 36 00
Zoodirektor Schürer: 0202/ 563 36 15
Infotelefon: (0202) 563 56 66
Fax: (0202) 74 18 88 (Direktion)
Fax: (0202) 563 80 05 (Verwaltung)
E-Mail: kontakt(at)zoo-wuppertal.de
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal
Dorper Straße 26
42651 Solingen
Tel.: 0212/290-2585 oder -2586, oder -2580
Fax 0212/290-2594
E-Mail: [email protected]; [email protected];
Quellenangaben:
(1) Quelle der Gehegegrößen: Zoo Wuppertal schriftlich von 1991
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