1 Warum veraltete Tierschutz-Mindestanforderungen doch
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1 Warum veraltete Tierschutz-Mindestanforderungen doch
Warum veraltete Tierschutz-Mindestanforderungen doch nur Leid-Linien sind! Eine Meinungsäußerung zur Eisbärenhaltung Zoo Wuppertal (Stand: 01.03.2012) Während der Zoo Wuppertal die gewinnbringende Vermarktung des Eisbärenbabys ANORI bereits seit Wochen bestens angekurbelt hat, wissen die wenigsten vermeintlichen „Eisbären-Tier-Freunde“, dass sie mit ihrem bereits geplanten Zoobesuch um das Eisbärenbaby zu sehen, nach Meinung von EndZOO, erhebliche Tierleiden fördern werden und letztendlich auch die Verursacher dieser Leiden finanziell fördern. © Eisbärenhaltung Zoo Wuppertal/ Fotorechte bei Frank Albrecht Nach Meinung von EndZOO-Deutschland ist die Haltung der erwachsenen Eisbärenmutter VILMA und ihrem Baby ANORI im Zoo Wuppertal für die Aufzuchtdauer von mindestens 2 Jahre, auf der viel zu kleinen Mutter-KindAnlage, als eine tierschutzwidrige Haltung zu bezeichnen. Hintergrund Grundsätzlich schreibt das Tierschutzgesetz vor, wie in Deutschland so genannte Wildtiere in der ZooGefangenschaft zu halten sind. So heißt es in Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden…“ Doch was heißt artgemäß für eine Tierart wie dem Eisbären? Um dies detaillierter zu beschreiben wurde das „Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ erarbeitet und am 10. Juni 1996 vom „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ (BMELV) veröffentlicht. In diesem Gutachten wurden die Größen für Innen- und Außengehege jeder Säugetierart festgelegt und dürften eigentlich, wenn das Gutachten nicht nur doch nur ein Schein-Gutachten ist, nicht unterschritten werden. Nicht unterschritten, da das Gutachten „Mindestanforderungen“ beschreibt. Damit das Gutachten nicht als eine „mögliche Haltung“ behandelt wird, sondern als eine klare Weiterführung des §2 des Tierschutzgesetzes, wird im Gutachten der klare gesetzliche Charakter auch betont: „Im vorliegenden Gutachten werden biologisch relevante Mindestanforderungen für Säugetiere nach dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand dargestellt. Es konkretisiert die Anforderungen aus § 2 Tierschutzgesetz für Tierhalter…“ EndZOO-Meinung 1: Das Gutachten hat einen gesetzlich einzuhaltenden Charakter und demnach ist jede Unterschreitung der Mindestanforderungen ein klarer Verstoß gegen §2 des Tierschutzgesetzes! Jede andere und willkürliche Auslegung macht dieses Gutachten nur zu einer skandalösen Mogelpackung und wäre eine riesige Tierschutz-Täuschung gegenüber der Öffentlichkeit! 1 Deutsche Leid-Linien für Eisbären Das „Säugetier-Gutachten“ legt für die Haltung von Eisbären in Gefangenschaft folgende gesetzlich relevante „MINDEST-Anforderungen“ für die Gehegegrößen fest: Innenanlage: 6 m2 pro Tier Außenanlage: 200 m2 für 1-2 Tiere Zusätzliches Wasserbecken: 60 m2 (Wassertiefe: 1,5 m) Gehegegrößen im Zoo Wuppertal Bereits im Jahr 2010 wurde bei der Zusammenführung der Eisbärin JERKA mit Eisbär LARS die lang andauernde Haltung von JERKA auf der „Mutter-KindAnlage“ bemängelt und öffentlich kritisiert. Zudem zeigte Eisbärin JERKA auf dieser viel zu kleinen Anlage bereits lang andauernde Verhaltensstörungen, die nach wissenschaftlicher Kenntnis als „Leiden“ beurteilt werden. Klicken Sie auf das Bild um es zu vergrößern! Die Größe der Wuperrtaler Mutter-Kind-Anlage (Außen) beträgt: (1) Gesamtfläche Landfläche (D) Wasserfläche (C) Wassertiefe IST 73 m2 53 m2 20 m2 70 cm Größe in m2 Gesetzliche Mindestforderung 260 m2/ 1-2 Tiere 200 m2/ 60 m2 1,5 m Auf die Kritik der viel zu kleinen Mutter-Kind-Anlage reagierte Zoo-Direktor „Dr.“ Ulrich Schürer nur mit folgenden Worten: „Insgesamt stehen den Eisbären in Wuppertal 500 m2 etwa 500 Quadratmeter Auslauf- und Wasserfläche zur Verfügung.“ (Solinger Tageblatt vom 24.06.2010) Dass 73 Quadratmeter (Mutter-Kind-Anlage) keine 260 Quadratmeter sind, hat Tierhalter Schürer, hier tunlichst und offenbar absichtlich weggelassen. EndZOO-Meinung 2: Die langanhaltende Haltung eines erwachsenen Eisbären auf der Wuppertaler „Mutter-Kind-Anlage“ entspricht nicht den Mindestanforderungen und ist nach EndZOO-Meinung ein klarer Verstoß gegen §2 des Tierschutzgesetzes. Doch auch die Hauptanlage hat keine, wie Herr Schürer behauptet, 500 Quadratmeter Gesamtfläche! 2 Die Größe der großen Anlage (Außen) beträgt IST (1) Größe in m/ m2 Gesetzliche Mindestforderung 260 m2/ 1-2 Tiere + 50m2 jedes weitere Tier 2 200 m / 1-2 Tiere + 50m2 jedes weitere Tier Gesamtfläche 445 m2 Landfläche (A) 220 m2 Wasserfläche (B) 225 m2 60 m2 Wassertiefe 2,40 m 1,5 m 3 Mutter-Kind-Anlage (Wasserteil C und Landteil D) Große Anlage (Landteil A und Wasserteil B) Wuppertaler Gehegegrössen liegen unterhalb aller internationalen Standards Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Gutachtens 1996 sprachen Kritiker bereits von „veralteten“, „unmodernen“ und „nicht tiergerechten“ Anforderungen. Und ein Blick in diverse internationale Anforderungen zur Haltung von Eisbären spricht auch heute noch eine deutliche Sprache. Haltungsrichtlinien 1-2 Tiere jedes zusätzliche Tier Größe Wassertiefe Außengehege (Landteil) Deutschland LANA-Entwurf Österreich (BMELV) (Deutschland) 200 m2 400 m2 400 m2 +50 m2 +100 m2 +10% der Fläche Außengehege (Wasserteil) 60 m2 100 m2 60 m2 1,5 m 1,5 m 2m Amerikanischer Zooverband (AZA) 500 m2 +150 m2 70 m2 3m Die Größe des Landteiles der großen Anlage im Wuppertaler Zoo beträgt: 220 m2 Die Größe des Landteiles der Mutter-Kind-Anlage im Wuppertaler Zoo beträgt: 53 m2 EndZOO-Meinung 3 Die gesamte Eisbärenanlage des Wuppertaler Zoos entspricht keinem internationalen Standard. Eisbär auf beengtem und damit tierschutzwidrigem Raum Da sich Eisbär LARS, Eisbärin VILMA und ihr Neugeborenes ANORI nicht gemeinsam auf der großen Außenanlage aufhalten können und Besucher ihre Schaulust am Eisbärenbaby sicher befriedigen wollen, wird entweder LARS oder VILMA (und Baby) auf der viel zu kleinen und tierschutzwidrigen Mutter-Kind-Außenanlage für mindestens 2 Jahre (Dauer Mutter-Kind-Beziehung) und meist dauerhaft ihr Dasein fristen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die ohnehin lächerlichen Mindestanforderungen und damit ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Vollstreckungsbehörde im Namen des Tierschutzes Zur Wahrung aller Tierschutzvorschriften im Zoo Wuppertal ist in erster Linie das Veterinäramt mit Sitz in Solingen zuständig. Nachweislich besitzt der Zoo Wuppertal keine geeignete zweite Außenanlage mit der gesetzlich vorgeschriebene Gesamtgröße von 260 m2 (Land- plus Wasserteil) um Eisbär Lars oder eine Eisbärenmutter und ihr Kind separat, getrennt und lang andauernd, für mindestens 2 Jahre Aufzuchtzeit, uneingeschränkt und tiergerecht zu halten. Warum das zuständige Veterinäramt, als tierschutzrechtliche Kontroll- und Vollzugsbehörde, hier nicht einschreitet oder die Zucht im Vorfeld verhinderte, ist für EndZOO nicht nachvollziehbar. EndZOO-Meinung 4 Die ohnehin veralteten Mindestanforderungen für Eisbären werden, aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße auf der Mutter-Kind-Anlage im Zoo Wuppertal, hier zur skandalösen Leid-Linie. Der Zoo Wuppertal ist nur ein weiteres trauriges Beispiel dafür, wie die Tierschutz-Realität in deutschen ZooGefangenschaften aussehen kann. Auch bekommen Sie einmal einen realistischen Eindruck dafür, ob deutsche Tierschutz-Vollzugsbehörden (hier Veterinäramt Wuppertal) im Sinne der Zoo-Inhaftierten oder im Sinne der ZooSpeziesisten und -ausbeuter arbeiten. 4 Was Sie tun können: Besuchen Sie keinen Zoo! Schreiben Sie möglichst einen persönlichen Brief an der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Herrn Peter Jung und beschweren Sie sich über die Haltungsbedingungen. Schreiben Sie möglichst einen persönlichen Brief an die Kommunalpolitikerinnen und Politiker der Stadt Wuppertal. Beschweren Sie sich bei den Wuppertaler Lokalmedien. Beschweren Sie sich möglichst schriftlich beim Veterinäramt und dem Wuppertaler Zoo. Adressen Oberbürgermeister Herrn Peter Jung Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Tel.: +49 202 563 0 Fax: +49 202 563 8199 E-Mail: [email protected] Zoologischer Garten der Stadt Wuppertal Hubertusallee 30 42117 Wuppertal Tel.: (0202) 563 36 00 Zoodirektor Schürer: 0202/ 563 36 15 Infotelefon: (0202) 563 56 66 Fax: (0202) 74 18 88 (Direktion) Fax: (0202) 563 80 05 (Verwaltung) E-Mail: kontakt(at)zoo-wuppertal.de Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal Dorper Straße 26 42651 Solingen Tel.: 0212/290-2585 oder -2586, oder -2580 Fax 0212/290-2594 E-Mail: [email protected]; [email protected]; Quellenangaben: (1) Quelle der Gehegegrößen: Zoo Wuppertal schriftlich von 1991 5