Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und
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Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 14. Wahlperiode 28. 07. 2010 Antrag der Abg. Walter Krögner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge an Hochund Fachhochschulen sowie für Auszubildende des Ausbildungsberufes Forstwirtin/Forstwirt Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welche Studiengänge derzeit an den Hochschulen in Deutschland angeboten werden, die zum Eintritt in den höheren und gehobenen Forstdienst befähigen und wie hoch die jährliche Zahl von Absolventinnen und Absolventen eines forstlichen (Fach-)Hochschulstudiums in Deutschland insgesamt und in BadenWürttemberg ist; 2. in welchen Ausbildungsbetrieben derzeit in Baden-Württemberg Forstwirte/ Forstwirtinnen ausgebildet werden, an welchen Berufsschularten für badenwürttembergische Auszubildende der Unterricht stattfindet und wie viele Absolventinnen und Absolventen jedes Jahr die Ausbildung zur Forstwirtin und zum Forstwirte abschließen; 3. wie sich im Ländervergleich die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren und den gehobenen Forstdienst sowie für Forstwirtinnen und -wirte darstellen und in welchen Ländern es nach wie vor Vorbereitungsdienste für den höheren und den gehobenen Forstdienst gibt; 4. wie hoch in den letzten fünf Jahren die Zahl der in den Dienst des Landes BadenWürttemberg übernommenen (Fach)-Hochschul-Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und gehobenen Forstdienst und der direkt nach ihrer Ausbildung übernommenen Forstwirtinnen und Forstwirte war; 5. welche weiteren Einrichtungen/Arbeitgeber (neben dem Land) in der Lage sind, Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und Eingegangen: 28. 07. 2010 / Ausgegeben: 30. 08. 2010 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 gehobenen Forstdienst sowie Forstwirtinnen und Forstwirte als Berufseinsteiger einzustellen und in welchem Ausmaß solche Einstellungen in den vergangenen fünf Jahren erfolgten; 6. in welchem Ausmaß derzeit und in der nächsten Zukunft die Landkreise Absolventinnen und Absolventen der Forstlichen (Fach-)Hochschulen sowie des Ausbildungsgangs zur Forstwirtin/zum Forstwirt einstellen; 7. welche altersbedingten und anders motivierten Personal-Abgänge sie in den nächsten zehn Jahren in den o. a. Bereichen bei den Forstbetrieben in BadenWürttemberg erwartet und inwieweit sie die derzeitigen Einstellungskorridore der öffentlichen und privaten Waldbesitzer als ausreichend erachtet, um auch in Zukunft eine hochkompetente nachhaltige multifunktionale Forstwirtschaft in Baden-Württemberg zu gewährleisten; 8. in welchen Branchen und in welchem Umfang, über den öffentlichen und privaten Forst hinaus, Absolventinnen und Absolventen forstlicher (Fach-)Hochschulstudiengänge und Ausbildungsgänge sie die Möglichkeit eines beruflichen Einstiegs finden; II. 1. sich bei sämtlichen Forstbetrieben (insbesondere bei den Staatswald bewirtschaftenden Kreisforstämtern) dafür einzusetzen, dass Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge durch die Tätigkeit in einem Forstbetrieb auch in Zukunft eine Berufsperspektive erhalten und selbst mit positivem Beispiel voranzugehen, indem sie einen verbindlichen Korridor für die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen forstlichen Ausbildungsstätten offen hält; 2. den Finanzierungsanteil des Landes an den Landkreisen künftig davon abhängig zu machen, dass die Landkreise ihrer Verpflichtung zur Ausbildung und zur Eröffnung von Berufsperspektiven für den forstlichen Nachwuchs nachkommen. 27. 07. 2010 Krögner, Winkler, Buschle, Nelius, Bayer SPD Begründung Mit der Umsetzung der Strukturreform in der Forstverwaltung haben sich auch die Zuständigkeiten für die Einstellung und Ausbildung des forstlichen Nachwuchses geändert. Um auch in Zukunft auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen zu können, ist es notwendig, den Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge eine Einstiegsmöglichkeit in dem von ihnen gewählten Beruf zu ermöglichen. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Stellungnahme Mit Schreiben vom 18. August 2010 Nr. Z-(53)-861- nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: I. 1. welche Studiengänge derzeit an den Hochschulen in Deutschland angeboten werden, die zum Eintritt in den höheren und gehobenen Forstdienst befähigen und wie hoch die jährliche Zahl von Absolventinnen und Absolventen eines forstlichen (Fach-)Hochschulstudiums in Deutschland insgesamt und in Baden-Württemberg ist; Zu I. 1.: Eine Übersicht der aktuell an den Hochschulen und Universitäten angebotenen Studiengänge ist in Tabelle 1 der Anlage aufgeführt. Es sind diejenigen Studiengänge enthalten, deren Studieninhalt überwiegend forstlich ist und deren Absolventen ohne Einzelfallprüfung des Studieninhaltes in Baden-Württemberg die fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme in den höheren oder gehobenen Forstdienst erfüllen. Weiterhin bieten die Hochschulen und Universitäten verwandte Studiengänge an, wie beispielsweise „Tropical Forestry and Management“ an der Technischen Universität Dresden. Allerdings werden Absolventen dieses Studienganges klassisch forstliche Fachinhalte nicht vermittelt. Die Befähigung zum Eintritt in den höheren und gehobenen Forstdienst wird in Baden-Württemberg durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Traineeprogramm erlangt. Das Traineeprogramm erfolgt auf der Grundlage der Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen und hat das Referendariat bzw. das Anwärterjahr abgelöst. Insgesamt entwickeln sich die Studiengänge in Deutschland auseinander und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse nimmt ab. Dementsprechend erfolgt die Bewerberauswahl in Baden-Württemberg durch den jeweiligen Dienstherrn nach fachlicher und persönlicher Prüfung. Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, haben vier Universitäten in Deutschland im Jahr 2009 ca. 230 Absolventen mit den Abschlüssen M. Sc., Diplom Forstwirt und Diplom Forstingenieur verabschiedet. Davon wurden in Baden-Württemberg an der Universität Freiburg im Semester 2008/2009 ca. 80 Absolventen verabschiedet. Erhebungen der Fachhochschule Forstwirtschaft Rottenburg haben ergeben, dass die Forstlichen Hochschulen zusammen jährlich ca. 300 Absolventen mit dem Abschluss Bachelor of Science verabschieden. Die vier Universitätsfakultäten bilden zusammen ebenfalls ca. 300 Bachelor of Science pro Jahr aus. Diese streben aber zu 90 % den Abschluss als Master of Science an. Bei der Hochschule Rottenburg haben im Zeitraum 2008/2009 ca. 100 Absolventen abgeschlossen. I. 2. in welchen Ausbildungsbetrieben derzeit in Baden-Württemberg Forstwirte/ Forstwirtinnen ausgebildet werden, an welchen Berufsschularten für badenwürttembergische Auszubildende der Unterricht stattfindet und wie viele Absolventinnen und Absolventen jedes Jahr die Ausbildung zur Forstwirtin und zum Forstwirt abschließen; Zu I. 2.: Die Auszubildenden erhalten ihre berufspraktische Ausbildung in 112 anerkannten Ausbildungsstätten in 97 Ausbildungsbetrieben (siehe Tabelle 2 der Anlage). Hierzu zählen 64 kommunale Ausbildungsstätten der Städte und Gemeinden, 41 staatliche Ausbildungsstätten in den Landratsämtern und 7 private Ausbildungsstätten bei Privatwaldbesitzern oder Unternehmern. Die dreijährige überbetriebliche Regelausbildung der Forstwirte/Forstwirtinnen erfolgt im Blockunterricht im forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof bzw. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn (1. Ausbildungsjahr) und den begleitenden Berufsschulen Haus- und Landwirtschaftliche Schule Offenburg bzw. Justus-von-Liebig Schule Aalen. Die zweijährige Ausbildung der nicht Berufsschulpflichtigen (über 18 Jahre, mit anderer Ausbildung oder Abitur) wird im Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn durchgeführt. Ca. 130 Auszubildende bestehen jedes Jahr den Forstwirtabschluss (siehe Tabelle 3 der Anlage). Im bundesweiten Vergleich weist Baden-Württemberg die höchste Zahl an Ausbildungsverhältnissen im Forstwirtberuf auf (siehe Tabelle 4 der Anlage). Generell kann festgestellt werden, dass die meisten Auszubildenden in den staatlichen Ausbildungsstätten ausgebildet werden, obwohl es weit mehr kommunale Ausbildungsstätten gibt. In den privaten Ausbildungsstätten erfolgt die Ausbildung nach Bedarf. I. 3. wie sich im Ländervergleich die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren und den gehobenen Forstdienst sowie für Forstwirtinnen und -wirte darstellen und in welchen Ländern es nach wie vor Vorbereitungsdienste für den höheren und den gehobenen Forstdienst gibt; Zu I. 3.: Situation im höheren und gehobenen Forstdienst: Die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren und gehobenen Forstdienst sind in den Ländern nur bedingt vergleichbar. Die Grundanforderungen differieren geringfügig (Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und das zulässige Höchstalter). In Brandenburg und Baden-Württemberg wird bei der Auswahl der Trainees neben der Leistung noch die persönliche Eignung geprüft. Eine Übersicht wird in Tabelle 5 der Anlage gegeben. Berlin, Bremen, Hamburg und das Saarland bilden kein Fachpersonal für die Forstverwaltung aus. Eine Übersicht über die Ausbildungswege zum höheren Dienst der öffentlichen Forstverwaltungen gibt die Tabelle 6 in der Anlage, über den gehobenen Forstdienst die Tabelle 7. Die Referendarzeit dauert im Regelfall zwei Jahre und endet mit dem zweiten Staatsexamen, die Anwärterzeit dauert im Regelfall ein Jahr und wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Das Traineeprogramm in Baden-Württemberg dauert sowohl für den höheren als auch für den gehobenen Dienst zwei Jahre. Die Tabellen 5 bis 7 in der Anlage zeigen, dass sich die Einstellungspraxis der Bundesländer für den höheren und den gehobenen Forstdienst schrittweise differenziert hat. Die klassischen Vorbereitungsdienste kommen immer stärker in Konflikt mit den veränderten Rahmenbedingungen, bieten hier keine angemessene Lösung und werden daher zunehmend in Frage gestellt. Neben Hamburg und Bremen bieten auch einige Flächenländer im Augenblick keine Vorbereitungsdienste an bzw. nur in einer Laufbahn. Aufgrund der verringerten Einstellungszahlen der Landesforstverwaltungen bzw. Landesbetriebe ist eine Verlagerung der Studienschwerpunkte der forstlichen Fakultäten auf Bereiche außerhalb der forstlichen Kerndisziplinen feststellbar. Die Zahl der in forstbetrieblichen oder forstnahen Bereichen beschäftigten Hochschulabsolventen (s. Ergebnisse von Verbleibanalysen der Hochschulen/Universitäten) ist rückläufig. Das forstliche Berufsbild hat sich nicht zuletzt deswegen drastisch verändert. Es kann daher nicht mehr von einem weitgehend einheitlichen Basiswissen ausgegangen werden. Das standardisierte, verschulte Lehrgangsprogramm der Vorbereitungsdienste, das wegen der späteren Staatsprüfung notwendig ist, lässt hingegen keinerlei individuelle Schwerpunktsetzung zu und kann deshalb nicht flexibel an die unterschiedlichen Voraussetzungen der Teilnehmer angepasst werden. Mit der Umstellung der früheren Diplomstudiengänge auf das Bachelor-MasterSystem (Bologna-Prozess) bieten die Hochschulen zwischenzeitlich parallel eine 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Vielzahl unterschiedlich ausgerichteter Bachelor- und Masterstudiengänge an. Deswegen ist das formale Zulassungsverfahren zu den Vorbereitungsdiensten auf Grundlage von Noten und Wartezeit nicht mehr zielführend und verwaltungstechnisch sehr aufwändig. Die Einstellung in die Laufbahn erfolgt bei einem Vorbereitungsdienst mit Staatsprüfung lediglich nach der Abschlussnote; sonstige persönliche und soziale Kompetenzen der potenziellen Nachwuchskräfte können nicht eingewogen werden. Die Vorbereitungsdienste haben aufgrund der vergleichsweise geringen und damit kaum kalkulierbaren Chancen auf eine Dauerbeschäftigung stark an Attraktivität verloren. Nach gleichlautender Aussage der Hochschulen orientieren sich daher v. a. hochqualifizierte Studienabsolventen/-innen frühzeitig bereits während des Studiums oder spätestens nach dem Abschluss auf dem freien Arbeitsmarkt in eine andere Richtung. Einzelne Länder beschreiten daher neue Wege. Baden-Württemberg hat mit der Einführung des Traineeprogramms Forst eine Vorreiterrolle übernommen und ein zukunftsweisendes Qualifizierungsmodell entwickelt. Die ersten Erfahrungen seit der Einführung des Traineeprogramms im Jahr 2008 sind durchweg positiv. Wichtigste Eckpunkte des Traineeprogramms Forst in Baden-Württemberg sind: • Bedarfsorientierte Zahl an Einstellungen in das Traineeprogramm; die Einstellung ist mit der grundsätzlichen Möglichkeit einer späteren Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis verbunden, sofern sich der Trainee bewährt (keine Übernahmegarantie!). • Individuelle Bewerberauswahl, die neben fachlichen auch persönliche und soziale Kompetenzen angemessen berücksichtigt. • Einstellung der Trainees in einem befristeten Angestelltenverhältnis mit voller Vergütung im Anhalt an die jeweilige Funktion. • Echter Berufseinstieg mit zeitnaher Übernahme eines eigenen Verantwortungsbereiches. • Berufsbegleitende Qualifizierung mit individuellen Schwerpunkten. • Breit abgesichertes Konzept der Qualitätssicherung, das am Ende des Traineeprogramms zu einer fundiert begründbaren Übernahmeentscheidung führt. Situation der Forstwirtausbildung: Die Einstellungsvoraussetzungen für die Forstwirtausbildung in Baden-Württemberg sind im Handbuch Aus- und Fortbildung im Beruf Forstwirt/Forstwirtin (Stand 2006) festgelegt. In allen Ländern gelten im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen. Zum Anforderungsprofil gehören: eine gute Schulbildung (i. d. R. Hauptschul- oder Realschulabschluss), Interesse am Beruf, Gesundheit und körperliche Fitness, Teamfähigkeit, handwerkliches und technisches Grundverständnis, Selbstständigkeit, gesundes Selbstvertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. In der Regel wird ein Praktikum vorausgesetzt. Zum Auswahlverfahren gehören ein Gespräch mit den Ausbildern und dem Leiter der Ausbildungsstätte. Die Entscheidung über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages erfolgt im Staatswald Baden-Württemberg mit Beteiligung des Örtlichen Personalrates. I. 4. wie hoch in den letzten fünf Jahren die Zahl der in den Dienst des Landes Baden-Württemberg übernommenen (Fach)-Hochschul-Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und gehobenen Forstdienst und der direkt nach ihrer Ausbildung übernommenen Forstwirtinnen und Forstwirte war; Zu I. 4.: Situation im höheren und gehobenen Forstdienst: In den Dienst des Landes Baden-Württemberg mit Verbeamtung werden Hochschul- und Fachhochschulabsolventen nur nach erfolgreichem Abschluss eines Vorbereitungsdienstes oder Traineeprogramms übernommen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Die Einstellungen der letzten fünf Jahre im höheren Dienst in der Landesforstverwaltung/ForstBW ist der Tabelle 8 in der Anlage zu entnehmen. Die Aufgabe zur Ausbildung des gehobenen Dienstes ist mit der Verwaltungsstrukturreform 2005 den Landkreisen übertragen worden. Somit erfolgte die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ebenfalls über die Landkreise. Dem Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz liegen keine Übernahmezahlen vor. Seit 2005 wurden bisher im gehobenen Forstdienst beim Land Baden-Württemberg keine unbefristeten Einstellungen mehr vorgenommen. Grund dafür sind die Einsparauflagen der Effizienzrendite und die vergleichsweise junge Altersstruktur der nicht kommunalisierten Mitarbeiter im gehobenen Forstdienst. Dieses Jahr wurden erstmalig seit 2005 fünf unbefristete Stellen im gehobenen Forstdienst bei ForstBW ausgeschrieben. Diese Stellen werden im Lauf dieses Jahres noch besetzt. Zudem wurden drei Trainees für den gehobenen Forstdienst eingestellt. Situation bei den Forstwirten: Der Forstbetrieb des Landes Baden-Württemberg hat in den letzten fünf Jahren jährlich vier Forstwirtabsolventen unbefristet übernommen. I. 5. welche weiteren Einrichtungen/Arbeitgeber (neben dem Land) in der Lage sind, Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und gehobenen Forstdienst sowie Forstwirtinnen und Forstwirte als Berufseinsteiger einzustellen und in welchem Ausmaß solche Einstellungen in den vergangenen fünf Jahren erfolgten; Zu I. 5.: Situation im höheren und gehobenen Forstdienst: Durch den Abschluss als Master of Science oder als Bachelor of Science ist eine Berufsqualifikation erreicht, die unabhängig von der Befähigung zum Landesdienst, eine Einstellung bei einer Vielzahl von Arbeitgebern ermöglicht. Die Befähigung zur Verbeamtung im höheren und gehobenen Forstdienst wird durch einen Vorbereitungsdienst/Traineeprogramm erreicht. Neben dem Land Baden-Württemberg können alle Kommunen Absolventen der forstlichen Hochschulen und Universitäten für den öffentlichen Dienst qualifizieren und einstellen. Die Verbleibanalysen der Universität Freiburg und der Hochschule Rottenburg zeigen, dass es bei den Absolventen der Universitäten und der (Fach-)Hochschulen gleichermaßen eine hohe Nachfrage gibt. Situation der Absolventen der Universitäten: Im Jahr 2006 wurde von der Universität Freiburg eine umfangreiche Verbleibanalyse für deutschsprachige Studiengänge der Forstwissenschaft veröffentlicht. In der Studie geben überdurchschnittlich viele der Befragten an, nach dem Abschuss des Forstwissenschaftsstudiums erwerbstätig zu sein, das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Befragten liegt allerdings nur bei 1.400 € monatlich. Die Beschäftigungsfelder der befragten Universitätsabsolventen kann der Tabelle 9 in der Anlage entnommen werden. Situation der Absolventen der (Fach-)Hochschulen: Außerhalb der öffentlichen Arbeitgeber hat die Verbleibanalyse der Hochschule Rottenburg ergeben, dass vor allem privatwirtschaftliche Unternehmen im Zuge des Rückzugs der Landesforstverwaltung aus der Fläche, der Kommunalisierung und der Privatisierung der Forstwirtschaft in Baden-Württemberg Aufgaben übernommen haben, die früher von den Forstämtern selbst übernommen werden konn- 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 ten. Bei diesen Unternehmen werden hauptsächlich Absolventen der Hochschulen eingestellt, nicht der Universitäten. Als Arbeitgeber für (Fach-)Hochschulabsolventen kommen weiterhin Beratungsbüros und forstliche Dienstleister (Holzernte, Pflegemaßnahmen, Holzverkauf, Inventuraufgaben etc.) in Frage. Daneben haben sich Unternehmen der Holzindustrie und des Maschinenbaus (Sägetechnologie, Holzerntetechnik, etc.) als Nachfrager nach Absolventen der forstlichen (Fach-)Hochschulen etabliert. Auch die Zahl der Selbstständigen unter den Absolventinnen und Absolventen nimmt kontinuierlich zu. Aufgrund der zu erbringenden Effizienzrendite von 20 % wurde zunächst eine deutlichere Einstellungs-Zurückhaltung bei den Landkreisen erwartet. Nicht zuletzt aufgrund der vielseitigen Verwendbarkeit gut ausgebildeter Forstleute haben sich an einigen Landratsämtern und bei waldbesitzenden Kommunen neue Beschäftigungswege aufgetan. Dabei wird fast immer eine anspruchsvolle Kombination von fachlichen Fähigkeiten und Verantwortungen erwartet (Revierleiter und Tourismusbeauftragter, Pressesprecher, Revierleiter und Leiter Bauhof, etc.). Situation der Forstwirte: Aktuelle Verbleibanalysen der beiden Forstlichen Ausbildungszentren Mattenhof und Königsbronn zeigen, dass 61 % der Forstwirte nach der Ausbildung in ihrem Kernberufsfeld verbleiben. Insgesamt liegt die Beschäftigungsquote der ausgebildeten Forstwirte unmittelbar nach ihrer Ausbildung bei 90 bis 95 % (siehe Tabelle 10 in der Anlage). I. 6. in welchem Ausmaß derzeit und in der nächsten Zukunft die Landkreise Absolventinnen und Absolventen der Forstlichen (Fach-)Hochschulen sowie des Ausbildungsgangs zur Forstwirtin/zum Forstwirt einstellen; Zu I. 6.: Eine landesweite, kreisscharfe Verbleibanalyse und Prognose der erwarteten Einstellungen liegt nicht vor. Für eine Erhebung wäre ein entsprechender zeitlicher Vorlauf erforderlich. Für den Bereich der Forstwirte und Forstwirtinnen wird auf die Ergebnisse der Verbleibanalyse (Frage 5) verwiesen. Zu den Absolventen und Absolventinnen der Forstlichen Hochschulen ist keine Aussage möglich. I. 7. welche altersbedingten und anders motivierten Personal-Abgänge sie in den nächsten zehn Jahren in den o. a. Bereichen bei den Forstbetrieben in BadenWürttemberg erwartet und inwieweit sie die derzeitigen Einstellungskorridore der öffentlichen und privaten Waldbesitzer als ausreichend erachtet, um auch in Zukunft eine hochkompetente nachhaltige multifunktionale Forstwirtschaft in Baden-Württemberg zu gewährleisten; Zu I. 7.: Das forstliche Personal im Landesdienst setzt sich zusammen aus den forstlichen Mitarbeitern der Abteilung 5 Waldwirtschaft, Landesbetrieb ForstBW im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, dessen nachgeordneten Dienststellen (Forstliche Schulen, Maschinenbetriebe und Haus des Waldes Stuttgart), den Abteilungen 8 in den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg, dem Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg IZLBW, dem höheren Forstdienst bei den 35 Landkreisen sowie einigen Mitarbeitern des gehobenen Forstdiensts bei den Landkreisen, die mit der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform 2005 nicht von der Möglichkeit der Kommunalisierung Gebrauch gemacht haben und im Landesdienst verblieben sind. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Im höheren Forstdienst sind 292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im gehobenen Forstdienst und bei vergleichbaren Tarifbeschäftigten sind 157 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit forstlicher Ausbildung beim Land beschäftigt (Stand Januar 2010). Davon werden im höheren Forstdienst bis 2020 regulär 102 Personen in den Ruhestand gehen. Dies entspricht 10,2 Stellen pro Jahr. Da im gehobenen Forstdienst eine deutlich geringere Personenzahl beim Land beschäftigt ist und zudem der Altersdurchschnitt erheblich niedriger ist als im höheren Forstdienst, beträgt hier die altersbedingte Fluktuation im gleichen Zeitraum nur 27 Personen. Dies entspricht 2,7 Stellen jährlich. Bei den Waldarbeitern scheiden in den nächsten 10 Jahren 178 der für ForstBW tätigen Waldarbeiter wegen Erreichung des Regelrentenalters aus. Dies entspricht 17,8 Stellen pro Jahr. Für die Waldarbeiter im Körperschafts- und Privatwald liegen keine Daten vor. In den Jahren 2005 bis 2010 ging jeweils ein(e) Beamter/Beamtin des höheren Forstdienstes vorzeitig in Ruhestand. Für die Zukunft kann dieselbe Fluktuation unterstellt werden. Im gehobenen Forstdienst sind aufgrund des geringeren Personalkörpers und der geringen jährlichen regulären Altersabgänge hierzu keine Prognosen möglich. Über das vorzeitige Ausscheiden von Waldarbeitern, aufgrund Berufs – bzw. Erwerbsunfähigkeit oder Wechsel in eine andere Branche, liegen keine Daten vor. Konkrete Aussagen zu anderweitig motivierten Personalabgängen in den kommenden zehn Jahren sind nicht möglich. Durch die Umstrukturierungen in der Landesforstverwaltung ist ein deutlicher Rückgang der Einstellungen ab 1994 zu verzeichnen. Durch die Auflagen der Effizienzrendite seit 2005 wurden bis zur Einführung des Traineeprogramms nahezu keine neuen Arbeitsverhältnisse mehr begründet, vergleiche hierzu Frage 4. Dies hatte eine Erhöhung des Durchschnittsalters zur Folge. Diese Aussage trifft auch auf die Waldarbeiter im Landesbetrieb zu. Hier ist ein nennenswerter Anteil der Waldarbeiter zudem krankheitsbedingt nicht mehr voll einsetzbar. Die deutlichen Einsparauflagen verhinderten eine kontinuierliche Personalentwicklung mit der Folge eines steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten. Nach Durchführung der notwendigen Anpassungen und der Erbringung der Einsparauflagen wird wieder eine nachhaltige Personalentwicklung angestrebt. (Aussagen zur künftigen Einstellung siehe Antwort zu Frage II. 1) I. 8. in welchen Branchen und in welchem Umfang, über den öffentlichen und privaten Forst hinaus, Absolventinnen und Absolventen forstlicher (Fach-) Hochschulstudiengänge und Ausbildungsgänge sie die Möglichkeit eines beruflichen Einstiegs finden; Zu I. 8.: Zur Beantwortung dieser Frage kann das MLR nur auf die Verbleibanalysen der (Fach-)Hochschulen und Universitäten verweisen, siehe Frage I. 5. II. 1. sich bei sämtlichen Forstbetrieben (insbesondere bei den Staatswald bewirtschaftenden Kreisforstämtern) dafür einzusetzen, dass Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge durch die Tätigkeit in einem Forstbetrieb auch in Zukunft eine Berufsperspektive erhalten und selbst mit positivem Beispiel voranzugehen, indem sie einen verbindlichen Korridor für die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen forstlichen Ausbildungsstätten offen hält; Zu II. 1.: Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass sowohl das forstliche Personal der öffentlichen Arbeitgeber als auch die Beschäftigten der privaten Forstbetriebe und der forstlichen Dienstleister bestmöglich qualifiziert sind. Dies gilt besonders für die Gewinnung der eigenen Nachwuchskräfte des Landesbetriebes ForstBW, zumal nur hier direkte Steuerungsmöglichkeiten bestehen. 8 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Im Bereich des Ausbildungsberufes Forstwirt bildet das Land weit über dem eigenen Bedarf aus (vgl. Übersicht zu Frage I.3.). Die ausgebildeten Forstwirte finden mehrheitlich eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit. Für den Bereich des Staatswaldes wird die Einstellung von Forstwirten durch die Landratsämter und die Stadtkreise als Arbeitgeber wahrgenommen. Sie haben die Organisationshoheit für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben. Im Gegensatz zum Forstpersonal (Forstbeamte gehobener Dienst und Angestellte) erfolgt die Finanzierung der Forstwirte und die Finanzierungszusage neu einzustellender Forstwirte, die im Staatswald eingesetzt werden, durch den Landesbetrieb ForstBW. Infolge der im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform bis einschließlich 2011 zu erbringenden Effizienzrendite von insgesamt 20 %, die auch im Bereich der Lohnausgaben zu erwirtschaften ist, mussten in ForstBW die Finanzierungszusagen für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse bislang landesweit auf jährlich vier begrenzt werden. Hinzu kommt eine wechselnde Zahl von Zeitverträgen zur Erlangung zusätzlicher berufspraktischer Qualifikation im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung. Die Zuteilung der Finanzierungszusagen erfolgte bislang dort, wo der Bedarf am größten war. Künftig sind die Finanzierungszusagen für befristete oder unbefristete Arbeitsverträge für Forstwirte ein Ergebnis der mittelfristigen Planung von ForstBW, die für jeden Betriebsteil (Staatswald der unteren Forstbehörden) individuell im fünfjährigen Turnus erstellt wird. Basierend auf der aktuellen naturalen Betriebsplanung, einer betriebswirtschaftlichen Analyse, sowie der vorhandenen Personalstruktur wird die betriebseigene Arbeitskapazität hergeleitet. Daraus ergeben sich landkreisbezogen die Einstellungsmöglichkeiten für die nächsten fünf Jahre. Aus diesem Grund unterliegt die Zahl für Neueinstellungen von Forstwirten auf Landesebene jährlichen Schwankungen. Ein jährlich landesweit feststehender Einstellungskorridor ist folglich künftig nicht mehr zielführend. Im Bereich der forstlichen Studiengänge bieten die Hochschulen und Universitäten berufsqualifizierende Abschlüsse an. Wie die Verbleibanalysen der Universitäten und Hochschulen belegen, repräsentieren die öffentlichen Forstverwaltungen und -betriebe inzwischen nur noch einen vergleichsweise kleinen Teil der potenziellen Arbeitgeber. Gleichzeitig haben sich im Zuge des Bolognaprozesses im Laufe der letzten 10 bis 15 Jahre die Studienausrichtung und die entsprechenden Studieninhalte deutlich verändert. Infolge dessen müssen die öffentlichen Arbeitgeber auf einem freien Markt um die besten und geeignetsten Studienabsolventen der forstlichen Fakultäten werben. Dabei hängt die Attraktivität eines potenziellen Arbeitgebers v. a. auch von der Perspektive, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu erhalten, ab. Nicht umsonst haben die früheren Vorbereitungsdienste erheblich an Attraktivität verloren. Demgegenüber belegen die hohe Bewerberzahl auf die vom Land und den Kreisen ausgeschriebenen Traineestellen und v. a. die hohe Qualität des Bewerberfeldes, dass das Traineeprogramm Forst in Baden-Württemberg hoch attraktiv ist. Das Traineeprogramm Forst verbindet eine bedarfsgerechte Einstellung mit einem hochwertigen Qualifizierungsprogramm, das sowohl dem Betrieb wie auch dem einzelnen Trainee eine frühzeitig kalkulierbare Perspektive und eine individuelle Personalentwicklung ermöglicht. Um den künftigen Personalbedarf für den Landesbetrieb ForstBW besser abschätzen zu können, erstellt der Landesbetrieb ForstBW augenblicklich ein Rahmenkonzept zur Personalentwicklung für den höheren und gehobenen Forstdienst beim Land. Der Personalbedarf soll für die kommenden fünf Jahre sowohl quantitativ als auch qualitativ prognostiziert werden. Die Personalbedarfsplanung soll jährlich fortgeschrieben werden. Demgegenüber wäre ein verbindlicher, zahlenmäßig definierter Einstellungskorridor, ohne direkten Bezug zu einer dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit, nicht zielführend. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 II.2. den Finanzierungsanteil des Landes an den Landkreisen künftig davon abhängig zu machen, dass die Landkreise ihrer Verpflichtung zur Ausbildung und zur Eröffnung von Berufsperspektiven für den forstlichen Nachwuchs nachkommen. Zu II. 2.: Die Finanzierung des zur Erfüllung staatlicher Aufgaben durch das auf die Landratsämter und Oberbürgermeisterämter der Stadtkreise übergegangene Forstpersonals (Forstbeamte gehobener Dienst, Angestellte) ist im Finanzausgleichsgesetz von Baden-Württemberg (FAG) geregelt. Neben der im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zu erbringenden Effizienzrendite sieht das FAG keine Abschlagstatbestände und keine Zweckbindungen für die kreisscharf errechneten Ausgleichsbeträge vor. Die Empfehlung, den Finanzierungsanteil des Landes davon abhängig zu machen, wie die Kreise ihrer Verpflichtung zur Ausbildung und zur Eröffnung von Berufsperspektiven für den forstlichen Nachwuchs nachkommen, würde eine Änderung des FAG erforderlich machen. Der Landkreistag sieht für eine „Zweckbindung“ der Mittelzuweisungen keine Veranlassung und lehnt diese ab. Auch wäre aus seiner Sicht eine Zweckbindung im Rahmen der allgemeinen pauschalen FAG-Zuweisungen systemfremd und würde dem Charakter der pauschalierten Zuweisungen widersprechen. Letztlich würde eine Abkehr von der Pauschalierung der Verwaltungseffizienz entgegenstehen. Köberle Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz 10 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Anlagen zur Antwort des MLR auf den Antrag der Abgeordneten Walter Krögner u. a. SPD Drucksache 14/6758 „Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge an Hoch- und Fachhochschulen sowie für Auszubildende des Ausbildungsberufes Forstwirtin/Forstwirt“ Tabelle 1: Übersicht der forstlichen Studiengänge mit besonderer Relevanz für das „klassische Berufsfeld“ Forstverwaltung Bundesland Hochschule/ Fachhochschule BadenWürttemberg BadenWürttemberg Albert-LudwigsUniversität Freiburg Albert-LudwigsUniversität Freiburg BadenWürttemberg Albert-LudwigsUniversität Freiburg BadenWürttemberg Bayern Bayern Bayern Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen Sachsen Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg a.N. Technische Universität München Technische Universität München Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Georg-AugustUniversität Göttingen Georg-AugustUniversität Göttingen HAWK, Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen Technische Universität Dresden Technische Universität Dresden Studiengang Abschluss Befähigung für die Zulassung in Baden-Württemberg zum Traineeprogramm im: Forest Ecology and Management M.Sc höheren Dienst Forstwissenschaft M.Sc. höheren Dienst Waldwirtschaft und Umwelt (bei Vertiefungsrichtung Forst- und Holzwirtschaft) B.Sc. gehobenen Dienst Forstwirtschaft B.Sc. gehobenen Dienst M.Sc. höheren Dienst Forst- und Holzwissenschaft Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement Diplom Wald- und Forstwirtschaft Forstingenieurwesen Forstwissenschaften und Waldökologie Forstwissenschaften und Waldökologie B.Sc. gehobenen Dienst (Diplom, auslaufend) B.Sc. gehobenen Dienst M.Sc. höheren Dienst B.Sc. gehobenen Dienst Forstwirtschaft B.Sc. gehobenen Dienst Forstwissenschaften M.Sc. höheren Dienst Forstwissenschaften B.Sc. gehobenen Dienst Thüringen Fachhochschule Erfurt Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement B.Sc. gehobenen Dienst Brandenburg Hochschule für nachhaltige Entwicklung Forstwirtschaft B.Sc. gehobenen Dienst 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Tabelle 2: Übersicht der Ausbildungsbetriebe in Baden-Württemberg Ausbildungsbetrieb Straße PLZ Ort Blauwald GmbH & Co KG Forstbetrieb Ebnat Evangelische Stiftung Pflege Schönau Ebnater Hauptstr. 23 73432 Aalen-Ebnat Oberer Mühlenweg 19 74821 Mosbach Forstunternehmen Michael Käfer Hallenbergstr. 25 78166 Donaueschinen-Wolterdingen Geistdörfer Stephan Baumpflege Esslinger Str. 42/2 73776 Altbach Gemeinde Althengstett Simmozheimer Str. 16 75382 Althengstett Gemeinde Deißlingen Personalamt Gemeinde Dunningen Kehlhof 1 78652 Deißlingen Hauptstr. 25 78655 Dunningen Gemeinde Ehrenkirchen Jengerstr. 6 79238 Ehrenkirchen Gemeinde Eningen Rathausplatz 1-2 78000 Eningen u.A. Gemeinde Freiamt Sägplatz 1 79348 Freiamt Gemeinde Friesenheim Personalamt Gemeinde Hohberg Friesenheimer Hauptstr. 71/73 Freiburger Str. 30 77948 Friesenheim 77749 Hohberg Gemeinde Kippenheim Rathaus Gemeinde Küssaberg Hauptstr. 4 77971 Kippenheim Gemeindezentrum 79790 Küssaberg Gemeinde Malsch Talstraße 30 76316 Malsch-Waldprechtsweier Gemeinde Münstertal Wasen 47 79244 Münstertal Gemeinde Nußloch Sinsheimer Str. 19 69226 Nußloch Gemeinde Pfinztal Personalamt Gemeinde Schliengen Hauptstr. 70 76327 Pfinztal Wasserschloss Entenstein 79418 Schliengen Gemeinde Teningen Riegeler Str. 12 79331 Teningen Gemeinde Ubstadt-Weiher Personalamt Gemeinde Villingendorf Bruchsaler Str. 1-3 76698 Ubstadt-Weiher Hauptstr. 2 78667 Villingendorf Gemeinde Walzbachtal Wössinger Str. 26-28 75045 Walzbachtal Gemeinde Weingarten, Personalamt Marktplatz 2 76356 Weingarten Gemeinde Wutöschingen Kirchstr. 5 79793 Wutöschingen Landeshauptstadt Stuttgart Garten-, Friedhof- und Forstamt 67-1.11 Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Personal Landratsamt Biberach Haupt- u. Personalamt Ausbildungsleiterin Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich 510 Forst Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich 510 Forst Landratsamt Calw Personal u. Organisation Landratsamt Freudenstadt Kreisforstamt Landratsamt Göppingen Forstamt Landratsamt Heidenheim Fachbereich Forsten Landratsamt Heilbronn Forstamt Maybachstr. 3 70193 Stuttgart Schillerstr. 30 89077 Ulm Rollinstr. 9 88400 Biberach Stadtstr. 2 79104 Freiburg Stadtstr. 2 79104 Freiburg Vogteistr. 44-46 75365 Calw Herrenfelder Str. 14 72250 Freudenstadt Friedrichstr. 36 73033 Göppingen Felsenstr. 36 89518 Heidenheim Lerchenstr. 40 74064 Heilbronn 12 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Landratsamt Karlsruhe Forstamt Landratsamt Konstanz Kreisforstamt Landratsamt Lörrach Forstbezirk Schopfheim Landratsamt Main-Tauberkreis Kreisforstamt Bereich Nord Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Forstbetriebsleitung Schwarzach Landratsamt Ortenaukreis Amt für Waldwirtschaft Landratsamt Ostalbkreis Außenstelle Ellwangen Landratsamt Ravensburg Personalservice Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich 10 Fachbereich Personal Landratsamt Reutlingen Kreisforstamt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Haupt- u. Personalamt Landratsamt Schwäbisch Hall Personal- und Organisationsamt Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Waldstr. 32 78315 Radolfzell Karlstr. 11 79650 Schopfheim Wellenbergstr. 7 97941 Tauberbischoffsheim Schloßweg 1 74869 Schwarzach Prinz-Eugen-Str. 2 77654 Offenburg Schloß 12 73479 Ellwangen Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Postfach 14 13 71328 Waiblingen Schloßhof 4 72525 Münsingen Postfach 10 46 80 69036 Heidelberg Münzstr. 1 74523 Schwäbisch Hall Am Hoptbühl 2 78048 Villingen-Schwenningen Landratsamt Tübingen Abteilung Forst Landratsamt Tübingen Abteilung Forst Landratsamt Tuttlingen Forstamt Landratsamt Waldshut Kreisforstamt Privatforstverwaltung Graf Douglas und Prinz zu Fürstenberg Stadt Aalen Personalamt Stadt Albstadt Personalabteilung Stadt Alpirsbach Hauptamt/Personalamt Stadt Bad Säckingen Personalabteilung Stadt Baden-Baden Städtische Forstverwaltung Stadt Balingen Personalamt Stadt Bretten Eberhardstr. 21 72108 Rottenburg Eberhardstr. 21 72108 Rottenburg Alleenstr. 10 78532 Tuttlingen Gartenstr. 7 79761 Waldshut-Tiengen Postfach 26 78251 Eigeltingen Marktplatz 30 73430 Aalen Postfach 10 01 25 72422 Albstadt Marktplatz 2 72275 Alpirsbach Postfach 1143 79702 Bad Säckingen Rheinstr. 111 76532 Baden-Baden Neue Str. 34 72336 Balingen Untere Kirchgasse 9 75015 Bretten Stadt Bruchsal Personal- und Organisationsamt Stadt Bühl Personalwesen Stadt Burladingen Postfach 23 20 76613 Bruchsal Hauptstr. 47 77815 Bühl Hauptstr. 49 72393 Burladingen Stadt Calw Personalamt Stadt Eberbach Stadtförsterei Marktplatz 9 75365 Calw Neuer Weg 2 69412 Eberbach Stadt Esslingen Grünflächenamt Stadt Freiburg Forstamt Stadt Freudenstadt Haupt- und Personalamt Ritterstr. 17 73728 Esslingen Günterstalstr. 71 79100 Freiburg Postfach 140 72231 Freudenstadt 13 Landtag von Baden-Württemberg Stadt Heidelberg Personal- und Organisationsamt Aus- u. Forstbildung Stadt Heilbronn Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung Abteilung Forst u. Landwirtschaft Stadt Herrenberg Personalabteilung Stadt Hornberg Drucksache 14 / 6758 Postfach 105510 69045 Heidelberg Marktplatz 7 74072 Heilbronn Marktplatz 5 71083 Herrenberg Bahnhofstr. 1-3 78132 Hornberg Stadt Isny Wassertorstr. 3 88316 Isny Stadt Kandern Personalamt Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Stadt Kehl Personal und Organisation Stadt Kenzingen Personalamt Stadt Lahr Haupt- und Personalamt Stadt Leonberg Christina Hoefling Ausbildungsleitung Stadt Mannheim FB Personal – Organisation Stadt Metzingen Personal- und Organisation Stadt Nürtingen Personalabteilung Stadt Oberndorf Personalamt Stadt Pforzheim Amt für Umweltschutz Forstverwaltung Stadt Pfullingen Waldeckstr. 39 79400 Kandern Lammstr. 7a 76133 Karlsruhe Hauptstr. 85 77694 Kehl Hauptstraße 15 79341 Kenzingen Rathausplatz 4 77933 Lahr Belforter Platz 1 71229 Leonberg Rathaus E 5 68159 Mannheim Postfach 1363 72544 Metzingen Marktstr. 7 72622 Nürtingen Klosterstr. 3 78727 Oberndorf a.N. Stadt Rastatt FB Zentrale Dienste KB Personalwirtschaft Stadt Reutlingen Amt für Wirtschaft und Immobilien Stadt Sinsheim Personalabteilung Östliche Karl Friedrich Str. 9 75175 Pforzheim Marktplatz 5 72793 Pfullingen Marktplatz 1 76437 Rastatt Marktplatz 22 72764 Reutlingen Wilhelmstr. 14-16 74889 Sinsheim Stadt Sulzburg Hauptstr. 60 79295 Sulzburg Stadt Tuttlingen Haupt- und Finanzverwaltung Personalamt Stadt Villingen-Schwenningen Städtisches Forstamt Stadt Waldkirch Städtische Forstverwaltung Stadt Wehr Rathausstr. 1 78532 Tuttlingen Waldstr. 10 78048 Villingen-Schwenningen Rathausstr. 1 79183 Waldkirch Hauptstr. 16 79664 Wehr Stadt Wolfach Hauptstr. 41 77709 Wolfach Stiftung Liebenau Siggenweilerstr. 11 88074 Meckenbeuren-Liebenau Technische Betriebe Offenburg Kinzigstr. 3 77652 Offenburg Waldservice Ortenau GmbH Auf dem Grün 1 77797 Ohlsbach 14 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Tabelle 3: Zahl der Auszubildenden mit Forstwirtabschluss, * hiervon jährlich ca. 25 nicht Berufsschulpflichtige Jahr Zahl 2006 108 2007 127 2008 142 2009 137 2010 137 * Tabelle 4: Ausbildungsverhältnisse zum Forstwirt – Stand September 2009 Staatswald Körperschaftswald Privatwald Forstunternehmen Gesamt Nordrhein-Westfalen 110 117 30 11 268 Schleswig-Holstein 25 14 6 2 47 Bayern 85 50 35 11 181 Thüringen 86 3 0 0 89 Baden-Württemberg 272 134 8 3 417 Saarland 12 1 0 0 13 Mecklenburg-Vorpommern 69 0 3 1 73 Brandenburg 179 5 5 5 194 1 Schule Sachsen-Anhalt 87 10 0 Rheinland-Pfalz 118 34 5 98 157 Sachsen 139 6 0 7 152 Niedersachsen 101 14 5 8 128 Hessen 64 42 1 8 115 Summe 1.347 430 98 57 1.932 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Tabelle 5: Bundesweite Übersicht über die Einstellungsvoraussetzungen zum gehobenen bzw. höheren Dienst der öffentlichen Forstverwaltungen in Deutschland Bundesland Institution BadenWürttemberg ForstBW Bayern Bayerische Forstverwaltung Berliner Forsten Landesbetrieb Forst Brandenburg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen – – Hessen-Forst MecklenburgVorpommern Niedersachsen Landesforst MV Nds. Landesforsten NordrheinWestfalen Rheinland-Pfalz Lb Wald&Holz NRW Landesforsten RP Saarland Sachsen SaarForst Lb Sb Sachsenforst Sachsen-Anhalt LZW Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein SH Landesforsten Thüringen ThüringenForst *Grundanforderung: 16 Einstellungsvoraussetzungen gehobener Dienst Grundanforderung*, Note Studienabschluss sowie persönliche Eignung Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen – Grundanforderung, Note Studienabschluss sowie persönliche Eignung – – Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Einstellungsvoraussetzungen höherer Dienst Grundanforderung*, Note Studienabschluss sowie persönliche Eignung Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen – Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen – – Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen Grundanforderung, Note 2. Staatsexamen 1. Gehobener Dienst: Forststudium mit Abschluss Bachelor oder 2. Höherer Dienst: Forststudium mit Abschluss Master, Dipl. Ing. (Univ.) oder Dipl.-Forstwirt (Univ.) 3. Berechtigung zum Erwerb eines deutschen Jagdscheins 4. Gesundheitliche Eignung 5. Einhaltung eines bestimmten Höchstalters 6. ggf. KfZ-Führerschein Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Tabelle 6: Bundesweite Übersicht über die Ausbildungswege zum höheren Dienst der öffentlichen Forstverwaltungen bzw. -betriebe in Deutschland Bundesland Institution Baden-Württemberg ForstBW Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Ausbildung höherer Dienst ja Ausbildungsform höherer Dienst Traineeprogramm Bayerische Forstverwaltung Berliner Forsten Landesbetrieb Forst Brandenburg – – Hessen-Forst ja nein derzeit nein Referendariat – Referendariat nein nein ja – – Referendariat Landesforst MecklenburgVorpommern Niedersächsische Landesforsten Landesbetrieb Wald & Holz NRW Landesforsten Rheinland-Pfalz SaarForst Landesbetrieb Staatsbetrieb Sachsenforst Landeszentrum Wald SachsenAnhalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten ThüringenForst ja Referendariat ja ja Referendariat Referendariat ja nein Referendariat – ja derzeit nein Referendariat Referendariat derzeit nein Referendariat ja Referendariat Tabelle 7: Bundesweite Übersicht über die Ausbildungswege zum gehobenen Dienst der öffentlichen Forstverwaltungen bzw. -betriebe in Deutschland Bundesland Baden-Württemberg Institution ForstBW bzw. Landratsämter Ausbildung gD ja Ausbildungsform gD Traineeprogramm Bayern Berlin Brandenburg Bayerische Forstverwaltung Berliner Forsten Landesbetrieb Forst Brandenburg – – Hessen-Forst ja nein ja Anwärterzeit – Traineeprogramm nein nein ja – – Anwärterzeit Landesforst MecklenburgVorpommern Niedersächsische Landesforsten Landesbetrieb Wald & Holz NRW Landesforsten Rheinland-Pfalz SaarForst Landesbetrieb Staatsbetrieb Sachsenforst Landeszentrum Wald SachsenAnhalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten ThüringenForst ja Anwärterzeit ja ja Anwärterzeit Anwärterzeit ja nein Anwärterzeit – ja derzeit nein Anwärterzeit Anwärterzeit derzeit nein Anwärterzeit derzeit nein Anwärterzeit Bremen Hamburg Hessen MecklenburgVorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6758 Tabelle 8: Einstellungen der letzten fünf Jahre im höheren Dienst in Baden-Württemberg Prüfungsjahrgang der Referendare 2005 2006 Einstellungen im höheren Forstdienst auf Probe 1 Forstassessor 1 Forstassessor Einstellungen ins Traineeprogramm bzw. ins Referendariat 10 2007 2008 1 Forstassessor 0 2 Trainees 2009 2010 1 Forstrat 5 Forsträte (*) 3 Trainees 3 Trainees Bemerkungen Aussetzung des Referendariats Umstellung zum Traineeprogramm (*) davon 2 Trainees aus dem ersten Einstellungsjahr 2008 Tabelle 9: Beschäftigungsfelder der Universitätsabsolventen Beschäftigungsfeld Forstwirtschaft fachlich entferntere Beschäftigung Verwaltung Beratung und Dienstleistung Holzwirtschaft Forschung Ausbildung Naturschutz Entwicklungszusammenarbeit sonstiger „grüner Bereich“ prozentualer Anteil der Befragten 27 % 20 % 16 % 11 % 8% 5% 4% 3% 2% 2% Tabelle 10: Verbleibanalyse Forstwirtazubis-Umfrage jeweils vor der Abschlussprüfung Jahr an der Umfrage teilnehmende Auszubildende Arbeitsplatz im öffentlichen Wald (%) 2006 108 32 2007 127 38 2008 142 35 2009 137 36 2010 109 34 Arbeitsplatz bei Unternehmer, Privatwald (%) 25 34 27 20 27 Summe Berufsfeld Forstwirt (%) Garten-, Landschaftsbau, Baumpflege (%) Wechsel auf eine weiterführende Schule (%) Beginn einer anderen, weiteren Ausbildung (%) Wechsel in eine ganz andere Branche (%)* Sonstige Pläne (%) 57 0 7 7 4 6 73 0 8 9 1 2 62 5 9 6 12 2 56 7 7 9 7 2 61 4 12 5 10 3 Voraussichtlich arbeitslos (%) Summe (%) 19 7 4 12 5 100 100 100 100 100 * Forstwirte und Forstwirtinnen finden außerhalb des klassischen forstlichen Berufsbilds auch eine Anstellung in der Straßenbauverwaltung, der Gewässerverwaltung, bei Bauhöfen, Grünflächenämtern, im Naturschutz, bei Forschungsund Lehreinrichtungen, bei der Deutsche Bahn AG und Energiefirmen. 18