Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom

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Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom
Landeshauptstadt
München
Oberbürgermeister
Landeshauptstadt München, Oberbürgermeister, 80313 München
Dieter Reiter
Herrn Stadtrat
Marian Offman
CSU-Stadtratsfraktion
Rathaus, Marienplatz 8
Datum: 9.01.2015
Beträchtliche Einsparungmöglichkeiten bei städtischen Druckern?
Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO
von Herrn Stadtrat Marian Offman
vom 5.11.2014, eingegangen am 5.11.2014
Az. D-HA II/V1 0472-2-0005
Sehr geehrter Herr Kollege Offman,
auf Ihre Anfrage vom 5.11.2014 nehme ich Bezug und danke Ihnen für die gewährte Fristverlängerung. In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
In verschiedenen Sendungen wird immer wieder darauf verwiesen, dass der Hinweis bei Laser- und
Tintenstrahldruckern auf Wechsel der Tonerkartuschen und Tintenpatronen weit vor gänzlichem
Verbrauch des Toners oder der Tinte erfolgt. Obwohl noch mehr als 30 % des Inhalts vorhanden
sind, werde ein Austausch von Tonerkartuschen oder Tintenpatronen am Computer angemahnt, um
mit überteuerten Druckertinten und Druckertoner Geld zu verdienen. Die Drucker selbst werden zu
sehr günstigen Preisen auf den Markt geworfen.
Vor Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen ergeht folgende Vorabinformation:
Grundsätzlich betrifft die in den Fernsehbeiträgen „ARD – plusminus“ und „NDR – Markt deckt auf“
vorgestellte Problematik vor allem Tintenstrahldrucker und hiervon vor allem sog. „Consumer-Produkte“. Tintenstrahldrucker sind bei der Stadtverwaltung jedoch wegen der hohen Folgekosten
kaum mehr im Einsatz und werden im Zuge der Ersatzbeschaffung in den kommenden Jahren komplett ausgetauscht.
Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen bedurften einer gewissen Koordinierung verschiedener Stellen. Für die Bedarfsprüfung und Beschaffung der Drucker bei der Stadt
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München
Telefon: (089) 233 – 924 44
Telefax: (089) 233 – 254 45
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sind vornehmlich IT@M sowie das Referat für Bildung und Sport, ZIB, zuständig. Die Beschaffung
von Tinte und Toner erfolgt hingegen durch die Vergabestelle 1. Zudem wurden wegen der technischen Natur der Fragen teilweise auch Stellungnahmen von Druckerherstellern eingeholt.
Gemäß dem Beschluss des VPA vom 12.11.2002 wird die Stadt München derzeit mit sogenannten
kompatiblen Patronen/Kartuschen beliefert, nicht mit Originalprodukten der Hersteller der Drucker
und Faxgeräte.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Drucker sind bei der Landeshauptstadt und den Tochterunternehmen im Einsatz?
Antwort:
In den Referaten und bei den Eigenbetrieben sind nach den Erhebungen von IT@M und RBS – ZIB
derzeit ca. 20.000 Drucker im Einsatz. Dabei handelt es sich zu über 98 % um Laserdrucker bzw. zu
weniger als 2 % um Tintenstrahldrucker. Die wenigen derzeit noch verwendeten Tintenstrahldrucker
werden in den kommenden Jahren ebenfalls nach und nach durch Laserdrucker ersetzt. Die Zahl
der bei den Beteiligungsgesellschaften eingesetzten Drucker liegt uns kurzfristig nicht vor und wäre
wohl nur im Rahmen einer aufwendigen Erhebung zu ermitteln.
Frage 2:
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Druckertoner und Druckertinten in der Landeshauptstadt
und den Tochterunternehmen?
Antwort:
Das jährliche Abrufvolumen aus den Rahmenverträgen der Vergabestelle 1 für Tintenpatronen und
Tonerkartuschen liegt grob bei ca. 0,5 Mio. € (brutto). Aus diesen Rahmenverträgen rufen neben
den Referaten und Eigenbetrieben teilweise auch kleinere städtische Beteiligungsgesellschaften ab.
Daneben führt die Vergabestelle 1 noch zusätzliche Einzelausschreibungen für Spezialdrucker
durch (z. B. Plotter), die wir jedoch für die vorliegende Thematik wegen Geringfügigkeit
vernachlässigt haben. Auch kann nicht genau beziffert werden, in welchem Umfang die
Dienststellen beispielsweise aufgrund Unzufriedenheit mit der Qualität der kompatiblen
Patronen/Kartuschen im Rahmen der Selbstbeschaffungsgrenze außerhalb der Rahmenverträge
Beschaffungen durchführen.
Frage 3:
Ist sichergestellt, dass Druckerkartuschen und Druckerpatronen gänzlich geleert werden?
Antwort:
Aus unserer Sicht betrifft diese Frage auch technische bzw. konstruktionsbedingte Aspekte der
Drucker und Patronen, weshalb Stellungnahmen einiger Druckerhersteller (Hewlett Packard, Epson,
Kyocera) sowie eines Lieferanten für kompatible Patronen/Kartuschen (Printion) eingeholt wurden.
Bei der Beantwortung der Frage ist zu differenzieren:
a) Original-Tintenpatronen:
Aus technischen Gründen muss nach Angabe der Hersteller bei Tintenpatronen zwingend
eine gewisse Restmenge in der Patrone verbleiben, da das Gerät ansonsten Luft ziehen
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würde und Schäden am Gerät entstehen könnten. Diese Restmenge sei jedoch bei der auf
der Verpackung angegebenen Seitenzahl nicht enthalten, es werde also mehr Tinte in der
Kartusche verkauft, als angegeben. Zudem sei es, ähnlich wie bei einer Zahnpastatube,
auch bei Tintenpatronen faktisch unmöglich, jeglichen Rest Tinte vollständig zu verbrauchen.
b) Original-Tonerkartuschen:
Nach Aussage zweier Hersteller gibt es bei deren Geräten zunächst eine Meldung „Toner
niedrig“ bzw. „Toner fast leer“ und anschließend die finale Meldung „Toner leer“. Nach der
ersten Meldung könne weitergedruckt werden, wohingegen bei der zweiten Meldung der
Toner getauscht werden sollte. Bei der zweiten Meldung sei auch die angegebene
Seitenzahl erreicht. Ansonsten könnten dadurch Schäden am Gerät entstehen, dass die in
der Kartusche verwendeten Verschleißteile (z. B. Fixiereinheit, Resttonerbehälter), ihre
Laufleistung erreicht hätten. Zudem sei auch die richtige Handhabung laut
Bedienungsanleitung (Bsp. Schütteln der Toner vor Einsetzen ins Gerät) für den restlosen
Verbrauch wesentlich.
c) Kompatible Produkte:
Laut Aussage unseres Lieferanten für kompatible Tintenpatronen und Tonerkartuschen
gestaltet sich die Frage nach der Leerung einer kompatiblen Patrone analog der jeweiligen
Original-Patrone des Druckerherstellers. Ist diese so konzipiert, dass Resttoner zurückbleibt,
ist dies auch bei dem kompatiblen Produkt der Fall, da die Produzenten an die technischen
Eigenschaften des Originals gebunden seien. Auch der Lieferant kompatibler Produkte
betont jedoch, dass die auf der Patrone/Kartusche angegebene Seitenzahl in jedem Fall
gewährleistet sei.
Frage 4:
Besteht Einvernehmen, dass wenn nicht, nach Möglichkeiten zur Behebung des durchaus
kostenintensiven Mangels an Tonerkartuschen und Tonerpatronen gesucht werden sollte?
Antwort:
Ausgehend von der Angabe der Hersteller, dass wenn Restmengen in den Patronen und
Kartuschen verbleiben, die angegebene Seitenzahl erreicht werde, besteht grundsätzlich kein
tragender Gewährleistungsmangel im rechtlichen Sinn. Lediglich, wenn die Stadt bei einzelnen
Patronen/Kartuschen nachweisen könnte, dass die angegebene Seitenzahl nicht zutrifft, gäbe es
überzeugende Argumente, um auf vertraglicher Ebene Druck auszuüben. Zudem betrifft die
Problematik, wie oben bereits erwähnt, wohl vornehmlich Tintenpatronen, deren Anteil bei der
Stadtverwaltung gering ist und weiter abnehmen wird. Wir stimmen jedoch zu, dass vor dem
Hintergrund der o. g. Berichte in den Medien die verschiedenen Beschaffungsstellen auch aus
umweltpolitischen Gründen ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte Lebensdauer, Seitenzahl
und Nachhaltigkeit legen sollten. Die Vergabestelle 1 wird sich daher bspw. bei der in Kürze
anstehenden neuen stadtweiten Ausschreibung von Tinte/Toner, soweit möglich, bemühen in den
Ausschreibungsunterlagen die Aspekte Seitenzahl, Qualität und Nachhaltigkeit zu verschärfen.
Zudem dürften auch die im Zuge dieser Anfrage zumindest bei einigen Herstellern eingeholten
Stellungnahmen deren Problembewusstsein gestärkt haben. Weitere konkrete und kurzfristige
Möglichkeiten zur Behebung sind derzeit aus unserer Sicht nicht erfolgversprechend.
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Frage 5:
Wie hoch wäre dann die Kosteneinsparung?
Antwort:
Hierzu verweisen wir auf die Beantwortung der Frage 4.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dieter Reiter