Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und

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Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 6758
14. Wahlperiode
28. 07. 2010
Antrag
der Abg. Walter Krögner u. a. SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz
Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge an Hochund Fachhochschulen sowie für Auszubildende des Ausbildungsberufes Forstwirtin/Forstwirt
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1. welche Studiengänge derzeit an den Hochschulen in Deutschland angeboten
werden, die zum Eintritt in den höheren und gehobenen Forstdienst befähigen
und wie hoch die jährliche Zahl von Absolventinnen und Absolventen eines
forstlichen (Fach-)Hochschulstudiums in Deutschland insgesamt und in BadenWürttemberg ist;
2. in welchen Ausbildungsbetrieben derzeit in Baden-Württemberg Forstwirte/
Forstwirtinnen ausgebildet werden, an welchen Berufsschularten für badenwürttembergische Auszubildende der Unterricht stattfindet und wie viele Absolventinnen und Absolventen jedes Jahr die Ausbildung zur Forstwirtin und
zum Forstwirte abschließen;
3. wie sich im Ländervergleich die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren
und den gehobenen Forstdienst sowie für Forstwirtinnen und -wirte darstellen
und in welchen Ländern es nach wie vor Vorbereitungsdienste für den höheren
und den gehobenen Forstdienst gibt;
4. wie hoch in den letzten fünf Jahren die Zahl der in den Dienst des Landes BadenWürttemberg übernommenen (Fach)-Hochschul-Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und gehobenen Forstdienst und der direkt
nach ihrer Ausbildung übernommenen Forstwirtinnen und Forstwirte war;
5. welche weiteren Einrichtungen/Arbeitgeber (neben dem Land) in der Lage
sind, Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und
Eingegangen: 28. 07. 2010 / Ausgegeben: 30. 08. 2010
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
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gehobenen Forstdienst sowie Forstwirtinnen und Forstwirte als Berufseinsteiger einzustellen und in welchem Ausmaß solche Einstellungen in den vergangenen fünf Jahren erfolgten;
6. in welchem Ausmaß derzeit und in der nächsten Zukunft die Landkreise Absolventinnen und Absolventen der Forstlichen (Fach-)Hochschulen sowie des
Ausbildungsgangs zur Forstwirtin/zum Forstwirt einstellen;
7. welche altersbedingten und anders motivierten Personal-Abgänge sie in den
nächsten zehn Jahren in den o. a. Bereichen bei den Forstbetrieben in BadenWürttemberg erwartet und inwieweit sie die derzeitigen Einstellungskorridore
der öffentlichen und privaten Waldbesitzer als ausreichend erachtet, um auch in
Zukunft eine hochkompetente nachhaltige multifunktionale Forstwirtschaft in
Baden-Württemberg zu gewährleisten;
8. in welchen Branchen und in welchem Umfang, über den öffentlichen und privaten Forst hinaus, Absolventinnen und Absolventen forstlicher (Fach-)Hochschulstudiengänge und Ausbildungsgänge sie die Möglichkeit eines beruflichen Einstiegs finden;
II.
1. sich bei sämtlichen Forstbetrieben (insbesondere bei den Staatswald bewirtschaftenden Kreisforstämtern) dafür einzusetzen, dass Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge durch die Tätigkeit in einem Forstbetrieb auch in Zukunft eine Berufsperspektive erhalten und selbst mit positivem
Beispiel voranzugehen, indem sie einen verbindlichen Korridor für die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen forstlichen Ausbildungsstätten offen hält;
2. den Finanzierungsanteil des Landes an den Landkreisen künftig davon abhängig zu machen, dass die Landkreise ihrer Verpflichtung zur Ausbildung und
zur Eröffnung von Berufsperspektiven für den forstlichen Nachwuchs nachkommen.
27. 07. 2010
Krögner, Winkler, Buschle, Nelius, Bayer SPD
Begründung
Mit der Umsetzung der Strukturreform in der Forstverwaltung haben sich auch
die Zuständigkeiten für die Einstellung und Ausbildung des forstlichen Nachwuchses geändert. Um auch in Zukunft auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen zu können, ist es notwendig, den Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge eine Einstiegsmöglichkeit in dem von ihnen
gewählten Beruf zu ermöglichen.
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Stellungnahme
Mit Schreiben vom 18. August 2010 Nr. Z-(53)-861- nimmt das Ministerium für
Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt
Stellung:
I. 1. welche Studiengänge derzeit an den Hochschulen in Deutschland angeboten
werden, die zum Eintritt in den höheren und gehobenen Forstdienst befähigen und wie hoch die jährliche Zahl von Absolventinnen und Absolventen
eines forstlichen (Fach-)Hochschulstudiums in Deutschland insgesamt und in
Baden-Württemberg ist;
Zu I. 1.:
Eine Übersicht der aktuell an den Hochschulen und Universitäten angebotenen
Studiengänge ist in Tabelle 1 der Anlage aufgeführt. Es sind diejenigen Studiengänge enthalten, deren Studieninhalt überwiegend forstlich ist und deren Absolventen ohne Einzelfallprüfung des Studieninhaltes in Baden-Württemberg die
fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme in den höheren oder gehobenen
Forstdienst erfüllen. Weiterhin bieten die Hochschulen und Universitäten verwandte Studiengänge an, wie beispielsweise „Tropical Forestry and Management“ an der Technischen Universität Dresden. Allerdings werden Absolventen
dieses Studienganges klassisch forstliche Fachinhalte nicht vermittelt.
Die Befähigung zum Eintritt in den höheren und gehobenen Forstdienst wird in
Baden-Württemberg durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Traineeprogramm erlangt. Das Traineeprogramm erfolgt auf der Grundlage der Laufbahnen
der besonderen Fachrichtungen und hat das Referendariat bzw. das Anwärterjahr
abgelöst. Insgesamt entwickeln sich die Studiengänge in Deutschland auseinander
und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse nimmt ab. Dementsprechend erfolgt die
Bewerberauswahl in Baden-Württemberg durch den jeweiligen Dienstherrn nach
fachlicher und persönlicher Prüfung.
Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, haben vier Universitäten in Deutschland im Jahr
2009 ca. 230 Absolventen mit den Abschlüssen M. Sc., Diplom Forstwirt und Diplom Forstingenieur verabschiedet.
Davon wurden in Baden-Württemberg an der Universität Freiburg im Semester
2008/2009 ca. 80 Absolventen verabschiedet.
Erhebungen der Fachhochschule Forstwirtschaft Rottenburg haben ergeben, dass
die Forstlichen Hochschulen zusammen jährlich ca. 300 Absolventen mit dem
Abschluss Bachelor of Science verabschieden. Die vier Universitätsfakultäten bilden zusammen ebenfalls ca. 300 Bachelor of Science pro Jahr aus. Diese streben
aber zu 90 % den Abschluss als Master of Science an.
Bei der Hochschule Rottenburg haben im Zeitraum 2008/2009 ca. 100 Absolventen abgeschlossen.
I. 2. in welchen Ausbildungsbetrieben derzeit in Baden-Württemberg Forstwirte/
Forstwirtinnen ausgebildet werden, an welchen Berufsschularten für badenwürttembergische Auszubildende der Unterricht stattfindet und wie viele Absolventinnen und Absolventen jedes Jahr die Ausbildung zur Forstwirtin und
zum Forstwirt abschließen;
Zu I. 2.:
Die Auszubildenden erhalten ihre berufspraktische Ausbildung in 112 anerkannten
Ausbildungsstätten in 97 Ausbildungsbetrieben (siehe Tabelle 2 der Anlage). Hierzu zählen 64 kommunale Ausbildungsstätten der Städte und Gemeinden, 41 staatliche Ausbildungsstätten in den Landratsämtern und 7 private Ausbildungsstätten
bei Privatwaldbesitzern oder Unternehmern.
Die dreijährige überbetriebliche Regelausbildung der Forstwirte/Forstwirtinnen
erfolgt im Blockunterricht im forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof bzw.
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Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn (1. Ausbildungsjahr) und den begleitenden Berufsschulen Haus- und Landwirtschaftliche Schule Offenburg bzw. Justus-von-Liebig Schule Aalen.
Die zweijährige Ausbildung der nicht Berufsschulpflichtigen (über 18 Jahre, mit
anderer Ausbildung oder Abitur) wird im Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn durchgeführt.
Ca. 130 Auszubildende bestehen jedes Jahr den Forstwirtabschluss (siehe Tabelle 3
der Anlage).
Im bundesweiten Vergleich weist Baden-Württemberg die höchste Zahl an Ausbildungsverhältnissen im Forstwirtberuf auf (siehe Tabelle 4 der Anlage).
Generell kann festgestellt werden, dass die meisten Auszubildenden in den staatlichen Ausbildungsstätten ausgebildet werden, obwohl es weit mehr kommunale
Ausbildungsstätten gibt. In den privaten Ausbildungsstätten erfolgt die Ausbildung nach Bedarf.
I. 3. wie sich im Ländervergleich die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren und den gehobenen Forstdienst sowie für Forstwirtinnen und -wirte darstellen und in welchen Ländern es nach wie vor Vorbereitungsdienste für den
höheren und den gehobenen Forstdienst gibt;
Zu I. 3.:
Situation im höheren und gehobenen Forstdienst:
Die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren und gehobenen Forstdienst sind
in den Ländern nur bedingt vergleichbar. Die Grundanforderungen differieren geringfügig (Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und das zulässige
Höchstalter). In Brandenburg und Baden-Württemberg wird bei der Auswahl der
Trainees neben der Leistung noch die persönliche Eignung geprüft. Eine Übersicht wird in Tabelle 5 der Anlage gegeben. Berlin, Bremen, Hamburg und das
Saarland bilden kein Fachpersonal für die Forstverwaltung aus.
Eine Übersicht über die Ausbildungswege zum höheren Dienst der öffentlichen
Forstverwaltungen gibt die Tabelle 6 in der Anlage, über den gehobenen Forstdienst die Tabelle 7.
Die Referendarzeit dauert im Regelfall zwei Jahre und endet mit dem zweiten
Staatsexamen, die Anwärterzeit dauert im Regelfall ein Jahr und wird durch eine
Prüfung abgeschlossen. Das Traineeprogramm in Baden-Württemberg dauert sowohl für den höheren als auch für den gehobenen Dienst zwei Jahre.
Die Tabellen 5 bis 7 in der Anlage zeigen, dass sich die Einstellungspraxis der
Bundesländer für den höheren und den gehobenen Forstdienst schrittweise differenziert hat. Die klassischen Vorbereitungsdienste kommen immer stärker in
Konflikt mit den veränderten Rahmenbedingungen, bieten hier keine angemessene Lösung und werden daher zunehmend in Frage gestellt. Neben Hamburg und
Bremen bieten auch einige Flächenländer im Augenblick keine Vorbereitungsdienste an bzw. nur in einer Laufbahn.
Aufgrund der verringerten Einstellungszahlen der Landesforstverwaltungen bzw.
Landesbetriebe ist eine Verlagerung der Studienschwerpunkte der forstlichen Fakultäten auf Bereiche außerhalb der forstlichen Kerndisziplinen feststellbar. Die
Zahl der in forstbetrieblichen oder forstnahen Bereichen beschäftigten Hochschulabsolventen (s. Ergebnisse von Verbleibanalysen der Hochschulen/Universitäten)
ist rückläufig. Das forstliche Berufsbild hat sich nicht zuletzt deswegen drastisch
verändert.
Es kann daher nicht mehr von einem weitgehend einheitlichen Basiswissen ausgegangen werden. Das standardisierte, verschulte Lehrgangsprogramm der Vorbereitungsdienste, das wegen der späteren Staatsprüfung notwendig ist, lässt hingegen keinerlei individuelle Schwerpunktsetzung zu und kann deshalb nicht flexibel
an die unterschiedlichen Voraussetzungen der Teilnehmer angepasst werden.
Mit der Umstellung der früheren Diplomstudiengänge auf das Bachelor-MasterSystem (Bologna-Prozess) bieten die Hochschulen zwischenzeitlich parallel eine
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Vielzahl unterschiedlich ausgerichteter Bachelor- und Masterstudiengänge an.
Deswegen ist das formale Zulassungsverfahren zu den Vorbereitungsdiensten auf
Grundlage von Noten und Wartezeit nicht mehr zielführend und verwaltungstechnisch sehr aufwändig.
Die Einstellung in die Laufbahn erfolgt bei einem Vorbereitungsdienst mit Staatsprüfung lediglich nach der Abschlussnote; sonstige persönliche und soziale Kompetenzen der potenziellen Nachwuchskräfte können nicht eingewogen werden.
Die Vorbereitungsdienste haben aufgrund der vergleichsweise geringen und damit kaum kalkulierbaren Chancen auf eine Dauerbeschäftigung stark an Attraktivität verloren. Nach gleichlautender Aussage der Hochschulen orientieren sich
daher v. a. hochqualifizierte Studienabsolventen/-innen frühzeitig bereits während
des Studiums oder spätestens nach dem Abschluss auf dem freien Arbeitsmarkt in
eine andere Richtung.
Einzelne Länder beschreiten daher neue Wege. Baden-Württemberg hat mit der
Einführung des Traineeprogramms Forst eine Vorreiterrolle übernommen und ein
zukunftsweisendes Qualifizierungsmodell entwickelt. Die ersten Erfahrungen seit
der Einführung des Traineeprogramms im Jahr 2008 sind durchweg positiv.
Wichtigste Eckpunkte des Traineeprogramms Forst in Baden-Württemberg sind:
• Bedarfsorientierte Zahl an Einstellungen in das Traineeprogramm; die Einstellung ist mit der grundsätzlichen Möglichkeit einer späteren Übernahme in ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis verbunden, sofern sich der Trainee bewährt
(keine Übernahmegarantie!).
• Individuelle Bewerberauswahl, die neben fachlichen auch persönliche und soziale Kompetenzen angemessen berücksichtigt.
• Einstellung der Trainees in einem befristeten Angestelltenverhältnis mit voller
Vergütung im Anhalt an die jeweilige Funktion.
• Echter Berufseinstieg mit zeitnaher Übernahme eines eigenen Verantwortungsbereiches.
• Berufsbegleitende Qualifizierung mit individuellen Schwerpunkten.
• Breit abgesichertes Konzept der Qualitätssicherung, das am Ende des Traineeprogramms zu einer fundiert begründbaren Übernahmeentscheidung führt.
Situation der Forstwirtausbildung:
Die Einstellungsvoraussetzungen für die Forstwirtausbildung in Baden-Württemberg sind im Handbuch Aus- und Fortbildung im Beruf Forstwirt/Forstwirtin
(Stand 2006) festgelegt. In allen Ländern gelten im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen. Zum Anforderungsprofil gehören: eine gute Schulbildung (i. d. R.
Hauptschul- oder Realschulabschluss), Interesse am Beruf, Gesundheit und körperliche Fitness, Teamfähigkeit, handwerkliches und technisches Grundverständnis, Selbstständigkeit, gesundes Selbstvertrauen, Verantwortungsbewusstsein und
Zuverlässigkeit. In der Regel wird ein Praktikum vorausgesetzt. Zum Auswahlverfahren gehören ein Gespräch mit den Ausbildern und dem Leiter der Ausbildungsstätte. Die Entscheidung über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages erfolgt
im Staatswald Baden-Württemberg mit Beteiligung des Örtlichen Personalrates.
I. 4. wie hoch in den letzten fünf Jahren die Zahl der in den Dienst des Landes Baden-Württemberg übernommenen (Fach)-Hochschul-Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und gehobenen Forstdienst und
der direkt nach ihrer Ausbildung übernommenen Forstwirtinnen und Forstwirte war;
Zu I. 4.:
Situation im höheren und gehobenen Forstdienst:
In den Dienst des Landes Baden-Württemberg mit Verbeamtung werden Hochschul- und Fachhochschulabsolventen nur nach erfolgreichem Abschluss eines
Vorbereitungsdienstes oder Traineeprogramms übernommen.
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Die Einstellungen der letzten fünf Jahre im höheren Dienst in der Landesforstverwaltung/ForstBW ist der Tabelle 8 in der Anlage zu entnehmen.
Die Aufgabe zur Ausbildung des gehobenen Dienstes ist mit der Verwaltungsstrukturreform 2005 den Landkreisen übertragen worden. Somit erfolgte die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ebenfalls über die Landkreise. Dem Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz liegen keine Übernahmezahlen vor.
Seit 2005 wurden bisher im gehobenen Forstdienst beim Land Baden-Württemberg keine unbefristeten Einstellungen mehr vorgenommen. Grund dafür sind die
Einsparauflagen der Effizienzrendite und die vergleichsweise junge Altersstruktur
der nicht kommunalisierten Mitarbeiter im gehobenen Forstdienst.
Dieses Jahr wurden erstmalig seit 2005 fünf unbefristete Stellen im gehobenen
Forstdienst bei ForstBW ausgeschrieben. Diese Stellen werden im Lauf dieses
Jahres noch besetzt. Zudem wurden drei Trainees für den gehobenen Forstdienst
eingestellt.
Situation bei den Forstwirten:
Der Forstbetrieb des Landes Baden-Württemberg hat in den letzten fünf Jahren
jährlich vier Forstwirtabsolventen unbefristet übernommen.
I. 5. welche weiteren Einrichtungen/Arbeitgeber (neben dem Land) in der Lage
sind, Absolventinnen und Absolventen mit Befähigung für den höheren und
gehobenen Forstdienst sowie Forstwirtinnen und Forstwirte als Berufseinsteiger einzustellen und in welchem Ausmaß solche Einstellungen in den vergangenen fünf Jahren erfolgten;
Zu I. 5.:
Situation im höheren und gehobenen Forstdienst:
Durch den Abschluss als Master of Science oder als Bachelor of Science ist eine
Berufsqualifikation erreicht, die unabhängig von der Befähigung zum Landesdienst, eine Einstellung bei einer Vielzahl von Arbeitgebern ermöglicht.
Die Befähigung zur Verbeamtung im höheren und gehobenen Forstdienst wird
durch einen Vorbereitungsdienst/Traineeprogramm erreicht.
Neben dem Land Baden-Württemberg können alle Kommunen Absolventen der
forstlichen Hochschulen und Universitäten für den öffentlichen Dienst qualifizieren und einstellen.
Die Verbleibanalysen der Universität Freiburg und der Hochschule Rottenburg
zeigen, dass es bei den Absolventen der Universitäten und der (Fach-)Hochschulen gleichermaßen eine hohe Nachfrage gibt.
Situation der Absolventen der Universitäten:
Im Jahr 2006 wurde von der Universität Freiburg eine umfangreiche Verbleibanalyse für deutschsprachige Studiengänge der Forstwissenschaft veröffentlicht.
In der Studie geben überdurchschnittlich viele der Befragten an, nach dem Abschuss des Forstwissenschaftsstudiums erwerbstätig zu sein, das durchschnittliche
Bruttoeinkommen der Befragten liegt allerdings nur bei 1.400 € monatlich.
Die Beschäftigungsfelder der befragten Universitätsabsolventen kann der Tabelle 9
in der Anlage entnommen werden.
Situation der Absolventen der (Fach-)Hochschulen:
Außerhalb der öffentlichen Arbeitgeber hat die Verbleibanalyse der Hochschule
Rottenburg ergeben, dass vor allem privatwirtschaftliche Unternehmen im Zuge
des Rückzugs der Landesforstverwaltung aus der Fläche, der Kommunalisierung
und der Privatisierung der Forstwirtschaft in Baden-Württemberg Aufgaben übernommen haben, die früher von den Forstämtern selbst übernommen werden konn-
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ten. Bei diesen Unternehmen werden hauptsächlich Absolventen der Hochschulen
eingestellt, nicht der Universitäten.
Als Arbeitgeber für (Fach-)Hochschulabsolventen kommen weiterhin Beratungsbüros und forstliche Dienstleister (Holzernte, Pflegemaßnahmen, Holzverkauf,
Inventuraufgaben etc.) in Frage.
Daneben haben sich Unternehmen der Holzindustrie und des Maschinenbaus (Sägetechnologie, Holzerntetechnik, etc.) als Nachfrager nach Absolventen der forstlichen (Fach-)Hochschulen etabliert.
Auch die Zahl der Selbstständigen unter den Absolventinnen und Absolventen
nimmt kontinuierlich zu.
Aufgrund der zu erbringenden Effizienzrendite von 20 % wurde zunächst eine
deutlichere Einstellungs-Zurückhaltung bei den Landkreisen erwartet. Nicht zuletzt aufgrund der vielseitigen Verwendbarkeit gut ausgebildeter Forstleute haben sich an einigen Landratsämtern und bei waldbesitzenden Kommunen neue
Beschäftigungswege aufgetan. Dabei wird fast immer eine anspruchsvolle Kombination von fachlichen Fähigkeiten und Verantwortungen erwartet (Revierleiter
und Tourismusbeauftragter, Pressesprecher, Revierleiter und Leiter Bauhof,
etc.).
Situation der Forstwirte:
Aktuelle Verbleibanalysen der beiden Forstlichen Ausbildungszentren Mattenhof
und Königsbronn zeigen, dass 61 % der Forstwirte nach der Ausbildung in ihrem
Kernberufsfeld verbleiben. Insgesamt liegt die Beschäftigungsquote der ausgebildeten Forstwirte unmittelbar nach ihrer Ausbildung bei 90 bis 95 % (siehe Tabelle
10 in der Anlage).
I. 6. in welchem Ausmaß derzeit und in der nächsten Zukunft die Landkreise Absolventinnen und Absolventen der Forstlichen (Fach-)Hochschulen sowie des
Ausbildungsgangs zur Forstwirtin/zum Forstwirt einstellen;
Zu I. 6.:
Eine landesweite, kreisscharfe Verbleibanalyse und Prognose der erwarteten Einstellungen liegt nicht vor. Für eine Erhebung wäre ein entsprechender zeitlicher
Vorlauf erforderlich.
Für den Bereich der Forstwirte und Forstwirtinnen wird auf die Ergebnisse der
Verbleibanalyse (Frage 5) verwiesen. Zu den Absolventen und Absolventinnen
der Forstlichen Hochschulen ist keine Aussage möglich.
I. 7. welche altersbedingten und anders motivierten Personal-Abgänge sie in den
nächsten zehn Jahren in den o. a. Bereichen bei den Forstbetrieben in BadenWürttemberg erwartet und inwieweit sie die derzeitigen Einstellungskorridore der öffentlichen und privaten Waldbesitzer als ausreichend erachtet, um
auch in Zukunft eine hochkompetente nachhaltige multifunktionale Forstwirtschaft in Baden-Württemberg zu gewährleisten;
Zu I. 7.:
Das forstliche Personal im Landesdienst setzt sich zusammen aus den forstlichen
Mitarbeitern der Abteilung 5 Waldwirtschaft, Landesbetrieb ForstBW im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, dessen nachgeordneten Dienststellen (Forstliche Schulen, Maschinenbetriebe und Haus des
Waldes Stuttgart), den Abteilungen 8 in den Regierungspräsidien Freiburg und
Tübingen, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg, dem Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg IZLBW, dem höheren
Forstdienst bei den 35 Landkreisen sowie einigen Mitarbeitern des gehobenen
Forstdiensts bei den Landkreisen, die mit der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform 2005 nicht von der Möglichkeit der Kommunalisierung Gebrauch gemacht haben und im Landesdienst verblieben sind.
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Im höheren Forstdienst sind 292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im gehobenen
Forstdienst und bei vergleichbaren Tarifbeschäftigten sind 157 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit forstlicher Ausbildung beim Land beschäftigt (Stand Januar
2010). Davon werden im höheren Forstdienst bis 2020 regulär 102 Personen in
den Ruhestand gehen. Dies entspricht 10,2 Stellen pro Jahr. Da im gehobenen
Forstdienst eine deutlich geringere Personenzahl beim Land beschäftigt ist und
zudem der Altersdurchschnitt erheblich niedriger ist als im höheren Forstdienst,
beträgt hier die altersbedingte Fluktuation im gleichen Zeitraum nur 27 Personen.
Dies entspricht 2,7 Stellen jährlich.
Bei den Waldarbeitern scheiden in den nächsten 10 Jahren 178 der für ForstBW
tätigen Waldarbeiter wegen Erreichung des Regelrentenalters aus. Dies entspricht
17,8 Stellen pro Jahr. Für die Waldarbeiter im Körperschafts- und Privatwald liegen keine Daten vor.
In den Jahren 2005 bis 2010 ging jeweils ein(e) Beamter/Beamtin des höheren
Forstdienstes vorzeitig in Ruhestand. Für die Zukunft kann dieselbe Fluktuation
unterstellt werden. Im gehobenen Forstdienst sind aufgrund des geringeren Personalkörpers und der geringen jährlichen regulären Altersabgänge hierzu keine
Prognosen möglich. Über das vorzeitige Ausscheiden von Waldarbeitern, aufgrund Berufs – bzw. Erwerbsunfähigkeit oder Wechsel in eine andere Branche,
liegen keine Daten vor. Konkrete Aussagen zu anderweitig motivierten Personalabgängen in den kommenden zehn Jahren sind nicht möglich.
Durch die Umstrukturierungen in der Landesforstverwaltung ist ein deutlicher
Rückgang der Einstellungen ab 1994 zu verzeichnen. Durch die Auflagen der
Effizienzrendite seit 2005 wurden bis zur Einführung des Traineeprogramms
nahezu keine neuen Arbeitsverhältnisse mehr begründet, vergleiche hierzu Frage 4. Dies hatte eine Erhöhung des Durchschnittsalters zur Folge. Diese Aussage trifft auch auf die Waldarbeiter im Landesbetrieb zu. Hier ist ein nennenswerter Anteil der Waldarbeiter zudem krankheitsbedingt nicht mehr voll einsetzbar.
Die deutlichen Einsparauflagen verhinderten eine kontinuierliche Personalentwicklung mit der Folge eines steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten.
Nach Durchführung der notwendigen Anpassungen und der Erbringung der Einsparauflagen wird wieder eine nachhaltige Personalentwicklung angestrebt. (Aussagen zur künftigen Einstellung siehe Antwort zu Frage II. 1)
I. 8. in welchen Branchen und in welchem Umfang, über den öffentlichen und
privaten Forst hinaus, Absolventinnen und Absolventen forstlicher (Fach-)
Hochschulstudiengänge und Ausbildungsgänge sie die Möglichkeit eines beruflichen Einstiegs finden;
Zu I. 8.:
Zur Beantwortung dieser Frage kann das MLR nur auf die Verbleibanalysen der
(Fach-)Hochschulen und Universitäten verweisen, siehe Frage I. 5.
II. 1. sich bei sämtlichen Forstbetrieben (insbesondere bei den Staatswald bewirtschaftenden Kreisforstämtern) dafür einzusetzen, dass Absolventinnen und
Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge durch die Tätigkeit in einem
Forstbetrieb auch in Zukunft eine Berufsperspektive erhalten und selbst mit
positivem Beispiel voranzugehen, indem sie einen verbindlichen Korridor
für die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen
forstlichen Ausbildungsstätten offen hält;
Zu II. 1.:
Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass sowohl das forstliche
Personal der öffentlichen Arbeitgeber als auch die Beschäftigten der privaten
Forstbetriebe und der forstlichen Dienstleister bestmöglich qualifiziert sind.
Dies gilt besonders für die Gewinnung der eigenen Nachwuchskräfte des Landesbetriebes ForstBW, zumal nur hier direkte Steuerungsmöglichkeiten bestehen.
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Im Bereich des Ausbildungsberufes Forstwirt bildet das Land weit über dem eigenen Bedarf aus (vgl. Übersicht zu Frage I.3.). Die ausgebildeten Forstwirte finden
mehrheitlich eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit.
Für den Bereich des Staatswaldes wird die Einstellung von Forstwirten durch die
Landratsämter und die Stadtkreise als Arbeitgeber wahrgenommen. Sie haben die
Organisationshoheit für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben. Im Gegensatz
zum Forstpersonal (Forstbeamte gehobener Dienst und Angestellte) erfolgt die Finanzierung der Forstwirte und die Finanzierungszusage neu einzustellender Forstwirte, die im Staatswald eingesetzt werden, durch den Landesbetrieb ForstBW.
Infolge der im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform bis einschließlich 2011 zu
erbringenden Effizienzrendite von insgesamt 20 %, die auch im Bereich der Lohnausgaben zu erwirtschaften ist, mussten in ForstBW die Finanzierungszusagen für
unbefristete Beschäftigungsverhältnisse bislang landesweit auf jährlich vier begrenzt werden. Hinzu kommt eine wechselnde Zahl von Zeitverträgen zur Erlangung zusätzlicher berufspraktischer Qualifikation im Anschluss an die bestandene
Abschlussprüfung. Die Zuteilung der Finanzierungszusagen erfolgte bislang dort,
wo der Bedarf am größten war.
Künftig sind die Finanzierungszusagen für befristete oder unbefristete Arbeitsverträge für Forstwirte ein Ergebnis der mittelfristigen Planung von ForstBW, die für
jeden Betriebsteil (Staatswald der unteren Forstbehörden) individuell im fünfjährigen Turnus erstellt wird. Basierend auf der aktuellen naturalen Betriebsplanung,
einer betriebswirtschaftlichen Analyse, sowie der vorhandenen Personalstruktur
wird die betriebseigene Arbeitskapazität hergeleitet. Daraus ergeben sich landkreisbezogen die Einstellungsmöglichkeiten für die nächsten fünf Jahre. Aus diesem Grund unterliegt die Zahl für Neueinstellungen von Forstwirten auf Landesebene jährlichen Schwankungen. Ein jährlich landesweit feststehender Einstellungskorridor ist folglich künftig nicht mehr zielführend.
Im Bereich der forstlichen Studiengänge bieten die Hochschulen und Universitäten berufsqualifizierende Abschlüsse an. Wie die Verbleibanalysen der Universitäten und Hochschulen belegen, repräsentieren die öffentlichen Forstverwaltungen und -betriebe inzwischen nur noch einen vergleichsweise kleinen Teil der potenziellen Arbeitgeber. Gleichzeitig haben sich im Zuge des Bolognaprozesses im
Laufe der letzten 10 bis 15 Jahre die Studienausrichtung und die entsprechenden
Studieninhalte deutlich verändert. Infolge dessen müssen die öffentlichen Arbeitgeber auf einem freien Markt um die besten und geeignetsten Studienabsolventen
der forstlichen Fakultäten werben. Dabei hängt die Attraktivität eines potenziellen
Arbeitgebers v. a. auch von der Perspektive, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu erhalten, ab. Nicht umsonst haben die früheren Vorbereitungsdienste erheblich an
Attraktivität verloren. Demgegenüber belegen die hohe Bewerberzahl auf die vom
Land und den Kreisen ausgeschriebenen Traineestellen und v. a. die hohe Qualität
des Bewerberfeldes, dass das Traineeprogramm Forst in Baden-Württemberg
hoch attraktiv ist. Das Traineeprogramm Forst verbindet eine bedarfsgerechte
Einstellung mit einem hochwertigen Qualifizierungsprogramm, das sowohl dem
Betrieb wie auch dem einzelnen Trainee eine frühzeitig kalkulierbare Perspektive
und eine individuelle Personalentwicklung ermöglicht.
Um den künftigen Personalbedarf für den Landesbetrieb ForstBW besser abschätzen zu können, erstellt der Landesbetrieb ForstBW augenblicklich ein Rahmenkonzept zur Personalentwicklung für den höheren und gehobenen Forstdienst
beim Land. Der Personalbedarf soll für die kommenden fünf Jahre sowohl quantitativ als auch qualitativ prognostiziert werden. Die Personalbedarfsplanung soll
jährlich fortgeschrieben werden. Demgegenüber wäre ein verbindlicher, zahlenmäßig definierter Einstellungskorridor, ohne direkten Bezug zu einer dauerhaften
Beschäftigungsmöglichkeit, nicht zielführend.
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II.2. den Finanzierungsanteil des Landes an den Landkreisen künftig davon abhängig zu machen, dass die Landkreise ihrer Verpflichtung zur Ausbildung
und zur Eröffnung von Berufsperspektiven für den forstlichen Nachwuchs
nachkommen.
Zu II. 2.:
Die Finanzierung des zur Erfüllung staatlicher Aufgaben durch das auf die Landratsämter und Oberbürgermeisterämter der Stadtkreise übergegangene Forstpersonals (Forstbeamte gehobener Dienst, Angestellte) ist im Finanzausgleichsgesetz
von Baden-Württemberg (FAG) geregelt. Neben der im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zu erbringenden Effizienzrendite sieht das FAG keine Abschlagstatbestände und keine Zweckbindungen für die kreisscharf errechneten
Ausgleichsbeträge vor. Die Empfehlung, den Finanzierungsanteil des Landes davon abhängig zu machen, wie die Kreise ihrer Verpflichtung zur Ausbildung und
zur Eröffnung von Berufsperspektiven für den forstlichen Nachwuchs nachkommen, würde eine Änderung des FAG erforderlich machen.
Der Landkreistag sieht für eine „Zweckbindung“ der Mittelzuweisungen keine
Veranlassung und lehnt diese ab. Auch wäre aus seiner Sicht eine Zweckbindung
im Rahmen der allgemeinen pauschalen FAG-Zuweisungen systemfremd und
würde dem Charakter der pauschalierten Zuweisungen widersprechen. Letztlich
würde eine Abkehr von der Pauschalierung der Verwaltungseffizienz entgegenstehen.
Köberle
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
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Anlagen zur Antwort des MLR auf den Antrag der Abgeordneten Walter Krögner
u. a. SPD Drucksache 14/6758 „Ausbildungssituation und Berufs-Chancen für Absolventinnen und Absolventen forstlicher Ausbildungsgänge an Hoch- und Fachhochschulen sowie für Auszubildende des Ausbildungsberufes Forstwirtin/Forstwirt“
Tabelle 1: Übersicht der forstlichen Studiengänge mit besonderer Relevanz für
das „klassische Berufsfeld“ Forstverwaltung
Bundesland
Hochschule/
Fachhochschule
BadenWürttemberg
BadenWürttemberg
Albert-LudwigsUniversität Freiburg
Albert-LudwigsUniversität Freiburg
BadenWürttemberg
Albert-LudwigsUniversität Freiburg
BadenWürttemberg
Bayern
Bayern
Bayern
Niedersachsen
Niedersachsen
Niedersachsen
Sachsen
Sachsen
Hochschule für
Forstwirtschaft
Rottenburg a.N.
Technische Universität
München
Technische Universität
München
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Georg-AugustUniversität Göttingen
Georg-AugustUniversität Göttingen
HAWK, Fachhochschule Hildesheim,
Holzminden, Göttingen
Technische Universität
Dresden
Technische Universität
Dresden
Studiengang
Abschluss
Befähigung für die Zulassung
in Baden-Württemberg zum
Traineeprogramm im:
Forest Ecology and
Management
M.Sc
höheren Dienst
Forstwissenschaft
M.Sc.
höheren Dienst
Waldwirtschaft und
Umwelt
(bei Vertiefungsrichtung
Forst- und Holzwirtschaft)
B.Sc.
gehobenen Dienst
Forstwirtschaft
B.Sc.
gehobenen Dienst
M.Sc.
höheren Dienst
Forst- und Holzwissenschaft
Forstwissenschaft und
Ressourcenmanagement
Diplom Wald- und
Forstwirtschaft
Forstingenieurwesen
Forstwissenschaften und
Waldökologie
Forstwissenschaften und
Waldökologie
B.Sc.
gehobenen Dienst
(Diplom,
auslaufend)
B.Sc.
gehobenen Dienst
M.Sc.
höheren Dienst
B.Sc.
gehobenen Dienst
Forstwirtschaft
B.Sc.
gehobenen Dienst
Forstwissenschaften
M.Sc.
höheren Dienst
Forstwissenschaften
B.Sc.
gehobenen Dienst
Thüringen
Fachhochschule Erfurt
Forstwirtschaft und
Ökosystemmanagement
B.Sc.
gehobenen Dienst
Brandenburg
Hochschule für
nachhaltige
Entwicklung
Forstwirtschaft
B.Sc.
gehobenen Dienst
11
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 6758
Tabelle 2: Übersicht der Ausbildungsbetriebe in Baden-Württemberg
Ausbildungsbetrieb
Straße
PLZ
Ort
Blauwald GmbH & Co KG
Forstbetrieb Ebnat
Evangelische Stiftung Pflege Schönau
Ebnater Hauptstr. 23
73432
Aalen-Ebnat
Oberer Mühlenweg 19
74821
Mosbach
Forstunternehmen Michael Käfer
Hallenbergstr. 25
78166
Donaueschinen-Wolterdingen
Geistdörfer Stephan Baumpflege
Esslinger Str. 42/2
73776
Altbach
Gemeinde Althengstett
Simmozheimer Str. 16
75382
Althengstett
Gemeinde Deißlingen
Personalamt
Gemeinde Dunningen
Kehlhof 1
78652
Deißlingen
Hauptstr. 25
78655
Dunningen
Gemeinde Ehrenkirchen
Jengerstr. 6
79238
Ehrenkirchen
Gemeinde Eningen
Rathausplatz 1-2
78000
Eningen u.A.
Gemeinde Freiamt
Sägplatz 1
79348
Freiamt
Gemeinde Friesenheim
Personalamt
Gemeinde Hohberg
Friesenheimer Hauptstr.
71/73
Freiburger Str. 30
77948
Friesenheim
77749
Hohberg
Gemeinde Kippenheim
Rathaus
Gemeinde Küssaberg
Hauptstr. 4
77971
Kippenheim
Gemeindezentrum
79790
Küssaberg
Gemeinde Malsch
Talstraße 30
76316
Malsch-Waldprechtsweier
Gemeinde Münstertal
Wasen 47
79244
Münstertal
Gemeinde Nußloch
Sinsheimer Str. 19
69226
Nußloch
Gemeinde Pfinztal
Personalamt
Gemeinde Schliengen
Hauptstr. 70
76327
Pfinztal
Wasserschloss Entenstein
79418
Schliengen
Gemeinde Teningen
Riegeler Str. 12
79331
Teningen
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Personalamt
Gemeinde Villingendorf
Bruchsaler Str. 1-3
76698
Ubstadt-Weiher
Hauptstr. 2
78667
Villingendorf
Gemeinde Walzbachtal
Wössinger Str. 26-28
75045
Walzbachtal
Gemeinde Weingarten, Personalamt
Marktplatz 2
76356
Weingarten
Gemeinde Wutöschingen
Kirchstr. 5
79793
Wutöschingen
Landeshauptstadt Stuttgart
Garten-, Friedhof- und Forstamt 67-1.11
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Personal
Landratsamt Biberach
Haupt- u. Personalamt
Ausbildungsleiterin
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich 510 Forst
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich 510 Forst
Landratsamt Calw
Personal u. Organisation
Landratsamt Freudenstadt
Kreisforstamt
Landratsamt Göppingen
Forstamt
Landratsamt Heidenheim
Fachbereich Forsten
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Maybachstr. 3
70193
Stuttgart
Schillerstr. 30
89077
Ulm
Rollinstr. 9
88400
Biberach
Stadtstr. 2
79104
Freiburg
Stadtstr. 2
79104
Freiburg
Vogteistr. 44-46
75365
Calw
Herrenfelder Str. 14
72250
Freudenstadt
Friedrichstr. 36
73033
Göppingen
Felsenstr. 36
89518
Heidenheim
Lerchenstr. 40
74064
Heilbronn
12
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 6758
Landratsamt Karlsruhe
Forstamt
Landratsamt Konstanz
Kreisforstamt
Landratsamt Lörrach
Forstbezirk Schopfheim
Landratsamt Main-Tauberkreis
Kreisforstamt Bereich Nord
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Forstbetriebsleitung Schwarzach
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Waldwirtschaft
Landratsamt Ostalbkreis
Außenstelle Ellwangen
Landratsamt Ravensburg
Personalservice
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Geschäftsbereich 10
Fachbereich Personal
Landratsamt Reutlingen
Kreisforstamt
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Haupt- u. Personalamt
Landratsamt Schwäbisch Hall
Personal- und Organisationsamt
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Beiertheimer Allee 2
76137
Karlsruhe
Waldstr. 32
78315
Radolfzell
Karlstr. 11
79650
Schopfheim
Wellenbergstr. 7
97941
Tauberbischoffsheim
Schloßweg 1
74869
Schwarzach
Prinz-Eugen-Str. 2
77654
Offenburg
Schloß 12
73479
Ellwangen
Friedenstr. 6
88212
Ravensburg
Postfach 14 13
71328
Waiblingen
Schloßhof 4
72525
Münsingen
Postfach 10 46 80
69036
Heidelberg
Münzstr. 1
74523
Schwäbisch Hall
Am Hoptbühl 2
78048
Villingen-Schwenningen
Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Landratsamt Tuttlingen
Forstamt
Landratsamt Waldshut
Kreisforstamt
Privatforstverwaltung Graf Douglas und
Prinz zu Fürstenberg
Stadt Aalen
Personalamt
Stadt Albstadt
Personalabteilung
Stadt Alpirsbach
Hauptamt/Personalamt
Stadt Bad Säckingen
Personalabteilung
Stadt Baden-Baden
Städtische Forstverwaltung
Stadt Balingen
Personalamt
Stadt Bretten
Eberhardstr. 21
72108
Rottenburg
Eberhardstr. 21
72108
Rottenburg
Alleenstr. 10
78532
Tuttlingen
Gartenstr. 7
79761
Waldshut-Tiengen
Postfach 26
78251
Eigeltingen
Marktplatz 30
73430
Aalen
Postfach 10 01 25
72422
Albstadt
Marktplatz 2
72275
Alpirsbach
Postfach 1143
79702
Bad Säckingen
Rheinstr. 111
76532
Baden-Baden
Neue Str. 34
72336
Balingen
Untere Kirchgasse 9
75015
Bretten
Stadt Bruchsal
Personal- und Organisationsamt
Stadt Bühl
Personalwesen
Stadt Burladingen
Postfach 23 20
76613
Bruchsal
Hauptstr. 47
77815
Bühl
Hauptstr. 49
72393
Burladingen
Stadt Calw
Personalamt
Stadt Eberbach Stadtförsterei
Marktplatz 9
75365
Calw
Neuer Weg 2
69412
Eberbach
Stadt Esslingen
Grünflächenamt
Stadt Freiburg
Forstamt
Stadt Freudenstadt
Haupt- und Personalamt
Ritterstr. 17
73728
Esslingen
Günterstalstr. 71
79100
Freiburg
Postfach 140
72231
Freudenstadt
13
Landtag von Baden-Württemberg
Stadt Heidelberg
Personal- und Organisationsamt
Aus- u. Forstbildung
Stadt Heilbronn
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung
Abteilung Forst u. Landwirtschaft
Stadt Herrenberg
Personalabteilung
Stadt Hornberg
Drucksache 14 / 6758
Postfach 105510
69045
Heidelberg
Marktplatz 7
74072
Heilbronn
Marktplatz 5
71083
Herrenberg
Bahnhofstr. 1-3
78132
Hornberg
Stadt Isny
Wassertorstr. 3
88316
Isny
Stadt Kandern
Personalamt
Stadt Karlsruhe
Liegenschaftsamt
Stadt Kehl
Personal und Organisation
Stadt Kenzingen
Personalamt
Stadt Lahr
Haupt- und Personalamt
Stadt Leonberg
Christina Hoefling
Ausbildungsleitung
Stadt Mannheim
FB Personal – Organisation
Stadt Metzingen
Personal- und Organisation
Stadt Nürtingen
Personalabteilung
Stadt Oberndorf
Personalamt
Stadt Pforzheim
Amt für Umweltschutz
Forstverwaltung
Stadt Pfullingen
Waldeckstr. 39
79400
Kandern
Lammstr. 7a
76133
Karlsruhe
Hauptstr. 85
77694
Kehl
Hauptstraße 15
79341
Kenzingen
Rathausplatz 4
77933
Lahr
Belforter Platz 1
71229
Leonberg
Rathaus E 5
68159
Mannheim
Postfach 1363
72544
Metzingen
Marktstr. 7
72622
Nürtingen
Klosterstr. 3
78727
Oberndorf a.N.
Stadt Rastatt
FB Zentrale Dienste
KB Personalwirtschaft
Stadt Reutlingen
Amt für Wirtschaft und Immobilien
Stadt Sinsheim Personalabteilung
Östliche Karl Friedrich Str. 9 75175
Pforzheim
Marktplatz 5
72793
Pfullingen
Marktplatz 1
76437
Rastatt
Marktplatz 22
72764
Reutlingen
Wilhelmstr. 14-16
74889
Sinsheim
Stadt Sulzburg
Hauptstr. 60
79295
Sulzburg
Stadt Tuttlingen
Haupt- und Finanzverwaltung
Personalamt
Stadt Villingen-Schwenningen
Städtisches Forstamt
Stadt Waldkirch
Städtische Forstverwaltung
Stadt Wehr
Rathausstr. 1
78532
Tuttlingen
Waldstr. 10
78048
Villingen-Schwenningen
Rathausstr. 1
79183
Waldkirch
Hauptstr. 16
79664
Wehr
Stadt Wolfach
Hauptstr. 41
77709
Wolfach
Stiftung Liebenau
Siggenweilerstr. 11
88074
Meckenbeuren-Liebenau
Technische Betriebe Offenburg
Kinzigstr. 3
77652
Offenburg
Waldservice Ortenau GmbH
Auf dem Grün 1
77797
Ohlsbach
14
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 6758
Tabelle 3: Zahl der Auszubildenden mit Forstwirtabschluss, * hiervon jährlich
ca. 25 nicht Berufsschulpflichtige
Jahr
Zahl
2006
108
2007
127
2008
142
2009
137
2010
137 *
Tabelle 4: Ausbildungsverhältnisse zum Forstwirt – Stand September 2009
Staatswald
Körperschaftswald
Privatwald
Forstunternehmen
Gesamt
Nordrhein-Westfalen
110
117
30
11
268
Schleswig-Holstein
25
14
6
2
47
Bayern
85
50
35
11
181
Thüringen
86
3
0
0
89
Baden-Württemberg
272
134
8
3
417
Saarland
12
1
0
0
13
Mecklenburg-Vorpommern
69
0
3
1
73
Brandenburg
179
5
5
5
194
1
Schule
Sachsen-Anhalt
87
10
0
Rheinland-Pfalz
118
34
5
98
157
Sachsen
139
6
0
7
152
Niedersachsen
101
14
5
8
128
Hessen
64
42
1
8
115
Summe
1.347
430
98
57
1.932
15
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 6758
Tabelle 5: Bundesweite Übersicht über die Einstellungsvoraussetzungen zum gehobenen bzw. höheren Dienst der öffentlichen Forstverwaltungen in
Deutschland
Bundesland
Institution
BadenWürttemberg
ForstBW
Bayern
Bayerische Forstverwaltung
Berliner Forsten
Landesbetrieb Forst
Brandenburg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
–
–
Hessen-Forst
MecklenburgVorpommern
Niedersachsen
Landesforst MV
Nds. Landesforsten
NordrheinWestfalen
Rheinland-Pfalz
Lb Wald&Holz NRW
Landesforsten RP
Saarland
Sachsen
SaarForst Lb
Sb Sachsenforst
Sachsen-Anhalt
LZW Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
SH Landesforsten
Thüringen
ThüringenForst
*Grundanforderung:
16
Einstellungsvoraussetzungen
gehobener Dienst
Grundanforderung*, Note Studienabschluss sowie persönliche
Eignung
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
–
Grundanforderung, Note Studienabschluss sowie persönliche
Eignung
–
–
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Einstellungsvoraussetzungen
höherer Dienst
Grundanforderung*, Note Studienabschluss sowie persönliche
Eignung
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
–
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
–
–
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
Grundanforderung, Note
2. Staatsexamen
1. Gehobener Dienst:
Forststudium mit Abschluss Bachelor oder
2. Höherer Dienst:
Forststudium mit Abschluss Master, Dipl. Ing. (Univ.)
oder Dipl.-Forstwirt (Univ.)
3. Berechtigung zum Erwerb eines deutschen Jagdscheins
4. Gesundheitliche Eignung
5. Einhaltung eines bestimmten Höchstalters
6. ggf. KfZ-Führerschein
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 6758
Tabelle 6: Bundesweite Übersicht über die Ausbildungswege zum höheren
Dienst der öffentlichen Forstverwaltungen bzw. -betriebe in Deutschland
Bundesland
Institution
Baden-Württemberg
ForstBW
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Ausbildung
höherer Dienst
ja
Ausbildungsform
höherer Dienst
Traineeprogramm
Bayerische Forstverwaltung
Berliner Forsten
Landesbetrieb Forst Brandenburg
–
–
Hessen-Forst
ja
nein
derzeit nein
Referendariat
–
Referendariat
nein
nein
ja
–
–
Referendariat
Landesforst MecklenburgVorpommern
Niedersächsische Landesforsten
Landesbetrieb Wald & Holz
NRW
Landesforsten Rheinland-Pfalz
SaarForst
Landesbetrieb
Staatsbetrieb Sachsenforst
Landeszentrum Wald SachsenAnhalt
Schleswig-Holsteinische
Landesforsten
ThüringenForst
ja
Referendariat
ja
ja
Referendariat
Referendariat
ja
nein
Referendariat
–
ja
derzeit nein
Referendariat
Referendariat
derzeit nein
Referendariat
ja
Referendariat
Tabelle 7: Bundesweite Übersicht über die Ausbildungswege zum gehobenen
Dienst der öffentlichen Forstverwaltungen bzw. -betriebe in Deutschland
Bundesland
Baden-Württemberg
Institution
ForstBW bzw. Landratsämter
Ausbildung gD
ja
Ausbildungsform gD
Traineeprogramm
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bayerische Forstverwaltung
Berliner Forsten
Landesbetrieb Forst Brandenburg
–
–
Hessen-Forst
ja
nein
ja
Anwärterzeit
–
Traineeprogramm
nein
nein
ja
–
–
Anwärterzeit
Landesforst MecklenburgVorpommern
Niedersächsische Landesforsten
Landesbetrieb Wald & Holz
NRW
Landesforsten Rheinland-Pfalz
SaarForst
Landesbetrieb
Staatsbetrieb Sachsenforst
Landeszentrum Wald SachsenAnhalt
Schleswig-Holsteinische
Landesforsten
ThüringenForst
ja
Anwärterzeit
ja
ja
Anwärterzeit
Anwärterzeit
ja
nein
Anwärterzeit
–
ja
derzeit nein
Anwärterzeit
Anwärterzeit
derzeit nein
Anwärterzeit
derzeit nein
Anwärterzeit
Bremen
Hamburg
Hessen
MecklenburgVorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
17
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 6758
Tabelle 8: Einstellungen der letzten fünf Jahre im höheren Dienst in Baden-Württemberg
Prüfungsjahrgang der
Referendare
2005
2006
Einstellungen im
höheren Forstdienst
auf Probe
1 Forstassessor
1 Forstassessor
Einstellungen ins
Traineeprogramm bzw. ins
Referendariat
10
2007
2008
1 Forstassessor
0
2 Trainees
2009
2010
1 Forstrat
5 Forsträte (*)
3 Trainees
3 Trainees
Bemerkungen
Aussetzung des
Referendariats
Umstellung zum
Traineeprogramm
(*) davon 2 Trainees aus dem
ersten Einstellungsjahr 2008
Tabelle 9: Beschäftigungsfelder der Universitätsabsolventen
Beschäftigungsfeld
Forstwirtschaft
fachlich entferntere Beschäftigung
Verwaltung
Beratung und Dienstleistung
Holzwirtschaft
Forschung
Ausbildung
Naturschutz
Entwicklungszusammenarbeit
sonstiger „grüner Bereich“
prozentualer Anteil der Befragten
27 %
20 %
16 %
11 %
8%
5%
4%
3%
2%
2%
Tabelle 10: Verbleibanalyse Forstwirtazubis-Umfrage jeweils vor der Abschlussprüfung
Jahr
an der Umfrage teilnehmende Auszubildende
Arbeitsplatz im öffentlichen Wald (%)
2006
108
32
2007
127
38
2008
142
35
2009
137
36
2010
109
34
Arbeitsplatz bei Unternehmer, Privatwald (%)
25
34
27
20
27
Summe Berufsfeld Forstwirt (%)
Garten-, Landschaftsbau, Baumpflege (%)
Wechsel auf eine weiterführende Schule (%)
Beginn einer anderen, weiteren Ausbildung (%)
Wechsel in eine ganz andere Branche (%)*
Sonstige Pläne (%)
57
0
7
7
4
6
73
0
8
9
1
2
62
5
9
6
12
2
56
7
7
9
7
2
61
4
12
5
10
3
Voraussichtlich arbeitslos (%)
Summe (%)
19
7
4
12
5
100
100
100
100
100
* Forstwirte und Forstwirtinnen finden außerhalb des klassischen forstlichen Berufsbilds auch eine Anstellung in der Straßenbauverwaltung, der Gewässerverwaltung, bei Bauhöfen, Grünflächenämtern, im Naturschutz, bei Forschungsund Lehreinrichtungen, bei der Deutsche Bahn AG und Energiefirmen.
18