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Norm (-Teil) EN 349 +A1 Ausgabe Titel d: Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur 1993-04 2008-06 Vermeidung des Quetschens von Körperteilen e: Safety of machinery; minimum gaps to avoid ersetzt crushing of parts of the human body EN 349 1993-04 f: Sécurité des machines; écartements minimaux pour prévenir les risques d'écrasement de parties du corps humain Erarbeitet in: CEN/TC 114 „Sicherheit von Maschinen und Geräten“ Zur Spezifizierung der Anforderungen: – der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen), gültig ab 29.12.2009 Deutsche Norm DIN EN 349 Ausgabe 2008-09 Berichtigung 1 2009-01 Seiten: 12 +2 Nationale Übernahme außerhalb Europas (national adoption - non European countries) Land Norm Titel Übereinstimmung mit (country) (standard) (title) (concordance to) Safety of machinery - Minimum ABNT NBR NM ISO Brazil gaps to avoid crushing of parts of ISO 13854:1996 IDT 13854:2003 the human body Safety of machinery--Minimum China GB 12265.3-1997 mand gaps to avoid crushing of parts of EN 349:1993 EQV the human body Russian Federation USA IDT: identisch (identical) EQV: entspricht (equivalent) MOD: modifiziert (modified) Anwendung (Application) - mand: verpflichtend (mandatory) - vol: freiwillig (voluntary) Diese Typ-B-Norm beschreibt: – die Aufgabe, den Anwender (z. B. Normensetzer, Konstrukteure von Maschinen) in die Lage zu versetzen, Gefährdungen an Quetschstellen zu vermeiden. Sie legt Mindestabstände in Abhängigkeit von Teilen des menschlichen Körpers fest und ist anwendbar, wenn eine angemessene Sicherheit durch diese Methode erreicht werden kann. Diese Europäische Norm ist nur auf Risiken der Gefährdungen durch Quetschen anwendbar und ist nicht anwendbar auf andere mögliche Gefährdungen, z. B. Stoßen, Scheren, Einziehen. ANMERKUNG Gegen Gefährdungen durch z. B. Stoßen, Scheren, Einziehen sind zusätzliche oder andere Maßnahmen erforderlich. – und definiert den Begriff „Quetschstelle“ ( Abschnitt 3 ) – Mindestabstände ( Abschnitt 4 ) o Methodik zur Anwendung dieser Europäischen Norm (4.1) die Gefährdungen durch Quetschen feststellen; die Risiken dieser Gefährdungen in Übereinstimmung mit EN 292-1 bewerten; den entsprechenden Sicherheitsabstand, bezogen auf das dem Risiko ausgesetzte Körperteil, aus Tabelle 1 auswählen (siehe auch Anhang A). Wenn eine angemessene Sicherheit nicht durch die aus Tabelle 1 ausgewählten Mindestabstände erreicht werden kann, müssen andere oder zusätzliche Maßnahmen und/oder Mittel benutzt werden (siehe z. B. EN 292-1, EN 292-2 und EN 294). Für bestimmte Anwendungsfälle darf aus berechtigten Gründen von den Mindestabständen in Tabelle 1 abgewichen werden. Normen, die diese Anwendungsfälle beinhalten, müssen angeben, wie eine angemessene Sicherheit erreicht werden kann. o Werte (4.2) für Körper, Kopf (ungünstigste Haltung), Bein, Fuß, Zehen, Arm, Hand, Handgelenk, Faust, Finger – Darstellung der Quetschstellen ( Anhang A ) Diese Norm beschreibt: in Anhang ZB, dass angenommen werden darf, dass innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm mit den normativen Abschnitten dieser Norm die entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen) erfüllt werden1). 1) Typ-B-Normen befassen sich mit bestimmten Aspekten der Maschinensicherheit oder bestimmten Arten von Schutzeinrichtungen, die über eine große Bandbreite von Maschinenkategorien verwendet werden können. Die Anwendung der Spezifikationen von Typ-B-Normen begründet eine Konformitätsvermutung mit den hierdurch abgedeckten grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie, wenn aus einer Typ-C-Norm oder der Risikobeurteilung des Herstellers hervorgeht, dass eine durch die Typ-B-Norm festgelegte technische Lösung für die betreffende Kategorie oder für das entsprechende Modell der Maschine angemessen ist. Die Anwendung von Typ-B-Normen, die Spezifikationen für gesondert in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile enthalten, ergibt eine Konformitätsvermutung für die betreffenden Sicherheitsbauteile hinsichtlich der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die durch die Normen abgedeckt werden. Anmerkung: Die technischen Inhalte der Norm wurden nicht geändert Gegenüber der Vorgängernorm EN 349:1993 wurde: – ein informativer Anhang ZB “ Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG“ aufgenommen Anwendung: – – – für Hersteller und Konstrukteure von Maschinen, Geräten und Anlagen für Verfasser von Typ C-Normen für Betreiber für die Gestaltung von Arbeitsplätzen